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0760/2017

Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen und Anträgen aus dem Geschäftsbereich des Dezernates I

Mitteilung Ausschuss 27.03.2017

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Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Bericht

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

646 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/11 
 
Vorlagen-Nummer 
 0760/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 27.03.2017 
 
Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen und Anträgen aus dem Geschäftsbereich des 
Dezernates I 
Der Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen und Anträgen aus dem Geschäftsbereich des De-
zernates I wird dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
gemäß § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln für das 2. 
Halbjahr 2016 zur Kenntnis gegeben.

Bericht

95294 Zeichen

1 
 
 
 
 
 
 
 
Be
richt über die Umsetzung von 
Beschlüssen und Anträgen aus dem 
Geschäftsbereich Dezernat I 
 
 
 
 
Stand: 10.03.2017

2 
 
Inhaltsverzeichnis  
             Seite 
 
(1) Optimierte Dienstleistung – im Bezirk und im mo dernen Europa 4 - 8 
   
(2) Antrag der FDP-Fraktion betreffend „Aufwertung der Veedel im Stadtbezirk 
Innenstadt zu Stadtteilen“ 9 
   
(3) Beschleunigung der städtischen Bauprojekte und Verg abeprozesse - 
Geschäftsprozessoptimierung 10 - 11 
   
(4) 
Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion und der Frakt ion Bündnis 90/ Die Grünen 
betreffend „Schutz des Roncalli- und des Heinrich-Böll-Platzes vor Beschädigungen 
durch PKW und LKW“ 
12 
   
(5) Generalsanierung und Erweiterung der Hauptfeuer wehrzentrale Köln Weidenpesch 13 - 14 
   
(6) Einführung einer Software "Fallmanagement SGB VIII"  im Amt für Kinder, Jugend 
und Familie 15 
   
(7) Einführung eines einheitlichen, online gestützten V ormerkverfahrens zur Vergabe 
der Kinderbetreuungsplätze in Köln 16 
   
(8) Neubau eines Feuerwehrzentrums in Köln-Kalk 
hier: Baubeschluss 17 - 18 
   
(9) Interkulturelles Maßnahmenprogramm – Maßnahmenempfe hlungen der Experten-
gruppen und des Integrationsrates 19 
   
(10)
 Antrag der FDP-Fraktion betreffend „Gegen Gewalt an  Frauen – Frauenhäuser 
stärken“ 20 
   
(11) Softwarepflege- und Wartungsvertrag für das Einsatzleitsystem der Berufsfeuerwehr 
Köln 21 
   
(12) Antrag der Fraktion Die Linke und der Gruppe Pirate n betreffend „Resolution zu 
einer Transparenzregelung“ 22 
   
(13) Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen betreffend 
„Stärkung der Gebäudewirtschaft“ 23 - 24 
   
(14) Konzept „Mehr Präsenz und Ahndung durch verstärkten Ordnungsdienst“ 25 - 26 
   
(15) Allgefahren-Versicherung für die Exponate der Museen und Archive 27 
   
(16) Änderung des Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Köln 28 
   
(17) Internetstadt Köln  29 - 31 
   
(18) Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion und der Frakt ion Bündnis 90/ Die Grünen 
betreffend „Sicherheit im öffentlichen Raum“ 32 - 33 
   
(19) 
Neubau eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuer wehr Köln, Löschgruppe 
Dellbrück, mit angeschlossener Rettungswache am Standort Urnenstr. 7 
hier: Baubeschluss 
34

3 
 
 
(20)  Erweiterungsbau der Feuer- und Rettungswache Köln-Mülheim 
hier: Planungsbeschluss 35 
   
(21) Erweiterungsbau der Feuer- und Rettungswache Köln-Chorweiler 
hier: Baubeschluss 36 
   
(22) Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion und der Frakt ion Bündnis 90/ Die Grünen 
betreffend „Beschaffung von Dienstfahrzeugen für den Ordnungsdienst“ 37 
   
(23) Lieferung von Brandschutzkleidung über einen 2-Jahr es-Rahmenvertrag für die 
Feuerwehr Köln 38 
   
(24) Ausbau von derzeit etwa 170 Brandschutzfahrzeugen d er Feuerwehr Köln zur 
Umrüstung auf Digitalfunk 39 
   
(25) 
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen betreffend „Mehr 
Sicherheit auf Kölner Straßen und Plätzen – gemeins ames Konzept für Köln – 
Videobeobachtung im öffentlichen Raum“ 
40 - 41 
   
(26) Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern 
1. Kölner Aktionsplan 42 
   
(27) Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Köln 43 - 44 
   
(28) Abschluss eines  5-Jahres-Rahmenvertrages zur Wartu ng, Reparatur und TÜV-
Abnahme von 1.261 Atemluftflaschen 45 
   
(29) 2-Jahres-Rahmenvertrag zur Lieferung von Einsatzsti efeln für die Feuerwehr- und 
Rettungsdienst inklusive einer Verlängerungsoption um maximal weitere 2 Jahre 46 
   
(30) Wiederinbetriebnahme von vier stationären Geschwindigkeitsmessanlagen 47 
   
(31) Abschluss eines 5-Jahres-Rahmenvertrages zur Bescha ffung von Jacken, Hosen 
und Hemden der Dienstkleidung bei der Feuerwehr Köln 48 
   
(32) Modernisierung der Leitstelle der Feuerwehr Köln – Projekt „Leitstelle 2020“ 
hier: Planungsbeschluss 49 - 50 
   
(33) 2020: Köln l(i)ebt Vielfalt – Diversity Konzept 51

4 
 
Betreff:  Optimierte Dienstleistung – im Bezirk und im modernen Europa  
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 25.09.2008 
Vorlagenummer: 1766/2008, AN/1778/2008, AN/1781/200 8 
 
Beschluss:  
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 25. 09.2008 das Konzept „Optimierte 
Dienstleistung – im Bezirk und im modernen Europa“ beschlossen. Ziel dieses Konzeptes ist ein 
einheitliches Angebot an städtischen Dienstleistung en in den Bezirken. Ferner beinhaltet es eine 
Verbesserung des Leistungsangebotes und der Servicequalität.  
 
Die im Konzept beschriebenen Veränderungen werden m it Blick auf den städtischen Haushalt 
stufenweise umgesetzt. Der Rat hat weiterhin beschl ossen, dass der AVR halbjährlich einen 
Sachstandsbericht über die Entwicklung des Bürgerservice bei der Stadt Köln erhält. 
 
Nachfolgend werden die Veränderungen zum letzten Sachstandsbericht dargestellt. 
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=879  
 
Sachstand:  Bewertung:  
 
Stufe 1 – Optimierung Bürgerservice in den Stadtbezirken 
 
Stufe 1 beinhaltet die unmittelbaren Veränderungen im Bürgerservice. Diese 
Veränderungen wirken sich zum Einen auf den Bereich  der Kundenzentren, zum 
Anderen auf das Angebot verschiedener Fachämter in den Bürgerämtern aus. 
Die derzeitige Situation stellt sich wie folgt dar: 
 
Veränderungen im Bereich der Kundenzentren: 
 
Das Aufgabenspektrum 
 
Im Rahmen der Organisationsuntersuchung in den Kund enzentren wurden u.a. 
die Schnittstellen zu anderen Dienststellen betrach tet und -unter besonderer 
Beachtung des Lebenslagenprinzips- konkrete Vorschl äge für das zukünftige 
Aufgabenspektrum der Kundenzentrum erarbeitet. 
 
Die Ergebnisse der Untersuchung werden derzeit verwaltungsintern abgestimmt. 
 
Infotheken und Wartebereiche in den Bürgerämtern 
 
Zur Verbesserung des Kundenservices sollen 
 in den Kundenzentren Infotheken 
gebaut werden, an denen Anliegen direkt und abschli eßend bearbeitet werden 
können. Die Infotheken in den Stadtbezirken Innenst adt, Lindenthal, Ehrenfeld, 
Nippes, Chorweiler und Porz sind für die im Konzept  beschriebenen 
Anforderungen ausgestattet. In Kalk und Mülheim sollen diese Arbeiten bis Ende 
2018 abgeschlossen werden. Auch die Wartebereiche w erden stetig im Hinblick 
auf Bürgerfreundlichkeit überprüft und bei Bedarf modernisiert. 
 
Stufe 3 – Auf- und Ausbau regionaler Servicestrukturen im Bürgerservice 
 
In der Stufe 3 ergeben sich keine Veränderungen zum  letzten Sachstands-
bericht.

5 
 
Zusätzlich bereits umgesetzte und geplante Optimier ungen im Bürger -
service 
 
Terminvereinbarung 
 
Für den Bürger besteht die Möglichkeit, Termine in allen Kundenzentren und im 
Standesamt für die Anmeldung zur Eheschließung währ end der gesamten 
Öffnungszeit für bestimmte Dienstleistungen über da s Bürgertelefon, die 
einheitliche Behördenrufnummer 115 und auch von zu Hause aus rund um die 
Uhr online zu reservieren. Die Leistungen der Kunde nzentren können somit 
direkt zum vereinbarten Termin ohne Wartezeiten in Anspruch genommen 
werden. Durch weitere Werbemaßnahmen (z.B. Plakate,  Taschenkalender, 
Informationen im Internet) werden die Kundinnen und Kunden auf diesen Service 
hingewiesen.  
 
Verbesserung der Internetpräsentation 
 
Damit die Bürgerinnen und Bürger aktuelle, zuverläs sige und bedarfsgerechte 
Informationen bzw. Auskünfte erhalten, finden ein s tändiger Wissensaustausch 
mit dem Bürgertelefon und eine Aktualisierung der I nternetseiten statt. 
 
 
Installation von Aufrufanlagen / Anzeige der Wartezeiten 
 
In allen Bezirken wurden neue Aufrufanlagen install iert. Die Dauer der 
tatsächlichen Wartezeiten aller Kundenzentren wird nun über die Aufrufanlagen 
in dem jeweiligen Kundenzentrum und im Internet ang ezeigt. Diese Information 
ermöglicht den Kundinnen und Kunden, sich gegebenen falls für ein anderes 
Kundenzentrum mit kürzeren Wartezeiten zu entscheid en. Dies ist machbar, da 
den Bürgerinnen und Bürgern in allen Kundenzentren das gleiche 
Serviceangebot zur Verfügung steht.  
 
Stadtinformation in den Wartebereichen 
 
Ab sofort werden Bürgerinnen und Bürger, die eine m itunter längere Wartezeit in 
den Kundenzentren zu überbrücken haben, über städti sche Dienstleistungen, 
Stellenangebote, aktuelle Projekte, Historisches un d vieles mehr informiert. 
Möglich ist dies über eine Einbindung der Informati onen in die Anzeige der 
Aufrufanlage in den Wartebereichen. Pilotiert wurde  diese Stadtinformation im 
Kundenzentrum Innenstadt als auch in der Elterngeld - und Schwerbehinderten-
stelle und wird kurzfristig auf die anderen Kundenz entren und das Standesamt 
ausgedehnt. 
 
Stellenbesetzungen in den Kundenzentren 
 
Zur Sicherstellung eines einheitlichen und angemess enen Bürgerservices wurde 
zum Stellenplan 2016/2017 ein zentraler Springerpoo l im Umfang von 10,0 
Stellen für die Kundenzentren eingerichtet. Die Ste llenausstattung der neun 
Kundenzentren umfasst nunmehr 154,0 Stellen. 
In 2016 konnten 35 Personen extern eingestellt werd en. Zusätzlich wurden 
einzelne Stellen nach interner Ausschreibung besetz t sowie Ersteinsatzkräfte 
zugewiesen. Die Besetzung zukünftiger einzelner Vak anzen wird über das 
Stellenbesetzungsverfahren weiterhin sichergestellt . Insgesamt besteht zurzeit 
eine Besetzungsquote von 94%.

6 
 
Schulungskonzept  
 
Das Einarbeitungskonzept für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist erstellt. 
Das speziell auf die Kundenzentren zugeschnittene Schulungsrepertoire umfasst 
mittlerweile 15 Seminare und Fortbildungen, das sow ohl Pflicht- als auch 
freiwillige Schulungen enthält. Damit wird eine ein heitliche und praxisorientierte 
Einarbeitung sichergestellt. Insbesondere wurden Sc hulungen für externe, 
verwaltungsunerfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbe iter durchgeführt und 
beispielsweise erstmalig ein zweiwöchiger Verwaltun gscrashkurs beim 
Rheinischen Studieninstitut organisiert.  
 
Neuausschreibung der Fotoautomaten 
 
Die bisher in den Bezirksrathäusern und im Kalk-Kar ree aufgestellten 
Passbildautomaten haben lediglich analoge Passbilde r angefertigt. Daher 
erfolgte eine Neuausschreibung der Dienstleistungsk onzession. Die nunmehr 
aufgestellten neuen Passbildautomaten können neben analogen Passbildern auf 
Wunsch auch digitale Passbilder erstellen, die von den Sachbearbeitern der 
Kundenzentren bei der Bearbeitung von Anträgen auf Ausweisdokumente 
weiterverarbeitet werden können. Die Umstellung auf  die digitale Nutzung ist für 
das 1.Quartal 2017 geplant. 
Der Passbildautomat im Kundenzentrum Chorweiler wir d nach dem Abschluss 
der Baumaßnahmen aufgestellt. 
 
Dokumentenprüfung mit Visocore Verify 
 
Seit Oktober 2014 werden Ausweisdokumente in den Ku ndenzentren mittels 
Visocore Verify auf Manipulationen überprüft. Im Ja hr 2016 wurden hierbei 32 
gefälschte Dokumente festgestellt. In 20 Fällen kon nten die Personen, die die 
Fälschungen vorgelegt haben, festgenommen werden. In 8 Fällen haben sich die 
Personen einer Festnahme entzogen, die Dokumente ko nnten jedoch 
sichergestellt werden. Bei 32 Dokumenten wurden Auffälligkeiten festgestellt, ein 
Fälschungsverdacht hat sich jedoch bei der anschlie ßenden Detailprüfung nicht 
bestätigt.  
Seit dem 01.02.2016 werden neben Ausweisdokumenten auch Fahrerlaubnisse 
mittels Visocore Verify auf Manipulationen überprüft und bei Fälschungsverdacht 
zur weiteren Überprüfung durch die Polizei vorläufi g eingezogen. Im 
vergangenen Jahr wurden in allen Kundenzentren 35 F ahrerlaubnisse vorläufig 
eingezogen. 
 
