Mandari Insight

0705/2020/2

Fahrplanwechsel 2020 - Taktverdichtungen an Samstagen im Stadtbahn- und Busnetz

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 26.05.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 15.06.2020, TOP 9.1.2

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

17796 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0705/2020/2 
Freigabedatum 
26.05.2020  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 
Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. 
Betreff 
Fahrplanwechsel 2020 - Taktverdichtungen an Samstagen im Stadtbahn- und Busnetz 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.06.2020 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Für die Umsetzung des Konzeptes zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 ist aufgrund der noch 
durchzuführenden Vorbereitungen ein abschließender Ratsbeschluss noch vor der beratungsfreien 
Zeit im Sommer erforderlich. Eine frühere Fertigstellung der Vorlage war aufgrund der umfangreichen 
notwendigen Prüfungen in Bezug auf die Realisierbarkeit – auch seitens des von der KVB beauftrag-
ten Unternehmens – sowie der beginnenden Corona-Krise nicht möglich. 
Aufgrund von Corona bedingten Prüfungen bzgl. der Wirtschaftlichkeit und des städtischen Haushalts 
war es nicht mehr möglich, den ursprünglich geplanten Sitzungslauf zu erreichen. 
Da die jeweiligen Entscheidungen des Rates aber vor der Sommerpause für die Maßnahmen zum 
Fahrplanwechsel im Dezember 2020 zwingend sind, ist die Dringlichkeit bei den Bezirksvertretungen 
gegeben, die regulär nicht vor dem 2. Beratungsgang des Fachausschusses, d. h. des Verkehrsaus-
schusses, am 10.06.2020 tagen würden.

2 
 
 
 
Beschluss: 
Gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung empfehlen wir dem Rat 
wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Rat spricht sich für eine Verdichtung des Fahrplanangebotes an Samstagen im Stadtbahn- 
und Busnetz der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) aus. Gemäß dem in der Begründung be-
schriebenen Konzept sollen dabei zum kommenden Fahrplanwechsel im Dezember 2020 das 
Stadtbahnnetz im Tagesverkehr auf einen 10-Minuten-Grundtakt umgestellt werden und im Bus-
bereich ausgewählte Linien veränderte Takte erhalten. Die planmäßige Umsetzung steht unter 
dem Vorbehalt, dass sich die zur Einrichtung erforderlichen Beschaffungsvorgänge trotz der ak-
tuellen Coronakrise zeitgerecht durchführen lassen. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die KVB mit der Angebotserweiterung im Stadtbahn- und 
Busnetz nach Maßgabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zu betrauen. 
Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB i. H. v. 1,10 Mio. Euro für 2020 und 7,01 Mio. Euro 
ab 2021 ff. . wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH 
(SWK) ausgeglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine ge-
ringere Gewinnausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann. Der Zeitpunkt 
der haushaltsmäßigen Belastung wird auf das Jahr 2021 prognostiziert. 
 
3. Aufgrund des deutlichen und kontinuierlichen Anstiegs des Verlustausgleichs aufgrund von Leis-
tungsausweitungen beauftragt der Rat die Verwaltung, gemeinsam mit der KVB einen neuen 
Steuerungsmechanismus hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen im Gesamtkonzern Stadt 
mit dem Ziel einer stärkeren Verzahnung des „Bestellprozesses“ mit der Haushaltsplanaufstel-
lung 2022 zu entwickeln und vorzulegen. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
26.05.2020  Mehrheitlich zugstimmt  Gez. Homann  Gez. Schykowski

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam    siehe Begründung 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Mit der derzeitigen Klimaschutzdiskussion in der Gesellschaft sowie der notwendigen Umsetzung von 
Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung rückt die Notwendigkeit eines attraktiven ÖPNV noch mehr 
in den Fokus. Eine Forderung innerhalb der Diskussion ist die Stärkung und Taktverdichtung des 
ÖPNV in Köln am Wochenende. Der Nahverkehr Rheinland hat hierauf bereits mit dem 20-Minuten-
Takt am Samstag im S-Bahn-Netz reagiert, der morgens ab 9:00 Uhr angeboten wird.  
 
