0760/2017
Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen und Anträgen aus dem Geschäftsbereich des Dezernates I
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Mitteilung Ausschuss
646 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11 Vorlagen-Nummer 0760/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.03.2017 Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen und Anträgen aus dem Geschäftsbereich des Dezernates I Der Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen und Anträgen aus dem Geschäftsbereich des De- zernates I wird dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales gemäß § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln für das 2. Halbjahr 2016 zur Kenntnis gegeben.
Bericht
95294 Zeichen
1
Be
richt über die Umsetzung von
Beschlüssen und Anträgen aus dem
Geschäftsbereich Dezernat I
Stand: 10.03.2017
2
Inhaltsverzeichnis
Seite
(1) Optimierte Dienstleistung – im Bezirk und im mo dernen Europa 4 - 8
(2) Antrag der FDP-Fraktion betreffend „Aufwertung der Veedel im Stadtbezirk
Innenstadt zu Stadtteilen“ 9
(3) Beschleunigung der städtischen Bauprojekte und Verg abeprozesse -
Geschäftsprozessoptimierung 10 - 11
(4)
Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion und der Frakt ion Bündnis 90/ Die Grünen
betreffend „Schutz des Roncalli- und des Heinrich-Böll-Platzes vor Beschädigungen
durch PKW und LKW“
12
(5) Generalsanierung und Erweiterung der Hauptfeuer wehrzentrale Köln Weidenpesch 13 - 14
(6) Einführung einer Software "Fallmanagement SGB VIII" im Amt für Kinder, Jugend
und Familie 15
(7) Einführung eines einheitlichen, online gestützten V ormerkverfahrens zur Vergabe
der Kinderbetreuungsplätze in Köln 16
(8) Neubau eines Feuerwehrzentrums in Köln-Kalk
hier: Baubeschluss 17 - 18
(9) Interkulturelles Maßnahmenprogramm – Maßnahmenempfe hlungen der Experten-
gruppen und des Integrationsrates 19
(10)
Antrag der FDP-Fraktion betreffend „Gegen Gewalt an Frauen – Frauenhäuser
stärken“ 20
(11) Softwarepflege- und Wartungsvertrag für das Einsatzleitsystem der Berufsfeuerwehr
Köln 21
(12) Antrag der Fraktion Die Linke und der Gruppe Pirate n betreffend „Resolution zu
einer Transparenzregelung“ 22
(13) Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen betreffend
„Stärkung der Gebäudewirtschaft“ 23 - 24
(14) Konzept „Mehr Präsenz und Ahndung durch verstärkten Ordnungsdienst“ 25 - 26
(15) Allgefahren-Versicherung für die Exponate der Museen und Archive 27
(16) Änderung des Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Köln 28
(17) Internetstadt Köln 29 - 31
(18) Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion und der Frakt ion Bündnis 90/ Die Grünen
betreffend „Sicherheit im öffentlichen Raum“ 32 - 33
(19)
Neubau eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuer wehr Köln, Löschgruppe
Dellbrück, mit angeschlossener Rettungswache am Standort Urnenstr. 7
hier: Baubeschluss
34
3
(20) Erweiterungsbau der Feuer- und Rettungswache Köln-Mülheim
hier: Planungsbeschluss 35
(21) Erweiterungsbau der Feuer- und Rettungswache Köln-Chorweiler
hier: Baubeschluss 36
(22) Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion und der Frakt ion Bündnis 90/ Die Grünen
betreffend „Beschaffung von Dienstfahrzeugen für den Ordnungsdienst“ 37
(23) Lieferung von Brandschutzkleidung über einen 2-Jahr es-Rahmenvertrag für die
Feuerwehr Köln 38
(24) Ausbau von derzeit etwa 170 Brandschutzfahrzeugen d er Feuerwehr Köln zur
Umrüstung auf Digitalfunk 39
(25)
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen betreffend „Mehr
Sicherheit auf Kölner Straßen und Plätzen – gemeins ames Konzept für Köln –
Videobeobachtung im öffentlichen Raum“
40 - 41
(26) Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern
1. Kölner Aktionsplan 42
(27) Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Köln 43 - 44
(28) Abschluss eines 5-Jahres-Rahmenvertrages zur Wartu ng, Reparatur und TÜV-
Abnahme von 1.261 Atemluftflaschen 45
(29) 2-Jahres-Rahmenvertrag zur Lieferung von Einsatzsti efeln für die Feuerwehr- und
Rettungsdienst inklusive einer Verlängerungsoption um maximal weitere 2 Jahre 46
(30) Wiederinbetriebnahme von vier stationären Geschwindigkeitsmessanlagen 47
(31) Abschluss eines 5-Jahres-Rahmenvertrages zur Bescha ffung von Jacken, Hosen
und Hemden der Dienstkleidung bei der Feuerwehr Köln 48
(32) Modernisierung der Leitstelle der Feuerwehr Köln – Projekt „Leitstelle 2020“
hier: Planungsbeschluss 49 - 50
(33) 2020: Köln l(i)ebt Vielfalt – Diversity Konzept 51
4
Betreff: Optimierte Dienstleistung – im Bezirk und im modernen Europa
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 25.09.2008
Vorlagenummer: 1766/2008, AN/1778/2008, AN/1781/200 8
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 25. 09.2008 das Konzept „Optimierte
Dienstleistung – im Bezirk und im modernen Europa“ beschlossen. Ziel dieses Konzeptes ist ein
einheitliches Angebot an städtischen Dienstleistung en in den Bezirken. Ferner beinhaltet es eine
Verbesserung des Leistungsangebotes und der Servicequalität.
Die im Konzept beschriebenen Veränderungen werden m it Blick auf den städtischen Haushalt
stufenweise umgesetzt. Der Rat hat weiterhin beschl ossen, dass der AVR halbjährlich einen
Sachstandsbericht über die Entwicklung des Bürgerservice bei der Stadt Köln erhält.
Nachfolgend werden die Veränderungen zum letzten Sachstandsbericht dargestellt.
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=879
Sachstand: Bewertung:
Stufe 1 – Optimierung Bürgerservice in den Stadtbezirken
Stufe 1 beinhaltet die unmittelbaren Veränderungen im Bürgerservice. Diese
Veränderungen wirken sich zum Einen auf den Bereich der Kundenzentren, zum
Anderen auf das Angebot verschiedener Fachämter in den Bürgerämtern aus.
Die derzeitige Situation stellt sich wie folgt dar:
Veränderungen im Bereich der Kundenzentren:
Das Aufgabenspektrum
Im Rahmen der Organisationsuntersuchung in den Kund enzentren wurden u.a.
die Schnittstellen zu anderen Dienststellen betrach tet und -unter besonderer
Beachtung des Lebenslagenprinzips- konkrete Vorschl äge für das zukünftige
Aufgabenspektrum der Kundenzentrum erarbeitet.
Die Ergebnisse der Untersuchung werden derzeit verwaltungsintern abgestimmt.
Infotheken und Wartebereiche in den Bürgerämtern
Zur Verbesserung des Kundenservices sollen
in den Kundenzentren Infotheken
gebaut werden, an denen Anliegen direkt und abschli eßend bearbeitet werden
können. Die Infotheken in den Stadtbezirken Innenst adt, Lindenthal, Ehrenfeld,
Nippes, Chorweiler und Porz sind für die im Konzept beschriebenen
Anforderungen ausgestattet. In Kalk und Mülheim sollen diese Arbeiten bis Ende
2018 abgeschlossen werden. Auch die Wartebereiche w erden stetig im Hinblick
auf Bürgerfreundlichkeit überprüft und bei Bedarf modernisiert.
Stufe 3 – Auf- und Ausbau regionaler Servicestrukturen im Bürgerservice
In der Stufe 3 ergeben sich keine Veränderungen zum letzten Sachstands-
bericht.
5
Zusätzlich bereits umgesetzte und geplante Optimier ungen im Bürger -
service
Terminvereinbarung
Für den Bürger besteht die Möglichkeit, Termine in allen Kundenzentren und im
Standesamt für die Anmeldung zur Eheschließung währ end der gesamten
Öffnungszeit für bestimmte Dienstleistungen über da s Bürgertelefon, die
einheitliche Behördenrufnummer 115 und auch von zu Hause aus rund um die
Uhr online zu reservieren. Die Leistungen der Kunde nzentren können somit
direkt zum vereinbarten Termin ohne Wartezeiten in Anspruch genommen
werden. Durch weitere Werbemaßnahmen (z.B. Plakate, Taschenkalender,
Informationen im Internet) werden die Kundinnen und Kunden auf diesen Service
hingewiesen.
Verbesserung der Internetpräsentation
Damit die Bürgerinnen und Bürger aktuelle, zuverläs sige und bedarfsgerechte
Informationen bzw. Auskünfte erhalten, finden ein s tändiger Wissensaustausch
mit dem Bürgertelefon und eine Aktualisierung der I nternetseiten statt.
Installation von Aufrufanlagen / Anzeige der Wartezeiten
In allen Bezirken wurden neue Aufrufanlagen install iert. Die Dauer der
tatsächlichen Wartezeiten aller Kundenzentren wird nun über die Aufrufanlagen
in dem jeweiligen Kundenzentrum und im Internet ang ezeigt. Diese Information
ermöglicht den Kundinnen und Kunden, sich gegebenen falls für ein anderes
Kundenzentrum mit kürzeren Wartezeiten zu entscheid en. Dies ist machbar, da
den Bürgerinnen und Bürgern in allen Kundenzentren das gleiche
Serviceangebot zur Verfügung steht.
Stadtinformation in den Wartebereichen
Ab sofort werden Bürgerinnen und Bürger, die eine m itunter längere Wartezeit in
den Kundenzentren zu überbrücken haben, über städti sche Dienstleistungen,
Stellenangebote, aktuelle Projekte, Historisches un d vieles mehr informiert.
Möglich ist dies über eine Einbindung der Informati onen in die Anzeige der
Aufrufanlage in den Wartebereichen. Pilotiert wurde diese Stadtinformation im
Kundenzentrum Innenstadt als auch in der Elterngeld - und Schwerbehinderten-
stelle und wird kurzfristig auf die anderen Kundenz entren und das Standesamt
ausgedehnt.
Stellenbesetzungen in den Kundenzentren
Zur Sicherstellung eines einheitlichen und angemess enen Bürgerservices wurde
zum Stellenplan 2016/2017 ein zentraler Springerpoo l im Umfang von 10,0
Stellen für die Kundenzentren eingerichtet. Die Ste llenausstattung der neun
Kundenzentren umfasst nunmehr 154,0 Stellen.
In 2016 konnten 35 Personen extern eingestellt werd en. Zusätzlich wurden
einzelne Stellen nach interner Ausschreibung besetz t sowie Ersteinsatzkräfte
zugewiesen. Die Besetzung zukünftiger einzelner Vak anzen wird über das
Stellenbesetzungsverfahren weiterhin sichergestellt . Insgesamt besteht zurzeit
eine Besetzungsquote von 94%.
6
Schulungskonzept
Das Einarbeitungskonzept für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist erstellt.
Das speziell auf die Kundenzentren zugeschnittene Schulungsrepertoire umfasst
mittlerweile 15 Seminare und Fortbildungen, das sow ohl Pflicht- als auch
freiwillige Schulungen enthält. Damit wird eine ein heitliche und praxisorientierte
Einarbeitung sichergestellt. Insbesondere wurden Sc hulungen für externe,
verwaltungsunerfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbe iter durchgeführt und
beispielsweise erstmalig ein zweiwöchiger Verwaltun gscrashkurs beim
Rheinischen Studieninstitut organisiert.
Neuausschreibung der Fotoautomaten
Die bisher in den Bezirksrathäusern und im Kalk-Kar ree aufgestellten
Passbildautomaten haben lediglich analoge Passbilde r angefertigt. Daher
erfolgte eine Neuausschreibung der Dienstleistungsk onzession. Die nunmehr
aufgestellten neuen Passbildautomaten können neben analogen Passbildern auf
Wunsch auch digitale Passbilder erstellen, die von den Sachbearbeitern der
Kundenzentren bei der Bearbeitung von Anträgen auf Ausweisdokumente
weiterverarbeitet werden können. Die Umstellung auf die digitale Nutzung ist für
das 1.Quartal 2017 geplant.
Der Passbildautomat im Kundenzentrum Chorweiler wir d nach dem Abschluss
der Baumaßnahmen aufgestellt.
Dokumentenprüfung mit Visocore Verify
Seit Oktober 2014 werden Ausweisdokumente in den Ku ndenzentren mittels
Visocore Verify auf Manipulationen überprüft. Im Ja hr 2016 wurden hierbei 32
gefälschte Dokumente festgestellt. In 20 Fällen kon nten die Personen, die die
Fälschungen vorgelegt haben, festgenommen werden. In 8 Fällen haben sich die
Personen einer Festnahme entzogen, die Dokumente ko nnten jedoch
sichergestellt werden. Bei 32 Dokumenten wurden Auffälligkeiten festgestellt, ein
Fälschungsverdacht hat sich jedoch bei der anschlie ßenden Detailprüfung nicht
bestätigt.
Seit dem 01.02.2016 werden neben Ausweisdokumenten auch Fahrerlaubnisse
mittels Visocore Verify auf Manipulationen überprüft und bei Fälschungsverdacht
zur weiteren Überprüfung durch die Polizei vorläufi g eingezogen. Im
vergangenen Jahr wurden in allen Kundenzentren 35 F ahrerlaubnisse vorläufig
eingezogen.
