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3681/2020

Weiterentwicklung der niedrigschwelligen, ambulanten und offenen Kontakt- und Beratungsangebote in den Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 17.03.2022

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Anlage 1 SPZ-Bericht

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Anlage 2 Stellungnahme RPA

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3 - Auszug Beschlussprotokoll Gesundheitsausschuss 15.02.2022

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Anlage 1 SPZ-Bericht

29261 Zeichen

SPZ Bericht 2020 – 30 Jahre Sozialpsychiatrische Zentren in Köln 
erstellt im Oktober 2020 
aktualisiert im Oktober 2021 
Niedrigschwellige offene und ambulante Angebote zur 
Unterstützung psychisch kranker Menschen in Köln 
 
Das im Grundsatz bis heute gültige Konzept für die psychiatrische Versorgung der Stadt 
Köln stammt aus dem Jahr 1987. Darin wurde die „Sektorisierung“, d.h. die bezirksbezogene 
Organisation sämtlicher Hilfen für psychisch kranke oder seelisch behinderte Menschen, als 
Grundprinzip festgelegt. Die Aufnahmebezirke der sektorversorgenden psychiatrischen 
Kliniken wurden auf die Stadtbezirksgrenzen abgestimmt. Für jeden Stadtbezirk wurde eine 
Kontakt- und Beratungsstelle (KoBS) mit ambulant betreutem Wohnen (ABW) und einer 
Tagesstätte (TS) vorgesehen ("Sozialpsychiatrisches Zentrum", SPZ). Das Gesundheitsamt 
reorganisierte seinen ambulant aufsuchenden Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) in 
Bezirksteams. 
Dieser Grundansatz wurde auch in den Fortschreibungen und Aktualisierungen bekräftigt, 
zuletzt im Psychiatriebericht der Stadt Köln 2011. 
In den „Kriterien zur Förderung Sozialpsychiatrischer Zentren als Teil des 
Gemeindepsychiatrischen Verbundes auf Bezirksebene“ von 1989 wurden die Beziehungen 
zwischen SPZ und SpDi genauer ausgestaltet und die für die Koordination der 
psychiatrischen Versorgung auf Bezirksebene erforderlichen Gremien skizziert, wobei die 
inzwischen erlassenen SPZ Richtlinien des LVR und der Bericht der Expertenkommission 
der Bundesregierung (1988) zugrunde gelegt wurden.  
SpDi und SPZ erfüllen danach gemeinsam die vor- und nachsorgenden Aufgaben nach 
PsychKG, wobei der SpDi die aufsuchende Funktion hat und die KoBS das offene Angebot 
macht. Aus diesem Grund sind in den SPZs mit städtischer Koordination auch die KoBS 
Mitarbeiter*innen städtisch und der Abteilung 534 zugeordnet. Das Bezirksteam des SpDi 
arbeitet mit den anderen SPZ-Bausteinen im integrierten oder kooperativen Modell eng 
zusammen. 
Bei den niederschwelligen Angeboten der SPZs handelt sich um eine Pflichtaufgabe nach §§ 
7 und 27 PsychKG NRW (vor- und nachsorgende Hilfen). Sie ist unabhängig vom Vorliegen 
und der formalen Feststellung einer wesentlichen seelischen Behinderung wie auch anderer 
leistungsrechtlicher Voraussetzungen, um allen psychisch kranken Menschen die Teilhabe 
am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. 
Das SPZ arbeitet an der Schnittstelle von Klinik zu Gemeinde. Es dient der Bündelung von 
Angeboten für Patient*Innen mit komplexen Hilfebedarfen (Severely Mentally Ill, SMI).  
Das SPZ hat immer mehrere Bausteine. Für die Förderung der Fachkraft durch den LVR ist 
neben einer Kontakt- und Beratungsstelle mindestens ein weiteres Angebot wie z.B. 
ambulant betreutes Wohnen oder ein psychiatrischer Pflegedienst erforderlich. 
Soweit es sich um die SPZ der Stadt Köln handelt, bestehen sie mindestens aus den 
Bausteinen KoBS, SpDi, ABW und APP (entsprechend der Richtlinie von 1989). 
Tagesstätten konnten nicht in allen Stadtbezirken implementiert werden, weil der LVR die 
Förderung neuer Tagesstätten einstellte, bevor es in jedem Stadtbezirk ein SPZ gab.

Im Bereich der niederschwelligen Hilfen ist die KoBS das offene Angebot (Komm-Struktur), 
der SpDi das aufsuchend-nachgehende (Geh-Struktur).  
Daneben gibt es die von anderen Kostenträgern auf Einzelfallbasis finanzierten 
hochschwelligen Hilfen der APP (SGB V, fachärztliche Verordnung) und der 
Eingliederungshilfe, ambulant betreutes Wohnen und Tagesstätte (SGB IX, 
Hilfeplanverfahren, Einkommensprüfung).  
Es geht beim jetzt vorzulegenden Konzept um die Weiterentwicklung der SPZ insgesamt, 
nicht nur um die unzureichend ausgestatteten KoBS, sondern um die Stärkung des 
gesamten SPZ als Verbund und zentraler Anlaufstelle im Stadtbezirk.  
 
Historische Entwicklung der SPZ Förderung 
1987 zweiter Psychiatrieplan der Stadt Köln (mit Datenerhebung) 
1989 SPZ Förderrichtlinien der Stadt Köln  
SPZ Gründungen 1. Welle: Ehrenfeld 1988, Innenstadt 1990, Kalk 1990, Mülheim 1993, 
Nippes 1994. Förderbetrag für SPZ Innenstadt 1990 (ohne Erstausstattung):  310.650 DM 
Damals wurden veranschlagt: Personalkosten für 2 VZK Sozialarbeit und 0,5 
Verwaltungskraft, Sachkostenzuschuss 60.000 DM, Zuschuss zu den Personalkosten der 
vom LVR geförderten Fachkraft in Höhe von 15.000 DM. 
1995 „Richtlinie für ambulante Eingliederungshilfe nach §§ 39 ff BSHG“ „Fuß“ (heute: 
Niedrigschwellige Eingliederungshilfe in der Kontakt- und Beratungsstelle des SPZ) 
Damit förderte 50 je 0,5 VZK Sozialarbeit mit zuletzt ca. 60.000 €, Zielgrösse: 25 Besucher. 
Hierdurch konnten ab 1997 beginnend mit Lindenthal die letzten vier SPZ eingerichtet 
werden, da so die Fördervoraussetzungen des LVR für dessen Fachkraft erfüllt wurden 
(KoBS + ABW oder APP)

1999 Untersuchung zum zukünftigen Bedarf in der Versorgung psychisch Kranker und 
Behinderter - Sozial- und Gesundheitsausschuss am 15.04.1999 – datengestützte 
Fortschreibung des Psychiatrieplans von 1987 auf der Basis einer pseudonymisierten 
Bedarfserhebung bei allen relevanten Leistungserbringern.  
2011 Psychiatriebericht, Fortschreibung des SPZ-Konzepts von 1989 
2015: Bericht des Rechnungsprüfungsamts „Aufgabenerfüllung und Finanzierung der 
Sozialpsychiatrischen Zentren“ vom 25.11.2014 / Beschluss Rechnungsprüfungsausschuss 
vom 18.06.2015 (Vorlage 1167/2015) 
Unterdeckung SPZ Kalk + Mülheim: je ca. 160.000 € 
Unterdeckung SPZ Ehrenfeld 50.000 €,  Innenstadt 75.000 €, Nippes 60.000 €   
Aufträge:  
1. Aktualisierung der Förderkriterien 
2. Überprüfung, ob das Versorgungssystem und seine Finanzierung ausreichend ist 
3. Einführung von Leistungs- bzw. Zielvereinbarungen 
4. Vollständige Angabe der erzielten Einnahmen und Ausgaben,  
5. Angabe der Deckungsmittel für ausgewiesene Unterdeckung 
6. Vereinheitlichung der Sachberichte und Statistiken 
Ende 2015 Stopp der Verhandlungen mit der Freien Wohfahrtspflege bis zur Erstellung 
stadteinheitlicher Förderrichtlinien. 
2019: Fördersumme  € 205.917,- (Innenstadt), € 205.807,- (Ehrenfeld), € 205.421 (Nippes) 
01.01.2020: Ad-hoc-Hilfe für die bisher von 53 nicht geförderten 4 SPZ im Volumen von je 
0,5 Stellen Sozialarbeit/-pädagogik für die KoBS für die HH-Jahre 2020/21. (Vorlage 
xxxx/2019 „Umgehende strukturelle und finanzielle Weiterentwicklung der vier nicht 
kommunal geförderten Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) der Stadtbezirke Chorweiler, 
Lindenthal, Porz und Rodenkirchen in Köln“) 
Quantitative Entwicklung des Bedarfs   
In Tabelle 1 sind den Kennzahlen des Psychiatrieplans von 1987 (aus 1985) die aktuellsten 
derzeit für Köln vorliegenden Zahlen (aus 2012) gegenübergestellt.  
Für 1985 wurde für die damals Köln versorgenden Kliniken keine durchschnittliche 
Verweildauer angegeben. Die älteste vorfindliche Zahl hierzu stammt aus der 
Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamts für 1991.   
 
