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2131/2023

Verkehrsversuch Bayenthal/Marienburg

Beschlussvorlage Ausschuss 12.09.2023

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

36077 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2131/2023 
Freigabedatum 12.09.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verkehrsversuch Bayenthal/Marienburg  
Hier: Beendigung des Versuchs und dauerhafte Verkehrsführung 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, den Verkehrsversuch Bayenthal/Marien-
burg zu beenden und die im Rahmen des Verkehrsversuchs derzeit vor Ort umgesetzte, am 
17.09.2018 von der Bezirksvertretung Rodenkirchen und am 13.11.2018 vom Verkehrsaus-
schuss der Stadt Köln beschlossene Verkehrsführung dauerhaft beizubehalten.  
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.09.2023 
Verkehrsausschuss 21.11.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  14.500,00€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Das Plangebiet umfasst die Stadtteile Bayenthal und Marienburg im Stadtbezirk Köln-Ro-
denkirchen und wird durch die Bonner Straße, Militärringstraße, das Oberländer Ufer, Gustav-
Heinemann-Ufer und die Schönhauser Straße eingegrenzt.  
Die Vorlage zum Verkehrsversuch Bayenthal/Marienburg mit der Vorlagennummer 2142/2018 
wurde am 17.09.2018 von der Bezirksvertretung Rodenkirchen und am 13.11.2018 vom Ver-
kehrsausschuss der Stadt Köln mit folgender Anpassung der Verkehrsführung weiterhin im 
Rahmen eines fortgeführten Verkehrsversuches mehrheitlich wie folgt geändert beschlossen: 
 
1. Einfahrt in die Marienburg über den Schillingsrotter Weg nur vom Rheinufer kommend, 
Feuerwehrzufahrt vom Bonner Verteiler kommend über die Militärringstraße nach links 
frei. Keine Ausfahrt aus dem Schillingsrotter Weg in die Militärringstraße.  
2. Ausfahrt aus der Marienburg über die Leyboldstraße nur nach rechts auf die Militär-
ringstraße. Keine Einfahrt von der Militärringstraße und Konrad-Adenauer-Straße in 
die Leyboldstraße.

3 
3. Alternierendes Parken auf der Pferdmengesstraße.  
 
Die Verkehrsführung an den Kreuzungen Militärringstraße/Schillingsrotter Weg, Schillingsrot-
ter Weg/Lindenallee und Militärringstraße/Konrad-Adenauer-Straße/Leyboldstraße (s. Abb.1) 
wurde gemäß Beschluss am 03.07.2019, das alternierende Parken auf der Pferdmenges-
straße Anfang Juni 2019 umgesetzt.  
 
Abb. 1: Angepasste Verkehrsführung seit dem 03.07.2019 
 
 
Ziele des angepassten Verkehrsversuches sind weiterhin: 
 Reduzierung der Durchgangsverkehre über die Routen: Konrad-Adenauer-Straße/Ley-
boldstraße/Pferdmengesstraße/Goltsteinstraße und Schillingsrotter Weg/Schillingsrot-
ter Platz/Am Südpark/Pferdmengesstraße/Goltsteinstraße sowie des Ost-West Ver-
kehrs über die Leyboldstraße zur Bonner Straße, 
 Begrenzung der Ausweichverkehre während der Bauzeit der Nord-Süd Stadtbahn in 
den Wohngebieten Bayenthal/Marienburg auf das unvermeidliche Maß, 
 gleichmäßigere Verteilung der Verkehre und Geschwindigkeitsreduzierung innerhalb 
der Wohngebiete, 
 Gewährleistung der verkehrlichen Verbindung zwischen Marienburg und Bayenthal 
und 
 Aufrechterhaltung des leistungsfähigen Verkehrsflusses auf den Hauptverkehrsstra-
ßen. 
 
Um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten, ist diese Vorlage analog zu der vorherigen Vor-
lage (2142/2018) aufgebaut.  
 
 
2. Ergebnisse der Verkehrsuntersuchungen 
 
Vor und während des angepassten Verkehrsversuches wurden umfassende Verkehrsuntersu-
chungen durchgeführt und ausgewertet, um die Veränderungen bewerten zu können.  
Für den Vergleich des Verkehrsaufkommens wurden die Verkehrserhebungen (Knotenstrom-
zählungen, Querschnittszählungen und Geschwindigkeitsmessungen) vorher jeweils aus Feb-
ruar 2019 sowie die Erhebungen während des angepassten Versuches aus November 2021 
analysiert. Im November 2021 wurde mit den Baustellen im Rahmen der 3. Baustufe Nord-
Süd-Stadtbahn auf der Bonner Straße noch nicht begonnen, sodass die Voraussetzungen für 
einen Vergleich gegeben sind. 
Die Durchgangsverkehrszählungen sind im Mai 2017 vor dem angepassten Verkehrsversuch 
erfolgt und konnten erst Mai 2022 während des angepassten Verkehrsversuches wiederholt 
werden. Im Mai 2022 lagen Einschränkungen im Rahmen der 3. Baustufe Nord-SüdStadtbahn 
zugrunde, indem auf der Bonner Straße der motorisierte Individualverkehr stadtauswärts ge-
sperrt war. Selbst bei dieser verkehrlichen Besonderheit konnten dennoch geringere Durch-
gangsverkehrsanteile in den Wohngebieten innerhalb der Marienburg und Bayenthal nachge-
wiesen werden. 
 