Definition „Standardarbeitsplätze“ in den Kundenzentren
Die Arbeitsplätze in den Kundenzentren entsprechen oftmals nicht mehr den
Anforderungen eines modernen Arbeitsplatzes. Dies l iegt zum Einen an der
Vielzahl der benötigten technischen Geräte und zum Anderen am Zustand der
vorhandenen Möbel.
Es wurde daher ein Konzept zur Ausstattung der Kund enzentren entwickelt, das
sowohl die technischen, medizinisch-ergonomischen u nd arbeits-
schutzrechtlichen Aspekte berücksichtigt, aber glei chzeitig noch
Handlungsspielraum für individuelle Gegebenheiten l ässt. Mit der Neu-
möblierung wird neben der Einhaltung des Datenschut zes auch eine
kundenfreundlichere Atmosphäre geschaffen. In 2016 wurde das Kunden-
zentrum Kalk neumöbliert.
7
Konzept Kassenautomaten
Mit dem Einsatz von Kassenautomaten geht die Stadt Köln einen weiteren Schritt
in Richtung innovativer, wirtschaftlicher und leist ungsorientierter Verwaltung.
Durch den flächendeckenden Einsatz von Kassenautoma ten in den
Kundenzentren lassen sich Einsparungen generieren. Darüber hinaus entstehen
vielfältige organisatorische Vorteile (z.B. Vertret ungsproblematik, Öffnungszeiten
etc.) Es ist beabsichtigt, im Jahr 2017 die ersten beiden Standorte mit
Kassenautomaten auszurüsten.
Anliegenmanagement
Den Bürgerinnen und Bürger stehen eine Vielzahl von Möglichkeiten zur
Verfügung um der Stadt Infrastrukturprobleme sowie Mängel im öffentlichen
Straßenland zu melden und Anregungen einzubringen. Ein erster Schritt die Zahl
der Eingangskanäle zu bündeln, war die Einführung v on „sag’s uns“ in der Köln-
App. Die hierüber von den Bürgerinnen und Bürgern g emeldeten Mängel
werden, zum Teil über das Bürgertelefon, an die Fac hdienststellen geleitet. Mit
der Einführung eines internetbasierten Anliegenmana gements werden alle
gemeldeten Anliegen bzw. Mängel öffentlich angezeig t und der Stand der
Bearbeitung in der Fachverwaltung veröffentlicht. D arüber hinaus erhalten die
Bürgerinnen und Bürger, die einen Mangel gemeldet h aben, eigene
Informationen über den Bearbeitungsstand. Dies führ t zu einem für die
Bürgerinnen und Bürger sichtbaren und transparenten Verwaltungshandeln. Seit
der Veröffentlichung am 23.10.2015 wurden bereits ü ber 10.000 Meldungen
eingegeben. Das Anliegenmanagement ist eine dynamis che Anwendung und
wird kontinuierlich hinsichtlich der Bedienungsfreu ndlichkeit und weiterer
Mängelkategorien verbessert.
Bewohnerparken online
Die neue Software wird voraussichtlich Mitte 2017 p roduktiv gesetzt. Mit ihr wird
ein medienbruchfreies Antragsverfahren von Antragst ellung, über Bezahlung bis
hin zum Ausdruck des Bewohnerparkausweises ermöglicht.
Verfahrensänderung Bewohnerparken
Bislang hatten die Bewohnerparkausweise eine Gültigkeitsdauer von maximal 12
Monaten. Die Gültigkeitsdauer wurde jetzt auf 18 bz w. 24 Monate ausgedehnt.
Somit reduziert sich die Häufigkeit der Beantragung bzw. der Verlängerung, was
sowohl für die Kundinnen und Kunden als auch für di e Sachbearbeitung eine
erhebliche Zeitersparnis bedeutet.
Benachrichtigungsschreiben Personalausweis
Die turnusmäßige Benachrichtigung „Ihr erster Perso nalausweis“ und „Die
Gültigkeit Ihres Personalausweises läuft in Kürze a b“ wurde wieder eingeführt.
Anfang Januar 2017 hat der erste automatisierte Ver sand der Anschreiben
stattgefunden.
Verbesserung des Bürgerservices in der Elterngeld- und
Schwerbehindertenstelle
In der Elterngeld- und Schwerbehindertenstelle wurd en einige Maßnahmen
realisiert, um den Bürgerservice zu verbessern. So wurde eine Aufrufanlage mit
Selbstbedienungsterminal installiert, an dem sich d ie Bürgerinnen und Bürger
8
ihre Aufrufmarke ziehen können und somit eine geord nete Reihenfolge der
Vorsprechenden gewährleistet ist. Das Servicebüro in der Elterngeldstelle wurde
weiter ausgebaut und der Internetauftritt stetig ak tualisiert. Zum 01.03.2017
werden die Öffnungszeiten an die aktuelle Bedarfsla ge angepasst, um eine
bessere Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.
9
Betreff: Antrag der FDP -Fraktion betreffend „Aufwertung der Veedel im
Stadtbezirk Innenstadt zu Stadtteilen“
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 13.10.2011
Vorlagennummer: AN/1777/2011
Beschluss:
Die Angelegenheit wird zur Prüfung an die Verwaltung überwiesen. Das Ergebnis ist dem Rat unter
Beteiligung und mit den Voten der Bezirksvertretung en und nach anschließender Vorberatung
durch den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Recht sfragen/Vergabe/Internationales zur
Entscheidung vorzulegen. In die Prüfung sollen insbesondere folgende Punkte einfließen:
- die Vor- und Nachteile sind darzustellen,
- die Überprüfung soll für alle Stadtbezirke vorgenommen werden,
- die Folgen von Änderungen der Stadtteile sind aufzuzeigen bezüglich
evtl. Konsequenzen für die Einteilung der Wahlbezirke, möglicher
statistischer Probleme bei der Vergleichbarkeit von aktuellen mit
historischen Daten,
- Möglichkeiten; wie Veedel und Wohnplätze hervorgehoben werden
können, bspw. durch Eintrag im Personalausweis oder geeignete
Beschilderung im Veedel.
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=6133
Sachstand: Bewertung:
Der Ratsbeschluss sieht vor, entgegen dem eingebrac hten Antrag, eine
Überprüfung aller Stadtbezirke nach verschiedenen Kriterien vorzunehmen. Dieser
Auftrag ist mit einem erheblichen Arbeitsaufwand ve rbunden. Bisher wurde mit
Unterstützung der städtischen Bürgerämter eine Best andaufnahme zu
entsprechenden Beschlüssen und Initiativen in den Stadtbezirken durchgeführt, die
zurzeit von der Verwaltung ausgewertet wird. Im nächsten Arbeitsschritt ist geplant,
unter Einbindung der betroffenen Fachdienststellen die Folgen von möglichen
Änderungen der Stadtteile sowie den damit verbunden en Verwaltungsaufwand
einzuschätzen.
Der Sachstand ist aus personellen Gründen unverändert.
10
Betreff: Beschleunigung der städtischen Bauprojekte und Verg abeprozesse –
Geschäftsprozessoptimierung
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 15.05.2012
Vorlagennummer: 0064/2012
Beschluss:
A) Der Rat nimmt das von der Verwaltung erarbeitete Maßnahmenpaket (siehe unter I. der
Beschlussvorlage, Projektmanagement, IT-Unterstützu ng u.a.) zur Kenntnis und sieht hierin
geeignete Schritte zur Beschleunigung von städtischen Baumaßnahmen.
B) Der Rat beschließt die von der Verwaltung erarbe iteten Maßnahmen zur
Verfahrensbeschleunigung der politischen Beratung u nd Beschlussfassung (siehe unter II. der
Beschlussvorlage, Heraufsetzung und Harmonisierung der städtischen Wertgrenzen,
Zusammenfassung/Reduzierung politischer Beschlüsse, Verzicht auf politisch nicht beeinflussbare
Entscheidungen) und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Änderungen in den städtischen
Satzungen, Richtlinien und Regelungen vorzunehmen.
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=8356
Sachstand: Bewertung:
An der Umsetzung des vom Rat am 15. Mai 2012 beschl ossenen
Maßnahmenpakets zur Verfahrensbeschleunigung der po litischen Beratung und
Beschlussfassung sowie des verwaltungsinternen Maßn ahmenpakets zur
Beschleunigung von Baumaßnahmen wird nach wie vor gearbeitet.
Zur Umsetzung der Maßnahmen zur Verfahrensbeschleun igung der politischen
Beratung und Beschlussfassung sind Änderungen vor a llem in der
Zuständigkeitsordnung notwendig. Die weitere Entwic klung im Hinblick auf die
Änderung der Zuständigkeitsordnung ist noch nicht abgeschlossen.
Die elektronische Abwicklung von Vergaben wurde flächendeckend eingeführt.
Die speziellen Schulungsangebote für mit Baumaßnahm en betraute
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden weiterhin i m Rahmen des allgemeinen
städtischen Fortbildungsangebotes angeboten. Für Mi tarbeiterinnen und
Mitarbeiter, die aufgrund der Arbeitssituation nich t in der Lage sind, an den meist
mehrtätigen Seminaren teilzunehmen, werden alternat ive Lösungsmöglichkeiten
geprüft.
Das ergänzend angebotene Projekt-Coaching wurde in Pilotprojekten fortgeführt.
Das individuell auf die jeweiligen Projekte zugesch nittene Projekt-Coaching wurde
von den Fachdienststellen sehr unterschiedlich genu tzt und, trotz des sehr
unterschiedlichen Umfangs, von den Teilnehmenden durchweg als sehr positiv und
hilfreich bewertet. Besonders in Projekten mit hete rogenen Akteuren, in welchen
eine Moderation zur Schaffung einer gemeinsamen Gru ndlage besonders von
Bedeutung ist, ist das Bauprojektcoaching wichtig. Der Pilotversuch hat aber auch
11
gezeigt, dass die Faktoren, die das Bauprojektcoaching in einigen Fällen erschwert
haben, wie fehlende Ressourcen und hohe Fluktuation , auch den Erfolg der
Bauprojekte als solche beeinträchtigen.
Die Kölner Vergabeordnung (KVO) berücksichtigt die Änderungen der
Vergaberechtsnovelle von 2016 und regelt die Schnit tstellen zwischen den
Zuständigkeiten der Fachämter und dem Zentralen Vergabeamt. Zudem wurde die
verwaltungsinterne Regelung zur Einbindung des Zent ralen Vergabeamtes durch
eine Entscheidung des Stadtvorstandes modifiziert. Die Wertgrenzen wurden in
Bezug auf die beiden Vergabearten „freihändige Verg aben“ und
„Angebotsbeiziehungen“ größtenteils verdoppelt, tei lweise sogar um 150%
angehoben. Hierdurch wird den Fachdienststellen meh r Freiraum geschaffen,
Vergaben in eigener Zuständigkeit zu bearbeiten.
Die Bedarfsprüfungsrichtlinie wurde in 2016 ebenfal ls überarbeitet und kürzer,
klarer und verständlicher gefasst. Bei der Bedarfsp rüfung zur Beauftragung von
Fremdpersonal ist als weitere Maßnahme zur Verfahre nsbeschleunigung eine
Mitzeichnung des Amtes für Personal, Organisation und Innovation jetzt nicht mehr
gefordert, lediglich eine Ausfertigung der Bedarfsp rüfungsdokumentation muss zur
Kenntnisnahme übersandt werden. Zwischenzeitlich st eht ebenfalls ein
überarbeiteter, online ausfüllbarer Vordruck „Bedar fsprüfung“ zur Verfügung. An
der vollständigen elektronischen Bedarfsprüfung wir d zurzeit gearbeitet. Ein erster
Pilotversuch war erfolgreich, zeitnah soll der Pilotversuch ausgeweitet werden.
Weiterhin arbeitet die Verwaltung an einem Konzept zur Modifizierung der
Regelungen zur Bedarfsfeststellung für Liefer- und Dienstleistungen.
12
Betreff:
Dringlichkeitsantrag der SPD -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen betreffend „Schutz des Roncalli- und des Heinrich-Böll-
Platzes vor Beschädigungen durch PKW und LKW“
Gremium: AVR
Sitzungsdatum: 06.12.2010
Vorlagennummer: AN/2317/2010
Beschluss:
Der AVR beauftragt die Verwaltung, Maßnahmen zum wi rksamen Schutz des Roncalliplatzes und
des Heinrich-Böll-Platzes zu prüfen. Ziel ist es, d ie Plätze weitestgehend vom PKW- bzw. LKW-
Verkehr freizuhalten. Notwendiges Befahren zum Erha lt der Funktionalitäten ist auf ein geregeltes
Mindestmaß zu reduzieren und dergestalt zu regulier en, dass eine Beschädigung der Oberflächen
ausgeschlossen beziehungsweise eine verursachungsge mäße Zuordnung ggf. notwendig
werdender Reparaturarbeiten möglich ist und auch um gesetzt wird. Die Ergebnisse der Prüfungen
und entsprechende Kostenkalkulationen sind dem AVR in einer Entscheidungsvorlage bis zur
Sitzung im Mai 2011 vorzulegen.
Dabei sollen sämtliche in Frage kommenden Maßnahmen geprüft werden. In die Prüfung soll auch
die Sperrung mittels automatisch versenkbarer Polle r oder anderer technischer Einrichtungen
ausdrücklich einbezogen werden.
