2008/0499
Vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.2 - Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße - (Aufstellungs- und Darlegungsbeschluss)
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2008/0499
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 13.11.2008 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2008/0499 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Vorhabenbezogener Beba uungsplan W 35.2 - Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße - (Aufstellungs- und Darlegungsbeschluss) Vorlage vom: 10.11.2008 Beschlussvorschlag: 1. Für den östlichen Bereich des Geländes der Technischen Überwachung Hessen (TÜH) südlich der Rüdesheimer Straße und östlich der Karlsruher Straße ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen, mit der Zielsetzung, dort die Nutzung der freigewordenen Flächen für 3 Einzelhandelsmärkte und eine Tankstelle unter Schaffung einer zusätzlichen Erschließung zur Noackstraße im Süden zu ermöglichen. 2. Der vorliegenden Planskizze „Marktplatz TÜV“ zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 35.2 – Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße – und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB zu Grunde zu legen. 3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB erfolgt bei der Stadtbauverwaltung – Stadtplanungsamt – auf die Dauer eines Monats durch Auslegung der unter 2. genannten Unterlagen mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Diese Art und Weise der öffentlichen Unterrichtung ist ortsüblich bekanntzumachen. Hinweis: Punkt 1 ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen, die Punkte 2 und 3 zur Kenntnis zu nehmen. 2 ... Anlagen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 35.2 Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage 2008/0499 vom 11.11.2008: Für den östlichen Bereich des Geländes der Technischen Überwachung Hessen (TÜH) südlich der Rüdesheimer Straße und östlich der Karlsruher Straße wurde bereits ein vorhabenbezogener Bebauungsplan W 35.1 zur Satzung beschlossen und nach Genehmigung durch das Regierungspräsidium in Kraft gesetzt. Der Plan sah neben zwei Supermärkten (Aldi und Rewe) eine zusätzliche Erschließung nach Osten zur Heidelberger Straße über das Gelände des jetzigen Aldi- Marktes vor, der nach Realisierung geschlossen werden sollte. Die zusätzliche Erschließung nach Osten war zwingende Voraussetzung seitens der Stadt zur Projektrealisierung, da die Anbindung Karlsruher Straße aufgrund des 4-spurigen Ausbaus nur eine Ausfahrt vom Gelände in nördliche Richtung und Zufahrt von Süden her sein kann und der gesamte zufahrende Verkehr aus Richtung Stadt (bei gleichzeitiger Ausfahrtsmöglichkeit) über die Rüdesheimer Straße allein nicht abgewickelt werden kann. Der Plan konnte jedoch aufgrund nicht erfolgreicher Grundstücksverhandlungen des Investors nicht realisiert werden und muss aufgehoben werden bzw. wird durch diese Neuplanung ersetzt. Mit dem neuen Investor als Grundstückseigentümer des südwestlich angrenzenden Grundstücks bietet sich jetzt jedoch die Möglichkeit einer zusätzlichen Anbindung nach Süden zur Noackstraße anstatt wie früher geplant nach Osten zur Heidelberger Straße. In der neuen Planung kommt ein zusätzlicher Supermarkt hinzu (dm-Drogeriemarkt). Zu 1.: Die oben beschriebenen Zielsetzungen zur Nutzung der freigewordenen Flächen für drei Einzelhandelsmärkte und eine Tankstelle unter Schaffung einer zusätzlichen Erschließung zur Noackstraße im Süden erfordern die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes im Sinne des § 12 BauGB für das Gebiet des östlichen TÜV-Geländes. Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird durch den Aufstellungsbeschluss eingeleitet, der nach § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen ist. Der Geltungsbereich ist aus der Planskizze „Marktplatz TÜV“ zu entnehmen. Zu 2 und 3.: Das BauGB schreibt außerdem in § 3 (1) zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten und allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu erfolgt eine einmonatige öffentliche Auslegung der Planskizze „Marktplatz TÜV“ und der allgemeinen Ziele und der Zwecke der Planung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 35.2 beim Stadtplanungsamt, mit der zugleich den Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies wird ortsüblich bekannt gemacht. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB über die Planung informiert. 4 ... Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat Zu den Sitzungen wird aufgehängt/ausgelegt: - Planskizze „Marktplatz TÜV“ Vorab werden übersandt: - 11 Exemplare der Planskizze „Marktplatz TÜV“ für die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt, 11.11.2008 61.4 zim Nst. 2603
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gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 35.2
Anlass der Aufstellung eines neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Der rechtskräftige vorhabenbezogene Bebauungsplan W 35.1 Rüdesheimer Straße / Karlsruher Straße soll durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan W 35.2 ersetzt werden, da die ursprünglich geplante Erschließung über Nachbargrundstücke nach Osten zur Heidelberger Straße nicht realisiert werden konnte.
Die neue Erschließungsstraße nach Süden über die Noackstraße zur Heidelbergerstraße stellt eine wesentliche Änderung der Planung dar, was ein neues Bebauungsplanverfahren notwendig macht.
