2131/2023
Verkehrsversuch Bayenthal/Marienburg
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/2 Vorlagen-Nummer 2131/2023 Freigabedatum 12.09.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verkehrsversuch Bayenthal/Marienburg Hier: Beendigung des Versuchs und dauerhafte Verkehrsführung Beschlussorgan Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, den Verkehrsversuch Bayenthal/Marien- burg zu beenden und die im Rahmen des Verkehrsversuchs derzeit vor Ort umgesetzte, am 17.09.2018 von der Bezirksvertretung Rodenkirchen und am 13.11.2018 vom Verkehrsaus- schuss der Stadt Köln beschlossene Verkehrsführung dauerhaft beizubehalten. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.09.2023 Verkehrsausschuss 21.11.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 14.500,00€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangslage Das Plangebiet umfasst die Stadtteile Bayenthal und Marienburg im Stadtbezirk Köln-Ro- denkirchen und wird durch die Bonner Straße, Militärringstraße, das Oberländer Ufer, Gustav- Heinemann-Ufer und die Schönhauser Straße eingegrenzt. Die Vorlage zum Verkehrsversuch Bayenthal/Marienburg mit der Vorlagennummer 2142/2018 wurde am 17.09.2018 von der Bezirksvertretung Rodenkirchen und am 13.11.2018 vom Ver- kehrsausschuss der Stadt Köln mit folgender Anpassung der Verkehrsführung weiterhin im Rahmen eines fortgeführten Verkehrsversuches mehrheitlich wie folgt geändert beschlossen: 1. Einfahrt in die Marienburg über den Schillingsrotter Weg nur vom Rheinufer kommend, Feuerwehrzufahrt vom Bonner Verteiler kommend über die Militärringstraße nach links frei. Keine Ausfahrt aus dem Schillingsrotter Weg in die Militärringstraße. 2. Ausfahrt aus der Marienburg über die Leyboldstraße nur nach rechts auf die Militär- ringstraße. Keine Einfahrt von der Militärringstraße und Konrad-Adenauer-Straße in die Leyboldstraße. 3 3. Alternierendes Parken auf der Pferdmengesstraße. Die Verkehrsführung an den Kreuzungen Militärringstraße/Schillingsrotter Weg, Schillingsrot- ter Weg/Lindenallee und Militärringstraße/Konrad-Adenauer-Straße/Leyboldstraße (s. Abb.1) wurde gemäß Beschluss am 03.07.2019, das alternierende Parken auf der Pferdmenges- straße Anfang Juni 2019 umgesetzt. Abb. 1: Angepasste Verkehrsführung seit dem 03.07.2019 Ziele des angepassten Verkehrsversuches sind weiterhin: Reduzierung der Durchgangsverkehre über die Routen: Konrad-Adenauer-Straße/Ley- boldstraße/Pferdmengesstraße/Goltsteinstraße und Schillingsrotter Weg/Schillingsrot- ter Platz/Am Südpark/Pferdmengesstraße/Goltsteinstraße sowie des Ost-West Ver- kehrs über die Leyboldstraße zur Bonner Straße, Begrenzung der Ausweichverkehre während der Bauzeit der Nord-Süd Stadtbahn in den Wohngebieten Bayenthal/Marienburg auf das unvermeidliche Maß, gleichmäßigere Verteilung der Verkehre und Geschwindigkeitsreduzierung innerhalb der Wohngebiete, Gewährleistung der verkehrlichen Verbindung zwischen Marienburg und Bayenthal und Aufrechterhaltung des leistungsfähigen Verkehrsflusses auf den Hauptverkehrsstra- ßen. Um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten, ist diese Vorlage analog zu der vorherigen Vor- lage (2142/2018) aufgebaut. 2. Ergebnisse der Verkehrsuntersuchungen Vor und während des angepassten Verkehrsversuches wurden umfassende Verkehrsuntersu- chungen durchgeführt und ausgewertet, um die Veränderungen bewerten zu können. Für den Vergleich des Verkehrsaufkommens wurden die Verkehrserhebungen (Knotenstrom- zählungen, Querschnittszählungen und Geschwindigkeitsmessungen) vorher jeweils aus Feb- ruar 2019 sowie die Erhebungen während des angepassten Versuches aus November 2021 analysiert. Im November 2021 wurde mit den Baustellen im Rahmen der 3. Baustufe Nord- Süd-Stadtbahn auf der Bonner Straße noch nicht begonnen, sodass die Voraussetzungen für einen Vergleich gegeben sind. Die Durchgangsverkehrszählungen sind im Mai 2017 vor dem angepassten Verkehrsversuch erfolgt und konnten erst Mai 2022 während des angepassten Verkehrsversuches wiederholt werden. Im Mai 2022 lagen Einschränkungen im Rahmen der 3. Baustufe Nord-SüdStadtbahn zugrunde, indem auf der Bonner Straße der motorisierte Individualverkehr stadtauswärts ge- sperrt war. Selbst bei dieser verkehrlichen Besonderheit konnten dennoch geringere Durch- gangsverkehrsanteile in den Wohngebieten innerhalb der Marienburg und Bayenthal nachge- wiesen werden. 