A-R/0001/2008
Ein sicherer Start in´s Kinderleben!
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Originalantrag
5230 Zeichen
Die Verwaltung wird beauftragt: 1. Ein umfassendes Konzept zur Einführung eines flä chendeckenden sozialen Frühwarnsystems, des Angebots früher Hilfen von der Schwangerschaft/ Geburt, frühe Kindheit bis hin zur Schulzeit unter Einbeziehung des Bausteins Prävention von Kinderarmut zu erstellen. Dabei werden die Vorschläge aus den mit den Nr. 1-3 und 5 in der Begründung des Antrags aufgeführten Anträge mit einbezogen. 2. Die Akteure im Sozialraum, freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe, Kindertageseinrichtungen, Beratungsstellen, Familienbildung, Schulen, Kirchen, Gesundheitshilfe, u.a. Geburtskliniken, Kinderärzte, (Familien-) Hebammen in die Konzepterarbeitung und Umsetzung mit einzubeziehen und ein Zusammenwirken der Akteure mit zu befördern. 3. Den Personalbedarf für ein flächendeckendes Konz ept früher Hilfen und sozialer Frühwarnsysteme – bei den freien Trägern der Jugendhilfe wie ggf. bei der Stadt Münster – zu ermitteln und zu quantifizieren. Begründung: Seit Mai 2005 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Anträge sowohl zu den Sozialen Frühwarnsystemen und den frühen Hilfen, dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII und zum neuen § 42, Abs. 6 Schulgesetz NRW nebst Auswirkungen auf die personellen Ressourcen sowie zum Thema Prävention von Kinderarmut gestellt. Diese sind bis Ein sicherer Start in´s Kinderleben! Einführung eines flächendeckenden sozialen Frühwarnsystems und „früher Hilfen“ – jetzt! !" "!! # $%!&&! # $'!&&!! ( $)%* ( +,,,( ( - . heute nur teilweise aufgegriffen (z.B. Modellprojekt in Coerde) und nur teilweise bearbeitet worden. Eine systematische Bearbeitung hat es bisher nicht gegeben. Ratsantrag vom 01.05.2005 „Alle Chancen für Kinder von Anfang an!“ Antrag im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien vom 11.04.2006 Zur organisatorischen und inhaltlichen Umsetzung des § 8a SGB VIII Antrag vom 15.11.2006 im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien und im Auschuss für Schule und Weiterbildung Zum § 42, Abs. 6 SchulG NRW Haushaltsantrag vom 19.02.2007 Flächendeckende Einführung Sozialer Frühwarnsysteme, früher Hilfen sowie Präventionsangebote (abgelehnt) Ratsantrag vom 01.05.2007 „Münster gibt jedem Kind eine Chance - Fairen Zugang zu Bildung, Gesundheit und früher Förderung sichern“ Münster verfügt über ein ausdifferenziertes System an Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien. Durch die sozialräumliche Ausrichtung des KSD wurde ein wichtiger Schritt getan. Münster ist, den Schutz von Kindern betreffend, konzeptionell gut aufgestellt. Die frühe Erkennung riskanter Lebenssituationen und Entwicklungen ist eine verantwortungsvolle und schwierige Aufgabe. Die Erfahrung in vielen Kommunen zeigt, dass der Weg vom Erkennen von Risiken zum verbindlichen Handeln nur durch ein abgestimmtes Risikomanagement zu erreichen ist. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass angesichts der medialen Aufbereitung von Fällen von Kindesmissbrauch, -vernachlässigung und Kindstötungen Eltern nicht unter einen Generalverdacht geraten. Ein soziales Frühwarnsystem zeichnet sich durch eine strukturierte und verlässliche Kooperation von Fachkräften in den jeweiligen Sozialräumen aus, mit denen Risiken für Kinder frühzeitig erkannt und entsprechende frühe Hilfen angeboten werden können: • Frühe Hilfen für Kinder und Familien müssen vor bzw. mit der Geburt ansetzen (s. Dormagener Modell). • Frühe Hilfen müssen im Alltag der Familien veran kert sein. • Frühe Hilfen verlangen die Auflösung der Versäul ung von Unterstützungssystemen und die Zusammenarbeit von Gesundheits-, Bildungs- und Kinder- und Jugendhilfesystem. • Frühe Hilfen verlangen von der Stadtgesellschaft durch ausgleichende Maßnahmen, dem Risikofaktor Kinderarmut vorzubeugen, damit die Kinder eine faire Chance erhalten, gesund aufzuwachsen, ihre individuellen Fähigkeiten zu entwickeln, Bildungs- und Förderangebote wahrzunehmen und so eine gute Ausgangsposition für ihre weitere Lebensgestaltung und ihre berufliche Perspektive zu erhalten (s. MoKi, Monheim). / Soziale Frühwarnsysteme und „Frühe Hilfen“ bedürfen finanzieller und personeller Ressourcen. Sie stellen jedoch eine Investition in die Zukunft dar, da hierdurch langfristig eine neu gestaltete Aufwachsenskultur von Kindern und Jugendlichen gefördert wird und die eingriffs- und kostenintensiven Hilfen zur Erziehung gesenkt werden können. gez. Jutta Möllers gez. Maria Klein-Schmeink gez. Helga Bennink gez. Wilhelm Breitenbach gez. Brigitte Hasenjürgen gez. Christof Hoffmann gez. Manfred Kehr gez. Hery Klas gez. Jörn Möltgen gez. Carsten Peters gez. Tim Rohleder gez. Ilse Schleef gez. Dr. Rita Stein-Redent gez. Brigitte von Schoenebeck
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0001/2008
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 23.01.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37