Definition „Standardarbeitsplätze“ in den Kundenzentren 
 
Die Arbeitsplätze in den Kundenzentren entsprechen oftmals nicht mehr den 
Anforderungen eines modernen Arbeitsplatzes. Dies l iegt zum Einen an der 
Vielzahl der benötigten technischen Geräte und zum Anderen am Zustand der 
vorhandenen Möbel.  
Es wurde daher ein Konzept zur Ausstattung der Kund enzentren entwickelt, das 
sowohl die technischen, medizinisch-ergonomischen u nd arbeits-
schutzrechtlichen Aspekte berücksichtigt, aber glei chzeitig noch 
Handlungsspielraum für individuelle Gegebenheiten l ässt. Mit der Neu-
möblierung wird neben der Einhaltung des Datenschut zes auch eine 
kundenfreundlichere Atmosphäre geschaffen. In 2016 wurde das Kunden-
zentrum Kalk neumöbliert.

7 
 
Konzept Kassenautomaten  
 
Mit dem Einsatz von Kassenautomaten geht die Stadt Köln einen weiteren Schritt 
in Richtung innovativer, wirtschaftlicher und leist ungsorientierter Verwaltung. 
Durch den flächendeckenden Einsatz von Kassenautoma ten in den 
Kundenzentren lassen sich Einsparungen generieren. Darüber hinaus entstehen 
vielfältige organisatorische Vorteile (z.B. Vertret ungsproblematik, Öffnungszeiten 
etc.) Es ist beabsichtigt, im Jahr 2017 die ersten beiden Standorte mit 
Kassenautomaten auszurüsten. 
 
Anliegenmanagement 
 
Den Bürgerinnen und Bürger stehen eine Vielzahl von  Möglichkeiten zur 
Verfügung um der Stadt Infrastrukturprobleme sowie Mängel im öffentlichen 
Straßenland zu melden und Anregungen einzubringen. Ein erster Schritt die Zahl 
der Eingangskanäle zu bündeln, war die Einführung v on „sag’s uns“ in der Köln-
App. Die hierüber von den Bürgerinnen und Bürgern g emeldeten Mängel 
werden, zum Teil über das Bürgertelefon, an die Fac hdienststellen geleitet. Mit 
der Einführung eines internetbasierten Anliegenmana gements werden alle 
gemeldeten Anliegen bzw. Mängel öffentlich angezeig t und der Stand der 
Bearbeitung in der Fachverwaltung veröffentlicht. D arüber hinaus erhalten die 
Bürgerinnen und Bürger, die einen Mangel gemeldet h aben, eigene 
Informationen über den Bearbeitungsstand. Dies führ t zu einem für die 
Bürgerinnen und Bürger sichtbaren und transparenten  Verwaltungshandeln. Seit 
der Veröffentlichung am 23.10.2015 wurden bereits ü ber 10.000 Meldungen 
eingegeben. Das Anliegenmanagement ist eine dynamis che Anwendung und 
wird kontinuierlich hinsichtlich der Bedienungsfreu ndlichkeit und weiterer 
Mängelkategorien verbessert.  
 
Bewohnerparken online 
 
Die neue Software wird voraussichtlich Mitte 2017 p roduktiv gesetzt. Mit ihr wird 
ein medienbruchfreies Antragsverfahren von Antragst ellung, über Bezahlung bis 
hin zum Ausdruck des Bewohnerparkausweises ermöglicht. 
 
Verfahrensänderung Bewohnerparken 
 
Bislang hatten die Bewohnerparkausweise eine Gültigkeitsdauer von maximal 12 
Monaten. Die Gültigkeitsdauer wurde jetzt auf 18 bz w. 24 Monate ausgedehnt. 
Somit reduziert sich die Häufigkeit der Beantragung  bzw. der Verlängerung, was 
sowohl für die Kundinnen und Kunden als auch für di e Sachbearbeitung eine 
erhebliche Zeitersparnis bedeutet. 
 
Benachrichtigungsschreiben Personalausweis 
 
Die turnusmäßige Benachrichtigung „Ihr erster Perso nalausweis“ und „Die 
Gültigkeit Ihres Personalausweises läuft in Kürze a b“ wurde wieder eingeführt. 
 
Anfang Januar 2017 hat der erste automatisierte Ver sand der Anschreiben 
stattgefunden.  
 
Verbesserung des Bürgerservices in der Elterngeld- und 
Schwerbehindertenstelle 
 
In der Elterngeld- und Schwerbehindertenstelle wurd en einige Maßnahmen 
realisiert, um den Bürgerservice zu verbessern. So wurde eine Aufrufanlage mit 
Selbstbedienungsterminal installiert, an dem sich d ie Bürgerinnen und Bürger

8 
 
ihre Aufrufmarke ziehen können und somit eine geord nete Reihenfolge der 
Vorsprechenden gewährleistet ist. Das Servicebüro in der Elterngeldstelle wurde 
weiter ausgebaut und der Internetauftritt stetig ak tualisiert. Zum 01.03.2017 
werden die Öffnungszeiten an die aktuelle Bedarfsla ge angepasst, um eine 
bessere Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

9 
 
Betreff: Antrag der FDP -Fraktion betreffend „Aufwertung der Veedel im 
Stadtbezirk Innenstadt zu Stadtteilen“ 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 13.10.2011 
Vorlagennummer: AN/1777/2011 
 
Beschluss:  
 
Die Angelegenheit wird zur Prüfung an die Verwaltung überwiesen. Das Ergebnis ist dem Rat unter 
Beteiligung und mit den Voten der Bezirksvertretung en und nach anschließender Vorberatung 
durch den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Recht sfragen/Vergabe/Internationales zur 
Entscheidung vorzulegen. In die Prüfung sollen insbesondere folgende Punkte einfließen: 
        - die Vor- und Nachteile sind darzustellen, 
        - die Überprüfung soll für alle Stadtbezirke vorgenommen werden, 
        - die Folgen von Änderungen der Stadtteile sind aufzuzeigen bezüglich 
          evtl. Konsequenzen für die Einteilung der Wahlbezirke, möglicher 
          statistischer Probleme bei der Vergleichbarkeit von aktuellen mit 
          historischen Daten, 
        - Möglichkeiten; wie Veedel und Wohnplätze hervorgehoben werden 
          können, bspw. durch Eintrag im Personalausweis oder geeignete 
          Beschilderung im Veedel. 
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=6133  
 
Sachstand: Bewertung: 
 
Der Ratsbeschluss sieht vor, entgegen dem eingebrac hten Antrag, eine 
Überprüfung aller Stadtbezirke nach verschiedenen Kriterien vorzunehmen. Dieser 
Auftrag ist mit einem erheblichen Arbeitsaufwand ve rbunden. Bisher wurde mit 
Unterstützung der städtischen Bürgerämter eine Best andaufnahme zu 
entsprechenden Beschlüssen und Initiativen in den Stadtbezirken durchgeführt, die 
zurzeit von der Verwaltung ausgewertet wird. Im nächsten Arbeitsschritt ist geplant, 
unter Einbindung der betroffenen Fachdienststellen die Folgen von möglichen 
Änderungen der Stadtteile sowie den damit verbunden en Verwaltungsaufwand 
einzuschätzen. 
 
Der Sachstand ist aus personellen Gründen unverändert.

10 
 
Betreff: Beschleunigung der städtischen Bauprojekte und Verg abeprozesse – 
Geschäftsprozessoptimierung 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 15.05.2012 
Vorlagennummer: 0064/2012 
 
Beschluss:  
 
A) Der Rat nimmt das von der Verwaltung erarbeitete  Maßnahmenpaket (siehe unter I. der 
Beschlussvorlage, Projektmanagement, IT-Unterstützu ng u.a.) zur Kenntnis und sieht hierin 
geeignete Schritte zur Beschleunigung von städtischen Baumaßnahmen. 
 
B) Der Rat beschließt die von der Verwaltung erarbe iteten Maßnahmen zur 
Verfahrensbeschleunigung der politischen Beratung u nd Beschlussfassung (siehe unter II. der 
Beschlussvorlage, Heraufsetzung und Harmonisierung der städtischen Wertgrenzen, 
Zusammenfassung/Reduzierung politischer Beschlüsse, Verzicht auf politisch nicht beeinflussbare 
Entscheidungen) und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Änderungen in den städtischen 
Satzungen, Richtlinien und Regelungen vorzunehmen. 
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=8356  
 
Sachstand: Bewertung: 
 
An der Umsetzung des vom Rat am 15. Mai 2012 beschl ossenen 
Maßnahmenpakets zur Verfahrensbeschleunigung der po litischen Beratung und 
Beschlussfassung sowie des verwaltungsinternen Maßn ahmenpakets zur 
Beschleunigung von Baumaßnahmen wird nach wie vor gearbeitet. 
 
Zur Umsetzung der Maßnahmen zur Verfahrensbeschleun igung der politischen 
Beratung und Beschlussfassung sind Änderungen vor a llem in der 
Zuständigkeitsordnung notwendig. Die weitere Entwic klung im Hinblick auf die 
Änderung der Zuständigkeitsordnung ist noch nicht abgeschlossen. 
 
Die elektronische Abwicklung von Vergaben wurde flächendeckend eingeführt.  
 
Die speziellen Schulungsangebote für mit Baumaßnahm en betraute 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden weiterhin i m Rahmen des allgemeinen 
städtischen Fortbildungsangebotes angeboten. Für Mi tarbeiterinnen und 
Mitarbeiter, die aufgrund der Arbeitssituation nich t in der Lage sind, an den meist 
mehrtätigen Seminaren teilzunehmen, werden alternat ive Lösungsmöglichkeiten 
geprüft. 
 
Das ergänzend angebotene Projekt-Coaching wurde in Pilotprojekten fortgeführt. 
Das individuell auf die jeweiligen Projekte zugesch nittene Projekt-Coaching wurde 
von den Fachdienststellen sehr unterschiedlich genu tzt und, trotz des sehr 
unterschiedlichen Umfangs, von den Teilnehmenden durchweg als sehr positiv und 
hilfreich bewertet. Besonders in Projekten mit hete rogenen Akteuren, in welchen 
eine Moderation zur Schaffung einer gemeinsamen Gru ndlage besonders von 
Bedeutung ist, ist das Bauprojektcoaching wichtig. Der Pilotversuch hat aber auch

11 
 
gezeigt, dass die Faktoren, die das Bauprojektcoaching in einigen Fällen erschwert 
haben, wie fehlende Ressourcen und hohe Fluktuation , auch den Erfolg der 
Bauprojekte als solche beeinträchtigen. 
 
Die Kölner Vergabeordnung (KVO) berücksichtigt die Änderungen der 
Vergaberechtsnovelle von 2016 und regelt die Schnit tstellen zwischen den 
Zuständigkeiten der Fachämter und dem Zentralen Vergabeamt. Zudem wurde die 
verwaltungsinterne Regelung zur Einbindung des Zent ralen Vergabeamtes durch 
eine Entscheidung des Stadtvorstandes modifiziert. Die Wertgrenzen wurden in 
Bezug auf die beiden Vergabearten „freihändige Verg aben“ und 
„Angebotsbeiziehungen“ größtenteils verdoppelt, tei lweise sogar um 150% 
angehoben. Hierdurch wird den Fachdienststellen meh r Freiraum geschaffen, 
Vergaben in eigener Zuständigkeit zu bearbeiten. 
 
Die Bedarfsprüfungsrichtlinie wurde in 2016 ebenfal ls überarbeitet und kürzer, 
klarer und verständlicher gefasst. Bei der Bedarfsp rüfung zur Beauftragung von 
Fremdpersonal ist als weitere Maßnahme zur Verfahre nsbeschleunigung eine 
Mitzeichnung des Amtes für Personal, Organisation und Innovation jetzt nicht mehr 
gefordert, lediglich eine Ausfertigung der Bedarfsp rüfungsdokumentation muss zur 
Kenntnisnahme übersandt werden. Zwischenzeitlich st eht ebenfalls ein 
überarbeiteter, online ausfüllbarer Vordruck „Bedar fsprüfung“ zur Verfügung. An 
der vollständigen elektronischen Bedarfsprüfung wir d zurzeit gearbeitet. Ein erster 
Pilotversuch war erfolgreich, zeitnah soll der Pilotversuch ausgeweitet werden. 
 
Weiterhin arbeitet die Verwaltung an einem Konzept zur Modifizierung der 
Regelungen zur Bedarfsfeststellung für Liefer- und Dienstleistungen.

12 
 
Betreff: 
Dringlichkeitsantrag der SPD -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ 
Die Grünen betreffend „Schutz des Roncalli- und des  Heinrich-Böll-
Platzes vor Beschädigungen durch PKW und LKW“ 
 
Gremium: AVR 
Sitzungsdatum: 06.12.2010 
Vorlagennummer: AN/2317/2010 
 
Beschluss:  
 
Der AVR beauftragt die Verwaltung, Maßnahmen zum wi rksamen Schutz des Roncalliplatzes und 
des Heinrich-Böll-Platzes zu prüfen. Ziel ist es, d ie Plätze weitestgehend vom PKW- bzw. LKW-
Verkehr freizuhalten. Notwendiges Befahren zum Erha lt der Funktionalitäten ist auf ein geregeltes 
Mindestmaß zu reduzieren und dergestalt zu regulier en, dass eine Beschädigung der Oberflächen 
ausgeschlossen beziehungsweise eine verursachungsge mäße Zuordnung ggf. notwendig 
werdender Reparaturarbeiten möglich ist und auch um gesetzt wird. Die Ergebnisse der Prüfungen 
und entsprechende Kostenkalkulationen sind dem AVR in einer Entscheidungsvorlage bis zur 
Sitzung im Mai 2011 vorzulegen. 
 
