2006/0675
Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen - hier Zuwendungsvertrag mit Deutscher Frauenring e.V. - Projektgelder
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2006/0675
3544 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 02.11.2006 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V Dezernat II Rechtsamt Revisionsamt Sozialverwaltung Amt: Frauenbüro an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: Vorlage-Nr. 2006/0675 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Neustrukturierung und Ko mmunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen - hier Zuwendungsvertrag mit Deutscher Frauenring e.V. - Projektgelder Vorlage vom: 24.10.2006 Beschlussvorschlag: Der Magistrat stimmt der Unterzeichnung des beiliegenden Zuwendungsvertrages (incl. Leistungsbeschreibung und Kalkulationsblatt) mit dem Deutschen Frauenring, Ortsverband Darmstadt e.V. zu. Anlagen: Zuwendungsvertrag mit Leistungsbeschreibung und Kalkulationsblatt Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.10.2006: Am 27. Januar 2005 wurde vom damaligen Oberbürgermeister Peter Benz die Beitrittserklärung der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen unterzeichnet. Am 15. September 2006 unterschrieb Oberbürgermeister Walter Hoffmann die Zielvereinbarung zwischen dem Land Hessen, dem LWV Hessen sowie der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die Verwendung des örtlichen Budgets gemäß § 3 und über die Verwendung der Mittel des LWV Hessen gemäß § 9 der oben genannten Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen (siehe Magistratsvorlage vom April 2006). Die Rahmenvereinbarung sieht in § 6 vor, Zuwendungsverträge mit den Anbietern sozialer Hilfen in ihren Zuständigkeitsbereichen abzuschließen. Der Deutsche Frauenring e.V. ist in der Zielvereinbarung dem Ziel „Schutz vor Gewalt“ zugeordnet. Neben dem Zuwendungsvertrag für den Betrieb des Frauenhauses und einer externen Beratungsstelle, der in einer separaten Magistratsvorlage vorgelegt wird, ist es zur Verbesserung des Hilfesystems für von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern im Jahr 2006 und 2007 möglich, ein zusätzliches Projekte aus Landesmitteln durchzuführen. Die zusätzlichen Mittel ergeben sich aus einer Erhöhung des Landesbudgets sowie aus Restmitteln aus 2005 und betragen insgesamt 11.186,40 Euro. Die Summe soll über zwei Jahre für das Projekt „Beratung im Stadtteil Eberstadt“ sowie zur Etablierung des „pro-aktiven Ansatzes“ in Darmstadt verwendet werden (siehe Leistungsbeschreibung). Die Arbeitsgruppe Kommunalisierung befürwortet den Projektantrag, da er das abgestimmte Konzept der sozialen Infrastruktur bei Gewalt gegen Frauen und Kinder bereichert. Das Angebot wird ausschließlich aus kommunalisierten La ndesmitteln bezuschusst. Eine kommunale Co-Finanzierung wird nicht vorgenommen. Der Vertrag wurde vom Rechtsamt sowie vom Revisionsamt geprüft. Die Leistungsbeschreibung wurde der „AG Kommunalisierung“ vorgelegt und vom Sozial- und Jugendhilfeplaner als den Standards entsprechend bewertet. Darmstadt, 24.10.2006 530 – bak Wolfgang Glenz Daniela Wagner Bürgermeister Stadträtin Anlagen: Zuwendungsvertrag mit Leistungsbeschreibung und Kalkulationsblatt
anlage 1
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Zuwendungsvertrag
über die Förderung sozialer Hilfen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
zwischen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
vertreten durch den Magistrat
- nachfolgend Zuwendungsgeber genannt -
und dem Deutschen F rauenring, Ort verband Darmstadt e.V., Frauenhaus „Haus
für Frauen und Kinder“ und Fachberatungsstelle „Frauen-Räume“
vertreten durch Frau Dr. Elke Hausberg, 1. Vorsitzende
- nachfolgend Zuwendungsempfängerin genannt -
Präambel
Zur Erbringung sozialer Hilfen und zum Wohle der Hilfesuchenden kooperieren öffentlich-
hoheitliche, kirchliche sowie nicht konfessionelle Träger der freien Wohlfahrtspflege in
vielfältiger Weise. Auf dieser Grundlage und unter Achtung der jeweiligen Selbständigkeit in
Zielsetzung und Aufgabenerfüllung sind die Partner/innen dieser Vereinbarung bestrebt,
soziale Hilfsangebote zu fördern, mit anderen Angeboten abzustimmen und damit eine
leistungsfähige soziale Infrastruktur im Raum Darmstadt zu sichern.