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=4760
Sachstand: Bewertung:
Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.0 3.2013 den Beschluss
gefasst, ein Umwidmungsverfahren für die Platzfläch e des Roncalliplatzes
durchzuführen. Auf die in der Sitzung des Ausschuss es Allgemeine Verwaltung
und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 31. 03.2014 vorgelegte
Sachstandsmitteilung zum Teileinziehungsverfahren wird Bezug genommen.
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=12144
Das Verfahren kann zurzeit weiterhin nicht abgeschl ossen werden. Die genaue
Festlegung des künftigen Widmungsinhaltes ist abhän gig von den laufenden
Planungen und Baumaßnahmen rund um den Roncalliplat z (Planung „Historische
Mitte“, Umbau Domhotel, Sanierung Römisch-Germanisc hes Museum). Inwieweit
hierdurch eine eingeschränkte Befahrbarkeit sicherg estellt werden muss, kann
zurzeit noch nicht beurteilt werden.
Die Einhaltung der nach der Straßenverkehrsordnung angeordneten Anlieferzeiten
und die Berechtigungen zum Befahren der Platzfläche werden seitens des
Ordnungsamtes kontrolliert und bei der Genehmigung von Veranstaltungen wird
ein besonderes Augenmerk auf die Beweissicherung gelegt.
13
Betreff: Generalsanierung und Erweiterung der Hauptfeuerzentrale Köln -
Weidenpesch
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 11.02.2014
Vorlagennummer: 3892/2012
Beschluss:
1. Der Rat genehmigt die Kostenberechnung zur Gene ralsanierung und Erweiterung der
Feuerwehrhauptzentrale und dem Neubau eines Geräteh auses für den Fernmeldedienst der
Freiwilligen Feuerwehr Köln, Scheibenstr. 13, 50737 Köln-Weidenpesch mit Gesamtkosten
von 39,38 Mio Euro und beauftragt die Verwaltung mi t der Weiterplanung, Submission und
Baudurchführung.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Prüfu ng, ob das Projekt „Nutzung Wärme aus
Abwasser“ im Rahmen dieses Bauprojektes Anwendung f inden kann. Unter der
Vorraussetzung einer positiven Standortanalyse (Erg ebnis des Gutachtens) wird die
RheinEnergie Köln die gesamten Investitionskosten s owie weiteren Betriebskosten zum
Betreiben der Energiegewinnung „Wärme aus Abwasser“ übernehmen. Die Stadt Köln
(Feuerwehr) wird weiterhin den verbrauchsabhängigen Vergleichsgaspreis entrichten, so
dass bei der EU-subventionierten Nutzung der regenerativen Energie „Wärme aus Abwasser“
keine Mehrkosten (Investitions- und Betriebskosten) aber auch keine wirtschaftlichen Vorteile
entstehen.
3. Die RheinEnergie hat Interesse, Teile der Dachf lächen für eine Photovoltaikanlage zu nutzen.
Für die Feuerwehr entstehen bei der Umsetzung diese r Maßnahme keine Kosten, allerdings
auch keine wirtschaftlichen Vorteile. Für die RheinEnergie dient dieses Projekt auf dem Dach
der Feuerwehrhauptzentrale neben dem Aspekt der Str omgewinnung als Leuchtturmprojekt.
Insgesamt kann diese Maßnahme das Image der Stadt K öln als zukunftsorientierte und auf
Nachhaltigkeit bedachte Stadt nur positiv unterstüt zen. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
dieses Projekt gemeinsam mit der RheinEnergie zu realisieren.
4. Der Rat beschließt die erste Freigabe der zur Ba udurchführung notwendigen Mittel in Höhe
von 9.050.000 Euro im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst,
bei Zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bzw. Fi nanzstelle 3701-0212-5-5400
„Generalsanierung FW5 (7.650.000€) und 3701-0212-0- 5700 „Gerätehaus Fernmeldedienst“
(1.400.000€), Haushaltsjahr 2013.
Die Abschreibungen sind im Teilergebnisplan 0212 b ei Zeile 14 veranschlagt.
Sofern die Bezirksvertretung keine gegente ilige Stellungnahme abgibt, verzichtet der
Bauausschuss und der Gesundheitsausschuss auf eine erneute Vorlage. Die
Bezirksvertretung 5 ist nicht entscheidungsbefugt, da sich für den Standort einer Feuer- und
Rettungswache die im Brandschutz- und Rettungsdiens tbedarfsplan ausgewiesenen Ziele
nicht am Stadtbezirk orientieren, sondern die flächendeckende Versorgung des Stadtgebietes
im Vordergrund steht.
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=12102
Sachstand: Bewertung:
Kosten:
14
Es gilt das vom Rat mit Weiterplanungs- u. Baubesch luss vom 11.02.2014 freige-
gebene Budget, wie folgt:
39,38 Mio Euro gesamt
+1.22 Mio Euro Baupreissteigerungen (Baupreisindex des II. Quartals 2012)
40,60 Mio Euro gesamt inkl. Baupreissteigerungen
In diesem Gesamtbudget sind aufgrund der damaligen städtischen Vorgaben keine
Risikokosten enthalten.
Die Gesamtkosten liegen gemäß Kostenverfolgung vom 16.12.2016 innerhalb des
Kostenplans.
Mit Stand 16.12.2016 wurden 24,8 Mio. Euro durch Be auftragungen gebunden.
Abgerechnet wurden bereits 7 Mio. Euro. Im Bereich der Submission befinden sich
Ausschreibungen mit einem Wert von ca. 9,0 Mio. Euro.
Eintretende Risiken können im Bauablauf noch zu Kostenerhöhungen führen.
Termine:
Es gilt der Bauzeitenplan vom 19.01.2017 der Archit ekten Gatermann & Schossig
und der Planungsgruppe Gestering, Knipping, DeVries , die Gesamtfertigstellung
der Hauptfeuerwehrzentrale Köln Weidenpesch erfolgt voraussichtlich Juni 2020.
Planungs- und Bauausführungssachstand:
1. Bauabschnitt:
Rohbauausführung der Bauteile E und B2 wurde am 20.02.2017 abgeschlossen.
Zurzeit befinden sich die Ausbaugewerke: Dacharbeit en, Abgasanlagen, Tore,
Fenster, Fassade, Sanitär, Elektro und Trockenbau in der Montageplanung.
2. Bauabschnitt:
Ausführungsplanung ist abgeschlossen. Diverse Gewer ke befinden sich in der
Vergabe
3. Bauabschnitt
Ausführungsplanung ist abgeschlossen.
15
Betreff: Einführung einer Software „Fallmanagement SGB VIII“ im Amt für
Kinder, Jugend und Familie
Gremium: AVR
Sitzungsdatum: 19.05.2014
Vorlagennummer: 1021/2014
Beschluss:
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfrage n/Vergabe/Internationales stimmt der
Einführung einer neuen Software „Fallmanagement SGB VIII“ im Amt für Kinder, Jugend und
Familie im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbei t im KDN zu und stellt den
entsprechenden Bedarf fest. Er beschließt zugleich den Verzicht auf den Vergabevorbehalt.
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=12409
Sachstand: Bewertung:
Der Hersteller der Software die AKDN in Paderborn p rogrammiert die Software
modular für die verschiedenen Aufgabengebiete des Jugendamtes:
• Modul Jugendgerichtshilfe
Dieses Modul ist seit 2014 im Einsatz.
• Modul ASD/GSD
Das Modul für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und den
Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst (GSD) ist ebenfal ls im Einsatz; wird
derzeit jedoch nur in dem Umfang genutzt, der zur E rstellung der
Bundesstatistik nach SGB VIII erforderlich ist.
Für eine weitergehende Nutzung, z.B. auch als elekt ronische Fallakte, ist
zusätzliche Entwicklungsarbeit erforderlich.
• Modul Beistandschaft/Amtsvormundschaft
Das Modul wurde planmäßig für die Erfassung von Bei standschaften,
Beratungen und Unterstützungsfällen sowie der Durch leitung von
Unterhaltszahlungen eingeführt.
Für dieses Modul ist die Abbildung weiterer wesentl icher Aufgaben der
Beistandschaft, wie z.B. die Erstellung von Urkunde n oder die Berechnung
des Unterhaltes, noch in der Entwicklung.
Die Einführung der Software in der Amtsvormundschaf t ist für das erste
Quartal 2017 geplant.
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Betreff: Einführung eines einheitlichen, online gestützten V ormerkverfahren
zur Vergabe der Kinderbetreuungsplätze Köln
Gremium: AVR
Sitzungsdatum: 03.11.2014
Vorlagennummer: 2848/2014
Beschluss:
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfrage n/Vergabe/Internationales stimmt der
Einführung eines einheitlichen, online gestützten V ormerkverfahrens zur Vergabe der
Kinderbetreuungsplätze in Köln im Amt für Kinder, J ugend und Familie sowie bei den öffentlich
geförderten Trägern der Jugendhilfe zu und stellt d en entsprechenden Bedarf fest.
Er stimmt der Beschaffung des Programms „Little Bird“ der Regio IT zu.
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=13269
Sachstand: Bewertung:
Durch regelmäßige Sitzungstermine und Workshops in den einzelnen Teilprojekten
sowie mit der Entwicklerfirma wurde gewährleistet, dass das Verfahren „Little Bird“
den einzelnen fachlichen Anforderungen entspricht u nd das Verfahren in die
Infrastruktur der Stadt Köln integriert wird. Der D atenschutzbeauftragte wurde
beteiligt.
Die hohen Anforderungen der Stadt Köln und der anerkannten freien Träger an die
Software Little Bird wurden in gemeinsamen Treffen definiert und abgestimmt.
Hierbei handelt es sich für die Stadt Köln um Grundfunktionalitäten, die erforderlich
sind, damit eine übergreifende Nutzung der Software reibungslos funktioniert.
Aufgrund der Größe und Komplexität der Strukturen i m Stadtgebiet Köln ergaben
sich jedoch weitere, vorher nicht bekannte Erwartun gen, die einen höheren
zeitlichen Aufwand zur Folge hatten.
In einem ersten Zwischenschritt wurde 2016 bereits das Modul
„Kindertageseinrichtungen in Köln“ online geschaltet.
Eltern können sich über die Internetseite der Stadt Köln einen Überblick über die
Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet verschaffen sowie Informationen zu Ihrer
Wunscheinrichtung sammeln.
In einem zweiten Schritt wurde am 16.01.2017 das Mo dul „Verwaltungsportal“ als
Testumgebung für die Leitungen der Kindertageseinrichtungen freigeschaltet.
Dies ermöglicht eine flächendeckende Testung des Systems.
Die Liveschaltung des Verwaltungsportals von „Littl e Bird“ ist im Frühjahr 2017
geplant.
Das Elternportal soll wenig später, vor Beginn des neuen Bildungsjahres, produktiv
gehen.
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Betreff: Neubau eines Feuerwehrzentrums Köln -Kalk
hier: Baubeschluss
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 13.11.2014
Vorlagennummer: 2566/2014
Beschluss:
1. Der Rat genehmigt die Kostenberechnung zum Neuba u eines Feuerwehrzentrums in Kalk inkl.
Planstraße A auf dem Gelände nördlich der Gummersba cher Straße östlich der Bahntrassen
(Gemarkung Deutz, Flur 33, aus Flurstück Nr. 867) m it Gesamtkosten von 27.211.665 € für
Planung, Bau, Einrichtung sowie Zuwegung und beauftragt die Verwaltung mit der Submission
und der Baudurchführung.
2. Der Rat beschließt zusätzlich die Errichtung ein er Photovoltaikanlage. Die Mehrkosten von
21.420 € erhöhen die Gesamtkosten auf 27.233.085 € und amortisieren sich bei
Stromeigennutzung gemäß Anlage 3 im Zeitraum von 12 Jahren. Die Finanzierung der
Mehrkosten erfolgt durch Einsparungen bei bereits v eranschlagten Mitteln im Teilfinanzplan
0212 Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst.
3. Der Rat beschließt die Freigabe der zur Baudurch führung notwendigen Mittel in Höhe von
8.000.000 € im Teilfinanzplan 0212 Brand- und Bevöl kerungsschutz, Rettungsdienst bei Zeile
8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bzw. Finanzstelle 3701-0212-1-5200 „Neubau FW 10“,
im Haushaltsjahr 2014.
4. Der Rat beschließt die regelmäßige Berichterstat tung vorzugsweise mit Darstellung eines
Ampelsystems.
Abrufbar unter:
https://rat sinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr= 12435
Bewertung:
Kosten:
Es gilt das vom Rat mit Baubeschluss vom 03.11.2014 freigegebene Budget, wie
folgt:
25.926.365,- Euro
+ 21.420,- Euro Photovoltaik
25.947.785,- Euro gesamt
+1.285.300,- Euro bezifferte Risiken
27.233.085,- Euro gesamt inkl. Risiken
Die Gesamtkosten liegen gemäß Kostenverfolgung vom 11.08.2016 innerhalb des
Kostenplans. Hierzu beigetragen haben die umfangreichen Kostenoptimierungen in
der Ausführungsplanung.
Mit Stand vom 23.01.2017 wurden 21,2 Mio. Euro durc h Beauftragungen ein-
schließlich Nachträge gebunden; abgerechnet wurden bereits 10,5 Mio. Euro. Im
Bereich der aktuellen Submissionen sowie Prüfung ei ngereichter Nachträge
werden Kosten mit einem Wert von ca. 0,8 Mio. Euro verwaltet.