2.1 Querschnittszählungen und Geschwindigkeitsmessungen

4 
 
Wesentliche Erkenntnisse aus dem Vergleich der Querschnittszählungen aus November 2021 
(während des angepassten Verkehrsversuches) und aus Februar 2019 (vor dem angepassten 
Verkehrsversuch) werden in der nachfolgenden Tabelle gegenübergestellt. Die V 85 ist die 
Geschwindigkeit, die von 85 % der gemessenen Fahrzeuge nicht überschritten wird. Sie wird 
bei der Auswertung von Verkehrserhebungen als Richtwert angenommen.

5 
Tab.1: Vergleich der Querschnittszählungen 2019 zu 2021 
  
2019 vor Anpassung 
 
2021 nach Anpassung 
Querschnitts-belas-
tung/Tag & 
Maximale Belastung/ 
Spitzenstunde (Sph) 
V 85 Querschnitts-belas-
tung/Tag & 
Maximale Belastung/ 
Spitzenstunde (Sph) 
V 85 
Am Südpark  383 Kfz/Tag 
Max. 68 Kfz/Sph 
48 km/h 969 Kfz/ Tag 
(+ 586 Kfz/Tag) 
 
Max. 108 Kfz/Sph 
(+ 40 Kfz/Sph) 
40 Km/h  
(- 8 km/h) 
Goethestraße 1.277 Kfz/Tag 
Max. 182 Kfz/Sph 
45 km/h  834 Kfz/Tag 
(- 443 Kfz/Tag) 
 
Max 89 Kfz/Sph 
(- 93 Kfz/Sph) 
45 km/h 
(+- 0 km/h) 
Lindenallee 
(östlich) 
971 Kfz/Tag 
Max. 101 Kfz/Sph 
42 km/h 1.032 Kfz/Tag 
(+61 Kfz/Tag) 
 
Max. 107 Kfz/Sph 
(+ 6 Kfz/Sph) 
43 km/h 
(+ 1 km/h) 
Marienburger 
Straße (westlich)  
1.815 Kfz/Tag 
Max. 155 Kfz/Sph 
43 km/h  1.733 Kfz/ Tag 
(- 82 Kfz/Tag) 
 
Max. 161 Kfz/Sph 
(+ 6 Kfz/Sph) 
42 km/h 
(- 1 km/h) 
Pferdmenges-
straße 
4.613 Kfz/Tag 
Max. 443 Kfz/Sph  
44 km/h  3.097 Kfz/Tag 
(- 1.516 Kfz/Tag) 
 
Max. 289 Kfz/Sph 
(- 154 Kfz/Sph) 
44 km/h  
(+- 0 km/h) 
 
Alle Erhebungen ergeben für eine Tempo 30-Zone geringe und somit angemessene Verkehrs-
belastungen. Durch die geänderten Führungen konnte zudem eine gleichmäßigere Verkehrs-
belastung im Quartier erreicht werden. So kann auch eine Verdopplung der Verkehrsmengen 
auf weiterhin niedrigem Niveau auf der Straße Am Südpark als verträglich eingestuft werden.  
Die zugelassenen Geschwindigkeiten werden allerdings in einigen gemessenen Wohnstraßen 
überschritten. Diesbezüglich wurden die Polizei und der Ordnungs- und Verkehrsdienst der 
Stadt Köln um Geschwindigkeitskontrollen im Rahmen der personellen Möglichkeiten gebe-
ten. Keine der oben genannten Wohnstraßen ist seit 2017 als Unfallhäufungsstelle gemeldet. 
 
Die Pferdmengesstraße liegt nicht innerhalb der Tempo 30-Zone von Köln-Marienburg. Die 
zulässige Geschwindigkeit beträgt allerdings per Einzelbeschilderung ebenfalls 30 km/h. 
Durch die angestrebte Verkehrsberuhigung in Form von alternierendem Parken auf der Pferd-
mengesstraße konnte die Geschwindigkeit nicht reduziert werden. Die V 85 ist mit 44 km/h 
konstant geblieben. Die Polizei und der Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln wurden 
um Geschwindigkeitskontrollen gebeten. Mögliche Ursachen der fehlenden Geschwindigkeits-
reduzierung könnten der breite Straßenquerschnitt sein, der aufgrund des Busverkehrs jedoch 
nicht weiter eingeschränkt werden kann. 
Insgesamt ist die Gesamtbelastung in allen untersuchten Straßen innerhalb der Tempo 30-
Zone zurückgegangen. Die Verkehrsbelastung auf diesen Wohnstraßen ist insgesamt – wie 
gewünscht – nach der Anpassung ausgeglichener verteilt. Diese Ergebnisse bilden den Erfolg 
der Anpassung ab und ermöglichen eine dauerhafte Beibehaltung dieser Verkehrsführung, so-
dass der Status eines Verkehrsversuches aufgehoben werden kann.  
 
2.2 Knotenstromzählungen

6 
Anhand der durchgeführten Knotenstromzählungen können Aussagen zu der neuen Ver-
kehrsverteilung getätigt werden. Durch den Vergleich der Knotenstrombelastungen zu den 
Spitzenstunden (Sph) vor (Februar 2019) und während (November 2021) des angepassten 
Verkehrsversuches sind somit die Auswirkungen des Verkehrsversuches messbar. 
Im Folgenden werden die Verkehrsmengen in der maximalen Spitzenstunde morgens oder 
nachmittags (in Kfz/Sph) betrachtet, da diese jeweils die maximale Belastung eines Tages im 
relevanten Knoten abbilden. Die relevanten untersuchten Knoten sind jene, an denen Ände-
rungen der Verkehrsführung vorgenommen wurden:  
 
Tab. 2 Vergleich Knotenstrombelastung in der maximalen Spitzenstunde (Sph) pro Tag 2019 
zu 2021 
 
