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0725/2019

Förderprogramm "SmartCity Cologne GO"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 08.03.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.04.2019, TOP 10.20

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Verfahrensablauf

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Anlage 1 Förderprogramm SmartCity Cologne GO

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Beschlussvorlage Rat

4162 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/V/7 
 
Vorlagen-Nummer 
 0725/2019 
Freigabedatum 
 08.03.2019 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderprogramm "SmartCity Cologne GO" 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt im Rahmen der städtischen Klimaschutzaktivitäten das als Anlage beigefügte För-
derprogramm „SmartCity Cologne GO“ und beauftragt die Verwaltung mit deren Umsetzung. 
 
Zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, - vorsorge, in der 
Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen i. H. v. 100.000 Euro zur Verfügung.  
 
 
Alternative  
Der Rat lehnt die Zuschussgewährung ab. 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 21.03.2019 
Finanzausschuss 01.04.2019 
Rat 04.04.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Die Stadt beabsichtigt eine beschleunigte Umsetzung von innovativen Projekten im Rahmen der Initi-
ative SmartCity Cologne (SCC) aus dem Impuls der Stadtverwaltung heraus.  
Dafür sollen erste prioritäre Maßnahmen aus dem bestehenden SCC-Handlungsprogramm 2020 um-
gesetzt werden. Dazu zählt das Förderprogramm „SmartCity Cologne GO“ zur Anschubfinanzierung 
von SCC-Projekten. Mittelfristig soll auf Basis dieses Förderprogramms ein revolvierender Innovati-
onsfonds als Finanzierungsmodell entwickelt werden.  
Viele Förderprogramme zu Smart City z.B. auf EU-, Bundes- oder Landesebene haben komplexe 
Förderrichtlinien mit mehrstufigen Verfahren und richten sich selten an Vereine, Privatpersonen, klei-
ne junge Unternehmen usw. SCC bietet hier zum ersten Mal eine Förderung an, die die Kölner Stadt-
gesellschaft adressiert. Das Programm soll SCC unter der Bevölkerung bekannter machen und die 
Bürgerwirkung/ -beteiligung steigern.  
Das Förderprogramm setzt an dieser Stelle an, um die Aktivitäten von Akteuren der Zivilgesellschaft 
anzuregen, finanziell zu unterstützen und Projekte zu ermöglichen.  
Durch dieses Förderprogramm sollen in Köln operierende Startups, kleine Unternehmen, Absolven-
ten/innen, Bildungseinrichtungen, Vereine etc. angesprochen werden. 
Ziel des Förderprogramms ist es,  
 zur Entwicklung einer Smart City im Kölner Lebensumfeld beizutragen. Die eingereichten Bei-
träge sollen dem Klimaschutz, der Energieeffizienz sowie der sozialen, ökologischen und öko-
nomischen Nachhaltigkeit dienen; 
 dazu beizutragen, dass in weiten Bevölkerungskreisen das Verständnis und die Unterstützung 
für das Konzept der Smart City zunimmt;  
 einen Impuls zu geben, damit neue Smart City Multiplikatoreneffekte und Projektpartnerschaf-
ten in Köln entstehen und etabliert werden können.

3 
Kern des Programms ist eine Anschubförderung für die Anwendung von Produkten, Technologien, 
Diensten und/oder für Projekte zur Kommunikation des Themas Smart City. Das Förderprogramm 
bietet eine punktuelle und gezielte Unterstützung für Projekte von bis zu 10.000 Euro pro Antrag, 
u.a. auch zur Schließung von Finanzierungslücken. Bis zu 80 Prozent der gesamten Projektkosten 
werden gefördert. 
Die im Förderprogramm enthaltenen Rahmenbedingungen wurden gemäß der allgemeinen Förder-
richtlinie der Stadt Köln vom 26.10.2018 bedarfsgerecht konkretisiert. 
 
Finanzierung 
Zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Teilergebnisplan 1401, Umweltordnung, - vorsorge, in der 
Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen i. H. v. 100.000 Euro zur Verfügung (Maßnahmetitel im Hpl. 
2019: „SmartCityCologne – acht Handlungsfelder“).  
 
