3681/2020
Weiterentwicklung der niedrigschwelligen, ambulanten und offenen Kontakt- und Beratungsangebote in den Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ)
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Anlage 1 SPZ-Bericht
29261 Zeichen
SPZ Bericht 2020 – 30 Jahre Sozialpsychiatrische Zentren in Köln
erstellt im Oktober 2020
aktualisiert im Oktober 2021
Niedrigschwellige offene und ambulante Angebote zur
Unterstützung psychisch kranker Menschen in Köln
Das im Grundsatz bis heute gültige Konzept für die psychiatrische Versorgung der Stadt
Köln stammt aus dem Jahr 1987. Darin wurde die „Sektorisierung“, d.h. die bezirksbezogene
Organisation sämtlicher Hilfen für psychisch kranke oder seelisch behinderte Menschen, als
Grundprinzip festgelegt. Die Aufnahmebezirke der sektorversorgenden psychiatrischen
Kliniken wurden auf die Stadtbezirksgrenzen abgestimmt. Für jeden Stadtbezirk wurde eine
Kontakt- und Beratungsstelle (KoBS) mit ambulant betreutem Wohnen (ABW) und einer
Tagesstätte (TS) vorgesehen ("Sozialpsychiatrisches Zentrum", SPZ). Das Gesundheitsamt
reorganisierte seinen ambulant aufsuchenden Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) in
Bezirksteams.
Dieser Grundansatz wurde auch in den Fortschreibungen und Aktualisierungen bekräftigt,
zuletzt im Psychiatriebericht der Stadt Köln 2011.
In den „Kriterien zur Förderung Sozialpsychiatrischer Zentren als Teil des
Gemeindepsychiatrischen Verbundes auf Bezirksebene“ von 1989 wurden die Beziehungen
zwischen SPZ und SpDi genauer ausgestaltet und die für die Koordination der
psychiatrischen Versorgung auf Bezirksebene erforderlichen Gremien skizziert, wobei die
inzwischen erlassenen SPZ Richtlinien des LVR und der Bericht der Expertenkommission
der Bundesregierung (1988) zugrunde gelegt wurden.
SpDi und SPZ erfüllen danach gemeinsam die vor- und nachsorgenden Aufgaben nach
PsychKG, wobei der SpDi die aufsuchende Funktion hat und die KoBS das offene Angebot
macht. Aus diesem Grund sind in den SPZs mit städtischer Koordination auch die KoBS
Mitarbeiter*innen städtisch und der Abteilung 534 zugeordnet. Das Bezirksteam des SpDi
arbeitet mit den anderen SPZ-Bausteinen im integrierten oder kooperativen Modell eng
zusammen.
Bei den niederschwelligen Angeboten der SPZs handelt sich um eine Pflichtaufgabe nach §§
7 und 27 PsychKG NRW (vor- und nachsorgende Hilfen). Sie ist unabhängig vom Vorliegen
und der formalen Feststellung einer wesentlichen seelischen Behinderung wie auch anderer
leistungsrechtlicher Voraussetzungen, um allen psychisch kranken Menschen die Teilhabe
am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Das SPZ arbeitet an der Schnittstelle von Klinik zu Gemeinde. Es dient der Bündelung von
Angeboten für Patient*Innen mit komplexen Hilfebedarfen (Severely Mentally Ill, SMI).
Das SPZ hat immer mehrere Bausteine. Für die Förderung der Fachkraft durch den LVR ist
neben einer Kontakt- und Beratungsstelle mindestens ein weiteres Angebot wie z.B.
ambulant betreutes Wohnen oder ein psychiatrischer Pflegedienst erforderlich.
Soweit es sich um die SPZ der Stadt Köln handelt, bestehen sie mindestens aus den
Bausteinen KoBS, SpDi, ABW und APP (entsprechend der Richtlinie von 1989).
Tagesstätten konnten nicht in allen Stadtbezirken implementiert werden, weil der LVR die
Förderung neuer Tagesstätten einstellte, bevor es in jedem Stadtbezirk ein SPZ gab.
Im Bereich der niederschwelligen Hilfen ist die KoBS das offene Angebot (Komm-Struktur),
der SpDi das aufsuchend-nachgehende (Geh-Struktur).
Daneben gibt es die von anderen Kostenträgern auf Einzelfallbasis finanzierten
hochschwelligen Hilfen der APP (SGB V, fachärztliche Verordnung) und der
Eingliederungshilfe, ambulant betreutes Wohnen und Tagesstätte (SGB IX,
Hilfeplanverfahren, Einkommensprüfung).
Es geht beim jetzt vorzulegenden Konzept um die Weiterentwicklung der SPZ insgesamt,
nicht nur um die unzureichend ausgestatteten KoBS, sondern um die Stärkung des
gesamten SPZ als Verbund und zentraler Anlaufstelle im Stadtbezirk.
Historische Entwicklung der SPZ Förderung
1987 zweiter Psychiatrieplan der Stadt Köln (mit Datenerhebung)
1989 SPZ Förderrichtlinien der Stadt Köln
SPZ Gründungen 1. Welle: Ehrenfeld 1988, Innenstadt 1990, Kalk 1990, Mülheim 1993,
Nippes 1994. Förderbetrag für SPZ Innenstadt 1990 (ohne Erstausstattung): 310.650 DM
Damals wurden veranschlagt: Personalkosten für 2 VZK Sozialarbeit und 0,5
Verwaltungskraft, Sachkostenzuschuss 60.000 DM, Zuschuss zu den Personalkosten der
vom LVR geförderten Fachkraft in Höhe von 15.000 DM.
1995 „Richtlinie für ambulante Eingliederungshilfe nach §§ 39 ff BSHG“ „Fuß“ (heute:
Niedrigschwellige Eingliederungshilfe in der Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ)
Damit förderte 50 je 0,5 VZK Sozialarbeit mit zuletzt ca. 60.000 €, Zielgrösse: 25 Besucher.
Hierdurch konnten ab 1997 beginnend mit Lindenthal die letzten vier SPZ eingerichtet
werden, da so die Fördervoraussetzungen des LVR für dessen Fachkraft erfüllt wurden
(KoBS + ABW oder APP)
1999 Untersuchung zum zukünftigen Bedarf in der Versorgung psychisch Kranker und
Behinderter - Sozial- und Gesundheitsausschuss am 15.04.1999 – datengestützte
Fortschreibung des Psychiatrieplans von 1987 auf der Basis einer pseudonymisierten
Bedarfserhebung bei allen relevanten Leistungserbringern.
2011 Psychiatriebericht, Fortschreibung des SPZ-Konzepts von 1989
2015: Bericht des Rechnungsprüfungsamts „Aufgabenerfüllung und Finanzierung der
Sozialpsychiatrischen Zentren“ vom 25.11.2014 / Beschluss Rechnungsprüfungsausschuss
vom 18.06.2015 (Vorlage 1167/2015)
Unterdeckung SPZ Kalk + Mülheim: je ca. 160.000 €
Unterdeckung SPZ Ehrenfeld 50.000 €, Innenstadt 75.000 €, Nippes 60.000 €
Aufträge:
1. Aktualisierung der Förderkriterien
2. Überprüfung, ob das Versorgungssystem und seine Finanzierung ausreichend ist
3. Einführung von Leistungs- bzw. Zielvereinbarungen
4. Vollständige Angabe der erzielten Einnahmen und Ausgaben,
5. Angabe der Deckungsmittel für ausgewiesene Unterdeckung
6. Vereinheitlichung der Sachberichte und Statistiken
Ende 2015 Stopp der Verhandlungen mit der Freien Wohfahrtspflege bis zur Erstellung
stadteinheitlicher Förderrichtlinien.
2019: Fördersumme € 205.917,- (Innenstadt), € 205.807,- (Ehrenfeld), € 205.421 (Nippes)
01.01.2020: Ad-hoc-Hilfe für die bisher von 53 nicht geförderten 4 SPZ im Volumen von je
0,5 Stellen Sozialarbeit/-pädagogik für die KoBS für die HH-Jahre 2020/21. (Vorlage
xxxx/2019 „Umgehende strukturelle und finanzielle Weiterentwicklung der vier nicht
kommunal geförderten Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) der Stadtbezirke Chorweiler,
Lindenthal, Porz und Rodenkirchen in Köln“)
Quantitative Entwicklung des Bedarfs
In Tabelle 1 sind den Kennzahlen des Psychiatrieplans von 1987 (aus 1985) die aktuellsten
derzeit für Köln vorliegenden Zahlen (aus 2012) gegenübergestellt.