Tabelle 1 
 1985 2012 1 Differenz 
Einwohner*innen über 
18 
802.140 882.574 +10,00% 
Stationär behandelt 4.835 10.592 +119,07% 
Fälle pro 1000 EW 6,0 12,0 +100,00% 
Verweildauer Tage 64,8 (Jahr 1991) 23,1 -64,35% 
 
                                                 
1 2012 wird als Bezugsbasis gewählt, da für dieses Jahr 2015 die Daten für Köln aus der 
Krankenhausstatistik erworben wurden.

Durch die mehr als verdoppelte Fallzahl und die mehr als halbierte Verweildauer in 
den letzten 30 Jahren, hat die Zahl der zu versorgenden Personen sich verdoppelt, 
während die zur Organisation der Nachsorge verfügbare Zeit mehr als halbiert wurde.  
 
Qualitative Aspekte der Entwicklung des Versorgungssystems von 1987 bis 2020 
Die damaligen Erwartungen an die weitere Entwicklung des psychiatrischen 
Versorgungssystems haben sich nicht erfüllt. Entweder kamen die erhofften 
gesetzgeberischen Aktivitäten nicht zu Stande oder ihre Ergebnisse führten nicht zu einer 
Verbesserung der Situation der chronisch psychisch kranken bzw. behinderten oder von 
Behinderung bedrohten Menschen. Es gelang auch nicht, für die Sozialpsychiatrischen 
Zentren die seinerzeit erwarteten erheblichen Refinanzierungen aus dem SGB V Bereich zu 
erschließen. 
• Die „Häusliche Psychiatrische Krankenpflege“ gem. § 37 SGB V wurde durch die 
Richtlinie des G-BA so ausgestaltet, dass die Ambulante Psychiatrische Krankenpflege 
keine relevante Rolle in der längerfristigen Betreuung chronisch psychisch kranker 
Menschen mehr spielt, da sie regelhaft nur noch bis zu vier Monate verordnet werden 
kann.  
• Für Ambulante Soziotherapie nach § 37a SGB V kam es niemals auch nur zum Abschluss 
eines Landesrahmenvertrags für NRW, erst 2018 kam es zu einer Vereinbarung des 
Berufsverbandes der Soziotherapeuten ausschließlich mit den Ersatzkassen.  
• Die Erwartung, Ergotherapie in den Tagesstätten gemäß § 32 SGB V i.V.m. 124 SGB V 
mit der GKV abrechnen zu können, erfüllte sich nicht. 
• Der erwartete flächendeckende Ausbau der Tagesstätten wurde vom LVR gestoppt, es 
wurden nur in sieben von neun Kölner Stadtbezirken Tagesstätten eingerichtet.  
• Durch die Marktfreigabe in der ambulanten Eingliederungshilfe 2005 wurde die Rolle des 
ABW als SPZ Baustein radikal relativiert. 
• Es entstand jedoch ein immens hoher Koordinationsaufwand mit rund 150 ABW Anbietern 
in Köln. 
• Die fachlich begrüßenswerte Umstellung der Finanzierung des ABW von einem starren 
Schlüssel auf Fachleistungsstunden verunmöglichte die bis dahin übliche Kompensation 
von Defiziten in der KoBS durch die ABW Fachkräfte. 
• Durch die Änderungen im Schwerbehindertenrecht wurde der Integrationsfachdienst aus 
dem psychiatrischen Hilfesystem ausgegliedert. 
• Der LVR drängt auf eine Nutzung der offenen Angebote der KoBS durch alle ABW-
Klient*innen um Fachleistungsstunden zu sparen.  
• Die Trennung der Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben für über und unter 3 Stunden pro 
Tag erwerbsfähige Menschen durch das SGB II führte zur Etablierung von zwei 
Hilfesystemen. 
• Die nach Erlass 1990 der Personalverordnung Psychiatrie für die Kliniken (PsychPV) 
zeitweilig ermöglichte Teilnahme von Klinikmitarbeitern an Steuerungs- und 
Kooperationsgremien kann durch Budgetkürzungen seit über zehn Jahren nicht mehr 
eingehalten werden. 
• Die Kliniken setzten zunehmend auf diagnosenspezifische Stationen, was die innere 
Sektorisierung relativiert oder gar aufhebt. 
• Die Krankenhausplanung des Landes im Bereich der Psychiatrie berücksichtigt nicht mehr 
die Gliederung der Gebietskörperschaften, das heißt für Köln, dass die 
Pflichtversorgungsbereiche der Kliniken sich nur noch zum Teil mit den Stadtbezirken 
(Innenstadt, Nippes) decken.

• Durch die Veränderungen in der Krankenhausfinanzierung im Bereich Psychiatrie ist mit 
weiter sinkenden Verweildauern unter 20 Tagen zu rechnen. Die spezifische Wirkung 
einer medikamentösen antipsychotischen oder antidepressiven Behandlung tritt aber 
frühestens nach 14 Tagen ein. Eine Entlassplanung unter wirksamen Einbezug der 
betroffenen Person kann bei so kurzer Verweildauer nicht abgeschlossen sein.  
• Das „Entlassmanagement“ der Kliniken nach § 39 Absatz 1a SGB V ist ausschließlich auf 
SGB V Leistungen begrenzt und berücksichtigt nicht die komplexen Bedürfnisse 
psychisch kranker Menschen. 
• Krankenkassenspezifische Versorgungsmodelle der sogenannten „Integrierten 
Versorgung“ nach § 140 SGB V entziehen der Regelversorgung Mittel, und fördern 
Parallelstrukturen, während sie die Intransparenz der Versorgungsstruktur erhöhen. Eine 
tatsächliche Integration von ambulant und stationär erfolgt nicht. 
• Modellvorhaben nach § 64b SGB V, die zum Ziel haben, die Versorgung psychisch 
kranker Menschen weiterzuentwickeln. haben zu keinen relevanten Auswirkungen 
geführt, da in den meisten Regionen nur kassenspezifische Modelle unter Teilnahme 
weniger Leistungserbringer realisiert werden.  
• Die niedergelassenen Nervenärzte können mangels einer Abrechnungsziffer für 
Kommunikation mit nicht-medizinischen Leistungserbringern im EBM nicht koordinativ und 
planend tätig werden.  
• Die niedrigen Quartalsbudgets für die Behandlung psychisch kranker Menschen haben 
das Leistungsspektrum der niedergelassenen Psychiater und Nervenärzte zu Neurologie 
oder Psychotherapie bzw. nach außerhalb der GKV in den Gutachtenbereich verlagert. 
Gegenüber 1985 hat sich die Zahl von niedergelassenen Fachärzten zwar erheblich 
erhöht, welches Zeitvolumen jedoch für psychiatrische Behandlung schwer psychisch 
erkrankter Menschen heute tatsächlich vorhanden ist, ist unbekannt.  
• Gesetzliche Neuregelungen bei der Genehmigung von medikamentösen Behandlungen 
gegen den Willen der Betroffenen tragen dazu bei, dass vermehrt Patienten in 
unverändertem Zustand in eine krisenhafte Situation bzw. ein überlastetes soziales 
Umfeld entlassen werden. 
• Das SGB IX entwickelte seit 2001 nicht die gewünschte integrative Kraft, so dass das 
Nahtlosigkeitsprinzip und kostenträgerübergreifende Leistungserbringung leere Hülsen 
blieben. Die „gemeinsame Servicestelle“ erfüllte nicht die in sie gesetzten Erwartungen. 
• Das Bundesteilhabegesetz hat bisher in Bezug auf die Versorgungsstrukturen nur dazu 
geführt, dass die bewährte Steuerungs- und Kommunikationsstruktur über die 
Hilfeplankonferenzen in den Stadtbezirken entfallen ist. 
 
