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2006/0675

Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen - hier Zuwendungsvertrag mit Deutscher Frauenring e.V. - Projektgelder

Magistratsvorlage 24.10.2006

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2006/0675

3544 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
02.11.2006 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V Dezernat II 
Rechtsamt 
Revisionsamt 
Sozialverwaltung 
 
Amt: Frauenbüro 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2006/0675 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Neustrukturierung und Ko mmunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen - 
hier Zuwendungsvertrag mit Deutscher Frauenring e.V.  - Projektgelder 
 
Vorlage vom: 24.10.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Magistrat stimmt der Unterzeichnung des beiliegenden Zuwendungsvertrages (incl. 
Leistungsbeschreibung und Kalkulationsblatt) mit dem Deutschen Frauenring, Ortsverband Darmstadt 
e.V. zu. 
 
 
 
Anlagen: Zuwendungsvertrag mit Leistungsbeschreibung und Kalkulationsblatt 
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.10.2006: 
 
Am 27. Januar 2005 wurde vom damaligen Oberbürgermeister Peter Benz die Beitrittserklärung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung 
und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen unterzeichnet. 
 
Am 15. September 2006 unterschrieb Oberbürgermeister Walter Hoffmann die Zielvereinbarung 
zwischen dem Land Hessen, dem LWV Hessen sowie der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die 
Verwendung des örtlichen Budgets gemäß § 3 und über die Verwendung der Mittel des LWV 
Hessen gemäß § 9 der oben genannten Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der 
Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen (siehe 
Magistratsvorlage vom April 2006). 
 
Die Rahmenvereinbarung sieht in § 6 vor, Zuwendungsverträge mit den Anbietern sozialer Hilfen in 
ihren Zuständigkeitsbereichen abzuschließen. 
 
Der Deutsche Frauenring e.V. ist in der Zielvereinbarung dem Ziel „Schutz vor Gewalt“ zugeordnet. 
 
Neben dem Zuwendungsvertrag für den Betrieb des Frauenhauses und einer externen 
Beratungsstelle, der in einer separaten Magistratsvorlage vorgelegt wird, ist es zur Verbesserung 
des Hilfesystems für von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern im Jahr 2006 und 2007 
möglich, ein zusätzliches Projekte aus Landesmitteln durchzuführen. 
Die zusätzlichen Mittel ergeben sich aus einer Erhöhung des Landesbudgets sowie aus Restmitteln 
aus 2005 und betragen insgesamt 11.186,40 Euro. 
Die Summe soll über zwei Jahre für das Projekt „Beratung im Stadtteil Eberstadt“ sowie zur 
Etablierung des „pro-aktiven Ansatzes“ in Darmstadt verwendet werden (siehe 
Leistungsbeschreibung). 
 
Die Arbeitsgruppe Kommunalisierung befürwortet den Projektantrag, da er das abgestimmte 
Konzept der sozialen Infrastruktur bei Gewalt gegen Frauen und Kinder bereichert. 
 
Das Angebot wird ausschließlich aus kommunalisierten La ndesmitteln bezuschusst. Eine 
kommunale Co-Finanzierung wird nicht vorgenommen. 
 
Der Vertrag wurde vom Rechtsamt sowie vom Revisionsamt geprüft. 
Die Leistungsbeschreibung wurde der „AG Kommunalisierung“ vorgelegt und vom Sozial- und 
Jugendhilfeplaner als den Standards entsprechend bewertet. 
 
Darmstadt, 24.10.2006 
530 – bak 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz      Daniela Wagner 
Bürgermeister       Stadträtin 
 
 
Anlagen: Zuwendungsvertrag mit Leistungsbeschreibung und Kalkulationsblatt

anlage 1

16879 Zeichen

Zuwendungsvertrag  
über die Förderung sozialer Hilfen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
zwischen der  
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt   
vertreten durch den Magistrat 
- nachfolgend Zuwendungsgeber genannt -  
 
 
und dem  Deutschen F rauenring, Ort verband Darmstadt e.V., Frauenhaus „Haus 
für Frauen und Kinder“ und Fachberatungsstelle „Frauen-Räume“ 
vertreten durch Frau Dr. Elke Hausberg, 1. Vorsitzende 
- nachfolgend Zuwendungsempfängerin genannt -  
 