Für 1985 wurde für die damals Köln versorgenden Kliniken keine durchschnittliche
Verweildauer angegeben. Die älteste vorfindliche Zahl hierzu stammt aus der
Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamts für 1991.
Tabelle 1
1985 2012 1 Differenz
Einwohner*innen über
18
802.140 882.574 +10,00%
Stationär behandelt 4.835 10.592 +119,07%
Fälle pro 1000 EW 6,0 12,0 +100,00%
Verweildauer Tage 64,8 (Jahr 1991) 23,1 -64,35%
1 2012 wird als Bezugsbasis gewählt, da für dieses Jahr 2015 die Daten für Köln aus der
Krankenhausstatistik erworben wurden.
Durch die mehr als verdoppelte Fallzahl und die mehr als halbierte Verweildauer in
den letzten 30 Jahren, hat die Zahl der zu versorgenden Personen sich verdoppelt,
während die zur Organisation der Nachsorge verfügbare Zeit mehr als halbiert wurde.
Qualitative Aspekte der Entwicklung des Versorgungssystems von 1987 bis 2020
Die damaligen Erwartungen an die weitere Entwicklung des psychiatrischen
Versorgungssystems haben sich nicht erfüllt. Entweder kamen die erhofften
gesetzgeberischen Aktivitäten nicht zu Stande oder ihre Ergebnisse führten nicht zu einer
Verbesserung der Situation der chronisch psychisch kranken bzw. behinderten oder von
Behinderung bedrohten Menschen. Es gelang auch nicht, für die Sozialpsychiatrischen
Zentren die seinerzeit erwarteten erheblichen Refinanzierungen aus dem SGB V Bereich zu
erschließen.
• Die „Häusliche Psychiatrische Krankenpflege“ gem. § 37 SGB V wurde durch die
Richtlinie des G-BA so ausgestaltet, dass die Ambulante Psychiatrische Krankenpflege
keine relevante Rolle in der längerfristigen Betreuung chronisch psychisch kranker
Menschen mehr spielt, da sie regelhaft nur noch bis zu vier Monate verordnet werden
kann.
• Für Ambulante Soziotherapie nach § 37a SGB V kam es niemals auch nur zum Abschluss
eines Landesrahmenvertrags für NRW, erst 2018 kam es zu einer Vereinbarung des
Berufsverbandes der Soziotherapeuten ausschließlich mit den Ersatzkassen.
• Die Erwartung, Ergotherapie in den Tagesstätten gemäß § 32 SGB V i.V.m. 124 SGB V
mit der GKV abrechnen zu können, erfüllte sich nicht.
• Der erwartete flächendeckende Ausbau der Tagesstätten wurde vom LVR gestoppt, es
wurden nur in sieben von neun Kölner Stadtbezirken Tagesstätten eingerichtet.
• Durch die Marktfreigabe in der ambulanten Eingliederungshilfe 2005 wurde die Rolle des
ABW als SPZ Baustein radikal relativiert.
• Es entstand jedoch ein immens hoher Koordinationsaufwand mit rund 150 ABW Anbietern
in Köln.
• Die fachlich begrüßenswerte Umstellung der Finanzierung des ABW von einem starren
Schlüssel auf Fachleistungsstunden verunmöglichte die bis dahin übliche Kompensation
von Defiziten in der KoBS durch die ABW Fachkräfte.
• Durch die Änderungen im Schwerbehindertenrecht wurde der Integrationsfachdienst aus
dem psychiatrischen Hilfesystem ausgegliedert.
• Der LVR drängt auf eine Nutzung der offenen Angebote der KoBS durch alle ABW-
Klient*innen um Fachleistungsstunden zu sparen.
• Die Trennung der Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben für über und unter 3 Stunden pro
Tag erwerbsfähige Menschen durch das SGB II führte zur Etablierung von zwei
Hilfesystemen.
• Die nach Erlass 1990 der Personalverordnung Psychiatrie für die Kliniken (PsychPV)
zeitweilig ermöglichte Teilnahme von Klinikmitarbeitern an Steuerungs- und
Kooperationsgremien kann durch Budgetkürzungen seit über zehn Jahren nicht mehr
eingehalten werden.
• Die Kliniken setzten zunehmend auf diagnosenspezifische Stationen, was die innere
Sektorisierung relativiert oder gar aufhebt.
• Die Krankenhausplanung des Landes im Bereich der Psychiatrie berücksichtigt nicht mehr
die Gliederung der Gebietskörperschaften, das heißt für Köln, dass die
Pflichtversorgungsbereiche der Kliniken sich nur noch zum Teil mit den Stadtbezirken
(Innenstadt, Nippes) decken.
• Durch die Veränderungen in der Krankenhausfinanzierung im Bereich Psychiatrie ist mit
weiter sinkenden Verweildauern unter 20 Tagen zu rechnen. Die spezifische Wirkung
einer medikamentösen antipsychotischen oder antidepressiven Behandlung tritt aber
frühestens nach 14 Tagen ein. Eine Entlassplanung unter wirksamen Einbezug der
betroffenen Person kann bei so kurzer Verweildauer nicht abgeschlossen sein.
• Das „Entlassmanagement“ der Kliniken nach § 39 Absatz 1a SGB V ist ausschließlich auf
SGB V Leistungen begrenzt und berücksichtigt nicht die komplexen Bedürfnisse
psychisch kranker Menschen.
• Krankenkassenspezifische Versorgungsmodelle der sogenannten „Integrierten
Versorgung“ nach § 140 SGB V entziehen der Regelversorgung Mittel, und fördern
Parallelstrukturen, während sie die Intransparenz der Versorgungsstruktur erhöhen. Eine
tatsächliche Integration von ambulant und stationär erfolgt nicht.
• Modellvorhaben nach § 64b SGB V, die zum Ziel haben, die Versorgung psychisch
kranker Menschen weiterzuentwickeln. haben zu keinen relevanten Auswirkungen
geführt, da in den meisten Regionen nur kassenspezifische Modelle unter Teilnahme
weniger Leistungserbringer realisiert werden.
• Die niedergelassenen Nervenärzte können mangels einer Abrechnungsziffer für
Kommunikation mit nicht-medizinischen Leistungserbringern im EBM nicht koordinativ und
planend tätig werden.
• Die niedrigen Quartalsbudgets für die Behandlung psychisch kranker Menschen haben
das Leistungsspektrum der niedergelassenen Psychiater und Nervenärzte zu Neurologie
oder Psychotherapie bzw. nach außerhalb der GKV in den Gutachtenbereich verlagert.
Gegenüber 1985 hat sich die Zahl von niedergelassenen Fachärzten zwar erheblich
erhöht, welches Zeitvolumen jedoch für psychiatrische Behandlung schwer psychisch
erkrankter Menschen heute tatsächlich vorhanden ist, ist unbekannt.
• Gesetzliche Neuregelungen bei der Genehmigung von medikamentösen Behandlungen
gegen den Willen der Betroffenen tragen dazu bei, dass vermehrt Patienten in
unverändertem Zustand in eine krisenhafte Situation bzw. ein überlastetes soziales
Umfeld entlassen werden.
• Das SGB IX entwickelte seit 2001 nicht die gewünschte integrative Kraft, so dass das
Nahtlosigkeitsprinzip und kostenträgerübergreifende Leistungserbringung leere Hülsen
blieben. Die „gemeinsame Servicestelle“ erfüllte nicht die in sie gesetzten Erwartungen.
• Das Bundesteilhabegesetz hat bisher in Bezug auf die Versorgungsstrukturen nur dazu
geführt, dass die bewährte Steuerungs- und Kommunikationsstruktur über die
Hilfeplankonferenzen in den Stadtbezirken entfallen ist.