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Die im Budget eingestellten Risikokosten in Höhe vo n 1,285 Mio. Euro sind
vollständig ausgeschöpft.
Termine:
Es gilt der Bauzeitenplan vom 12.10.2016 des Ingeni eurbüro Knoche Architekten.
Die Gesamtfertigstellung des Feuerwehrzentrums vers chiebt sich damit von Mitte
Mai 2017 auf November 2017. Die Hauptgründe hierfür liegen im Baugrund
(Kampfmittelfreiheit, Schadstofffund, Tragfähigkeit ) sowie in Schwierigkeiten im
Vergabeverfahren.
Da das Projekt des Ingenieurwissenschaftlichen Zent rums (IWZ) sich verzögert,
muss das Grundstück der derzeitigen Feuer- und Rett ungswache 10 an der
Gießener Straße nicht in 2017 übergeben werden. Aus diesem Grund wurden die
Verzögerungen der Baumaßnahme Feuerwehrzentrum Kalk zugunsten der
Kostenoptimierung zugelassen.
Planungs- und Bauausführungssachstand:
In BT1 wurden Stahltragwerk und Trapezblechdach mon tiert. Die erste Abdicht-
ebene wurde erstellt. In BT4 wurden die Dachdeckerarbeiten fertiggestellt.
In den Gewerken Fassadenbau (Fenster, PR-Fassaden, Stahlblechfassade) wer-
den die Arbeiten ausgeführt.
Die Gewerke des technischen Innenausbau (Sanitär, L üftung, Elektro) arbeiten
begleitend in den zur Installation freigegebenen Be reichen. Die Großgeräte der
Lüftung sind bereits in die Gebäudeteile verbracht und werden montiert.
Im Gewerk Gebäudeautomation konnte das Vergabeverfahren durch Beauftragung
an die Firma abgeschlossen werden.
Weitere Aufträge wurden in den Gewerken Innentüren, Estrich, Putz/WDVS,
Sprungschachtanlagen ausgesprochen.
Als weitere Meilensteine sind der Einbau des Erdtan ks, die Montage der Antenne
und die Montage der Fachwerk-Stahlträger in BT3 zu erwähnen.
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Betreff: Interkulturelles Maßnahmenprogramm – Maßnahmen -empfehlungen
der Expertengruppe und des Integrationsrates
Gremium: Diverse Ausschüsse
Sitzungsdatum: Okt. 2014 – Jan. 2015
Vorlagennummer: 2225/2014
Beschluss:
Der Fachausschuss bezieht sich auf die in seinem Zu ständigkeitsbereich aufgelisteten
Maßnahmenempfehlungen im ‚Interkulturellen Maßnahmenprogramm – Maßnahmenempfehlungen
der Expertengruppen und des Integrationsrates‘ und nimmt die entsprechenden Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. alle Maßnahmenempfehlungen, die mit hoher und mi ttlerer Priorität beurteilt wurden und für
die keine Zuweisung zusätzlicher Mittel erforderlic h ist (s. Anlage 1, Maßnahmen zu A),
kurzfristig umzusetzen bzw. bereits begonnene Maßna hmen fortzusetzen und hierüber dem
Fachausschuss und dem Integrationsrat bis Ende 2015 zu berichten,
2. die von der Verwaltung mit hoch priorisierten Ma ßnahmenvorschläge, die zusätzlicher
Ressourcen bedürfen (s. Anlage 2, Maßnahmen zu B), zur abschließenden Beschlussfassung
dem Rat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 vorzulegen,
3. die Maßnahmenempfehlungen, die nicht als erforde rlich beurteilt werden bzw. eine mittlere
oder geringe Priorität haben (s. Anlage 3, Maßnahmen zu C) nicht umzusetzen.
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=13719
Sachstand: Bewertung:
• Maßnahmenempfehlungen, die mit hoher und mittlerer Priorität beurteilt
worden waren und für die keine Zuweisung zusätzlich er Mittel erforderlich war,
wurden teilweise kurzfristig umgesetzt bzw. bereits begonnene Maßnahmen
wurden fortgesetzt.
Die vom jeweiligen Fachausschuss und Integrationsra t erbetenen Berichte bis
Ende 2015 sind nicht vorgelegt worden.
• Maßnahmenempfehlungen, die von der Verwaltung mit hoher Priorität beurteilt
worden waren und zusätzlicher Ressourcen bedurften, wurden zur
abschließenden Beschlussfassung dem Rat im Rahmen d er
Haushaltsberatungen 2015 vorgelegt und über ein Int egrationsbudget im
Haushalt 2015 bzw. 2016/2017 entsprechend berücksichtigt.
• Maßnahmenempfehlungen, die als nicht erforderlich beurteilt worden waren
bzw. eine mittlere oder geringe Priorität hatten, wurden nicht umgesetzt.
20
Betreff: Antrag der FDP -Fraktion betreffend „Gegen Gewalt an Frauen –
Frauenhäuser stärken“
Gremium: Ausschuss für Soziales und Senioren
Sitzungsdatum: 20.08.2015
Vorlagennummer: AN/0235/2015
Beschluss:
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt den folgenden Änderungsantrag:
Der Beschlussvorschlag unter Punkt 1 des FDP-Antrag es soll wie folgt geändert werden:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verkauf der Liegenschaft, auf der sich das erste
Frauenhaus befindet, an die GAG oder einen anderen Investor zügig voranzutreiben, mit der
Maßgabe, an gleicher Stelle einen geeigneten Neubau zu errichten, der Platz für max. 16
Frauen und ihre Kinder bietet. Die Unterbringung vo n Rollstuhlfahrerinnen muss gewährleistet
sein, ebenso ein Raumkonzept, das die Aufnahme von über 12 jährigen Jungen ermöglicht.
Dem Rat ist noch in diesem Jahr eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.
2. Punkt 2 und 3 des o.g. Antrages werden gestriche n.
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=13802
Sachstand: Bewertung:
Die Verkaufsverhandlungen zwischen GAG und der Lieg enschaftsverwaltung
haben begonnen. Die GAG hat für die Liegenschaft, a uf der sich das Frauenhaus
befindet, ein Bebauungskonzept eingereicht, das als Grundlage für die noch
ausstehende Wertermittlung dient. Das Bebauungskonz ept beinhaltet u.a. eine
soziale Einrichtung für maximal 16 Frauen und ca. 795 m² Wohnfläche.
Auf der Grundlage des Bebauungskonzeptes wird durch die
Liegenschaftsverwaltung eine Wertermittlung berechn et. Über den Verkauf der
Immobilie ist im ersten Halbjahr 2017 ein Ratsbeschluss zu erwirken.
Mit dem Verein Frauen helfen Frauen e.V. ist zwisch enzeitlich ein Raumkonzept
erarbeitet worden. Dieses sieht die Aufnahme von 16 Frauen und bis zu 18
Kindern sowie die Aufnahme von mobilitätseingeschrä nkten Frauen/oder deren
Kinder und die Aufnahme von Söhnen über 12 Jahren vor.
Über die notwendigen Personal- und Sachkosten des n euen Frauenhauses ist ein
Ratsbeschluss notwendig. Dieser wird derzeit von der Verwaltung vorbereitet.
21
Betreff: Softwarepflege - und Wartungsvertrag für das Einsatzleitsystem der
Berufsfeuerwehr Köln
Gremium: AVR
Sitzungsdatum: 09.11.2015
Vorlagennummer: 2389/2015
Beschluss:
Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsf ragen/Vergabe/Internationales ist mit dem
Abschluss eines Softwarepflege- und Wartungsvertrag es in Form eines EVB-IT Vertrages für das
Einsatzleitsystem der Berufsfeuerwehr Köln einverstanden.
Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsf ragen/Vergabe/Internationales verzichtet
darauf, die Vergabeentscheidung selbst zu treffen.
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=13864
Bewertung:
Wie in den Medien berichtet, werden derzeit bei ver schiedenen Feuerwehren
aufgrund des Marktrückzuges von Siemens aus dem Seg ment der Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Service- und Wartungsverträge der
Einsatzleitsysteme gekündigt bzw. nicht erneuert.
Auch in Köln besteht ein ernstzunehmendes Risiko, d ass Siemens die Service-
und Wartungsverträge ebenfalls kündigt.
Im Juli 2016 wurde der Feuerwehr Köln durch Siemens mündlich mitgeteilt, dass
ab 2017 keine Produktpflege und Fehlerbeseitigung m ehr für das bestehende
Einsatzleitsystem im Rahmen des Servicevertrages angeboten wird.
Ein Zustand ohne Service- und Wartungsvertrag ist a ufgrund der Komplexität des
Systems nicht hinnehmbar. Die Handlungsfähigkeit de r Leitstelle wäre dann
erheblich gefährdet.
Aufgrund dieser Entwicklungen muss die Situation zu r Erneuerung und
Vereinheitlichung eines Softwarepflege- und Wartung svertrages des
Einsatzleitsystems neu bewertet werden. Diese Bewer tung wird derzeit durch die
Verwaltung vorgenommen. (siehe dazu: ,,Modernisieru ng der Leitstelle der
Feuerwehr Köln – Projekt 2020, 3382/2016, Seite 49 in diesem Bericht)
22
Betreff: Antrag der Fraktion Die Linke und der Gruppe Pirate n betreffend
„Resolution zu einer Transparenzregelung“
Gremium: AVR
Sitzungsdatum: 07.12.2015 und 12.12.2016
Vorlagennummer: AN/1662/2015 und 3389/2016
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die „Satzungsempfehlung für Transparenz und
Informationsfreiheit in den Kommunen von Nordrhein- Westfalen“ des Bündnisses „NRW blickt
durch“ in Köln übernommen werden kann.
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=13888
und
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15522
Sachstand: Bewertung:
Der Vorgang befindet sich noch in der Rechts.- und Sachprüfung. Es ist geplant,
eine sich an den Vorgaben und Anregungen im Protokoll des AVR über die Sitzung
des AVR ausgerichtete neue Stellungnahme für die Si tzung des AVR am
27.03.2017 abzugeben.
23
Betreff: Antrag der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
betreffend „Stärkung der Gebäudewirtschaft“
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 02.02.2016
Vorlagennummer: AN/0188/2016
Beschluss:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, folgende Maßnahm en zur Optimierung der Handlungsfähigkeit
der Gebäudewirtschaft im Rahmen der Eigenbetriebsve rordnung NRW umzusetzen und den
zuständigen Ratsgremien zeitnah die notwendigen Änd erungen der Betriebssatzung,
Zuständigkeitsordnung und ggf. weiterer Regelwerke zur Beschlussfassung vorzulegen.
a. Die eigenständige Personalhoheit, d.h. die Aufst ellung und Veränderung des Stellenplans,
die Bewirtschaftung des Personalbudgets und die Aus wahl und Einstellung des Personals,
sowie die Organisationshoheit, d.h. Entscheidung üb er Organisationsfragen der
Gebäudewirtschaft, werden komplett auf den Eigenbetrieb übertragen.
b. Das Vergabeverfahren für Beschaffungen der Gebäu dewirtschaft (VOB, VOL, VOF) wird
auf Basis der städtischen Vergaberichtlinien und Ri chtlinien zur Korruptionsprävention
zukünftig vom Eigenbetrieb mit dem Ziel der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung
wahrgenommen. Das dafür notwendige Fachpersonal wir d zum Eigenbetrieb
Gebäudewirtschaft umgesetzt.
c. Zur Schaffung einer hinreichenden Planungssicher heit werden Investitionsbudgets
aufgestellt, deren Volumina von der jährlichen Fest legung durch die Haushaltssatzung
abhängig sind. Sie sind im Wirtschaftsplan in Absti mmung mit dem städtischen
Haushaltsplans der Gebäudewirtschaft abzubilden.
d. Das mehrstufige Controlling der Bau-Investitione n soll so optimiert werden, dass der
Verwaltung und den Ratsgremien ein zeitnahes Monito ring und eine Steuerung ermöglicht
wird und auch die Betrachtung der Einzelinvestition en gewährleistet ist, um
Kostensteigerungen frühzeitig zu erkennen und gegen steuern zu können. Es soll geprüft
werden, ob die Einführung einer Balanced Scorecard oder eines vergleichbaren
Instruments die Transparenz erhöhen kann.
e. Die Festlegung einheitlicher Bau- und Fachstanda rds wird vorbereitet und den zuständigen
Ratsgremien zeitnah vorgelegt. Neuplanungen städtischer Gebäude erfolgen auf Basis der
geltenden städtischen Energieleitlinien in Passivhausweise.
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15174
Sachstand: Bewertung:
Der Sachstand wurde durch VI/26 (mit Schlusszeichnu ng durch die OB’in) bereits
zur Ratssitzung am 17.11.2016 als Beantwortung eine r Anfrage nach § 4 der
Geschäftsordnung erläutert. Die Vorlagennummer lautet 3800/2016.
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15179
24
Zudem erfolgen zurzeit weitergehende verwaltungsinterne Abstimmungsgespräche
in diesem Kontext.
25
Betreff: Konzept „Mehr Präsenz und Ahndung durch verstärkten Ordnung s-
dienst“
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 15.03.2016
Vorlagennummer: 0423/2016 bzw. AN/0486/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt in Abänderung seines ursprünglic hen Beschlusses vom 23.06.2015 zum
Stellenplan 2015 (1510/2015) die vorgezogene Besetz ungsfreigabe von 60 Stellen im
Ordnungsdienst zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die für 2017 geplante Evaluation wird unbenommen vo n der vorgezogenen Besetzungsfreigabe
beibehalten.