Um das Angebot im KVB-Netz ebenfalls adäquat auszuweiten, wurde auf Basis von Fahrgastzählun-
gen ein Konzept für den verdichteten Samstagsverkehr entwickelt. Die Taktverdichtungen an Sams-
tagen stellen ein sehr umfangreiches Maßnahmenpaket dar in Ergänzung zu einem weiteren Maß-
nahmenpaket verschiedener Angebotsausweitungen im Stadtbahn- und Busnetz zum Fahrplanwech-
sel 2020 (vgl. Vorlagen-Nr.: 0479/2020). 
 
Das entwickelte Konzept sieht die grundsätzliche Umstellung des Stadtbahnnetzes auf das montags 
bis freitags gültige 10-Minuten-Takt-Schema vor. Auf Basis der ermittelten Fahrgastzahlen kann je-
doch auf einige der montags bis freitags gestellten weiteren Taktverdichtungen (wie z. B. auf den 
5-Minuten-Takt auf den Linien 9 und 15) verzichtet werden. Zudem können einzelne Außenäste im 
20-Minuten-Takt s tatt im 10-Minuten-Takt bedient werden. Alle Stadtbahnlinien sind damit kompatibel 
zu dem 20-Minuten-Grundtakt der S-Bahnen. 
 
Im Busnetz wird aufgrund der differenzierteren Nachfrage für die einzelnen Linien deutlich spezifi-

4 
 
scher vorgegangen. So werden zwar ebenfalls vielfach die Takte der Wochentage Montag bis Freitag 
übernommen, allerdings werden nicht alle Linien verdichtet. In Abhängigkeit der Nachfrage wurde für 
einzelne wenige Linien bei Einpassung in die neuen Taktraster der Takt auch leicht gestreckt (z. B. 
ein 20-Minuten-Takt anstelle eines 15-Minuten-Taktes). Bei der Entscheidung über den im Konzept 
jeweils vorgesehenen Takt wurden als Kriterien neben der aktuellen Nachfrage auf der jeweiligen 
Linie auch der Abgleich mit den Taktungen im Verkehr an Montagen bis Freitagen sowie die Bedeu-
tung der jeweiligen Anschlüsse zum S-Bahn-Netz herangezogen.  
 
Das veränderte Samstagskonzept beginnt analog zum S-Bahn-Netz um ca. 9:00 Uhr. Abends enden 
die neuen Taktschemen analog zu den Tagen Montag bis Freitag meist um ca. 20:00 Uhr. 
 
Bezüglich der Takte in den Umlandgemeinden wurden zunächst Annahmen getroffen, welcher Takt 
voraussichtlich bestellt werden könnte. Aktuell werden Abstimmungen mit den jeweiligen Aufgaben-
trägern mit dem Ziel durchgeführt, auch das Taktangebot außerhalb Kölns entsprechend anzupassen.  
 
Aufgrund der deutlich geringeren Nachfrage an Sonntagen und aufgrund der Tatsache, dass das 
S-Bahnnetz sonntags zunächst weiterhin in einem 30-Minuten-Grundtakt betrieben wird, bleiben die 
Taktungen an Sonntagen zu diesem Fahrplanwechsel unverändert. Für den Fall einer zukünftigen 
Umstellung des sonntäglichen S-Bahn-Taktes wird seitens der Stadt Köln und der KVB geprüft, inwie-
fern eine zukünftige Veränderung der Taktungen auch im Netz der KVB bei Stadtbahn und Bus sinn-
voll und umsetzbar ist.  
 
 
Angebotskonzept  
Nachfolgend ist für alle samstags verkehrenden KVB-Linien einzeln beschrieben, welche Taktung das 
vorgesehene Konzept beinhaltet. Dabei werden die Takte an Samstagen in der Zeit von ca. 9:00 bis 
ca. 20:00 Uhr vorgestellt. Die Übergänge zu den darauffolgenden geringeren Takten am Abend wer-
den dabei auf den einzelnen Linien zur gleichen Zeit wie heute montags bis freitags stattfinden:  
 
 
Stadtbahnen 
 
Linie 1 
Weiden West – Bensberg: 10-Minuten-Takt  
Der 10-Minuten-Takt zwischen Brück und Bensberg ist abhängig von der 
Bestellung des Rheinisch-Bergischen Kreises. 
Junkersdorf – Brück:  Dieser Linienabschnitt wird ab ca. 15:00 Uhr auf einen 5-Minuten-Takt 
verdichtet.  
 