Alle diese Entwicklungen erhöhten entweder die Anzahl der für die Organisation der 
ambulanten Hilfen im Einzelfall erforderlichen Kooperationspartner*innen, reduzierten die 
freien Kapazitäten der niederschwelligen Angebote oder erschwerten den Zugang zu Hilfen. 
Insgesamt steigerten sie die Komplexität des Systems und erschweren es dem 
Kliniksozialdienst wie den niedergelassenen Fachärzt*innen in ihren Praxen, die für die 
(Nach-) betreuung der Patienten*innen erforderlichen Stellen zu kennen. Im ambulanten 
Bereich des SGB V gibt es keine bezirksbezogene Organisation der Hilfen, es gibt weder auf 
der primärärztlichen noch auf der fachärztlichen Versorgungsebene Strukturen, die 
sicherstellen, dass Patient*innen die für sie erforderlichen Hilfen erhalten bzw. die den 
Wechsel von ambulant zu stationär und zurück so begleiten, dass es nicht zu unerwünschten 
Brüchen der Behandlungskontinuität kommt. Die stadtbezirksbezogene Organisation der 
Hilfen hat nicht nur weiterhin, sondern sogar zunehmend Bedeutung.  
Insgesamt erhöhten alle Entwicklungen des Versorgungssystems der letzten 30 Jahre 
die Anforderungen an die SPZs, insbesondere an die niederschwelligen Angebote von

KoBS und SpDi, gegenläufige Effekte sind hingegen ausgeblieben oder waren 
bestenfalls von vorübergehender Natur. 
Im Gefolge der derzeitigen Corona-Pandemie ist durch deren psychosoziale 
Kollateralschäden mit einem steigenden Bedarf nicht nur im Bereich psychoreaktiver 
Störungen, sondern auch bei schweren psychischen Erkrankungen zu rechnen. Da es sich 
um ein neurotropes Virus handelt, muss auch mit einer Zunahme von durch ZNS-
Schädigung bedingten psychischen Störungen gerechnet werden. 
 
Aktuelle Zahlen zu Bedarf und Leistung 
Wie viele psychisch kranke Menschen leben in Köln?  
Psychische Störungen insgesamt : 12-Monatsprävalenz 27,8%  ~ 300.000 Personen in 
Köln 
Aus/nach: F. Jacobi, M. Höfler et al.  Psychische Störungen in der Allgemeinbevölkerung. Studie zur Gesundheit Erw achsener 
in Deutschland und ihr Zusatzmodul Psychische Gesundheit (DEGS1.MH) Nervenarzt 2014, 85: 77-87  
  
Schizophrene Störungen 
Inzidenz 19 pro 100.000 im Jahr ~200 Neuerkrankungen/Jahr in Köln 
Jahresprävalenz 0,8 -0,9 % ~8.700 Personen in Köln 
Aus/Nach: GBE Bund Hef t 50 (2010) „Schizophrenie“ 
  
Depression (MD, Dysthymie etc.) 
Inzidenz 1 bis 2 % im Jahr ~10.900 Neuerkrankungen/Jahr in Köln 
Rezidivierende Depression /Major Depression 
12 Monatsprävalenz 6% ~ 65.000 Personen in Köln 
Aus/Nach: S3-Leitlinie/Nationale Versorgungsleitlinie Unipolare Depression (2015) bzw. Bundesgesundheitsbl 2013: M.A. 
Busch · U.E. Maske · L. Ryl · R. Schlack · U. Hapke 
Prävalenz von depressiver Symptomatik und diagnostizierter Depression bei Erw achsenen in Deutschland. Ergebnisse der 
Studie zur Gesundheit Erw achsener in Deutschland (DEGS1) 
In Köln werden jährlich etwas über 10.000 in Köln lebende Personen stationär 
psychiatrisch behandelt (GKV Daten),  
Nach epidemiologischen Anhaltszahlen ist in Köln von ca. 2.500 Severely Mentally Ill (SMI) 
auszugehen.  
 
In den Kontakt – und Beratungsstellen der Sozialpsychiatrischen Zentren in Köln 
wurden 2018 durchschnittlich insgesamt 1.018 Personen pro Quartal betreut 2019 waren 
es 1.292. 
Die Leistungsfähigkeit der KoBS steht in deutlichem Zusammenhang mit dem 
Personaleinsatz 
 Innen -
stadt 
Roden -
kirchen  
Linden -
thal 
Ehren -
feld 
Nippes  Chor -
weiler  
Porz  Kalk Mül-
heim 
 
Stellen 
KoBS 
2,5 0,5 0,5 2,5 2,5 0,5 0,5 2,0 2,0  
Besuche nd
e Soll 
(1:50) 
125 25 25 125 125 25 25 100 100  
1/19 223 92 84 280 122 40 65 123 217 1.246 
2/19 249 87 85 295 122 48 70 127 218 1.301 
3/19 240 85 92 318 121 61 74 158 187 1.336 
4/19 240 90 113 297 118 62 80 136 148 1.284

Seinerzeit war bei der Personalausstattung von einem Personalschlüssel von 1:50 
ausgegangen worden. Die erreichten Besuchendenzahlen liegen überall oberhalb des 
rechnerischen Solls, dennoch wird deutlich, dass die Besuchendenzahl zum Personaleinsatz 
proportional ist. Die höheren Zahlen beruhen im Wesentlichen darauf, dass die LVR-
geförderte Fachkraft in hohem Maße der Klient*innenarbeit eingesetzt wird. In größeren SPZ 
können auch mehr Synergien mit anderen Ressourcen genutzt werden. 
 
Der sozialpsychiatrische Dienst der Stadt Köln betreut ca. 4.000 Klient*innen pro Jahr.  
Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 2019 
Anzahl 4.008 3.789 4.095 4.121 4.028 4.004 
Die Anzahl der Klient*innen bildet stärker das mit den vorhandenen Ressourcen mögliche ab 
(Decken-Effekt), als den Bedarf, die Nachfrage oder die Meldungen.  
  
Die absolute Zahl der Unterbringungen nach PsychKG blieb konstant bei ca. 2.000 pro 
Jahr 
Unterbringungsstatistik nach PsychKG in Köln (2008 – 2019) , Quellen: Landeszentrum Gesundheit NRW, Feuerw ehr der Stadt 
Köln 
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 
2.128 2.131 2.109 2.076 2.070 2.173 2.159 2.175 2.180 2.007 2.022 2.042 
 
Die Unterbringungsrate oszilliert bei ca. 2,0 pro 1.000 Einwohner. Sie ist damit doppelt so 
hoch wie der Landesdurchschnitt. 
 
 
Eckpunkte für die SPZ-Förderung 2020  
Kontakt- und Beratungsstelle 
Angebotszeiten an 5 Tagen in der Woche (Mo-Fr) im Umfang von rund 26 Stunden/Woche 
(1300/Jahr), darin durchgehend: 
- Offener Bereich (niederschwelliges Kontaktangebot) 
- Einzelberatung ohne Terminvereinbarung möglich 
Pro Jahr sind ca. 250 Öffnungstage abzudecken.  
Ein*e Mitarbeiter*in kann ca. 210 Arbeitstage/Jahr erbringen.  
Pro Mitarbeiter*in rechnen wir mit ca. 1.300 Stunden/Jahr effektiver Verfügbarkeit (KGST: 
1.578 – 18% 1.293,96 Stunden gem. Richtlinie Amt 50 für Beratungsstellen). Aus dieser Zahl 
resultiert die o.g. Angebotszeit. 
Aus Arbeitssicherheitsgründen ist eine Mindestanwesenheit von 2 Personen erforderlich. 
(entspricht 2.600 Stunden/Jahr für eine Doppelbesetzung).  
Es ist daher grundsätzlich eine dritte Fachkraft erforderlich. Andernfalls ist während 
wenigstens 16 Wochen (30%) des Jahres nur eine Person anwesend.  
Mit einer dritten Fachkraft ist in 36 Wochen eine dreifach Besetzung gegeben, die ein 
flexibles Vorgehen, Kliniksprechstunden, nachgehende Kontakte zu Besuchenden der KoBS, 
Kriseninterventionen, Begleitungen zu Terminen, Teilnahme an Hilfeplangesprächen, 
Spätsprechstunden und Spätöffnungszeiten etc. erlaubt. 
Das totale Zeitvolumen für Angebotszeiten beläuft sich ca. 3.900 Stunden/Jahr, frei 
verfügbar für die o.g. Zwecke sind rund 860 Stunden.

