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2096/2025

Beantwortung einer Anfrage der BV 6 Fühlinger See

Beantwortung einer Anfrage (BV) 24.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 26.06.2025, TOP 7.1.8

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Anfrage SPD Fraktion

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

7462 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/522/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2096/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.06.2025 
 
Beantwortung einer Anfrage der BV 6 Fühlinger See 
Gemeinsame Beantwortung der Anfrage AN0313/2025 der SPD Fraktion Köln-Chorwei-
ler aus der Sitzung vom 20.03.2025 zu den Maßnahmen zum Schutz der Bäume und der 
Verbesserung der Parksituation am Fühlinger See durch das Sportamt und das Amt für 
Öffentliche Ordnung 
 
1. Schutz der Bäume und Maßnahmen gegen illegales Grillen: 
 
Frage: 
Welche Maßnahmen sind geplant, um das Grillen in direkter Nähe von Bäumen zu verhin-
dern? 
 
Beantwortung: 
Laut der Satzung betreffend die Benutzung der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See 
„ist das Grillen im Rahmen der Bestimmungen des Landes-Immissionsschutzgesetz Nord-
rhein-Westfalen erlaubt, soweit für andere Personen oder die Umgebung keine Brandge-
fahr oder keine erheblichen Belästigungen durch Rauch, Geruch oder Flugasche zu be-
fürchten sind. Zudem ist geeignetes Grillgerät mit einem Mindestabstand von 30 cm zum 
Boden zu verwenden und Einweggrills sind verboten“. 
 
Bei entsprechender Feststellung durch den Ordnungsdienst erfolgt bei Bedarf eine konse-
quente Ahndung. 
 
Frage: 
Gibt es Überlegungen, bauliche Schutzmaßnahmen wie Absperrungen oder feuerfeste 
Untergründe an offiziellen Grillplätzen einzuführen? 
 
Beantwortung: 
Im Rahmen des Stadtverschönerungsprogramms sind durch die Bezirksvertretung dan-
kenswerter Weise finanzielle Mittel zur Beschaffung und Installation sog. Grillaschebehäl-
ter zur Verfügung gestellt, die zwischenzeitlich auch aufgestellt wurden. 
Nach der diesjährigen Saison wird gemeinsam mit dem Grünflächenamt über den Nutzen 
und gegebenenfalls die Ausweitung des Programms gesprochen. 
 
Frage: 
Wird das Ordnungsamt verstärkt, um die Kontrollen und Durchsetzung der Grillverbote au-
ßerhalb der erlaubten Flächen effektiver zu gewährleisten? 
 
Beantwortung:

2 
 
Der Fühlinger See ist insbesondere in den Sommermonaten ein beliebtes Naherholungs-
gebiet. Entsprechend hoch ist das Besucheraufkommen an warmen Tagen – vor allem an 
Wochenenden und in den Abendstunden. In diesem Zusammenhang kommt es leider wie-
derholt zu Verstößen gegen die Vorgaben zum Grillen außerhalb der ausgewiesenen Flä-
chen sowie zu Gefährdungen durch unsachgemäßen Umgang mit Grillgeräten in unmittel-
barer Nähe von Bäumen. 
Nach § 26 der Kölner Stadtordnung (KSO) ist das Grillen auf öffentlichen Grünflächen 
grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. So ist u. a. ein geeigneter 
Grill zu verwenden, ein Abstand von mindestens 30 cm zum Boden einzuhalten, und es 
sind nur handelsübliche Grillmaterialien erlaubt. Das Grillen darf keine Brandgefahr oder 
erhebliche Belästigungen durch Rauch oder Geruch mit sich bringen. Einweggrills und das 
Entzünden offenen Feuers sind grundsätzlich untersagt. Verstöße hiergegen gefährden 
nicht nur den Baumbestand, sondern stellen auch eine erhebliche Gefahr für andere Be-
sucher*innen dar. 
Vor dem Hintergrund des zunehmenden Besucheraufkommens hat die zuständige Dienst-
gruppe des Ordnungsdienstes die Kontrolldichte am Fühlinger See seit April dieses Jahres 
deutlich erhöht. Im Rahmen der personellen Möglichkeiten erfolgen derzeit tägliche Be-
streifungen – teilweise auch mehrfach am Tag (Tag- und Spätdienst). Hierbei liegt ein be-
sonderer Schwerpunkt auf der Überwachung des Grillverhaltens. 
Trotz dieser intensiven Bemühungen ist eine dauerhafte Präsenz am Fühlinger See – ins-
besondere in den späteren Abendstunden und an stark frequentierten Wochenenden – 
aufgrund der Gesamtlage im Stadtgebiet (u. a. weitere Einsatzschwerpunkte wie Brüsseler 
Platz, Geestemünder Straße) leider nicht realisierbar. Eine lückenlose Kontrolle aller Ver-
stöße kann daher nicht gewährleistet werden, zumal diese nur geahndet werden können, 
wenn sie von den Einsatzkräften persönlich festgestellt werden. 
Sofern akute Feststellungen gemacht werden, sollen diese direkt an das Servicetelefon 
des Ordnungsdienstes unter 0221/221-32000 gemeldet werden. Die dortigen Kolleg*innen 
leiten die Hinweise unmittelbar an die Außendienstteams weiter.  
Weitere Informationen zur Erreichbarkeit sind auch hier zu finden: 
www.stadt-koeln.de/service/produkte/20153/index.html. Zu berücksichtigen ist, dass auf-
grund der sehr hohen Anzahl von Meldungen der Bürger*innen aus dem gesamten Stadt-
gebiet, nicht immer eine unverzügliche Anrufentgegennahme garantiert werden kann.  
Außerhalb der Servicezeiten steht die Polizei unter der Rufnummer 0221/229-0 zur Verfü-
gung. 
Frage: 
Sind Aufklärungskampagnen oder zusätzliche Hinweisschilder geplant, um die Bürgerin-
nen und Bürger für die Brandgefahr und den Schutz der Bäume zu sensibilisieren? 
 
Beantwortung: 
Da für diese sicherlich wichtigen und richtigen Maßnahmen derzeit keine städtischen Fi-
nanzmittel zur Verfügung stehen, wird die die Sportverwaltung mit der Idee, durch Beschil-
derung und durch Aufklärungskampagnen die Bürgerinnen und Bürger für die Brandgefahr 
und den Schutz der Bäume zu sensibilisieren, an den Förderverein Fühliger See herantre-
ten um abzustimmen welche – auch pädagogischen - Maßnahmen zum Schutz der 
Bäume durch den Förderverein Fühlinger See finanziert und gemeinsam umgesetzt wer-
den können. 
 
 
2. Verbesserung der Parksituation: 
 
Frage: 
Welche Maßnahmen plant die Stadt Köln für die kommende Saison, um die Parksituation 
rund um den Fühlinger See zu verbessern? 
 
Beantwortung:

3 
 
Die Parkplätze der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See werden an den Wochenen-
den durch die Firma Luchs bewirtschaftet, auch, um dort bei erhöhtem Verkehrsaufkom-
men eine sichere Nutzung zu gewährleisten. Dies beinhaltet u.a. auch den Verweis auf die 
Ford-Parkplätze an der Edsel-Ford Straße, die am Wochenende von den Erholungssu-
chenden genutzt werden dürfen. Außerhalb der bewirtschafteten Parkplätze führen die 
Mitarbeitenden des Verkehrsdienstes insbesondere in den Sommermonaten möglichst 
täglich Kontrollen im Einzugsbereich des Fühlinger Sees durch und verwarnen hierbei 
konsequent. Im gesamten Bezirk Chorweiler besteht sehr hoher Kontrollbedarf und in den 
Frühjahr- und Sommermonaten finden zudem in vielen Bereichen kleinere und größere 
Veranstaltungen statt, so dass tägliche Schwerpunktkontrollen im Einzugsbereich des 
Fühlinger Sees im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten nicht 
möglich sind.  
 
Frage: 
Wird das Ordnungsamt personell oder organisatorisch verstärkt, um auf Beschwerden 
schneller reagieren zu können? 
 
Beantwortung: 
Der Verkehrsdienst ist durch eine konsequente Steuerung des Personaleinsatzes anhand 
des dynamischen Beschwerdeaufkommens im gesamten Stadtgebiet in der fortwährenden 
Optimierung seiner Reaktionszeiten.  
 