Alle diese Entwicklungen erhöhten entweder die Anzahl der für die Organisation der
ambulanten Hilfen im Einzelfall erforderlichen Kooperationspartner*innen, reduzierten die
freien Kapazitäten der niederschwelligen Angebote oder erschwerten den Zugang zu Hilfen.
Insgesamt steigerten sie die Komplexität des Systems und erschweren es dem
Kliniksozialdienst wie den niedergelassenen Fachärzt*innen in ihren Praxen, die für die
(Nach-) betreuung der Patienten*innen erforderlichen Stellen zu kennen. Im ambulanten
Bereich des SGB V gibt es keine bezirksbezogene Organisation der Hilfen, es gibt weder auf
der primärärztlichen noch auf der fachärztlichen Versorgungsebene Strukturen, die
sicherstellen, dass Patient*innen die für sie erforderlichen Hilfen erhalten bzw. die den
Wechsel von ambulant zu stationär und zurück so begleiten, dass es nicht zu unerwünschten
Brüchen der Behandlungskontinuität kommt. Die stadtbezirksbezogene Organisation der
Hilfen hat nicht nur weiterhin, sondern sogar zunehmend Bedeutung.
Insgesamt erhöhten alle Entwicklungen des Versorgungssystems der letzten 30 Jahre
die Anforderungen an die SPZs, insbesondere an die niederschwelligen Angebote von
KoBS und SpDi, gegenläufige Effekte sind hingegen ausgeblieben oder waren
bestenfalls von vorübergehender Natur.
Im Gefolge der derzeitigen Corona-Pandemie ist durch deren psychosoziale
Kollateralschäden mit einem steigenden Bedarf nicht nur im Bereich psychoreaktiver
Störungen, sondern auch bei schweren psychischen Erkrankungen zu rechnen. Da es sich
um ein neurotropes Virus handelt, muss auch mit einer Zunahme von durch ZNS-
Schädigung bedingten psychischen Störungen gerechnet werden.
Aktuelle Zahlen zu Bedarf und Leistung
Wie viele psychisch kranke Menschen leben in Köln?
Psychische Störungen insgesamt : 12-Monatsprävalenz 27,8% ~ 300.000 Personen in
Köln
Aus/nach: F. Jacobi, M. Höfler et al. Psychische Störungen in der Allgemeinbevölkerung. Studie zur Gesundheit Erw achsener
in Deutschland und ihr Zusatzmodul Psychische Gesundheit (DEGS1.MH) Nervenarzt 2014, 85: 77-87
Schizophrene Störungen
Inzidenz 19 pro 100.000 im Jahr ~200 Neuerkrankungen/Jahr in Köln
Jahresprävalenz 0,8 -0,9 % ~8.700 Personen in Köln
Aus/Nach: GBE Bund Hef t 50 (2010) „Schizophrenie“
Depression (MD, Dysthymie etc.)
Inzidenz 1 bis 2 % im Jahr ~10.900 Neuerkrankungen/Jahr in Köln
Rezidivierende Depression /Major Depression
12 Monatsprävalenz 6% ~ 65.000 Personen in Köln
Aus/Nach: S3-Leitlinie/Nationale Versorgungsleitlinie Unipolare Depression (2015) bzw. Bundesgesundheitsbl 2013: M.A.
Busch · U.E. Maske · L. Ryl · R. Schlack · U. Hapke
Prävalenz von depressiver Symptomatik und diagnostizierter Depression bei Erw achsenen in Deutschland. Ergebnisse der
Studie zur Gesundheit Erw achsener in Deutschland (DEGS1)
In Köln werden jährlich etwas über 10.000 in Köln lebende Personen stationär
psychiatrisch behandelt (GKV Daten),
Nach epidemiologischen Anhaltszahlen ist in Köln von ca. 2.500 Severely Mentally Ill (SMI)
auszugehen.
In den Kontakt – und Beratungsstellen der Sozialpsychiatrischen Zentren in Köln
wurden 2018 durchschnittlich insgesamt 1.018 Personen pro Quartal betreut 2019 waren
es 1.292.
Die Leistungsfähigkeit der KoBS steht in deutlichem Zusammenhang mit dem
Personaleinsatz
Innen -
stadt
Roden -
kirchen
Linden -
thal
Ehren -
feld
Nippes Chor -
weiler
Porz Kalk Mül-
heim
Stellen
KoBS
2,5 0,5 0,5 2,5 2,5 0,5 0,5 2,0 2,0
Besuche nd
e Soll
(1:50)
125 25 25 125 125 25 25 100 100
1/19 223 92 84 280 122 40 65 123 217 1.246
2/19 249 87 85 295 122 48 70 127 218 1.301
3/19 240 85 92 318 121 61 74 158 187 1.336
4/19 240 90 113 297 118 62 80 136 148 1.284
Seinerzeit war bei der Personalausstattung von einem Personalschlüssel von 1:50
ausgegangen worden. Die erreichten Besuchendenzahlen liegen überall oberhalb des
rechnerischen Solls, dennoch wird deutlich, dass die Besuchendenzahl zum Personaleinsatz
proportional ist. Die höheren Zahlen beruhen im Wesentlichen darauf, dass die LVR-
geförderte Fachkraft in hohem Maße der Klient*innenarbeit eingesetzt wird. In größeren SPZ
können auch mehr Synergien mit anderen Ressourcen genutzt werden.
Der sozialpsychiatrische Dienst der Stadt Köln betreut ca. 4.000 Klient*innen pro Jahr.
Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Anzahl 4.008 3.789 4.095 4.121 4.028 4.004
Die Anzahl der Klient*innen bildet stärker das mit den vorhandenen Ressourcen mögliche ab
(Decken-Effekt), als den Bedarf, die Nachfrage oder die Meldungen.
Die absolute Zahl der Unterbringungen nach PsychKG blieb konstant bei ca. 2.000 pro
Jahr
Unterbringungsstatistik nach PsychKG in Köln (2008 – 2019) , Quellen: Landeszentrum Gesundheit NRW, Feuerw ehr der Stadt
Köln
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
2.128 2.131 2.109 2.076 2.070 2.173 2.159 2.175 2.180 2.007 2.022 2.042
Die Unterbringungsrate oszilliert bei ca. 2,0 pro 1.000 Einwohner. Sie ist damit doppelt so
hoch wie der Landesdurchschnitt.
Eckpunkte für die SPZ-Förderung 2020
Kontakt- und Beratungsstelle
Angebotszeiten an 5 Tagen in der Woche (Mo-Fr) im Umfang von rund 26 Stunden/Woche
(1300/Jahr), darin durchgehend:
- Offener Bereich (niederschwelliges Kontaktangebot)
- Einzelberatung ohne Terminvereinbarung möglich
Pro Jahr sind ca. 250 Öffnungstage abzudecken.
Ein*e Mitarbeiter*in kann ca. 210 Arbeitstage/Jahr erbringen.
Pro Mitarbeiter*in rechnen wir mit ca. 1.300 Stunden/Jahr effektiver Verfügbarkeit (KGST:
1.578 – 18% 1.293,96 Stunden gem. Richtlinie Amt 50 für Beratungsstellen). Aus dieser Zahl
resultiert die o.g. Angebotszeit.
Aus Arbeitssicherheitsgründen ist eine Mindestanwesenheit von 2 Personen erforderlich.
(entspricht 2.600 Stunden/Jahr für eine Doppelbesetzung).
Es ist daher grundsätzlich eine dritte Fachkraft erforderlich. Andernfalls ist während
wenigstens 16 Wochen (30%) des Jahres nur eine Person anwesend.
Mit einer dritten Fachkraft ist in 36 Wochen eine dreifach Besetzung gegeben, die ein
flexibles Vorgehen, Kliniksprechstunden, nachgehende Kontakte zu Besuchenden der KoBS,
Kriseninterventionen, Begleitungen zu Terminen, Teilnahme an Hilfeplangesprächen,
Spätsprechstunden und Spätöffnungszeiten etc. erlaubt.
Das totale Zeitvolumen für Angebotszeiten beläuft sich ca. 3.900 Stunden/Jahr, frei
verfügbar für die o.g. Zwecke sind rund 860 Stunden.
