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AN/1187/2023

Der Rat der Stadt Köln begrüßt die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

SPD Antrag nach § 3 02.06.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.06.2023, TOP 3.1.6

SPD Antrag nach § 3

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SPD Antrag nach § 3

4307 Zeichen

An Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker  
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.06.2023 
 
AN/1187/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 15.06.2023 
 
Der Rat der Stadt Köln begrüßt die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
die Antragstellenden bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Rates am 15.06.2023 auf-
zunehmen:  
 
 
Beschluss:  
1. Der Rat der Stadt Köln begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, ein modernes Staatsbürger-
schaftsrecht zu schaffen, das der gelebten Vielfalt in Deutschland und in Köln gerecht wird.  
 
2. Die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln wird gebeten, im Namen der Stadt Köln diese Haltung 
des Stadtrats gegenüber dem Land, dem Bund und interkommunalen Zusammenschlüssen zum 
Ausdruck zu bringen sowie öffentlich bekanntzugeben und zu vertreten. 
 
3. Der Rat der Stadt Köln fordert Bund und Länder auf, die Kommunen mit allen zur Verfügung ste-
henden Mitteln dabei zu unterstützen, die Ausländerbehörden sowohl technisch als auch perso-
nell so auszustatten, dass diese alle Mehranträge zeitnah und schnell bearbeiten können.  
  
 
Begründung:  
Im Mai hat das Bundesinnenministerium den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staats-
angehörigkeitsrechts veröffentlicht. Demnach soll die Mehrstaatigkeit und der Weg zum Erwerb der 
deutschen Staatsangehörigkeit insgesamt einfacher werden. Eine Einbürgerung soll in der Regel nach 
fünf statt wie bisher nach acht Jahren möglich sein. Bei „besonderen Integrationsleistungen“ soll die 
Voraufenthaltszeit auf bis zu drei Jahre verkürzt werden können.

- 2 - 
 
Das Reformvorhaben ist Teil des überfälligen Wandels Deutschlands zu einer Einwanderungsgesell-
schaft. Viele Menschen haben seit Jahren auf die geplanten Erleichterungen bei der Einbürgerung ge-
wartet. Sie würden Menschen mit internationaler Familiengeschichte von der oft quälenden Last be-
freien, sich zwischen den möglichen Identitäten entscheiden zu müssen. Die rechtliche Situation 
würde dann die Lebensrealität der Menschen widerspiegeln, die Verbindungen sowohl zu Deutsch-
land als auch zu den Ländern haben, in denen etwa ihre Großeltern oder Eltern geboren wurden und 
in denen nach wie vor Kontakte zu Verwandten gepflegt werden.  
 
Angehörige der Generation der sogenannten Gastarbeiter*innen und der Vertragsarbeiter*innen sol-
len einen nochmals vereinfachten Weg zur Staatsbürgerschaft erhalten. Das führt zur der Erwartung, 
dass insbesondere mehr türkischstämmige Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit nach Ver-
abschiedung des Gesetzes einen Antrag auf Einbürgerung stellen werden. In Köln leben etwa 49.000 
Menschen mit türkischer Familiengeschichte ohne deutschen Pass. Sie machen mit 22 Prozent des 
sich auf gut 20 Prozent belaufenden nichtdeutschen Bevölkerungsanteils die größte Untergruppe 
(bisheriger) Nichtdeutscher Kölns aus. Hinzu kommt bei der Gruppe der Nicht-EU-Bürger*innen auch 
noch der größere Anteil von vier Prozent nichtdeutscher Kölner*innen, die aus dem Irak stammen.  
 
Für diese Kölner*innen muss es schnelle Einbürgerungsverfahren geben. Angesichts der aktuellen 
Ausstattung und der personellen Ressourcen der Ausländerbehörden, stellt dies allerdings deutsch-
landweit ein großes Problem dar. Die Kölner Ausländerämter schieben schon länger einen Rück-
standsberg vor sich her, und es gibt immer wieder Probleme mit der Erreichbarkeit. Zuletzt soll sich 
das Problem trotz von der Verwaltung in Gang gesetzter Nachbesserungen noch einmal verschärft 
haben. Bearbeitungszeiten beliefen sich zum Teil auf sechs Monate. Immerhin sehen die aktuell um-
zusetzenden Verbesserungspläne einen deutlichen Ausbau der Online-Antragsmöglichkeiten im lau-
fenden sowie im folgenden Jahr vor. Leider steht zu befürchten, dass diese Maßnahme wohl nicht 
ausreichend sein wird. Für die Umsetzung ihrer jetzigen Aufgaben und neuer Vorhaben müssen die 
kommunalen Ausländerbehörden dringend von Land und Bund unterstützt werden.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Christian Joisten  
SPD-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

15.06.2023 Rat
TOP 3.1.6 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

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Details

Aktenzeichen
AN/1187/2023
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
02.06.2023
Erstellt
02.06.2023 11:00