3312/2021
Personelle Ausweitung Streetwork und Winterhilfe im Bereich der Wohnungslosenhilfe
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/502 Vorlagen-Nummer 3312/2021 Freigabedatum 29.09.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Personelle Ausweitung Streetwork und Winterhilfe im Bereich der Wohnungslosenhilfe Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Erweiterung der Kölner Streetwork im Rahmen von §§ 67ff.SGBXII um zwei weitere Stellen VZ S12 TVSuE sowie die vom 15.11.2021 bis 30.04.2022 befristete Finanzierung ei- ner halben Stelle analog EG 6 TVÖD für die Koordination der Kältegänge bei den mit der Aufgaben- wahrnehmung beauftragten Trägern. Für die zusätzlichen Stellen Sozialarbeit im Umfang von 2,0 VzÄ sollen bereits vom LVR bewilligte, aber bisher nicht genutzte Fachberatungsstellen im gleichen Umfang genutzt werden. Im Zuge des- sen beteiligt sich der LVR mit je 50 % an den anfallenden Personal- und Sachkosten. Die Finanzie- rung des kommunalen Kostenanteils inkl. der befristeten 0,5 Stelle EG 6 TVÖD in Höhe von 16.565,32 € im Haushaltsjahr 2021 und von 112.321,34 € ab dem Haushaltsjahr 2022 erfolgt – für das Haushaltsjahr 2022 ff vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022 - aus veran- schlagten Mitteln in Teilergebnisplan 0501, Leistungen nach dem SGB XII, Teilplanzeile 15, Trans- feraufwendungen. Aufgrund der lediglich für den Zeitraum vom 15.11.2021 bis 30.04.2022 befristeten 0,5 Stelle EG 6 TVÖD reduziert sich der Bedarf ab dem Jahr 2023 auf 102.086,34 €. Das Dezernat für Soziales, Ge- sundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 30.09.2021 Finanzausschuss 08.11.2021 Rat 09.11.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 16.565,32 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022/2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 112.321,34/102.086,34 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Anforderungen im Tätigkeitsfeld Streetwork sind deutlich gestiegen. Dies betrifft zum einen den Bereich Winterhilfe/Kältegänge, zum anderen die Einsätze im Rahmen der bestehenden Ordnungs- partnerschaft mit dem Amt für öffentliche Ordnung und der Polizei zur Befriedung des öffentlichen Raumes und zur Versachlichung von Beschwerdesituationen. Durch die deutliche Verlagerung und auch Vereinzelung der Schlafplätze, weg von wenigen, zentral gelegenen Orten, hin zu einer Verteilung und Vereinzelung auf das gesamte Kölner Stadtgebiet, ins- besondere in die Randbezirke, ist eine personelle Erweiterung von Streetwork und Kältegängen er- forderlich. Dies ist insbesondere auch unter Beachtung der steigenden Anzahl von Plätzen mit be- sonderem Handlungsbedarf und der Erforderlichkeit einer höheren Kontaktdichte bei gleichzeitig zu- nehmenden Wegezeiten notwendig. Streetwork ist ein Aufgabenfeld der sozialen Arbeit und stellt eine aufsuchende Arbeit mit problembe- lasteten Zielgruppen dar, die von bestehenden Unterstützungsangeboten nicht (mehr) erreicht wer- den. Seit einigen Jahren haben sich auch in Köln Szeneplätze von Menschen gebildet, die in ihrem Verhalten als problembelastete Zielgruppe bezeichnet werden können. 3 Im Rahmen des Konzepts „Einsatz von Streetwork im Rahmen der Hilfe nach § 67 SGB XII“ werden seit Mai 2017 durch ein Hilfeangebot Menschen an ihren Szene- oder Schlafplätzen im öffentlichen Raum aufgesucht. Träger des Angebotes ist die Benedikt Labre Hilfe e.V. und die Diakonie Michaels- hoven mit jeweils einer Stelle Sozialarbeit. Ein Baustein der alljährlichen Winterhilfe für obdachlose Menschen ist neben der deutlichen Auswei- tung von Schlaf-/Übernachtungsmöglichkeiten und Tagesaufenthalten die Durchführung von Kälte- gängen unter Beteiligung der Streetwork im Kölner Stadtgebiet. Mitarbeitende der Stadt Köln und Mitarbeitende der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (auf freiwilliger Basis) suchen in den Abend- stunden bei anhaltendem Absinken der Temperaturen unter den Gefrierpunkt (ab zwei Nächten infol- ge) gezielt Plätze in der Kölner Innenstadt auf, die über das Winterhilfetelefon gemeldet wurden oder als Schlafplätze bekannt sind, tagsüber unterstützt durch Streetworker*innen. Die angetroffenen Per- sonen werden vor Ort über die Unterstützungsangebote der Stadt informiert. Die Angebote und Maß- nahmen der Winterhilfe werden eng mit der Polizei, den Kölner Verkehrs-Betrieben und dem Ord- nungsamt