Anlagen

Anlage 2 Verfahrensablauf

4644 Zeichen

Verfahrensablauf 
1. Was muss im Antrag stehen? 
Anträge auf Bezuschussung von SCC-Projekten gemäß den Förderschwerpunkten sind 
schriftlich in getippter Form zu stellen. Sie müssen folgende Angaben enthalten: 
 Projektname 
 Name der Antragstellerin oder des Antragstellers 
 Zu nennen sind die Rechtsform und die vertretungsberechtigte Person 
 Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, E-Mail, gegebenenfalls Homepage) 
 Unterschrift der Antragstellerin oder des Antragsstellers 
 Name und Kontaktdaten von Projektpartnern oder der Projektpartnerinnen, sofern 
das Projekt in Kooperation mit einer anderen Einrichtung stattfindet 
 Bankverbindung (IBAN) 
 Projektbeschreibung 
 Finanzplan 
 Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde 
 Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß §15 
Umsatzsteuergesetz 
 
Folgende Fragen müssen in der Projektbeschreibung beantwortet werden: 
a) Welches Problem soll angegangen werden? (z.B. hohe CO2 Belastung, zu wenig 
Wissen im Umgang mit Daten) 
b) Was ist an der Idee innovativ und smart für Köln, und wie funktioniert das 
Projekt? 
c) Wann soll das Projekt durchgeführt werden?  
d) Wer ist die Zielgruppe? 
e) Welche Verbesserungen werden dadurch erwartet? (z.B. Luftverbesserung, 
Vereinfachung von Verfahren, verbesserte Kommunikation)  
 
Der Finanzplan muss enthalten:  
 Gesamtkosten sowie detailliert nach Einzelkosten 
 weitere bewilligte oder beantragte Zuschüsse, auch Zuschüsse von der Stadt 
Köln 
 andere Einnahmen, beispielsweise Teilnahmegebühren, Sponsorengelder 
 ein gegebenenfalls resultierender Eigenanteil (Gesamtkosten des Projektes 
abzüglich aller weiteren Zuschüsse und Einnahmen) 
Sofern eine Antragstellerin oder ein Antragsteller der Koordinationsstelle Klimaschutz 
gänzlich unbekannt ist, können aussagekräftige Referenzen und gegebenenfalls die 
Einsicht in die Satzungen oder vergleichbare Dokumente verlangt werden. 
 
2. Wann kann ein Antrag gestellt werden?  
Anträge können ganzjährig schriftlich eingereicht werden. Anträge sind zu richten an: 
Stadt Köln 
Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt 
Koordinationsstelle Klimaschutz

Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln  
 
gestellt werden. Nur vollständige Anträge werden bearbeitet.  
Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.  
Die Mittelvergabe erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmittel. 
Der/die Absender/in muss klar erkennbar und der Antrag unterschrieben sein. 
 
3. Wer entscheidet über die Vergabe von Zuschüssen?  
Über die Vergabe der Zuschüsse entscheidet die Projektleitung SmartCity Cologne. Das 
Ergebnis wird den Antragstellern/innen schriftlich mitgeteilt. 
 
4. Welche Unterlagen müssen nach Abschluss des Projektes vorgelegt werden 
(Abrechnung und Verwendungsnachweise)?  
Nach Abschluss der Maßnahme ist der/die Zuschussempfänger/in verpflichtet, innerhalb 
von zwei Monaten 
 einen Sachbericht, 
 ein zahlenmäßiger Nachweis in der detaillierten Einzelauflistung der angefallenen 
Einnahmen und Ausgaben entsprechend des Kosten- und Finanzierungsplans 
ohne Vorlage von Belegen bei (weitere Zuschüsse, Teilnahmebeiträge, 
Eintrittsgelder etc.), 
 eine Versicherung über die Richtigkeit der Angaben, der sachgerechten 
Verwendung und zur Aufbewahrung von Einzelnachweisen 
vorzulegen. 
Der Sachbericht muss die Durchführung der Maßnahme darstellen und es muss 
erkennbar sein, ob und in welchem Umfang die Förderziele erreicht worden sind. 
Der zahlenmäßige Nachweis muss die Summe der Einnahmen sowie die Summe der 
entstandenen Kosten getrennt nach Personal- und Sachkosten entsprechend des bei 
Antragstellung vorgelegten Kosten- und Finanzierungsplans enthalten. Dazu ist eine 
unterschriebene Erklärung mit der Summe der Einnahmen, den entstandenen Kosten 
und der Bestätigung der sachgerechten Verwendung vorzulegen. 
Der/die Zuschussempfänger/in verpflichtet sich, alle Unterlagen und Nachweise 10 
Jahre aufzubewahren und der Stadt Köln auf Verlangen jederzeit zur Prüfung 
vorzulegen. 
Bei Nichteinreichung oder unvollständiger Einreichung des Verwendungsnachweises 
kann der Förderbetrag zurückgefordert werden. 
Die Stadt Köln behält sich vor, stichprobenartig Belege anzufordern.  
Die Koordinationsstelle Klimaschutz kann im Rahmen des Bewilligungsbescheides von 
den vorangegangenen Regelungen abweichende Bestimmungen festlegen. 
 