Eine Ausweitung der Öffnungszeiten ist deshalb besonders bedeutsam, um
unterschiedlichen Besuchendengruppen (Menschen mit Migrationshintergrund,
jungen Erwachsene) mit unterschiedlichen Bedürfnissen jeweils angemessene
Angebote machen zu können. Andernfalls wären spezifische Kontakt- und
Beratungsangebote erforderlich, die einerseits dem Prinzip des Mainstreaming zugegen
laufen und zudem wesentlich höhere Kosten verursachen würden.
Sozialpsychiatrischer Dienst
Die durch eine Person erbringbare Jahresarbeitszeit von rund 1.300 Stunden an 210 Tagen
liegt unterhalb der üblichen jährlichen Öffnungszeit von 250 Tagen. Daher sind
entsprechende zusätzliche Kapazitäten (wenigstens 16%) einzuplanen.
Wenn neben der Entgegennahme von Meldungen auch tagesgleiche Reaktionen in Form
von Beratungen und Hausbesuche erfolgen sollen, müssen an allen 250 Tagen mehrere
Mitarbeiter anwesend sein.
Wenn noch eine Beratung einer spontan vorsprechenden Person in der Dienststelle möglich
sein soll, während ein*e Sozialarbeiter*in und eine Ärztin*ein Arzt auf Hausbesuch sind,
müssen aus Gründen der Arbeitssicherheit jederzeit noch zwei Mitarbeitende vor Ort sein.
Für ein handlungsfähiges sozialpsychiatrisches Team mit Erreichbarkeit an 5 Wochentagen,
ausschließlich während der Regelarbeitszeit, sind somit grundsätzlich mindestens 4,8 VZÄ
nicht-ärztliche Fachkräfte und 1,2 VZÄ Arzt/Ärztin erforderlich, um den Betrieb zeitlich
abzudecken. Da sich allerdings die Bezirksteams untereinander vertreten können, ergeben
sich Synergien, die umso größer werden, je inkonsequenter die Dezentralisierung umgesetzt
wird.
Anstatt von starren Anhaltszahlen auszugehen, wurde auf der Basis der bundesweiten
„Fachlichen Empfehlungen…“ eine auf die konkrete Situation der Stadtbezirke bezogene
Bedarfsberechnung durchgeführt. Die Ergebnisse finden sich in der untenstehenden Tabelle.
Aufgrund der Personalbemessung auf der Basis der vom vorhandenen Personal erbrachten
Leistungen besteht aktuell im ärztlichen Bereich ein Defizit von 69,6 %, im
sozialarbeiterischen Bereich von 30,4%
Planungen bezüglich einer weiteren Dezentralisierung des SpDi
Die räumliche Auslagerung des Bezirksteams Porz befindet sich in Vorbereitung. Hierzu
müssen Mittel für die Miete von Räumlichkeiten und für zusätzliches Personal im Sekretariat
bereitgestellt werden (s.u.).
Für die Bezirksteams Lindenthal und Rodenkirchen ist eine Auslagerung in die jeweiligen
Stadtbezirke aufgrund der unzureichenden verkehrstechnischen und infrastrukturellen
Anbindungen vor Ort nicht zielführend.
Das Bezirksteam für Chorweiler hat seine Räume in Nippes in Bürogemeinschaft mit dem
Bezirksteam für diesen Stadtbezirk. Perspektivisch ist eine Auslagerung nach Chorweiler
zum SPZ-Standort beabsichtigt, jedoch noch nicht in konkreter Planung.
Das Bezirksteam Innenstadt hat sein Büro bereits im Stadtbezirk, wenn auch nicht in Nähe
des SPZ, sondern zusammen mit den schlecht ausgestatteten Bezirksteams Lindenthal,
Rodenkirchen und Porz.
Seitens des Trägers des SPZ Innenstadt wurden dem SpDi Räumlichkeiten für das
Bezirksteam am Standort Loreleystrasse angeboten. Würde das einzige vollständige Team
ausgelagert, das in der Zentrale verblieben ist, müssten die drei anderen davon
abhängenden (Porz, Lindenthal, Rodenkirchen) zum gleichen Zeitpunkt auf Sollstärke
gebracht werden.
Bei einer Auslagerung der Bezirksteams ist deren Sekretariatskapazität auf jeweils 1,0 VZK
anzupassen. Das gilt auch für Ehrenfeld, wo ebenfalls nur ½ Stelle zur Verfügung steht und
es oft zu Klagen über schwierige Erreichbarkeit kommt.
Stärkung der Koordinationsfunktion
Eine Förderung von Sekretariatsstellen in den SPZ ist notwendig, um die Erreichbarkeit,
Terminvergabe und Weiterleitung von Besucher*innen an die entsprechenden Stellen zu
ermöglichen und durch Präsenz den Arbeitsschutz sicherzustellen. Die LVR-geförderte
Fachkraft/Koordinatorin und die Fachkräfte der KoBS werden dadurch von organisatorischen
und administrativen Aufgaben entlastet und können gezielter für ihre fachlichen Aufgaben
eingesetzt werden. Das ist noch nicht in allen SPZ der Fall.
Weiteres Vorgehen
Die aktuelle Personalausstattung (schwarz), und die ermittelten Bedarfe (rot) sind in der
folgenden Tabelle dargestellt (Folgeseite).
SPZ
Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim Summe
VZÄ
SPZ Fachkraft 1 1 1 1 1 1 1 1 1 LVR 9,0
SPZ Sekretariat 0,5 - - 0,5 - - - 0,5 0,5 2,0
Fehlbedarf - 0,5 0,5 - 0,5 0,5 0,5 - - 2,5
KoBS
Anstellungsträger Caritas
(Loreley-
str.)
SKM e.V .
(Große
Telegraphen-
str. )
Alexianer
GmbH Köln
(Caritas)
Deutsches
Rotes
Kreuz e. V .
Kölner V erein für
Rehabilitation e.V ..
(Paritätischer)
SPZ Köln-
Nippes und
Köln-Chorweiler
e. V . (Diakonie)
SPZ Köln-Nippes
und Köln-
Chorweiler e. V .
(Diakonie)
Caritas-
verband der
Stadt Köln
Stadt
Köln Amt
53
Stadt
Köln Amt
53
Soz.Arb./Päd 1 1 0,5 0,5 2 2 0,5 0,5 2 2 12,0
NSE in KoBS 0,5 - 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 - - bisher 50 3,5
Fehlbedarf 0,5 2,0 2,0 0,5 0,5 1,0 2,0 1 1 8,5
APP
NSE im SPZ** 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Bisher 50 9
SpDi
Ärztin*Arzt 1 0,5 0,5 1,0 1 0,5 0,5 1 1 7,0
Fehlbedarf - 0,35 0,83 0,25 0,80 0,41 0,73 1,0 0,5 4,87
Soz.Arb./Päd 2 0,75 1 1,5 2,0 0,5 2 2 2 13,75
Soz.Arb./Päd
(Anstellung KV)
0,5 Zuschuss
50
0,5
Fehlbedarf 0,40 1,25 0,89 - 0,5 1,0 - 0,25 0,12 4,41
Psychologie 1 (bezirksübergreifend) 1,0
Sekretariat 1 1 0,5 1 0,5 1 1 6,0
Sekr. (Anstellung KV) 0,5 Zuschuss
53
0,5
Fehlbedarf 0,5* 0,5 0,5* 1,5
Gesamtfehlbedarf 21,78
* Fehlbedarf in Sekretariat Bez. 3 und 7 nur bei Auslagerung der Teams 1 und 7
**Niedrigschwellige EGH in SPZ (vormals Zugehende Hilfen) aufsuchende psychiatrische Fachkrankenpflege für Personen mit ungeklärtem Versicherungsstatus bzw. die keinen
Facharzt für eine Verordnung aufsuchen können nach Indikationsstellung durch den SpDi.
Aktuell sind 66,5 Vollzeitäquivalente, davon 9,0 vom LVR finanziert, im niederschwelligen
SPZ-Bereich vorhanden,davon 57,5 durch die Stadt Köln finanziert, seit dem 01.01.2021
ausschließlich durch 53.