Dabei sollen sämtliche in Frage kommenden Maßnahmen geprüft werden. In die Prüfung soll auch 
die Sperrung mittels automatisch versenkbarer Polle r oder anderer technischer Einrichtungen 
ausdrücklich einbezogen werden. 
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=4760  
 
Sachstand: Bewertung: 
 
Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.0 3.2013 den Beschluss 
gefasst, ein Umwidmungsverfahren für die Platzfläch e des Roncalliplatzes 
durchzuführen. Auf die in der Sitzung des Ausschuss es Allgemeine Verwaltung 
und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 31. 03.2014 vorgelegte 
Sachstandsmitteilung zum Teileinziehungsverfahren wird Bezug genommen.  
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=12144   
 
Das Verfahren kann zurzeit weiterhin nicht abgeschl ossen werden. Die genaue 
Festlegung des künftigen Widmungsinhaltes ist abhän gig von den laufenden 
Planungen und Baumaßnahmen rund um den Roncalliplat z (Planung „Historische 
 
Mitte“, Umbau Domhotel, Sanierung Römisch-Germanisc hes Museum). Inwieweit 
hierdurch eine eingeschränkte Befahrbarkeit sicherg estellt werden muss, kann 
zurzeit noch nicht beurteilt werden. 
 
Die Einhaltung der nach der Straßenverkehrsordnung angeordneten Anlieferzeiten 
und die Berechtigungen zum Befahren der Platzfläche  werden seitens des 
Ordnungsamtes kontrolliert und bei der Genehmigung von Veranstaltungen wird 
ein besonderes Augenmerk auf die Beweissicherung gelegt.

13 
 
Betreff: Generalsanierung und Erweiterung der Hauptfeuerzentrale Köln -
Weidenpesch 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 11.02.2014 
Vorlagennummer: 3892/2012 
 
Beschluss:  
 
1.  Der Rat genehmigt die Kostenberechnung zur Gene ralsanierung und Erweiterung der 
Feuerwehrhauptzentrale und dem Neubau eines Geräteh auses für den Fernmeldedienst der 
Freiwilligen Feuerwehr Köln, Scheibenstr. 13, 50737  Köln-Weidenpesch mit Gesamtkosten 
von 39,38 Mio Euro und beauftragt die Verwaltung mi t der Weiterplanung, Submission und 
Baudurchführung. 
 
2.  Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Prüfu ng, ob das Projekt „Nutzung Wärme aus 
Abwasser“ im Rahmen dieses Bauprojektes Anwendung f inden kann. Unter der 
Vorraussetzung einer positiven Standortanalyse (Erg ebnis des Gutachtens) wird die 
RheinEnergie Köln die gesamten Investitionskosten s owie weiteren Betriebskosten zum 
Betreiben der Energiegewinnung „Wärme aus Abwasser“  übernehmen. Die Stadt Köln 
(Feuerwehr) wird weiterhin den verbrauchsabhängigen  Vergleichsgaspreis entrichten, so 
dass bei der EU-subventionierten Nutzung der regenerativen Energie „Wärme aus Abwasser“ 
keine Mehrkosten (Investitions- und Betriebskosten) aber auch keine wirtschaftlichen Vorteile 
entstehen.  
 
3.  Die RheinEnergie hat Interesse, Teile der Dachf lächen für eine Photovoltaikanlage zu nutzen. 
Für die Feuerwehr entstehen bei der Umsetzung diese r Maßnahme keine Kosten, allerdings 
auch keine wirtschaftlichen Vorteile. Für die RheinEnergie dient dieses Projekt auf dem Dach 
der Feuerwehrhauptzentrale neben dem Aspekt der Str omgewinnung als Leuchtturmprojekt. 
Insgesamt kann diese Maßnahme das Image der Stadt K öln als zukunftsorientierte und auf 
Nachhaltigkeit bedachte Stadt nur positiv unterstüt zen. Der Rat beauftragt die Verwaltung, 
dieses Projekt gemeinsam mit der RheinEnergie zu realisieren. 
 
4. Der Rat beschließt die erste Freigabe der zur Ba udurchführung notwendigen Mittel in Höhe 
von 9.050.000 Euro im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, 
bei Zeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, bzw. Fi nanzstelle 3701-0212-5-5400 
„Generalsanierung FW5 (7.650.000€) und 3701-0212-0- 5700 „Gerätehaus Fernmeldedienst“ 
(1.400.000€), Haushaltsjahr 2013. 
 
 Die Abschreibungen sind im Teilergebnisplan 0212 b ei Zeile 14 veranschlagt. 
 
         Sofern die Bezirksvertretung keine gegente ilige Stellungnahme abgibt, verzichtet der 
Bauausschuss und der Gesundheitsausschuss auf eine erneute Vorlage. Die 
Bezirksvertretung 5 ist nicht entscheidungsbefugt, da sich für den Standort einer Feuer- und 
Rettungswache die im Brandschutz- und Rettungsdiens tbedarfsplan ausgewiesenen Ziele 
nicht am Stadtbezirk orientieren, sondern die flächendeckende Versorgung des Stadtgebietes 
im Vordergrund steht. 
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=12102  
 
Sachstand: Bewertung: 
 
Kosten:

14 
 
Es gilt das vom Rat mit Weiterplanungs- u. Baubesch luss vom 11.02.2014 freige-
gebene Budget, wie folgt: 
 
39,38 Mio Euro  gesamt 
+1.22 Mio Euro   Baupreissteigerungen (Baupreisindex des II. Quartals 2012) 
40,60 Mio Euro  gesamt inkl. Baupreissteigerungen  
 
In diesem Gesamtbudget sind aufgrund der damaligen städtischen Vorgaben keine 
Risikokosten enthalten. 
 
Die Gesamtkosten liegen gemäß Kostenverfolgung vom 16.12.2016 innerhalb des 
Kostenplans. 
 
Mit Stand 16.12.2016 wurden 24,8 Mio. Euro durch Be auftragungen gebunden. 
Abgerechnet wurden bereits 7 Mio. Euro. Im Bereich der Submission befinden sich 
Ausschreibungen mit einem Wert von ca. 9,0 Mio. Euro.  
 
Eintretende Risiken können im Bauablauf noch zu Kostenerhöhungen führen. 
 
Termine: 
 
Es gilt der Bauzeitenplan vom 19.01.2017 der Archit ekten Gatermann & Schossig 
und der Planungsgruppe Gestering, Knipping, DeVries , die Gesamtfertigstellung 
der Hauptfeuerwehrzentrale Köln Weidenpesch erfolgt voraussichtlich Juni 2020. 
 
Planungs- und Bauausführungssachstand: 
 
1. Bauabschnitt: 
 
Rohbauausführung der Bauteile E und B2 wurde am 20.02.2017 abgeschlossen. 
 
Zurzeit befinden sich die Ausbaugewerke: Dacharbeit en, Abgasanlagen, Tore, 
Fenster, Fassade, Sanitär, Elektro und Trockenbau in der Montageplanung. 
 
2. Bauabschnitt: 
 
Ausführungsplanung ist abgeschlossen. Diverse Gewer ke befinden sich in der 
Vergabe 
 
3. Bauabschnitt 
 
Ausführungsplanung ist abgeschlossen.

15 
 
Betreff: Einführung einer Software „Fallmanagement SGB VIII“  im Amt für 
Kinder, Jugend und Familie 
 
Gremium: AVR 
Sitzungsdatum: 19.05.2014 
Vorlagennummer: 1021/2014 
 
Beschluss:  
 
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfrage n/Vergabe/Internationales stimmt der 
Einführung einer neuen Software „Fallmanagement SGB  VIII“ im Amt für Kinder, Jugend und 
Familie im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbei t im KDN zu und stellt den 
entsprechenden Bedarf fest. Er beschließt zugleich den Verzicht auf den Vergabevorbehalt. 
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=12409  
 
Sachstand: Bewertung: 
 
Der Hersteller der Software die AKDN in Paderborn p rogrammiert die Software 
modular für die verschiedenen Aufgabengebiete des Jugendamtes: 
 
• Modul Jugendgerichtshilfe 
Dieses Modul ist seit 2014 im Einsatz. 
 
• Modul ASD/GSD 
Das Modul für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD)  und den 
Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst (GSD) ist ebenfal ls im Einsatz; wird 
derzeit jedoch nur in dem Umfang genutzt, der zur E rstellung der 
Bundesstatistik nach SGB VIII erforderlich ist. 
Für eine weitergehende Nutzung, z.B. auch als elekt ronische Fallakte, ist 
zusätzliche Entwicklungsarbeit erforderlich. 
 
• Modul Beistandschaft/Amtsvormundschaft 
Das Modul wurde planmäßig für die Erfassung von Bei standschaften, 
Beratungen und Unterstützungsfällen sowie der Durch leitung von 
Unterhaltszahlungen eingeführt. 
Für dieses Modul ist die Abbildung weiterer wesentl icher Aufgaben der 
Beistandschaft, wie z.B. die Erstellung von Urkunde n oder die Berechnung 
des Unterhaltes,  noch in der Entwicklung. 
Die Einführung der Software in der Amtsvormundschaf t ist für das erste 
Quartal 2017 geplant.

16 
 
Betreff: Einführung eines einheitlichen, online gestützten V ormerkverfahren 
zur Vergabe der Kinderbetreuungsplätze Köln 
 
Gremium: AVR 
Sitzungsdatum: 03.11.2014 
Vorlagennummer: 2848/2014 
 
Beschluss:  
 
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfrage n/Vergabe/Internationales stimmt der 
Einführung eines einheitlichen, online gestützten V ormerkverfahrens zur Vergabe der 
Kinderbetreuungsplätze in Köln im Amt für Kinder, J ugend und Familie sowie bei den öffentlich 
geförderten Trägern der Jugendhilfe zu und stellt d en entsprechenden Bedarf fest. 
 
Er stimmt der Beschaffung des Programms „Little Bird“ der Regio IT zu. 
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=13269  
 
Sachstand: Bewertung: 
 
Durch regelmäßige Sitzungstermine und Workshops in den einzelnen Teilprojekten 
sowie mit der Entwicklerfirma wurde gewährleistet, dass das Verfahren „Little Bird“ 
den einzelnen fachlichen Anforderungen entspricht u nd das Verfahren in die 
Infrastruktur der Stadt Köln integriert wird. Der D atenschutzbeauftragte wurde 
beteiligt. 
Die hohen Anforderungen der Stadt Köln und der anerkannten freien Träger an die 
Software Little Bird wurden in gemeinsamen Treffen definiert und abgestimmt. 
Hierbei handelt es sich für die Stadt Köln um Grundfunktionalitäten, die erforderlich 
sind, damit eine übergreifende Nutzung der Software  reibungslos funktioniert. 
Aufgrund der Größe und Komplexität der Strukturen i m Stadtgebiet Köln ergaben 
sich jedoch weitere, vorher nicht bekannte Erwartun gen, die einen höheren 
zeitlichen Aufwand zur Folge hatten. 
In einem ersten Zwischenschritt wurde 2016 bereits das Modul 
„Kindertageseinrichtungen in Köln“ online geschaltet. 
Eltern können sich über die Internetseite der Stadt  Köln einen Überblick über die 
Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet verschaffen sowie Informationen zu Ihrer 
Wunscheinrichtung sammeln. 
In einem zweiten Schritt wurde am 16.01.2017 das Mo dul „Verwaltungsportal“ als 
Testumgebung für die Leitungen der Kindertageseinrichtungen freigeschaltet. 
Dies ermöglicht eine flächendeckende Testung des Systems. 
Die Liveschaltung des Verwaltungsportals von „Littl e Bird“ ist im Frühjahr 2017 
geplant. 
Das Elternportal soll wenig später, vor Beginn des neuen Bildungsjahres, produktiv 
gehen.

17 
 
Betreff: Neubau eines Feuerwehrzentrums Köln -Kalk  
hier: Baubeschluss 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 13.11.2014 
Vorlagennummer: 2566/2014 
 
Beschluss:  
 
1. Der Rat genehmigt die Kostenberechnung zum Neuba u eines Feuerwehrzentrums in Kalk inkl. 
Planstraße A auf dem Gelände nördlich der Gummersba cher Straße östlich der Bahntrassen 
(Gemarkung Deutz, Flur 33, aus Flurstück Nr. 867) m it Gesamtkosten von 27.211.665 € für 
Planung, Bau, Einrichtung sowie Zuwegung und beauftragt die Verwaltung mit der Submission 
und der Baudurchführung. 
 
2. Der Rat beschließt zusätzlich die Errichtung ein er Photovoltaikanlage. Die Mehrkosten von 
21.420 € erhöhen die Gesamtkosten auf 27.233.085 € und amortisieren sich bei 
Stromeigennutzung gemäß Anlage 3 im Zeitraum von 12  Jahren. Die Finanzierung der 
Mehrkosten erfolgt durch Einsparungen bei bereits v eranschlagten Mitteln im Teilfinanzplan 
0212 Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst. 
 
3. Der Rat beschließt die Freigabe der zur Baudurch führung notwendigen Mittel in Höhe von 
8.000.000 € im Teilfinanzplan 0212 Brand- und Bevöl kerungsschutz, Rettungsdienst bei Zeile 
8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bzw. Finanzstelle 3701-0212-1-5200 „Neubau FW 10“, 
im Haushaltsjahr 2014. 
 
4. Der Rat beschließt die regelmäßige Berichterstat tung vorzugsweise mit Darstellung eines 
Ampelsystems. 
 
Abrufbar unter: 
https://rat sinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr= 12435  
 
 Bewertung: 
 
Kosten: 
 
Es gilt das vom Rat mit Baubeschluss vom 03.11.2014  freigegebene Budget, wie 
folgt: 
 
25.926.365,- Euro 
+     21.420,- Euro Photovoltaik 
25.947.785,- Euro gesamt 
+1.285.300,- Euro bezifferte Risiken 
27.233.085,- Euro gesamt inkl. Risiken 
 
Die Gesamtkosten liegen gemäß Kostenverfolgung vom 11.08.2016 innerhalb des 
Kostenplans. Hierzu beigetragen haben die umfangreichen Kostenoptimierungen in 
der Ausführungsplanung. 
 
Mit Stand vom 23.01.2017 wurden 21,2 Mio. Euro durc h Beauftragungen ein-
schließlich Nachträge gebunden; abgerechnet wurden bereits 10,5 Mio. Euro. Im 
Bereich der aktuellen Submissionen sowie Prüfung ei ngereichter Nachträge 
werden Kosten mit einem Wert von ca. 0,8 Mio. Euro verwaltet.

18 
 
Die im Budget eingestellten Risikokosten in Höhe vo n 1,285 Mio. Euro sind 
vollständig ausgeschöpft. 
 