Linie 3 
Gesamter Linienweg: 10-Minuten-Takt 
 
Linie 4 
Gesamter Linienweg: 10-Minuten-Takt  
 
Linie 5 
Gesamter Linienweg: 10-Minuten-Takt  
 
Linie 7 
Aachener Str./G.-Zündorf: 10-Minuten-Takt  
Frechen-Aachener Str./G.: 20-Minuten-Takt 
Der 20-Minuten-Takt zwischen Frechen-Benzelrath und Aachener 
Str./Gürtel ist abhängig von der Bestellung der Stadt Frechen.

5 
 
 
 
 
Linie 9 
Gesamter Linienweg: 10-Minuten-Takt 
 
Linie 12 
Zollstock - Niehl: 10-Minuten-Takt 
Niehl – Merkenich:  20-Minuten-Takt  
 
Linie 13 
Gesamter Linienweg: 10-Minuten-Takt 
 
Linie 15 
Gesamter Linienweg: 10-Minuten-Takt 
 
Linie 16 
Niehl Seb.str. - Wesseling: 10-Minuten-Takt 
 Der 10-Minuten-Takt zwischen Sürth und Wesseling ist abhängig von 
der Bestellung der Stadt Wesseling. 
Wesseling – Bonn: Der Takt auf diesem Abschnitt ist abhängig von den Entscheidungen der 
Städte Bonn, Bornheim und Wesseling sowie des Rhein-Sieg-Kreises. 
 
Linie 17 
Severinstr.-Bf. Rodenkirchen: 10-Minuten-Takt 
 
Linie 18 
Schwadorf – Klettenbergp.: 10-Minuten-Takt  
Der 10-Minuten-Takt zwischen Schwadorf und Klettenberg ist abhängig 
von der Bestellung der Städte Brühl und Hürth.  
Klettenbergpark–Herler Str.: Dieser Linienabschnitt wird auf einen 5-Minuten-Takt verdichtet.  
Schwadorf – Bonn: Der Takt auf diesem Abschnitt ist abhängig von den Entscheidungen der 
Städte Bonn, Bornheim und Alfter sowie des Rhein-Sieg-Kreises. 
 
 
Busse 
 
Linie 106 
Gesamter Linienweg:   20-Minuten-Takt 
 
Linie 120 
Chorweiler – Further Str.:   20-Minuten-Takt 
 
Linie 121 
Gesamter Linienweg:   30-Minuten-Takt (unverändert)  
 
Linie 122 
Gesamter Linienweg:   30-Minuten-Takt (unverändert) 
 
Linie 125 
Gesamter Linienweg:   30-Minuten-Takt 
  Damit wird der 60-Minuten-Takt, der bislang samstags ab  
  ca. 15:00 Uhr galt, bis 20:00 Uhr verdichtet. 
 
Linie 126 
Gesamter Linienweg:   30-Minuten-Takt 
  Damit wird der 60-Minuten-Takt, der bislang samstags ab 
  ca. 15:00 Uhr galt, bis 20:00 Uhr verdichtet.

6 
 
 
Linie 127 
Gesamter Linienweg:  20-Minuten-Takt 
Ebertplatz- Am Bilderstöckchen:  Dieser Linienabschnitt wird ab ca. 10:00 Uhr auf einen 
10-Minuten-Takt verdichtet.  
 
Linie 130 
Gesamter Linienweg:   20-Minuten-Takt 
 
Linie 131 
Gesamter Linienweg:   20-Minuten-Takt 
 
Linie 132 
Gesamter Linienweg:   10-Minuten-Takt 
 
Linie 133 
Gesamter Linienweg:   10-Minuten-Takt  
 
Linie 135 
Gesamter Linienweg:   30-Minuten-Takt (unverändert) 
 
Linie 136 
Gesamter Linienweg:   10-Minuten-Takt 
 
Linie 138 
Gesamter Linienweg:  Das bisherige spezifische Fahrtenangebot, das auf die Bedürf-
nisse der ansässigen Gewerbebetriebe ausgerichtet ist bleibt un-
verändert erhalten. 
 
Linie 139 
Gesamter Linienweg:  20-Minuten-Takt 
Der Betrieb auf dem Abschnitt Erlenweg bis Longericher Str. wird 
dabei nicht mehr um 14:30 Uhr eingestellt, sondern bis abends 
verlängert. 
 
