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3412/2023

Förderprogramm "Unterstützung Handel" - Freigabe weiterer Fördermittel für das Haushaltsjahr 2023

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss 14.11.2023

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Nächste Beratung: Wirtschaftsausschuss, Sitzung am 16.11.2023, TOP 16.4

Anlage 1 - Förderungen auf der Basis der Mittelfreigabe 02.03.2023

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Anlage 2 - Avisierte Förderung nach Beschlussvorlage Mittelfreigabe 16.11.2023

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Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Förderungen auf der Basis der Mittelfreigabe 02.03.2023

2022 Zeichen

Anlage 1  - Förderungen auf der Basis der  Mittelfreigabe vom  02.03.2023
Nr. Antragsteller Ort der Maßnahme Maßnahme beantragter Zuschuss   Förderung
1 ABC e. V. (Südstadt)
Bonner Str., Merowinger Str., 
Chlodwigplatz 
Hängung Bestandsbeleuchtung Chlodwigplatz, 
Neuanschaffung und Hängung "Torbögen" Bonner Str. 
u. Merowinger Str., Demontage u. Lagerung 15.084,54 15.000,00
2
IG Einkaufscareé Sülz-
Klettenberg (ISK e. V.) Berrenrather Str. Neuanschaffung Winterbeleuchtung und Montage 22.247,00 22.240,00
5
IG Apostelnstraße e. 
V. Apostelnstr.
Neuanschaffung, Hängung und Demontage 
Winterbeleuchtung 22.918,65 22.900,00
6 IG Heimersdorf e. V. Platz zwischen Passage Haselnusshof Winterbeleuchtung, Begrünung in Planzkübeln 
Antrag zurück-
gezogen, Maßnahmen 
in 2024 geplant
7
IG Severinsviertel e. 
V.
Severinskirchplatz, Platz an der Eiche , 
Karl-Berbuer-Platz
Erweiterung Winterbeleuchtung Vringsadvent und 
Ergänzung Fahnenschmuck 12.150,00 12.150,00
8
Innenstadtgemein-
schaft Porz e. V. Bahnhofstr. und Josefstr.
Ersatzbeschaftung Weihnachtsbeleuchtung, Hängung, 
Demontage, Einlagerung 23.295,78 23.290,00
9
Ring Lindenthaler 
Geschäftsleute e. V. Dürener Str. Miete Winterbeleuchtung, Hängung und Demontage 36.000,00 36.000,00
13
Verein für 
Heimatpflege e. V. -
Ortsring Eil Frankfurter Str. sowie Festplatz Eil 
Neuanschaffung Winterbeleuchtung in Ergänzung zur 
Bestandbeleuchtung Festplatz, Hängung und 
Demontage Bestand und Neu 13.200,00 13.200,00
14
Wir in Neuehrenfeld 
e. V. Landmannstr./ Lenauplatz
Erstbeschaffung Winterbeleuchtung Lenauplatz/ 
Montage, Demontage/ Stromanschluss an 
Laternenmasten 15.020,74 15.000,00
16
Wirtegemeinschaft 
Schaafenstrasse e. V. Schaafenstraße
Neuanschaffung, Hängung und Demontage 
Winterbeleuchtung 21.459,03 21.450,00
18 IG Braunsfeld
Winterbeleuchtung:  keine Angabe, 
Stromversorgung Schlemmermarkt: 
Kitschburger Str., Neubepflanzung: 
Pflanzkübel Aachener Str. Neuanschaffung Winterbeleuchtung, Bepflanzung 18.732,24 18.730,00
gesamt 200.107,98 199.960,00