Nachrichtlich SPZ Bausteine, die nur auf individuelle Leistungsansprüche aufgrund eines
Leistungsgesetzes hin tätig werden können:
Innen
stadt
Roden-
kirchen
Linden-
thal
Eh-
ren-
feld
Nip-
pes
Chor-
weiler
Porz Kalk Mül-
heim
ge-
samt
Tagesstätte* 3 3 - 3 3 - 3 3 3 21
ABW** k.a.
APP*** k.a.
*Bish er feste Personalausstattung mit 3VZK Sozialarbeit, Krankenpflege und Ergotherapie vom LVR
vorgeschrieben . In Porz ist die TS kein SPZ Baustein, sondern gehört zur WfbM.
**Erbringung nach Fachleistungsstunden, kein fester Personalschlüssel .
***Erbringung auf fachärztliche Verordnung bis zu 4 Monate.
Für die Auslagerung der Bezirksteams Porz und Innenstadt mit den entsprechenden
Anmietungen sind die voraussichtlichen Miet- und Nebenkosten zu veranschlagen.
Demgegenüber stehen Einsparungen bei der Anmietung von neuen Flächen für die derzeit
provisorisch in einem Abbruchhaus am Laurenzplatz untergebrachten Teams des SpDi.
Tabelle 1:
Zusätzlicher Mittelbedarf der SPZ in Trägerschaft der FW ab dem Haushalt 2023 ff.
Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Summe VZÄ
SPZ Sekretariat
EG 5
01.01.2023 - 0,5 0,5 - 0,5 0,5 0,5 2,5
KoBS
Soz.Arb./Päd. S 12
Anstellungsträger Caritasverband
der Stadt Köln
Alexianer
GmbH Köln
(Caritas)
Deutsches Rotes
Kreuz e. V .
Kölner V erein für
Rehabilitation e.V ..
(Paritätischer)
SPZ Köln-Nippes und
Köln-Chorweiler e. V .
(Diakonie)
SPZ Köln-Nippes und
Köln-Chorweiler e. V .
(Diakonie)
Caritasverband der
Stadt Köln
01.01.2023 0,5 2,0 2,0 0,5 0,5 1,0 2,0 8,5
Total +11,0
Tabelle 2: erforderliche Stellenzusetzungen bei 534/1 und /3
Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim Summe
VZÄ
SpDi
Arzt EG 15
01.01.2023 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 3,0
Soz.Arb./Päd S 14
01.01.2023 0,5 1,0 1,0 0,5 1,0 4,0
Sekretariat EG 5
01.01.2023 0,5 0,5 0,5 1,5
KoBS
Soz. Arb/Päd. S 12 1 1 2,0
Total +10,5
Es werden statt der rechnerisch ermittelten 9,28 Arzt und Sozialarbeitsstellen lediglich 7,0
Stellen beantragt. Dies ermöglicht eine feste Zuordnung der Mitarbeiter*innen zu den
Bezirksteams und ist in den vorhandenen Räumlichkeiten (ggf. mit geringfügigen
Renovierungsarbeiten, aber ohne Umzug in völlig neue Objekte) umsetzbar.
Bereits im laufenden Haushaltsjahr 2021 ff. waren für Honorarleistungen der beiden
städtischen SPZ`s (Kalk und Mülheim) je 12.500 € bereitzustellen, da durch eine unerwartete
Veränderung der Förderrichtlinie des Landschaftsverbandes Rheinland diese Leistungen nicht
mehr als Sachkosten abgerechnet werden können, aber durch eine Umwidmung aufgefangen
werden:
Honorare: je SPZ (Kalk und Mülheim) 12.500 € 25.000 €
Diese überplanmäßige Mehrausgabe für Honorare der städtischen SPZ´s Kalk und Mülheim
kann ab 2021 ff. durch 25.000 € einer nicht realisierten Maßnahme (Verbesserung der
Grundversorgung im Stadtteil Meschenich) im Rahmen einer Umwidmung ausgeglichen werden
und soll ab dem Haushalt 2023 ff. dauerhaft verstetigt werden.
Außerdem sind für den Haushalt 2023 ff. Mietkosten für die Innenstadt und Porz anzumelden:
Mietkosten: (je 80 m² - 12 €/m² - 960 €+ 25% NK = 1.200 € x 12 x 2) 28.800 €
Anlage 2 Stellungnahme RPA
4103 Zeichen
14 05.11.2021 141/3 53 Stellungnahme zur Beschlussvorlage 3681/2020 Weiterentwicklung der niedrigschwelligen, ambulanten und offenen Kontakt- und Beratungsangebote in den Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ); Voraussichtliches Auftragsvolumen 1.135.336 Euro brutto; RPA-Nr. 141/37/07/21 Sehr geehrte Damen und Herren, am 26.10.2021 legten Sie mir die Beschlussvorlage 3681/2020 Weiterentwicklung der nied- rigschwelligen, ambulanten und offenen Kontakt- und Beratungsangebote in den Sozialpsy- chiatrischen Zentren (SPZ) zur Stellungnahme vor. Die in der Vorlage aufgeführten Personalaufwendungen unterliegen nicht dem Stellungnah- meverfahren des Rechnungsprüfungsamtes. Ich nehme dennoch im Folgenden darauf Be- zug. Die kalkulierten jährlichen Sachaufwendungen von 1.135.336 Euro brutto entstehen im Wesentlichen für Mehrstellen für die SPZ, die in Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege sind. Mit der Beschlussvorlage wird dargestellt, dass die geplanten zusätzlichen Personalstellen der SPZ sowohl auf Seiten der Stadt als auch der Trägerschaft durch Erhebung von Fallzah- len und Generierung der Kernleistungen der SPZ entsprechend den fachlichen Empfehlun- gen des bundesweiten Netzwerkes Sozialpsychiatrischer Dienste ermittelt wurden. Die rech- nerisch ermittelten fehlenden Stellen haben Sie zur Anpassung an die Gegebenheiten in den Stadtbezirken reduziert. Die entsprechende Datenbasis liegt der Beschlussvorlage nicht bei. Das Personal- und Ver- waltungsmanagement hat die Beschlussvorlage bereits mitgezeichnet, seitens Dezernat | steht die Mitzeichnung zum Zeitpunkt meiner Stellungnahme noch aus. Die Dringlichkeit der Anpassung der personellen Ausstattung der SPZ an die aktuellen Fall- zahlen ist grundsätzlich nachvollziehbar. Eine tiefergehende Bewertung der kalkulierten Stellenbedarfe bei den SPZ in Trägerschaft ist mangels Dokumentation nicht möglich. Ich erachte dies auch nicht für notwendig, da ich davon ausgehe, dass bei der Festlegung des Systems der Stellenbedarfe der SPZ insge- samt (städtisch/ in Trägerschaft) durch das Personal- und Verwaltungsmanagement eine qualifizierte organisatorische Überprüfung stattgefunden hat. Die Gesamtkalkulation des jährlichen Sachaufwandes für die Stadt, der sich aus städtischen Sachaufwendungen (101.850 Euro), Sachaufwendungen für die Trägerschaft (Personalkos- ten 759.121 Euro, Gemeinkosten 113.868 Euro, Sachkosten 106.700 Euro) sowie Mieten und Honoraren (53.800 Euro) zusammensetzt, ist rechnerisch nachvollziehbar, jedoch möch- te ich noch auf folgendes hinweisen: Die anfallenden Sach- und Gemeinkosten wurden auf der Basis von Gutachten der Kommu- nalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) kalkuliert. Diese gelten für 12 2- die Berechnung städtischer Kosten, haben jedoch keine Allgemeingültigkeit für Aufwendun- gen, die von freien Trägern gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Die Beschluss- vorlage geht nicht darauf ein, ob die notwendigen Sach- und Gemeinkosten seitens der Trä- gerschaft in entsprechender Höhe dokumentiert werden oder welche Gründe für die Pau- schalierung vorliegen. In der Beschlussvorlage 3498/2019 wurden zudem die Gemeinkosten der Trägerschaft noch mit 10 % angesetzt, jetzt mit 15%. Ich empfehle in der Beschlussvorlage zu erläutern, wie die Jahrespersonalkosten der Trä- gerschaft für den Tarif Sozialarbeit S 12 und Sekretariat EG 5 kalkuliert wurden. In der Be- schlussvorlage werden für den Tarif S 12 zum Haushaltsjahr 2023 jährlich 73.703 Euro (Tarif EG 5 53.058 Euro) veranschlagt, im Vergleich dazu liegen die Durchschnittspersonalkosten 2021 der Stadt beim Tarif S 12 bei 70.900 Euro (Tarif EG 5 52.200 Euro). Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die Beschlussvorlage zwar darauf eingeht, dass eine einheitliche, transparente Förderstruktur für alle SPZ mit konkreten Ziel- bzw. Leis- tungsvereinbarungen auf der Basis aktueller städtischer Richtlinien, wie schon im Bericht des RPA aus 2014 erwähnt, unerlässlich sind. Es wird jedoch nicht dargestellt, zu welchem Zeit- punkt die Umsetzung erfolgen wird. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 3 - Auszug Beschlussprotokoll Gesundheitsausschuss 15.02.2022