2.1 Querschnittszählungen und Geschwindigkeitsmessungen 4 Wesentliche Erkenntnisse aus dem Vergleich der Querschnittszählungen aus November 2021 (während des angepassten Verkehrsversuches) und aus Februar 2019 (vor dem angepassten Verkehrsversuch) werden in der nachfolgenden Tabelle gegenübergestellt. Die V 85 ist die Geschwindigkeit, die von 85 % der gemessenen Fahrzeuge nicht überschritten wird. Sie wird bei der Auswertung von Verkehrserhebungen als Richtwert angenommen. 5 Tab.1: Vergleich der Querschnittszählungen 2019 zu 2021 2019 vor Anpassung 2021 nach Anpassung Querschnitts-belas- tung/Tag & Maximale Belastung/ Spitzenstunde (Sph) V 85 Querschnitts-belas- tung/Tag & Maximale Belastung/ Spitzenstunde (Sph) V 85 Am Südpark 383 Kfz/Tag Max. 68 Kfz/Sph 48 km/h 969 Kfz/ Tag (+ 586 Kfz/Tag) Max. 108 Kfz/Sph (+ 40 Kfz/Sph) 40 Km/h (- 8 km/h) Goethestraße 1.277 Kfz/Tag Max. 182 Kfz/Sph 45 km/h 834 Kfz/Tag (- 443 Kfz/Tag) Max 89 Kfz/Sph (- 93 Kfz/Sph) 45 km/h (+- 0 km/h) Lindenallee (östlich) 971 Kfz/Tag Max. 101 Kfz/Sph 42 km/h 1.032 Kfz/Tag (+61 Kfz/Tag) Max. 107 Kfz/Sph (+ 6 Kfz/Sph) 43 km/h (+ 1 km/h) Marienburger Straße (westlich) 1.815 Kfz/Tag Max. 155 Kfz/Sph 43 km/h 1.733 Kfz/ Tag (- 82 Kfz/Tag) Max. 161 Kfz/Sph (+ 6 Kfz/Sph) 42 km/h (- 1 km/h) Pferdmenges- straße 4.613 Kfz/Tag Max. 443 Kfz/Sph 44 km/h 3.097 Kfz/Tag (- 1.516 Kfz/Tag) Max. 289 Kfz/Sph (- 154 Kfz/Sph) 44 km/h (+- 0 km/h) Alle Erhebungen ergeben für eine Tempo 30-Zone geringe und somit angemessene Verkehrs- belastungen. Durch die geänderten Führungen konnte zudem eine gleichmäßigere Verkehrs- belastung im Quartier erreicht werden. So kann auch eine Verdopplung der Verkehrsmengen auf weiterhin niedrigem Niveau auf der Straße Am Südpark als verträglich eingestuft werden. Die zugelassenen Geschwindigkeiten werden allerdings in einigen gemessenen Wohnstraßen überschritten. Diesbezüglich wurden die Polizei und der Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln um Geschwindigkeitskontrollen im Rahmen der personellen Möglichkeiten gebe- ten. Keine der oben genannten Wohnstraßen ist seit 2017 als Unfallhäufungsstelle gemeldet. Die Pferdmengesstraße liegt nicht innerhalb der Tempo 30-Zone von Köln-Marienburg. Die zulässige Geschwindigkeit beträgt allerdings per Einzelbeschilderung ebenfalls 30 km/h. Durch die angestrebte Verkehrsberuhigung in Form von alternierendem Parken auf der Pferd- mengesstraße konnte die Geschwindigkeit nicht reduziert werden. Die V 85 ist mit 44 km/h konstant geblieben. Die Polizei und der Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln wurden um Geschwindigkeitskontrollen gebeten. Mögliche Ursachen der fehlenden Geschwindigkeits- reduzierung könnten der breite Straßenquerschnitt sein, der aufgrund des Busverkehrs jedoch nicht weiter eingeschränkt werden kann. Insgesamt ist die Gesamtbelastung in allen untersuchten Straßen innerhalb der Tempo 30- Zone zurückgegangen. Die Verkehrsbelastung auf diesen Wohnstraßen ist insgesamt – wie gewünscht – nach der Anpassung ausgeglichener verteilt. Diese Ergebnisse bilden den Erfolg der Anpassung ab und ermöglichen eine dauerhafte Beibehaltung dieser Verkehrsführung, so- dass der Status eines Verkehrsversuches aufgehoben werden kann. 2.2 Knotenstromzählungen 6 Anhand der durchgeführten Knotenstromzählungen können Aussagen zu der neuen Ver- kehrsverteilung getätigt werden. Durch den Vergleich der Knotenstrombelastungen zu den Spitzenstunden (Sph) vor (Februar 2019) und während (November 2021) des angepassten Verkehrsversuches sind somit die Auswirkungen des Verkehrsversuches messbar. Im Folgenden werden die Verkehrsmengen in der maximalen Spitzenstunde morgens oder nachmittags (in Kfz/Sph) betrachtet, da diese jeweils die maximale Belastung eines Tages im relevanten Knoten abbilden. Die relevanten untersuchten Knoten sind jene, an denen Ände- rungen der Verkehrsführung vorgenommen wurden: Tab. 2 Vergleich Knotenstrombelastung in der maximalen Spitzenstunde (Sph) pro Tag 2019 zu 2021 Knotenstrombelastung in der maximalen Spitzenstunde (Sph) pro Tag 2019 vor der Anpas- sung 2021 nach der Anpas- sung Knoten Militärringstraße/ Schillingsrotter Weg Schillingsrotter Weg maximale Gesamtbelastung 55 Kfz/Sph morgens 128 Kfz/Sph morgens (+ 73 Kfz/Sph) Militärringstraße