Die Zuwendungsempfängerin ist gemäß ihrer Satzung bzw. des für sie geltenden
Gesellschaftsvertrages im Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt tätig. Der Deutsche
Frauenring, Ortsverband Darmstadt e.V., Frauenhaus und Fachberatungsstelle handelt nach
folgendem Leitsatz: „Jede Frau hat das Recht auf ein gewaltfreies, selbst bestimmtes Leben.
Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung und Förderung.“
§ 1 Vertragsgegenstand
Mit der Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung und
Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen (im folgenden Rahmenvereinbarung
Kommunalisierung) vom 14.12.2004 haben das Land Hessen, der Hess. Landkreistag, der
Hess. Städtetag, der Landeswohlfahrtsverband Hessen und die Liga der Freien
Wohlfahrtspflege in Hessen die Strukturierung und Kommunalisierung sozialer Hilfen in Hessen
vereinbart. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist der Rahmenvereinbarung Kommunalisierung
mit Erklärung vom 27.01.2005 beigetreten. Darauf beruhend wurde zwischen dem Land
Hessen, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) und der Wissenschaftsstadt Darmstadt
eine Zielvereinbarung über die Verwendung des örtlichen Budgets gemäß § 3 und über die
Verwendung der Mittel des LWV Hessen gemäß § 9 der oben genannten Rahmenvereinbarung
mit Datum vom 15.09.2006 vereinbart.
(1) Gegenstand des Zuwendungsvertrags ist die Förderung eines zusätzlichen Angebotes zum
Ausbau des pro-aktiven Beratungsansatzes und der Beratung von Frauen bei häuslicher
Gewalt im Stadtteil Darmstadt Eberstadt zum Schutz von Frauen und Kindern vor
häuslicher Gewalt, zur Krisenintervention, zur Beratung und Begleitung sowie zur Anti-
Gewalt-Arbeit der Zuwendungsempfängerin gemäß
§ 17 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB II
§ 74 SGB VIII,
der Zielvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der
Wissenschaftsstadt Darmstadt vom15.9.06 in dem Bereich Schutz
vor Gewalt
(2) Die Leistungsbeschreibung und das Kalkulationsblatt sind als Anlage 1 und Anlage 2
Bestandteile des Zuwendungsvertrags.
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(3) Durch die Zuwendung werden keine Leistungen abgegolten, die zugleich Gegenstand von
Vereinbarungen nach § 17 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 A bs. 2 Satz 2 SGB II, §§ 78a ff
SGB VIII oder §§ 75 ff SGB XII darstellen.
§ 2 Art und Umfang der Zuwendung
(1) Der Zuwendungsgeber fördert die in § 1 genannten Hilfeangebote der Zuwendungs-
empfängerin im Rahmen der
Projektförderung
Institutionellen Förderung
(2) Die oben genannte Förderung erfolgt als
Teilfinanzierung als
Anteilsfinanzierung
Festbetragsfinanzierung
Fehlbedarfsfinanzierung
Vollfinanzierung .
§ 3 Personelle und sächliche Ausstattung
Die Anforderungen an die personelle und sächliche Ausstattung der von § 1 umfassten
Tätigkeiten richten sich nach der Leistungsbeschreibung und dem Kalkulationsblatt.
§ 4 Finanzierung
(1) Die Zuwendungsempfängerin erhält für den in § 1 vereinbarten Vertragsgegenstand eine
Zuwendung in Höhe von 11.186,40 Euro.
(2) Die genannte Gesamtsumme der Zuwendung setzt sich derzeit wie folgt zusammen:
Land Hessen: 11.186,40 Euro
(3) Die Zuwendung dient dem Ausgleich von:
a) Personalkosten für Mitarbeiterinnen gemäß § 3 in Verbindung mit der
Leistungsbeschreibung
b) Sachkosten
§ 5 Auszahlung
Die Zuwendungsempfängerin erhält im Haushaltsjahr 2006 einen Betrag in Höhe von 5.000
Euro und im Haushaltsjahr 2007 die restlichen Mittel in Höhe von 6.186,40 Euro.
§ 6 Berichtspflichten und Prüfungsrechte
(1) Jeweils zum 31.03. de s Jahres legt die Zuwendungsempfängerin für das abgelaufene Jahr
einen Verwendungsnachweis über die nach § 4 Abs. 2 verwendeten Mittel vor.
Der Verwendungsnachweis besteht aus:
- einem Bericht über den Erfolg der geförderten Maßnahme (Sachbericht)
- einer gegliederten Abrechnung.