Knotenstrombelastung in der 
maximalen Spitzenstunde (Sph) 
pro Tag 
 
2019 vor der Anpas-
sung 
 
2021 nach der Anpas-
sung 
 
Knoten Militärringstraße/ Schillingsrotter Weg 
 
 
Schillingsrotter Weg  
maximale Gesamtbelastung 
 
55 Kfz/Sph morgens 
 
 
128 Kfz/Sph morgens 
(+ 73 Kfz/Sph) 
 
 
Militärringstraße  
maximale Gesamtbelastung 
 
2.447 Kfz/Sph morgens 
(nördlich Schillingsrot-
ter Weg) 
 
2.294 Kfz/Sph morgens 
(nördlich Schillingsrotter 
Weg) 
(- 153 Kfz/Sph)

7 
 
Knotenstrombelastung in der 
maximalen Spitzenstunde (Sph) 
pro Tag 
 
2019 vor der Anpas-
sung 
 
2021 nach der Anpas-
sung 
 
Knoten Militärringstraß/Leyboldstraße/ Konrad-Adenauer-Straße 
 
 
Militärringstraße  
maximale Gesamtbelastung 
 
2.110 Kfz/Sph morgens 
(südlich Leyboldstraße)  
 
 
2.034 Kfz/Sph nachmit-
tags (südlich Leybold-
straße) 
(- 76 Kfz/Sph) 
 
 
Leyboldstraße  
maximale Gesamtbelastung 
 
432 Kfz/Sph morgens 
 
143 Kfz/Sph nachmittags 
(- 289 Kfz/Sph) 
 
 
Konrad-Adenauer-Straße  
maximale Gesamtbelastung 
 
786 Kfz/Sph morgens 
 
445 Kfz/Sph nachmittags 
(- 341Kfz/Sph) 
 
 
Die insgesamt geringere Verkehrsbelastung an den beiden betroffenen Knoten im übergeord-
neten Netz zeigt, dass Durchgangsverkehre aufgrund der mangelnden Attraktivität bedingt 
durch die eingeschränkten Zufahrts- und Ausfahrtmöglichkeiten bereits frühzeitig Alternativ-
routen wählen. Das Ziel der Verringerung des Durchgangsverkehrs für den Stadtteil Marien-
burg wurde somit erreicht.  
 
2.3 Durchgangsverkehrszählungen 
 
Vor und während des angepassten Verkehrsversuches wurden umfangreiche Erhebungen 
des Durchgangsverkehrs in Marienburg und Bayenthal an allen Ein- und Ausfahrten durchge-
führt. Somit können Rückschlüsse darüber gezogen werden, welche Durchgangsverkehrsrou-
ten genutzt werden. Die Vorheruntersuchung fand im Mai 2017 statt (Verkehrsversuch vor An-
passung). Nach der Anpassung des Verkehrsversuches wurden corona-, und witterungsbe-
dingt am 11.05.2022 erneut Durchgangsverkehrszählungen durchgeführt und ausgewertet. 
 
Bei der Erhebung der Durchgangsverkehre an Hand der Kennzeichenerfassung werden die 
Fahrten dem Durchgangsverkehr zugeordnet, wenn ein Fahrzeug innerhalb kurzer Zeit eine 
Route von einer Quelle (Einfahrt von dem übergeordneten Netz, via Gustav-Heinemann-Ufer, 
Oberländer Ufer, Bonner Straße, Militärringstraße oder Schönhauser Straße in die Marienburg 
oder nach Bayenthal) zu einem Ziel (Ausfahrten aus Marienburg oder Bayenthal aus dem un-
tergeordnetem Netz auf das übergeordnete Netzt) passiert hat.  
 
Analysiert wurden alle Routen mit einem Durchgangsverkehrsaufkommen ab fünf Kfz/Spitzen-
stunde. Insgesamt wurden fünfzehn Messstellen als Quellen und Ziele untersucht. Zwölf von 
fünfzehn Messstellen sind im Mai 2022 mit Werten unter einem Drittel Durchgangsverkehrsan-
teil als unauffällig und unkritisch zu bewerten. Im Vergleich waren im Mai 2017 bei der Vorer-
hebung vor der Anpassung der Verkehrsführung neun von fünfzehn Messstellen bei unter ei-
nem Drittel. Der Durchgangsverkehr konnte somit im Rahmen der Nachjustierung des Ver-
kehrsversuches weiterhin reduziert werden.  
 
Die meisten Durchgangsverkehrsmengen wurden 2022 in der jeweiligen Spitzenstunde (MSP 
= morgendliche Spitzenstunde, ASP = abendliche Spitzenstunde) an folgenden Ein- bzw. Aus-
fahrten jeweils fahrtrichtungsbezogen (nicht im Querschnitt) festgestellt:  
 
 Schönhauser Straße/Koblenzer Straße:  
Durchgangsverkehr 51 von 119 Kfz = 43% (ASP). Im Vergleich MSP:  38%. 
 Schönhauser Straße/Goltsteinstraße:

8 
Durchgangsverkehr 27 von 69 Kfz = 39 % (MSP). Im Vergleich ASP: 38%. 
 Oberländer Ufer/Marienburger Straße:  
Durchgangsverkehr 12 von 33 Kfz = 36% (MSP). Im Vergleich ASP: 26%. 
 
Zu beachten sind hierbei tägliche verkehrliche Tagessschwankungen von etwa 10 %, wodurch 
sich die leichte Erhöhung relativiert und als tolerabel betrachtet werden kann. Des Weiteren 
wurden diese Werte zur Spitzenstunde, der maximalen Verkehrsbelastung des Tages, gemes-
sen, sodass zu anderen Tageszeiten von niedrigeren Durchgangsverkehrsmengen auszuge-
hen ist.  
 
