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2006/0358

Transport von kranken Neu- und Frühgeborenen, die einer Begleitung durch einen Kinderarzt bedürfen

Magistratsvorlage 22.05.2006

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2006/0358

3126 Zeichen

Wissenschaftsstadt 
Darmstadt 
 
Magistratsvorlage 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
31.05.2006 
 
an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI 
Amt: Amt für Brand- und 
Katastrophenschutz 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
Magistrats-
beschlussfassung: 
  
Vorlage-Nr. 2006/0358 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
 
  
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 OBW zur Befassung 
 zur Kenntnis 
 zur Beschlussfassung 
 zur abschließenden Beschluss-  fas-
sung Fachausschuss 
Internet  ja  nein 
 
Tagesordnung  I  II 
Verteiler: 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung 
Magistrat 
 
Betreff: Transport von kranken Neu- und Frühgeborenen, die einer Begleitung durch ei-
nen Kinderarzt bedürfen 
 
Vorlage vom: 22.05.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Beauftragung der Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret, die Verfügbarkeit eines 
entsprechend qualifizierten Kinderarztes sicherzustellen, wird für vier Jahre verlängert. 
 
Anlagen:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.05.2006 
 
„Transport von kranken Neu- und Frühgeborenen, die einer Begleitung durch einen 
Kinderarzt bedürfen” 
 
Gemäß Beschluss des Magistrats vom 29.5.2002 wurden die Darmstädter 
Kinderkliniken Prinzessin Margaret beauftragt, für den Zeitraum vom 
01.07.2002 bis zum 01.07.2006 die ärztliche Begleitung bei Verlegun-
gen von kranken Neu- und Frühgeborenen zur Kinderklinik für den ge-
samten südhessischen Bereich sicherzustellen. Mit den Landkreisen 
Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Bergstraße und dem Odenwaldkreis gibt 
es dazu entsprechende Vereinbarungen. 
 
Die Vorhaltung eines Baby-NAW und die Transportbegleitung durch ei-
nen qualifizierten Kinderarzt ist im Bereichsplan für den Rettungs-
dienstbereich Darmstadt vorgesehen. 
 
Da nur die Kinderkliniken als neonatologisches Zentrum diese Leis-
tung stellen kann, war und ist vor der Beauftragung kein Auswahlver-
fahren notwendig.  
 
Da die Einsatzzahlen relativ gering sind und die zu transportieren-
den Kinder bereits primär versorgt sind, soll das System in Rufbe-
reitschaft vorgehalten werden. Fahrzeug, Fahrer und Kinderarzt sind 
damit ca. 15 Minuten nach der Anforderung einsatzbereit. 
 
Die Kinderkliniken sollen für weitere 4 Jahre beauftragt werden. 
  
Die AOK Hessen hatte mit Schreiben vom 24.06.2003 Widerspruch gegen 
die Beauftragung der Kinderkliniken vom 25.06.2002 durch die Stadt 
als Träger des Rettungsdienstes eingelegt und nach Erlass des Wider-
spruchsbescheides im Jahre 2004 hiergegen eine Anfechtungsklage so-
wie ein Eilverfahren bei dem Verwaltungsgericht Darmstadt anhängig 
gemacht. Mit rechtskräftigem Beschluss vom 10.02.2006 hat das Ver-
waltungsgericht Darmstadt den Eilantrag zurückgewiesen. Über die 
Klage ist noch nicht entschieden. 
 
Es ist damit zu rechnen, dass die AOK Hessen auch gegen die Verlän-
gerung der Beauftragung alle Rechtsmittel ausschöpft. Aus diesem 
Grunde ist beabsichtigt, hinsichtlich der Beauftragung der Kinder-
kliniken den Sofortvollzug im öffentlichen Interesse anzuordnen.  
 
Darmstadt, 22.05.2006 
 
 
 
Der Dezernent VI 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel  
Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0358
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.05.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00