Die O riginalbelege mit Nachweis d er Zahlungen (Kontoaus zügen) s ind auf Verl angen
vorzulegen.
(2) Die nicht in einem Haushaltsjahr verbrauchten Zuwendungen können nach vorheriger
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schriftlicher Anzeige an den Zuwendungsgeber auf das Folgejahr übertragen werden, ohne
dass dies Auswirkungen auf die Förderung des folgenden Jahres hat. Eine Übertragung der
nicht verbrauchten Mittel in das Folgejahr kann nur nach Zustimmung des
Zuwendungsgebers erfolgen. Dabei wird in der Regel eine Übertragung nur bis zur Höhe
von 20 % der Ausgaben (Liquiditätsreserve) möglich sein. Höhere Übertragungen sind im
Einzelfall besonders zu begründen und bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers.
(3) Der Verwendungsnachweis wird vom zuständigen Fachamt und dem Revisionsamt der
Wissenschaftsstadt Darmstadt geprüft. Diese Ämter können die Vorlage weiterer
Unterlagen (auch über den Vermögensstand) verlangen und auch eine Prüfung in den
Räumen der Zuschussempfängerin vornehmen.
Dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes – überörtliche Prüfung – stehen die
Rechte aus dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler
Körperschaften in Hessen (ÜPKKG vom 22.12.1993 Gesetz und Verordnungsblatt (GVBl) I,
Seite 708 ff. insbesondere § 5 Abs. 2-4) zu.
(4) Die Stadt behält sich vor, die bereits gewährte Zuwendung zurückzufordern, wenn:
- der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt oder nicht rechtzeitig
vorgelegt wird,
- die Zuwendung nicht oder nicht in voller Höhe (z. B. wegen Reduzierung der
Gesamtausgaben gegenüber der Planung), nicht alsbald nach ihrer Erbringung oder
nicht mehr für den vertraglich festgelegten Verwendungszweck verwendet wird,
- die Liquiditätsreserve des Zuwendungsempfängers ohne vorherige Genehmigung des
Zuwendungsgebers am Ende eines Jahres 20 % der Ausgaben ggf. zuzüglich der
steuerlichen Absetzung für Abnutzung übersteigt. Sollte die Liquiditätsreserve die
vorbezeichnete Grenze übersteigen, ist die Zuwendung in Höhe des Betrages zu
erstatten, der zur Absenkung auf diese Grenze erforderlich ist.
(5) Die Zuwendungsempfängerin hat die Originalbelege für die Dauer von fünf (5) Jahren nach
Abschluss der Prüfung aufzuheben.
§ 7 Informationspflicht/Vertragsanpassung
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Information über alle
Veränderungen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Sie besteht insbesondere, wenn
sich wesentliche personelle oder eine wesentliche inhaltliche Veränderung des Arbeitsfeldes
angezeigt ist oder sich wesentliche Veränderungen gegenüber dem vorgelegten Kostenplan
abzeichnen.
(2) Sofern im Laufe der Vertragslaufzeit Entwicklungen eintreten, in deren Folge die
Zuwendung nach § 4 zur Abdeckung der anteiligen / vollständigen Personalkosten im
geförderten Bereich nicht ausreichen, ist die Zuwendungsempfängerin berechtigt, die in § 1
umfassten Tätigkeiten entsprechend anzupassen.
Dies ist unter anderem der Fall, sofern die bei einer Teilfinanzierung des
Vertragsgegenstandes eingesetzten Eigen- oder Drittmittel zur Finanzierung nicht
ausreichen. Die Zuwendungsempfängerin hat vor der Anpassung unverzüglich Gespräche
mit dem Zuwendungsgeber einzuleiten.
§ 8 Kommunale Planung
(1) Der unter § 1 vereinbarte Vertragsgegenstand ist Bestandteil der im Rahmen der
kommunalen Sozialplanung verabredeten Hilfeangebote.
(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Rahmen der kommunalen Sozialplanung nach §
5 der „Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung und
Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen“ über den Stand der
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Entwicklung ihrer geförderten Arbeit zu informieren, sich auszutauschen und zur
Weiterentwicklung beizutragen.
(3) Die Vertragsparteien entwickeln unter Berücksichtigung der aktuellen Zielvereinbarung eine
einheitliche Dokumentation, Evaluation und ein einheitliches Berichtswesen.
§ 9 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag tritt am 01.01.2006 in Kraft und endet am 31.12.2007.
(2) Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Vor Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung sind zwischen den
Vertragsparteien Gespräche zu führen und die Möglichkeiten einer Vertragsfortführung
oder – anpassung zu erörtern.