Im Mai 2017 wurden während des ersten Verkehrsversuches (vor der Anpassung) in der 
Durchgangsverkehrserhebung folgende Routen auf dem untergeordneten Netz mit einem er-
höhten Durchgangsverkehrsanteil festgestellt, die mit der aktuellen Erhebung aus Mai 2022 
(während Anpassung) verglichen werden sollen. Analysiert wurden die Routen mit einem 
Durchgangsverkehrsaufkommen ab acht Kfz/Sph. Hierzu zählen in der morgendlichen Spit-
zenstunde: 
 
 Bayenthalgürtel – Goltsteinstraße – Alteburger Straße in Richtung Schönhauser 
Straße mit 18 Kfz/Sph in 2017 und 5 Kfz/Sph in 2022 
 Leyboldstraße von Militärringstraße bis Bonner Straße mit 9 Kfz/Sph in 2017 und 0 
Kfz/Sph in 2022 (neu: untersagte Einfahrt in die Leyboldstraße) 
 Leyboldstraße – Pferdmengesstraße – Goltsteinstraße in Richtung Schönhauser 
Straße mit 8 Kfz/Sph in 2017 und 0 Kfz/Sph in 2022 (neu: untersagte Einfahrt in die 
Leyboldstraße) 
 
Insgesamt hat sich die Verteilung der Durchgangsverkehrsmengen (DV) auf der Leybold-
straße vor der Kreuzung Militärringstraße in der Morgenspitzenstunde wie folgt verändert:

9 
Tab. 3 Vergleich Durchgangsverkehrserhebungen Leyboldstraße/Militärringstraße 2017 zu 
2022 
Durchgangsverkehr 
(DV) Leyboldstraße 
(vor Kreuzung Militär-
ringstraße) 
Mai 2017 
 
Mai 2022 
Einfahrende Verkehre 48 Kfz DV von insgesamt 
266 Kfz/Sph = 18 % 
0 Kfz DV von insgesamt 0 
Kfz/Sph = 0 % (keine Einfahrt 
möglich seit Anpassung) 
Ausfahrende Verkehre 24 Kfz DV von insgesamt 
101 Kfz/Sph = 24 % 
18 KFZ DV von insgesamt 79 
Kfz/Sph = 23 % 
 
Durch die untersagte Einfahrt aus der Konrad-Adenauer-Straße und Militärringstraße in die 
Leyboldstraße konnte durch die einfahrenden Verkehre mit insgesamt 266 Kfz-Fahrten weni-
ger in der morgendlichen Spitzenstunde (davon 48 Durchgangsverkehr) eine erhebliche Ver-
kehrsberuhigung bewirkt werden.  
 
Auf dem Schillingsrotter Weg wurden vor dem Kreuzungsbereich Militärringstraße folgende 
Durchgangsverkehrsmengen (DV) beim Vergleich zwischen 2017 und 2022 zur morgendli-
chen Spitzenstunde festgestellt:  
 
Tab. 4 Vergleich Durchgangsverkehrserhebungen Schillingsrotter Weg/Militärringstraße 2017 
zu 2022 
Durchgangsverkehr (DV) 
Schillingsrotter Weg (vor 
Kreuzung Militärringstraße) 
Mai 2017 Mai 2022 
Einfahrende Verkehre 3 Kfz DV von insgesamt 8 
Kfz/Sph = 38 % 
22 Kfz DV von insgesamt 
77 Kfz/Sph = 29 % 
 
Ausfahrende Verkehre 6 Kfz DV von insgesamt 34 
Kfz/Sph = 18 %  
3 Kfz DV von insgesamt 34 
Kfz/Sph = 9 % (keine Aus-
fahrt möglich seit Anpas-
sung, Feuerwehr & Anlie-
gerinnen und Anlieger frei) 
 
Die ausfahrenden Verkehre an der Schillingsrotter Weg vor der Kreuzung Militärringstraße 
lassen sich trotz untersagter Ausfahrt durch Rettungsfahrzeuge, Anliegerfahrten und teilweise 
illegale Privatfahrten erklären.  
Auf Wunsch von Bürgerinnen, Bürgern, Politikerinnen und Politikern wurde im Laufe des Ver-
kehrsversuches der Schillingsrotter Weg für Anliegerinnen und Anlieger nachträglich geöffnet. 
Da die Beschilderung „Anlieger frei“ zum einen schwer kontrollierbar und zum anderen einen 
Nachahmereffekt bewirkt, hat die Verwaltung diese Maßnahme zunächst kritisch betrachtet. 
Der 2022 im Vergleich zu 2017 erhöhte einfahrende Verkehr ist damit zu begründen, dass hier 
die einzige südliche Einfahrt von der Militärringstraße nach Marienburg besteht.  
 
Unter Berücksichtigung, dass diese oben genannten Werte zu den Spitzenstunden, also zur 
punktuellen maximalen Verkehrsbelastungen an einem Tag, gezählt wurden und unter Be-
rücksichtigung von täglichen verkehrlichen Tagessschwankungen von etwa 10 % sind die drei 
Messstellen mit einem leicht erhöhten Anteil über einem Drittel dennoch als vertretbar anzuse-
hen. Für Wohngebiete innerhalb von Tempo 30-Zonen wird ein Durchgangsverkehrsanteil von 
über einem Drittel als kritisch betrachtet.  
Alle anderen zwölf Messstellen weisen in den Spitzenstunden mit akzeptablen Werten unter 
einem Drittel unauffällige Werte hinsichtlich der Durchgangsverkehrsanteile auf. Fahrten über 
das übergeordnete Verkehrsnetz, in diesem Falle den Bayenthalgürtel, werden ausdrücklich 
nicht als Durchgangsverkehre bewertet. Gegenüber der Vorher-Situation, die bei sechs Rou-
ten für Wohngebiete als nicht mehr verträglich einzustufende Durchgangsverkehrsanteile auf-
wies, konnte somit eine deutliche Verbesserung erzielt werden.