Räumlicher Geltungsbereich und Größe
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst in der Flur 19 folgende Flurstücke: den gesamten Bereich des Flurstückes 170/13, westlich anschließend Teilbereiche des Flurstückes 170/9, im Westen und Süden Teilbereiche der Flurstücke 170/10, 341/6, sowie die Flurstücke 341/7 und 161/25. In der Flur 20 südlich anschließend Teilbereiche der Flurstücke 9/2 und 13/10.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,9 ha.
Allgemeine Planungsziele
Die Versorgung des Stadtteiles Bessungen mit Einzelhandel für den täglichen Bedarf ist nicht mehr sichergestellt. Grund ist ein Mangel an angemessen großen Flächen für Gebäude und Stellplätze, die notwendig sind, um die Wirtschaftlichkeit von Einzelhandelsbetrieben zu gewährleisten.
Nach Möglichkeit sollen alle neuen Einzelhandelsbetriebe, deren Struktur und Warensortiment sich in die zentralen Standorte einfügt, auch dort integriert werden. Zur Nahversorgung der Stadtteile mit Waren des täglichen Bedarfs ist entsprechender Einzelhandel zur Versorgung der Bevölkerung auch in Gewerbegebieten möglich, wenn sich der Standort aus verkehrlichen und stadtstrukturellen Gründen dafür eignet.
Nutzung und Bebauung
Im östlichen bzw. südlichen Bereich des Sondergebietes ist großflächiger Einzelhandel für die Nahversorgung mit dem Schwerpunktsortiment Lebensmittel und Drogerieartikel (Gesamtverkaufsfläche ca. 3.625 qm), sowie ein Gastronomiebetrieb mit ca. 250 qm Nutzfläche geplant.
Die Gebäude der Märkte sind entlang der östlichen Grundstücksgrenze angeordnet.
Im nordöstlichen Bereich des Sondergebietes ist die Errichtung einer Tankstelle geplant. Die überbaute Fläche (Verkaufsraum + Nebenräume) beträgt ca. 260 qm; der überdachte Bereich der Zapfsäulen wird ca. 400 qm betragen.
In der Mitte des Geltungsbereichs steht eine denkmalgeschützte Stahlbeton-Dachkonstruktion. Sie ist von ihren Einbauten befreit und soll für die Unterbringung von Stellplätzen verwendet werden. Hierbei handelt es sich um ein Kulturdenkmal im Sinne des § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz. Sie soll den Bereich gestalterisch prägen und temporär für Sonderveranstaltungen genutzt werden.
Freiflächen
Zur Erschließung der vorgesehenen Nutzungen und zur Unterbringung der erforderlichen Stellplätze wird nahezu die gesamte Freifläche benötigt. Der ruhende Verkehr wird ausschließlich ebenerdig untergebracht. Entsprechend der Einstellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt sollen zwischen den Stellplätzen Bäume gepflanzt werden.
Die Baumstandorte sind so angeordnet, dass sie die Erschließungs- und Stellplatzflächen gestalterisch gliedern und der Orientierung dienen.
Am Nordrand des Geltungsbereiches wird mit drei Flächen zum Anpflanzen (vorgesehen sind Wiesenflächen) eine Mindesteingrünung des Planungsgebietes sichergestellt.
Im Süden soll auf einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft eine extensive Wiesenfläche angelegt werden. Neben der Sicherung der Ausstattung des Plangebiets mit Grünflächen soll dieser Bereich die Funktion einer großflächigen Versickerungsfläche für anfallendes Oberflächenwasser übernehmen.
Erschließung / Verkehr
Die Erschließung der Einzelhandelsstandorte erfolgt von der Rüdesheimer Straße, von der Karlsruher Straße und von der Noackstraße aus. Die Zufahrt von der Karlsruher Straße ist nur von Süden, die Ausfahrt nur nach Norden möglich. An der Rüdesheimer Straße ist eine Ein- und Ausfahrt geplant. Die Zufahrt wird nur von Westen und die Ausfahrt nur nach Osten möglich sein. Der Anschluss an die Noackstraße wird zu einem Vollanschluss ausgebaut (ohne Lichtsignalanlage) und erfolgt über die Flurstücke 170/10 und 341/6, sowie in Flur 20 Flurstück 9/2.
Die Tankstelle wird von der Rüdesheimer Straße mit einer Einfahrt von Westen und einer Ausfahrt nach Osten erschlossen.
Es wird angestrebt, dass die geplante Erschließungsstraße zwischen der Noackstraße und dem Sondergebiet als öffentliche Straße gewidmet wird.
Der Dezernent VI
Dipl.-Ing. D. Wenzel
Stadtrat
Lichthaus GmbH 11.11.2008
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Orte (5)
- Rüdesheimer Straße
- Karlsruher Straße
- Noackstraße
- Heidelberger Straße
- Marktplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2008/0499
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.11.2008
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00