§ 10 Sonstiges und Schlussbestimmungen
(1) Die Zuwendungsempfängerin weist bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit, die im Rahmen des
Zuwendungszweckes erfolgt, auf die Förderung durch das Land Hessen bzw. den
Landeswohlfahrtsverband und die Kommune in entsprechender Form hin. Über
Öffentlichkeitstermine im Rahmen des Förderungszweckes nach § 1, informiert die
Zuwendungsempfängerin vorab die Kommune.
(2) Änderungen dieses Vertrages, insbesondere ergänzende Vereinbarungen bedürfen der
Schriftform.
(3) Auf diesen Vertrag finden ergänzend die Vorschriften der §§ 53 ff SGB X Anwendung.
(4) Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt seine
Rechtswirksamkeit im Übrigen nicht.
.................................................... ......... ..................................
Ort, Datum Ort, Datum
...................................................... ......... .....................................
Zuwendungsempfängerin Zu wendungsgeber
Anlagen:
Anlage 1: Leistungsvereinbarung
Anlage 2: Kalkulationsblatt (Beispiel)
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Anlage 1 Leistungsbeschreibung für den Zuwendungsvertrag zwischen der Wissenschaftsstadt
Darmstadt und dem Deutschen Frauenring, Ortsverband Darmstadt e.V.
Name der Leistungsanbieterin
Anschrift
Telefon / FAX
E-Mail
Deutscher Frauenring Darmstadt e.V.:
Frauenhaus „Haus für Frauen und Kinder“ und
Fachberatungsstelle „Frauen-Räume“
Postfach 120 154, 64238 Darmstadt
Tel.: 0 61 51 – 37 68 14 / Fax: 0 61 51 – 35 19 26
frauenhaus-darmstadt@t-online.de
Bezeichnung der Leistung Zusätzliche Angebote:
- Ausbau des pro-aktiven Beratungsansatzes
- Beratung im Stadtteil Eberstadt
zum Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher
Gewalt, zur Krisenintervention, zur Beratung und
Begleitung, zur Anti-Gewalt-Arbeit
Rechtsgrundlagen: Grundgesetz, Gewaltschutzgesetz,
SGB VIII/BGB §1631, KICK, Landesaktionsplan
Zielgruppen • Frauen mit und ohne Kinder, die von physischer,
psychischer und sexualisierter Gewalt betroffen oder
bedroht sind, unabhängig von Herkunft,
Aufenthaltsstatus, Konfession und finanziellen
Möglichkeiten – besonders Frauen, die über die
bisherigen Angebote nicht erreicht werden konnten
• Staatliche Institutionen, soziale Einrichtungen und
Fachdienste, Berufsgruppen – durch pro-aktiven
Ansatz insbesondere Polizeibeamte und -beamtinnen
• Politische Gremien und Öffentlichkeit allgemein
Ziele der Einrichtung
• Schutz, Unterkunft und Hilfe für betroffene Frauen mit
und ohne Kinder
• Stabilisierung und Stärkung der Frauen zur
Überwindung und Bewältigung der gewaltgeprägten
Lebenssituation
• Förderung der Eigenständigkeit und Unterstützung bei
der Entwicklung von Selbstbewusstsein
• Verbesserung der Lebenssituation betroffener Frauen
und ihrer Kinder durch sozial- und frauenpolitisches
Engagement
• Entwicklung neuer Strategien zum Thema Gewalt
gegen Frauen und ihre Kinder im Hinblick auf
Prävention und Intervention
• Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen /
Sensibilisierung der Öffentlichkeit
Leitsatz
Jede Frau hat das Recht auf ein gewaltfreies, selbst
bestimmtes Leben.
Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung und
Förderung.