Anlage 2 - Avisierte Förderung nach Beschlussvorlage Mittelfreigabe 16.11.2023

1357 Zeichen

Anlage 2 - Avisierte Förderungen nach Beschlussvorlage Mittelfreigabe 16.11.2023
Nr. Antragsteller Ort der Maßnahme Maßnahme beantragter Zuschuss Summe Nachsteuerung
3 Für Nippes e. V. Neusser Str. 
Ergänzungsbeschaffung Winterbeleuchtung 
Neusser Str. sowie Reperatur der 
Bestandsanlage. Hängung, Demontage von 
Bestand und Neuanschaffung. 18.997,37 18.990,00
4 IG Altstadt e. V. Gürzenichstr.
Ergänzungsbeschaffung Winterbeleuchtung 
Lückenschluss Hohe Str./ Hängung, Demontage, 
Lagerung Bestand und Neu 28.782,00 28.780,00
10 Stadtmarketing e. V. Hohe Str.
Ergänzungsbeschaffung Winterbeleuchtung 
Lückenschluss Hohe Str./ Hängung, Demontage, 
Lagerung Bestand und Neu 40.000,00 40.000,00
11
Standortgemein-schaft 
Kalk e. V.
Kalker Hauptstr. und 
Weihnachtsmarkt 
Kalker Post
Neubeschaffung Weihnachtsbeleuchtung Kalker 
Hauptstr. und Kalker Post/Montage u. 
Demontage Bestand und Neu  10.800,00 10.800,00
15
ISK Careé Sülz 
Klettenberg e. V./ Deli 
Eventservice Elisabeth-Mumm-Platz
Beleuchtung und Dekoration Weihnachtsmarkt 
(Sülzer Weihnachtsdorf) 15.054,00 15.050,00
17
Longericher 
Händlergemeinschaft e. 
V.
Hauptstr. und 
Grethenstr.
Anschaffung dekorierte Weihnachtsbäume 
(Naturbäume) und Weihnachtsbeleuchtung 22.910,91 22.910,00
Gesamt 136.544,28 136.530,00
-40,00
Weitere benötigte Mittel 136.490,00
Rest aus Mittelfreigabe vom 02.03.2023

Dringlichkeitsvorlage Ausschuss

6567 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/IX/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 3412/2023 
Freigabedatum 
 14.11.2023 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Oberbürgermeisterin und den Ausschussvorsitzenden bzw. ein Mit-
glied des Ausschusses gemäß § 60 Absatz 3 Satz 1 GO NRW und Genehmigung gemäß § 60 
Absatz 3 Satz 2 GO NRW. 
Betreff 
Förderprogramm "Unterstützung Handel" - Freigabe weiterer Fördermittel für das 
Haushaltsjahr 2023 
Gremium Datum 
Wirtschaftsausschuss 16.11.2023 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Insgesamt liegen 16 förderfähige Anträge aus den Interessengemeinschaften vor. Zehn An-
träge konnten bereits aus den freigegebenen Fördermitteln in Höhe von 200.000 Euro bedient 
werden. Sechs weitere förderungswürdige Anträge konnten bisher aus den freigegebenen Mit-
tel nicht bedient werden. 
Es wurden ausschließlich Zuschüsse für die Anschaffung und Montage von Winterbeleuch-
tung beantragt. Um unter Berücksichtigung von Lieferfristen und Montagekapazitäten eine Be-
willigung der Fördersummen und Umsetzung der Projekte noch vor Beginn der Adventszeit 
Ende November zu ermöglichen, ist die zeitnahe anteilige Freigabe der noch zur Verfügung 
stehenden Fördermittel in Höhe von 136.490,- € erforderlich. 
 
Beschluss: 
Im Haushaltsplan für die Jahre 2023/2024 stehen für das Jahr 2023 im Teilergebnisplan der 
Stabsstelle Wirtschaftsförderung in der Produktgruppe 1501 – Wirtschaft und Tourismus, in 
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen für die „Einzelhandelsförderung“ 400.000,- € Förder-
mittel zur Verfügung. Für Fördermittel in Höhe von 250.000,- wurde bereits eine Freigabe er-
teilt. Es stehen noch veranschlagte, aber bisher nicht freigegebene konsumtive zahlungswirk-
same Ausgabeermächtigungen in Höhe von 150.000,- € zur Verfügung. 
 