10 
Die Durchgangsverkehre über die Route Konrad-Adenauer-Straße/Leyboldstraße/ Pferdmen-
gesstraße/Goltsteinstraße konnten erfolgreich unterbunden werden, da die Geradeausfahrt 
aus der Konrad-Adenauer-Straße in die Leyboldstraße im Rahmen der Anpassung 2019 un-
terbunden wurde. Eine alternative Einfahrt aus der Militärringstraße kommend in die Leybold-
straße ist seitdem ebenfalls nicht möglich.  
Die Ergebnisse der umfangreichen Durchgangsverkehrserhebungen bilden den Erfolg der An-
passung ab und ermöglichen eine dauerhafte Beibehaltung dieser Verkehrsführung. 
Der Polizei sind Verkehrsverstöße in Form von Nichteinhaltung der Verkehrsführung bekannt. 
Zudem teilt die Polizei mit, dass durch die Anpassungen des Verkehrsversuches der Verkehr 
in den Wohnstraßen in Marienburg abgenommen, jedoch auf dem übergeordneten Straßen-
netz (Bonner Straße und Militärringstraße) zugenommen haben. Letzteres führe zu mehr 
Staubildungen. Die Baustelle auf der Bonner Straße würde hierbei ebenfalls eine Rolle spie-
len.  
Laut Einschätzung der Feuerwehr führt die Anpassung des Verkehrsversuches augenschein-
lich zu mehr Durchgangsverkehr. Einige Verkehrsteilnehmende würden bei einem Rückstau 
vom Verteilerkreis von der Militärringstraße in den Schillingsrotter Weg fahren. Dies führe 
dann im Schillingsrotter Weg zu mehr Begegnungsverkehr für die Einsatzfahrzeuge der Feu-
erwehr. Diese Verkehrszunahme ist jedoch darauf zurückzuführen, dass der Schillingsrotter 
Weg seit der Anpassung des Verkehrsversuches aus Süden kommend die einzige Einfahrt in 
die Marienburg darstellt.  
 
2.4 Fazit der Verkehrsuntersuchungen 
 
Zusammenfassend zeigen die Ergebnisse für die Stadtteile Bayenthal und Marienburg  
insgesamt eine weitere Reduzierung des Durchgangs- und Gesamtverkehrsaufkommens und 
damit den gewünschten Effekt. Innerhalb der Wohngebiete sind die Umverteilungen und Ab-
nahmen der Verkehre seit der Anpassung gleichmäßiger geworden. Eine weitere Ver-
kehrsentlastung kann erreicht werden, indem die Leistungsfähigkeit des übergeordneten Net-
zes, z. B. die Bonner Straße und der Bonner Verteiler, optimiert werden. Im Rahmen der Maß-
nahmen zur 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn werden diese Anpassungen mitberücksichtigt. 
Eine dauerhafte Fortführung der aktuellen Verkehrsführung wird demnach empfohlen, sodass 
der Status eines Verkehrsversuches entfallen kann. Seitens des Landesbetriebes Straßen 
NRW bestehen hierzu keine Bedenken. 
 
2.5 Rechtliche Bewertung 
 
Das Rechtsamt hat mitgeteilt, dass es die durch den Versuch angeordnete Verkehrsführung 
für rechtmäßig hält. 
Nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO kann die Straßenverkehrsbehörde zum Schutz der Wohn-
bevölkerung vor Lärm und Abgasen den Verkehr umleiten und die Nutzung bestimmter Stra-
ßen beschränken. Solche Immissionsbelastungen werden insbesondere von einem großen 
Anteil an Durchgangsverkehr innerhalb von Wohngebieten ausgelöst. Dieser lag vor der 
Durchführung des Versuchs insbesondere an dem Knoten Schillingsrotter Weg / Militärring-
straße, aber auch auf anderen Routen innerhalb der Wohngebiete, über dem für Wohngebiete 
noch akzeptablen Anteil von einem Drittel. Durch die neue Verkehrsführung konnte dahinge-
hend eine spürbare Verbesserung erreicht werden, ohne dass es zu Verkehrsverlagerungen 
gekommen wäre, die andere Straßen in unzumutbarer Weise belasten. 
 
 
 
3. Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürger und dem begleitenden Arbeitskreis 
 
Die angepasste Verkehrsführung im Rahmen des Verkehrsversuches wurde vorab umfang-
reich kommuniziert. Hinweisbeschilderung haben die Verkehrsteilnehmenden unmittelbar an 
den betroffenen Kreuzungen vorab informiert. Zudem wurden die etwa 6.500 betroffenen 
Haushalte vorher per Hauswurfsendung durch eine Anliegerinformation der Stadtverwaltung 
informiert. Durch Pressemitteilungen und die Internetseite der Stadt Köln wurde ebenfalls über 
das Vorhaben berichtet.

11 
Seit der Anpassung des Verkehrsversuches sind bei der Verwaltung insgesamt 93 Rückmel-
dungen von 60 Bürgerinnen und Bürgern eingegangen (zum Teil mehrfache Hinweise). Die 
Kontaktaufnahmen sind sowohl telefonisch als auch schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail ein-
gegangen.  
 