Termine: 
 
Es gilt der Bauzeitenplan vom 12.10.2016 des Ingeni eurbüro Knoche Architekten. 
Die Gesamtfertigstellung des Feuerwehrzentrums vers chiebt sich damit von Mitte 
Mai 2017 auf November 2017. Die Hauptgründe hierfür  liegen im Baugrund 
(Kampfmittelfreiheit, Schadstofffund, Tragfähigkeit ) sowie in Schwierigkeiten im 
Vergabeverfahren. 
 
Da das Projekt des Ingenieurwissenschaftlichen Zent rums (IWZ) sich verzögert, 
muss das Grundstück der derzeitigen Feuer- und Rett ungswache 10 an der 
Gießener Straße nicht in 2017 übergeben werden. Aus  diesem Grund wurden die 
Verzögerungen der Baumaßnahme Feuerwehrzentrum Kalk  zugunsten der 
Kostenoptimierung zugelassen. 
 
Planungs- und Bauausführungssachstand: 
 
In BT1 wurden Stahltragwerk und Trapezblechdach mon tiert. Die erste Abdicht-
ebene wurde erstellt. In BT4 wurden die Dachdeckerarbeiten fertiggestellt. 
In den Gewerken Fassadenbau (Fenster, PR-Fassaden, Stahlblechfassade) wer-
den die Arbeiten ausgeführt. 
Die Gewerke des technischen Innenausbau (Sanitär, L üftung, Elektro) arbeiten 
begleitend in den zur Installation freigegebenen Be reichen. Die Großgeräte der 
Lüftung sind bereits in die Gebäudeteile verbracht und werden montiert. 
Im Gewerk Gebäudeautomation konnte das Vergabeverfahren durch Beauftragung 
an die Firma abgeschlossen werden. 
Weitere Aufträge wurden in den Gewerken Innentüren,  Estrich, Putz/WDVS, 
Sprungschachtanlagen ausgesprochen. 
Als weitere Meilensteine sind der Einbau des Erdtan ks, die Montage der Antenne 
und die Montage der Fachwerk-Stahlträger in BT3 zu erwähnen.

19 
 
Betreff: Interkulturelles Maßnahmenprogramm – Maßnahmen -empfehlungen 
der Expertengruppe und des Integrationsrates 
 
Gremium: Diverse Ausschüsse 
Sitzungsdatum: Okt. 2014 – Jan. 2015 
Vorlagennummer: 2225/2014 
 
Beschluss:  
 
Der Fachausschuss bezieht sich auf die in seinem Zu ständigkeitsbereich aufgelisteten 
Maßnahmenempfehlungen im ‚Interkulturellen Maßnahmenprogramm – Maßnahmenempfehlungen 
der Expertengruppen und des Integrationsrates‘ und nimmt die entsprechenden Ausführungen der 
Verwaltung zur Kenntnis. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
1. alle Maßnahmenempfehlungen, die mit hoher und mi ttlerer Priorität beurteilt wurden und für 
die keine Zuweisung zusätzlicher Mittel erforderlic h ist (s. Anlage 1, Maßnahmen zu A), 
kurzfristig umzusetzen bzw. bereits begonnene Maßna hmen fortzusetzen und hierüber dem 
Fachausschuss und dem Integrationsrat bis Ende 2015 zu berichten, 
2. die von der Verwaltung mit hoch priorisierten Ma ßnahmenvorschläge, die zusätzlicher 
Ressourcen bedürfen (s. Anlage 2, Maßnahmen zu B), zur abschließenden Beschlussfassung 
dem Rat im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 vorzulegen, 
3. die Maßnahmenempfehlungen, die nicht als erforde rlich beurteilt werden bzw. eine mittlere 
oder geringe Priorität haben (s. Anlage 3, Maßnahmen zu C) nicht umzusetzen. 
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=13719  
 
Sachstand: Bewertung: 
 
• Maßnahmenempfehlungen, die mit hoher und mittlerer  Priorität beurteilt 
worden waren und für die keine Zuweisung zusätzlich er Mittel erforderlich war, 
wurden teilweise kurzfristig umgesetzt bzw. bereits  begonnene Maßnahmen 
wurden fortgesetzt. 
Die vom jeweiligen Fachausschuss und Integrationsra t erbetenen Berichte bis 
Ende 2015 sind nicht vorgelegt worden. 
 
• Maßnahmenempfehlungen, die von der Verwaltung mit hoher Priorität beurteilt 
worden waren und zusätzlicher Ressourcen bedurften,  wurden zur 
abschließenden Beschlussfassung dem Rat im Rahmen d er 
Haushaltsberatungen 2015 vorgelegt und über ein Int egrationsbudget im 
Haushalt 2015 bzw. 2016/2017 entsprechend berücksichtigt. 
 
• Maßnahmenempfehlungen, die als nicht erforderlich beurteilt worden waren 
bzw. eine mittlere oder geringe Priorität hatten, wurden nicht umgesetzt.

20 
 
Betreff: Antrag der FDP -Fraktion betreffend „Gegen Gewalt an Frauen – 
Frauenhäuser stärken“ 
 
Gremium: Ausschuss für Soziales und Senioren 
Sitzungsdatum: 20.08.2015 
Vorlagennummer: AN/0235/2015 
 
Beschluss:  
 
Der Ausschuss Soziales und Senioren beschließt den folgenden Änderungsantrag:                              
Der Beschlussvorschlag unter Punkt 1 des FDP-Antrag es soll wie folgt geändert werden:  
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verkauf der Liegenschaft, auf der sich das erste 
Frauenhaus befindet, an die GAG oder einen anderen Investor zügig voranzutreiben, mit der 
Maßgabe, an gleicher Stelle einen geeigneten Neubau  zu errichten, der Platz für max. 16 
Frauen und ihre Kinder bietet. Die Unterbringung vo n Rollstuhlfahrerinnen muss gewährleistet 
sein, ebenso ein Raumkonzept, das die Aufnahme von über 12 jährigen Jungen ermöglicht. 
Dem Rat ist noch in diesem Jahr eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.  
 
2. Punkt 2 und 3 des o.g. Antrages werden gestriche n. 
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=13802  
 
Sachstand: Bewertung: 
 
Die Verkaufsverhandlungen zwischen GAG und der Lieg enschaftsverwaltung 
haben begonnen. Die GAG hat für die Liegenschaft, a uf der sich das Frauenhaus 
befindet, ein Bebauungskonzept eingereicht, das als  Grundlage für die noch 
ausstehende Wertermittlung dient. Das Bebauungskonz ept beinhaltet u.a. eine 
soziale Einrichtung für maximal 16 Frauen und ca. 795 m² Wohnfläche.  
 
Auf der Grundlage des Bebauungskonzeptes wird durch  die 
Liegenschaftsverwaltung eine Wertermittlung berechn et. Über den Verkauf der 
Immobilie ist im ersten Halbjahr 2017 ein Ratsbeschluss zu erwirken.  
Mit dem Verein Frauen helfen Frauen e.V. ist zwisch enzeitlich ein Raumkonzept 
erarbeitet worden. Dieses sieht die Aufnahme von 16  Frauen und bis zu 18 
Kindern sowie die Aufnahme von mobilitätseingeschrä nkten Frauen/oder deren 
Kinder und die Aufnahme von Söhnen über 12 Jahren vor. 
Über die notwendigen Personal- und Sachkosten des n euen Frauenhauses ist ein 
Ratsbeschluss notwendig. Dieser wird derzeit von der Verwaltung vorbereitet.

21 
 
Betreff: Softwarepflege - und Wartungsvertrag für das Einsatzleitsystem der 
Berufsfeuerwehr Köln 
 
Gremium: AVR 
Sitzungsdatum: 09.11.2015 
Vorlagennummer: 2389/2015 
 
Beschluss:  
 
Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsf ragen/Vergabe/Internationales ist mit dem 
Abschluss eines Softwarepflege- und Wartungsvertrag es in Form eines EVB-IT Vertrages für das 
Einsatzleitsystem der Berufsfeuerwehr Köln einverstanden. 
Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsf ragen/Vergabe/Internationales verzichtet 
darauf, die Vergabeentscheidung selbst zu treffen. 
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=13864  
 
 Bewertung: 
 
Wie in den Medien berichtet, werden derzeit bei ver schiedenen Feuerwehren 
aufgrund des Marktrückzuges von Siemens aus dem Seg ment der Behörden und 
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Service- und  Wartungsverträge der 
Einsatzleitsysteme gekündigt bzw. nicht erneuert. 
 
Auch in Köln besteht ein ernstzunehmendes Risiko, d ass Siemens die Service- 
und Wartungsverträge ebenfalls kündigt. 
 
Im Juli 2016 wurde der Feuerwehr Köln durch Siemens  mündlich mitgeteilt, dass 
ab 2017 keine Produktpflege und Fehlerbeseitigung m ehr für das bestehende 
Einsatzleitsystem im Rahmen des Servicevertrages angeboten wird. 
 
Ein Zustand ohne Service- und Wartungsvertrag ist a ufgrund der Komplexität des 
Systems nicht hinnehmbar. Die Handlungsfähigkeit de r Leitstelle wäre dann 
erheblich gefährdet. 
 
Aufgrund dieser Entwicklungen muss die Situation zu r Erneuerung und 
Vereinheitlichung eines Softwarepflege- und Wartung svertrages des 
Einsatzleitsystems neu bewertet werden. Diese Bewer tung wird derzeit durch die 
Verwaltung vorgenommen. (siehe dazu: ,,Modernisieru ng der Leitstelle der 
Feuerwehr Köln – Projekt 2020, 3382/2016, Seite 49 in diesem Bericht)

22 
 
Betreff: Antrag der Fraktion Die Linke und der Gruppe Pirate n betreffend 
„Resolution zu einer Transparenzregelung“ 
 
Gremium: AVR 
Sitzungsdatum: 07.12.2015 und 12.12.2016 
Vorlagennummer: AN/1662/2015 und 3389/2016 
 
Beschluss:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die „Satzungsempfehlung für Transparenz und 
Informationsfreiheit in den Kommunen von Nordrhein- Westfalen“ des Bündnisses „NRW blickt 
durch“ in Köln übernommen werden kann. 
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=13888  
und  
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15522  
 
Sachstand: Bewertung: 
 
 
Der Vorgang befindet sich noch in der Rechts.- und Sachprüfung. Es ist geplant, 
eine sich an den Vorgaben und Anregungen im Protokoll des AVR über die Sitzung 
des AVR ausgerichtete neue Stellungnahme für die Si tzung des AVR am 
27.03.2017 abzugeben.

23 
 
Betreff: Antrag der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen 
betreffend „Stärkung der Gebäudewirtschaft“ 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 02.02.2016 
Vorlagennummer: AN/0188/2016 
 
Beschluss:  
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, folgende Maßnahm en zur Optimierung der Handlungsfähigkeit 
der Gebäudewirtschaft im Rahmen der Eigenbetriebsve rordnung NRW umzusetzen und den 
zuständigen Ratsgremien zeitnah die notwendigen Änd erungen der Betriebssatzung, 
Zuständigkeitsordnung und ggf. weiterer Regelwerke zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
a. Die eigenständige Personalhoheit, d.h. die Aufst ellung und Veränderung des Stellenplans, 
die Bewirtschaftung des Personalbudgets und die Aus wahl und Einstellung des Personals, 
sowie die Organisationshoheit, d.h. Entscheidung üb er Organisationsfragen der 
Gebäudewirtschaft, werden komplett auf den Eigenbetrieb übertragen. 
 
b. Das Vergabeverfahren für Beschaffungen der Gebäu dewirtschaft (VOB, VOL, VOF) wird 
auf Basis der städtischen Vergaberichtlinien und Ri chtlinien zur Korruptionsprävention 
zukünftig vom Eigenbetrieb mit dem Ziel der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung 
wahrgenommen. Das dafür notwendige Fachpersonal wir d zum Eigenbetrieb 
Gebäudewirtschaft umgesetzt. 
 
c. Zur Schaffung einer hinreichenden Planungssicher heit werden Investitionsbudgets 
aufgestellt, deren Volumina von der jährlichen Fest legung durch die Haushaltssatzung 
abhängig sind. Sie sind im Wirtschaftsplan in Absti mmung mit dem städtischen 
Haushaltsplans der Gebäudewirtschaft abzubilden. 
 
d. Das mehrstufige Controlling der Bau-Investitione n soll so optimiert werden, dass der 
Verwaltung und den Ratsgremien ein zeitnahes Monito ring und eine Steuerung ermöglicht 
wird und auch die Betrachtung der Einzelinvestition en gewährleistet ist, um 
Kostensteigerungen frühzeitig zu erkennen und gegen steuern zu können. Es soll geprüft 
werden, ob die Einführung einer Balanced Scorecard oder eines vergleichbaren 
Instruments die Transparenz erhöhen kann. 
 
e. Die Festlegung einheitlicher Bau- und Fachstanda rds wird vorbereitet und den zuständigen 
Ratsgremien zeitnah vorgelegt. Neuplanungen städtischer Gebäude erfolgen auf Basis der 
geltenden städtischen Energieleitlinien in Passivhausweise. 
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15174  
 
Sachstand: Bewertung: 
 
Der Sachstand wurde durch VI/26 (mit Schlusszeichnu ng durch die OB’in) bereits 
zur Ratssitzung am 17.11.2016 als Beantwortung eine r Anfrage nach § 4 der 
Geschäftsordnung erläutert. Die Vorlagennummer lautet 3800/2016. 
  
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15179

24 
 
Zudem erfolgen zurzeit weitergehende verwaltungsinterne Abstimmungsgespräche 
in diesem Kontext.

25 
 
Betreff: Konzept „Mehr Präsenz und Ahndung durch verstärkten  Ordnung s-
dienst“ 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 15.03.2016 
Vorlagennummer: 0423/2016 bzw. AN/0486/2016 
 
Beschluss:  
 
Der Rat beschließt in Abänderung seines ursprünglic hen Beschlusses vom 23.06.2015 zum 
Stellenplan 2015 (1510/2015) die vorgezogene Besetz ungsfreigabe von 60 Stellen im 
Ordnungsdienst zum nächstmöglichen Zeitpunkt. 
 
Die für 2017 geplante Evaluation wird unbenommen vo n der vorgezogenen Besetzungsfreigabe 
beibehalten. 
 