abgestimmt. Das bislang ehrenamtlich betreute Winterhilfetelefon trägt für die telefonische Annahme und Weiterleitung der Meldungen an die Resodienste der Stadt Köln Sorge. Dort wurden die Meldungen bislang montags bis freitags während der allgemeinen Öffnungszeiten koordiniert und an die Kältegänger*innen weitergegeben. Die Erfahrungen im Rahmen der Kältegänge im Winter 2020/2021 haben gezeigt, dass die bisherigen personellen Ressourcen zur Durchführung der Kältegänge aufgrund veränderter Rahmenbedingun- gen nicht mehr auskömmlich sind. Eine steigende Sensibilität der Bürgerschaft für obdachlose Men- schen in Not hat im vergangenen Winter zu einem enormen Anstieg der Meldungen geführt. In der Spitze gingen über 300 Meldungen innerhalb von 5 Tagen ein. Hierbei wurden sowohl die Kapazitä- ten des ehrenamtlich betreuten Winterhilfetelefons als auch die zeitlichen Ressourcen der freiwilligen Kältegänger*innen bei weitem überschritten. Die personelle Ausstattung (2 Streetworker*innen) unter Beachtung der Nachtruhezeiten auch mit Unterstützung der freiwilligen Kältegänger*innen ist daher zukünftig so nicht mehr ausreichend. Die Schaffung von 2 weiteren Vollzeit-Stellen Streetwork S12 ist erforderlich. Zur Koordination und Sicherstellung der permanenten Rufbereitschaft „Bürgermeldung“ bedarf es im Zeitraum vom 15.11.2021 bis 30.04.2022 einer Stellenzusetzung im Umfang von 0,5 Stellen EG 6. Grundsätzlich wird die Rufbereitschaft sowohl während als auch außerhalb der regulä- ren Dienstzeiten zwar durch den Einsatz ehrenamtlicher Kapazitäten auf Trägerseite gewährleistet. Montags bis freitags ist aber eine hauptamtliche Verstärkung im Umfang von 4 Stunden täglich erfor- derlich. Die Notwendigkeit einer ganzjährigen Verstärkung und Verstetigung der beiden aktuell tätigen Streetworker*innen um 2 weitere Kräfte begründet sich in der zunehmenden Häufung konfliktgepräg- ter Situationen im öffentlichen Raum. Die Zahl der Plätze mit besonderem Handlungsbedarf steigt, auch dezentrale Einkaufsstraßen sehen sich zunehmend damit konfrontiert, dass wohnungslose Menschen in zunehmender Verelendung, mit selbst- und fremdgefährdenden Verhaltensweisen, sichtbar werden. Dies führt zu einer zunehmenden Komplexität der sozialarbeiterischen Aufgaben im Rahmen der Streetwork bezogen auf die Intensität der Betreuung. Immer öfter sind negative Ver- laufsprozesse in Biographien zu beobachten. Dies erfordert in gesteigertem Maße mediatorische Fä- higkeiten bei den Streetworker*innen und die Entwicklung von Deeskalationsstrategien wird in diesem Zusammenhang immer bedeutsamer. Im Falle der Nichtaufstockung des Personals bei Streetwork ist zu erwarten, dass in ganzjähriger Be- trachtung der Verelendungsprozess bei den betroffenen Menschen fortschreiten und ein weiterer An- stieg der sozialen Spannungen im öffentlichen Raum zu verzeichnen sein wird. Auch kann dann nicht sichergestellt werden, dass in der kommenden Kälteperiode allen hilfebedürftigen Menschen auf der Straße zur Vermeidung schwerwiegender gesundheitlicher Schäden durch Erfrierungen zeitnah ein Hilfsangebot unterbreitet werden kann. Finanzierung und Finanzvolumen Die Finanzierung umfasst die bedarfsgerechten Personalkosten, Verwaltungsgemeinkosten und Sachkosten analog zu den ResoDiensten Köln für die ambulanten Hilfen nach § 67 SGB XII. Für die 4 zusätzlichen Stellen Sozialarbeit können bereits vom LVR bewilligte, aber bisher nicht eingerichtete Fachberatungsstellen in gleichem Umfang genutzt werden. Diese Fachberatungsstellen standen für ein Angebot zur Beratung wohnungsloser Menschen mit Unterstützungsbedarf nach § 67 SGB XII zur Verfügung, das jedoch bislang beim vorgesehenen Träger nicht zustande gekommen ist. Da die jetzt zusätzlich vorgesehenen Streetworker*innen auch Fachberatung bei der entsprechenden Zielgruppe vornehmen, dürfen diese beiden Stellen nach Rücksprache mit dem LVR für die personelle Auswei- tung von Streetwork eingesetzt werden. Durch die Nutzung selbst erfolgt kein Ausfall an anderer Stel- le. Vielmehr kann dadurch die Unterstützungsleistung für die Zielgruppe ausgebaut werden. Haushaltsjahr 2021 (15.11.