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A-R/0001/2008

Ein sicherer Start in´s Kinderleben!

Antrag an den Rat 23.01.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.02.2008, TOP 15.3

Originalantrag

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Originalantrag

5230 Zeichen

	










	
				
 
Die Verwaltung wird beauftragt: 
 
1. Ein umfassendes Konzept zur Einführung eines flä chendeckenden sozialen 
Frühwarnsystems, des Angebots früher Hilfen von der Schwangerschaft/ Geburt, frühe 
Kindheit bis hin zur Schulzeit unter Einbeziehung des Bausteins Prävention von 
Kinderarmut zu erstellen.  
Dabei werden die Vorschläge aus den mit den Nr. 1-3 und 5 in der Begründung des Antrags 
aufgeführten Anträge mit einbezogen. 
 
2. Die Akteure im Sozialraum, freie und öffentliche  Träger der Jugendhilfe, 
Kindertageseinrichtungen, Beratungsstellen, Familienbildung, Schulen, Kirchen, 
Gesundheitshilfe, u.a. Geburtskliniken, Kinderärzte, (Familien-) Hebammen in die 
Konzepterarbeitung und Umsetzung mit einzubeziehen und ein Zusammenwirken der 
Akteure mit zu befördern. 
 
3. Den Personalbedarf für ein flächendeckendes Konz ept früher Hilfen und sozialer 
Frühwarnsysteme – bei den freien Trägern der Jugendhilfe wie ggf. bei der Stadt Münster – 
zu ermitteln und zu quantifizieren. 
 
 
Begründung: 
 
 
Seit Mai 2005 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Anträge sowohl zu den Sozialen 
Frühwarnsystemen und den frühen Hilfen, dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gem. 
§ 8a SGB VIII und zum neuen § 42, Abs. 6 Schulgesetz NRW nebst Auswirkungen auf die 
personellen Ressourcen sowie zum Thema Prävention von Kinderarmut gestellt. Diese sind bis 






Ein sicherer Start in´s Kinderleben! 
Einführung eines flächendeckenden 
sozialen Frühwarnsystems und 
„früher Hilfen“ – jetzt! 
 


	
 


 









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heute nur teilweise aufgegriffen (z.B. Modellprojekt in Coerde) und nur teilweise bearbeitet 
worden. Eine systematische Bearbeitung hat es bisher nicht gegeben. 
 
 Ratsantrag vom 01.05.2005 
„Alle Chancen für Kinder von Anfang an!“  
 
 Antrag im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien vom 11.04.2006 
Zur organisatorischen und inhaltlichen Umsetzung des § 8a SGB VIII 
 
 Antrag vom 15.11.2006 im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien und 
im Auschuss für Schule und Weiterbildung 
Zum § 42, Abs. 6 SchulG NRW 
 
 Haushaltsantrag vom 19.02.2007  
Flächendeckende Einführung Sozialer Frühwarnsysteme, früher Hilfen sowie 
Präventionsangebote (abgelehnt) 
 
 Ratsantrag vom 01.05.2007 
„Münster gibt jedem Kind eine Chance - Fairen Zugang zu Bildung, Gesundheit 
und früher Förderung sichern“  
 
 
Münster verfügt über ein ausdifferenziertes System an Hilfen für Kinder, Jugendliche und 
Familien. Durch die sozialräumliche Ausrichtung des KSD wurde ein wichtiger Schritt getan. 
Münster ist, den Schutz von Kindern betreffend, konzeptionell gut aufgestellt.  
 
Die frühe Erkennung riskanter Lebenssituationen und Entwicklungen ist eine 
verantwortungsvolle und schwierige Aufgabe. Die Erfahrung in vielen Kommunen zeigt, dass 
der Weg vom Erkennen von Risiken zum verbindlichen Handeln nur durch ein abgestimmtes 
Risikomanagement zu erreichen ist. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass angesichts der 
medialen Aufbereitung von Fällen von Kindesmissbrauch, -vernachlässigung und 
Kindstötungen Eltern nicht unter einen Generalverdacht geraten. 
 
Ein soziales Frühwarnsystem zeichnet sich durch eine strukturierte und verlässliche 
Kooperation von Fachkräften in den jeweiligen Sozialräumen aus, mit denen Risiken für Kinder 
frühzeitig erkannt und entsprechende frühe Hilfen angeboten werden können: 
 
•  Frühe Hilfen für Kinder und Familien müssen vor bzw. mit der Geburt ansetzen 
 (s. Dormagener Modell). 
•  Frühe Hilfen müssen im Alltag der Familien veran kert sein. 
•  Frühe Hilfen verlangen die Auflösung der Versäul ung von Unterstützungssystemen und 
die Zusammenarbeit von Gesundheits-, Bildungs- und Kinder- und Jugendhilfesystem. 
•  Frühe Hilfen verlangen von der Stadtgesellschaft  durch ausgleichende Maßnahmen, 
dem Risikofaktor Kinderarmut vorzubeugen, damit die Kinder eine faire Chance erhalten, 
gesund aufzuwachsen, ihre individuellen Fähigkeiten zu entwickeln, Bildungs- und 
Förderangebote wahrzunehmen und so eine gute Ausgangsposition für ihre weitere 
Lebensgestaltung und ihre berufliche Perspektive zu erhalten (s. MoKi, Monheim).

 /
Soziale Frühwarnsysteme und „Frühe Hilfen“ bedürfen finanzieller und personeller Ressourcen. 
Sie stellen jedoch eine Investition in die Zukunft dar, da hierdurch langfristig  eine neu gestaltete 
Aufwachsenskultur von Kindern und Jugendlichen gefördert wird und die eingriffs- und 
kostenintensiven Hilfen zur Erziehung gesenkt werden können. 
 
 
gez. Jutta Möllers  
gez. Maria Klein-Schmeink  
gez. Helga Bennink  
gez. Wilhelm Breitenbach  
gez. Brigitte Hasenjürgen  
gez. Christof Hoffmann  
gez. Manfred Kehr  
gez. Hery Klas  
gez. Jörn Möltgen  
gez. Carsten Peters  
gez. Tim Rohleder  
gez. Ilse Schleef  
gez. Dr. Rita Stein-Redent  
gez. Brigitte von Schoenebeck 
 






Beratungsverlauf (1)

13.02.2008 Rat
TOP 15.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0001/2008
Typ
Antrag an den Rat
Datum
23.01.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37