maximale Gesamtbelastung 2.447 Kfz/Sph morgens (nördlich Schillingsrot- ter Weg) 2.294 Kfz/Sph morgens (nördlich Schillingsrotter Weg) (- 153 Kfz/Sph) 7 Knotenstrombelastung in der maximalen Spitzenstunde (Sph) pro Tag 2019 vor der Anpas- sung 2021 nach der Anpas- sung Knoten Militärringstraß/Leyboldstraße/ Konrad-Adenauer-Straße Militärringstraße maximale Gesamtbelastung 2.110 Kfz/Sph morgens (südlich Leyboldstraße) 2.034 Kfz/Sph nachmit- tags (südlich Leybold- straße) (- 76 Kfz/Sph) Leyboldstraße maximale Gesamtbelastung 432 Kfz/Sph morgens 143 Kfz/Sph nachmittags (- 289 Kfz/Sph) Konrad-Adenauer-Straße maximale Gesamtbelastung 786 Kfz/Sph morgens 445 Kfz/Sph nachmittags (- 341Kfz/Sph) Die insgesamt geringere Verkehrsbelastung an den beiden betroffenen Knoten im übergeord- neten Netz zeigt, dass Durchgangsverkehre aufgrund der mangelnden Attraktivität bedingt durch die eingeschränkten Zufahrts- und Ausfahrtmöglichkeiten bereits frühzeitig Alternativ- routen wählen. Das Ziel der Verringerung des Durchgangsverkehrs für den Stadtteil Marien- burg wurde somit erreicht. 2.3 Durchgangsverkehrszählungen Vor und während des angepassten Verkehrsversuches wurden umfangreiche Erhebungen des Durchgangsverkehrs in Marienburg und Bayenthal an allen Ein- und Ausfahrten durchge- führt. Somit können Rückschlüsse darüber gezogen werden, welche Durchgangsverkehrsrou- ten genutzt werden. Die Vorheruntersuchung fand im Mai 2017 statt (Verkehrsversuch vor An- passung). Nach der Anpassung des Verkehrsversuches wurden corona-, und witterungsbe- dingt am 11.05.2022 erneut Durchgangsverkehrszählungen durchgeführt und ausgewertet. Bei der Erhebung der Durchgangsverkehre an Hand der Kennzeichenerfassung werden die Fahrten dem Durchgangsverkehr zugeordnet, wenn ein Fahrzeug innerhalb kurzer Zeit eine Route von einer Quelle (Einfahrt von dem übergeordneten Netz, via Gustav-Heinemann-Ufer, Oberländer Ufer, Bonner Straße, Militärringstraße oder Schönhauser Straße in die Marienburg oder nach Bayenthal) zu einem Ziel (Ausfahrten aus Marienburg oder Bayenthal aus dem un- tergeordnetem Netz auf das übergeordnete Netzt) passiert hat. Analysiert wurden alle Routen mit einem Durchgangsverkehrsaufkommen ab fünf Kfz/Spitzen- stunde. Insgesamt wurden fünfzehn Messstellen als Quellen und Ziele untersucht. Zwölf von fünfzehn Messstellen sind im Mai 2022 mit Werten unter einem Drittel Durchgangsverkehrsan- teil als unauffällig und unkritisch zu bewerten. Im Vergleich waren im Mai 2017 bei der Vorer- hebung vor der Anpassung der Verkehrsführung neun von fünfzehn Messstellen bei unter ei- nem Drittel. Der Durchgangsverkehr konnte somit im Rahmen der Nachjustierung des Ver- kehrsversuches weiterhin reduziert werden. Die meisten Durchgangsverkehrsmengen wurden 2022 in der jeweiligen Spitzenstunde (MSP = morgendliche Spitzenstunde, ASP = abendliche Spitzenstunde) an folgenden Ein- bzw. Aus- fahrten jeweils fahrtrichtungsbezogen (nicht im Querschnitt) festgestellt: Schönhauser Straße/Koblenzer Straße: Durchgangsverkehr 51 von 119 Kfz = 43% (ASP). Im Vergleich MSP: 38%. Schönhauser Straße/Goltsteinstraße: 8 Durchgangsverkehr 27 von 69 Kfz = 39 % (MSP). Im Vergleich ASP: 38%. Oberländer Ufer/Marienburger Straße: Durchgangsverkehr 12 von 33 Kfz = 36% (MSP). Im Vergleich ASP: 26%. Zu beachten sind hierbei tägliche verkehrliche Tagessschwankungen von etwa 10 %, wodurch sich die leichte Erhöhung relativiert und als tolerabel betrachtet werden kann. Des Weiteren wurden diese Werte zur Spitzenstunde, der maximalen Verkehrsbelastung des Tages, gemes- sen, sodass zu anderen Tageszeiten von niedrigeren Durchgangsverkehrsmengen auszuge- hen ist. Im Mai 2017 wurden während des ersten Verkehrsversuches (vor der Anpassung) in der Durchgangsverkehrserhebung folgende Routen auf dem untergeordneten Netz mit einem er- höhten Durchgangsverkehrsanteil festgestellt, die mit der aktuellen Erhebung aus Mai 2022 (während Anpassung) verglichen werden sollen. Analysiert wurden die Routen mit einem Durchgangsverkehrsaufkommen ab acht Kfz/Sph. Hierzu zählen in der morgendlichen Spit- zenstunde: Bayenthalgürtel – Goltsteinstraße – Alteburger Straße in Richtung Schönhauser Straße mit 18 Kfz/Sph in 2017 und 5 Kfz/Sph in 2022 Leyboldstraße von Militärringstraße bis Bonner Straße mit 9 Kfz/Sph in 2017 und 0 Kfz/Sph in 2022 (neu: untersagte