0725/2019
Förderprogramm "SmartCity Cologne GO"
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Anlage 1 Förderprogramm SmartCity Cologne GO
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1 Förderprogramm „SmartCity Cologne GO“ Anschubfinanzierung für SmartCity-Projekte 1. Was ist SmartCity Cologne GO? „SmartCity Cologne GO“ ist ein Förderprogramm für eine Anschubfinanzierung, mit der die Stadt Köln eine beschleunigte Umsetzung von innovativen Projekten im Rahmen der Initiative SmartCity Cologne beabsichtigt. „Smart Cities sind nachhaltiger und integrierter Stadtentwicklung verpflichtet“, so lautet es in der Smart City Charta. In diesem Sinne beschreibt Smart City eine Stadt, in der Technologien intelligent eingesetzt und kombiniert werden, um die Umwelt und die Lebensqualität heutiger und künftiger Generationen zu erhalten und zu verbessern. Eine smarte Stadt braucht daher auch smarte Menschen, die die Stadt Köln als ihren Lebensraum mitgestalten und neue Ideen entwickeln, die das Stadtleben erleichtern. SmartCity Cologne umfasst acht Handlungsfelder: Gebäude & Wohnen, Energie, Mobilität, Klima & Umwelt, Wirtschaft, Kommunikation & Information, Sicherheit und Gesundheit, Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) & Daten sowie Politik & Verwaltung. Ziel des Förderprogramms ist es, in Köln operierenden Startups, kleinen Unternehmen, Studierenden, Absolventen/innen, Bildungseinrichtungen, Vereinen etc. die Möglichkeit zu geben, in innovativer Weise einen Beitrag zur Entwicklung einer Smart City in ihrem Kölner Lebensumfeld zu leisten. Die eingereichten Beiträge sollen dem Klimaschutz, der Energieeffizienz sowie der sozialen, ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeit dienen; dazu beizutragen, dass in weiten Bevölkerungskreisen das Verständnis und die Unterstützung für das Konzept der Smart City zunimmt; einen Impuls zu geben, damit durch die im Rahmen des Förderprogramms umgesetzten Ideen neue Smart City Multiplikatoreneffekte und Projektpartnerschaften in Köln entstehen und etabliert werden können. Kern des Programms ist eine Anschubförderung für die konkrete Anwendung von Produkten, Technologien, Dienstleistungen und/oder die Erprobung von Projekten, die vor der Umsetzung stehen und verstetigt und skaliert werden können. Das Förderprogramm bietet eine punktuelle und gezielte Unterstützung für Projekte von bis zu 10.000 Euro pro Antrag, u.a. auch zur Schließung von Finanzierungslücken. Auf Basis der Förderung durch „SmartCity Cologne GO“ soll es mittelfristiges Ziel sein, eigene Geschäftsmodelle und/oder Projekte zu entwickeln, die nachweisbaren Wert für die Stadtgesellschaft, Klima und Umwelt haben und die Lebensqualität der Menschen in der Stadt Köln verbessern. 2. Wer darf mitmachen? Im Rahmen des Förderkonzeptes „SmartCity Cologne GO“ sind antragsberechtigt: Privatpersonen Juristische Personen, eingetragene oder gemeinnützige Vereine und Verbände 2 Startups, private Unternehmen bis zu einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitenden sowie sonstige Selbstständige und Freiberufler (mit Firmensitz oder Niederlassung in Köln; unabhängig ihrer Rechtsform, einschließlich Genossenschaften) Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Schulen 3. Was kann gefördert werden? Gefördert werden innovative Projekte in Köln zum Themenbereich Smart City - nach Möglichkeit in Kombination mit dem Querschnittsthema soziale Innovation. Die Projekte müssen in Köln durchgeführt bzw. umgesetzt werden. Besonders förderfähig sind Vorhaben in den Themenfeldern: Ressourcen-, klimaschonende und sozialverträgliche Mobilität Energieversorgung (z.B. auch durch Sektorenkopplung von Strom, Wärme und Mobilität) Gamification und Anreizsysteme z.B. für nachhaltiges Verhalten (z.B. Müllvermeidung, Recycling, Reduzierung Lebensmittelverschwendung, Reduzierung des Energieverbrauchs, Energieeinsparung) Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung (z.B. ältere Menschen aus der Isolation holen, mehr Schritte gehen, an Diabetes erkrankte Kinder checken regelmäßiger ihre Werte) Bildung und Digitalisierung Nachhaltiger Konsum Innovative Kooperations- und Vernetzungsstrukturen und interaktive Mitmach- Modelle Diese können beispielweise sein: Innovative Kommunikationsformate und Angebote zur Bewusstseinsbildung und/oder Wissensvermittlung von Smart City Themen Nachbarschaftsplattformen für bestimmte Zielgruppen, z.B. zur Förderung Engagements älterer Menschen im Quartier Smarte Anwendungen oder Geräte zur Förderung der Gesundheit und/oder nachhaltiger Mobilität, zur Forcierung von energieeffizientem Handeln im Quartier Smarte öffentliche Möbel, z.B. Sitzbank mit mehreren Funktionen Projektwoche/Workshops in Schulen oder Bildungseinrichtungen zu Smart City Es können auch mehrere Themenfelder adressiert werden. Was nicht gefördert wird Nicht gefördert werden Projekte, die parteipolitisch ausgerichtet sind, nicht in Köln umgesetzt werden schon begonnen wurden. 