1402/2022
Sperrung der Fahrradstraße Knochenbergsweg für den Kfz-Durchgangsverkehr
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Anlage 1_Lageplan
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geplante Sperrung Legende geplante Sperrung Legende Hintergrundkarte: KölnGIS Anlage 1 28.04.2022
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 Vorlagen-Nummer 1402/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sperrung der Fahrradstraße Knochenbergsweg für den Kfz-Durchgangsverkehr Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt, die Fahrradstraße „Knochenbergsweg“ für den Kfz- Durchgangsverkehr zu sperren. Die Erreichbarkeit der anliegenden Vereine und Anlagen soll über die entstehende Sackgasse gewährleistet bleiben. Die Maßnahme wird aufgrund ihres grenzübergreifen- den Charakters in enger Abstimmung mit der Stadtverwaltung Leverkusen durchgeführt. Die Sper- rung soll mithilfe von lösbaren Absperrpfosten realisiert werden. Um zu verhindern dass die Pfosten von unberechtigten Personen entfernt werden, sollen Pfosten mit CL-1-Schließung verwendet wer- den. Es soll analog zum angefügten Lageplan jeweils eine Reihe Absperrpfosten an den folgenden Stellen gesetzt werden: - Zwischen der Einmündung Stixchesstraße und der Brücke über die BAB 3 - Zwischen der östlichsten Zufahrt des SAV Bayer Leverkusen e.V. und der Brücke über die BAB 3 Die Pfosten sind so zu setzen, dass die Durchfahrt von Kraftfahrzeugen nicht möglich ist. Der Ab- stand zwischen den einzelnen Pfosten soll etwa 1,40 m betragen. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Knochenbergsweg/Kurtekottenweg ist eine Erschließungsstraße und nicht von übergeordneter Bedeutung für das Straßennetz der Städte Köln und Leverkusen. Die Verbindung ist bereits als Fahr- radstraße ausgeschildert. Bei Verkehrserhebungen auf Höhe des RTHC Bayer Leverkusen e.V. wur- de ermittelt, dass mehr als zwei Drittel aller gezählten Verkehrsteilnehmenden die zulässige Höchst- geschwindigkeit von 30 km/h überschritten. Mehr als ein Viertel der erhobenen Fahrzeuge bewegte sich dabei mit einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h fort. Die asymmetrische Verteilung der beobachteten Verkehre (Verkehr Richtung Westen überwiegt deutlich) deutet auf Durchgangsverkeh- re bzw. Schleichverkehre hin. Da die Erreichbarkeit der anliegenden Vereine und Anlagen weiterhin über die aktuell beschilderte Wegeführung gewährleistet bleiben würde, wäre die Funktion der Straße durch eine Sperrung nicht beeinträchtigt. Gleichzeitig ist von einer erheblichen Steigerung der Attrak- tivität und Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr auszugehen. Klimabewertung: Mit der Sperrung des Knochenbergwegs und der Reduzierung der Kfz-Verkehre auf dieser Verbin- dung wird die schon heute als Fahrradstraße ausgewiesene Verbindung noch attraktiver für den Rad- verkehr gestaltet. Die Maßnahme stärkt also den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und fördert das Nahmobilitätsangebot als Alternative zur Nutzung des privaten PKW. Dies trägt zu einer mögli- chen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei, wodurch der Beschluss als positiver Betrag zum Klimaschutz bewertet werden kann. Anlage Lageplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1402/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 12.05.2022
- Erstellt
- 26.04.2022 14:03