Einfahrt in die Leyboldstraße) Leyboldstraße – Pferdmengesstraße – Goltsteinstraße in Richtung Schönhauser Straße mit 8 Kfz/Sph in 2017 und 0 Kfz/Sph in 2022 (neu: untersagte Einfahrt in die Leyboldstraße) Insgesamt hat sich die Verteilung der Durchgangsverkehrsmengen (DV) auf der Leybold- straße vor der Kreuzung Militärringstraße in der Morgenspitzenstunde wie folgt verändert: 9 Tab. 3 Vergleich Durchgangsverkehrserhebungen Leyboldstraße/Militärringstraße 2017 zu 2022 Durchgangsverkehr (DV) Leyboldstraße (vor Kreuzung Militär- ringstraße) Mai 2017 Mai 2022 Einfahrende Verkehre 48 Kfz DV von insgesamt 266 Kfz/Sph = 18 % 0 Kfz DV von insgesamt 0 Kfz/Sph = 0 % (keine Einfahrt möglich seit Anpassung) Ausfahrende Verkehre 24 Kfz DV von insgesamt 101 Kfz/Sph = 24 % 18 KFZ DV von insgesamt 79 Kfz/Sph = 23 % Durch die untersagte Einfahrt aus der Konrad-Adenauer-Straße und Militärringstraße in die Leyboldstraße konnte durch die einfahrenden Verkehre mit insgesamt 266 Kfz-Fahrten weni- ger in der morgendlichen Spitzenstunde (davon 48 Durchgangsverkehr) eine erhebliche Ver- kehrsberuhigung bewirkt werden. Auf dem Schillingsrotter Weg wurden vor dem Kreuzungsbereich Militärringstraße folgende Durchgangsverkehrsmengen (DV) beim Vergleich zwischen 2017 und 2022 zur morgendli- chen Spitzenstunde festgestellt: Tab. 4 Vergleich Durchgangsverkehrserhebungen Schillingsrotter Weg/Militärringstraße 2017 zu 2022 Durchgangsverkehr (DV) Schillingsrotter Weg (vor Kreuzung Militärringstraße) Mai 2017 Mai 2022 Einfahrende Verkehre 3 Kfz DV von insgesamt 8 Kfz/Sph = 38 % 22 Kfz DV von insgesamt 77 Kfz/Sph = 29 % Ausfahrende Verkehre 6 Kfz DV von insgesamt 34 Kfz/Sph = 18 % 3 Kfz DV von insgesamt 34 Kfz/Sph = 9 % (keine Aus- fahrt möglich seit Anpas- sung, Feuerwehr & Anlie- gerinnen und Anlieger frei) Die ausfahrenden Verkehre an der Schillingsrotter Weg vor der Kreuzung Militärringstraße lassen sich trotz untersagter Ausfahrt durch Rettungsfahrzeuge, Anliegerfahrten und teilweise illegale Privatfahrten erklären. Auf Wunsch von Bürgerinnen, Bürgern, Politikerinnen und Politikern wurde im Laufe des Ver- kehrsversuches der Schillingsrotter Weg für Anliegerinnen und Anlieger nachträglich geöffnet. Da die Beschilderung „Anlieger frei“ zum einen schwer kontrollierbar und zum anderen einen Nachahmereffekt bewirkt, hat die Verwaltung diese Maßnahme zunächst kritisch betrachtet. Der 2022 im Vergleich zu 2017 erhöhte einfahrende Verkehr ist damit zu begründen, dass hier die einzige südliche Einfahrt von der Militärringstraße nach Marienburg besteht. Unter Berücksichtigung, dass diese oben genannten Werte zu den Spitzenstunden, also zur punktuellen maximalen Verkehrsbelastungen an einem Tag, gezählt wurden und unter Be- rücksichtigung von täglichen verkehrlichen Tagessschwankungen von etwa 10 % sind die drei Messstellen mit einem leicht erhöhten Anteil über einem Drittel dennoch als vertretbar anzuse- hen. Für Wohngebiete innerhalb von Tempo 30-Zonen wird ein Durchgangsverkehrsanteil von über einem Drittel als kritisch betrachtet. Alle anderen zwölf Messstellen weisen in den Spitzenstunden mit akzeptablen Werten unter einem Drittel unauffällige Werte hinsichtlich der Durchgangsverkehrsanteile auf. Fahrten über das übergeordnete Verkehrsnetz, in diesem Falle den Bayenthalgürtel, werden ausdrücklich nicht als Durchgangsverkehre bewertet. Gegenüber der Vorher-Situation, die bei sechs Rou- ten für Wohngebiete als nicht mehr verträglich einzustufende Durchgangsverkehrsanteile auf- wies, konnte somit eine deutliche Verbesserung erzielt werden. 10 Die Durchgangsverkehre über die Route Konrad-Adenauer-Straße/Leyboldstraße/ Pferdmen- gesstraße/Goltsteinstraße konnten erfolgreich unterbunden werden, da die Geradeausfahrt aus der Konrad-Adenauer-Straße in die Leyboldstraße im Rahmen der Anpassung 2019 un- terbunden wurde. Eine alternative Einfahrt aus der Militärringstraße kommend in die Leybold- straße ist seitdem ebenfalls nicht möglich. Die Ergebnisse der umfangreichen Durchgangsverkehrserhebungen bilden den Erfolg der An- passung ab und ermöglichen eine dauerhafte Beibehaltung dieser Verkehrsführung. Der Polizei sind Verkehrsverstöße in Form von Nichteinhaltung der Verkehrsführung bekannt. Zudem teilt die Polizei mit, dass durch die Anpassungen des Verkehrsversuches der Verkehr in den Wohnstraßen