3 4. Wie hoch ist die Fördersumme? Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus dem Festbetrag zur Finanzierung des Vorhabens, den der/ die Fördermittelempfänger/in nicht durch eigene oder fremde Mittel decken kann. Der Zuschuss zu einem Projekt beträgt bis zu 80% der gesamten Projektkosten, höchstens jedoch 10.000 Euro. 20% der Kosten müssen durch Eigenanteil erbracht werden. Der Zuschuss wird als Festbetrag gewährt. Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen (max. Förderung 80%) ist grundsätzlich möglich. Es darf unter Berücksichtigung weiterer Einnahmen wie Sponsorengelder, Förderungen durch Stiftungen, andere Fördermittel nicht zu einer Überfinanzierung führen. Der Eigenanteil kann durch Fördermittel eines Dritten gedeckt werden, sofern dies nach Bestimmungen des Dritten möglich ist. Pro Antragstellenden kann jeweils ein Projekt gefördert werden. 5. Welche Kosten können bezuschusst werden? Die Förderung wird für ein bestimmtes, sachlich und zeitlich begrenztes Vorhaben gewährt. (Projektförderung) Förderfähig sind grundsätzlich alle bei der Durchführung des Projektes entstehenden Personal- (z.B. Honorare) und Sachkosten. Zu den projektbezogenen Sachkosten gehören beispielsweise Druckkosten, Raummieten, Beschaffung Verbrauchsmaterialien. Der/ die Fördermittelempfänger/in ist verpflichtet, den Zuschuss nur für das Projekt zu nutzen. Nicht zuschussfähig sind: laufende Personalkosten des Fördernehmers Anschaffungskosten für benötigte Bürogeräte zur Durchführung eines Projektes (zum Beispiel Laptop, Beamer etc.) Zuführungen zu Rücklagen aus der städtischen Förderung Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Kosten (z.B. Abschreibungen, Bildung von Rückstellungen, kalkulatorische Zinsen) Spenden an Dritte Kosten, die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten des/der Zuschussempfängers/in entstanden sind (z.B. Versäumnisgebühr, Bußgelder) 6. Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung? Es können nur Projekte gefördert werden, die unter die in Punkt 3 genannten Förderschwerpunkte fallen. Es müssen nicht alle Förderschwerpunkte abgedeckt werden. Gefördert werden nur freiwillige Maßnahmen. Das Projekt wurde noch nicht begonnen. Der/Die Antragsteller weist/weisen die Finanzierbarkeit der Maßnahme nach. 4 Die Projektpartner besitzen die für die Erfüllung der Projektaufgaben und -ziele notwendigen fachlichen Kompetenzen. Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Kosteneffizienz entsprechen. 7. In welchem Zeitraum muss das Projekt durchgeführt werden? Das Projektvorhaben muss innerhalb von fünf Monaten nach Bewilligung begonnen werden. Das Projekt soll innerhalb von maximal 12 Monaten nach Bewilligung abgeschlossen sein. 8. Erstattung: Gibt es einen Rechtsanspruch auf Zuschüsse und wann können Zuschüsse zurückgefordert werden? Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Zuschüsse können nur gegeben werden, soweit es die Haushaltslage der Stadt Köln zulässt bzw. die zur Verfügung stehenden Mittel noch nicht aufgebraucht sind. Zuschüsse müssen zurückgezahlt werden, wenn das Projekt nicht durchgeführt wurde das Projekt nicht fristgerecht begonnen wurde die Mittel entgegen der Angaben im Projektantrag verwendet wurden sich nach der Durchführung des Projektes Umstände herausstellen, die eine Bezuschussung von vorneherein ausgeschlossen hätten es zu einer Überfinanzierung kommt 9. Muss auf den Fördermittelgeber hingewiesen werden? Die Zuschussempfängerin beziehungsweise der Zuschussempfänger verpflichtet sich, in geeigneter Form auf die Förderung hinzuweisen. Dies gilt insbesondere für Veröffentlichungen (zum Beispiel Pressemitteilungen, Broschüren, Plakate, Rundfunk und Fernsehen, Online-Medien). 10. Welche Mitteilungspflichten bestehen gegenüber der Stadt Köln? Der/die Förderempfänger/in ist verpflichtet mitzuteilen, wenn sich wesentliche Änderungen bei dem geförderten Projekt ergeben, wenn sich der Förderungszweck ändert die Förderempfängerin/der Förderempfänger ihre/seine Tätigkeit einstellt die Fördermittel nicht verbraucht werden das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen verwirklicht wird wenn sich die Finanzierung ändert. 11. Inkrafttreten Das Förderprogramm tritt ab sofort in Kraft.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0725/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 08.03.2019
- Erstellt
- 27.02.2019 14:29