Präambel 
 
Zur Erbringung sozialer Hilfen und zum Wohle der Hilfesuchenden kooperieren öffentlich-
hoheitliche, kirchliche sowie nicht konfessionelle Träger der freien Wohlfahrtspflege in 
vielfältiger Weise. Auf dieser Grundlage und unter Achtung der jeweiligen Selbständigkeit in 
Zielsetzung und Aufgabenerfüllung sind die Partner/innen dieser Vereinbarung bestrebt, 
soziale Hilfsangebote zu fördern, mit anderen Angeboten abzustimmen und damit eine 
leistungsfähige soziale Infrastruktur im Raum Darmstadt zu sichern. 
 
Die Zuwendungsempfängerin ist gemäß ihrer Satzung bzw. des für sie geltenden 
Gesellschaftsvertrages im Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt tätig. Der Deutsche 
Frauenring, Ortsverband Darmstadt e.V., Frauenhaus und Fachberatungsstelle handelt nach 
folgendem Leitsatz: „Jede Frau hat das Recht auf ein gewaltfreies, selbst bestimmtes Leben. 
Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung und Förderung.“  
 
 
§ 1 Vertragsgegenstand 
 
Mit der Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung und 
Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen (im folgenden Rahmenvereinbarung 
Kommunalisierung) vom 14.12.2004 haben das Land Hessen, der Hess. Landkreistag, der 
Hess. Städtetag, der Landeswohlfahrtsverband Hessen und die Liga der Freien 
Wohlfahrtspflege in Hessen die Strukturierung und Kommunalisierung sozialer Hilfen in Hessen 
vereinbart. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist der Rahmenvereinbarung Kommunalisierung 
mit Erklärung vom 27.01.2005 beigetreten. Darauf beruhend wurde zwischen dem Land 
Hessen, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) und der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
eine Zielvereinbarung über die Verwendung des örtlichen Budgets gemäß § 3 und über die 
Verwendung der Mittel des LWV Hessen gemäß § 9 der oben genannten Rahmenvereinbarung 
mit Datum vom 15.09.2006 vereinbart. 
 
(1) Gegenstand des Zuwendungsvertrags ist die Förderung eines zusätzlichen Angebotes zum 
Ausbau des pro-aktiven Beratungsansatzes und der Beratung von Frauen bei häuslicher 
Gewalt im Stadtteil Darmstadt Eberstadt zum Schutz von Frauen und Kindern vor 
häuslicher Gewalt, zur Krisenintervention, zur Beratung und Begleitung sowie zur Anti-
Gewalt-Arbeit der Zuwendungsempfängerin gemäß  
 § 17 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB II 
 § 74 SGB VIII,  
 der Zielvereinbarung zwischen dem Land Hessen und der    
     Wissenschaftsstadt Darmstadt vom15.9.06 in dem Bereich Schutz   
vor Gewalt 
(2) Die Leistungsbeschreibung und das Kalkulationsblatt sind als Anlage 1 und Anlage 2  
Bestandteile des Zuwendungsvertrags. 
 1

(3) Durch die Zuwendung werden keine Leistungen abgegolten, die zugleich Gegenstand von  
Vereinbarungen nach § 17 Abs. 2 in Verbindung mit § 16 A bs. 2 Satz 2  SGB II,  §§ 78a ff 
SGB VIII oder §§ 75 ff SGB XII darstellen. 
 
 
§ 2 Art und Umfang der Zuwendung 
 
(1) Der Zuwendungsgeber fördert die in § 1 genannten Hilfeangebote der Zuwendungs-
empfängerin im Rahmen der  
 Projektförderung 
 Institutionellen Förderung 
 
(2) Die oben genannte Förderung erfolgt als  
 Teilfinanzierung als 
 Anteilsfinanzierung 
 Festbetragsfinanzierung  
 Fehlbedarfsfinanzierung 
 Vollfinanzierung .       
 
 
§ 3 Personelle und sächliche Ausstattung 
 
Die Anforderungen an die personelle und sächliche Ausstattung der von § 1 umfassten 
Tätigkeiten richten sich nach der Leistungsbeschreibung und dem Kalkulationsblatt. 
 