Der Beschluss wird wie folgt ergänzt:
1. Die Einstellung von zusätzlichen Ordnungskräften soll dazu dienen, bei Problemlagen in
Köln besser intervenieren zu können. Dies betrifft den Bereich Bahnhofsvorplatz,
Domumgebung, Altstadt, Kölner Ringe und weitere Citybereiche, die Erhöhung der Präsenz
in anderen Teilen des Kölner Stadtgebiets sowie die intensivierte Zusammenarbeit
zwischen Ordnungsdienst und Polizei in Ordnungspart nerschaften. Die Handlungsfähigkeit
des zentralen Ordnungsdienstes ist entsprechend zu optimieren. Zudem sind Aufgaben und
Personaleinsatz des Bezirksordnungsdienstes je Stadtbezirk zu prüfen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag für die Finanzierung zusätzlicher
Streetwork-Stellen im Rahmen des weiter entwickelte n Konzepts „Steuerung und
Intervention durch Streetwork“ vorzulegen, um kurzf ristig weitere Streetwork-Teams zu
schaffen und die Zusammenarbeit von städtischen Die nsten, Trägern der freien
Jugendhilfe, Schulen, Vereinen und Polizei zu verstärken.
3. In einem modifizierten Konzept "Mehr Präsenz und Ahndung durch verstärkten
Ordnungsdienst" ist der zukünftige zentrale und dez entrale Einsatz der Ordnungskräfte
konkret und dem Ausschuss kurzfristig darzustellen.
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15175
Sachstand: Bewertung:
Anlässlich der Aufstockung des Ordnungsdienstes um 100 weitere Stellen („100+“)
wurden Stand Februar 2017 insgesamt 3351 Bewerbungen gesichtet, 1844
Personen zum Auswahltest zugelassen und 533 Auswahlgespräche durchgeführt.
Nach bestandenem Auswahltest und -gespräch werden g rundsätzlich noch die
Kriterien „eintragungsfreies Führungszeugnis“ und „ geordnete wirtschaftliche
Verhältnisse“ anhand der Eintragungen im Bundeszent ralregister und im
Schuldnerverzeichnis überprüft.
Häufigstes Ausschlusskriterium während des Verfahre ns waren Eintragungen im
Bundeszentralregister sowie Einträge im Schuldnerverzeichnis. Insgesamt konnten
54 Einstellungen getätigt werden. Bis zum 01.03.2017 erfolgten 5 Kündigungen in
der Probezeit.
26
Gleichzeitig waren im selben Zeitraum 15 Abgänge be im Bestandspersonal zu
verzeichnen, dies entspricht 13,45% des ursprünglichen Personalstamms.
Aufgrund der sich stark zuspitzenden Raumsituation im Stadthaus Deutz hat der
örtliche Personalrat mit Schreiben vom 03.11.2016 d ie Zustimmung zu weiteren
Einstellungen im Ordnungsdienst grundsätzlich versa gt, da andernfalls die
Mindestanforderungen an Arbeitsplatzsicherheit nich t mehr hätten eingehalten
werden können. Die Einstellungen wurden daraufhin ausgesetzt.
Trotz frühzeitiger Intervention bei den zuständigen Fachämtern zeichnen sich
umzugsbedingte Raumvakanzen lediglich im Bezirksrat haus Mülheim ab, die eine
temporäre Auslagerung von Teilen des Ordnungsdienst es ab Frühjahr 2017 bis
max. Januar 2018 und ggf. begrenzte Neueinstellunge n ermöglichen. Bis dahin
sind allerdings zwingend zusätzliche Raumkapazitäte n im Stadthaus Deutz,
Ostgebäude zu schaffen. Erst nach Schaffung dieser Raumkapazitäten können die
Einstellungen wieder vollumfänglich aufgenommen werden.
Die Ordnungskräfte des zentralen Ordnungsdienstes a rbeiten seit 01.04.2016
bezirksbezogen. Die zukünftige Ausrichtung der Bezi rksordnungsdienste befindet
sich in der Abstimmung.
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Betreff: Allgefahren-Versicherung für die Exponate der Museen und Archive
Gremium: AVR
Sitzungsdatum: 25.04.2016
Vorlagennummer: 0513/2016
Beschluss:
Der AVR beauftragt die Verwaltung mit der Durchführ ung einer EU-weiten Ausschreibung des
Versicherungsvertrages für die Exponate der Museen und Archive der Stadt Köln zum 01.01.2018.
Es wird darauf verzichtet, einen Vergabevorbehalt auszusprechen.
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15407
Sachstand: Bewertung:
Die Ausschreibungsunterlagen sind in der verwaltung sinternen Abstimmung.
Derzeit wird geprüft, ob eine Verlängerung der derz eitigen Interimsversicherung
über den 31.12.2017 hinaus möglich ist.
28
Betreff: Änderung des Rettungsdienstbedarfsplans der Stadt Köln
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 28.06.2016
Vorlagennummer: 1744/2016
Beschluss:
1. Der Rat beschließt die Änderung des Rettungsdien stbedarfsplans unter dem Vorbehalt, dass
die haushaltstechnische Finanzierung der entstehenden Mehrbedarfe sichergestellt ist.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die notwendige n Beschlussvorlagen über die sächlichen
und personellen Erfordernisse einzubringen.
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15177
Sachstand: Bewertung:
Folgende Beschlussvorlagen wurden bisher eingebracht.
2541/2016 (Fahrzeuge)
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15452
2768/2016 (Ausschreibung rettungsdienstlicher Leistungen),
Entscheidung am 19.01.2017 im Hauptausschuss.
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=17547
Das Personalamt hat die Stellenbeschaffungen priori siert und setzt diese
schrittweise um.
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Betreff: Internetstadt Köln
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 20.09.2012
Vorlagennummer: 0687/2012
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln hat am 29.09.2012 beschlossen:
1. das Gesamt-Konzept „Internetstadt Köln, Ziele – Strukturen – Zusammenarbeit –
Unterstützung“ (siehe Anlage 1) und beauftragt die Verwaltung, die im Konzept genannten
konzeptionellen Ansätze, Zielvorstellungen und Projekte zu realisieren.
2. gemäß Beschluss des Rates der Stadt Köln am 28.0 6.2012 (Haushaltsplanberatungen) für die
Realisierung des Konzeptes Internetstadt im HH-Jahr 2012 Mittel in Höhe von 250.000 Euro
für Investitionen, Projekte, Betrieb aus den Einnah men aus der Kulturförderabgabe in den
Produktgruppen 0101 Umsetzung „Internetstadt Köln“ und 0104 Umsetzung „Internetstadt
Köln“ zur Verfügung zu stellen.
3. die Zusetzung einer Stelle A 12 bei 1300 für die Wahrnehmung der dauerhaften Aufgaben
Open Data, Open-Government, mobile Dienste, Apps, K ölnAPI, etc. Bis zum Inkrafttreten des
Stellenplanes 2013 / 2014 wird eine entsprechende V errechnungsstelle verwaltungsintern zur
Verfügung gestellt.
4. die Zusetzung einer Stelle A 11 bei 40 zum Aufba u des Bildungsnetzwerkes (siehe Seiten 10
ff. des Konzeptes). Bis zum Inkrafttreten des Stell enplanes 2013 / 2014 wird eine
entsprechende Verrechnungsstelle verwaltungsintern zur Verfügung gestellt.
5. die Reaktivierung/Einrichtung der Stabstelle für Medien- und Internetwirtschaft bei Dez. III. Die
ursprüngliche Medienstabsstelle wurde seinerzeit au fgrund des Taskforce-
Maßnahmenkataloges im Amt für Wirtschaftsförderung eingegliedert, wodurch die
Leitungsstelle entfiel. Die neue, in Ihrem Aufgaben umfang erheblich veränderte „Stabsstelle
für Medien- und Internetwirtschaft“ (siehe Seite 24 ff. des Konzeptes) bedarf einer
eigenständigen Leitung und wird bei Dezernat III direkt angebunden. Durch die Einrichtung der
„Stabsstelle für Medien- und Internetwirtschaft“ wi rd der der Task-Force-Beschluss
aufgehoben.
Zusätzlich wurden folgende Anregungen/Punkte zur Pr üfung im Rahmen der weiteren
Konzeptfortschreibung und Realisierung an die Verwa ltung überwiesen (Änderungsantrag
AN/1555/2012, Änderungsantrag AN/1605/2012):
• Die Verwaltung setzt ihre Priorität auf die Optimi erung des Bürgerservices durch die
Entwicklung und Realisierung von Strukturen, durch die Verwaltungsdienstleistungen komplett
ohne persönliche Vorsprache online abzuwickeln und notwendige Unterlagen postalisch
zuzusenden bzw. zu erhalten sind und Bürgerinnen un d Bürger sich auf Wunsch
beispielsweise ihren Bewohnerparkausweis zuhause au sdrucken können. Dabei werden
Verwaltungsvereinfachungen auch in Verbindung mit QR-Codes überprüft.
• Die Verwaltung stellt die Ergebnisse der Auswertun g der Evaluation zur „Optimierung
Bürgerservice in den Stadtbezirken“ und der repräse ntativen Nutzerbefragung zur Ermittlung
der Kundenzufriedenheit (Ratsbeschluss vom 25.09.20 08) und die daraus resultierenden
Konsequenzen vor.
• Ergänzend beauftragt der Rat die Verwaltung mit de r Prüfung, ob der Stadtteil Chorweiler
geeignet ist, bei der Testphase für ein stadtweites , öffentliches WLAN-Netz einer der
teilnehmenden Stadtteile zu sein und in diesem Rahm en die Bezirksvertretung des
Stadtbezirks Chorweiler, wenn sie es wünscht, in ei ner Pilotphase mit einem WLAN-Netz zu
Optimierung und Kostensenkung interner Prozesse kostenneutral ausgestattet werden kann.
30
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=8358
Sachstand: Bewertung:
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfrage n / Vergabe / Inter-
nationales wurde in seiner Sitzung vom 31.03.2014 z u dem aktuellen Sachstand
informiert. Nachfolgend werden die Veränderungen zum letzten Sachstandsbericht
dargestellt.
Ausgehend vom Beschluss des Rates der Stadt Köln, d as Konzept „Internetstadt
Köln, Ziele – Strukturen – Zusammenarbeit – Unterst ützung“ regelmäßig
fortzuschreiben und städtischerseits einen Dialogs aller Akteure in der
Stadtgesellschaft zu organisieren, hat die im Juni 2015 im Büro des Stadtdirektors
eingerichtete Geschäftsstelle „Umsetzung Konzept In ternetstadt Köln - Digitale
Agenda“ das bisherige Konzept mit externer Begleitu ng und Expertise im Sinne
einer nachhaltigen Stadtentwicklung Kölns analysiert.
Dabei wurde deutlich, dass die Stadt Köln mit dem K onzept der Internetstadt nicht
nur über die erste Digitale Agenda einer deutschen Großstadt verfügt, sondern sich
zugleich dazu bekannt hat, die digitalen Möglichkei ten in allen Bereichen zum
Wohle der Stadt offensiv zu nutzen und zu fördern. Die Digitalisierung wurde in
Köln damit bereits frühzeitig als ein umfassendes Q uerschnittsthema mit den
nachstehenden Handlungsfeldern verstanden:
− Internet-Kompetenz,
− Verfügbarkeit von Hochgeschwindigkeits-Internet un d freies W-Lan,
− Ausbau der Online-Aktivitäten der Verwaltung, insb esondere mit Blick auf
das Internet als Informations- und Partizipationsin strument für die
Bürgerschaft,
− Förderung des Mittelstandes durch Know-how-Transfe r,
− Förderung neuer Arbeitsmodelle in der Verwaltung,
− Stärkung Kölns als Ausbildungs- und Wissenschaftss tandort im Bereich
Internet.
In der Analyse wurde deutlich, dass die sich veränd ernden gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen und technischen Entwicklungen zu einer zunehmenden
Digitalisierung städtischer Angebote und Prozesse f ühren. Das Thema „Digitale
Transformation“ ist bereits innerhalb der Stadtverwaltung fachbereichsübergreifend
präsent und führt zu vielfältigen Entwicklungen und Neuerungen. In den
vergangenen 4,5 Jahren hat die Stadt, oftmals zusam men mit städtischen
Beteiligungsgesellschaften, bereits zahlreiche Proj ekte, die mit dem Konzept im
Einklang stehen, sehr erfolgreich realisiert (siehe Mitteilung AVR 1090/2014).
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=12409
Im Sinne der Fortschreibung und Weiterentwicklung d es Konzepts Internetstadt
Köln zur Digitalstrategie Köln empfiehlt die extern e Expertise, drei Zielsetzungen
zu berücksichtigen:
− Schaffung eines auf mehrere Jahre angelegten Gesam trahmens
„Digitalstrategie Köln“, der die wesentlichen Eleme nte der Konzeption
„Internetstadt Köln“, des Smart City-Konzeptansatze s (inkl. Projekt „Grow
Smarter“) sowie der städtischen Strategien untereinander verzahnt.
− Systematische Beteiligung von lokalen, nationalen und internationalen
Unternehmen (Know-How Transfer, etc.)
31
− Einbezug der Ideen der Kölner Stadtgesellschaft (S takeholder-Beteiligung)
durch eine offene, transparente und interaktive Pla ttform (Beispiel Digitale
Agenda Wien).