Die meisten Bürgerinnen und Bürger (42 von 60) waren gegenüber der neuen Verkehrsfüh-
rung negativ eingestellt. Dreizehn Bürgerinnen und Bürger stellten allgemeine, nicht wertende, 
Fragen bzw. gaben neutrale Hinweise. Fünf Rückmeldungen waren positiv. Die meisten der 
kritischen Anregungen (29 von 42 Bürgerinnen und Bürgern) erfolgten in Bezug auf die er-
schwerte Erreichbarkeit und die damit verbundenen Umwege, Umweltauswirkungen und Ben-
zinkosten. Eine längere Staubildung wurde dreizehn Mal kritisiert. Verkehrsverlagerungen 
wurden sieben Mal als Problem angesehen. Vier Bürgerinnen und Bürger berichteten von Ge-
schwindigkeitsüberschreitungen. Die Bevorzugung von Einzelinteressen wurde von acht Bür-
gerinnen und Bürgern kritisiert. 22 Bürgerinnen und Bürger (ein Schreiben enthielt vierzehn 
Unterschriften und ein weiteres Schreiben enthielt fünf Unterschriften, zusätzliche Kontaktauf-
nahme von drei weiteren Einzelpersonen) forderten das bestehende Einfahrtsverbot auf der 
Lindenallee/Schillingsrotter Weg um ein „Anlieger frei“ (bzw. „Anwohner frei“) zu ergänzen. 
Darunter ist ein Schreiben mit fünf weiteren zugehörigen Unterschriften für diese gewünschte 
Anpassung eingegangen. Ein Bürger war hingegen für die Einrichtung einer Einbahnstraße 
auf dem Schillingsrotter Weg. Im Rahmen eines Vor-Ort-Termins zwischen Bürgerinnen und 
Bürger, Vertreterinnen und Vertretern der Politik und der Fachverwaltung wurde entschieden, 
den Schillingsrotter Weg als „Anlieger frei“ im Nachgang zu beschildern. Die Umsetzung der 
Anordnung ist am 08.01.2021 erfolgt.  
 
Nach der Umsetzung des alternierenden Parkens auf der Pferdmengesstraße hatten drei Bür-
gerinnen und Bürger den Eindruck einer mangelnden Verkehrssicherheit. Die Markierung des 
alternierenden Parkens auf der Fahrbahn der Pferdmengesstraße entspricht einem Standard-
verfahren, wie es auch in anderen Kölner Wohnstraßen bereits umgesetzt wurde. Die gerade 
Sichtbeziehung und die ausreichenden Ausweichstellen stellen aus Sicht der Verwaltung 
keine Verschlechterung der Verkehrssicherheit dar. Im Gegenteil soll durch die gegenseitige 
Rücksichtnahme und gewünschte Geschwindigkeitsreduzierung die Verkehrssicherheit erhöht 
werden. Darüber hinaus wurde einmal der Wegfall der Stellplätze kritisiert. Zwei weitere Per-
sonen sprachen sich für die Maßnahmen und die damit eingetroffene Verkehrsberuhigung und 
Geschwindigkeitsreduzierung auf der Pferdmengesstraße aus.  
 
Die fünf positiven Bürgerreaktionen bezogen sich auf die eingetroffene Verkehrsberuhigung, 
Geschwindigkeitsreduzierung, gleichmäßigere Verteilung der Verkehre und Reduzierung des 
Durchgangsverkehrs innerhalb der Wohnstraßen in der Tempo 30-Zone.  
Zu beachten ist, dass die meisten Rückmeldungen kurze Zeit nach der Umstellung des Ver-
kehrsversuches eingegangen sind und sich zu dieser Zeit alle Verkehrsteilnehmerinnen und 
Verkehrsteilnehmer zunächst an die neue Verkehrsführung gewöhnen mussten. In der Zwi-
schenzeit ist dieser Gewöhnungseffekt eingetreten, so dass aktuell weder Beschwerden noch 
Probleme mit der geänderten Verkehrsführung vorliegen. 
 
Im Rahmen des begleitenden Arbeitskreises zum Verkehrsversuch Bayenthal/Marienburg 
wurden die bisherigen Erhebungsergebnisse und das weitere Vorgehen laufend kommuniziert 
und abgestimmt. Beteiligt waren Vertreterinnen und Vertreter von Interessengemeinschaften, 
der Bezirksvertretung Rodenkirchen und der Verwaltung. Am 21.11.2022 wurden die Inhalte 
dieser Beschlussvorlage in der 7. Arbeitskreissitzung bereits vorab vorgestellt. Die Teilnehme-
rinnen und Teilnehmer des Arbeitskreises unterstützen einstimmig die dauerhafte Fortführung 
der aktuell geltenden Verkehrsregelung an den Kreuzungen Leyboldstraße/Konrad-Adenauer-
Straße/Militärringstraße und Schillingsrotter Weg/Militärringstraße. Im Rahmen dieser Arbeits-
kreissitzung wurde des Weiteren angeregt, Maßnahmen für den Radverkehr auf der Leybold-
straße und Goethestraße – unabhängig vom Verkehrsversuch – separat zu prüfen und, wenn 
möglich, umzusetzen.  
 