1491 Zeichen
Geschäftsführung Gesundheitsausschuss Herr Flume Telefon: (0221) 221-35707 Fax : (0221) E-Mail: Reinhard.Flume@STADT-KOELN.DE Datum: 17.03.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 9. Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 15.02.2022 öffentlich 5.1 Weiterentwicklung der niedrigschwelligen, ambulanten und offenen Kontakt- und Beratungsangebote in den Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) 3681/2020 Beschluss: 1. Der Rat erkennt den Bedarf an zusätzlichen Personalstellen bei den Kontakt- und Beratungsstellen (KoBS) und dem Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) in den Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) aller Stadtbezirke Kölns von insge- samt 21,5 VZÄ (hiervon 11 VZÄ in Trägerschaft und 10,5 Stellen bei 53) grundsätzlich an. Die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel sowie der personellen Aufstockung ab 2023 steht unter Haushalts- und Finanzie- rungsvorbehalt. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit den zusätzlichen Finanzmitteln aus dem Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst 6,0 VZÄ Sozialarbeiterstellen be- reits zum Stellenplan 2022 eingerichtet werden können. 3. Der Rat erkennt den Bedarf für die zusätzlichen 3,0 Facharztstellen und 1,5 Verwaltungsstellen grundsätzlich an. Die personelle Aufstockung ab 2023 steht unter Haushalts- und Finanzierungsvorbehalt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt der Beschlussvorlage aus fachlicher Sicht für 2023ff zuzustimmen.
Beschlussvorlage Rat
18624 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
V/53/530/1
Vorlagen-Nummer
3681/2020
Freigabedatum
13.01.2022
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Weiterentwicklung der niedrigschwelligen, ambulanten und offenen Kontakt- und
Beratungsangebote in den Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ)
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat erkennt den Bedarf an zusätzlichen Personalstellen bei den Kontakt- und Beratungs-
stellen (KoBS) und dem Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) in den Sozialpsychiatrischen
Zentren (SPZ) aller Stadtbezirke Kölns von insgesamt 21,5 VZÄ (hiervon 11 VZÄ in Träger-
schaft und 10,5 Stellen bei 53) grundsätzlich an. Die Bereitstellung der erforderlichen Haus-
haltsmittel sowie der personellen Aufstockung ab 2023 steht unter Haushalts- und Finanzie-
rungsvorbehalt.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit den zusätzlichen Finanzmitteln aus dem Pakt für den öf-
fentlichen Gesundheitsdienst 6,0 VZÄ Sozialarbeiterstellen bereits zum Stellenplan 2022 ein-
gerichtet werden können.
3. Der Rat erkennt den Bedarf für die zusätzlichen 3,0 Facharztstellen und 1,5 Verwaltungsstel-
len grundsätzlich an. Die personelle Aufstockung ab 2023 steht unter Haushalts- und Finan-
zierungsvorbehalt.
Gesundheitsausschuss 15.02.2022
Finanzausschuss 14.03.2022
Rechnungsprüfungsausschuss 15.03.2022
Rat 17.03.2022
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
x x Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 483.262 €
ab 2023 (s.u.) Zuwendungen/Zuschüsse Nein x x Ja 412.310 € 85,32 %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023ff
a) Personalaufwendungen 845.042 €
b) Sachaufwendungen etc. 1.120.649 €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023ff
a) Erträge 412.310 €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung
1. Ausgangslage
Die neun Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) verfolgen die Aufgabe, die Versorgung psychisch
kranker Menschen in den neun Kölner Stadtbezirken zu sichern und Versorgungsangebote zu bün-
deln und zu koordinieren. Sie richten sich dabei insbesondere auf die von schweren Krankheitsverläu-
fen betroffenen Personen aus. Dies geschieht auf der Grundlage der §§ 7, 27 des Gesetzes über
Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) sowie des Gesetzes für den
Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW (ÖGDG NRW). Dabei spielen niedrigschwellige
ambulante Kontakt- und Beratungsangebote in Form der Kontakt- und Beratungsstellen und des So-
zialpsychiatrischen Dienstes eine zentrale Rolle.
Ausgehend vom Bericht des Rechnungsprüfungsamts von 2014 und dem Auftrag des Rechnungsprü-
fungsausschusses von 2015 hat das Gesundheitsamt die bestehenden Programme und die derzeitige
Situation der SPZ unter besonderer Berücksichtigung der niedrigschwelligen ambulanten sozialpsy-
chiatrischen Kontakt- und Beratungsangebote (Kontakt- und Beratungsstellen der SPZ, Sozialpsychi-
atrischer Dienst) untersucht und bewertet.
3
Dieser Analyse zufolge münden die Entwicklungen des Versorgungssystems der letzten 30 Jahre in
erhöhten Anforderungen an die SPZ - besonders betroffen sind die niederschwelligen Angebote von
Kontakt- und Beratungsstellen (KoBS) und Sozial-psychiatrischem Dienst (SpDi) (Anlage 1).
Zusätzlich bedingt CoViD-19 durch die erheblichen psychosozialen Belastungen durch Erkrankungs-
ängste, social distancing und den Verlust von gesundheitsförderlichen Alltagsroutinen sowohl für die
Allgemeinbevölkerung wie für bereits psychisch erkrankte Menschen erhöhte Beratungs- wie Behand-
lungsbedarfe. Weiterhin lassen die deutlichen neurotropen Eigenschaften des Virus auch eine erhöh-
te Inzidenz psychischer Störungen erwarten. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es dazu aber noch keine
belastbaren epidemiologischen Daten.
Um die SPZ im Sinne eines gemeindepsychiatrischen Verbundes, einer Bündelung von Hilfen aus
einer Hand und einer verlässlichen Basisversorgung zu betreiben, sinde eine Stärkung der Koordina-
tionsfunktion, eine ausreichende Personalausstattung sowie eine enge Zusammenarbeit der jeweili-
gen Kontakt- und Beratungsstelle mit dem ambulant aufsuchenden Angebot des SpDi erforderlich.
Darüber hinaus gilt es die Leistungen der Sozialleistungsträger innerhalb und außerhalb der SPZ-
Bausteine wirksam zu verknüpfen und zugänglich zu machen im Sinne der Barrierefreiheit für Men-
schen mit seelischer Behinderung.
