2096/2025
Beantwortung einer Anfrage der BV 6 Fühlinger See
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle IV/52/522/1 Vorlagen-Nummer 2096/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.06.2025 Beantwortung einer Anfrage der BV 6 Fühlinger See Gemeinsame Beantwortung der Anfrage AN0313/2025 der SPD Fraktion Köln-Chorwei- ler aus der Sitzung vom 20.03.2025 zu den Maßnahmen zum Schutz der Bäume und der Verbesserung der Parksituation am Fühlinger See durch das Sportamt und das Amt für Öffentliche Ordnung 1. Schutz der Bäume und Maßnahmen gegen illegales Grillen: Frage: Welche Maßnahmen sind geplant, um das Grillen in direkter Nähe von Bäumen zu verhin- dern? Beantwortung: Laut der Satzung betreffend die Benutzung der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See „ist das Grillen im Rahmen der Bestimmungen des Landes-Immissionsschutzgesetz Nord- rhein-Westfalen erlaubt, soweit für andere Personen oder die Umgebung keine Brandge- fahr oder keine erheblichen Belästigungen durch Rauch, Geruch oder Flugasche zu be- fürchten sind. Zudem ist geeignetes Grillgerät mit einem Mindestabstand von 30 cm zum Boden zu verwenden und Einweggrills sind verboten“. Bei entsprechender Feststellung durch den Ordnungsdienst erfolgt bei Bedarf eine konse- quente Ahndung. Frage: Gibt es Überlegungen, bauliche Schutzmaßnahmen wie Absperrungen oder feuerfeste Untergründe an offiziellen Grillplätzen einzuführen? Beantwortung: Im Rahmen des Stadtverschönerungsprogramms sind durch die Bezirksvertretung dan- kenswerter Weise finanzielle Mittel zur Beschaffung und Installation sog. Grillaschebehäl- ter zur Verfügung gestellt, die zwischenzeitlich auch aufgestellt wurden. Nach der diesjährigen Saison wird gemeinsam mit dem Grünflächenamt über den Nutzen und gegebenenfalls die Ausweitung des Programms gesprochen. Frage: Wird das Ordnungsamt verstärkt, um die Kontrollen und Durchsetzung der Grillverbote au- ßerhalb der erlaubten Flächen effektiver zu gewährleisten? Beantwortung: 2 Der Fühlinger See ist insbesondere in den Sommermonaten ein beliebtes Naherholungs- gebiet. Entsprechend hoch ist das Besucheraufkommen an warmen Tagen – vor allem an Wochenenden und in den Abendstunden. In diesem Zusammenhang kommt es leider wie- derholt zu Verstößen gegen die Vorgaben zum Grillen außerhalb der ausgewiesenen Flä- chen sowie zu Gefährdungen durch unsachgemäßen Umgang mit Grillgeräten in unmittel- barer Nähe von Bäumen. Nach § 26 der Kölner Stadtordnung (KSO) ist das Grillen auf öffentlichen Grünflächen grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. So ist u. a. ein geeigneter Grill zu verwenden, ein Abstand von mindestens 30 cm zum Boden einzuhalten, und es sind nur handelsübliche Grillmaterialien erlaubt. Das Grillen darf keine Brandgefahr oder erhebliche Belästigungen durch Rauch oder Geruch mit sich bringen. Einweggrills und das Entzünden offenen Feuers sind grundsätzlich untersagt. Verstöße hiergegen gefährden nicht nur den Baumbestand, sondern stellen auch eine erhebliche Gefahr für andere Be- sucher*innen dar. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Besucheraufkommens hat die zuständige Dienst- gruppe des Ordnungsdienstes die Kontrolldichte am Fühlinger See seit April dieses Jahres deutlich erhöht. Im Rahmen der personellen Möglichkeiten erfolgen derzeit tägliche Be- streifungen – teilweise auch mehrfach am Tag (Tag- und Spätdienst). Hierbei liegt ein be- sonderer Schwerpunkt auf der Überwachung des Grillverhaltens. Trotz dieser intensiven Bemühungen ist eine dauerhafte Präsenz am Fühlinger See – ins- besondere in den späteren Abendstunden und an stark frequentierten Wochenenden – aufgrund der Gesamtlage im Stadtgebiet (u. a. weitere Einsatzschwerpunkte wie Brüsseler Platz, Geestemünder Straße) leider nicht realisierbar. Eine lückenlose Kontrolle aller Ver- stöße kann daher nicht gewährleistet werden, zumal diese nur geahndet werden können, wenn sie von den Einsatzkräften persönlich festgestellt werden. Sofern akute Feststellungen gemacht werden, sollen diese direkt an das Servicetelefon des Ordnungsdienstes unter 0221/221-32000 gemeldet werden. Die dortigen Kolleg*innen leiten die Hinweise unmittelbar an die Außendienstteams weiter. Weitere Informationen zur Erreichbarkeit sind auch hier zu finden: www.stadt-koeln.de/service/produkte/20153/index.html. Zu berücksichtigen ist, dass auf- grund der sehr hohen Anzahl von Meldungen der Bürger*innen aus dem gesamten Stadt- gebiet, nicht immer eine unverzügliche Anrufentgegennahme garantiert werden kann. Außerhalb der Servicezeiten steht die Polizei unter der Rufnummer 0221/229-0 zur Verfü- gung. Frage: Sind Aufklärungskampagnen oder zusätzliche Hinweisschilder geplant, um die Bürgerin- nen und Bürger für die Brandgefahr und den Schutz der Bäume zu sensibilisieren? Beantwortung: Da für diese sicherlich wichtigen und richtigen Maßnahmen derzeit keine städtischen Fi- nanzmittel zur Verfügung stehen, wird die die Sportverwaltung mit der Idee, durch Beschil- derung und durch Aufklärungskampagnen die Bürgerinnen und Bürger für die Brandgefahr und den Schutz der Bäume zu sensibilisieren, an den Förderverein Fühliger See herantre- ten um abzustimmen welche – auch pädagogischen - Maßnahmen zum Schutz der Bäume durch den Förderverein Fühlinger See finanziert und gemeinsam umgesetzt wer- den können. 2. Verbesserung der Parksituation: Frage: Welche Maßnahmen plant die Stadt Köln für die kommende Saison, um die Parksituation rund um den Fühlinger See zu verbessern? Beantwortung: 3 Die Parkplätze der Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See werden an den Wochenen- den durch die Firma Luchs bewirtschaftet, auch, um dort bei erhöhtem Verkehrsaufkom- men eine sichere Nutzung zu gewährleisten. Dies beinhaltet u.a. auch den Verweis auf die Ford-Parkplätze an der Edsel-Ford Straße, die am Wochenende von den Erholungssu- chenden genutzt werden dürfen. Außerhalb der bewirtschafteten Parkplätze führen die Mitarbeitenden des Verkehrsdienstes insbesondere in den Sommermonaten möglichst täglich Kontrollen im Einzugsbereich des Fühlinger Sees durch und verwarnen hierbei konsequent. Im gesamten Bezirk Chorweiler besteht sehr hoher Kontrollbedarf und in den Frühjahr- und Sommermonaten finden zudem in vielen Bereichen kleinere und größere Veranstaltungen statt, so dass tägliche Schwerpunktkontrollen im Einzugsbereich des Fühlinger Sees im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten nicht möglich sind. Frage: Wird das Ordnungsamt personell oder organisatorisch verstärkt, um auf Beschwerden schneller reagieren zu können? Beantwortung: Der Verkehrsdienst ist durch eine konsequente Steuerung des Personaleinsatzes anhand des dynamischen Beschwerdeaufkommens im gesamten Stadtgebiet in der fortwährenden Optimierung seiner Reaktionszeiten. Frage: Welche Lehren hat die Stadt Köln aus den Erfahrungen des letzten Jahres gezogen, und wie sollen diese in zukünftige Maßnahmen einfließen? und Frage: Im vergangenen Jahr gab es zahlreiche Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Lei- der war das Ordnungsamt in vielen Fällen nicht erreichbar, vermutlich aufgrund der hohen Arbeitsbelastung. Wir wissen, dass Ihre Mitarbeiter ihr Bestes geben, dennoch wäre eine verstärkte Kontrolle oder alternative Lösungen wünschenswert. Beantwortung: Hier wird zusammenfassend auf die oben gemachten Ausführungen verwiesen.