 
§ 4 Finanzierung 
 
(1) Die Zuwendungsempfängerin erhält für den in § 1 vereinbarten Vertragsgegenstand eine 
Zuwendung in Höhe von 11.186,40 Euro. 
 
(2) Die genannte Gesamtsumme der Zuwendung setzt sich derzeit wie folgt zusammen: 
 
Land Hessen:    11.186,40 Euro  
 
(3) Die Zuwendung dient dem Ausgleich von: 
 
a) Personalkosten für Mitarbeiterinnen gemäß § 3 in Verbindung mit der 
Leistungsbeschreibung  
b) Sachkosten 
 
§ 5 Auszahlung 
 
Die Zuwendungsempfängerin erhält im Haushaltsjahr 2006 einen Betrag in Höhe von 5.000 
Euro und im Haushaltsjahr 2007 die restlichen Mittel in Höhe von 6.186,40 Euro.  
 
§ 6 Berichtspflichten und Prüfungsrechte 
 
(1) Jeweils zum 31.03. de s Jahres legt die Zuwendungsempfängerin für das abgelaufene Jahr 
einen Verwendungsnachweis über die nach § 4 Abs. 2 verwendeten Mittel vor.  
 
Der Verwendungsnachweis besteht aus: 
- einem Bericht über den Erfolg der geförderten Maßnahme (Sachbericht) 
- einer gegliederten Abrechnung. 
Die O riginalbelege mit Nachweis d er Zahlungen (Kontoaus zügen) s ind auf Verl angen 
vorzulegen. 
 
(2) Die nicht in einem Haushaltsjahr verbrauchten Zuwendungen können nach vorheriger  
 2

schriftlicher Anzeige an den Zuwendungsgeber auf das Folgejahr übertragen werden, ohne 
dass dies Auswirkungen auf die Förderung des folgenden Jahres hat. Eine Übertragung der 
nicht verbrauchten Mittel in das Folgejahr kann nur nach Zustimmung des 
Zuwendungsgebers erfolgen. Dabei wird in der Regel eine Übertragung nur bis zur Höhe 
von 20 % der Ausgaben (Liquiditätsreserve) möglich sein. Höhere Übertragungen sind im 
Einzelfall besonders zu begründen und bedürfen der Zustimmung des Stadtkämmerers. 
 
(3) Der Verwendungsnachweis wird vom zuständigen Fachamt und dem Revisionsamt der  
Wissenschaftsstadt Darmstadt geprüft. Diese Ämter können die Vorlage weiterer 
Unterlagen (auch über den Vermögensstand) verlangen und auch eine Prüfung in den 
Räumen der Zuschussempfängerin vornehmen. 
Dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofes – überörtliche Prüfung – stehen die 
Rechte aus dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler 
Körperschaften in Hessen (ÜPKKG vom 22.12.1993 Gesetz und Verordnungsblatt (GVBl) I, 
Seite 708 ff. insbesondere § 5 Abs. 2-4) zu. 
 
(4) Die Stadt behält sich vor, die bereits gewährte Zuwendung zurückzufordern, wenn: 
 
- der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt oder nicht rechtzeitig 
vorgelegt wird, 
- die Zuwendung nicht oder nicht in voller Höhe (z. B. wegen Reduzierung der 
Gesamtausgaben gegenüber der Planung), nicht alsbald nach ihrer Erbringung oder 
nicht mehr für den vertraglich festgelegten Verwendungszweck verwendet wird, 
- die Liquiditätsreserve des Zuwendungsempfängers ohne vorherige Genehmigung des 
Zuwendungsgebers am Ende eines Jahres 20 % der Ausgaben ggf. zuzüglich der 
steuerlichen Absetzung für Abnutzung übersteigt. Sollte die Liquiditätsreserve die 
vorbezeichnete Grenze übersteigen, ist die Zuwendung in Höhe des Betrages zu 
erstatten, der zur Absenkung auf diese Grenze erforderlich ist. 
 