Art und Umfang der Leistungen Ergänzend zu den Leistungen der Fachberatungsstelle:
1. Ausbau des pro-aktiven Ansatzes
• verstärkte Zusammenarbeit mit dem
Polizeipräsidium Südhessen u. den zuständigen
Polizeirevieren
• kurzfristige Kontaktaufnahme mit betroffenen
Frauen nach Polizeieinsätzen u. Mitteilung durch
die Polizei
• Organisation von Sicherheit und Schutz
• Vermittlung von Hilfen für beteiligte Kinder
• psycho-soziale Beratung und Begleitung
• enge Verzahnung mit dem Frauenhaus
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2. Beratung im Stadtteil Eberstadt
• niedrigschwelliges Beratungsangebot für Frauen
bei häuslicher Gewalt
• Vermittlung zur Beratungsstelle/ ins Frauenhaus
• Kooperation und Vernetzung mit den
Einrichtungen vor Ort ( z.B. Projekt soziale Stadt)
• Öffentlichkeitsarbeit, um das Angebot bekannt zu
machen
• Erstellen von Infomaterial, auch in verschiedenen
Sprachen
Personalausstattung
Mitarbeiterinnen der Fachberatungsstelle des
Frauenhauses:
Dipl.-Sozialpädagoginnen mit Zusatzqualifikationen
(Fachberatung für Psychotraumatologie) und
langjähriger Erfahrung in der Arbeit mit
gewaltbetroffenen Frauen
stundenweiser Einsatz, entsprechend den zur Verfügung
stehenden zusätzlichen Mitteln
Beschreibung der räumlichen
Ausstattung/Geschäftsräume
Fachberatungsstelle
• außerhalb des Frauenhauses, gute
Erreichbarkeit, barrierefrei
• Büro mit Sitzecke, 1 großer Beratungs-
/Gruppenraum mit Spielecke
• Teeküche, WC, Kellerraum
Stadtteilberatung
• Mitnutzung eines Raumes im Stadtteilbüro des
Städtischen Sozialdienstes in Eberstadt
• Mitnutzung der vorhandenen Ausstattung
Quantität der Leistung
Fachberatungsstelle
Offene Sprechzeiten:
Di und Mi 9:00 – 11:00 Uhr; Do 17:00 – 18:30 Uhr sowie
nach Vereinbarung
Stadtteilberatung
Offene Sprechzeit 1x wöchentlich 2 Std.
Qualität der Leistung
- Strukturqualität
- Prozessqualität
- Ergebnisqualität
• Geschäftsführung
• Qualifiziertes Fachpersonal:
Leiterin: Dipl.-Pädagogin
Mitarbeiterinnen: Dipl. Sozialpädagoginnen /
Sozialarbeiterinnen mit Zusatzqualifikationen im
Beratungsbereich
• Konzeption als Grundlage der Arbeit
• Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Kontinuierliche Teamarbeit/Kollegiale Beratung
Supervision, Fortbildung, Fachtagungen
Konzeptfortschreibung / Teamtage
• Methoden und Maßnahmen
Die Beratung ist frauenparteilich, ressourcen-
und lösungsorientiert. Wertschätzung, Empathie
und Respekt sind Basis der Zusammenarbeit mit
den ratsuchenden Frauen.
Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym.
Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht.
Statistik und Auswertung (siehe Jahresbericht)
Dokumentation der Arbeit
Flyer, Presseartikel, Jahresberichte
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Anlage 2 Kalkulationsblatt für das Jahr 2006/2007
(Projektgelder: Förderung sozialer Hilfen)
Name : Deutscher Frauenring, Ortsverband Darmstadt e.V. / Frauenhaus
Anschrift : Kasinostr. 3, 64293 Darmstadt
Rechtsform : eingetragener Verein
I. Aus gaben
1. Personal Stellen 1
Höhe2 ca. Werte in Euro
Pädagogische Arbeit 4 Std./Wo 8.775,00
Leitung
Verwaltung
Reinigung und technische
Dienste
Honorarmitarbeiter
Sonstige Personalausgaben
SUMME 8.775,00
2. Sachkosten Höhe
Miete / Pacht / Darlehn mit Umlagen und
Nebenkosten
Unterhaltung, Instandhaltung, Reparatur,
Neuanschaffungen (Regal, Stühle, Raumteiler,
Tisch etc.)
900,00
Supervision / Fortbildung3
Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Schilder) 750,00
Verwaltungskosten (Telefon, Büromaterial etc.) 150,40
Abschreibungen, Zinsen
Fahrtkosten 611,00
SUMME 2.411,40
SUMME Ausgaben 11.186,40
II. Einnahmen
Arten Höhe
Fremdmittel
Stadt Darmstadt 11.186,40
andere Kommunen
sonstige
Eigenmittel
Mitgliedsbeiträge
Stiftungen, Spenden, Bußgelder etc.
andere
SUMME Einnahmen 11.186,40 €
l l j
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Hinweis: Evt . nicht benötigte Ge der für Sachausgaben am Ende des Pro ektes können durch
geringe Aufstockung der Stunden für die pädagog sche Arbeit eingese zt werden.
1 in Vollzeitäquivalenten zu 38,5 Std. / Woche
2 Bruttolohnkosten + Arbeitgeberanteil SV
3 incl. Fahrtkosten zu Fortbildung etc.
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Beratungsverlauf (3)
Orte (1)
- Kasinostraße 3
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0675
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.10.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00