2006/0358
Transport von kranken Neu- und Frühgeborenen, die einer Begleitung durch einen Kinderarzt bedürfen
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2006/0358
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 31.05.2006 an den Magistrat Beteiligt vor Dezernat VI Amt: Amt für Brand- und Katastrophenschutz zur Kenntnis zur Beschlussfassung Magistrats- beschlussfassung: Vorlage-Nr. 2006/0358 Magistratsbeschluss-Nr. an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fas- sung Fachausschuss Internet ja nein Tagesordnung I II Verteiler: OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Betreff: Transport von kranken Neu- und Frühgeborenen, die einer Begleitung durch ei- nen Kinderarzt bedürfen Vorlage vom: 22.05.2006 Beschlussvorschlag: Die Beauftragung der Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret, die Verfügbarkeit eines entsprechend qualifizierten Kinderarztes sicherzustellen, wird für vier Jahre verlängert. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.05.2006 „Transport von kranken Neu- und Frühgeborenen, die einer Begleitung durch einen Kinderarzt bedürfen” Gemäß Beschluss des Magistrats vom 29.5.2002 wurden die Darmstädter Kinderkliniken Prinzessin Margaret beauftragt, für den Zeitraum vom 01.07.2002 bis zum 01.07.2006 die ärztliche Begleitung bei Verlegun- gen von kranken Neu- und Frühgeborenen zur Kinderklinik für den ge- samten südhessischen Bereich sicherzustellen. Mit den Landkreisen Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Bergstraße und dem Odenwaldkreis gibt es dazu entsprechende Vereinbarungen. Die Vorhaltung eines Baby-NAW und die Transportbegleitung durch ei- nen qualifizierten Kinderarzt ist im Bereichsplan für den Rettungs- dienstbereich Darmstadt vorgesehen. Da nur die Kinderkliniken als neonatologisches Zentrum diese Leis- tung stellen kann, war und ist vor der Beauftragung kein Auswahlver- fahren notwendig. Da die Einsatzzahlen relativ gering sind und die zu transportieren- den Kinder bereits primär versorgt sind, soll das System in Rufbe- reitschaft vorgehalten werden. Fahrzeug, Fahrer und Kinderarzt sind damit ca. 15 Minuten nach der Anforderung einsatzbereit. Die Kinderkliniken sollen für weitere 4 Jahre beauftragt werden. Die AOK Hessen hatte mit Schreiben vom 24.06.2003 Widerspruch gegen die Beauftragung der Kinderkliniken vom 25.06.2002 durch die Stadt als Träger des Rettungsdienstes eingelegt und nach Erlass des Wider- spruchsbescheides im Jahre 2004 hiergegen eine Anfechtungsklage so- wie ein Eilverfahren bei dem Verwaltungsgericht Darmstadt anhängig gemacht. Mit rechtskräftigem Beschluss vom 10.02.2006 hat das Ver- waltungsgericht Darmstadt den Eilantrag zurückgewiesen. Über die Klage ist noch nicht entschieden. Es ist damit zu rechnen, dass die AOK Hessen auch gegen die Verlän- gerung der Beauftragung alle Rechtsmittel ausschöpft. Aus diesem Grunde ist beabsichtigt, hinsichtlich der Beauftragung der Kinder- kliniken den Sofortvollzug im öffentlichen Interesse anzuordnen. Darmstadt, 22.05.2006 Der Dezernent VI Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0358
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.05.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00