Anfrage SPD Fraktion
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SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorw eiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler) SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorw eiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler) Gleichlautend Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0313/2025 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.03.2025 Anfrage Maßnahmen zum Schutz der Bäume und Verbesserung der Parksituation am Fühlinger See Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme, welche Maßnahmen die Stadt Köln ergreift, um den Schutz der Bäume und die allgemeine Situation am Fühlinger See, insbesondere in Bezug auf das Grillen und die Parksituation, zu verbessern. An warmen Tagen kommt es vermehrt vor, dass Bürgerinnen und Bürger außerhalb der ausgewiesenen Grillflächen grillen – oft direkt unter oder neben Bäumen. Dies birgt nicht nur eine erhebliche Brandgefahr, sondern kann auch die Gesundheit der Bäume langfristig beeinträchtigen. Zudem führt der hohe Besucherandrang regelmäßig zu wildem Parken in umliegenden Bereichen, sobald die offiziellen Parkplätze belegt sind. Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Schutz der Bäume und Maßnahmen gegen illegales Grillen: • Welche Maßnahmen sind geplant, um das Grillen in direkter Nähe von Bäumen zu verhindern? • Gibt es Überlegungen, bauliche Schutzmaßnahmen wie Absperrungen oder feuerfeste Untergründe an offiziellen Grillplätzen einzuführen? SPD Fraktion Stadtbezirk Köln-Chorweiler 24. Juni 2025 0221/221 96303 0221/221 96304 spd-bv6@stadt-koeln.de SPD Fraktion BV 6 Bezirksrathaus Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln (Chorw eiler 2 • Wird das Ordnungsamt verstärkt, um die Kontrollen und Durchsetzung der Grillverbote außerhalb der erlaubten Flächen effektiver zu gewährleisten? • Sind Aufklärungskampagnen oder zusätzliche Hinweisschilder geplant, um die Bürgerinnen und Bürger für die Brandgefahr und den Schutz der Bäume zu sensibilisieren? 2. Verbesserung der Parksituation: • Welche Maßnahmen plant die Stadt Köln für die kommende Saison, um die Parksituation rund um den Fühlinger See zu verbessern? • Gibt es konkrete Pläne, um das illegale Parken effektiver zu unterbinden? • Wird das Ordnungsamt personell oder organisatorisch verstärkt, um auf Beschwerden schneller reagieren zu können? • Welche Lehren hat die Stadt Köln aus den Erfahrungen des letzten Jahres gezogen, und wie sollen diese in zukünftige Maßnahmen einfließen? Im vergangenen Jahr gab es zahlreiche Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Leider war das Ordnungsamt in vielen Fällen nicht erreichbar, vermutlich aufgrund der hohen Arbeitsbelastung. Wir wissen, dass Ihre Mitarbeiter ihr Bestes geben, dennoch wäre eine verstärkte Kontrolle oder alternative Lösungen wünschenswert. Wir bitten die Verwaltung, uns diese Informationen bis zur nächsten Sitzung des Bezirksvertretungsausschusses Chorweiler vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen Für die SPD-Fraktion Inan Gökpinar Gerhard Wolff Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2096/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 24.06.2025
- Erstellt
- 24.06.2025 08:49