Eine Ausweitung der Öffnungszeiten ist deshalb besonders bedeutsam, um 
unterschiedlichen Besuchendengruppen (Menschen mit Migrationshintergrund, 
jungen Erwachsene) mit unterschiedlichen Bedürfnissen jeweils angemessene 
Angebote machen zu können. Andernfalls wären spezifische Kontakt- und 
Beratungsangebote erforderlich, die einerseits dem Prinzip des Mainstreaming zugegen 
laufen und zudem wesentlich höhere Kosten verursachen würden. 
 
Sozialpsychiatrischer Dienst 
Die durch eine Person erbringbare Jahresarbeitszeit von rund 1.300 Stunden an 210 Tagen 
liegt unterhalb der üblichen jährlichen Öffnungszeit von 250 Tagen. Daher sind 
entsprechende zusätzliche Kapazitäten (wenigstens 16%) einzuplanen.  
Wenn neben der Entgegennahme von Meldungen auch tagesgleiche Reaktionen in Form 
von Beratungen und Hausbesuche erfolgen sollen, müssen an allen 250 Tagen mehrere 
Mitarbeiter anwesend sein. 
Wenn noch eine Beratung einer spontan vorsprechenden Person in der Dienststelle möglich 
sein soll, während ein*e Sozialarbeiter*in und eine Ärztin*ein Arzt auf Hausbesuch sind, 
müssen aus Gründen der Arbeitssicherheit jederzeit noch zwei Mitarbeitende vor Ort sein. 
Für ein handlungsfähiges sozialpsychiatrisches Team mit Erreichbarkeit an 5 Wochentagen, 
ausschließlich während der Regelarbeitszeit, sind somit grundsätzlich mindestens 4,8 VZÄ 
nicht-ärztliche Fachkräfte und 1,2 VZÄ Arzt/Ärztin erforderlich, um den Betrieb zeitlich 
abzudecken. Da sich allerdings die Bezirksteams untereinander vertreten können, ergeben 
sich Synergien, die umso größer werden, je inkonsequenter die Dezentralisierung umgesetzt 
wird.  
Anstatt von starren Anhaltszahlen auszugehen, wurde auf der Basis der bundesweiten 
„Fachlichen Empfehlungen…“ eine auf die konkrete Situation der Stadtbezirke bezogene 
Bedarfsberechnung durchgeführt. Die Ergebnisse finden sich in der untenstehenden Tabelle. 
Aufgrund der Personalbemessung auf der Basis der vom vorhandenen Personal erbrachten 
Leistungen besteht aktuell im ärztlichen Bereich ein Defizit von 69,6 %, im 
sozialarbeiterischen Bereich von 30,4% 
 
Planungen bezüglich einer weiteren Dezentralisierung des SpDi 
Die räumliche Auslagerung des Bezirksteams Porz befindet sich in Vorbereitung. Hierzu 
müssen Mittel für die Miete von Räumlichkeiten und für zusätzliches Personal im Sekretariat 
bereitgestellt werden (s.u.).  
Für die Bezirksteams Lindenthal und Rodenkirchen ist eine Auslagerung in die jeweiligen 
Stadtbezirke aufgrund der unzureichenden verkehrstechnischen und infrastrukturellen 
Anbindungen vor Ort nicht zielführend. 
Das Bezirksteam für Chorweiler hat seine Räume in Nippes in Bürogemeinschaft mit dem 
Bezirksteam für diesen Stadtbezirk. Perspektivisch ist eine Auslagerung nach Chorweiler 
zum SPZ-Standort beabsichtigt, jedoch noch nicht in konkreter Planung. 
Das Bezirksteam Innenstadt hat sein Büro bereits im Stadtbezirk, wenn auch nicht in Nähe 
des SPZ, sondern zusammen mit den schlecht ausgestatteten Bezirksteams Lindenthal, 
Rodenkirchen und Porz.  
Seitens des Trägers des SPZ Innenstadt wurden dem SpDi Räumlichkeiten für das 
Bezirksteam am Standort Loreleystrasse angeboten. Würde das einzige vollständige Team 
ausgelagert, das in der Zentrale verblieben ist, müssten die drei anderen davon 
abhängenden (Porz, Lindenthal, Rodenkirchen) zum gleichen Zeitpunkt auf Sollstärke 
gebracht werden.

Bei einer Auslagerung der Bezirksteams ist deren Sekretariatskapazität auf jeweils 1,0 VZK 
anzupassen. Das gilt auch für Ehrenfeld, wo ebenfalls nur ½ Stelle zur Verfügung steht und 
es oft zu Klagen über schwierige Erreichbarkeit kommt.  
 
Stärkung der Koordinationsfunktion 
Eine Förderung von Sekretariatsstellen in den SPZ ist notwendig, um die Erreichbarkeit, 
Terminvergabe und Weiterleitung von Besucher*innen an die entsprechenden Stellen zu 
ermöglichen und durch Präsenz den Arbeitsschutz sicherzustellen. Die LVR-geförderte 
Fachkraft/Koordinatorin und die Fachkräfte der KoBS werden dadurch von organisatorischen 
und administrativen Aufgaben entlastet und können gezielter für ihre fachlichen Aufgaben 
eingesetzt werden. Das ist noch nicht in allen SPZ der Fall. 
 
Weiteres Vorgehen 
Die aktuelle Personalausstattung (schwarz), und die ermittelten Bedarfe (rot) sind in der 
folgenden Tabelle dargestellt (Folgeseite).

SPZ 
 Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes  Chorweiler Porz Kalk Mülheim  Summe 
VZÄ 
SPZ Fachkraft 1 1 1 1 1 1 1 1 1 LVR 9,0 
SPZ Sekretariat  0,5 - - 0,5 - - - 0,5 0,5  2,0 
Fehlbedarf - 0,5 0,5 - 0,5 0,5 0,5 - -  2,5 
KoBS  
Anstellungsträger Caritas 
(Loreley-
str.) 
SKM e.V . 
(Große 
Telegraphen- 
str. ) 
Alexianer 
GmbH Köln 
(Caritas) 
Deutsches 
Rotes 
Kreuz e. V . 
Kölner V erein für 
Rehabilitation e.V .. 
(Paritätischer) 
SPZ Köln-
Nippes und 
Köln-Chorweiler 
e. V . (Diakonie) 
SPZ Köln-Nippes 
und Köln-
Chorweiler e. V . 
(Diakonie) 
Caritas-
verband der 
Stadt Köln 
Stadt 
Köln Amt 
53 
Stadt 
Köln Amt 
53 
  
Soz.Arb./Päd 1 1 0,5 0,5 2 2 0,5 0,5 2 2  12,0 
NSE in KoBS 0,5 - 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 - - bisher 50 3,5 
Fehlbedarf 0,5 2,0 2,0 0,5 0,5 1,0 2,0 1 1  8,5 
            
APP            
NSE im SPZ** 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Bisher 50 9 
 
SpDi   
Ärztin*Arzt  1 0,5 0,5 1,0 1 0,5 0,5 1 1  7,0 
Fehlbedarf - 0,35 0,83 0,25 0,80 0,41 0,73 1,0 0,5  4,87 
Soz.Arb./Päd 2 0,75 1 1,5 2,0 0,5 2 2 2  13,75 
Soz.Arb./Päd 
(Anstellung KV) 
   0,5      Zuschuss 
50 
0,5 
Fehlbedarf 0,40 1,25 0,89 - 0,5 1,0 - 0,25 0,12  4,41 
Psychologie 1 (bezirksübergreifend)   1,0 
Sekretariat  1 1 0,5  1  0,5 1 1  6,0 
Sekr. (Anstellung KV)    0,5      Zuschuss 
53 
0,5 
Fehlbedarf   0,5* 0,5   0,5*    1,5 
Gesamtfehlbedarf           21,78 
* Fehlbedarf in Sekretariat Bez. 3 und 7 nur bei Auslagerung der Teams 1 und 7 
**Niedrigschwellige EGH in SPZ (vormals Zugehende Hilfen) aufsuchende psychiatrische Fachkrankenpflege für Personen mit ungeklärtem Versicherungsstatus bzw. die keinen 
Facharzt für eine Verordnung aufsuchen können nach Indikationsstellung durch den SpDi.