Zu diesem Zweck ist eine einheitliche, transparente Förderstruktur für alle SPZ mit konkreten Ziel-
bzw. Leistungsvereinbarungen auf der Basis aktueller städtischer Richtlinien, wie schon im Bericht
des RPA aus 2014 erwähnt, unerlässlich. Neben einer konzeptionellen Weiterentwicklung und dem
Ausbau bestehender Programme aufgrund soziodemografischer Entwicklungen zeigt sich auch ein
Bedarf an zusätzlichem Fachpersonal und Verwaltungskräften: die enge Personalausstattung auf der
Basis von Planungszahlen von 1985 ist nicht mehr bedarfsgerecht, dadurch ist der Versorgungsauf-
trag aktuell gefährdet. Bisher behelfen sich die Kontakt- und Beratungsstellen durch Notlösungen wie
reduzierte Öffnungszeiten, geschlossene Gruppen, „Personalverschiebungen", Einsatz von Hono-
rarkräften und Ehrenamtlern, und - im Notfall - einer zeitweisen Schließung. Bedingt durch gestiegene
Anforderungen bezüglich der Arbeitssicherheit ist aber z.B. die alleinige Anwesenheit einer Fachkraft
in einem offenen Beratungsangebot nicht mehr akzeptabel. Damit die SPZ- Koordinator*innen ihren
ureigenen Aufgaben wie Förderung der Kooperation zwischen den im Stadtbezirk vorhandenen An-
geboten für psychisch erkrankte Menschen z.B. durch Sektorkonferenzen, Fallkonferenzen, Schnitt-
stellenmanagement und Teilnahme an stadtweiten Austausch – und Steuerungsgremien wahrneh-
men können, benötigen sie Entlastung von Verwaltungs- und klientenbezogener Arbeit. (s. SPZ Be-
richt 2020 – 30 Jahre Sozialpsychiatrische Zentren in Köln).
Auch die Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) gelten angesichts der gesellschaftlich gewachsenen
Aufgaben in ganz Deutschland als unterbesetzt. In einer bundesweiten Untersuchung im Jahr 2018
kommen Expert*Innen des Netzwerks Sozialpsychiatrischer Dienste in Deutschland zu dem Ergebnis,
dass eine auftragsgemäße Bearbeitung von Kernaufgaben mit den gegebenen Personalausstattun-
gen in der Regel nicht möglich ist. In diesem Zusammenhang hat das Netzwerk in einem jahrelangen
repräsentativen empirischen Prozess ein spezialisiertes Personalbemessungsinstrument auf der
Grundlage zeitgemäßer Leistungsstandards entwickelt Somit kann ein angemessener Personalbedarf
dargestellt werden, der anders als die klassischen Instrumente wie REFA oder KGSt die differenzier-
ten Arbeitsprozesse eines SpDi adäquat erfasst und in der Berechnung die Tiefe und Breite des Leis-
tungsspektrums berücksichtigt. Kommunen wie die Stadt Dortmund haben in Folge dessen bereits
ihren Personalbestand im SpDi entsprechend angepasst. Dieses Instrument - angewandt auf die Fall-
zahlen des SpDi (hier im 2. Quartal 2019) der Stadt Köln - führte zu den folgenden Ergebnissen: Im
ärztlichen Bereich zeigte sich ein Defizit von 69,6 %, im sozialarbeiterischen Bereich von 30,4%. Ab-
solut sind das 4,87 fehlende Stellen im ärztlichen Bereich und 4,41 im soziaIarbeiterischen. In drei
Stadtbezirken haben die Bezirksteams aktuell weniger als 1,5 VZÄ. (s. SPZ Bericht 2020 – 30 Jahre
Sozialpsychiatrische Zentren in Köln).
Da die bisherige geringe personelle Ausstattung der Kontakt- und Beratungsstellen besonders in den
vier kleinen SPZ Öffnungszeiten, Angebote und Versorgungsauftrag gefährdete, hat der Rat der Stadt
Köln in seiner Sitzung am 07.11.2019 beschlossen, den KoB dieser vier SPZ ab Januar 2020 eine
„Erste-Hilfe- Maßnahme" in Form einer jeweiligen halben VZÄ bereitzustellen. Diese werden ab dem
Haushalt 2022 ff. verstetigt.
Mit dem stufenweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist seit dem 1.1.2020 der
Landschaftsverband Rheinland der Träger sämtlicher Eingliederungsleistungen geworden, die Ein-
4
gliederungshilfe wurde in das Rehabilitationsrecht im SGB IX eingeordnet und unterliegt den dort üb-
lichen Antragsverfahren. Zum Ende der Übergangsfrist am 31.12.2020 wurden daher die bisher als
pauschalierte Eingliederungshilfe vom Amt für Soziales, Arbeit und Senioren finanzierten Leistungen
zum Gesundheitsamt überführt. Bezogen auf die SPZ bedeutet das, dass zukünftig die bisher auf
zwei Ämter verteilten städtischen Finanzierungen der Bausteine der SPZ zusammengeführt und nach
einheitlichen Kriterien gesteuert werden können. (s. SPZ Bericht 2020 – 30 Jahre Sozialpsychiatri-
sche Zentren in Köln)
2. Herausforderungen
Köln als größte Stadt NRWs erfährt einen stetigen Zuwachs an Einwohner*Innen (EW). Beispielswei-
se lebten in Köln im Jahr 1988 983.453 Einwohner*Innen, während es Ende 2018 1.089.984 Einwoh-
ner*Innen waren - einem Zuwachs von 106.531 Personen entsprechend (ca. 11%). Das entspricht
einem zusätzlichen Versorgungsgebiet von der Größe eines Stadtbezirks. Voraussichtlich wird bis
zum Jahr 2040 die Einwohnerzahl Kölns im Vergleich zu 2018 um 6,3% ansteigen (knapp 70.000
weitere Einwohner*Innen).
Der wachsende Anteil junger und alter Menschen, Bürger*Innen mit Migrationshintergrund und Men-
schen an der Armutsgrenze zeigt sich unterschiedlich in einzelnen Stadtbezirken Kölns. Der damit
verbundene Anstieg psychischer Erkrankungen, gesunkene Verweildauern in psychiatrischen Klini-
ken, die Verdopplung von Fallzahlen und hohe Unterbringungsraten nach PsychKG bedeuten eine
besondere Herausforderung für die niedrigschwelligen sozialpsychiatrischen Kontakt- und Beratungs-
angebote. (s. SPZ Bericht 2020 – 30 Jahre Sozialpsychiatrische Zentren in Köln)
Um die Ziele der ambulanten niedrigschwelligen sozialpsychiatrischen Beratung und Begleitung zu
erreichen, sind die Zusetzung des entsprechenden Fachpersonals und die Bereitstellung von Verwal-
tungskräften unbefristet vorzunehmen. Bei der Priorisierung der zielsetzenden Förderung werden
auch soziodemografische Indikatoren auf Stadtbezirksebene berücksichtigt.
3. Erläuterung Berechnung Stellenbedarf
Zur Berechnung des Stellenbedarfs wurden zunächst mit Hilfe des im SpDi angewandten Dokumen-
tationssystems Octoware und dem dazugehörigen Statistiktool Octoreport Fallzahlen generiert und in
Dienstleistungen (Beratung, Krisenintervention, Hilfeplanung, Abklärung etc.) gegliedert. Anschlie-
ßend wurden diese in Kernaufgaben gemäß der fachlichen Empfehlungen zu Leistungsstandards und
Personalbedarf des bundesweiten Netzwerkes Sozialpsychiatrischer Dienste (siehe Anhang) über-
setzt. Zur Auswertung des Bedarfs wurde das Personalbemessungstool des bundesweiten Netzwerks
genutzt, welches in Form einer Excel-Datei frei zur Verfügung steht (siehe Anhang). Da dieses mit
Quartalszahlen rechnet, wurde das zweite Quartal 2019 als Erhebungs- und Auswertungszeitraum
ausgewählt. Im Vergleich zu anderen Quartalszahlen kann dieser Zeitraum als repräsentativ angese-
hen werden. Für jeden Kölner Stadtbezirk wurde eine eigene Bedarfsberechnung in Abhängigkeit zu
den Fallzahlen sowie den Einwohnerzahlen im Bezirk durchgeführt. Neben den generierten Kernleis-
tungen wurden zudem Faktoren zur Kalkulation der Arbeitszeit (Arbeitstage, Einsatzstunden) sowie
die durchschnittliche Fahrtzeit pro Hausbesuch in Abhängigkeit zum Bezirk eingegeben. Die errech-
neten Bedarfe wurden entsprechend der personellen und örtlichen Gegebenheiten in den Bezirken
angepasst, wodurch das beantragte Stellenvolumen geringer ausfällt als der errechnete Bedarf.