Linie 140 
Ebertplatz-Rochusplatz:   20-Minuten-Takt  
Neben den Taktverdichtungen werden auch die Betriebszeiten 
für den Linienabschnitt Am Bilderstöckchen – Rochusplatz erwei-
tert.  
 
Linie 141 
Gesamter Linienweg:   20-Minuten-Takt 
 
Linie 142 
Gesamter Linienweg:   20-Minuten-Takt 
 
Linie 143 
Saarstr. - Kolkrabenweg:   20-Minuten-Takt 
 
Linie 144 
Bf. Lövenich – Alter Militärring:  30-Minuten-Takt 
Der zeitweilige 60-Minuten-Takt an Samstagen wird dabei ver-
dichtet.  
 
Linie 145 
Gesamter Linienweg  20-Minuten-Takt 
Der 20-Minuten-Takt zwischen Weiden Zentrum und Frechen-

7 
 
Bachem ist abhängig von der Bestellung der Stadt Frechen. 
 
Linie 146 
Gesamter Linienweg:   20-Minuten-Takt 
 
Linie 147 
Gesamter Linienweg:   30-Minuten-Takt (unverändert) 
 
Linie 149 
Gesamter Linienweg:   20-Minuten-Takt 
 
Linie 150 
Gesamter Linienweg:   30-Minuten-Takt (unverändert) 
 
Linie 151 
Gesamter Linienweg:   20-Minuten-Takt 
 
Linie 152 
Gesamter Linienweg:   20-Minuten-Takt 
 
Linie 153 
Gesamter Linienweg:   10-Minuten-Takt 
 
Linie 154 
Gesamter Linienweg:   20-Minuten-Takt 
 
Linie 155 
Gesamter Linienweg:   20-Minuten-Takt 
 
Linie 157 
Ostheim – Eggerbachstr.:   10-Minuten-Takt 
Eggerbachstr.-Aeltgen-Dünw.-Str.: 20-Minuten-Takt 
 
Linie 158 
Gesamter Linienweg:   30-Minuten-Takt (unverändert) 
 
Linie 159 
Gesamter Linienweg:   10-Minuten-Takt 
 
Linie 160 
Gesamter Linienweg:   20-Minuten-Takt 
 
Linie 161 
Gesamter Linienweg:   30-Minuten-Takt (unverändert) 
 
Linie 162 
Gesamter Linienweg:   30-Minuten-Takt (unverändert) 
 
Linie 163 (verknüpft mit Linie 550) 
Gesamter Linienweg: 20-Minuten-Takt  
 Dieser Takt ist Ende 2019 bereits eingerichtet worden, wurde 
allerdings bislang durch die Zuschüsse des Lead-City-Projektes 
in Bonn finanziert, welche Ende 2020 auslaufen. 
Der 20-Minuten-Takt soll beibehalten werden, muss dann für die 
Linie 163 allerdings in Köln eigenfinanziert werden. 
Die Umsetzung der Beibehaltung des Taktes ist zudem abhängig 
von den Entscheidungen in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis zur 
Linie 550.

8 
 
 
Linie 164 (verknüpft mit Linie SB 55) 
Gesamter Linienweg:   10-Minuten-Takt/20-Minuten-Takt 
Die Umsetzung des Taktes ist abhängig von den Entscheidungen 
in Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis zur Linie SB 55.  
Die abschließende Taktung auf dieser Linie wird im Zusammen-
hang mit der Behandlung des Angebotes in der Woche nach ab-
schließender Abstimmung mit dem Rhein-Sieg-Kreis und der 
Stadt Bonn in gesonderter Vorlage behandelt.  
 
 
Linie 191 
Gesamter Linienweg:  30-Minuten-Takt (unverändert) 
 
 
AST/TaxiBus 
Die samstags verkehrenden AST/TaxiBus-Linien bleiben mit Ausnahme der Linie 180, die aufgrund 
der erweiterten Bedienung der Linie 139 adäquat angepasst wird, unverändert. 
 