(5) Die Zuwendungsempfängerin hat die Originalbelege für die Dauer von fünf (5) Jahren nach  
     Abschluss der Prüfung aufzuheben. 
 
§ 7 Informationspflicht/Vertragsanpassung 
 
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Information über alle 
Veränderungen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Sie besteht insbesondere, wenn 
sich wesentliche personelle oder eine wesentliche inhaltliche Veränderung des Arbeitsfeldes 
angezeigt ist oder sich wesentliche Veränderungen gegenüber dem vorgelegten Kostenplan 
abzeichnen.  
 
(2) Sofern im Laufe der Vertragslaufzeit Entwicklungen eintreten, in deren Folge die 
Zuwendung nach § 4 zur Abdeckung der anteiligen / vollständigen Personalkosten im 
geförderten Bereich nicht ausreichen, ist die Zuwendungsempfängerin berechtigt, die in § 1 
umfassten Tätigkeiten entsprechend anzupassen. 
 
Dies ist unter anderem der Fall, sofern die bei einer Teilfinanzierung des 
Vertragsgegenstandes eingesetzten Eigen- oder Drittmittel zur Finanzierung nicht 
ausreichen. Die Zuwendungsempfängerin hat vor der Anpassung unverzüglich Gespräche 
mit dem Zuwendungsgeber einzuleiten. 
 
 
§ 8 Kommunale Planung 
 
(1) Der unter § 1 vereinbarte Vertragsgegenstand ist Bestandteil der im Rahmen der 
kommunalen Sozialplanung verabredeten Hilfeangebote. 
 
(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Rahmen der kommunalen Sozialplanung nach § 
5 der „Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung und 
Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen“ über den Stand der 
 3

Entwicklung ihrer geförderten Arbeit zu informieren, sich auszutauschen und zur 
Weiterentwicklung beizutragen. 
 
(3) Die Vertragsparteien entwickeln unter Berücksichtigung der aktuellen Zielvereinbarung eine 
einheitliche Dokumentation, Evaluation und ein einheitliches Berichtswesen. 
 
 
§ 9 Vertragsdauer und Kündigung 
 
(1) Der Vertrag tritt am 01.01.2006 in Kraft und endet am 31.12.2007. 
 
(2) Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.  
 
(3) Vor Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung sind zwischen den 
Vertragsparteien Gespräche zu führen und die Möglichkeiten einer Vertragsfortführung 
oder – anpassung zu erörtern. 
 
 
§ 10 Sonstiges und Schlussbestimmungen 
 
(1) Die Zuwendungsempfängerin weist bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit, die im Rahmen des 
Zuwendungszweckes erfolgt, auf die Förderung durch das Land Hessen bzw. den 
Landeswohlfahrtsverband und die Kommune in entsprechender Form hin. Über 
Öffentlichkeitstermine im Rahmen des Förderungszweckes nach § 1, informiert die 
Zuwendungsempfängerin vorab die Kommune. 
 
(2) Änderungen dieses Vertrages, insbesondere ergänzende Vereinbarungen bedürfen der 
Schriftform. 
 
(3) Auf diesen Vertrag finden ergänzend die Vorschriften der §§ 53 ff SGB X Anwendung. 
 
(4) Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt seine 
Rechtswirksamkeit im Übrigen nicht.  
 
 
 
....................................................     ......... .................................. 
Ort, Datum        Ort, Datum  
 
 
 
 
 
......................................................    ......... ..................................... 
Zuwendungsempfängerin      Zu wendungsgeber 
 
 
 
Anlagen:  
Anlage 1: Leistungsvereinbarung 
Anlage 2: Kalkulationsblatt (Beispiel) 
 
 
 
 
 
 
 
 4

Anlage 1 Leistungsbeschreibung für den Zuwendungsvertrag zwischen der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt und dem Deutschen Frauenring, Ortsverband Darmstadt e.V. 
 