 
4. Weitere Anpassungsvorschläge

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Die nachfolgenden Anpassungsvorschläge zum Verkehrsversuch stammen aus den Bürgerre-
aktionen, einer Anregung der Bezirksregierung Köln und Beobachtungen der Verwaltung. Eine 
Bewertung ist jeweils angefügt. 
a) Anpassungsvorschlag der Bezirksregierung Köln 
 
 Verkehrsführung für den Radverkehr an der Kreuzung Militärring-straße/Leybold-
straße/Konrad-Adenauer-Straße: 
Eine Anregung seitens der Bezirksregierung Köln im Nachgang an eine Bürgerbeschwerde 
bezieht sich auf die Verkehrsführung für den Radverkehr an der Kreuzung Militärring-
straße/Leyboldstraße/Konrad-Adenauer-Straße. Hierbei wird angeregt, auf der Konrad-Ade-
nauer-Straße eine überbreite Spur für Links- und Rechtsabbieger des motorisierten Individual-
verkehrs (MIV) und seitlich eine Schutzstreifenführung für den Radverkehr bis zur Aufstellflä-
che einzuführen. Die Umverteilung der Fahrbahnnutzung für den MIV und den Radverkehr auf 
der Konrad-Adenauer-Straße würde eine erhöhte Verkehrssicherheit für den Radverkehr her-
beiführen. Allerdings würde sich gemäß Einschätzung der Verwaltung der Verkehr auf der 
Konrad-Adenauer-Straße infolge des Wegfalls von einer Fahrspur stauen. Bereits heute zei-
gen sich Staubildungen, die sich in Folge der Reduzierung von zwei auf eine Fahrspur verlän-
gern würden. Hintergrund des Verkehrsversuches ist es, den Verkehr (vor allem Durchgangs-
verkehr) möglichst auf das übergeordnete Straßennetz zu verteilen und diese übergeordneten 
Straßen möglichst attraktiv zu gestalten. Diese Maßnahme würde somit dem eigentlichen Ziel 
entgegenstehen. Demnach wird empfohlen, im Sinne einer optimierten Radführung, der Stär-
kung des Umweltverbundes und einer erhöhten Verkehrssicherheit für Radfahrende, den 
Fahrradschutzstreifen zunächst provisorisch einzurichten und die Auswirkungen auf den MIV 
vorübergehend zu beobachten, bevor die Umsetzung dauerhaft erfolgt.  
 
Um das Geradeausfahren aus der Konrad-Adenauer-Straße in die Leyboldstraße zu unterbin-
den, schlägt die Bezirksregierung bauliche Maßnahmen vor. Diese Anpassung ist allerding 
nur möglich, wenn die Einfahrt in die Leyboldstraße von der Militärringstraße und Konrad-Ade-
nauer-Straße kommend dauerhaft verboten wird. Die Verkehrserhebungen zeigen keine Auf-
fälligkeiten hinsichtlich illegaler Einfahrten in die Leyboldstraße. Aus diesem Grunde lehnt die 
Verwaltung bauliche Maßnahmen ab, da die vorhandenen Markierungen als ausreichend an-
gesehen werden. 
Eine Radfahrerfurt solle laut der Bezirksregierung Köln die Überfahrt von der Konrad-Ade-
nauer-Straße in die Leyboldstraße verbessern. Aufgrund der vorhanden zahlreichen orthogo-
nal verlaufenden Straßenmarkierungen im Kreuzungsbereich ist eine Markierung einer Fahr-
radfurt allerdings nach Auffassung der Fachverwaltung nicht selbsterklärend und somit auch 
nicht zielführend. Die Verwaltung hat stattdessen eine vorgezogene Wartefläche für den Rad-
verkehr inkl. eines Fahrradpiktogramms angeordnet und vor Ort umgesetzt, um die Verkehrs-
sichert von Radfahrenden an dieser Kreuzung zu erhöhen. 
b) Anpassungsvorschläge seitens der Bürgerinnen und Bürger: 
 
 Einfahrtverbot auf der Lindenallee/Schillingsrotter Weg um ein „Anlieger frei“ ergän-
zen:  
Aus Sicht der Verwaltung war zunächst die Zusatzbeschilderung „Anlieger frei“ ab der Lin-
denallee für die Einfahrt in den Schillingsrotter Weg zum einen im Sinne des Ziels des Ver-
kehrsversuches nicht zielführend, da ein Anliegen schon vorliegt, wenn ein Anlieger besucht 
wird, ein Briefkasten oder ähnliches angefahren werden soll. Das bedeutet, dass diese Art von 
Beschilderung kaum überwachbar ist. Daher ist die Beachtung eines solchen Verkehrszei-
chens gering. Zum anderen würde dies eine gewisse Verkehrszunahme bewirken, da der 
Schillingsrotter Weg dann in beide Richtungen befahren würde. Dies entspricht nicht dem Ziel 
einer gleichmäßigeren Verteilung der Verkehre. Letztendlich hat die Verwaltung diesem 
Wunsch aufgrund eines Ortstermins zwischen Politikerinnen und Politikern, Anwohnerinnen 
und Anwohnern und der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Köln zugestimmt und vor Ort um-
gesetzt. Hiermit sollten Umwege für Anliegerinnen und Anlieger vermieden und die Erreich-
barkeit der Wohnanschriften, Dienstleistungseinrichtungen und Praxen verbessert werden.

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 Öffnung der Leyboldstraße während der Baumaßnahmen an der ehemaligen polni-
schen Botschaft: 
Da es sich bei der Baumaßnahme um eine temporäre Maßnahme handelt und auch zu dieser 
Zeit der Durchgangsverkehr unterbunden werden soll, wurde von einer Öffnung der Leybold-
straße abgesehen. Die Zufahrt in die Marienburg soll weiterhin über den Schillingsrotter Weg 
abgewickelt werden.  
 
 „Mofa frei“ für die Fahrt von der Konrad-Adenauer-Straße in die Leyboldstraße und 
auf dem baulichen Radweg entlang der Militärringstraße 
Die Unterbindung der Verbindung zwischen der Konrad-Adenauer-Straße und Leyboldstraße 
gilt für den gesamten motorisierten Individualverkehr, um den Durchgangsverkehr zu reduzie-
ren und eine Verkehrsberuhigung in den Wohnstraßen in der Tempo 30-Zone herbeizuführen. 
Hierbei sollen keine Ausnahmen gestattet werden. 
 
