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0725/2019

Förderprogramm "SmartCity Cologne GO"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 08.03.2019

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Anlage 2 Verfahrensablauf

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Anlage 1 Förderprogramm SmartCity Cologne GO

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Förderprogramm SmartCity Cologne GO

9289 Zeichen

1 
 
Förderprogramm 
„SmartCity Cologne GO“  
 Anschubfinanzierung für SmartCity-Projekte 
 
1. Was ist SmartCity Cologne GO?  
„SmartCity Cologne GO“ ist ein Förderprogramm für eine Anschubfinanzierung, mit der 
die Stadt Köln eine beschleunigte Umsetzung von innovativen Projekten im Rahmen der 
Initiative SmartCity Cologne beabsichtigt.  
„Smart Cities sind nachhaltiger und integrierter Stadtentwicklung verpflichtet“, so lautet es 
in der Smart City Charta. In diesem Sinne beschreibt Smart City eine Stadt, in der 
Technologien intelligent eingesetzt und kombiniert werden, um die Umwelt und die 
Lebensqualität heutiger und künftiger Generationen zu erhalten und zu verbessern. Eine 
smarte Stadt braucht daher auch smarte Menschen, die die Stadt Köln als ihren 
Lebensraum mitgestalten und neue Ideen entwickeln, die das Stadtleben erleichtern.  
SmartCity Cologne umfasst acht Handlungsfelder: Gebäude & Wohnen, Energie, 
Mobilität, Klima & Umwelt, Wirtschaft, Kommunikation & Information, Sicherheit und 
Gesundheit, Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) & Daten sowie Politik 
& Verwaltung.  
Ziel des Förderprogramms ist es,  
 in Köln operierenden Startups, kleinen Unternehmen, Studierenden, 
Absolventen/innen, Bildungseinrichtungen, Vereinen etc. die Möglichkeit zu 
geben, in innovativer Weise einen Beitrag zur Entwicklung einer Smart City in 
ihrem Kölner Lebensumfeld zu leisten. Die eingereichten Beiträge sollen dem 
Klimaschutz, der Energieeffizienz sowie der sozialen, ökologischen und 
ökonomischen Nachhaltigkeit dienen; 
 dazu beizutragen, dass in weiten Bevölkerungskreisen das Verständnis und die 
Unterstützung für das Konzept der Smart City zunimmt;  
 einen Impuls zu geben, damit durch die im Rahmen des Förderprogramms 
umgesetzten Ideen neue Smart City Multiplikatoreneffekte und 
Projektpartnerschaften in Köln entstehen und etabliert werden können. 
 
Kern des Programms ist eine Anschubförderung für die konkrete Anwendung von 
Produkten, Technologien, Dienstleistungen und/oder die Erprobung von Projekten, die 
vor der Umsetzung stehen und verstetigt und skaliert werden können. Das 
Förderprogramm bietet eine punktuelle und gezielte Unterstützung für Projekte von 
bis zu 10.000 Euro pro Antrag, u.a. auch zur Schließung von Finanzierungslücken. 
Auf Basis der Förderung durch „SmartCity Cologne GO“ soll es mittelfristiges Ziel sein, 
eigene Geschäftsmodelle und/oder Projekte zu entwickeln, die nachweisbaren Wert für 
die Stadtgesellschaft, Klima und Umwelt haben und die Lebensqualität der Menschen in 
der Stadt Köln verbessern.  
 
2. Wer darf mitmachen?  
Im Rahmen des Förderkonzeptes „SmartCity Cologne GO“ sind antragsberechtigt: 
 Privatpersonen 
 Juristische Personen, eingetragene oder gemeinnützige Vereine und Verbände

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 Startups, private Unternehmen bis zu einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitenden 
sowie sonstige Selbstständige und Freiberufler (mit Firmensitz oder 
Niederlassung in Köln; unabhängig ihrer Rechtsform, einschließlich 
Genossenschaften) 
 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Schulen  
 
3. Was kann gefördert werden?  
Gefördert werden innovative Projekte in Köln zum Themenbereich Smart City - nach 
Möglichkeit in Kombination mit dem Querschnittsthema soziale Innovation. Die Projekte 
müssen in Köln durchgeführt bzw. umgesetzt werden. 
Besonders förderfähig sind Vorhaben in den Themenfeldern:  
 Ressourcen-, klimaschonende und sozialverträgliche Mobilität  
 Energieversorgung (z.B. auch durch Sektorenkopplung von Strom, Wärme und 
Mobilität) 
 Gamification und Anreizsysteme z.B. für nachhaltiges Verhalten (z.B. 
Müllvermeidung, Recycling, Reduzierung Lebensmittelverschwendung, 
Reduzierung des Energieverbrauchs, Energieeinsparung) 
 Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung (z.B. ältere Menschen aus der 
Isolation holen, mehr Schritte gehen, an Diabetes erkrankte Kinder checken 
regelmäßiger ihre Werte) 
 Bildung und Digitalisierung  
 Nachhaltiger Konsum 
 Innovative Kooperations- und Vernetzungsstrukturen und interaktive Mitmach-
Modelle 
 
Diese können beispielweise sein:  
 Innovative Kommunikationsformate und Angebote zur Bewusstseinsbildung 
und/oder Wissensvermittlung von Smart City Themen  
 Nachbarschaftsplattformen für bestimmte Zielgruppen, z.B. zur Förderung 
Engagements älterer Menschen im Quartier 
 Smarte Anwendungen oder Geräte zur Förderung der Gesundheit und/oder 
nachhaltiger Mobilität, zur Forcierung von energieeffizientem Handeln im Quartier 
 Smarte öffentliche Möbel, z.B. Sitzbank mit mehreren Funktionen  
 Projektwoche/Workshops in Schulen oder Bildungseinrichtungen zu Smart City  
 
Es können auch mehrere Themenfelder adressiert werden. 
 