Name der Leistungsanbieterin 
 
 
Anschrift 
Telefon / FAX 
E-Mail 
Deutscher Frauenring Darmstadt e.V.:  
Frauenhaus „Haus für Frauen und Kinder“ und 
Fachberatungsstelle „Frauen-Räume“ 
Postfach 120 154, 64238 Darmstadt 
Tel.: 0 61 51 – 37 68 14 / Fax: 0 61 51 – 35 19 26 
frauenhaus-darmstadt@t-online.de
Bezeichnung der Leistung Zusätzliche Angebote: 
- Ausbau des pro-aktiven Beratungsansatzes 
- Beratung im Stadtteil Eberstadt 
zum Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher 
Gewalt, zur Krisenintervention, zur Beratung und 
Begleitung, zur Anti-Gewalt-Arbeit 
Rechtsgrundlagen: Grundgesetz, Gewaltschutzgesetz,  
SGB VIII/BGB §1631, KICK, Landesaktionsplan 
Zielgruppen • Frauen mit und ohne Kinder, die von physischer, 
psychischer und sexualisierter Gewalt betroffen oder 
bedroht sind, unabhängig von Herkunft, 
Aufenthaltsstatus, Konfession und finanziellen 
Möglichkeiten – besonders Frauen, die über die 
bisherigen Angebote nicht erreicht werden konnten 
• Staatliche Institutionen, soziale Einrichtungen und 
Fachdienste, Berufsgruppen – durch pro-aktiven 
Ansatz insbesondere Polizeibeamte und -beamtinnen 
• Politische Gremien und Öffentlichkeit allgemein 
Ziele der Einrichtung 
 
• Schutz, Unterkunft und Hilfe für betroffene Frauen mit 
und ohne Kinder 
• Stabilisierung und Stärkung der Frauen zur 
Überwindung und Bewältigung der gewaltgeprägten 
Lebenssituation 
• Förderung der Eigenständigkeit und Unterstützung bei 
der Entwicklung von Selbstbewusstsein 
• Verbesserung der Lebenssituation betroffener Frauen 
und ihrer Kinder durch sozial- und frauenpolitisches 
Engagement 
• Entwicklung neuer Strategien zum Thema Gewalt 
gegen Frauen und ihre Kinder im Hinblick auf 
Prävention und Intervention 
• Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen / 
Sensibilisierung der Öffentlichkeit 
Leitsatz 
 
Jede Frau hat das Recht auf ein gewaltfreies, selbst 
bestimmtes Leben. 
Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreie Erziehung und 
Förderung. 
Art und Umfang der Leistungen Ergänzend zu den Leistungen der Fachberatungsstelle: 
1. Ausbau des pro-aktiven Ansatzes  
• verstärkte Zusammenarbeit mit dem 
Polizeipräsidium Südhessen u. den zuständigen 
Polizeirevieren 
• kurzfristige Kontaktaufnahme mit betroffenen 
Frauen nach Polizeieinsätzen u. Mitteilung durch 
die Polizei 
• Organisation von Sicherheit und Schutz 
• Vermittlung von Hilfen für beteiligte Kinder 
• psycho-soziale Beratung und Begleitung 
• enge Verzahnung mit dem Frauenhaus 
 5

2. Beratung im Stadtteil Eberstadt 
• niedrigschwelliges Beratungsangebot für Frauen 
bei häuslicher Gewalt 
• Vermittlung zur Beratungsstelle/ ins Frauenhaus 
• Kooperation und Vernetzung mit den 
Einrichtungen vor Ort ( z.B. Projekt soziale Stadt) 
• Öffentlichkeitsarbeit, um das Angebot bekannt zu 
machen 
• Erstellen von Infomaterial, auch in verschiedenen 
Sprachen 
Personalausstattung 
 
Mitarbeiterinnen der Fachberatungsstelle des 
Frauenhauses: 
Dipl.-Sozialpädagoginnen mit Zusatzqualifikationen  
(Fachberatung für Psychotraumatologie) und 
langjähriger Erfahrung in der Arbeit mit 
gewaltbetroffenen Frauen 
stundenweiser Einsatz, entsprechend den zur Verfügung 
stehenden zusätzlichen Mitteln 
Beschreibung der räumlichen 
Ausstattung/Geschäftsräume 
 
 
 