Vor diesem Hintergrund hat der Stadtvorstand in sei ner Sitzung am 26.04.2016
einen Grundsatzbeschluss zur städtischen Digitalisi erung getroffen und
entschieden, die Digitalstrategie Köln mit weiteren Beschlüssen zu ihrer
Umsetzung zu unterstützen.
Er hat zudem Dezernat I beauftragt, dem Rat ein Mod ell der Umsetzung für den
städtischerseits organisierten Dialog aller Akteure in der Stadtgesellschaft
vorzulegen und dabei die finanziellen und personell en Ressourcen darzustellen
und zu berücksichtigen.
Im Fokus der Digitalstrategie Köln stehen
• die Verbesserung des Verwaltungshandelns, indem ze ntrale
Verwaltungsprozesse (Basisprozesse und Leistungspro zesse) unter
Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter un d ihres Fachwissens
digitalisiert werden,
• die übergreifende Einbindung der Akteure in der Kö lner Stadtgesellschaft
auf einer breiten Basis, um die unterschiedlichen B ereiche und Facetten
der Digitalisierung in Köln aufzugreifen.
Eine entsprechende Ratsvorlage zur Digitalstrategie Köln befindet sich derzeit in
der verwaltungsinternen Vorbereitung und Abstimmung.
32
Betreff: Dringlichkeitsantrag der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen betreffend „Sicherheit im öffentlichen Raum“
Gremium: AVR
Sitzungsdatum: 25.01.2016
Vorlagennummer: AN/0200/2016
Beschluss:
I. Die Verwaltung wird beauftragt,
a. aus gegebenem Anlass kurzfristig Zielsetzungen u nd Maßnahmen darzustellen, wie die
Sicherheit im öffentlichen Raum - insbesondere in I nnenstadtbereichen wie z.B. Dom-
umgebung, HBF, Rheinufer und Plätzen - in enger Koo peration mit der Polizei unter
Berücksichtigung der jeweiligen gesetzlichen Verantwortlichkeiten erhöht werden kann.
b. dem Rat in der nächsten Ratssitzung ein Sicherhe itskonzept für den öffentlichen Raum für die
bevorstehenden Karnevalstage vorzulegen.
c. darzulegen, inwieweit der Ordnungsdienst auf Bas is des Stellenplanbeschlusses vom
23.06.2015 bereits personell verstärkt wurde.
d. zu prüfen, ob und wie im Rahmen des Konzeptes „M ehr Präsenz und Ahndung durch personell
verstärkten Ordnungsdienst“ die Präsenz und der Ein satz – vor allem im Innenstadtbereich –
durch eine zeitlich vorgezogene Besetzung weiterer 60 Planstellen optimiert werden können.
Dabei ist das besagte Konzept in der Fassung vom Juni 2015 entsprechend anzupassen.
e. zu prüfen, wie eine Ordnungspartnerschaft für de n Bereich Dom/ Hauptbahnhof und Altstadt
mit den zuständigen Stellen der Landes- und Bundespolizei eingerichtet werden kann.
II.
a. Sofortmaßnahmen zur Umfeld-Verbesserung der Domu mgebung einzuleiten, z.B. durch die
Beleuchtung der Unterführung Johannisstraße, eine Erhöhung der Reinigungsfrequenz, um der
Vermüllung entgegenzuwirken, das Aufräumen von vorhandenen Baustellen.
b. zu prüfen, ob und wie durch die Einrichtung eine r „Sicherheitszone Dom / Domumgebung“ die
Menschen und die Hohe Domkirche vor Beeinträchtigungen besser geschützt werden können.
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15362
Sachstand: Bewertung:
Die Verwaltung hat bereits bei der AVR-Sitzung am 0 7.03.2016 einen
umfangreichen Sachstandsbericht zu dem o.a. Beschlu ss vorgelegt (Vorlage
0595/2016). Aus diesem Bericht geht hervor, dass di e wesentlichen Punkte des
Beschlusses bereits gut einen Monat nach der Beschlussfassung erledigt wurden.
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15386
Zu den noch offenen Punkten nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Wie bereits berichtet (Vorlage 0595/2016), wurde fü r die Stadt Köln ein erhöhtes
33
Risikomanagement zu definierten Anlässen wie Großveranstaltungen mit erwartet
hohem Besucheraufkommen eingeführt. Im Vorfeld solcher Anlässe wird zwischen
den beteiligten Stellen unter Federführung der Stad t Köln ein anlassbezogenes
Sicherheitsmaßnahmenpaket erstellt.
Seit Februar 2016 wird die Stadt im Sinne dieses er höhten Risikomanagements
auch in den Fällen tätig, für die kein direkter Ver anstalter existiert und in denen
größere Menschenansammlungen im öffentlichen Straße nraum den Bedarf nach
weiteren Sicherheitsmaßnahmen auslösen.
Dabei übernimmt die Stadt Köln, gemeinsam mit der P olizei und anderen
Funktionsträgern, die gesamtgesellschaftliche und d amit auch gemeindliche
Aufgabe im Sinne einer ganzheitlichen Gefahrenvorso rge und -abwehr sowie
Kriminalprävention zur Wahrung der Sicherheit im öffentlichen Raum.
Silvester 2016/2017 wurde eine Schutzzone um den Do m eingerichtet, innerhalb
derer es verboten war, Feuerwerkskörper mitzuführen . Ein Bereich rund um den
Dom wurde durch das Amt für öffentliche Ordnung, di e Landes- und die
Bundespolizei intensiv und erfolgreich überwacht.
Erstmalig wurde das Konzept des erhöhten Risikomana gements erfolgreich zum
Straßenkarneval 2016 und in der Folge auch zu weiteren Anlässen wie Tanz in den
Mai, Christopher Street Day, Kölner Lichter und „Je ck im Sunnesching“ sowie zum
Sessionsbeginn am 11.11.2016 umgesetzt. Die weitgehend friedliche Silvesterfeier
am Dom 2016/2017 und der Straßenkarneval 2017 zeige n die Wirksamkeit der
Maßnahmen und die gute Kooperation der Sicherheitsbehörden.
Seit Februar 2016 sind das Amt für öffentliche Ordn ung sowie die Landes- und die
Bundespolizei mit einem Sicherheitsmobil am Kölner Hauptbahnhof präsent. Das
weithin sichtbare Fahrzeug ist an 7 Tagen der Woche von 12 Uhr bis 20 Uhr
Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger und Ausgang spunkt für gemeinsame
Streifen. Die Zusammenarbeit der Ordnungsbehörden h at sich bewährt und stellt
einen wichtigen Baustein für die Sicherheit im Domumfeld dar.
Neben dem neuen Risikomanagement wurden weitere Maß nahmen zur
dauerhaften Umfeldverbesserung des Weltkulturerbes Kölner Dom erarbeitet. So
hat der Rat der Stadt Köln am 20.12.2016 die Verwal tungsvorlage 3152/2016 mit
Änderungen zur Kölner Stadtordnung sowie einen Änderungsantrag beschlossen.
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15180
Im besonders geschützten Bereich rund um den Dom is t es Straßenkünstlern nun
ausdrücklich verboten, Lautsprecher oder elektronis che Verstärker einzusetzen (§
9 Absatz 2). Damit wird die besondere Situation der Domkirche als Ort der Einkehr
und Besinnung geschützt, ohne das vielfältige urbane Leben im Umfeld unnötig zu
beschränken. Die Änderungen zur Kölner Stadtordnung sind am 15.02.2017
rechtskräftig geworden.
Ferner werden hellere Beleuchtungen installiert und die Sauberkeit verbessert.
Ordnungsverstöße werden noch konsequenter geahndet und die Präsenz von
Polizei und Ordnungsdienst verstärkt. Im Hinblick a uf mögliche
Verdrängungseffekte sollen wirksame Konzepte für zu sätzliche begleitende
niedrigschwellige Hilfsangebote entwickelt werden. Ziel ist der Interessenausgleich
aller Akteure im öffentlichen Raum.
34
Betreff:
Neubau eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuer wehr Köln,
Löschgruppe Dellbrück, mit angeschlossener Rettungs wache am
Standort Urnenstr. 7
hier: Baubeschluss
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 19.03.2013
Vorlagennummer: 3825/2012
Beschluss:
Der Rat genehmigt die Prüfung der Kostenberechnung (Anlage) zum Neubau eines Gerätehauses
für die Freiwillige Feuerwehr Köln, Löschgruppe Del lbrück, mit angeschlossener Rettungswache
am Standort Urnenstraße 7 mit Gesamtkosten von 2.70 0.000 € und beauftragt die Verwaltung im
Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 GO mit der Submission und der
Baudurchführung.
Der Rat beschließt die erste Freigabe der zur Baudu rchführung notwendigen Mittel in Höhe von
2.000.000 € im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevö lkerungsschutz, Rettungsdienst bei Zeile 8
Auszahlungen für Baumaßnahmen bzw. Finanzstelle 370 1-0212-9-5540 „Neubau Gerätehaus
Dellbrück“ und 300.000 € bei Finanzstelle 3701-0212 -9-5530 „Neubau Rettungswache Dellbrück“,
Haushaltsjahr 2013.
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=10349
Sachstand: Bewertung:
Der Neubau der Rettungswache sowie das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr,
Löschgruppe Dellbrück, sind fertiggestellt und an d ie Nutzer übergeben worden.
Seit Mitte Oktober 2016 sind beide Gebäudebereiche bezogen worden und sowohl
der RTW und die Fahrzeuge der FF rücken von diesem Standort aus.
Derzeit gibt es lediglich im Bereich der Elektrotec hnik noch kleinere Restarbeiten.
Ansonsten ist die Baumaßnahme abgeschlossen. Ledigl ich von verschiedenen
Fachplanern und Baufirmen sind die Schlussrechnungen noch in Bearbeitung.
35
Betreff: Erweiterung der Feuer - und Rettungswache 9 in Köln -Mülheim
hier: Planungsbeschluss
Gremium: Gesundheitsausschuss/ Finanzausschuss
Sitzungsdatum: 29.01.2013/ 04.02.2013
Vorlagennummer: 3115/2012
Beschluss:
Der Gesundheitsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Planung zur Erweiterung der Feuer-
und Rettungswache 9 in Köln Mülheim mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 2.500.000 €
(davon 200.000 € Planungskosten und 50.000 € Einrichtungskosten) zu beginnen.
Der Finanzausschuss beschließt die erste Freigabe von Planungsmitteln in Höhe von 100.000 € im
Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Zeile 8 Auszahlungen für
Baumaßnahmen, bzw. Finanzstelle 3701-0212-9-5500, „Erweiterung FW 9“, Haushaltsjahr 2012.
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=10566
Sachstand: Bewertung:
Kosten:
Es gilt das vom Finanzausschuss mit Planungsbeschlu ss vom 04.02.2013 freige-
gebene Budget für die Baumaßnahme, wie folgt:
2.500.000,- Euro brutto.
Grundlage für dieses Budget war eine überschlägige Kalkulation durch 26 auf
Basis von geschätzten Flächen und Kostenkennwerten von 26 Stand 2012.
Ob der in Aussicht gestellte Finanzbedarf auskömmli ch ist, kann seriös erst nach
erfolgter Grundlagenermittlung (HOAI-LP1), und Vorp lanung (HOAI-LP2), vo-
raussichtlich zum Zeitpunkt des Weiterplanungsbeschlusses, beurteilt werden.
Planungssachstand:
Die Planung der Wache hat sich massiv verzögert, wi rd aber voraussichtlich in
2017 abgeschlossen sein. Der Hauptgrund für die Ver zögerungen liegt in der
bisherigen Projektdurchführung ohne 26. Die Planung und Abwicklung der
komplexen Vergabeverfahren zur Beauftragung der Fac hplaner durch 37 und den
externen Projektsteuerer bedarf langwieriger wiederholter Abstimmungen zwischen
den Projektbeteiligten und dem Vergabeamt.
Aktuell sind zwar alle Fachplaner beauftragt, so da ss die Planung nun zügig
durchgeführt werden kann, Ziel ist aber, zum nächstmöglichen Zeitpunkt 26 mit der
Projektleitung zu beauftragen.
Termine:
Mit dem Bau der Wache kann voraussichtlich Anfang 2 018 begonnen werden. Die
Fertigstellung und Übergabe des Gebäudes soll in 2019 erfolgen.
36
Betreff: Erweiterung der Feuer - und Rettungswache Köln -Chorweiler
hier: Baubeschluss
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 17.12.2013
Vorlagennummer: 3801/2012
Beschluss:
Der Rat genehmigt die Kostenberechnung zur Erweiter ung der Feuer- und Rettungswache 6 in
Köln Chorweiler und beauftragt die Verwaltung mit d er Submission und der Baudurchführung mit
Gesamtkosten von 1.718.183 €.