in Marienburg abgenommen, jedoch auf dem übergeordneten Straßen- netz (Bonner Straße und Militärringstraße) zugenommen haben. Letzteres führe zu mehr Staubildungen. Die Baustelle auf der Bonner Straße würde hierbei ebenfalls eine Rolle spie- len. Laut Einschätzung der Feuerwehr führt die Anpassung des Verkehrsversuches augenschein- lich zu mehr Durchgangsverkehr. Einige Verkehrsteilnehmende würden bei einem Rückstau vom Verteilerkreis von der Militärringstraße in den Schillingsrotter Weg fahren. Dies führe dann im Schillingsrotter Weg zu mehr Begegnungsverkehr für die Einsatzfahrzeuge der Feu- erwehr. Diese Verkehrszunahme ist jedoch darauf zurückzuführen, dass der Schillingsrotter Weg seit der Anpassung des Verkehrsversuches aus Süden kommend die einzige Einfahrt in die Marienburg darstellt. 2.4 Fazit der Verkehrsuntersuchungen Zusammenfassend zeigen die Ergebnisse für die Stadtteile Bayenthal und Marienburg insgesamt eine weitere Reduzierung des Durchgangs- und Gesamtverkehrsaufkommens und damit den gewünschten Effekt. Innerhalb der Wohngebiete sind die Umverteilungen und Ab- nahmen der Verkehre seit der Anpassung gleichmäßiger geworden. Eine weitere Ver- kehrsentlastung kann erreicht werden, indem die Leistungsfähigkeit des übergeordneten Net- zes, z. B. die Bonner Straße und der Bonner Verteiler, optimiert werden. Im Rahmen der Maß- nahmen zur 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn werden diese Anpassungen mitberücksichtigt. Eine dauerhafte Fortführung der aktuellen Verkehrsführung wird demnach empfohlen, sodass der Status eines Verkehrsversuches entfallen kann. Seitens des Landesbetriebes Straßen NRW bestehen hierzu keine Bedenken. 2.5 Rechtliche Bewertung Das Rechtsamt hat mitgeteilt, dass es die durch den Versuch angeordnete Verkehrsführung für rechtmäßig hält. Nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO kann die Straßenverkehrsbehörde zum Schutz der Wohn- bevölkerung vor Lärm und Abgasen den Verkehr umleiten und die Nutzung bestimmter Stra- ßen beschränken. Solche Immissionsbelastungen werden insbesondere von einem großen Anteil an Durchgangsverkehr innerhalb von Wohngebieten ausgelöst. Dieser lag vor der Durchführung des Versuchs insbesondere an dem Knoten Schillingsrotter Weg / Militärring- straße, aber auch auf anderen Routen innerhalb der Wohngebiete, über dem für Wohngebiete noch akzeptablen Anteil von einem Drittel. Durch die neue Verkehrsführung konnte dahinge- hend eine spürbare Verbesserung erreicht werden, ohne dass es zu Verkehrsverlagerungen gekommen wäre, die andere Straßen in unzumutbarer Weise belasten. 3. Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürger und dem begleitenden Arbeitskreis Die angepasste Verkehrsführung im Rahmen des Verkehrsversuches wurde vorab umfang- reich kommuniziert. Hinweisbeschilderung haben die Verkehrsteilnehmenden unmittelbar an den betroffenen Kreuzungen vorab informiert. Zudem wurden die etwa 6.500 betroffenen Haushalte vorher per Hauswurfsendung durch eine Anliegerinformation der Stadtverwaltung informiert. Durch Pressemitteilungen und die Internetseite der Stadt Köln wurde ebenfalls über das Vorhaben berichtet. 11 Seit der Anpassung des Verkehrsversuches sind bei der Verwaltung insgesamt 93 Rückmel- dungen von 60 Bürgerinnen und Bürgern eingegangen (zum Teil mehrfache Hinweise). Die Kontaktaufnahmen sind sowohl telefonisch als auch schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail ein- gegangen. Die meisten Bürgerinnen und Bürger (42 von 60) waren gegenüber der neuen Verkehrsfüh- rung negativ eingestellt. Dreizehn Bürgerinnen und Bürger stellten allgemeine, nicht wertende, Fragen bzw. gaben neutrale Hinweise. Fünf Rückmeldungen waren positiv. Die meisten der kritischen Anregungen (29 von 42 Bürgerinnen und Bürgern) erfolgten in Bezug auf die er- schwerte Erreichbarkeit und die damit verbundenen Umwege, Umweltauswirkungen und Ben- zinkosten. Eine längere Staubildung wurde dreizehn Mal kritisiert. Verkehrsverlagerungen wurden sieben Mal als Problem angesehen. Vier Bürgerinnen und Bürger berichteten von Ge- schwindigkeitsüberschreitungen. Die Bevorzugung von Einzelinteressen wurde von acht Bür- gerinnen und Bürgern kritisiert. 