5. Wann wird der Zuschuss überwiesen? 
Beantragte Zuschüsse werden erst nach Rechtskraft des Förderbescheides überwiesen. 
Die Überweisung kann nur auf ein in Deutschland geführtes Konto überwiesen werden. 
Eine Barauszahlung von Zuschüssen ist nicht möglich.

Anlage 1 Förderprogramm SmartCity Cologne GO

9289 Zeichen

1 
 
Förderprogramm 
„SmartCity Cologne GO“  
 Anschubfinanzierung für SmartCity-Projekte 
 
1. Was ist SmartCity Cologne GO?  
„SmartCity Cologne GO“ ist ein Förderprogramm für eine Anschubfinanzierung, mit der 
die Stadt Köln eine beschleunigte Umsetzung von innovativen Projekten im Rahmen der 
Initiative SmartCity Cologne beabsichtigt.  
„Smart Cities sind nachhaltiger und integrierter Stadtentwicklung verpflichtet“, so lautet es 
in der Smart City Charta. In diesem Sinne beschreibt Smart City eine Stadt, in der 
Technologien intelligent eingesetzt und kombiniert werden, um die Umwelt und die 
Lebensqualität heutiger und künftiger Generationen zu erhalten und zu verbessern. Eine 
smarte Stadt braucht daher auch smarte Menschen, die die Stadt Köln als ihren 
Lebensraum mitgestalten und neue Ideen entwickeln, die das Stadtleben erleichtern.  
SmartCity Cologne umfasst acht Handlungsfelder: Gebäude & Wohnen, Energie, 
Mobilität, Klima & Umwelt, Wirtschaft, Kommunikation & Information, Sicherheit und 
Gesundheit, Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) & Daten sowie Politik 
& Verwaltung.  
Ziel des Förderprogramms ist es,  
 in Köln operierenden Startups, kleinen Unternehmen, Studierenden, 
Absolventen/innen, Bildungseinrichtungen, Vereinen etc. die Möglichkeit zu 
geben, in innovativer Weise einen Beitrag zur Entwicklung einer Smart City in 
ihrem Kölner Lebensumfeld zu leisten. Die eingereichten Beiträge sollen dem 
Klimaschutz, der Energieeffizienz sowie der sozialen, ökologischen und 
ökonomischen Nachhaltigkeit dienen; 
 dazu beizutragen, dass in weiten Bevölkerungskreisen das Verständnis und die 
Unterstützung für das Konzept der Smart City zunimmt;  
 einen Impuls zu geben, damit durch die im Rahmen des Förderprogramms 
umgesetzten Ideen neue Smart City Multiplikatoreneffekte und 
Projektpartnerschaften in Köln entstehen und etabliert werden können. 
 
Kern des Programms ist eine Anschubförderung für die konkrete Anwendung von 
Produkten, Technologien, Dienstleistungen und/oder die Erprobung von Projekten, die 
vor der Umsetzung stehen und verstetigt und skaliert werden können. Das 
Förderprogramm bietet eine punktuelle und gezielte Unterstützung für Projekte von 
bis zu 10.000 Euro pro Antrag, u.a. auch zur Schließung von Finanzierungslücken. 
Auf Basis der Förderung durch „SmartCity Cologne GO“ soll es mittelfristiges Ziel sein, 
eigene Geschäftsmodelle und/oder Projekte zu entwickeln, die nachweisbaren Wert für 
die Stadtgesellschaft, Klima und Umwelt haben und die Lebensqualität der Menschen in 
der Stadt Köln verbessern.  
 