Der Rat beschließt die erste Freigabe der zur Baudu rchführung notwendigen Mittel in Höhe von
500.000 € im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölk erungsschutz, Rettungsdienst bei Zeile 8
Auszahlungen für Baumaßnahmen, bzw. Finanzstelle 37 01-0212-6-5545 „Neubau Halle FW 6“,
Haushaltsjahr 2013
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=10354
Sachstand: Bewertung:
Sämtliche ehemals geplanten Leistungsverzeichnisse sind dem Markt zugeführt
und wurden submittiert. Leistungsphase 8 wird derze it bearbeitet und die Arbeiten
im Projekt schreiten voran. Die Erweiterung der Feu er- und Rettungswache soll im
ersten Quartal 2017 abgeschlossen sein. Im Zuge der Arbeiten musste einer Firma
wegen Nicht- bzw. Schlechtleistungen gekündigt werd en. Diese Leistungen hatten
Einfluss auf alle Folgegewerke. Zur Nachbesserung d es Gewerkes wird die
einbehaltene Bürgschaft verwendet. Eine Materialbep robung und ein
anschließendes Gutachten über die Durchführung der notwendigen
Nachbesserung belegen, dass die Bürgschaft voraussi chtlich nicht zur
Nachbesserung ausreicht. Eine genauere Bezifferung der entstehenden
Mehrkosten kann zurzeit nicht abgeschätzt werden, d a die Ausschreibungen zur
Nachbesserung des mangelhaften Gewerkes derzeit kurz vor der Submission steht
und die dadurch entstehende Bauzeitverlängerung wei tere Mehrkosten in nicht
unerheblicher Höhe verursacht. Da die genehmigten M ittel weitgehend
ausgeschöpft sind und weitere Rechnungen der Auftra gnehmer erwartet werden,
wird eine Zwischenfinanzierung aus bereits veransch lagten Mitteln im
Teilfinanzplan 0212 Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst notwendig,
um die Nachbesserungen zu beauftragen und durch einen weiteren Baustopp nicht
noch mehr Kosten zu verursachen. Sobald sich die au s der Nicht- bzw.
Schlechtleistung ergebende Baukostensteigerung beziffert werden kann, wird dem
Rat ein entsprechender Kostenerhöhungsbeschluss vorgelegt.
37
Betreff:
Dringlichkeitsantrag der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen betreffend „Beschaffung von Dienstfahrze ugen für den
Ordnungsdienst“
Gremium: AVR
Sitzungsdatum: 05.09.2016
Vorlagennummer: AN/1444/2016
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die geplante Be schaffung von 27 Dienstfahrzeugen sowie
einem Einsatzleiterwagen für den Ordnungsdienst ein e Ausschreibung mit den in der Mitteilung
1893/2016 aufgeführten fachlichen Anforderungen für die Ausstattung mit der Vorgabe "Hybrid-
Fahrzeuge bzw. Autogas (LPG) oder Erdgas (CNG)" als Antriebstechnik zu prüfen und dann eine
entsprechende Ausschreibung vorzubereiten. Zielsetzung ist, Fahrzeuge mit einer signifikant
umweltschonenderen Antriebstechnik zu beschaffen. E ine entsprechende Beschlussvorlage soll
den Ratsgremien kurzfristig vorgelegt werden.
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15452
Sachstand: Bewertung:
Zur Vorbereitung der beauftragten Ausschreibung wur de die AWB gebeten, eine
umfangreiche Marktsondierung durchzuführen.
Hierzu musste zunächst erst einmal ein Marktüberbli ck über die zur Verfügung
stehenden Fahrzeugmarken und Modelle, die über umwe ltschonende
Antriebsarten verfügen, hergestellt werden.
Im Anschluss daran wurde zunächst anhand der von de m Ordnungsdienst
definierten Anforderungskriterien (wie z. B ein aus reichendes Kofferraumvolumen
zum Transport für Sicherstellungen) zur Einsatztaug lichkeit der Fahrzeuge eine
erste Selektierungen vorgenommen. Insofern fielen h ierbei LPG oder CNG
betriebene Fahrzeuge aufgrund des im Kofferraum bef indlichen Gastanks aus der
Auswahl heraus.
Um einen abschließenden und belastbaren Eindruck üb er die tatsächliche
Einsatztauglichkeit zu bekommen, wurden seitens der AWB die aus ökologischer
und ökonomischer Sicht in Frage kommenden Modelle f ür eine Testung zu
Verfügung gestellt.
Der Ordnungsdienst hat diese Fahrzeuge im Einsatzge schehen erprobt. Diese
Testungen sind nunmehr abgeschlossen und die dabei gewonnen Erkenntnisse
wurden ausgewertet.
Es ist geplant, in die Sitzung des AVR am 08.05.201 7 auf der Grundlage der
daraus gewonnen Erkenntnissen eine Beschlussvorlage zur Bedarfsfeststellung
der einzubringen.
38
Betreff: Lieferung von Brandschutzkleidung über einen 2 -Jahres -
Rahmenvertrag für die Feuerwehr Köln
Gremium: AVR bzw. Gesundheitsausschuss
Sitzungsdatum: 05.09.2016
Vorlagennummer: 2491/2016
Beschluss:
Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsf ragen/Vergabe/Internationales ist mit dem
Abschluss eines 2-Jahres-Rahmenvertrages für die Li eferung von Brandschutzkleidung (ca. 800
Überjacken und ca. 800 Überhosen) für die Feuerwehr Köln einverstanden.
Der Beschluss des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Inter-
nationales wird unter Vorbehalt der ungeänderten Zu stimmung des Gesundheitsausschusses
gefasst.
Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsf ragen/Vergabe/Internationales verzichtet
darauf, die Vergabeentscheidung selbst zu treffen.
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15452
Sachstand: Bewertung:
Die Maßnahme wurde EU-weit ausgeschrieben. Die Ange bote wurden am
20.12.2016 geöffnet. Die Unterlagen befinden sich d erzeit bei der zuständigen
Fachabteilung zur Auswertung.
Auftragsvergabe wird kurzfristig erfolgen.
39
Betreff: Ausbau von derzeit etwa 170 Brandschutzfahrzeugen der Feuerweh r
Köln zur Umrüstung auf Digitalfunk
Gremium: AVR bzw. GA
Sitzungsdatum: 05.09.2016
Vorlagennummer: 2564/2016
Beschluss:
Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsf ragen/Vergabe/Internationales ist mit der
Ausschreibung der Ausbauleistung von derzeit etwa 1 70 Brandschutzfahrzeugen der Feuerwehr
Köln zur Umrüstung auf den Digitalfunk einverstanden.
Der Beschluss des AVR wird unter Vorbehalt der unge änderten Zustimmung des Gesundheitsaus-
schusses gefasst.
Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsf ragen/Vergabe/Internationales verzichtet
darauf, die Vergabeentscheidung selbst zu treffen.
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15452
Sachstand: Bewertung:
Die Maßnahme wurde EU-weit ausgeschrieben. Die eing egangenen Angebote
wurden am 21.12.2016 geöffnet. Die Unterlagen befin den sich derzeit bei der
zuständigen Fachabteilung zur Auswertung.
Die Auftragsvergabe wird kurzfristig erfolgen.
40
Betreff:
Antrag der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
betreffend „Mehr Sicherheit auf Kölner Straßen und Plätzen –
gemeinsames Konzept für Köln – Videobeobachtung im öffentlichen
Raum“
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 22.09.2016
Vorlagennummer: AN/1584/2016
Beschluss:
(1) a)„Der Rat stellt fest, dass es das ausdrücklic he Interesse der Stadt Köln ist, die öffentliche
Sicherheit im öffentlichen Raum zu verbessern. Ausg ehend von den früheren Erfahrungen in
Köln mit einer sozialraumorientierten und kooperativ vernetzten Polizeiarbeit fordert der Rat die
Polizeibehörde auf, dieses Konzept in Köln wieder v erstärkt umzusetzen. Darauf fußend wird
die Verwaltung beauftragt, die Ordnungspartnerschaf ten zwischen Stadt und Polizei
auszubauen. Dieses sozialraum-orientierte und koope rativ vernetzte Konzept hat zum Ziel,
dauerhafte, vernetzte Kommunikation und Kooperation mit anderen Behörden, sozialen
Einrichtungen, Schulen, bürgerschaftlichen Organisa tionen und Religionsgemeinschaften in
definierten Stadtvierteln aufzubauen.“
b)„Polizeibeamte im jeweiligen Sozialraum sind Ansp rechpartner. Notwendig sind
Polizeibeamte vor Ort mit fundierten Problem-, Mili eu- und Strukturkenntnissen und ihre
erhöhte Präsenz im öffentlichen Raum. Dadurch werde n mehr Polizeibeamte notwendig, um
Bezirksteams bilden zu können, die erfahrungsgemäß nachhaltig zur Verbesserung der
„Alltagssicherheit“ beitragen. Daher fordert der Ra t die Landesregierung auf, die Kölner
Polizeibehörde entsprechend personell besser auszustatten.“
(2) a)„Die Kölner Polizeibehörde hat auf Grundlage des Landespolizeigesetzes, der geltenden
Datenschutzgesetzgebung und der jüngsten Beschlussf assung des Landtags entschieden, auf
den Kölner Ringen, dem Bahnhofsvorplatz sowie der D omumgebung eine polizeiliche
Videobeobachtung durchzuführen. Der Rat stellt fest , dass die Videoüberwachung in der
Zuständigkeit der Polizei liegt und fordert daher die Polizeibehörde auf, über Voraussetzungen,
Umsetzung und Evaluation von Videobeobachtung/Video überwachung im öffentlichen Raum
fortlaufend den Polizeibeirat zu unterrichten.
b)„Polizei und Verwaltung werden aufgefordert, sozi ale Erfordernisse, die einer
sozialräumlichen und kooperativ vernetzten Ordnungs partnerschaft entsprechen, auch bei der
Videobeobachtung Rechnung zu tragen. Das bedeutet z .B. Verdrängungseffekten
entgegenzuwirken. Videodetektion kann den Einsatz v on kooperativ vernetzter Polizeiarbeit
und Ordnungspartnerschaft nicht ersetzen.“
(3) „Zugleich soll der Ausschuss Allgemeine Verwalt ung fortlaufend informiert werden. Die
Verwaltung soll darauf hinwirken, dass eine fundier te Auswertung über die Erfahrungen der
polizeilichen Videobeobachtung öffentlicher Räume in Köln den zuständigen Ratsgremien nach
Ablauf von zwei Jahren zur Verfügung gestellt wird.“
(4) „Die Verwaltung wird beauftragt, die gesamtstäd tischen Sicherheitskonzepte, inklusive der für
die Kölner Stadtbahnhaltestellen beschlossenen Vide oüberwachung, mit den polizeilichen
Maßnahmen zur Datenerhebung durch den offenen Einsa tz optisch-technischer Mittel in Köln
abzustimmen.“
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15178
41
Sachstand: Bewertung:
Eine Mitteilung an den AVR über die Umsetzung des R atsbeschlusses wird aktuell
vorbereitet.
Der Rat stellte in seinem Beschluss zur Vorlagennum mer AN/1584/2016
verschiedene Forderungen an die Stadtverwaltung, di e Polizei Köln und die
Landesregierung NRW. Die Polizei und die Landesregierung werden mit Schreiben
von Frau OB Reker über den Ratsbeschluss und die je weiligen Forderungen
unterrichtet. Die Dezernate IV und V werden von Fra u OB Reker im Hinblick auf
den Ratsbeschluss entsprechend sensibilisiert.
Bevor die Mitteilung an den AVR erfolgt, ist die Rü ckmeldung der Polizei Köln
abzuwarten, um auch die Auffassung der für Videobeo bachtung /-überwachung
primär zuständigen Polizei in die AVR-Mitteilung einarbeiten zu können.
42
Betreff: Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern
1. Kölner Aktionsplan
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 22.09.2016
Vorlagennummer: 1706/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt den 1. Kölner Aktionsplan zur Eu ropäischen Charta der Gleichstellung von
Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Der Aktionsplan soll mit den vorhandenen finanziellen und
personellen Ressourcen umgesetzt werden.
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15178
Sachstand: Bewertung:
Der 1. Kölner Aktionsplan wird zurzeit graphisch gestaltet und gedruckt.
Der Stadtvorstand und die Politik werden nach 5-jäh riger Laufzeit des
Aktionsplanes über den Sachstand unterrichtet.
43
Betreff: Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Köln
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 22.09.2016
Vorlagennummer: 0413/2016
Beschluss:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Garantie ei nes ausreichenden Sicherheitsniveaus ein
wichtiger Faktor für Köln als wachsende Metropole m it der damit einhergehenden Verdichtung
der Risiken ist.
2. Der Rat beschließt im Grundsatz die Umsetzung de s als Anlage 1 beigefügten
Brandschutzbedarfsplans (BBP 2014) der Stadt Köln u nd das darin festgeschriebene
Sicherheitsniveau.
3. Der Rat nimmt das externe Gutachten zum BBP zur Kenntnis und zieht folgende
Konsequenzen:
3.1. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderungen be im Löschzugkonzept und der
Dezentralisierung der Tierrettung wird an der bishe rigen konzeptionellen
Verfahrensweise aufgrund der Synergien mit dem Rett ungsdienst und des damit
einhergehenden höheren Sicherheitsniveaus festgehalten.
3.2. Hinsichtlich des Personalausfallfaktors wird f estgelegt, Personalaufwendungen in jedem
Haushaltsjahr entsprechend den realen Personalübern ahmen bereitzustellen. In den
Haushaltsplänen orientiert sich der Personalaufwand an der Ist-Entwicklung.
3.3. Hinsichtlich der perspektivischen Maßnahme „Z usammenlegung der Feuerwachen 3
(Lindenthal) und 14 (Lövenich)“ in einem Neubau an neuem Standort wird die
Verwaltung mittelfristig Möglichkeiten zur Realisierung prüfen und dem Rat vorschlagen.