Aktuell sind 66,5 Vollzeitäquivalente, davon 9,0 vom LVR finanziert, im niederschwelligen 
SPZ-Bereich vorhanden,davon 57,5 durch die Stadt Köln finanziert, seit dem 01.01.2021 
ausschließlich durch 53. 
Nachrichtlich SPZ Bausteine, die nur auf individuelle Leistungsansprüche aufgrund eines 
Leistungsgesetzes hin tätig werden können: 
 Innen
stadt 
Roden-
kirchen 
Linden- 
thal 
Eh-
ren-
feld 
Nip-
pes 
Chor-
weiler 
Porz Kalk  Mül-
heim 
ge-
samt 
Tagesstätte* 3 3 - 3 3 - 3 3 3 21 
ABW**          k.a. 
APP***          k.a. 
 
*Bish er feste Personalausstattung mit 3VZK Sozialarbeit, Krankenpflege und Ergotherapie vom LVR 
vorgeschrieben . In Porz ist die TS kein SPZ Baustein, sondern gehört zur WfbM. 
**Erbringung nach Fachleistungsstunden, kein fester Personalschlüssel . 
***Erbringung auf fachärztliche Verordnung bis zu 4 Monate. 
 
Für die Auslagerung der Bezirksteams Porz und Innenstadt mit den entsprechenden 
Anmietungen sind die voraussichtlichen Miet- und Nebenkosten zu veranschlagen. 
Demgegenüber stehen Einsparungen bei der Anmietung von neuen Flächen für die derzeit 
provisorisch in einem Abbruchhaus am Laurenzplatz untergebrachten Teams des SpDi.

Tabelle 1:  
Zusätzlicher Mittelbedarf der SPZ in Trägerschaft der FW ab dem Haushalt 2023 ff.  
 
  
 Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes  Chorweiler Porz Summe VZÄ 
SPZ Sekretariat  
EG 5 
        
01.01.2023 - 0,5 0,5 - 0,5 0,5 0,5 2,5 
KoBS 
Soz.Arb./Päd. S 12 
 
Anstellungsträger Caritasverband 
der Stadt Köln 
 Alexianer 
GmbH Köln 
(Caritas) 
Deutsches Rotes 
Kreuz e. V . 
Kölner V erein für 
Rehabilitation e.V .. 
(Paritätischer) 
SPZ Köln-Nippes und 
Köln-Chorweiler e. V . 
(Diakonie) 
SPZ Köln-Nippes und 
Köln-Chorweiler e. V . 
(Diakonie) 
Caritasverband der 
Stadt Köln 
 
01.01.2023 0,5 2,0 2,0 0,5 0,5 1,0 2,0 8,5 
         
Total        +11,0

Tabelle 2: erforderliche Stellenzusetzungen bei 534/1 und /3  
  Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes  Chorweiler Porz Kalk Mülheim Summe 
VZÄ 
SpDi            
Arzt  EG 15           
01.01.2023  0,5 0,5  0,5 0,5 0,5  0,5 3,0 
Soz.Arb./Päd S 14           
01.01.2023 0,5 1,0 1,0  0,5 1,0    4,0 
Sekretariat  EG 5           
01.01.2023   0,5 0,5   0,5   1,5 
KoBS            
Soz. Arb/Päd. S 12        1 1 2,0 
           
Total           +10,5

Es werden statt der rechnerisch ermittelten 9,28 Arzt und Sozialarbeitsstellen lediglich 7,0 
Stellen beantragt. Dies ermöglicht eine feste Zuordnung der Mitarbeiter*innen zu den 
Bezirksteams und ist in den vorhandenen Räumlichkeiten (ggf. mit geringfügigen 
Renovierungsarbeiten, aber ohne Umzug in völlig neue Objekte) umsetzbar. 
Bereits im laufenden Haushaltsjahr 2021 ff. waren für Honorarleistungen der beiden 
städtischen SPZ`s (Kalk und Mülheim) je 12.500 € bereitzustellen, da durch eine unerwartete 
Veränderung der Förderrichtlinie des Landschaftsverbandes Rheinland diese Leistungen nicht 
mehr als Sachkosten abgerechnet werden können, aber durch eine Umwidmung aufgefangen 
werden: 
Honorare: je SPZ (Kalk und Mülheim) 12.500 €   25.000 € 
Diese überplanmäßige Mehrausgabe für Honorare der städtischen SPZ´s Kalk und Mülheim 
kann ab 2021 ff. durch 25.000 € einer nicht realisierten Maßnahme (Verbesserung der 
Grundversorgung im Stadtteil Meschenich) im Rahmen einer Umwidmung ausgeglichen werden 
und soll ab dem Haushalt 2023 ff. dauerhaft verstetigt werden. 
 
Außerdem sind für den Haushalt 2023 ff. Mietkosten für die Innenstadt und Porz anzumelden: 
Mietkosten: (je 80 m² - 12 €/m² - 960 €+ 25% NK = 1.200 € x 12 x 2) 28.800 €

Anlage 2 Stellungnahme RPA

4103 Zeichen

14 05.11.2021
141/3

53

Stellungnahme zur Beschlussvorlage 3681/2020 Weiterentwicklung der
niedrigschwelligen, ambulanten und offenen Kontakt- und Beratungsangebote in den
Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ);

Voraussichtliches Auftragsvolumen 1.135.336 Euro brutto; RPA-Nr. 141/37/07/21
Sehr geehrte Damen und Herren,

am 26.10.2021 legten Sie mir die Beschlussvorlage 3681/2020 Weiterentwicklung der nied-
rigschwelligen, ambulanten und offenen Kontakt- und Beratungsangebote in den Sozialpsy-
chiatrischen Zentren (SPZ) zur Stellungnahme vor.

Die in der Vorlage aufgeführten Personalaufwendungen unterliegen nicht dem Stellungnah-
meverfahren des Rechnungsprüfungsamtes. Ich nehme dennoch im Folgenden darauf Be-
zug. Die kalkulierten jährlichen Sachaufwendungen von 1.135.336 Euro brutto entstehen im
Wesentlichen für Mehrstellen für die SPZ, die in Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege
sind.

Mit der Beschlussvorlage wird dargestellt, dass die geplanten zusätzlichen Personalstellen
der SPZ sowohl auf Seiten der Stadt als auch der Trägerschaft durch Erhebung von Fallzah-
len und Generierung der Kernleistungen der SPZ entsprechend den fachlichen Empfehlun-
gen des bundesweiten Netzwerkes Sozialpsychiatrischer Dienste ermittelt wurden. Die rech-
nerisch ermittelten fehlenden Stellen haben Sie zur Anpassung an die Gegebenheiten in den
Stadtbezirken reduziert.

Die entsprechende Datenbasis liegt der Beschlussvorlage nicht bei. Das Personal- und Ver-
waltungsmanagement hat die Beschlussvorlage bereits mitgezeichnet, seitens Dezernat |
steht die Mitzeichnung zum Zeitpunkt meiner Stellungnahme noch aus.

Die Dringlichkeit der Anpassung der personellen Ausstattung der SPZ an die aktuellen Fall-
zahlen ist grundsätzlich nachvollziehbar.

Eine tiefergehende Bewertung der kalkulierten Stellenbedarfe bei den SPZ in Trägerschaft
ist mangels Dokumentation nicht möglich. Ich erachte dies auch nicht für notwendig, da ich
davon ausgehe, dass bei der Festlegung des Systems der Stellenbedarfe der SPZ insge-
samt (städtisch/ in Trägerschaft) durch das Personal- und Verwaltungsmanagement eine
qualifizierte organisatorische Überprüfung stattgefunden hat.

Die Gesamtkalkulation des jährlichen Sachaufwandes für die Stadt, der sich aus städtischen
Sachaufwendungen (101.850 Euro), Sachaufwendungen für die Trägerschaft (Personalkos-
ten 759.121 Euro, Gemeinkosten 113.868 Euro, Sachkosten 106.700 Euro) sowie Mieten
und Honoraren (53.800 Euro) zusammensetzt, ist rechnerisch nachvollziehbar, jedoch möch-
te ich noch auf folgendes hinweisen:

Die anfallenden Sach- und Gemeinkosten wurden auf der Basis von Gutachten der Kommu-
nalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) kalkuliert. Diese gelten für

12

2-

die Berechnung städtischer Kosten, haben jedoch keine Allgemeingültigkeit für Aufwendun-
gen, die von freien Trägern gegenüber der Stadt geltend gemacht werden. Die Beschluss-
vorlage geht nicht darauf ein, ob die notwendigen Sach- und Gemeinkosten seitens der Trä-
gerschaft in entsprechender Höhe dokumentiert werden oder welche Gründe für die Pau-
schalierung vorliegen. In der Beschlussvorlage 3498/2019 wurden zudem die Gemeinkosten
der Trägerschaft noch mit 10 % angesetzt, jetzt mit 15%.