-31.12.2021) Kostenposition Gesamt- kosten Anteil LVR Anteil Stadt Personalkosten Sozialarbeit S 12 2 Vollzeitstellen 17.725,00 8.862,50 8.862,50 Personalkosten EG 6 0,5 Stellen 3.231,25 0,00 3.231,25 Verwaltungsgemeinkosten 15 % der Personal- kosten 3.143,44 0,00 3.143,44 Sachkosten 2.656,25 1.328,12 1.328,13 Gesamtsumme 26.755,94 10.190,62 16.565,32 Haushaltsjahr 2022 Kostenposition Gesamt- kosten Anteil LVR Anteil Stadt Personalkosten Sozialarbeit S 12 2 Vollzeitstellen 141.800,00 70,900,00 70.900,00 Personalkosten EG 6 (01.01. bis 30.04.2022) 0,5 Stellen 8.900,00 0,00 8.900,00 Verwaltungsgemeinkosten 15 % der Personal- kosten 22.605,00 0,00 22.605,00 Sachkosten 18.416,67 8.500,00 9.916,34 Gesamtsumme 191.721,67 79.400,00 112.321,34 Die Finanzierung des kommunalen Kostenanteils in Höhe von 16.565,32 € im Haushaltsjahr 2021 und von 112.321,34 € ab dem Haushaltsjahr 2022 erfolgt – für das Haushaltsjahr 2022 ff vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022 - aus veranschlagten Mitteln in Teilergebnisplan 0501, Leis- tungen nach dem SGB XII, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen. Aufgrund der lediglich für den Zeitraum vom 15.11.2021 bis 30.04.2022 befristeten 0,5 Stelle EG 6 TVÖD reduziert sich der Bedarf ab dem Jahr 2023 auf 102.086,34 €. Das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Bud- gets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage an den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren erfolgt leider verfristet. Dies 5 erklärt sich damit, dass das ständige Hinzutreten neuer Orte mit besonderem Handlungsbedarf eine kurzfristige Anpassung der Bedarfsbemessung hinsichtlich des Umfanges der Ausweitung von Streetwork dringend erforderlich gemacht hat. Darüber hinaus hat sich die Notwendigkeit der Bereit- stellung von Finanzmitteln zur Finanzierung einer halben Stelle Verwaltungstätigkeit bei einem Träger der freien Wohnungslosenhilfe erst vor 14 Tagen ergeben, als der Träger, der die Aufgabe der Be- setzung des Hilfetelefons der letzten Winterperiode ausübte, erklärte, dass er diese Aufgabe in der anstehenden Winterperiode nicht mehr wird übernehmen können. Auch hier musste dann zunächst erst einmal der erforderliche Umfang des zur Aufgabenerfüllung notwendigen Personals bemessen werden. Witterungsbedingt startet die Winterhilfe regelmäßig zum 01.11. des Jahres. Eine spätere Entschei- dung als zur vorgesehenen Ratssitzung am 09.11.2011 würde zu einem entsprechenden zeitlichen Verzug der Winterhilfe und der vorgesehenen Ausweitung führen.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
V/50/502
Vorlagen-Nummer
3312/2021
Stand: 23.09.2024
Sachstandsbericht
Personelle Ausweitung Streetwork und Winterhilfe im Bereich der Wohnungslosenhilfe
Beschluss:
Der Rat beschließt die Erweiterung der Kölner Streetwork im Rahmen von §§ 67ff.SGBXII um
zwei weitere Stellen VZ S12 TVSuE sowie die vom 15.11.2021 bis 30.04.2022 befristete Fi-
nanzierung einer halben Stelle analog EG 6 TVÖD für die Koordination der Kältegänge bei
den mit der Aufgabenwahrnehmung beauftragten Trägern.
Für die zusätzlichen Stellen Sozialarbeit im Umfang von 2,0 VzÄ sollen bereits vom LVR be-
willigte, aber bisher nicht genutzte Fachberatungsstellen im gleichen Umfang genutzt werden.
Im Zuge dessen beteiligt sich der LVR mit je 50 % an den anfallenden Personal- und Sach-
kosten. Die Finanzierung des kommunalen Kostenanteils inkl. der befristeten 0,5 Stelle EG 6
TVÖD in Höhe von 16.565,32 € im Haushaltsjahr 2021 und von 112.321,34 € ab dem Haus-
haltsjahr 2022 erfolgt – für das Haushaltsjahr 2022 ff vorbehaltlich des Inkrafttretens der
Haushaltssatzung 2022 - aus veranschlagten Mitteln in Teilergebnisplan 0501, Leistungen
nach dem SGB XII, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen.
Aufgrund der lediglich für den Zeitraum vom 15.11.2021 bis 30.04.2022 befristeten 0,5 Stelle
EG 6 TVÖD reduziert sich der Bedarf ab dem Jahr 2023 auf 102.086,34 €. Das Dezernat für
Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses
2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Um-
schichtungen, vorsehen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Erweiterung der Kölner Streetwork im Rahmen von §§ 67ff.SGBXII um zwei weitere Stel-
len VZ S12 TVSuE sowie die vom 15.11.2021 bis 30.04.2022 befristete Finanzierung einer
halben Stelle analog EG 6 TVÖD für die Koordination der Kältegänge bei den mit der Aufga-
benwahrnehmung beauftragten Trägern wurde entsprechend des Beschlusses umgesetzt.
Nächste Schritte:
2
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3312/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 29.09.2021
- Erstellt
- 15.09.2021 13:08