4. Haushaltsmäßige Auswirkungen / Finanzierung
Der Mehrbedarf an zusätzlichen Personalstellen umfasst die bedarfsgerechten
Personalkosten (inklusive prognostizierte Tarifsteigerung)
Verwaltungsgemeinkosten (deckt die Kosten für den Verwaltungs-Overhead sowie den Amts-,
bzw. Fachbereichs-Overhead)
Sachkosten für anfallende Miet-, IT-, Telefonkosten, Einrichtungsgegenstände sowie Büroma-
terial
5
Die anfallenden Sach- und Gemeinkosten wurden vorläufig auf Basis von Gutachten der KGSt kalku-
liert und eine Sachkostenpauschalen von 9.700 € und eine Gemeinkostenpauschale von 15% auf die
Brutto-Personalkosten von einer VZÄ als Maximalwerte angenommen, wobei eine Gemeinkosten-
pauschale nur bei den SPZ, die in Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege (FW) sind, in Betracht
kommt. Die genaue Höhe der Sach- und Gemeinkosten wird auf Basis weiterer verwaltungsinterner
Abstimmungen u.a. zur Vermeidung von Doppelförderung und einheitlichen Förderstrukturen konkre-
tisiert.
Für jeden Stadtbezirk wurde eine Kontakt- und Beratungsstelle (KoBS) mit ambulant betreutem Woh-
nen (ABW) und einer Tagesstätte (TS) vorgesehen ("Sozialpsychiatrisches Zentrum", SPZ). Das Ge-
sundheitsamt organisiert seinen ambulant aufsuchenden Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) in Be-
zirksteams.
SpDi und SPZ erfüllen gemeinsam die vor- und nachsorgenden Aufgaben nach PsychKG, wobei der
SpDi die aufsuchende Funktion hat und die KoBS das offene Angebot macht. Aus diesem Grund sind
in den SPZ mit städtischer Koordination auch die KoBS Mitarbeiter städtisch.
Für den Sozialpsychiatrischen Dienst in allen Stadtbezirken Kölns sowie für die Kontakt- und Bera-
tungsstellen im SPZ Kalk und Mülheim, die sich in städtischer Trägerschaft befinden, werden ab dem
Haushalt 2023 zusätzlich 3,0 VZÄ Arztstellen, 6,0 VZÄ Sozialarbeiterstellen sowie 1,5 VZÄ Verwal-
tungsstellen benötigt. Der zusätzliche Mittelbedarf beläuft sich für den Haushalt 2023 auf 1.000.692 €.
Bei den nachfolgenden SPZ, die in Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege (FW) sind, werden ab
dem Haushalt 2023 zusätzlich 8,5 VZÄ Sozialarbeiterstellen sowie 2,5 VZÄ Verwaltungsstellen insge-
samt in den Kontakt und Beratungsstellen aller Stadtbezirke Kölns benötigt. Der zusätzliche Mittelbe-
darf beläuft sich für den Haushalt 2023 auf 964.999 €.
Gemäß Beschluss des Finanzausschusses vom 04.10. bzw. des Rats vom 09.11.2021 zum Haushalt
2022 (AN/2091/2021) ist die Verwaltung beauftragt insgesamt 8,0 dieser Stellen bereits in 2022 zu
realisieren, sofern dies erforderlich und darstellbar ist.
Durch die Finanzmittel aus dem ÖGD-Stärkungspakt können davon bereits 6,0 VZÄ Sozialarbeiter-
stellen zum Stellenplan 2022 realisiert werden.
4.1 Bedarf nach Stadtbezirken
6
Dem Bezirksteam Innenstadt sind Räume am SPZ-Standort Loreleystraße angeboten worden. Hierfür
werden Mittel für Mietaufwendungen in Ansatz gebracht. (s. SPZ Bericht 2020 – 30 Jahre Sozialpsy-
chiatrische Zentren in Köln)
Deshalb sind für den Haushalt 2023 ff. Mietaufwendungen für das Bezirksteam des SpDi Innenstadt
anzumelden:
Mietaufwendungen: (je 80 m² - 12 €/m² - 960 €+ 25% NK = 1.200 € x 12) 14.400 €
7
Die zusätzliche 0,5 VZÄ Sekretariat für den SpDi Lindenthal wird bei Auslagerung der Bezirksteams
8
für Porz und Innenstadt erforderlich. Nach Auslagerung dieser beiden Teams verbleiben nur noch die
Teams für Lindenthal und Rodenkirchen am zentralen Standort des Gesundheitsamts am Neumarkt.
9
Für Porz ist ebenfalls die Auslagerung des Bezirksteams des SpDi beabsichtigt. Hierfür werden Mittel
10
für Mietaufwendungen in Ansatz gebracht, im Falle der Auslagerung ist auch eine Aufstockung des
Sekretariats um 0,5 VZÄ erforderlich (s. SPZ Bericht 2020 – 30 Jahre Sozialpsychiatrische Zentren in
Köln).
Außerdem sind für den Haushalt 2023 ff. Mietaufwendungen für das Bezirksteam des SpDi Porz an-
zumelden:
Mietaufwendungen: (je 80 m² - 12 €/m² - 960 €+ 25% NK = 1.200 € x 12) 14.400 €
Des Weiteren werden zusätzlich für Honorarleistungen der beiden städtischen SPZ (Kalk und Mül-
heim) je 12.500 € benötigt, da durch eine unerwartete Veränderung der Förderrichtlinie des Land-
schaftsverbandes Rheinland diese Leistungen nicht mehr als Sachaufwendungen abgerechnet wer-
den können:
Honorare: je SPZ (Kalk und Mülheim) 12.500 € 25.000 €
*siehe die zusätzliche Anmerkung beim Stadtbezirk Kalk hinsichtlich der Honorarleistungen
4.2 Auswirkungen auf die Teilergebnisplanebene:
Für den Sozialpsychiatrischen Dienst in allen Stadtbezirken Kölns sowie für die Kontakt- und Bera-
11
tungsstellen im SPZ Kalk und Mülheim, die sich in städtischer Trägerschaft befinden, können bereits
ab dem Haushalt 2022, 6,0 VZÄ Sozialarbeiterstellen eingerichtet werden. Die Refinanzierung der
Personalaufwendungen kann durch den Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst und einer spar-
samen Bewirtschaftung aller Positionen im Teilplan 0701 – Gesundheitsdienste sichergestellt werden.
Ab dem Haushalt 2023 werden noch weitere 3,0 VZÄ Arztstellen sowie 1,5 VZÄ Verwaltungsstellen
benötigt. Der zusätzliche Mittelbedarf beläuft sich für den Haushalt 2023 auf 1.000.692 €.
Bei den SPZ, die in Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege (FW) sind, werden ab dem Haushalt
2023 zusätzlich 8,5 VZÄ Sozialarbeiterstellen sowie 2,5 VZÄ Verwaltungsstellen insgesamt in den
Kontakt und Beratungsstellen aller Stadtbezirke Kölns benötigt. Der zusätzliche Mittelbedarf beläuft
sich für den Haushalt 2023 auf 964.999 €.
Für das Haushaltsjahr 2022 ergeben sich im Teilplan 0701 – Gesundheitsdienste durch die Personal-
zusetzung Aufwendungen in Höhe von 483.262 € und für das Haushaltsjahr 2023 ff. Aufwendungen
in Höhe von 1.965.691 €. Die Mittel teilen sich wie folgt auf die Teilplanzeilen auf:
Die für den Haushalt 2022 darüber hinaus benötigten Finanzmittel in Höhe von 70.952 € können auf-
grund von bereits vorhandenen Aufwendungen durch eine sparsame Bewirtschaftung aller Positionen
im Teilplan 0701 – Gesundheitsdienste aufgefangen werden.
Die zusätzlichen Finanzmittel in Höhe von 1.553.381 € ab dem Haushalt 2023 sind in der bisherigen
mittelfristigen Finanzplanung nicht enthalten. Das Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen wird
diese im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. daher innerhalb des dann zuge-
wiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die erforderlichen Mittel stehen insoweit
unter Haushalts- und Finanzierungsvorbehalt.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3681/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 17.03.2022
- Erstellt
- 17.12.2020 12:59