Ich empfehle in der Beschlussvorlage zu erläutern, wie die Jahrespersonalkosten der Trä-
gerschaft für den Tarif Sozialarbeit S 12 und Sekretariat EG 5 kalkuliert wurden. In der Be-
schlussvorlage werden für den Tarif S 12 zum Haushaltsjahr 2023 jährlich 73.703 Euro (Tarif
EG 5 53.058 Euro) veranschlagt, im Vergleich dazu liegen die Durchschnittspersonalkosten
2021 der Stadt beim Tarif S 12 bei 70.900 Euro (Tarif EG 5 52.200 Euro).

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die Beschlussvorlage zwar darauf eingeht,
dass eine einheitliche, transparente Förderstruktur für alle SPZ mit konkreten Ziel- bzw. Leis-
tungsvereinbarungen auf der Basis aktueller städtischer Richtlinien, wie schon im Bericht des
RPA aus 2014 erwähnt, unerlässlich sind. Es wird jedoch nicht dargestellt, zu welchem Zeit-
punkt die Umsetzung erfolgen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Rat

18624 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/53/530/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3681/2020 
Freigabedatum 
13.01.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Weiterentwicklung der niedrigschwelligen, ambulanten und offenen Kontakt- und 
Beratungsangebote in den Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat erkennt den Bedarf an zusätzlichen Personalstellen bei den Kontakt- und Beratungs-
stellen (KoBS) und dem Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) in den Sozialpsychiatrischen 
Zentren (SPZ) aller Stadtbezirke Kölns von insgesamt 21,5 VZÄ (hiervon 11 VZÄ in Träger-
schaft und 10,5 Stellen bei 53) grundsätzlich an. Die Bereitstellung der erforderlichen Haus-
haltsmittel sowie der personellen Aufstockung ab 2023 steht unter Haushalts- und Finanzie-
rungsvorbehalt. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit den zusätzlichen Finanzmitteln aus dem Pakt für den öf-
fentlichen Gesundheitsdienst 6,0 VZÄ Sozialarbeiterstellen bereits zum Stellenplan 2022 ein-
gerichtet werden können. 
 
3. Der Rat erkennt den Bedarf für die zusätzlichen 3,0 Facharztstellen und 1,5 Verwaltungsstel-
len grundsätzlich an. Die personelle Aufstockung ab 2023 steht unter Haushalts- und Finan-
zierungsvorbehalt. 
 
Gesundheitsausschuss 15.02.2022 
Finanzausschuss 14.03.2022 
Rechnungsprüfungsausschuss 15.03.2022 
Rat 17.03.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
x x Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  483.262 € 
ab 2023 (s.u.) Zuwendungen/Zuschüsse  Nein x x Ja 412.310 €  85,32 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023ff  
    
a) Personalaufwendungen              845.042 € 
b) Sachaufwendungen etc.            1.120.649 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023ff      
a) Erträge    412.310 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
1. Ausgangslage 
Die neun Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) verfolgen die Aufgabe, die Versorgung psychisch 
kranker Menschen in den neun Kölner Stadtbezirken zu sichern und Versorgungsangebote zu bün-
deln und zu koordinieren. Sie richten sich dabei insbesondere auf die von schweren Krankheitsverläu-
fen betroffenen Personen aus. Dies geschieht auf der Grundlage der §§ 7, 27 des Gesetzes über 
Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) sowie des Gesetzes für den 
Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes NRW (ÖGDG NRW). Dabei spielen niedrigschwellige 
ambulante Kontakt- und Beratungsangebote in Form der Kontakt- und Beratungsstellen und des So-
zialpsychiatrischen Dienstes eine zentrale Rolle. 
Ausgehend vom Bericht des Rechnungsprüfungsamts von 2014 und dem Auftrag des Rechnungsprü-
fungsausschusses von 2015 hat das Gesundheitsamt die bestehenden Programme und die derzeitige 
Situation der SPZ unter besonderer Berücksichtigung der niedrigschwelligen ambulanten sozialpsy-
chiatrischen Kontakt- und Beratungsangebote (Kontakt- und Beratungsstellen der SPZ, Sozialpsychi-
atrischer Dienst) untersucht und bewertet.

3 
Dieser Analyse zufolge münden die Entwicklungen des Versorgungssystems der letzten 30 Jahre in 
erhöhten Anforderungen an die SPZ - besonders betroffen sind die niederschwelligen Angebote von 
Kontakt- und Beratungsstellen (KoBS) und Sozial-psychiatrischem Dienst (SpDi) (Anlage 1).  
Zusätzlich bedingt CoViD-19 durch die erheblichen psychosozialen Belastungen durch Erkrankungs-
ängste, social distancing und den Verlust von gesundheitsförderlichen Alltagsroutinen sowohl für die 
Allgemeinbevölkerung wie für bereits psychisch erkrankte Menschen erhöhte Beratungs- wie Behand-
lungsbedarfe. Weiterhin lassen die deutlichen neurotropen Eigenschaften des Virus auch eine erhöh-
te Inzidenz psychischer Störungen erwarten. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es dazu aber noch keine 
belastbaren epidemiologischen Daten. 
Um die SPZ im Sinne eines gemeindepsychiatrischen Verbundes, einer Bündelung von Hilfen aus 
einer Hand und einer verlässlichen Basisversorgung zu betreiben, sinde eine Stärkung der Koordina-
tionsfunktion, eine ausreichende Personalausstattung sowie eine enge Zusammenarbeit der jeweili-
gen Kontakt- und Beratungsstelle mit dem ambulant aufsuchenden Angebot des SpDi erforderlich. 
Darüber hinaus gilt es die Leistungen der Sozialleistungsträger innerhalb und außerhalb der SPZ-
Bausteine wirksam zu verknüpfen und zugänglich zu machen im Sinne der Barrierefreiheit für Men-
schen mit seelischer Behinderung. 
Zu diesem Zweck ist eine einheitliche, transparente Förderstruktur für alle SPZ mit konkreten Ziel- 
bzw. Leistungsvereinbarungen auf der Basis aktueller städtischer Richtlinien, wie schon im Bericht 
des RPA aus 2014 erwähnt, unerlässlich. Neben einer konzeptionellen Weiterentwicklung und dem 
Ausbau bestehender Programme aufgrund soziodemografischer Entwicklungen zeigt sich auch ein 
Bedarf an zusätzlichem Fachpersonal und Verwaltungskräften: die enge Personalausstattung auf der 
Basis von Planungszahlen von 1985 ist nicht mehr bedarfsgerecht, dadurch ist der Versorgungsauf-
trag aktuell gefährdet. Bisher behelfen sich die Kontakt- und Beratungsstellen durch Notlösungen wie 
reduzierte Öffnungszeiten, geschlossene Gruppen, „Personalverschiebungen", Einsatz von Hono-
rarkräften und Ehrenamtlern, und - im Notfall - einer zeitweisen Schließung. Bedingt durch gestiegene 
Anforderungen bezüglich der Arbeitssicherheit ist aber z.B. die alleinige Anwesenheit einer Fachkraft 
in einem offenen Beratungsangebot nicht mehr akzeptabel. Damit die SPZ- Koordinator*innen ihren 
ureigenen Aufgaben wie Förderung der Kooperation zwischen den im Stadtbezirk vorhandenen An-
geboten für psychisch erkrankte Menschen z.B. durch Sektorkonferenzen, Fallkonferenzen, Schnitt-
stellenmanagement und Teilnahme an stadtweiten Austausch – und Steuerungsgremien wahrneh-
men können, benötigen sie Entlastung von Verwaltungs- und klientenbezogener Arbeit. (s. SPZ Be-
richt 2020 – 30 Jahre Sozialpsychiatrische Zentren in Köln).  
Auch die Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) gelten angesichts der gesellschaftlich gewachsenen 
Aufgaben in ganz Deutschland als unterbesetzt. In einer bundesweiten Untersuchung im Jahr 2018 
kommen Expert*Innen des Netzwerks Sozialpsychiatrischer Dienste in Deutschland zu dem Ergebnis, 
dass eine auftragsgemäße Bearbeitung von Kernaufgaben mit den gegebenen Personalausstattun-
gen in der Regel nicht möglich ist. In diesem Zusammenhang hat das Netzwerk in einem jahrelangen 
repräsentativen empirischen Prozess ein spezialisiertes Personalbemessungsinstrument auf der 
Grundlage zeitgemäßer Leistungsstandards entwickelt Somit kann ein angemessener Personalbedarf 
dargestellt werden, der anders als die klassischen Instrumente wie REFA oder KGSt die differenzier-
ten Arbeitsprozesse eines SpDi adäquat erfasst und in der Berechnung die Tiefe und Breite des Leis-
tungsspektrums berücksichtigt. Kommunen wie die Stadt Dortmund haben in Folge dessen bereits 
ihren Personalbestand im SpDi entsprechend angepasst. Dieses Instrument - angewandt auf die Fall-
zahlen des SpDi (hier im 2. Quartal 2019) der Stadt Köln - führte zu den folgenden Ergebnissen: Im 
ärztlichen Bereich zeigte sich ein Defizit von 69,6 %, im sozialarbeiterischen Bereich von 30,4%. Ab-
solut sind das 4,87 fehlende Stellen im ärztlichen Bereich und 4,41 im soziaIarbeiterischen. In drei 
Stadtbezirken haben die Bezirksteams aktuell weniger als 1,5 VZÄ. (s. SPZ Bericht 2020 – 30 Jahre 
Sozialpsychiatrische Zentren in Köln). 
Da die bisherige geringe personelle Ausstattung der Kontakt- und Beratungsstellen besonders in den 
vier kleinen SPZ Öffnungszeiten, Angebote und Versorgungsauftrag gefährdete, hat der Rat der Stadt 
Köln in seiner Sitzung am 07.11.2019 beschlossen, den KoB dieser vier SPZ ab Januar 2020 eine 
„Erste-Hilfe- Maßnahme" in Form einer jeweiligen halben VZÄ bereitzustellen. Diese werden ab dem 
Haushalt 2022 ff. verstetigt. 
Mit dem stufenweisen Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist seit dem 1.1.2020 der 
Landschaftsverband Rheinland der Träger sämtlicher Eingliederungsleistungen geworden, die Ein-