Der Beschluss wird wie folgt ergänzt:  
 
1. Die Einstellung von zusätzlichen Ordnungskräften  soll dazu dienen, bei Problemlagen in 
Köln besser intervenieren zu können. Dies betrifft den Bereich Bahnhofsvorplatz, 
Domumgebung, Altstadt, Kölner Ringe und weitere Citybereiche, die Erhöhung der Präsenz 
in anderen Teilen des Kölner Stadtgebiets sowie die  intensivierte Zusammenarbeit 
zwischen Ordnungsdienst und Polizei in Ordnungspart nerschaften. Die Handlungsfähigkeit 
des zentralen Ordnungsdienstes ist entsprechend zu optimieren. Zudem sind Aufgaben und 
Personaleinsatz des Bezirksordnungsdienstes je Stadtbezirk zu prüfen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag für die Finanzierung zusätzlicher 
Streetwork-Stellen im Rahmen des weiter entwickelte n Konzepts „Steuerung und 
Intervention durch Streetwork“ vorzulegen, um kurzf ristig weitere Streetwork-Teams zu 
schaffen und die Zusammenarbeit von städtischen Die nsten, Trägern der freien 
Jugendhilfe, Schulen, Vereinen und Polizei zu verstärken. 
  
3. In einem modifizierten Konzept "Mehr Präsenz und  Ahndung durch verstärkten 
Ordnungsdienst" ist der zukünftige zentrale und dez entrale Einsatz der Ordnungskräfte 
konkret und dem Ausschuss kurzfristig darzustellen. 
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15175  
 
Sachstand: Bewertung: 
 
Anlässlich der Aufstockung des Ordnungsdienstes um 100 weitere Stellen („100+“) 
wurden Stand Februar 2017 insgesamt 3351  Bewerbungen gesichtet, 1844  
Personen zum Auswahltest zugelassen und 533  Auswahlgespräche durchgeführt.  
 
Nach bestandenem Auswahltest und -gespräch werden g rundsätzlich noch die 
Kriterien „eintragungsfreies Führungszeugnis“ und „ geordnete wirtschaftliche 
Verhältnisse“ anhand der Eintragungen im Bundeszent ralregister und im 
Schuldnerverzeichnis überprüft. 
 
Häufigstes Ausschlusskriterium während des Verfahre ns waren Eintragungen im 
Bundeszentralregister sowie Einträge im Schuldnerverzeichnis. Insgesamt konnten 
54  Einstellungen getätigt werden. Bis zum 01.03.2017 erfolgten 5 Kündigungen in 
der Probezeit.

26 
 
Gleichzeitig waren im selben Zeitraum 15 Abgänge be im Bestandspersonal zu 
verzeichnen, dies entspricht 13,45% des ursprünglichen Personalstamms. 
 
Aufgrund der sich stark zuspitzenden Raumsituation im Stadthaus Deutz hat der 
örtliche Personalrat mit Schreiben vom 03.11.2016 d ie Zustimmung zu weiteren 
Einstellungen im Ordnungsdienst grundsätzlich versa gt, da andernfalls die 
Mindestanforderungen an Arbeitsplatzsicherheit nich t mehr hätten eingehalten 
werden können. Die Einstellungen wurden daraufhin ausgesetzt.  
 
Trotz frühzeitiger Intervention bei den zuständigen  Fachämtern zeichnen sich 
umzugsbedingte Raumvakanzen lediglich im Bezirksrat haus Mülheim ab, die eine 
temporäre Auslagerung von Teilen des Ordnungsdienst es ab Frühjahr 2017 bis 
max. Januar 2018 und ggf. begrenzte Neueinstellunge n ermöglichen. Bis dahin 
sind allerdings zwingend zusätzliche Raumkapazitäte n im Stadthaus Deutz, 
Ostgebäude zu schaffen. Erst nach Schaffung dieser Raumkapazitäten können die 
Einstellungen wieder vollumfänglich aufgenommen werden.  
 
Die Ordnungskräfte des zentralen Ordnungsdienstes a rbeiten seit 01.04.2016 
bezirksbezogen. Die zukünftige Ausrichtung der Bezi rksordnungsdienste befindet 
sich in der Abstimmung.

27 
 
Betreff: Allgefahren-Versicherung für die Exponate der Museen und Archive 
 
Gremium: AVR 
Sitzungsdatum: 25.04.2016 
Vorlagennummer: 0513/2016 
 
Beschluss:  
 
Der AVR beauftragt die Verwaltung mit der Durchführ ung einer EU-weiten Ausschreibung des 
Versicherungsvertrages für die Exponate der Museen und Archive der Stadt Köln zum 01.01.2018. 
Es wird darauf verzichtet, einen Vergabevorbehalt auszusprechen. 
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15407  
 
Sachstand: Bewertung: 
 
Die Ausschreibungsunterlagen sind in der verwaltung sinternen Abstimmung. 
Derzeit wird geprüft, ob eine Verlängerung der derz eitigen Interimsversicherung 
über den 31.12.2017 hinaus möglich ist.

28 
 
Betreff: Änderung des Rettungsdienstbedarfsplans der Stadt Köln 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 28.06.2016 
Vorlagennummer: 1744/2016 
 
Beschluss:  
 
1. Der Rat beschließt die Änderung des Rettungsdien stbedarfsplans unter dem Vorbehalt, dass 
die haushaltstechnische Finanzierung der entstehenden Mehrbedarfe sichergestellt ist. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die notwendige n Beschlussvorlagen über die sächlichen 
und personellen Erfordernisse einzubringen. 
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15177  
 
Sachstand: Bewertung: 
 
Folgende Beschlussvorlagen wurden bisher eingebracht. 
 
2541/2016 (Fahrzeuge) 
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15452  
 
2768/2016 (Ausschreibung rettungsdienstlicher Leistungen), 
Entscheidung am 19.01.2017 im Hauptausschuss. 
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=17547  
 
Das Personalamt hat die Stellenbeschaffungen priori siert und setzt diese 
schrittweise um.

29 
 
Betreff: Internetstadt Köln 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 20.09.2012 
Vorlagennummer: 0687/2012 
 
Beschluss:  
 
Der Rat der Stadt Köln hat am 29.09.2012 beschlossen: 
 
1. das Gesamt-Konzept „Internetstadt Köln, Ziele – Strukturen – Zusammenarbeit – 
Unterstützung“ (siehe Anlage 1) und beauftragt die Verwaltung, die im Konzept genannten 
konzeptionellen Ansätze, Zielvorstellungen und Projekte zu realisieren. 
2. gemäß Beschluss des Rates der Stadt Köln am 28.0 6.2012 (Haushaltsplanberatungen) für die 
Realisierung des Konzeptes Internetstadt im HH-Jahr  2012 Mittel in Höhe von 250.000 Euro 
für Investitionen, Projekte, Betrieb aus den Einnah men aus der Kulturförderabgabe in den 
Produktgruppen 0101 Umsetzung „Internetstadt Köln“ und 0104 Umsetzung „Internetstadt 
Köln“ zur Verfügung zu stellen. 
3. die Zusetzung einer Stelle A 12 bei 1300 für die  Wahrnehmung der dauerhaften Aufgaben 
Open Data, Open-Government, mobile Dienste, Apps, K ölnAPI, etc. Bis zum Inkrafttreten des 
Stellenplanes 2013 / 2014 wird eine entsprechende V errechnungsstelle verwaltungsintern zur 
Verfügung gestellt. 
4. die Zusetzung einer Stelle A 11 bei 40 zum Aufba u des Bildungsnetzwerkes (siehe Seiten 10 
ff. des Konzeptes). Bis zum Inkrafttreten des Stell enplanes 2013 / 2014 wird eine 
entsprechende Verrechnungsstelle verwaltungsintern zur Verfügung gestellt. 
5. die Reaktivierung/Einrichtung der Stabstelle für  Medien- und Internetwirtschaft bei Dez. III. Die 
ursprüngliche Medienstabsstelle wurde seinerzeit au fgrund des Taskforce-
Maßnahmenkataloges im Amt für Wirtschaftsförderung eingegliedert, wodurch die 
Leitungsstelle entfiel. Die neue, in Ihrem Aufgaben umfang erheblich veränderte „Stabsstelle 
für Medien- und Internetwirtschaft“ (siehe Seite 24  ff. des Konzeptes) bedarf einer 
eigenständigen Leitung und wird bei Dezernat III direkt angebunden. Durch die Einrichtung der 
„Stabsstelle für Medien- und Internetwirtschaft“ wi rd der der Task-Force-Beschluss 
aufgehoben. 
 
Zusätzlich wurden folgende Anregungen/Punkte zur Pr üfung im Rahmen der weiteren 
Konzeptfortschreibung und Realisierung an die Verwa ltung überwiesen (Änderungsantrag 
AN/1555/2012, Änderungsantrag AN/1605/2012): 
 
• Die Verwaltung setzt ihre Priorität auf die Optimi erung des Bürgerservices durch die 
Entwicklung und Realisierung von Strukturen, durch die Verwaltungsdienstleistungen komplett 
ohne persönliche Vorsprache online abzuwickeln und notwendige Unterlagen postalisch 
zuzusenden bzw. zu erhalten sind und Bürgerinnen un d Bürger sich auf Wunsch 
beispielsweise ihren Bewohnerparkausweis zuhause au sdrucken können. Dabei werden 
Verwaltungsvereinfachungen auch in Verbindung mit QR-Codes überprüft. 
• Die Verwaltung stellt die Ergebnisse der Auswertun g der Evaluation zur „Optimierung 
Bürgerservice in den Stadtbezirken“ und der repräse ntativen Nutzerbefragung zur Ermittlung 
der Kundenzufriedenheit (Ratsbeschluss vom 25.09.20 08) und die daraus resultierenden 
Konsequenzen vor.  
• Ergänzend beauftragt der Rat die Verwaltung mit de r Prüfung, ob der Stadtteil Chorweiler 
geeignet ist, bei der Testphase für ein stadtweites , öffentliches WLAN-Netz einer der 
teilnehmenden Stadtteile zu sein und in diesem Rahm en die Bezirksvertretung des 
Stadtbezirks Chorweiler, wenn sie es wünscht, in ei ner Pilotphase mit einem WLAN-Netz zu 
Optimierung und Kostensenkung interner Prozesse kostenneutral ausgestattet werden kann.

30 
 
Abrufbar unter:  
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=8358  
 
Sachstand: Bewertung: 
 
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfrage n / Vergabe / Inter-
nationales wurde in seiner Sitzung vom 31.03.2014 z u dem aktuellen Sachstand 
informiert. Nachfolgend werden die Veränderungen zum letzten Sachstandsbericht 
dargestellt. 
 
Ausgehend vom Beschluss des Rates der Stadt Köln, d as Konzept „Internetstadt 
Köln, Ziele – Strukturen – Zusammenarbeit – Unterst ützung“ regelmäßig 
fortzuschreiben und städtischerseits einen Dialogs aller Akteure in der 
Stadtgesellschaft zu organisieren, hat die im Juni 2015 im Büro des Stadtdirektors 
eingerichtete Geschäftsstelle „Umsetzung Konzept In ternetstadt Köln - Digitale 
Agenda“ das bisherige Konzept mit externer Begleitu ng und Expertise im Sinne 
einer nachhaltigen Stadtentwicklung Kölns analysiert.  
 
Dabei wurde deutlich, dass die Stadt Köln mit dem K onzept der Internetstadt nicht 
nur über die erste Digitale Agenda einer deutschen Großstadt verfügt, sondern sich 
zugleich dazu bekannt hat, die digitalen Möglichkei ten in allen Bereichen zum 
Wohle der Stadt offensiv zu nutzen und zu fördern. Die Digitalisierung wurde in 
Köln damit bereits frühzeitig als ein umfassendes Q uerschnittsthema mit den 
nachstehenden Handlungsfeldern verstanden:  
− Internet-Kompetenz,  
− Verfügbarkeit von Hochgeschwindigkeits-Internet un d freies W-Lan, 
− Ausbau der Online-Aktivitäten der Verwaltung, insb esondere mit Blick auf 
das Internet als Informations- und Partizipationsin strument für die 
Bürgerschaft,  
− Förderung des Mittelstandes durch Know-how-Transfe r,  
− Förderung neuer Arbeitsmodelle in der Verwaltung, 
− Stärkung Kölns als Ausbildungs- und Wissenschaftss tandort im Bereich 
Internet. 
 
In der Analyse wurde deutlich, dass die sich veränd ernden gesellschaftlichen 
Rahmenbedingungen und technischen Entwicklungen zu einer zunehmenden 
Digitalisierung städtischer Angebote und Prozesse f ühren. Das Thema „Digitale 
Transformation“ ist bereits innerhalb der Stadtverwaltung fachbereichsübergreifend 
präsent und führt zu vielfältigen Entwicklungen und  Neuerungen. In den 
vergangenen 4,5 Jahren hat die Stadt, oftmals zusam men mit städtischen 
Beteiligungsgesellschaften, bereits zahlreiche Proj ekte, die mit dem Konzept im 
Einklang stehen, sehr erfolgreich realisiert (siehe Mitteilung AVR 1090/2014). 
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=12409  
 
Im Sinne der Fortschreibung und Weiterentwicklung d es Konzepts Internetstadt 
Köln zur Digitalstrategie Köln empfiehlt die extern e Expertise, drei Zielsetzungen 
zu berücksichtigen: 
− Schaffung eines auf mehrere Jahre angelegten Gesam trahmens 
„Digitalstrategie Köln“, der die wesentlichen Eleme nte der Konzeption 
„Internetstadt Köln“, des Smart City-Konzeptansatze s (inkl. Projekt „Grow 
Smarter“) sowie der städtischen Strategien untereinander verzahnt. 
− Systematische Beteiligung von lokalen, nationalen und internationalen 
Unternehmen (Know-How Transfer, etc.)

31 
 
− Einbezug der Ideen der Kölner Stadtgesellschaft (S takeholder-Beteiligung) 
durch eine offene, transparente und interaktive Pla ttform (Beispiel Digitale 
Agenda Wien). 
Vor diesem Hintergrund hat der Stadtvorstand in sei ner Sitzung am 26.04.2016 
einen Grundsatzbeschluss zur städtischen Digitalisi erung getroffen und 
entschieden, die Digitalstrategie Köln mit weiteren  Beschlüssen zu ihrer 
Umsetzung zu unterstützen.  
 
