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2203/2022

Nachfrage zu Gestaltung der Grundschulsituation in der Planungsregion Nippes/Mauenheim/Riehl/Niehl mit Weidenpesch im Stadtbezirk Nippes

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 11.07.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 01.09.2022, TOP 10.2.5

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

1270 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2203/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sit zung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.09.2022 
 
Nachfrage zu Gestaltung der Grundschulsituation in der Planungsregion 
Nippes/Mauenheim/Riehl/Niehl mit Weidenpesch im Stadtbezirk Nippes 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 09.06.2022 hat Herr Müller zum Punkt 10.2.3 
folgende Frage gestellt: 
 
Herr Müller möchte wissen, warum Longerich und Bilderstöckchen in unterschiedlichen Pla-
nungsregionen sind.  
 
 
Der Anspruch auf Wohnortnähe der Grundschule ist in §46 Abs. 3 Schulgesetz NRW sowie §1 Abs. 2 
Ausbildungsordnung-Grundschule festgeschrieben. 
 
Die Einteilung von Longerich und Bilderstöckchen in unterschiedliche Planungsregionen liegt in der 
Entfernung von fast 4km Luftlinie begründet. Hinzu kommt die räumliche Trennung beider Stadtteile 
durch die S-Bahnstrecke. Diese Bedingungen lassen sich nicht mit dem Prinzip „Kurze Beine, kurze 
Wege“, das die Wohnortnähe der Kölner Grundschulen markiert, vereinbaren.  
 
Daher bevorzugt die Verwaltung, beide Stadtteile als separate Planungsregionen zu betrachten. In 
diesem Fall ist Planungsregion= Stadtteil.

Beratungsverlauf (1)

01.09.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2203/2022
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
11.07.2022
Erstellt
08.07.2022 14:52