Frage: 
Welche Lehren hat die Stadt Köln aus den Erfahrungen des letzten Jahres gezogen, und 
wie sollen diese in zukünftige Maßnahmen einfließen? 
 
und 
 
Frage: 
Im vergangenen Jahr gab es zahlreiche Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Lei-
der war das Ordnungsamt in vielen Fällen nicht erreichbar, vermutlich aufgrund der hohen 
Arbeitsbelastung. Wir wissen, dass Ihre Mitarbeiter ihr Bestes geben, dennoch wäre eine 
verstärkte Kontrolle oder alternative Lösungen wünschenswert. 
 
Beantwortung: 
Hier wird zusammenfassend auf die oben gemachten Ausführungen verwiesen.

Anfrage SPD Fraktion

3354 Zeichen

SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorw eiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler) 
 
 
 
SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorw eiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler) 
 
 
 
 
 
 
Gleichlautend 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0313/2025 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.03.2025 
 
Anfrage Maßnahmen zum Schutz der Bäume und Verbesserung der Parksituation am 
Fühlinger See 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme, welche Maßnahmen die Stadt 
Köln ergreift, um den Schutz der Bäume und die allgemeine Situation am Fühlinger See, 
insbesondere in Bezug auf das Grillen und die Parksituation, zu verbessern. 
 
An warmen Tagen kommt es vermehrt vor, dass Bürgerinnen und Bürger außerhalb der 
ausgewiesenen Grillflächen grillen – oft direkt unter oder neben Bäumen. Dies birgt nicht nur 
eine erhebliche Brandgefahr, sondern kann auch die Gesundheit der Bäume langfristig 
beeinträchtigen. Zudem führt der hohe Besucherandrang regelmäßig zu wildem Parken in 
umliegenden Bereichen, sobald die offiziellen Parkplätze belegt sind. 
 
Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Schutz der Bäume und Maßnahmen gegen illegales Grillen: 
• Welche Maßnahmen sind geplant, um das Grillen in direkter Nähe von Bäumen zu verhindern? 
• Gibt es Überlegungen, bauliche Schutzmaßnahmen wie Absperrungen oder feuerfeste 
Untergründe an offiziellen Grillplätzen einzuführen? 
 
SPD Fraktion Stadtbezirk Köln-Chorweiler 
 
24. Juni 2025 
 
 0221/221 96303   0221/221 96304    spd-bv6@stadt-koeln.de

SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler 
 2 
• Wird das Ordnungsamt verstärkt, um die Kontrollen und Durchsetzung der Grillverbote 
außerhalb der erlaubten Flächen effektiver zu gewährleisten? 
• Sind Aufklärungskampagnen oder zusätzliche Hinweisschilder geplant, um die Bürgerinnen 
und Bürger für die Brandgefahr und den Schutz der Bäume zu sensibilisieren? 
 
 
 
2. Verbesserung der Parksituation: 
• Welche Maßnahmen plant die Stadt Köln für die kommende Saison, um die Parksituation rund 
um den Fühlinger See zu verbessern? 
• Gibt es konkrete Pläne, um das illegale Parken effektiver zu unterbinden? 
• Wird das Ordnungsamt personell oder organisatorisch verstärkt, um auf Beschwerden schneller 
reagieren zu können? 
• Welche Lehren hat die Stadt Köln aus den Erfahrungen des letzten Jahres gezogen, und wie 
sollen diese in zukünftige Maßnahmen einfließen? 
 
Im vergangenen Jahr gab es zahlreiche Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Leider war 
das Ordnungsamt in vielen Fällen nicht erreichbar, vermutlich aufgrund der hohen 
Arbeitsbelastung. Wir wissen, dass Ihre Mitarbeiter ihr Bestes geben, dennoch wäre eine 
verstärkte Kontrolle oder alternative Lösungen wünschenswert. 
 
 
Wir bitten die Verwaltung, uns diese Informationen bis zur nächsten Sitzung des 
Bezirksvertretungsausschusses Chorweiler vorzulegen. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Für die SPD-Fraktion 
 
Inan Gökpinar                                     Gerhard Wolff  
Fraktionsvorsitzender                        Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2096/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
24.06.2025
Erstellt
24.06.2025 08:49