Er hat zudem Dezernat I beauftragt, dem Rat ein Mod ell der Umsetzung für den 
städtischerseits organisierten Dialog aller Akteure  in der Stadtgesellschaft 
vorzulegen und dabei die finanziellen und personell en Ressourcen darzustellen 
und zu berücksichtigen. 
 
Im Fokus der Digitalstrategie Köln stehen 
• die Verbesserung des Verwaltungshandelns, indem ze ntrale 
Verwaltungsprozesse (Basisprozesse und Leistungspro zesse) unter 
Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter un d ihres Fachwissens 
digitalisiert werden,  
• die übergreifende Einbindung der Akteure in der Kö lner Stadtgesellschaft 
auf einer breiten Basis, um die unterschiedlichen B ereiche und Facetten 
der Digitalisierung in Köln aufzugreifen. 
 
Eine entsprechende Ratsvorlage zur Digitalstrategie  Köln befindet sich derzeit in 
der verwaltungsinternen Vorbereitung und Abstimmung.

32 
 
Betreff: Dringlichkeitsantrag der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ 
Die Grünen betreffend „Sicherheit im öffentlichen Raum“ 
 
Gremium: AVR  
Sitzungsdatum: 25.01.2016 
Vorlagennummer: AN/0200/2016 
 
Beschluss:  
 
I. Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
a. aus gegebenem Anlass kurzfristig Zielsetzungen u nd Maßnahmen darzustellen, wie die 
Sicherheit im öffentlichen Raum - insbesondere in I nnenstadtbereichen wie z.B. Dom-
umgebung, HBF, Rheinufer und Plätzen - in enger Koo peration mit der Polizei unter 
Berücksichtigung der jeweiligen gesetzlichen Verantwortlichkeiten erhöht werden kann.  
 
b. dem Rat in der nächsten Ratssitzung ein Sicherhe itskonzept für den öffentlichen Raum für die 
bevorstehenden Karnevalstage vorzulegen.  
 
c. darzulegen, inwieweit der Ordnungsdienst auf Bas is des Stellenplanbeschlusses vom 
23.06.2015 bereits personell verstärkt wurde.  
 
d. zu prüfen, ob und wie im Rahmen des Konzeptes „M ehr Präsenz und Ahndung durch personell 
verstärkten Ordnungsdienst“ die Präsenz und der Ein satz – vor allem im Innenstadtbereich – 
durch eine zeitlich vorgezogene Besetzung weiterer 60 Planstellen optimiert werden können. 
Dabei ist das besagte Konzept in der Fassung vom Juni 2015 entsprechend anzupassen.  
 
e. zu prüfen, wie eine Ordnungspartnerschaft für de n Bereich Dom/ Hauptbahnhof und Altstadt 
mit den zuständigen Stellen der Landes- und Bundespolizei eingerichtet werden kann.  
 
II. 
 
a. Sofortmaßnahmen zur Umfeld-Verbesserung der Domu mgebung einzuleiten, z.B. durch die 
Beleuchtung der Unterführung Johannisstraße, eine Erhöhung der Reinigungsfrequenz, um der 
Vermüllung entgegenzuwirken, das Aufräumen von vorhandenen Baustellen.  
 
b. zu prüfen, ob und wie durch die Einrichtung eine r „Sicherheitszone Dom / Domumgebung“ die 
Menschen und die Hohe Domkirche vor Beeinträchtigungen besser geschützt werden können.  
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15362  
 
Sachstand: Bewertung: 
 
Die Verwaltung hat bereits bei der AVR-Sitzung am 0 7.03.2016 einen 
umfangreichen Sachstandsbericht zu dem o.a. Beschlu ss vorgelegt (Vorlage 
0595/2016). Aus diesem Bericht geht hervor, dass di e wesentlichen Punkte des 
Beschlusses bereits gut einen Monat nach der Beschlussfassung erledigt wurden. 
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15386  
 
Zu den noch offenen Punkten nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
Wie bereits berichtet (Vorlage 0595/2016), wurde fü r die Stadt Köln ein erhöhtes

33 
 
Risikomanagement  zu definierten Anlässen wie Großveranstaltungen mit erwartet 
hohem Besucheraufkommen eingeführt. Im Vorfeld solcher Anlässe wird zwischen 
den beteiligten Stellen unter Federführung der Stad t Köln ein anlassbezogenes 
Sicherheitsmaßnahmenpaket erstellt.  
 
Seit Februar 2016 wird die Stadt im Sinne dieses er höhten Risikomanagements 
auch in den Fällen tätig, für die kein direkter Ver anstalter existiert und in denen 
größere Menschenansammlungen im öffentlichen Straße nraum den Bedarf nach 
weiteren Sicherheitsmaßnahmen auslösen. 
 
Dabei übernimmt die Stadt Köln, gemeinsam mit der P olizei und anderen 
Funktionsträgern, die gesamtgesellschaftliche und d amit auch gemeindliche 
Aufgabe im Sinne einer ganzheitlichen Gefahrenvorso rge und -abwehr sowie 
Kriminalprävention zur Wahrung der Sicherheit im öffentlichen Raum. 
 
Silvester 2016/2017 wurde eine Schutzzone um den Do m eingerichtet, innerhalb 
derer es verboten war, Feuerwerkskörper mitzuführen . Ein Bereich rund um den 
Dom wurde durch das Amt für öffentliche Ordnung, di e Landes- und die 
Bundespolizei intensiv und erfolgreich überwacht. 
 
Erstmalig wurde das Konzept des erhöhten Risikomana gements erfolgreich zum 
Straßenkarneval 2016 und in der Folge auch zu weiteren Anlässen wie Tanz in den 
Mai, Christopher Street Day, Kölner Lichter und „Je ck im Sunnesching“ sowie zum 
Sessionsbeginn am 11.11.2016 umgesetzt. Die weitgehend friedliche Silvesterfeier 
am Dom 2016/2017 und der Straßenkarneval 2017 zeige n die Wirksamkeit der 
Maßnahmen und die gute Kooperation der Sicherheitsbehörden. 
 
Seit Februar 2016 sind das Amt für öffentliche Ordn ung sowie die Landes- und die 
Bundespolizei mit einem Sicherheitsmobil am Kölner Hauptbahnhof präsent. Das 
weithin sichtbare Fahrzeug ist an 7 Tagen der Woche  von 12 Uhr bis 20 Uhr 
Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger und Ausgang spunkt für gemeinsame 
Streifen. Die Zusammenarbeit der Ordnungsbehörden h at sich bewährt und stellt 
einen wichtigen Baustein für die Sicherheit im Domumfeld dar. 
 
Neben dem neuen Risikomanagement wurden weitere Maß nahmen zur 
dauerhaften Umfeldverbesserung des Weltkulturerbes Kölner Dom erarbeitet. So 
hat der Rat der Stadt Köln am 20.12.2016 die Verwal tungsvorlage 3152/2016 mit 
Änderungen zur Kölner Stadtordnung sowie einen Änderungsantrag beschlossen. 
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15180  
 
Im besonders geschützten Bereich rund um den Dom is t es Straßenkünstlern nun 
ausdrücklich verboten, Lautsprecher oder elektronis che Verstärker einzusetzen (§ 
9 Absatz 2). Damit wird die besondere Situation der Domkirche als Ort der Einkehr 
und Besinnung geschützt, ohne das vielfältige urbane Leben im Umfeld unnötig zu 
beschränken. Die Änderungen zur Kölner Stadtordnung  sind am 15.02.2017 
rechtskräftig geworden. 
 
Ferner werden hellere Beleuchtungen installiert und  die Sauberkeit verbessert. 
Ordnungsverstöße werden noch konsequenter geahndet und die Präsenz von 
Polizei und Ordnungsdienst verstärkt. Im Hinblick a uf mögliche 
Verdrängungseffekte sollen wirksame Konzepte für zu sätzliche begleitende 
niedrigschwellige Hilfsangebote entwickelt werden. Ziel ist der Interessenausgleich 
aller Akteure im öffentlichen Raum.

34 
 
Betreff: 
Neubau eines Gerätehauses für die Freiwillige Feuer wehr Köln, 
Löschgruppe Dellbrück, mit angeschlossener Rettungs wache am 
Standort Urnenstr. 7 
hier: Baubeschluss 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 19.03.2013 
Vorlagennummer: 3825/2012 
 
Beschluss:  
 
Der Rat genehmigt die Prüfung der Kostenberechnung (Anlage) zum Neubau eines Gerätehauses 
für die Freiwillige Feuerwehr Köln, Löschgruppe Del lbrück, mit angeschlossener Rettungswache 
am Standort Urnenstraße 7 mit Gesamtkosten von 2.70 0.000 € und beauftragt die Verwaltung im 
Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 82 GO mit der Submission und der 
Baudurchführung. 
 
Der Rat beschließt die erste Freigabe der zur Baudu rchführung notwendigen Mittel in Höhe von 
2.000.000 € im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevö lkerungsschutz, Rettungsdienst bei Zeile 8 
Auszahlungen für Baumaßnahmen bzw. Finanzstelle 370 1-0212-9-5540 „Neubau Gerätehaus 
Dellbrück“ und 300.000 € bei Finanzstelle 3701-0212 -9-5530 „Neubau Rettungswache Dellbrück“, 
Haushaltsjahr 2013. 
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=10349  
 
Sachstand: Bewertung: 
 
Der Neubau der Rettungswache sowie das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr, 
Löschgruppe Dellbrück, sind fertiggestellt und an d ie Nutzer übergeben worden. 
Seit Mitte Oktober 2016 sind beide Gebäudebereiche bezogen worden und sowohl 
der RTW und die Fahrzeuge der FF rücken von diesem Standort aus. 
Derzeit gibt es lediglich im Bereich der Elektrotec hnik noch kleinere Restarbeiten. 
Ansonsten ist die Baumaßnahme abgeschlossen. Ledigl ich von verschiedenen 
Fachplanern und Baufirmen sind die Schlussrechnungen noch in Bearbeitung.

35 
 
Betreff: Erweiterung der Feuer - und Rettungswache 9 in Köln -Mülheim  
hier: Planungsbeschluss 
 
Gremium: Gesundheitsausschuss/ Finanzausschuss 
Sitzungsdatum: 29.01.2013/ 04.02.2013 
Vorlagennummer: 3115/2012 
 
Beschluss:  
 
Der Gesundheitsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Planung zur Erweiterung der Feuer- 
und Rettungswache 9 in Köln Mülheim mit geschätzten  Gesamtkosten in Höhe von 2.500.000 € 
(davon 200.000 € Planungskosten und 50.000 € Einrichtungskosten) zu beginnen. 
 
Der Finanzausschuss beschließt die erste Freigabe von Planungsmitteln in Höhe von 100.000 € im 
Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Zeile 8 Auszahlungen für 
Baumaßnahmen, bzw. Finanzstelle 3701-0212-9-5500, „Erweiterung FW 9“, Haushaltsjahr 2012. 
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=10566  
 
Sachstand: Bewertung: 
 
Kosten: 
 
Es gilt das vom Finanzausschuss mit Planungsbeschlu ss vom 04.02.2013 freige-
gebene Budget für die Baumaßnahme, wie folgt: 
 
2.500.000,- Euro brutto. 
 
Grundlage für dieses Budget war eine überschlägige Kalkulation durch 26 auf 
Basis von geschätzten Flächen und Kostenkennwerten von 26 Stand 2012. 
 
Ob der in Aussicht gestellte Finanzbedarf auskömmli ch ist, kann seriös erst nach 
erfolgter Grundlagenermittlung (HOAI-LP1), und Vorp lanung (HOAI-LP2), vo-
raussichtlich zum Zeitpunkt des Weiterplanungsbeschlusses, beurteilt werden.  
 
Planungssachstand: 
 
Die Planung der Wache hat sich massiv verzögert, wi rd aber voraussichtlich in 
2017 abgeschlossen sein. Der Hauptgrund für die Ver zögerungen liegt in der 
bisherigen Projektdurchführung ohne 26. Die Planung  und Abwicklung der 
komplexen Vergabeverfahren zur Beauftragung der Fac hplaner durch 37 und den 
externen Projektsteuerer bedarf langwieriger wiederholter Abstimmungen zwischen 
den Projektbeteiligten und dem Vergabeamt. 
Aktuell sind zwar alle Fachplaner beauftragt, so da ss die Planung nun zügig 
durchgeführt werden kann, Ziel ist aber, zum nächstmöglichen Zeitpunkt 26 mit der 
Projektleitung zu beauftragen. 
 
Termine: 
 
Mit dem Bau der Wache kann voraussichtlich Anfang 2 018 begonnen werden. Die 
Fertigstellung und Übergabe des Gebäudes soll in 2019 erfolgen.

36 
 
Betreff: Erweiterung der Feuer - und Rettungswache Köln -Chorweiler  
hier: Baubeschluss 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 17.12.2013 
Vorlagennummer: 3801/2012 
 
Beschluss:  
 
Der Rat genehmigt die Kostenberechnung zur Erweiter ung der Feuer- und Rettungswache 6 in 
Köln Chorweiler und beauftragt die Verwaltung mit d er Submission und der Baudurchführung mit 
Gesamtkosten von 1.718.183 €. 
 