4 
gliederungshilfe wurde in das Rehabilitationsrecht im SGB IX eingeordnet und unterliegt den dort üb-
lichen Antragsverfahren. Zum Ende der Übergangsfrist am 31.12.2020 wurden daher die bisher als 
pauschalierte Eingliederungshilfe vom Amt  für Soziales, Arbeit und Senioren finanzierten Leistungen 
zum Gesundheitsamt überführt. Bezogen auf die SPZ bedeutet das, dass zukünftig die bisher auf 
zwei Ämter verteilten städtischen Finanzierungen der Bausteine der SPZ zusammengeführt und nach 
einheitlichen Kriterien gesteuert werden können. (s. SPZ Bericht 2020 – 30 Jahre Sozialpsychiatri-
sche Zentren in Köln) 
 
2. Herausforderungen 
Köln als größte Stadt NRWs erfährt einen stetigen Zuwachs an Einwohner*Innen (EW). Beispielswei-
se lebten in Köln im Jahr 1988 983.453 Einwohner*Innen, während es Ende 2018 1.089.984 Einwoh-
ner*Innen waren - einem Zuwachs von 106.531 Personen entsprechend (ca. 11%). Das entspricht 
einem zusätzlichen Versorgungsgebiet von der Größe eines Stadtbezirks. Voraussichtlich wird bis 
zum Jahr 2040 die Einwohnerzahl Kölns im Vergleich  zu  2018 um 6,3% ansteigen (knapp 70.000 
weitere Einwohner*Innen).   
Der wachsende Anteil junger und alter Menschen, Bürger*Innen mit Migrationshintergrund und Men-
schen an der Armutsgrenze zeigt sich unterschiedlich in einzelnen Stadtbezirken Kölns. Der damit 
verbundene Anstieg psychischer Erkrankungen, gesunkene Verweildauern in psychiatrischen Klini-
ken, die Verdopplung von Fallzahlen und hohe Unterbringungsraten nach PsychKG bedeuten eine 
besondere Herausforderung für die niedrigschwelligen sozialpsychiatrischen Kontakt- und Beratungs-
angebote. (s. SPZ Bericht 2020 – 30 Jahre Sozialpsychiatrische Zentren in Köln) 
Um die Ziele der ambulanten niedrigschwelligen sozialpsychiatrischen Beratung und Begleitung zu 
erreichen, sind die Zusetzung des entsprechenden Fachpersonals und die Bereitstellung von Verwal-
tungskräften unbefristet vorzunehmen. Bei der Priorisierung der zielsetzenden Förderung werden 
auch soziodemografische Indikatoren auf Stadtbezirksebene berücksichtigt. 
 
3. Erläuterung Berechnung Stellenbedarf 
Zur Berechnung des Stellenbedarfs wurden zunächst mit Hilfe des im SpDi angewandten Dokumen-
tationssystems Octoware und dem dazugehörigen Statistiktool Octoreport Fallzahlen generiert und in 
Dienstleistungen (Beratung, Krisenintervention, Hilfeplanung, Abklärung etc.) gegliedert. Anschlie-
ßend wurden diese in Kernaufgaben gemäß der fachlichen Empfehlungen zu Leistungsstandards und 
Personalbedarf des bundesweiten Netzwerkes Sozialpsychiatrischer Dienste (siehe Anhang) über-
setzt. Zur Auswertung des Bedarfs wurde das Personalbemessungstool des bundesweiten Netzwerks 
genutzt, welches in Form einer Excel-Datei frei zur Verfügung steht (siehe Anhang). Da dieses mit 
Quartalszahlen rechnet, wurde das zweite Quartal 2019 als Erhebungs- und Auswertungszeitraum 
ausgewählt. Im Vergleich zu anderen Quartalszahlen kann dieser Zeitraum als repräsentativ angese-
hen werden. Für jeden Kölner Stadtbezirk wurde eine eigene Bedarfsberechnung in Abhängigkeit zu 
den Fallzahlen sowie den Einwohnerzahlen im Bezirk durchgeführt. Neben den generierten Kernleis-
tungen wurden zudem Faktoren zur Kalkulation der Arbeitszeit (Arbeitstage, Einsatzstunden) sowie 
die durchschnittliche Fahrtzeit pro Hausbesuch in Abhängigkeit zum Bezirk eingegeben. Die errech-
neten Bedarfe wurden entsprechend der personellen und örtlichen Gegebenheiten in den Bezirken 
angepasst, wodurch das beantragte Stellenvolumen geringer ausfällt als der errechnete Bedarf. 
 
4. Haushaltsmäßige Auswirkungen / Finanzierung 
Der Mehrbedarf an zusätzlichen Personalstellen umfasst die bedarfsgerechten 
 Personalkosten (inklusive prognostizierte Tarifsteigerung) 
 Verwaltungsgemeinkosten (deckt die Kosten für den Verwaltungs-Overhead sowie den Amts-, 
bzw. Fachbereichs-Overhead) 
 Sachkosten für anfallende Miet-, IT-, Telefonkosten, Einrichtungsgegenstände sowie Büroma-
terial