 
Betriebskosten 
Die Maßnahme der Taktverdichtung entspricht nach Maßgabe des Öffentlichen Dienstleistungsauf-
trags (ÖDLA) einer Änderung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung und resultiert gem. Ziffer 9.1 in 
Verbindung mit 13.1. ÖDLA in einer Erhöhung des Soll-Ausgleichs. 
Für das obige Konzept wurde eine Kostenkalkulation erstellt. Bei der Ermittlung des zusätzlichen 
Aufwands ist es aufgrund der großflächigen Ausweitung der Wochenendverkehrsleistungen erforder-
lich, auch strukturelle Anpassungserfordernisse mit zu berücksichtigen. Dazu zählen z. B. die Ände-
rungen der Abläufe in den Bahn- und Buswerkstätten, eine angepasste Fahrzeug- und Reservehal-
tung bzw. die nötige Erweiterung bestimmter Mitarbeiterinnen- und Mitarbeitergruppen über die zu-
sätzlich benötigten Fahrpersonale hinaus (z. B. Werkstattmitarbeitende, Betriebssteuerung, Service). 
 
Die Einrichtung dieser Angebote führt bereits im laufenden Jahr zu einmaligen Mehrkosten i. H. v. 1,1 
Mio. Euro, um die Ausbildung des zusätzlich benötigten Personals und die Fahrzeugbereitstellung zu 
realisieren.  
 
Ab 2021 betragen die Kosten ca. 7,65 Mio. Euro pro Jahr. Demgegenüber erwartet die KVB ab dem 
Jahr 2021 zusätzliche Einnahmen i. H. v. ca. 0,64 Mio. Euro pro Jahr. Für das Jahr 2020 wird auf-
grund des späten Einführungszeitpunktes und der damit kurzen Eingewöhnungszeit an die Maßnah-
me mit keinen zusätzlichen Einnahmen gerechnet. 
 
In Abhängigkeit von den endgültigen Bestellungen der Aufgabenträger außerhalb Kölns können die 
Kosten und Erlöse des daraus entstehenden endgültigen Gesamtkonzeptes in geringerem Umfang 
abweichen.  
 
Der zusätzliche entstehende Verlust der KVB i. H. v. 1,10 Mio. Euro für 2020 und 7,01 Mio. Euro ab 
2021 ff. wird aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) aus-
geglichen, was potenziell zu einer Ergebnisbelastung im Kernhaushalt durch eine geringere Gewinn-
ausschüttung der SWK an den städtischen Haushalt führen kann. Der Zeitpunkt der haushaltsmäßi-
gen Belastung wird auf das Jahr 2021 prognostiziert. 
 
 
Erledigte Beschlüsse 
Sofern der Rat die Verwaltungsvorlage beschließt, werden die oben beschriebenen zusätzlichen An-
gebote im Stadtbahn- und Busnetz zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 und damit auch die fol-
genden offenen Beschlüsse durch die Verwaltung und KVB umgesetzt:

9 
 
 Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal vom 10.12.2018, TOP 8.1.6, (AN/1706/2018, Mittei-
lung 1007/2019): Taktverdichtung der Linie 9 an Samstagen von bisher 15 auf 10 Minuten, zu-
mindest in der Hauptverkehrszeit gemäß Beschluss der Bezirksvertretung zum Nahverkehrsplan 
von 9:00 bis 20:00 Uhr. 
 Teilweise Beschluss des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 02.07.2019, TOP 
3.3 (Az.: 02-1600-93/18, Vorlagen-Nr.: 0399/2019): Taktverdichtung der Stadtbahnlinie 9 zwi-
schen Königsforst und Sülz samstags zwischen 9:00 und 19:00 Uhr auf 10 Minutentakt. 
 Teilweise Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal vom 05.11.2018, TOP 8.1.1, 
(AN/1414/2018, Vorlagen-Nr.: 1418/2019): Taktverdichtung auf der Linie 1 zwischen Junkersdorf 
und Weiden-West … auch an Wochenenden und Feiertagen… 
 Teilweise Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal vom 05.09.2016 und Nippes vom 
04.10.2016, Ergänzungsantrag zum Nahverkehrsplan (AN/1442/2016, 1614/2016): Neues Min-
destangebot an Samstagen:  
o Stadtbahn:  
NVZ I  9.00 – 11.00 Uhr  und  20.00 – 23.00 Uhr alle 15 Minuten,  
NVZ II 11.00 – 20.00 Uhr alle 10 Minuten, 
o Bus: NVZ II 10 Minuten Kernstadt. 
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich öffentlicher Personennahver-
kehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur 
Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasaussto-
ßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den.

Beratungsverlauf (1)

15.06.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0705/2020/2
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
26.05.2020
Erstellt
22.05.2020 10:30