Was nicht gefördert wird 
Nicht gefördert werden Projekte, die 
 parteipolitisch ausgerichtet sind, 
 nicht in Köln umgesetzt werden 
 schon begonnen wurden.

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4. Wie hoch ist die Fördersumme?  
 Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus dem Festbetrag zur Finanzierung des 
Vorhabens, den der/ die Fördermittelempfänger/in nicht durch eigene oder fremde 
Mittel decken kann. 
 Der Zuschuss zu einem Projekt beträgt bis zu 80% der gesamten Projektkosten, 
höchstens jedoch 10.000 Euro. 20% der Kosten müssen durch Eigenanteil 
erbracht werden.  
 Der Zuschuss wird als Festbetrag gewährt. 
 Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen (max. Förderung 80%) ist 
grundsätzlich möglich. Es darf unter Berücksichtigung weiterer Einnahmen wie 
Sponsorengelder, Förderungen durch Stiftungen, andere Fördermittel nicht zu 
einer Überfinanzierung führen. 
 Der Eigenanteil kann durch Fördermittel eines Dritten gedeckt werden, sofern 
dies nach Bestimmungen des Dritten möglich ist. 
 Pro Antragstellenden kann jeweils ein Projekt gefördert werden. 
 
5. Welche Kosten können bezuschusst werden? 
 Die Förderung wird für ein bestimmtes, sachlich und zeitlich begrenztes Vorhaben 
gewährt. (Projektförderung)  
 Förderfähig sind grundsätzlich alle bei der Durchführung des Projektes 
entstehenden Personal- (z.B. Honorare) und Sachkosten. 
 Zu den projektbezogenen Sachkosten gehören beispielsweise Druckkosten, 
Raummieten, Beschaffung Verbrauchsmaterialien.  
 Der/ die Fördermittelempfänger/in ist verpflichtet, den Zuschuss nur für das 
Projekt zu nutzen. 
Nicht zuschussfähig sind: 
 laufende Personalkosten des Fördernehmers 
 Anschaffungskosten für benötigte Bürogeräte zur Durchführung eines Projektes 
(zum Beispiel Laptop, Beamer etc.) 
 Zuführungen zu Rücklagen aus der städtischen Förderung 
 Nicht zahlungswirksame  Aufwendungen und Kosten (z.B. Abschreibungen, 
Bildung von Rückstellungen, kalkulatorische Zinsen) 
 Spenden an Dritte 
 Kosten, die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten des/der 
Zuschussempfängers/in entstanden sind (z.B. Versäumnisgebühr, Bußgelder) 
 
6. Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung? 
 Es können nur Projekte gefördert werden, die unter die in Punkt 3 genannten 
Förderschwerpunkte fallen. Es müssen nicht alle Förderschwerpunkte abgedeckt 
werden. 
 Gefördert werden nur freiwillige Maßnahmen. 
 Das Projekt wurde noch nicht begonnen. 
 Der/Die Antragsteller weist/weisen die Finanzierbarkeit der Maßnahme nach.

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 Die Projektpartner besitzen die für die Erfüllung der Projektaufgaben und -ziele 
notwendigen fachlichen Kompetenzen. 
 Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die den Grundsätzen der 
Wirtschaftlichkeit,  Sparsamkeit und Kosteneffizienz entsprechen.  
 
7. In welchem Zeitraum muss das Projekt durchgeführt werden? 
Das Projektvorhaben muss innerhalb von fünf Monaten nach Bewilligung begonnen 
werden. Das Projekt soll innerhalb von maximal 12 Monaten nach Bewilligung 
abgeschlossen sein. 
 
8. Erstattung: Gibt es einen Rechtsanspruch auf Zuschüsse und wann können 
Zuschüsse zurückgefordert werden? 
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Zuschüsse können nur gegeben 
werden, soweit es die Haushaltslage der Stadt Köln zulässt bzw. die zur Verfügung 
stehenden Mittel noch nicht aufgebraucht sind.  
Zuschüsse müssen zurückgezahlt werden, wenn 
 das Projekt nicht durchgeführt wurde 
 das Projekt nicht fristgerecht begonnen wurde 
 die Mittel entgegen der Angaben im Projektantrag verwendet wurden 
 sich nach der Durchführung des Projektes Umstände herausstellen, die eine 
Bezuschussung von vorneherein ausgeschlossen hätten 
 es zu einer Überfinanzierung kommt 
 
9. Muss auf den Fördermittelgeber hingewiesen werden? 
Die Zuschussempfängerin beziehungsweise der Zuschussempfänger verpflichtet sich, in 
geeigneter Form auf die Förderung hinzuweisen. Dies gilt insbesondere für 
Veröffentlichungen (zum Beispiel Pressemitteilungen, Broschüren, Plakate, Rundfunk 
und Fernsehen, Online-Medien). 
 
10. Welche Mitteilungspflichten bestehen gegenüber der Stadt Köln? 
Der/die Förderempfänger/in ist verpflichtet mitzuteilen, wenn sich wesentliche 
Änderungen bei dem geförderten Projekt ergeben,  
 wenn sich der Förderungszweck ändert 
 die Förderempfängerin/der Förderempfänger ihre/seine Tätigkeit einstellt 
 die Fördermittel nicht verbraucht werden 
 das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen 
verwirklicht wird 
 wenn sich die Finanzierung ändert. 
 
11. Inkrafttreten 
Das Förderprogramm tritt ab sofort in Kraft.

Beratungsverlauf (3)

21.03.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
01.04.2019 Finanzausschuss
TOP 10.15 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.04.2019 Rat
TOP 10.20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0725/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
08.03.2019
Erstellt
27.02.2019 14:29