5 
Die anfallenden Sach- und Gemeinkosten wurden vorläufig auf Basis von Gutachten der KGSt kalku-
liert und eine Sachkostenpauschalen von 9.700 € und eine Gemeinkostenpauschale von 15% auf die 
Brutto-Personalkosten von einer VZÄ als Maximalwerte angenommen, wobei eine Gemeinkosten-
pauschale nur bei den SPZ, die in Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege (FW) sind, in Betracht 
kommt. Die genaue Höhe der Sach- und Gemeinkosten wird auf Basis weiterer verwaltungsinterner 
Abstimmungen u.a. zur Vermeidung von Doppelförderung und einheitlichen Förderstrukturen konkre-
tisiert.  
Für jeden Stadtbezirk wurde eine Kontakt- und Beratungsstelle (KoBS) mit ambulant betreutem Woh-
nen (ABW) und einer Tagesstätte (TS) vorgesehen ("Sozialpsychiatrisches Zentrum", SPZ). Das Ge-
sundheitsamt organisiert seinen ambulant aufsuchenden Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) in Be-
zirksteams. 
SpDi und SPZ erfüllen gemeinsam die vor- und nachsorgenden Aufgaben nach PsychKG, wobei der 
SpDi die aufsuchende Funktion hat und die KoBS das offene Angebot macht. Aus diesem Grund sind 
in den SPZ mit städtischer Koordination auch die KoBS Mitarbeiter städtisch. 
Für den Sozialpsychiatrischen Dienst in allen Stadtbezirken Kölns sowie für die Kontakt- und Bera-
tungsstellen im SPZ Kalk und Mülheim, die sich in städtischer Trägerschaft befinden, werden ab dem 
Haushalt 2023 zusätzlich 3,0 VZÄ Arztstellen, 6,0 VZÄ Sozialarbeiterstellen sowie 1,5 VZÄ Verwal-
tungsstellen benötigt. Der zusätzliche Mittelbedarf beläuft sich für den Haushalt 2023 auf 1.000.692 €. 
Bei den nachfolgenden SPZ, die in Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege (FW) sind, werden ab 
dem Haushalt 2023 zusätzlich 8,5 VZÄ Sozialarbeiterstellen sowie 2,5 VZÄ Verwaltungsstellen insge-
samt in den Kontakt und Beratungsstellen aller Stadtbezirke Kölns benötigt. Der zusätzliche Mittelbe-
darf beläuft sich für den Haushalt 2023 auf 964.999 €.  
Gemäß Beschluss des Finanzausschusses vom 04.10. bzw. des Rats vom 09.11.2021 zum Haushalt 
2022 (AN/2091/2021) ist die Verwaltung beauftragt insgesamt 8,0 dieser Stellen bereits in 2022 zu 
realisieren, sofern dies erforderlich und darstellbar ist. 
Durch die Finanzmittel aus dem ÖGD-Stärkungspakt können davon bereits 6,0 VZÄ Sozialarbeiter-
stellen zum Stellenplan 2022 realisiert werden. 
 
4.1 Bedarf nach Stadtbezirken

6 
 
 
Dem Bezirksteam Innenstadt sind Räume am SPZ-Standort Loreleystraße angeboten worden. Hierfür 
werden Mittel für Mietaufwendungen in Ansatz gebracht. (s. SPZ Bericht 2020 – 30 Jahre Sozialpsy-
chiatrische Zentren in Köln) 
 
Deshalb sind für den Haushalt 2023 ff. Mietaufwendungen für das Bezirksteam des SpDi Innenstadt 
anzumelden: 
Mietaufwendungen: (je 80 m² - 12 €/m² - 960 €+ 25% NK = 1.200 € x 12) 14.400 €

7 
 
 
 
 
Die zusätzliche 0,5 VZÄ Sekretariat für den SpDi Lindenthal wird bei Auslagerung der Bezirksteams

8 
für Porz und Innenstadt erforderlich. Nach Auslagerung dieser beiden Teams verbleiben nur noch die 
Teams für Lindenthal und Rodenkirchen am zentralen Standort des Gesundheitsamts am Neumarkt.

9 
 
 
 
Für Porz ist ebenfalls die Auslagerung des Bezirksteams des SpDi beabsichtigt. Hierfür werden Mittel

10 
für Mietaufwendungen in Ansatz gebracht, im Falle der Auslagerung ist auch eine Aufstockung des 
Sekretariats um 0,5 VZÄ erforderlich (s. SPZ Bericht 2020 – 30 Jahre Sozialpsychiatrische Zentren in 
Köln).  
Außerdem sind für den Haushalt 2023 ff. Mietaufwendungen für das Bezirksteam des SpDi Porz an-
zumelden: 
Mietaufwendungen: (je 80 m² - 12 €/m² - 960 €+ 25% NK = 1.200 € x 12) 14.400 € 
 
 
 
Des Weiteren werden zusätzlich für Honorarleistungen der beiden städtischen SPZ (Kalk und Mül-
heim) je 12.500 € benötigt, da durch eine unerwartete Veränderung der Förderrichtlinie des Land-
schaftsverbandes Rheinland diese Leistungen nicht mehr als Sachaufwendungen abgerechnet wer-
den können: 
Honorare: je SPZ (Kalk und Mülheim) 12.500 €   25.000 € 
 
 
 
*siehe die zusätzliche Anmerkung beim Stadtbezirk Kalk hinsichtlich der Honorarleistungen 
 
 
4.2 Auswirkungen auf die Teilergebnisplanebene: 
Für den Sozialpsychiatrischen Dienst in allen Stadtbezirken Kölns sowie für die Kontakt- und Bera-

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tungsstellen im SPZ Kalk und Mülheim, die sich in städtischer Trägerschaft befinden, können bereits 
ab dem Haushalt 2022, 6,0 VZÄ Sozialarbeiterstellen eingerichtet werden. Die Refinanzierung der 
Personalaufwendungen kann durch den Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst und einer spar-
samen Bewirtschaftung aller Positionen im Teilplan 0701 – Gesundheitsdienste sichergestellt werden. 
Ab dem Haushalt 2023 werden noch weitere 3,0 VZÄ Arztstellen sowie 1,5 VZÄ Verwaltungsstellen 
benötigt. Der zusätzliche Mittelbedarf beläuft sich für den Haushalt 2023 auf 1.000.692 €.  
 
Bei den SPZ, die in Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege (FW) sind, werden ab dem Haushalt 
2023 zusätzlich 8,5 VZÄ Sozialarbeiterstellen sowie 2,5 VZÄ Verwaltungsstellen insgesamt in den 
Kontakt und Beratungsstellen aller Stadtbezirke Kölns benötigt. Der zusätzliche Mittelbedarf beläuft 
sich für den Haushalt 2023 auf 964.999 €.  
Für das Haushaltsjahr 2022 ergeben sich im Teilplan 0701 – Gesundheitsdienste durch die Personal-
zusetzung Aufwendungen in Höhe von 483.262 € und für das Haushaltsjahr 2023 ff. Aufwendungen 
in Höhe von 1.965.691 €. Die Mittel teilen sich wie folgt auf die Teilplanzeilen auf: 
 
 
 
Die für den Haushalt 2022 darüber hinaus benötigten Finanzmittel in Höhe von 70.952 € können auf-
grund von bereits vorhandenen Aufwendungen durch eine sparsame Bewirtschaftung aller Positionen 
im Teilplan 0701 – Gesundheitsdienste aufgefangen werden. 
 
Die zusätzlichen Finanzmittel in Höhe von 1.553.381 € ab dem Haushalt 2023 sind in der bisherigen 
mittelfristigen Finanzplanung nicht enthalten. Das Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen wird 
diese im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. daher innerhalb des dann zuge-
wiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die erforderlichen Mittel stehen insoweit 
unter Haushalts- und Finanzierungsvorbehalt.

Anlage 3 - Auszug Beschlussprotokoll Gesundheitsausschuss 15.02.2022

1491 Zeichen

Geschäftsführung  
Gesundheitsausschuss 
Herr Flume 
Telefon:  (0221) 221-35707  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Reinhard.Flume@STADT-KOELN.DE 
Datum: 17.03.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 9. Sitzung des 
Gesundheitsausschusses vom 15.02.2022 
öffentlich 
5.1 Weiterentwicklung der niedrigschwelligen, ambulanten und offenen 
Kontakt- und Beratungsangebote in den Sozialpsychiatrischen Zentren 
(SPZ) 
3681/2020 
 
 
Beschluss: 
1. Der Rat erkennt den Bedarf an zusätzlichen Personalstellen bei den Kontakt- 
und Beratungsstellen (KoBS) und dem Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) in 
den Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) aller Stadtbezirke Kölns von insge-
samt 21,5 VZÄ (hiervon 11 VZÄ in Trägerschaft und 10,5 Stellen bei 53) 
grundsätzlich an. Die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel sowie 
der personellen Aufstockung ab 2023 steht unter Haushalts- und Finanzie-
rungsvorbehalt. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit den zusätzlichen Finanzmitteln aus dem 
Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst 6,0 VZÄ Sozialarbeiterstellen be-
reits zum Stellenplan 2022 eingerichtet werden können. 
 
3. Der Rat erkennt den Bedarf für die zusätzlichen 3,0 Facharztstellen und 1,5 
Verwaltungsstellen grundsätzlich an. Die personelle Aufstockung ab 2023 
steht unter Haushalts- und Finanzierungsvorbehalt. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt der Beschlussvorlage 
aus fachlicher Sicht für 2023ff zuzustimmen.

Beratungsverlauf (4)

15.02.2022 Gesundheitsausschuss
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2022 Finanzausschuss
TOP 10.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.03.2022 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
17.03.2022 Rat
TOP 10.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3681/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
17.03.2022
Erstellt
17.12.2020 12:59