2. Wer darf mitmachen?  
Im Rahmen des Förderkonzeptes „SmartCity Cologne GO“ sind antragsberechtigt: 
 Privatpersonen 
 Juristische Personen, eingetragene oder gemeinnützige Vereine und Verbände

2 
 
 Startups, private Unternehmen bis zu einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitenden 
sowie sonstige Selbstständige und Freiberufler (mit Firmensitz oder 
Niederlassung in Köln; unabhängig ihrer Rechtsform, einschließlich 
Genossenschaften) 
 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Schulen  
 
3. Was kann gefördert werden?  
Gefördert werden innovative Projekte in Köln zum Themenbereich Smart City - nach 
Möglichkeit in Kombination mit dem Querschnittsthema soziale Innovation. Die Projekte 
müssen in Köln durchgeführt bzw. umgesetzt werden. 
Besonders förderfähig sind Vorhaben in den Themenfeldern:  
 Ressourcen-, klimaschonende und sozialverträgliche Mobilität  
 Energieversorgung (z.B. auch durch Sektorenkopplung von Strom, Wärme und 
Mobilität) 
 Gamification und Anreizsysteme z.B. für nachhaltiges Verhalten (z.B. 
Müllvermeidung, Recycling, Reduzierung Lebensmittelverschwendung, 
Reduzierung des Energieverbrauchs, Energieeinsparung) 
 Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung (z.B. ältere Menschen aus der 
Isolation holen, mehr Schritte gehen, an Diabetes erkrankte Kinder checken 
regelmäßiger ihre Werte) 
 Bildung und Digitalisierung  
 Nachhaltiger Konsum 
 Innovative Kooperations- und Vernetzungsstrukturen und interaktive Mitmach-
Modelle 
 
Diese können beispielweise sein:  
 Innovative Kommunikationsformate und Angebote zur Bewusstseinsbildung 
und/oder Wissensvermittlung von Smart City Themen  
 Nachbarschaftsplattformen für bestimmte Zielgruppen, z.B. zur Förderung 
Engagements älterer Menschen im Quartier 
 Smarte Anwendungen oder Geräte zur Förderung der Gesundheit und/oder 
nachhaltiger Mobilität, zur Forcierung von energieeffizientem Handeln im Quartier 
 Smarte öffentliche Möbel, z.B. Sitzbank mit mehreren Funktionen  
 Projektwoche/Workshops in Schulen oder Bildungseinrichtungen zu Smart City  
 
Es können auch mehrere Themenfelder adressiert werden. 
 
Was nicht gefördert wird 
Nicht gefördert werden Projekte, die 
 parteipolitisch ausgerichtet sind, 
 nicht in Köln umgesetzt werden 
 schon begonnen wurden.

3 
 
4. Wie hoch ist die Fördersumme?  
 Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus dem Festbetrag zur Finanzierung des 
Vorhabens, den der/ die Fördermittelempfänger/in nicht durch eigene oder fremde 
Mittel decken kann. 
 Der Zuschuss zu einem Projekt beträgt bis zu 80% der gesamten Projektkosten, 
höchstens jedoch 10.000 Euro. 20% der Kosten müssen durch Eigenanteil 
erbracht werden.  
 Der Zuschuss wird als Festbetrag gewährt. 
 Eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen (max. Förderung 80%) ist 
grundsätzlich möglich. Es darf unter Berücksichtigung weiterer Einnahmen wie 
Sponsorengelder, Förderungen durch Stiftungen, andere Fördermittel nicht zu 
einer Überfinanzierung führen. 
 Der Eigenanteil kann durch Fördermittel eines Dritten gedeckt werden, sofern 
dies nach Bestimmungen des Dritten möglich ist. 
 Pro Antragstellenden kann jeweils ein Projekt gefördert werden. 
 