Der Rat beschließt die erste Freigabe der zur Baudu rchführung notwendigen Mittel in Höhe von 
500.000 € im Teilfinanzplan 0212, Brand- und Bevölk erungsschutz, Rettungsdienst bei Zeile 8 
Auszahlungen für Baumaßnahmen, bzw. Finanzstelle 37 01-0212-6-5545 „Neubau Halle FW 6“, 
Haushaltsjahr 2013 
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=10354  
 
Sachstand: Bewertung: 
 
Sämtliche ehemals geplanten Leistungsverzeichnisse sind dem Markt zugeführt 
und wurden submittiert. Leistungsphase 8 wird derze it bearbeitet und die Arbeiten 
im Projekt schreiten voran. Die Erweiterung der Feu er- und Rettungswache soll im 
ersten Quartal 2017 abgeschlossen sein. Im Zuge der Arbeiten musste einer Firma 
wegen Nicht- bzw. Schlechtleistungen gekündigt werd en. Diese Leistungen hatten 
Einfluss auf alle Folgegewerke. Zur Nachbesserung d es Gewerkes wird die 
einbehaltene Bürgschaft verwendet. Eine Materialbep robung und ein 
anschließendes Gutachten über die Durchführung der notwendigen 
Nachbesserung belegen, dass die Bürgschaft voraussi chtlich nicht zur 
Nachbesserung ausreicht. Eine genauere Bezifferung der entstehenden 
Mehrkosten kann zurzeit nicht abgeschätzt werden, d a die Ausschreibungen zur 
Nachbesserung des mangelhaften Gewerkes derzeit kurz vor der Submission steht  
und die dadurch entstehende Bauzeitverlängerung wei tere Mehrkosten in nicht 
unerheblicher Höhe verursacht. Da die genehmigten M ittel weitgehend 
ausgeschöpft sind und weitere Rechnungen der Auftra gnehmer erwartet werden, 
wird eine Zwischenfinanzierung aus bereits veransch lagten Mitteln im 
Teilfinanzplan 0212 Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst notwendig, 
um die Nachbesserungen zu beauftragen und durch einen weiteren Baustopp nicht 
noch mehr Kosten zu verursachen. Sobald sich die au s der Nicht- bzw. 
Schlechtleistung ergebende Baukostensteigerung beziffert werden kann, wird dem 
Rat ein entsprechender Kostenerhöhungsbeschluss vorgelegt.

37 
 
Betreff: 
Dringlichkeitsantrag der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ 
Die Grünen betreffend „Beschaffung von Dienstfahrze ugen für den 
Ordnungsdienst“ 
 
Gremium: AVR 
Sitzungsdatum: 05.09.2016 
Vorlagennummer: AN/1444/2016 
 
Beschluss:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, für die geplante Be schaffung von 27 Dienstfahrzeugen sowie 
einem Einsatzleiterwagen für den Ordnungsdienst ein e Ausschreibung mit den in der Mitteilung 
1893/2016 aufgeführten fachlichen Anforderungen für  die Ausstattung mit der Vorgabe "Hybrid-
Fahrzeuge bzw. Autogas (LPG) oder Erdgas (CNG)" als  Antriebstechnik zu prüfen und dann eine 
entsprechende Ausschreibung vorzubereiten.  Zielsetzung ist, Fahrzeuge mit einer signifikant 
umweltschonenderen Antriebstechnik zu beschaffen. E ine entsprechende Beschlussvorlage soll 
den Ratsgremien kurzfristig vorgelegt werden. 
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15452  
 
Sachstand: Bewertung: 
 
Zur Vorbereitung der beauftragten Ausschreibung wur de die AWB gebeten, eine 
umfangreiche Marktsondierung durchzuführen. 
Hierzu musste zunächst erst einmal ein Marktüberbli ck über die zur Verfügung 
stehenden Fahrzeugmarken und Modelle, die über umwe ltschonende 
Antriebsarten verfügen, hergestellt werden. 
Im Anschluss daran wurde zunächst anhand der von de m Ordnungsdienst 
definierten Anforderungskriterien (wie z. B ein aus reichendes Kofferraumvolumen 
zum Transport für Sicherstellungen) zur Einsatztaug lichkeit der Fahrzeuge eine 
erste Selektierungen vorgenommen. Insofern fielen h ierbei LPG oder CNG 
betriebene Fahrzeuge aufgrund des im Kofferraum bef indlichen Gastanks aus der 
Auswahl heraus. 
Um einen abschließenden und belastbaren Eindruck üb er die tatsächliche 
Einsatztauglichkeit zu bekommen, wurden seitens der  AWB die aus ökologischer 
und ökonomischer Sicht in Frage kommenden Modelle f ür eine Testung zu 
Verfügung gestellt.  
 
Der Ordnungsdienst hat diese Fahrzeuge im Einsatzge schehen erprobt. Diese 
Testungen sind nunmehr abgeschlossen und die dabei gewonnen Erkenntnisse 
wurden ausgewertet.  
 
Es ist geplant, in die Sitzung des AVR am 08.05.201 7 auf der Grundlage der 
daraus gewonnen Erkenntnissen eine Beschlussvorlage  zur Bedarfsfeststellung 
der einzubringen.

38 
 
Betreff: Lieferung von Brandschutzkleidung über einen 2 -Jahres -
Rahmenvertrag für die Feuerwehr Köln 
 
Gremium: AVR bzw. Gesundheitsausschuss 
Sitzungsdatum: 05.09.2016 
Vorlagennummer: 2491/2016 
 
Beschluss:  
 
Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsf ragen/Vergabe/Internationales ist mit dem 
Abschluss eines 2-Jahres-Rahmenvertrages für die Li eferung von Brandschutzkleidung (ca. 800 
Überjacken und ca. 800 Überhosen) für die Feuerwehr Köln einverstanden.  
 
Der Beschluss des Ausschusses Allgemeine Verwaltung  und Rechtsfragen/Vergabe/Inter-
nationales wird unter Vorbehalt der ungeänderten Zu stimmung des Gesundheitsausschusses 
gefasst. 
 
Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsf ragen/Vergabe/Internationales verzichtet 
darauf, die Vergabeentscheidung selbst zu treffen. 
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15452  
 
Sachstand: Bewertung: 
 
 
Die Maßnahme wurde EU-weit ausgeschrieben. Die Ange bote wurden am 
20.12.2016 geöffnet. Die Unterlagen befinden sich d erzeit bei der zuständigen 
Fachabteilung zur Auswertung. 
 
Auftragsvergabe wird kurzfristig erfolgen.

39 
 
Betreff: Ausbau von  derzeit etwa 170 Brandschutzfahrzeugen der Feuerweh r 
Köln zur Umrüstung auf Digitalfunk 
 
Gremium: AVR bzw. GA 
Sitzungsdatum: 05.09.2016 
Vorlagennummer: 2564/2016 
 
Beschluss:  
 
Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsf ragen/Vergabe/Internationales ist mit der 
Ausschreibung der Ausbauleistung von derzeit etwa 1 70 Brandschutzfahrzeugen der Feuerwehr 
Köln zur Umrüstung auf den Digitalfunk einverstanden. 
 
Der Beschluss des AVR wird unter Vorbehalt der unge änderten Zustimmung des Gesundheitsaus-
schusses gefasst. 
 
Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsf ragen/Vergabe/Internationales verzichtet 
darauf, die Vergabeentscheidung selbst zu treffen. 
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15452  
 
Sachstand: Bewertung: 
 
Die Maßnahme wurde EU-weit ausgeschrieben. Die eing egangenen Angebote 
wurden am 21.12.2016 geöffnet. Die Unterlagen befin den sich derzeit bei der 
zuständigen Fachabteilung zur Auswertung. 
 
Die Auftragsvergabe wird kurzfristig erfolgen.

40 
 
Betreff: 
Antrag der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen 
betreffend „Mehr Sicherheit auf Kölner Straßen und Plätzen – 
gemeinsames Konzept für Köln – Videobeobachtung im öffentlichen 
Raum“ 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 22.09.2016 
Vorlagennummer: AN/1584/2016 
 
Beschluss:  
 
(1) a)„Der Rat stellt fest, dass es das ausdrücklic he Interesse der Stadt Köln ist, die öffentliche 
Sicherheit im öffentlichen Raum zu verbessern. Ausg ehend von den früheren Erfahrungen in 
Köln mit einer sozialraumorientierten und kooperativ vernetzten Polizeiarbeit fordert der Rat die 
Polizeibehörde auf, dieses Konzept in Köln wieder v erstärkt umzusetzen. Darauf fußend wird 
die Verwaltung beauftragt, die Ordnungspartnerschaf ten zwischen Stadt und Polizei 
auszubauen. Dieses sozialraum-orientierte und koope rativ vernetzte Konzept hat zum Ziel, 
dauerhafte, vernetzte Kommunikation und Kooperation  mit anderen Behörden, sozialen 
Einrichtungen, Schulen, bürgerschaftlichen Organisa tionen und Religionsgemeinschaften in 
definierten Stadtvierteln aufzubauen.“ 
b)„Polizeibeamte im jeweiligen Sozialraum sind Ansp rechpartner. Notwendig sind 
Polizeibeamte vor Ort mit fundierten Problem-, Mili eu- und Strukturkenntnissen und ihre 
erhöhte Präsenz im öffentlichen Raum. Dadurch werde n mehr Polizeibeamte notwendig, um 
Bezirksteams bilden zu können, die erfahrungsgemäß nachhaltig zur Verbesserung der 
„Alltagssicherheit“ beitragen. Daher fordert der Ra t die Landesregierung auf, die Kölner 
Polizeibehörde entsprechend personell besser auszustatten.“ 
 
(2) a)„Die Kölner Polizeibehörde hat auf Grundlage des Landespolizeigesetzes, der geltenden 
Datenschutzgesetzgebung und der jüngsten Beschlussf assung des Landtags entschieden, auf 
den Kölner Ringen, dem Bahnhofsvorplatz sowie der D omumgebung eine polizeiliche 
Videobeobachtung durchzuführen. Der Rat stellt fest , dass die Videoüberwachung in der 
Zuständigkeit der Polizei liegt und fordert daher die Polizeibehörde auf, über Voraussetzungen, 
Umsetzung und Evaluation von Videobeobachtung/Video überwachung im öffentlichen Raum 
fortlaufend den Polizeibeirat zu unterrichten. 
b)„Polizei und Verwaltung werden aufgefordert, sozi ale Erfordernisse, die einer 
sozialräumlichen und kooperativ vernetzten Ordnungs partnerschaft entsprechen, auch bei der 
Videobeobachtung Rechnung zu tragen. Das bedeutet z .B. Verdrängungseffekten 
entgegenzuwirken. Videodetektion kann den Einsatz v on kooperativ vernetzter Polizeiarbeit 
und Ordnungspartnerschaft nicht ersetzen.“ 
 
(3) „Zugleich soll der Ausschuss Allgemeine Verwalt ung fortlaufend informiert werden. Die 
Verwaltung soll darauf hinwirken, dass eine fundier te Auswertung über die Erfahrungen der 
polizeilichen Videobeobachtung öffentlicher Räume in Köln den zuständigen Ratsgremien nach 
Ablauf von zwei Jahren zur Verfügung gestellt wird.“ 
 
(4) „Die Verwaltung wird beauftragt, die gesamtstäd tischen Sicherheitskonzepte, inklusive der für 
die Kölner Stadtbahnhaltestellen beschlossenen Vide oüberwachung, mit den polizeilichen 
Maßnahmen zur Datenerhebung durch den offenen Einsa tz optisch-technischer Mittel in Köln 
abzustimmen.“ 
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15178

41 
 
Sachstand: Bewertung: 
 
Eine Mitteilung an den AVR über die Umsetzung des R atsbeschlusses wird aktuell 
vorbereitet.  
 
Der Rat stellte in seinem Beschluss zur Vorlagennum mer AN/1584/2016 
verschiedene Forderungen an die Stadtverwaltung, di e Polizei Köln und die 
Landesregierung NRW. Die Polizei und die Landesregierung werden mit Schreiben 
von Frau OB Reker über den Ratsbeschluss und die je weiligen Forderungen 
unterrichtet. Die Dezernate IV und V werden von Fra u OB Reker im Hinblick auf 
den Ratsbeschluss entsprechend sensibilisiert.  
 
Bevor die Mitteilung an den AVR erfolgt, ist die Rü ckmeldung der Polizei Köln 
abzuwarten, um auch die Auffassung der für Videobeo bachtung /-überwachung 
primär zuständigen Polizei in die AVR-Mitteilung einarbeiten zu können.

42 
 
Betreff: Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern  
1. Kölner Aktionsplan 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 22.09.2016 
Vorlagennummer: 1706/2016 
 
Beschluss:  
 
Der Rat beschließt den 1. Kölner Aktionsplan zur Eu ropäischen Charta der Gleichstellung von 
Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Der Aktionsplan soll mit den vorhandenen finanziellen und 
personellen Ressourcen umgesetzt werden. 
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15178  
 
Sachstand: Bewertung: 
 
 
 
Der 1. Kölner Aktionsplan wird zurzeit graphisch gestaltet und gedruckt. 
 
 
 
 
 
 
 
Der Stadtvorstand und die Politik werden nach 5-jäh riger Laufzeit des 
Aktionsplanes über den Sachstand unterrichtet.

43 
 
Betreff: Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Köln 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 22.09.2016 
Vorlagennummer: 0413/2016 
 
Beschluss:  
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Garantie ei nes ausreichenden Sicherheitsniveaus ein 
wichtiger Faktor für Köln als wachsende Metropole m it der damit einhergehenden Verdichtung 
der Risiken ist. 
 
2. Der Rat beschließt im Grundsatz die Umsetzung de s als Anlage 1 beigefügten 
Brandschutzbedarfsplans (BBP 2014) der Stadt Köln u nd das darin festgeschriebene 
Sicherheitsniveau. 
 
3. Der Rat nimmt das externe Gutachten zum BBP zur Kenntnis und zieht folgende 
Konsequenzen: 
 
3.1. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderungen be im Löschzugkonzept und der 
Dezentralisierung der Tierrettung wird an der bishe rigen konzeptionellen 
Verfahrensweise aufgrund der Synergien mit dem Rett ungsdienst und des damit 
einhergehenden höheren Sicherheitsniveaus festgehalten. 
3.2. Hinsichtlich des Personalausfallfaktors wird f estgelegt, Personalaufwendungen in jedem 
Haushaltsjahr entsprechend den realen Personalübern ahmen bereitzustellen. In den 
Haushaltsplänen orientiert sich der Personalaufwand an der Ist-Entwicklung. 
3.3. Hinsichtlich der perspektivischen Maßnahme  „Z usammenlegung der Feuerwachen 3 
(Lindenthal) und 14 (Lövenich)“ in einem Neubau an neuem Standort wird die 
Verwaltung mittelfristig Möglichkeiten zur Realisierung prüfen und dem Rat vorschlagen. 
 
3.4. Die Hinweise auf weitere Untersuchungen (z.B. Leitstelle, Freiwillige Feuerwehr, 
Fahrzeugkonzept) werden für weitere Planungen übernommen. 
 
