2203/2022
Nachfrage zu Gestaltung der Grundschulsituation in der Planungsregion Nippes/Mauenheim/Riehl/Niehl mit Weidenpesch im Stadtbezirk Nippes
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
1270 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 2203/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sit zung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.09.2022 Nachfrage zu Gestaltung der Grundschulsituation in der Planungsregion Nippes/Mauenheim/Riehl/Niehl mit Weidenpesch im Stadtbezirk Nippes In der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 09.06.2022 hat Herr Müller zum Punkt 10.2.3 folgende Frage gestellt: Herr Müller möchte wissen, warum Longerich und Bilderstöckchen in unterschiedlichen Pla- nungsregionen sind. Der Anspruch auf Wohnortnähe der Grundschule ist in §46 Abs. 3 Schulgesetz NRW sowie §1 Abs. 2 Ausbildungsordnung-Grundschule festgeschrieben. Die Einteilung von Longerich und Bilderstöckchen in unterschiedliche Planungsregionen liegt in der Entfernung von fast 4km Luftlinie begründet. Hinzu kommt die räumliche Trennung beider Stadtteile durch die S-Bahnstrecke. Diese Bedingungen lassen sich nicht mit dem Prinzip „Kurze Beine, kurze Wege“, das die Wohnortnähe der Kölner Grundschulen markiert, vereinbaren. Daher bevorzugt die Verwaltung, beide Stadtteile als separate Planungsregionen zu betrachten. In diesem Fall ist Planungsregion= Stadtteil.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2203/2022
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 11.07.2022
- Erstellt
- 08.07.2022 14:52