5. Welche Kosten können bezuschusst werden? 
 Die Förderung wird für ein bestimmtes, sachlich und zeitlich begrenztes Vorhaben 
gewährt. (Projektförderung)  
 Förderfähig sind grundsätzlich alle bei der Durchführung des Projektes 
entstehenden Personal- (z.B. Honorare) und Sachkosten. 
 Zu den projektbezogenen Sachkosten gehören beispielsweise Druckkosten, 
Raummieten, Beschaffung Verbrauchsmaterialien.  
 Der/ die Fördermittelempfänger/in ist verpflichtet, den Zuschuss nur für das 
Projekt zu nutzen. 
Nicht zuschussfähig sind: 
 laufende Personalkosten des Fördernehmers 
 Anschaffungskosten für benötigte Bürogeräte zur Durchführung eines Projektes 
(zum Beispiel Laptop, Beamer etc.) 
 Zuführungen zu Rücklagen aus der städtischen Förderung 
 Nicht zahlungswirksame  Aufwendungen und Kosten (z.B. Abschreibungen, 
Bildung von Rückstellungen, kalkulatorische Zinsen) 
 Spenden an Dritte 
 Kosten, die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten des/der 
Zuschussempfängers/in entstanden sind (z.B. Versäumnisgebühr, Bußgelder) 
 
6. Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung? 
 Es können nur Projekte gefördert werden, die unter die in Punkt 3 genannten 
Förderschwerpunkte fallen. Es müssen nicht alle Förderschwerpunkte abgedeckt 
werden. 
 Gefördert werden nur freiwillige Maßnahmen. 
 Das Projekt wurde noch nicht begonnen. 
 Der/Die Antragsteller weist/weisen die Finanzierbarkeit der Maßnahme nach.

4 
 
 Die Projektpartner besitzen die für die Erfüllung der Projektaufgaben und -ziele 
notwendigen fachlichen Kompetenzen. 
 Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die den Grundsätzen der 
Wirtschaftlichkeit,  Sparsamkeit und Kosteneffizienz entsprechen.  
 
7. In welchem Zeitraum muss das Projekt durchgeführt werden? 
Das Projektvorhaben muss innerhalb von fünf Monaten nach Bewilligung begonnen 
werden. Das Projekt soll innerhalb von maximal 12 Monaten nach Bewilligung 
abgeschlossen sein. 
 
8. Erstattung: Gibt es einen Rechtsanspruch auf Zuschüsse und wann können 
Zuschüsse zurückgefordert werden? 
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Zuschüsse können nur gegeben 
werden, soweit es die Haushaltslage der Stadt Köln zulässt bzw. die zur Verfügung 
stehenden Mittel noch nicht aufgebraucht sind.  
Zuschüsse müssen zurückgezahlt werden, wenn 
 das Projekt nicht durchgeführt wurde 
 das Projekt nicht fristgerecht begonnen wurde 
 die Mittel entgegen der Angaben im Projektantrag verwendet wurden 
 sich nach der Durchführung des Projektes Umstände herausstellen, die eine 
Bezuschussung von vorneherein ausgeschlossen hätten 
 es zu einer Überfinanzierung kommt 
 
9. Muss auf den Fördermittelgeber hingewiesen werden? 
Die Zuschussempfängerin beziehungsweise der Zuschussempfänger verpflichtet sich, in 
geeigneter Form auf die Förderung hinzuweisen. Dies gilt insbesondere für 
Veröffentlichungen (zum Beispiel Pressemitteilungen, Broschüren, Plakate, Rundfunk 
und Fernsehen, Online-Medien). 
 
10. Welche Mitteilungspflichten bestehen gegenüber der Stadt Köln? 
Der/die Förderempfänger/in ist verpflichtet mitzuteilen, wenn sich wesentliche 
Änderungen bei dem geförderten Projekt ergeben,  
 wenn sich der Förderungszweck ändert 
 die Förderempfängerin/der Förderempfänger ihre/seine Tätigkeit einstellt 
 die Fördermittel nicht verbraucht werden 
 das Ziel der Förderung nicht oder nicht in dem geförderten Zeitrahmen 
verwirklicht wird 
 wenn sich die Finanzierung ändert. 
 
11. Inkrafttreten 
Das Förderprogramm tritt ab sofort in Kraft.

Beratungsverlauf (3)

21.03.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
01.04.2019 Finanzausschuss
TOP 10.15 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.04.2019 Rat
TOP 10.20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Willy-Brandt-Platz 2

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Details

Aktenzeichen
0725/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
08.03.2019
Erstellt
27.02.2019 14:29