3412/2023
Förderprogramm "Unterstützung Handel" - Freigabe weiterer Fördermittel für das Haushaltsjahr 2023
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Anlage 1 - Förderungen auf der Basis der Mittelfreigabe 02.03.2023
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Anlage 1 - Förderungen auf der Basis der Mittelfreigabe vom 02.03.2023 Nr. Antragsteller Ort der Maßnahme Maßnahme beantragter Zuschuss Förderung 1 ABC e. V. (Südstadt) Bonner Str., Merowinger Str., Chlodwigplatz Hängung Bestandsbeleuchtung Chlodwigplatz, Neuanschaffung und Hängung "Torbögen" Bonner Str. u. Merowinger Str., Demontage u. Lagerung 15.084,54 15.000,00 2 IG Einkaufscareé Sülz- Klettenberg (ISK e. V.) Berrenrather Str. Neuanschaffung Winterbeleuchtung und Montage 22.247,00 22.240,00 5 IG Apostelnstraße e. V. Apostelnstr. Neuanschaffung, Hängung und Demontage Winterbeleuchtung 22.918,65 22.900,00 6 IG Heimersdorf e. V. Platz zwischen Passage Haselnusshof Winterbeleuchtung, Begrünung in Planzkübeln Antrag zurück- gezogen, Maßnahmen in 2024 geplant 7 IG Severinsviertel e. V. Severinskirchplatz, Platz an der Eiche , Karl-Berbuer-Platz Erweiterung Winterbeleuchtung Vringsadvent und Ergänzung Fahnenschmuck 12.150,00 12.150,00 8 Innenstadtgemein- schaft Porz e. V. Bahnhofstr. und Josefstr. Ersatzbeschaftung Weihnachtsbeleuchtung, Hängung, Demontage, Einlagerung 23.295,78 23.290,00 9 Ring Lindenthaler Geschäftsleute e. V. Dürener Str. Miete Winterbeleuchtung, Hängung und Demontage 36.000,00 36.000,00 13 Verein für Heimatpflege e. V. - Ortsring Eil Frankfurter Str. sowie Festplatz Eil Neuanschaffung Winterbeleuchtung in Ergänzung zur Bestandbeleuchtung Festplatz, Hängung und Demontage Bestand und Neu 13.200,00 13.200,00 14 Wir in Neuehrenfeld e. V. Landmannstr./ Lenauplatz Erstbeschaffung Winterbeleuchtung Lenauplatz/ Montage, Demontage/ Stromanschluss an Laternenmasten 15.020,74 15.000,00 16 Wirtegemeinschaft Schaafenstrasse e. V. Schaafenstraße Neuanschaffung, Hängung und Demontage Winterbeleuchtung 21.459,03 21.450,00 18 IG Braunsfeld Winterbeleuchtung: keine Angabe, Stromversorgung Schlemmermarkt: Kitschburger Str., Neubepflanzung: Pflanzkübel Aachener Str. Neuanschaffung Winterbeleuchtung, Bepflanzung 18.732,24 18.730,00 gesamt 200.107,98 199.960,00
Anlage 2 - Avisierte Förderung nach Beschlussvorlage Mittelfreigabe 16.11.2023
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Anlage 2 - Avisierte Förderungen nach Beschlussvorlage Mittelfreigabe 16.11.2023 Nr. Antragsteller Ort der Maßnahme Maßnahme beantragter Zuschuss Summe Nachsteuerung 3 Für Nippes e. V. Neusser Str. Ergänzungsbeschaffung Winterbeleuchtung Neusser Str. sowie Reperatur der Bestandsanlage. Hängung, Demontage von Bestand und Neuanschaffung. 18.997,37 18.990,00 4 IG Altstadt e. V. Gürzenichstr. Ergänzungsbeschaffung Winterbeleuchtung Lückenschluss Hohe Str./ Hängung, Demontage, Lagerung Bestand und Neu 28.782,00 28.780,00 10 Stadtmarketing e. V. Hohe Str. Ergänzungsbeschaffung Winterbeleuchtung Lückenschluss Hohe Str./ Hängung, Demontage, Lagerung Bestand und Neu 40.000,00 40.000,00 11 Standortgemein-schaft Kalk e. V. Kalker Hauptstr. und Weihnachtsmarkt Kalker Post Neubeschaffung Weihnachtsbeleuchtung Kalker Hauptstr. und Kalker Post/Montage u. Demontage Bestand und Neu 10.800,00 10.800,00 15 ISK Careé Sülz Klettenberg e. V./ Deli Eventservice Elisabeth-Mumm-Platz Beleuchtung und Dekoration Weihnachtsmarkt (Sülzer Weihnachtsdorf) 15.054,00 15.050,00 17 Longericher Händlergemeinschaft e. V. Hauptstr. und Grethenstr. Anschaffung dekorierte Weihnachtsbäume (Naturbäume) und Weihnachtsbeleuchtung 22.910,91 22.910,00 Gesamt 136.544,28 136.530,00 -40,00 Weitere benötigte Mittel 136.490,00 Rest aus Mittelfreigabe vom 02.03.2023
Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IX/IX/3 Vorlagen-Nummer 3412/2023 Freigabedatum 14.11.2023 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mit- glied des Ausschusses gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 Absatz 3 Satz 2 GO NRW. Betreff Förderprogramm "Unterstützung Handel" - Freigabe weiterer Fördermittel für das Haushaltsjahr 2023 Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 16.11.2023 Begründung für die Dringlichkeit: Insgesamt liegen 16 förderfähige Anträge aus den Interessengemeinschaften vor. Zehn An- träge konnten bereits aus den freigegebenen Fördermitteln in Höhe von 200.000 Euro bedient werden. Sechs weitere förderungswürdige Anträge konnten bisher aus den freigegebenen Mit- tel nicht bedient werden. Es wurden ausschließlich Zuschüsse für die Anschaffung und Montage von Winterbeleuch- tung beantragt. Um unter Berücksichtigung von Lieferfristen und Montagekapazitäten eine Be- willigung der Fördersummen und Umsetzung der Projekte noch vor Beginn der Adventszeit Ende November zu ermöglichen, ist die