22 Bürgerinnen und Bürger (ein Schreiben enthielt vierzehn Unterschriften und ein weiteres Schreiben enthielt fünf Unterschriften, zusätzliche Kontaktauf- nahme von drei weiteren Einzelpersonen) forderten das bestehende Einfahrtsverbot auf der Lindenallee/Schillingsrotter Weg um ein „Anlieger frei“ (bzw. „Anwohner frei“) zu ergänzen. Darunter ist ein Schreiben mit fünf weiteren zugehörigen Unterschriften für diese gewünschte Anpassung eingegangen. Ein Bürger war hingegen für die Einrichtung einer Einbahnstraße auf dem Schillingsrotter Weg. Im Rahmen eines Vor-Ort-Termins zwischen Bürgerinnen und Bürger, Vertreterinnen und Vertretern der Politik und der Fachverwaltung wurde entschieden, den Schillingsrotter Weg als „Anlieger frei“ im Nachgang zu beschildern. Die Umsetzung der Anordnung ist am 08.01.2021 erfolgt. Nach der Umsetzung des alternierenden Parkens auf der Pferdmengesstraße hatten drei Bür- gerinnen und Bürger den Eindruck einer mangelnden Verkehrssicherheit. Die Markierung des alternierenden Parkens auf der Fahrbahn der Pferdmengesstraße entspricht einem Standard- verfahren, wie es auch in anderen Kölner Wohnstraßen bereits umgesetzt wurde. Die gerade Sichtbeziehung und die ausreichenden Ausweichstellen stellen aus Sicht der Verwaltung keine Verschlechterung der Verkehrssicherheit dar. Im Gegenteil soll durch die gegenseitige Rücksichtnahme und gewünschte Geschwindigkeitsreduzierung die Verkehrssicherheit erhöht werden. Darüber hinaus wurde einmal der Wegfall der Stellplätze kritisiert. Zwei weitere Per- sonen sprachen sich für die Maßnahmen und die damit eingetroffene Verkehrsberuhigung und Geschwindigkeitsreduzierung auf der Pferdmengesstraße aus. Die fünf positiven Bürgerreaktionen bezogen sich auf die eingetroffene Verkehrsberuhigung, Geschwindigkeitsreduzierung, gleichmäßigere Verteilung der Verkehre und Reduzierung des Durchgangsverkehrs innerhalb der Wohnstraßen in der Tempo 30-Zone. Zu beachten ist, dass die meisten Rückmeldungen kurze Zeit nach der Umstellung des Ver- kehrsversuches eingegangen sind und sich zu dieser Zeit alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zunächst an die neue Verkehrsführung gewöhnen mussten. In der Zwi- schenzeit ist dieser Gewöhnungseffekt eingetreten, so dass aktuell weder Beschwerden noch Probleme mit der geänderten Verkehrsführung vorliegen. Im Rahmen des begleitenden Arbeitskreises zum Verkehrsversuch Bayenthal/Marienburg wurden die bisherigen Erhebungsergebnisse und das weitere Vorgehen laufend kommuniziert und abgestimmt. Beteiligt waren Vertreterinnen und Vertreter von Interessengemeinschaften, der Bezirksvertretung Rodenkirchen und der Verwaltung. Am 21.11.2022 wurden die Inhalte dieser Beschlussvorlage in der 7. Arbeitskreissitzung bereits vorab vorgestellt. Die Teilnehme- rinnen und Teilnehmer des Arbeitskreises unterstützen einstimmig die dauerhafte Fortführung der aktuell geltenden Verkehrsregelung an den Kreuzungen Leyboldstraße/Konrad-Adenauer- Straße/Militärringstraße und Schillingsrotter Weg/Militärringstraße. Im Rahmen dieser Arbeits- kreissitzung wurde des Weiteren angeregt, Maßnahmen für den Radverkehr auf der Leybold- straße und Goethestraße – unabhängig vom Verkehrsversuch – separat zu prüfen und, wenn möglich, umzusetzen. 4. Weitere Anpassungsvorschläge 12 Die nachfolgenden Anpassungsvorschläge zum Verkehrsversuch stammen aus den Bürgerre- aktionen, einer Anregung der Bezirksregierung Köln und Beobachtungen der Verwaltung. Eine Bewertung ist jeweils angefügt. a) Anpassungsvorschlag der Bezirksregierung Köln Verkehrsführung für den Radverkehr an der Kreuzung Militärring-straße/Leybold- straße/Konrad-Adenauer-Straße: Eine Anregung seitens der Bezirksregierung Köln im Nachgang an eine Bürgerbeschwerde bezieht sich auf die Verkehrsführung für den Radverkehr an der Kreuzung Militärring- straße/Leyboldstraße/Konrad-Adenauer-Straße. Hierbei wird angeregt, auf der Konrad-Ade- nauer-Straße eine überbreite Spur für Links- und Rechtsabbieger des motorisierten Individual- verkehrs (MIV) und seitlich eine Schutzstreifenführung für den Radverkehr bis zur Aufstellflä- che einzuführen. Die Umverteilung der Fahrbahnnutzung für den MIV und den Radverkehr auf der Konrad-Adenauer-Straße würde eine erhöhte Verkehrssicherheit für den Radverkehr her- beiführen. Allerdings würde sich gemäß Einschätzung der Verwaltung der Verkehr auf der Konrad-Adenauer-Straße infolge des Wegfalls von einer Fahrspur stauen. Bereits heute zei- gen sich