4. Der Rat stimmt den stellenplanmäßigen Auswirkung en gemäß Ziffer 6 der Begründung zu. 
 
5. Der Rat beschließt die mit der Umsetzung einherg ehenden Aufwendungen im Teilergebnisplan 
0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst , gem. Ziffer 7 der Begründung. 
 
 
Die Finanzierung der entstehenden Aufwendungen für das Jahr 2016 i.H.v. 264.698 € davon 
110.378 € Personalaufwendungen und 2017 in Höhe von  3.295.477 €, davon 2.524.245 € 
Personalaufwendungen; wird im Haushaltsplan 2016/17  im Teilergebnisplan 0212 
sichergestellt. Die Mittelfristplanung ab 2018 wird entsprechend der neuen Planung angepasst. 
 
 
6. Unter dem Vorbehalt des Einvernehmens mit den Ko stenträgern im Rettungsdienst 
(gesetzliche Krankenkassen) werden rd. 515.000 € üb er Rettungsdienstgebühren refinanziert. 
Hierzu wird dem Rat zeitnah eine neue Rettungsdienstgebührensatzung vorgelegt.  
 
7. Der Rat bittet die Verwaltung, ein Konzept zur F örderung des Ehrenamtes, für die Freiwillige 
Feuerwehr zu erstellen.  
 
Im Rahmen der investiven Maßnahmen ist die Beschaff ung von zwei zusätzlichen 
Löschgruppenfahrzeugen für die freiwillige Feuerwehr Köln vorzusehen und in die investive  
       Planung aufzunehmen.

44 
 
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung in Abstimmung mit den 
Bezirksbürgermeisterinnen oder Bezirksbürgermeistern in jedem der neun Stadtbezirke jeweils 
eine öffentliche Veranstaltung durchführen wird. In  diesen Veranstaltungen soll die bezirkliche 
Brandschutzsituation und –perspektive dargestellt werden. 
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15178  
 
Sachstand: Bewertung: 
 
Der Rat der Stadt hat am 22.09.2016 den Brandschutz bedarfsplan für die Stadt 
Köln beschlossen. 
 
Gemäß Beschlussfassung wurden folgende Maßnahmen bereits ergriffen: 
 
- Personalgewinnungsmaßnahmen 
 
Die Werbemaßnahmen zur Personalgewinnung wurden aus geweitet und die 
Ausbildungskapazitäten der Feuerwehrschule wurden weiter erhöht. 
 
- Beschaffungen von Fahrzeugen und Geräten 
 
Die Beschaffungsvorgänge (Bedarfsprüfungen etc.) für die zusätzlichen Fahrzeuge 
und Geräte wurden eingeleitet. 
 
- Das Konzept zur Förderung des Ehrenamtes für die Freiwillige Feuerwehr 
ist in Bearbeitung.

45 
 
Betreff: Abschluss eines 5 -Jahres -Rahmenvertrages zur Wartung, Reparatur 
und TÜV-Abnahme von 1.261 Atemluftflaschen 
 
Gremium: AVR bzw. GA 
Sitzungsdatum: 07.11.2016 
Vorlagennummer: 2801/2016 
 
Beschluss:  
 
Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsf ragen/Vergabe/Internationales ist mit dem 
Abschluss eines 5-Jahres-Rahmenvertrages zur Wartung, Reparatur und TÜV-Abnahme von 1.261 
Atemluftflaschen der Feuerwehr Köln einverstanden. 
 
Der Beschluss des AVR wird unter Vorbehalt der unge änderten Zustimmung des 
Gesundheitsausschusses gefasst. 
 
Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsf ragen/Vergabe/Internationales verzichtet 
darauf, die Vergabeentscheidung selbst zu treffen. 
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15485  
 
Sachstand: Bewertung: 
 
 
 
Der Auftrag wurde am 02.01.2017 erteilt.

46 
 
Betreff: 
2-Jahres -Rahmenvertrag zur Lieferung von Einsatzstiefeln für  
Feuerwehr und Rettungsdienst inklusive einer Verlän gerungsoption 
um maximal weitere 2 Jahre 
 
Gremium: AVR bzw. GA 
Sitzungsdatum: 07.11.2016 
Vorlagennummer: 3232/2016 
 
Beschluss:  
 
Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsf ragen/Vergabe/Internationales ist mit der 
Lieferung von Einsatzstiefeln für Feuerwehr und Ret tungsdienst über einen 2-Jahres-
Rahmenvertrag mit Option auf Verlängerung um maximal weitere 2 Jahre einverstanden. 
 
Der Beschluss des AVR wurde unter Vorbehalt der ung eänderten Zustimmung des Ge-
sundheitsausschusses gefasst. 
 
Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsf ragen/Vergabe/Internationales verzichtet 
darauf, die Vergabeentscheidung selbst zu treffen. 
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15485  
 
Sachstand: Bewertung: 
 
 
Die europaweite Ausschreibung wurde veröffentlicht.  Submissionstermin war der 
01.02.2017. Die eingegangenen Angebote befinden sic h derzeit bei der 
zuständigen Fachabteilung zur Auswertung.

47 
 
Betreff: Wiederinbetriebnahme von vier stationären Geschwind igkeitsmess -
anlagen 
 
Gremium: AVR 
Sitzungsdatum: 12.12.2016 
Vorlagennummer: 3378/2016 
 
Beschluss:  
 
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfrage n/Vergaben/Internationales stimmt der 
Durchführung des europaweiten Vergabeverfahrens nac h VOL/A zur Wiederinbetriebnahme der 
vier stationären Geschwindigkeitsmesstellen mit Lasermess- oder Radartechnik zu. 
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15522  
 
Sachstand: Bewertung: 
 
Die Ausschreibungsunterlagen für eine europaweite A usschreibung sind erstellt 
und werden in der 8. KW. 2017 veröffentlicht. Die A usschreibungsfrist endet Ende 
April 2017. Die weitere Planung sieht vor, bis Juli  2017 den Auftrag an den 
wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben. Eine Inbet riebnahme der vier Anlagen ist 
für das IV. Quartal 2017 anvisiert.

48 
 
Betreff: 
Abschluss eines 5 -Jahres -Rahmenvertrages zur Beschaffung von 
Jacken, Hosen und Hemden der Dienstkleidung bei der  
Berufsfeuerwehr Köln 
 
Gremium: AVR 
Sitzungsdatum: 12.12.2016 
Vorlagennummer: 3920/2016 
 
Beschluss:  
 
Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsf ragen/Vergaben/Internationales ist mit dem 
Abschluss eines 5-Jahres-Rahmenvertrages zur Beschaffung von Jacken, Hosen und Hemden der 
Dienstkleidung bei der Feuerwehr Köln einverstanden. 
 
Der Beschluss des AVR wird unter Vorbehalt der unge änderten Zustimmung des 
Gesundheitsausschusses gefasst. 
 
Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsf ragen/Vergabe/Internationales verzichtet 
darauf, die Vergabeentscheidung selbst zu treffen. 
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15522  
 
Sachstand: Bewertung: 
 
 
 
Das Leistungsverzeichnis für die europaweite Ausschreibung wird derzeit erstellt.  
Veröffentlichung wird kurzfristig erfolgen.

49 
 
Betreff: 
Modernisierung der Leitstelle der Feuerwehr Köln – Projekt Leitstelle 
2020 
hier: Planungsbeschluss 
 
Gremium: Rat 
Sitzungsdatum: 20.12.2016 
Vorlagennummer: 3382/2016 
 
Beschluss:  
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach dem Rückzu g des jetzigen Einsatzleitsystem-
Betreibers (Fa. Siemens) aus dem Markt für Behörden  und Organisationen mit Sicherheits-
aufgaben (BOS), der dauerhafte Betrieb des jetzigen  Einsatzleitsystems zu einem nicht 
hinnehmbaren Ausfallrisiko führt, wodurch die Handl ungsfähigkeit der Leitstelle erheblich 
gefährdet wäre. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Planung zu r Neubeschaffung eines Einsatzleitsystems 
sowie eines Kommunikations- und Alarmierungssystems  mit geschätzten investiven Kosten 
i.H.v. 13.445.733 € kurzfristig einzuleiten. 
 
3. Die Finanzierung der Fachplanung mit errechneten  Kosten i.H.v. 1.763.580 € erfolgt aus 
veranschlagten Mitteln i.H.v. 678.000 € in 2017 im Teilfinanzplan 0212 Brand- und 
Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst, Finanzstelle 3701-0212-0-0700, Leitstellenrechner. 
Darüber hinaus erfolgt zur weiteren Finanzierung ei ne Sollumbuchung i.H.v. 1.085.580 € 
innerhalb des Teilfinanzplans 0212 von Finanzstelle  3701-0212-1-5200, Neubau FW 10, zur 
Finanzstelle 3701-0212-0-0700, Leitstellenrechner, Hj. 2016. Die Mittel werden im 
Haushaltsjahr 2016 für den Neubau der Feuerwache 10  nicht benötigt, müssen jedoch zum 
Hpl. 2018 zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung zusätzlich neu veranschlagt werden. 
 
Die Finanzierung der zur Umsetzung der Maßnahme ben ötigten investiven Mittel i.H.v. 
11.682.153 € (Kostenschätzung auf Grundlage eines G utachtens eines qualifizierten Fach-
planers i.H.v. 8.986.272 € zzgl. 30 % für Unwägbark eiten) erfolgt durch eine zusätzliche 
Mittelbereitstellung zum Haushaltsplan 2018 im Teil finanzplan 0212 Brand- und 
Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst bei Finanzstelle 3701-0212-0-0700, „Leitstellenrechner“. 
 
Zur Finanzierung der aus den Investitionen entstehe nden Abschreibungen in Höhe von 
2.689.147 € p.a. und der Aufwendungen für Wartung/S upport und Schulungen in Höhe von 
insgesamt 3.010.700 € für den Zeitraum von 5 Jahren , erfolgt ab dem Jahr 2018 eine 
zusätzliche Mittelbereitstellung im Teilergebnispla n 0212, Brand- und Bevölkerungsschutz, 
Rettungsdienst. Aktuell veranschlagte Mittel für di e Wartung/Support des jetzigen 
Leitstellensystems werden gegen gerechnet. Eine jah resbezogene Kostendarstellung ist der 
Anlage 5 zu entnehmen. 
 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Modernisie rungsmaßnahmen nach dem aktuellen Stand 
der Technik auszuführen und dabei die Regelungen de s BSI-Grundschutzes (Bundesamt für 
Sicherheit in der Informationstechnik) gemäß den Vo rgaben der Stadt Köln, sowie die 
Umsetzung der Vorgaben nach DIN EN 50518 einschließ lich der Zertifizierung der Leitstelle 
der Feuerwehr Köln nach den vorgenannten Regelungen zur Minimierung des Haftungsrisikos, 
zur Sicherstellung eines hochverfügbaren und nachha ltig sicheren Betriebes und 
Qualitätsmanagements unverzüglich zu beginnen. 
 
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das im Zuge d er Modernisierung der Leitstelle notwendige 
europaweite VOF-Verfahren zur Erlangung von Fachpla nerleistungen unverzüglich 
durchzuführen.

50 
 
6. Unter dem Vorbehalt des Einvernehmens mit den Ko stenträgern im Rettungsdienst 
(gesetzliche Krankenkassen) werden 60% der entstehe nden Aufwendungen über Rettungs-
dienstgebühren im bodengebundenen Rettungsdienst und in der Luftrettung refinanziert. 
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15180  
 
Sachstand: Bewertung: 
 
Das Leistungsverzeichnis für das europaweite VOF-Ve rfahren für die 
Fachplanerleistungen wurde erstellt und veröffentli cht. Submissionstermin ist der 
20.02.2017.  
 
Planungsbeschluss ist somit umgesetzt. Über die wei teren Maßnahmen bis zur 
Fertigstellung im Jahr 2020 wird berichtet.

51 
 
Betreff: 2020: Köln l(i)ebt Vielfalt – Diversity Konzept 
 
Gremium: Rat  
Sitzungsdatum: 20.12.2016 
Vorlagennummer: 3068/2016 
 
Beschluss:  
 
Der Rat der Stadt Köln nimmt das Diversity Konzept „2020: Köln l( 
i)ebt Vielfalt“ zur Kenntnis und 
beauftragt die Verwaltung:  
 
1. das vorliegende Diversity Konzept inklusive der beschriebenen Maßnahmen umzusetzen, den 
damit verbundenen Implementierungsprozess fortzuschreiben und somit die Strategie des Diversity 
Managements als Querschnittsaufgabe in und auf alle n Ebenen der Stadtverwaltung zu etablieren 
und den Umsetzungsprozess zu begleiten,  
2. insbesondere  
• die Fragestellungen zur Erhebung der Ist-Analyse s owie ein daraus zu entwickelndes 
Controlling mit entsprechenden Indikatoren zu erste llen und den entsprechenden 
Ausschüssen und dem Integrationsrat sowie den einzelnen Stadtarbeitsgemeinschaften als 
Mitteilung vorzulegen,  
• die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema fortzuschreibe n,  
• die Vernetzung der betroffenen Akteure intern wie extern fortzuführen.  
3. die Weiterentwicklung und Umsetzung des vorliege nden Konzeptes durch ein 
Maßnahmenprogramm dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.  
 
4. Die Budgetierung für die Umsetzung der Maßnahmen  im Haushalt 2018 und Folgejahren ist 
entsprechend einzubringen.  
 
Abrufbar unter: 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/to0040.asp?__ksinr=15180  
 
Sachstand: Bewertung: 
 
Erste Vorarbeiten zur Umsetzung der priorisierten Maßnahmen sind erfolgt: 
 
• erstes Treffen des internen Diversity AKs  mit Ver treter_innen aus den 
StadtAGs Behindertenpolitik, LST und dem Integrationsrat 
• Terminierung der Mitarbeitenden- und Führungskräft eschulungen je zwei 
Mal á 2 Tage in 2017 
• Fertigstellung der Broschüre „Diversity Netzwerk a uf Kommunal- und 
Landesebene“ 
• Vorbereitungstreffen für den OBin Empfang zur 10 j ährigen Unterzeichnung 
der Charta der Vielfalt am 23.März 2017

Beratungsverlauf (1)

08.05.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Scheibenstraße 13
  • Gießener Straße
  • Bahnhofsvorplatz
  • Johannisstraße
  • Urnenstraße 7
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
0760/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
27.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27