zeitnahe anteilige Freigabe der noch zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von 136.490,- € erforderlich. Beschluss: Im Haushaltsplan für die Jahre 2023/2024 stehen für das Jahr 2023 im Teilergebnisplan der Stabsstelle Wirtschaftsförderung in der Produktgruppe 1501 – Wirtschaft und Tourismus, in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen für die „Einzelhandelsförderung“ 400.000,- € Förder- mittel zur Verfügung. Für Fördermittel in Höhe von 250.000,- wurde bereits eine Freigabe er- teilt. Es stehen noch veranschlagte, aber bisher nicht freigegebene konsumtive zahlungswirk- same Ausgabeermächtigungen in Höhe von 150.000,- € zur Verfügung. Zur Deckung zusätzlicher Bedarfe im Rahmen des Sonderförderprogramms „Unterstützung Handel“ gemäß Anlage 2 beschließt der Wirtschaftsausschuss die anteilige Freigabe der Mit- tel in Höhe von 136.490,- €. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 14.11.2023 gez. Reker gez. Michel 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 136.490,-€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Im Rahmen der Haushaltsplanverabschiedung am 14. November 2022 wurden für die Haus- haltjahre 2023 und 2024 im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises jeweils 400.000,- € zur Förderung des Einzelhandels eingestellt. Die Verfügung der Mittel steht unter dem Vorbehalt der Freigabe durch den Fachausschuss. Mit Beschluss des Wirtschaftsausschusses vom 02.03.2023 (AN/0106/2023) wurde für das Jahr 2023 ein Teilbetrag in Höhe von 200.000,- € für ein Förderprogramm zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in den Geschäftsstraßen freigegeben. In der Sitzung wurde vereinbart, dass der Wirtschaftsausschuss nachsteuern werde, wenn die Förderbedarfe es erfordern. Ein weiterer Betrag in Höhe von 50.000,- € wurden nach Vorberatung durch den Wirtschaftsaus- schuss mit Beschluss des Rates vom 15.06.2023 zur Förderung des EIT C & C e. V. verwen- det (1093/2023). Es stehen somit noch Mittel in Höhe von 150.000,- € zu Verfügung. In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 14.09.2023 wurde das Förderkonzept zur Stei- gerung der Aufenthaltsqualität in den Geschäftsstraßen dem Wirtschaftsausschuss zur Kennt- nis gegeben (2858/2023). Es wurden insgesamt 17 förderungsfähige Anträge eingereicht. Ein Antrag wurde nach dem 3 Ende der Antragsfrist zurückgezogen. Fast ausschließlich haben sich die Anträge auf die Anschaffung bzw. Ersatzbeschaffung von Winterbeleuchtung und deren Montage/Demontage gerichtet. Erfreulich ist die hohe Anzahl an Ersatzbeschaffungen, da die moderne LED-Technik den Stromverbrauch reduziert. Ein weite- rer Vorteil ist die längere Lebensdauer der Produkte. Drei Antragsteller konnten zudem auf Produkte zurückgreifen, die aus Recyclingmaterial hergestellt werden und auch nach dem Ende der Nutzungsdauer wieder recyclingfähig sind. Diese Maßnahmen tragen somit zum Kli- maschutz bei. Das Förderprogramm wurde von den Interessensgemeinschaften sehr positiv aufgenommen. Die Konzentration auf die Winterbeleuchtung wurde vor allem damit begründet, dass gerade in der dunklen und kalten Jahreszeit stimmungsvolle Maßnahmen notwendig seien, um den Einkauf vor Ort attraktiv zu gestalten und zu einem Erlebnis zu machen. Einige Interessenge- meinschaften veranstalten zwischenzeitlich aus diesen Gründen auch eigene kleine Weih- nachtsmärkte. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Kundenfrequenz zu halten oder gar zu steigern, um damit neben den allgegenwärtigen Online-Angeboten bestehen zu können. Aus den freigegebenen Fördermitteln in Höhe von 200.000,- € konnten bereits zehn Anträge bedient werden (siehe Anlage 1). Da die Antragsteller ausnahmslos geltend gemacht haben, aufgrund der Auswirkungen der Corona-Jahre lediglich den mindestens geforderten Eigenan- teil in Höhe von 10 Prozent leisten zu können, ist eine prozentuale Reduzierung der Förder- summen nicht zielführend gewesen, um die beantragten Maßnahmen inhaltlich nicht zu ge- fährden. Auf der Basis der im Förderprogramm beschriebenen Kriterien wurde daher ein Ran- king entwickelt. Bei den sieben noch nicht berücksichtigten Antragstellern (siehe Anlage 2) waren entweder bereits im Rahmen des Förderprogramms 2021 Fördersummen geflossen o- der es gab im Vergleich zu anderen Antragstellern weniger zwingende Begründungen in der Antragstellung. Gleichwohl sind die Anträge grundsätzlich förderungswürdig. Um diese beantragten Maßnahmen noch rechtzeitig im Sinne der Beschlussfassung umset- zen zu können, ist eine Freigabe der verbliebenen Mittel aus dem politischen Veränderungs- nachweis in Höhe von 136.490,- € erforderlich. Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3412/2023
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
- Datum
- 14.11.2023
- Erstellt
- 24.10.2023 12:38