Entlang der Militärringstraße verläuft parallel ein gesonderter baulicher Fuß- und Radweg, die 
durch einen Grünstreifen voneinander getrennt sind. Mofas dürfen diese Wege nicht nutzen. 
Eine Änderung erfolgt nicht. 
 
 Anpassungsvorschlag (Beendigung Verkehrsversuch) im Rahmen einer Bürgerein-
gabe: 
Eine Bürgereingabe wurde im Rahmen der Vorlage 4393/2019 beantwortet. Der Wunsch der 
Petentin war die Aufhebung des Verkehrsversuches. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat 
am 15.06.2020 und der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden am 23.06.2020 eine 
Fortführung des Verkehrsversuches beschlossen. Die Petentin kritisiert, dass bei der ange-
passten Verkehrsführung die Interessen einiger weniger Anwohnerinnen und Anwohner aus 
Marienburg stärker berücksichtigt würden. Des Weiteren seien Stau auf der Bonner Straße 
und der Rheinuferstraße, Umwege und Umweltschäden die Folge der geänderten Verkehrs-
führung. Der Petentin wurde daraufhin mitgeteilt, dass man ihre Anregungen im Weiteren mit-
berücksichtigt. Des Weiteren wurde bekräftigt, dass es sich bei den geänderten Verkehrsfüh-
rungen weiterhin um einen Verkehrsversuch handelt und nach Auswertung aller Verkehrser-
hebungen und Bürgerreaktionen eine Vorlage an die politischen Gremien erstellt wird. 
 
c) Anpassungsvorschläge der Verwaltung: 
Die Verwaltung empfiehlt, aufgrund der erhöhten Geschwindigkeit („V 85“) auf der Straße „Am 
Südpark“ durch das punktuelle Markieren von beidseitigem Parken die Fahrbahn einzuengen 
und somit eine geschwindigkeitsreduzierende Wirkung anzustreben. Aufgrund des Straßen-
querschnittes, der vorhandenen einseitigen Parkmarkierung, zahlreicher Zufahrten und Ein-
mündungsbereiche sind hier nur vereinzelte Maßnahmen möglich. 
 
Auf der Marienburger Straße sollen ebenfalls im Sinne einer Geschwindigkeitsreduzierung 
weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen geprüft werden. Die V 85 liegt hier bei bis zu 44 
km/h. Auf der Lindenallee sollen ebenfalls geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen geprüft 
werden.  
Da in mehreren Ortsterminen festgestellt wurde, dass auf der Pferdmengesstraße außerhalb 
der Fahrbahnmarkierung für alternierendes Parken geparkt wurde, ist eine zusätzliche Be-
schilderung zur Verdeutlichung der Abwicklung des ruhenden Verkehrs bereits umgesetzt 
worden. 
Alle oben beschriebenen Verstöße wurden der Polizei bzw. dem Ordnungs- und Verkehrs-
dienst der Stadt Köln mit der Bitte um Kontrollen im Rahmen der personellen Möglichkeiten 
mitgeteilt.  
 
d) Rückmeldung seitens des begleitenden Arbeitskreises: 
 
Alle teilnehmenden Bürgervereinigungen des Arbeitskreises zum Verkehrsversuch Bayent-
hal/Marienburg, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Bezirksvertretung Rodenkir-
chen, den örtlichen Bürgervereinigungen und der Verwaltung, sprechen sich einstimmig für 
eine dauerhafte Verkehrsführung auf Basis der aktuellen Regelungen aus.

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5. Finanzierung 
 
Für eine dauerhafte Beibehaltung der aktuell geltenden Verkehrsregelungen müssen zum ei-
nen teilweise dauerhafte weiße Markierungen entfernt und neu aufgebracht werden und zum 
anderen die provisorischen gelben Markierungsfolien in dauerhafte weiße Markierungen um-
gewandelt werden. Diese Änderungen beziehen sich auf die Kreuzungen Militärring-
straße/Konrad-Adenauer-Straße/Leyboldstraße und Militärringstraße/Schillingsrotter Weg und 
umfassen Ausgaben in Höhe von etwa 11.000 €. Weiterhin ist die Lichtsignalanlage Militär-
ringstraße/Konrad-Adenauer-Straße/Leyboldstraße, welche sich in der Baulast von Straßen 
NRW befindet, hard- und softwaretechnisch anzupassen. Hierzu sind Signalgeber zu demon-
tieren sowie das Steuergerät der Lichtsignalanlage neu zu versorgen. Für diese Anpassung 
sind zusätzliche Kosten von etwa 3.500 € zu veranschlagen. 
 
 
6. Klimatische Auswirkungen 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk-
tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und 
fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu 
einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer-
tet werden. 
 
 
7. Begründung der Dringlichkeit 
 
Angesichts der Urteils zur Deutzer Freiheit werden aktuell alle Verkehrsversuche einer rechtli-
chen Bewertung unterzogen. Diese Bewertung hat so lange Zeit in Anspruch genommen, 
dass die Vorlage nicht mehr rechtzeitig zur Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen ein-
gebracht werden konnte. Um bei dieser Maßnahme Planungssicherheit zu erhalten, ist es 
aber erforderlich, schnellstmöglich einen Beschluss herbeizuführen, damit der Verkehrsver-
such abgeschlossen und einem Regelbetrieb zugeführt werden kann

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

672 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Wählen Sie bitte eine der drei folgenden Varianten aus und machen Sie entsprechende  
Angaben dazu. 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (2)

25.09.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
21.11.2023 Verkehrsausschuss
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2131/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
12.09.2023
Erstellt
03.07.2023 12:15