Staubildungen, die sich in Folge der Reduzierung von zwei auf eine Fahrspur verlän- gern würden. Hintergrund des Verkehrsversuches ist es, den Verkehr (vor allem Durchgangs- verkehr) möglichst auf das übergeordnete Straßennetz zu verteilen und diese übergeordneten Straßen möglichst attraktiv zu gestalten. Diese Maßnahme würde somit dem eigentlichen Ziel entgegenstehen. Demnach wird empfohlen, im Sinne einer optimierten Radführung, der Stär- kung des Umweltverbundes und einer erhöhten Verkehrssicherheit für Radfahrende, den Fahrradschutzstreifen zunächst provisorisch einzurichten und die Auswirkungen auf den MIV vorübergehend zu beobachten, bevor die Umsetzung dauerhaft erfolgt. Um das Geradeausfahren aus der Konrad-Adenauer-Straße in die Leyboldstraße zu unterbin- den, schlägt die Bezirksregierung bauliche Maßnahmen vor. Diese Anpassung ist allerding nur möglich, wenn die Einfahrt in die Leyboldstraße von der Militärringstraße und Konrad-Ade- nauer-Straße kommend dauerhaft verboten wird. Die Verkehrserhebungen zeigen keine Auf- fälligkeiten hinsichtlich illegaler Einfahrten in die Leyboldstraße. Aus diesem Grunde lehnt die Verwaltung bauliche Maßnahmen ab, da die vorhandenen Markierungen als ausreichend an- gesehen werden. Eine Radfahrerfurt solle laut der Bezirksregierung Köln die Überfahrt von der Konrad-Ade- nauer-Straße in die Leyboldstraße verbessern. Aufgrund der vorhanden zahlreichen orthogo- nal verlaufenden Straßenmarkierungen im Kreuzungsbereich ist eine Markierung einer Fahr- radfurt allerdings nach Auffassung der Fachverwaltung nicht selbsterklärend und somit auch nicht zielführend. Die Verwaltung hat stattdessen eine vorgezogene Wartefläche für den Rad- verkehr inkl. eines Fahrradpiktogramms angeordnet und vor Ort umgesetzt, um die Verkehrs- sichert von Radfahrenden an dieser Kreuzung zu erhöhen. b) Anpassungsvorschläge seitens der Bürgerinnen und Bürger: Einfahrtverbot auf der Lindenallee/Schillingsrotter Weg um ein „Anlieger frei“ ergän- zen: Aus Sicht der Verwaltung war zunächst die Zusatzbeschilderung „Anlieger frei“ ab der Lin- denallee für die Einfahrt in den Schillingsrotter Weg zum einen im Sinne des Ziels des Ver- kehrsversuches nicht zielführend, da ein Anliegen schon vorliegt, wenn ein Anlieger besucht wird, ein Briefkasten oder ähnliches angefahren werden soll. Das bedeutet, dass diese Art von Beschilderung kaum überwachbar ist. Daher ist die Beachtung eines solchen Verkehrszei- chens gering. Zum anderen würde dies eine gewisse Verkehrszunahme bewirken, da der Schillingsrotter Weg dann in beide Richtungen befahren würde. Dies entspricht nicht dem Ziel einer gleichmäßigeren Verteilung der Verkehre. Letztendlich hat die Verwaltung diesem Wunsch aufgrund eines Ortstermins zwischen Politikerinnen und Politikern, Anwohnerinnen und Anwohnern und der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Köln zugestimmt und vor Ort um- gesetzt. Hiermit sollten Umwege für Anliegerinnen und Anlieger vermieden und die Erreich- barkeit der Wohnanschriften, Dienstleistungseinrichtungen und Praxen verbessert werden. 13 Öffnung der Leyboldstraße während der Baumaßnahmen an der ehemaligen polni- schen Botschaft: Da es sich bei der Baumaßnahme um eine temporäre Maßnahme handelt und auch zu dieser Zeit der Durchgangsverkehr unterbunden werden soll, wurde von einer Öffnung der Leybold- straße abgesehen. Die Zufahrt in die Marienburg soll weiterhin über den Schillingsrotter Weg abgewickelt werden. „Mofa frei“ für die Fahrt von der Konrad-Adenauer-Straße in die Leyboldstraße und auf dem baulichen Radweg entlang der Militärringstraße Die Unterbindung der Verbindung zwischen der Konrad-Adenauer-Straße und Leyboldstraße gilt für den gesamten motorisierten Individualverkehr, um den Durchgangsverkehr zu reduzie- ren und eine Verkehrsberuhigung in den Wohnstraßen in der Tempo 30-Zone herbeizuführen. Hierbei sollen keine Ausnahmen gestattet werden. Entlang der Militärringstraße verläuft parallel ein gesonderter baulicher Fuß- und Radweg, die durch einen Grünstreifen voneinander getrennt sind. Mofas dürfen diese Wege nicht nutzen. Eine Änderung erfolgt nicht. Anpassungsvorschlag (Beendigung Verkehrsversuch) im Rahmen einer Bürgerein- gabe: Eine Bürgereingabe wurde im Rahmen der Vorlage 4393/2019 beantwortet. Der Wunsch der Petentin war die Aufhebung des Verkehrsversuches. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat am 15.06.2020 und der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden am 23.06.2020 eine Fortführung des Verkehrsversuches beschlossen. Die Petentin kritisiert, dass bei der ange- passten Verkehrsführung die Interessen einiger weniger Anwohnerinnen und Anwohner aus Marienburg stärker berücksichtigt würden. Des Weiteren seien Stau auf der Bonner Straße und der Rheinuferstraße, Umwege und Umweltschäden die Folge der geänderten Verkehrs- führung. Der Petentin wurde daraufhin mitgeteilt, dass man ihre Anregungen im Weiteren mit- berücksichtigt. Des Weiteren wurde bekräftigt, dass es sich bei den geänderten Verkehrsfüh- rungen weiterhin um einen Verkehrsversuch handelt und nach Auswertung aller Verkehrser- hebungen und Bürgerreaktionen eine Vorlage an die politischen Gremien erstellt wird. c) Anpassungsvorschläge der Verwaltung: Die Verwaltung empfiehlt, aufgrund der erhöhten Geschwindigkeit („V 85“) auf der Straße „Am Südpark“ durch das punktuelle Markieren von beidseitigem Parken die Fahrbahn einzuengen und somit eine geschwindigkeitsreduzierende Wirkung anzustreben. Aufgrund des Straßen- querschnittes, der vorhandenen einseitigen Parkmarkierung, zahlreicher Zufahrten und Ein- mündungsbereiche sind hier nur vereinzelte Maßnahmen möglich. Auf der Marienburger Straße sollen ebenfalls im Sinne einer Geschwindigkeitsreduzierung weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen geprüft werden. Die V 85 liegt hier bei bis zu 44 km/h. Auf der Lindenallee sollen ebenfalls geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen geprüft werden. Da in mehreren Ortsterminen festgestellt wurde, dass auf der Pferdmengesstraße außerhalb der Fahrbahnmarkierung für alternierendes Parken geparkt wurde, ist eine zusätzliche Be- schilderung zur Verdeutlichung der Abwicklung des ruhenden Verkehrs bereits umgesetzt worden. Alle oben beschriebenen Verstöße wurden der Polizei bzw. dem Ordnungs- und Verkehrs- dienst der Stadt Köln mit der Bitte um Kontrollen im Rahmen der personellen Möglichkeiten mitgeteilt. d) Rückmeldung seitens des begleitenden Arbeitskreises: Alle teilnehmenden Bürgervereinigungen des Arbeitskreises zum Verkehrsversuch Bayent- hal/Marienburg, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksvertretung Rodenkir- chen, den örtlichen Bürgervereinigungen und der Verwaltung, sprechen sich einstimmig für eine dauerhafte Verkehrsführung auf Basis der aktuellen Regelungen aus. 14 5. Finanzierung Für eine dauerhafte Beibehaltung der aktuell geltenden Verkehrsregelungen müssen zum ei- nen teilweise dauerhafte weiße Markierungen entfernt und neu aufgebracht werden und zum anderen die provisorischen gelben Markierungsfolien in dauerhafte weiße Markierungen um- gewandelt werden. Diese Änderungen beziehen sich auf die Kreuzungen Militärring- straße/Konrad-Adenauer-Straße/Leyboldstraße und Militärringstraße/Schillingsrotter Weg und umfassen Ausgaben in Höhe von etwa 11.000 €. Weiterhin ist die Lichtsignalanlage Militär- ringstraße/Konrad-Adenauer-Straße/Leyboldstraße, welche sich in der Baulast von Straßen NRW befindet, hard- und softwaretechnisch anzupassen. Hierzu sind Signalgeber zu demon- tieren sowie das Steuergerät der Lichtsignalanlage neu zu versorgen. Für diese Anpassung sind zusätzliche Kosten von etwa 3.500 € zu veranschlagen. 6. Klimatische Auswirkungen Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk- tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer- tet werden. 7. Begründung der Dringlichkeit Angesichts der Urteils zur Deutzer Freiheit werden aktuell alle Verkehrsversuche einer rechtli- chen Bewertung unterzogen. Diese Bewertung hat so lange Zeit in Anspruch genommen, dass die Vorlage nicht mehr rechtzeitig zur Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen ein- gebracht werden konnte. Um bei dieser Maßnahme Planungssicherheit zu erhalten, ist es aber erforderlich, schnellstmöglich einen Beschluss herbeizuführen, damit der Verkehrsver- such abgeschlossen und einem Regelbetrieb zugeführt werden kann
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Wählen Sie bitte eine der drei folgenden Varianten aus und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2131/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.09.2023
- Erstellt
- 03.07.2023 12:15