 
Fachberatungsstelle 
• außerhalb des Frauenhauses, gute 
Erreichbarkeit, barrierefrei 
• Büro mit Sitzecke, 1 großer Beratungs-
/Gruppenraum mit Spielecke 
• Teeküche, WC, Kellerraum  
Stadtteilberatung 
• Mitnutzung eines Raumes im Stadtteilbüro des 
Städtischen Sozialdienstes in Eberstadt 
• Mitnutzung der vorhandenen Ausstattung 
Quantität der Leistung 
 
Fachberatungsstelle 
Offene Sprechzeiten: 
Di und Mi 9:00 – 11:00 Uhr; Do 17:00 – 18:30 Uhr sowie 
nach Vereinbarung 
Stadtteilberatung 
Offene Sprechzeit 1x wöchentlich 2 Std. 
Qualität der Leistung 
- Strukturqualität 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
- Prozessqualität 
 
 
 
 
 
- Ergebnisqualität 
• Geschäftsführung 
• Qualifiziertes Fachpersonal: 
            Leiterin: Dipl.-Pädagogin 
            Mitarbeiterinnen: Dipl. Sozialpädagoginnen / 
            Sozialarbeiterinnen mit Zusatzqualifikationen im 
            Beratungsbereich 
• Konzeption als Grundlage der Arbeit 
• Maßnahmen zur Qualitätssicherung 
            Kontinuierliche Teamarbeit/Kollegiale Beratung 
            Supervision, Fortbildung, Fachtagungen 
            Konzeptfortschreibung / Teamtage 
• Methoden und Maßnahmen 
            Die Beratung ist frauenparteilich, ressourcen- 
            und lösungsorientiert. Wertschätzung, Empathie 
        und Respekt sind Basis der Zusammenarbeit mit 
        den ratsuchenden Frauen. 
Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym. 
Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht. 
 
Statistik und Auswertung (siehe Jahresbericht) 
 
Dokumentation der Arbeit 
 
Flyer, Presseartikel, Jahresberichte  
 
 
 6

Anlage 2    Kalkulationsblatt für das Jahr 2006/2007  
(Projektgelder: Förderung sozialer Hilfen) 
 
Name : Deutscher Frauenring, Ortsverband Darmstadt e.V. / Frauenhaus 
Anschrift : Kasinostr. 3, 64293 Darmstadt 
Rechtsform : eingetragener Verein 
 
I. Aus gaben 
1. Personal  Stellen 1
Höhe2 ca. Werte in Euro 
 Pädagogische Arbeit 4 Std./Wo 8.775,00 
 Leitung   
 Verwaltung   
 Reinigung und technische 
Dienste 
  
 Honorarmitarbeiter   
 Sonstige Personalausgaben   
SUMME              8.775,00 
2. Sachkosten  Höhe 
 Miete / Pacht / Darlehn mit Umlagen und 
Nebenkosten 
 
 Unterhaltung, Instandhaltung, Reparatur, 
Neuanschaffungen (Regal, Stühle, Raumteiler, 
Tisch etc.) 
   900,00 
 Supervision / Fortbildung3  
 Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Schilder)    750,00 
 Verwaltungskosten (Telefon, Büromaterial etc.)    150,40 
 Abschreibungen, Zinsen  
 Fahrtkosten    611,00 
SUMME     2.411,40 
SUMME Ausgaben     11.186,40 
II. Einnahmen  
Arten  Höhe 
Fremdmittel   
 Stadt Darmstadt 11.186,40 
 andere Kommunen  
 sonstige  
Eigenmittel   
 Mitgliedsbeiträge  
 Stiftungen, Spenden, Bußgelder etc.  
 andere  
SUMME Einnahmen 11.186,40 € 
 
l l j
i t
                                                          
Hinweis: Evt . nicht benötigte Ge der für Sachausgaben am Ende des Pro ektes können durch 
geringe Aufstockung der Stunden für die pädagog sche Arbeit eingese zt werden. 
 
1 in Vollzeitäquivalenten zu 38,5 Std. / Woche 
2 Bruttolohnkosten + Arbeitgeberanteil SV 
3 incl. Fahrtkosten zu Fortbildung etc.  
 7

Beratungsverlauf (3)

TOP 5
TOP 5
TOP 726 beschließend

Orte (1)

  • Kasinostraße 3

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2006/0675
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.10.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00