3.4. Die Hinweise auf weitere Untersuchungen (z.B. Leitstelle, Freiwillige Feuerwehr,
Fahrzeugkonzept) werden für weitere Planungen übernommen.
4. Der Rat stimmt den stellenplanmäßigen Auswirkung en gemäß Ziffer 6 der Begründung zu.
5. Der Rat beschließt die mit der Umsetzung einherg ehenden Aufwendungen im Teilergebnisplan
0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst , gem. Ziffer 7 der Begründung.
Die Finanzierung der entstehenden Aufwendungen für das Jahr 2016 i.H.v. 264.698 € davon
110.378 € Personalaufwendungen und 2017 in Höhe von 3.295.477 €, davon 2.524.245 €
Personalaufwendungen; wird im Haushaltsplan 2016/17 im Teilergebnisplan 0212
sichergestellt. Die Mittelfristplanung ab 2018 wird entsprechend der neuen Planung angepasst.
6. Unter dem Vorbehalt des Einvernehmens mit den Ko stenträgern im Rettungsdienst
(gesetzliche Krankenkassen) werden rd. 515.000 € üb er Rettungsdienstgebühren refinanziert.
Hierzu wird dem Rat zeitnah eine neue Rettungsdienstgebührensatzung vorgelegt.
7. Der Rat bittet die Verwaltung, ein Konzept zur F örderung des Ehrenamtes, für die Freiwillige
Feuerwehr zu erstellen.
Im Rahmen der investiven Maßnahmen ist die Beschaff ung von zwei zusätzlichen
Löschgruppenfahrzeugen für die freiwillige Feuerwehr Köln vorzusehen und in die investive
Planung aufzunehmen.
44
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung in Abstimmung mit den
Bezirksbürgermeisterinnen oder Bezirksbürgermeistern in jedem der neun Stadtbezirke jeweils
eine öffentliche Veranstaltung durchführen wird. In diesen Veranstaltungen soll die bezirkliche
Brandschutzsituation und –perspektive dargestellt werden.
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15178
Sachstand: Bewertung:
Der Rat der Stadt hat am 22.09.2016 den Brandschutz bedarfsplan für die Stadt
Köln beschlossen.
Gemäß Beschlussfassung wurden folgende Maßnahmen bereits ergriffen:
- Personalgewinnungsmaßnahmen
Die Werbemaßnahmen zur Personalgewinnung wurden aus geweitet und die
Ausbildungskapazitäten der Feuerwehrschule wurden weiter erhöht.
- Beschaffungen von Fahrzeugen und Geräten
Die Beschaffungsvorgänge (Bedarfsprüfungen etc.) für die zusätzlichen Fahrzeuge
und Geräte wurden eingeleitet.
- Das Konzept zur Förderung des Ehrenamtes für die Freiwillige Feuerwehr
ist in Bearbeitung.
45
Betreff: Abschluss eines 5 -Jahres -Rahmenvertrages zur Wartung, Reparatur
und TÜV-Abnahme von 1.261 Atemluftflaschen
Gremium: AVR bzw. GA
Sitzungsdatum: 07.11.2016
Vorlagennummer: 2801/2016
Beschluss:
Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsf ragen/Vergabe/Internationales ist mit dem
Abschluss eines 5-Jahres-Rahmenvertrages zur Wartung, Reparatur und TÜV-Abnahme von 1.261
Atemluftflaschen der Feuerwehr Köln einverstanden.
Der Beschluss des AVR wird unter Vorbehalt der unge änderten Zustimmung des
Gesundheitsausschusses gefasst.
Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsf ragen/Vergabe/Internationales verzichtet
darauf, die Vergabeentscheidung selbst zu treffen.
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15485
Sachstand: Bewertung:
Der Auftrag wurde am 02.01.2017 erteilt.
46
Betreff:
2-Jahres -Rahmenvertrag zur Lieferung von Einsatzstiefeln für
Feuerwehr und Rettungsdienst inklusive einer Verlän gerungsoption
um maximal weitere 2 Jahre
Gremium: AVR bzw. GA
Sitzungsdatum: 07.11.2016
Vorlagennummer: 3232/2016
Beschluss:
Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsf ragen/Vergabe/Internationales ist mit der
Lieferung von Einsatzstiefeln für Feuerwehr und Ret tungsdienst über einen 2-Jahres-
Rahmenvertrag mit Option auf Verlängerung um maximal weitere 2 Jahre einverstanden.
Der Beschluss des AVR wurde unter Vorbehalt der ung eänderten Zustimmung des Ge-
sundheitsausschusses gefasst.
Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsf ragen/Vergabe/Internationales verzichtet
darauf, die Vergabeentscheidung selbst zu treffen.
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15485
Sachstand: Bewertung:
Die europaweite Ausschreibung wurde veröffentlicht. Submissionstermin war der
01.02.2017. Die eingegangenen Angebote befinden sic h derzeit bei der
zuständigen Fachabteilung zur Auswertung.
47
Betreff: Wiederinbetriebnahme von vier stationären Geschwind igkeitsmess -
anlagen
Gremium: AVR
Sitzungsdatum: 12.12.2016
Vorlagennummer: 3378/2016
Beschluss:
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfrage n/Vergaben/Internationales stimmt der
Durchführung des europaweiten Vergabeverfahrens nac h VOL/A zur Wiederinbetriebnahme der
vier stationären Geschwindigkeitsmesstellen mit Lasermess- oder Radartechnik zu.
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15522
Sachstand: Bewertung:
Die Ausschreibungsunterlagen für eine europaweite A usschreibung sind erstellt
und werden in der 8. KW. 2017 veröffentlicht. Die A usschreibungsfrist endet Ende
April 2017. Die weitere Planung sieht vor, bis Juli 2017 den Auftrag an den
wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Eine Inbet riebnahme der vier Anlagen ist
für das IV. Quartal 2017 anvisiert.
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Betreff:
Abschluss eines 5 -Jahres -Rahmenvertrages zur Beschaffung von
Jacken, Hosen und Hemden der Dienstkleidung bei der
Berufsfeuerwehr Köln
Gremium: AVR
Sitzungsdatum: 12.12.2016
Vorlagennummer: 3920/2016
Beschluss:
Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsf ragen/Vergaben/Internationales ist mit dem
Abschluss eines 5-Jahres-Rahmenvertrages zur Beschaffung von Jacken, Hosen und Hemden der
Dienstkleidung bei der Feuerwehr Köln einverstanden.
Der Beschluss des AVR wird unter Vorbehalt der unge änderten Zustimmung des
Gesundheitsausschusses gefasst.
Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsf ragen/Vergabe/Internationales verzichtet
darauf, die Vergabeentscheidung selbst zu treffen.
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15522
Sachstand: Bewertung:
Das Leistungsverzeichnis für die europaweite Ausschreibung wird derzeit erstellt.
Veröffentlichung wird kurzfristig erfolgen.
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Betreff:
Modernisierung der Leitstelle der Feuerwehr Köln – Projekt Leitstelle
2020
hier: Planungsbeschluss
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 20.12.2016
Vorlagennummer: 3382/2016
Beschluss:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach dem Rückzu g des jetzigen Einsatzleitsystem-
Betreibers (Fa. Siemens) aus dem Markt für Behörden und Organisationen mit Sicherheits-
aufgaben (BOS), der dauerhafte Betrieb des jetzigen Einsatzleitsystems zu einem nicht
hinnehmbaren Ausfallrisiko führt, wodurch die Handl ungsfähigkeit der Leitstelle erheblich
gefährdet wäre.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Planung zu r Neubeschaffung eines Einsatzleitsystems
sowie eines Kommunikations- und Alarmierungssystems mit geschätzten investiven Kosten
i.H.v. 13.445.733 € kurzfristig einzuleiten.
3. Die Finanzierung der Fachplanung mit errechneten Kosten i.H.v. 1.763.580 € erfolgt aus
veranschlagten Mitteln i.H.v. 678.000 € in 2017 im Teilfinanzplan 0212 Brand- und
Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Finanzstelle 3701-0212-0-0700, Leitstellenrechner.
Darüber hinaus erfolgt zur weiteren Finanzierung ei ne Sollumbuchung i.H.v. 1.085.580 €
innerhalb des Teilfinanzplans 0212 von Finanzstelle 3701-0212-1-5200, Neubau FW 10, zur
Finanzstelle 3701-0212-0-0700, Leitstellenrechner, Hj. 2016. Die Mittel werden im
Haushaltsjahr 2016 für den Neubau der Feuerwache 10 nicht benötigt, müssen jedoch zum
Hpl. 2018 zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung zusätzlich neu veranschlagt werden.
Die Finanzierung der zur Umsetzung der Maßnahme ben ötigten investiven Mittel i.H.v.
11.682.153 € (Kostenschätzung auf Grundlage eines G utachtens eines qualifizierten Fach-
planers i.H.v. 8.986.272 € zzgl. 30 % für Unwägbark eiten) erfolgt durch eine zusätzliche
Mittelbereitstellung zum Haushaltsplan 2018 im Teil finanzplan 0212 Brand- und
Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Finanzstelle 3701-0212-0-0700, „Leitstellenrechner“.
Zur Finanzierung der aus den Investitionen entstehe nden Abschreibungen in Höhe von
2.689.147 € p.a. und der Aufwendungen für Wartung/S upport und Schulungen in Höhe von
insgesamt 3.010.700 € für den Zeitraum von 5 Jahren , erfolgt ab dem Jahr 2018 eine
zusätzliche Mittelbereitstellung im Teilergebnispla n 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz,
Rettungsdienst. Aktuell veranschlagte Mittel für di e Wartung/Support des jetzigen
Leitstellensystems werden gegen gerechnet. Eine jah resbezogene Kostendarstellung ist der
Anlage 5 zu entnehmen.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Modernisie rungsmaßnahmen nach dem aktuellen Stand
der Technik auszuführen und dabei die Regelungen de s BSI-Grundschutzes (Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik) gemäß den Vo rgaben der Stadt Köln, sowie die
Umsetzung der Vorgaben nach DIN EN 50518 einschließ lich der Zertifizierung der Leitstelle
der Feuerwehr Köln nach den vorgenannten Regelungen zur Minimierung des Haftungsrisikos,
zur Sicherstellung eines hochverfügbaren und nachha ltig sicheren Betriebes und
Qualitätsmanagements unverzüglich zu beginnen.
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das im Zuge d er Modernisierung der Leitstelle notwendige
europaweite VOF-Verfahren zur Erlangung von Fachpla nerleistungen unverzüglich
durchzuführen.
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6. Unter dem Vorbehalt des Einvernehmens mit den Ko stenträgern im Rettungsdienst
(gesetzliche Krankenkassen) werden 60% der entstehe nden Aufwendungen über Rettungs-
dienstgebühren im bodengebundenen Rettungsdienst und in der Luftrettung refinanziert.
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15180
Sachstand: Bewertung:
Das Leistungsverzeichnis für das europaweite VOF-Ve rfahren für die
Fachplanerleistungen wurde erstellt und veröffentli cht. Submissionstermin ist der
20.02.2017.
Planungsbeschluss ist somit umgesetzt. Über die wei teren Maßnahmen bis zur
Fertigstellung im Jahr 2020 wird berichtet.
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Betreff: 2020: Köln l(i)ebt Vielfalt – Diversity Konzept
Gremium: Rat
Sitzungsdatum: 20.12.2016
Vorlagennummer: 3068/2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln nimmt das Diversity Konzept „2020: Köln l(
i)ebt Vielfalt“ zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung:
1. das vorliegende Diversity Konzept inklusive der beschriebenen Maßnahmen umzusetzen, den
damit verbundenen Implementierungsprozess fortzuschreiben und somit die Strategie des Diversity
Managements als Querschnittsaufgabe in und auf alle n Ebenen der Stadtverwaltung zu etablieren
und den Umsetzungsprozess zu begleiten,
2. insbesondere
• die Fragestellungen zur Erhebung der Ist-Analyse s owie ein daraus zu entwickelndes
Controlling mit entsprechenden Indikatoren zu erste llen und den entsprechenden
Ausschüssen und dem Integrationsrat sowie den einzelnen Stadtarbeitsgemeinschaften als
Mitteilung vorzulegen,
• die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema fortzuschreibe n,
• die Vernetzung der betroffenen Akteure intern wie extern fortzuführen.
3. die Weiterentwicklung und Umsetzung des vorliege nden Konzeptes durch ein
Maßnahmenprogramm dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
4. Die Budgetierung für die Umsetzung der Maßnahmen im Haushalt 2018 und Folgejahren ist
entsprechend einzubringen.
Abrufbar unter:
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15180
Sachstand: Bewertung:
Erste Vorarbeiten zur Umsetzung der priorisierten Maßnahmen sind erfolgt:
• erstes Treffen des internen Diversity AKs mit Ver treter_innen aus den
StadtAGs Behindertenpolitik, LST und dem Integrationsrat
• Terminierung der Mitarbeitenden- und Führungskräft eschulungen je zwei
Mal á 2 Tage in 2017
• Fertigstellung der Broschüre „Diversity Netzwerk a uf Kommunal- und
Landesebene“
• Vorbereitungstreffen für den OBin Empfang zur 10 j ährigen Unterzeichnung
der Charta der Vielfalt am 23.März 2017
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Scheibenstraße 13
- Gießener Straße
- Bahnhofsvorplatz
- Johannisstraße
- Urnenstraße 7
- Markt
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0760/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 27.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27