Zur Deckung zusätzlicher Bedarfe im Rahmen des Sonderförderprogramms „Unterstützung 
Handel“ gemäß Anlage 2 beschließt der Wirtschaftsausschuss die anteilige Freigabe der Mit-
tel in Höhe von 136.490,- €. 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
14.11.2023    gez. Reker  gez. Michel

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  136.490,-€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Im Rahmen der Haushaltsplanverabschiedung am 14. November 2022 wurden für die Haus-
haltjahre 2023 und 2024 im Rahmen des politischen Veränderungsnachweises jeweils 
400.000,- € zur Förderung des Einzelhandels eingestellt. Die Verfügung der Mittel steht unter 
dem Vorbehalt der Freigabe durch den Fachausschuss. 
Mit Beschluss des Wirtschaftsausschusses vom 02.03.2023 (AN/0106/2023) wurde für das 
Jahr 2023 ein Teilbetrag in Höhe von 200.000,- € für ein Förderprogramm zur Steigerung der 
Aufenthaltsqualität in den Geschäftsstraßen freigegeben. In der Sitzung wurde vereinbart, 
dass der Wirtschaftsausschuss nachsteuern werde, wenn die Förderbedarfe es erfordern. Ein 
weiterer Betrag in Höhe von 50.000,- € wurden nach Vorberatung durch den Wirtschaftsaus-
schuss mit Beschluss des Rates vom 15.06.2023 zur Förderung des EIT C & C e. V. verwen-
det (1093/2023). Es stehen somit noch Mittel in Höhe von 150.000,- € zu Verfügung. 
In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 14.09.2023 wurde das Förderkonzept zur Stei-
gerung der Aufenthaltsqualität in den Geschäftsstraßen dem Wirtschaftsausschuss zur Kennt-
nis gegeben (2858/2023). 
Es wurden insgesamt 17 förderungsfähige Anträge eingereicht. Ein Antrag wurde nach dem

3 
 
Ende der Antragsfrist zurückgezogen.  
Fast ausschließlich haben sich die Anträge auf die Anschaffung bzw. Ersatzbeschaffung von 
Winterbeleuchtung und deren Montage/Demontage gerichtet. Erfreulich ist die hohe Anzahl an 
Ersatzbeschaffungen, da die moderne LED-Technik den Stromverbrauch reduziert. Ein weite-
rer Vorteil ist die längere Lebensdauer der Produkte. Drei Antragsteller konnten zudem auf 
Produkte zurückgreifen, die aus Recyclingmaterial hergestellt werden und auch nach dem 
Ende der Nutzungsdauer wieder recyclingfähig sind. Diese Maßnahmen tragen somit zum Kli-
maschutz bei.  
Das Förderprogramm wurde von den Interessensgemeinschaften sehr positiv aufgenommen. 
Die Konzentration auf die Winterbeleuchtung wurde vor allem damit begründet, dass gerade 
in der dunklen und kalten Jahreszeit stimmungsvolle Maßnahmen notwendig seien, um den 
Einkauf vor Ort attraktiv zu gestalten und zu einem Erlebnis zu machen. Einige Interessenge-
meinschaften veranstalten zwischenzeitlich aus diesen Gründen auch eigene kleine Weih-
nachtsmärkte. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die Kundenfrequenz zu halten oder gar zu 
steigern, um damit neben den allgegenwärtigen Online-Angeboten bestehen zu können. 
Aus den freigegebenen Fördermitteln in Höhe von 200.000,- € konnten bereits zehn Anträge 
bedient werden (siehe Anlage 1). Da die Antragsteller ausnahmslos geltend gemacht haben, 
aufgrund der Auswirkungen der Corona-Jahre lediglich den mindestens geforderten Eigenan-
teil in Höhe von 10 Prozent leisten zu können, ist eine prozentuale Reduzierung der Förder-
summen nicht zielführend gewesen, um die beantragten Maßnahmen inhaltlich nicht zu ge-
fährden. Auf der Basis der im Förderprogramm beschriebenen Kriterien wurde daher ein Ran-
king entwickelt. Bei den sieben noch nicht berücksichtigten Antragstellern (siehe Anlage 2) 
waren entweder bereits im Rahmen des Förderprogramms 2021 Fördersummen geflossen o-
der es gab im Vergleich zu anderen Antragstellern weniger zwingende Begründungen in der 
Antragstellung. Gleichwohl sind die Anträge grundsätzlich förderungswürdig. 
Um diese beantragten Maßnahmen noch rechtzeitig im Sinne der Beschlussfassung umset-
zen zu können, ist eine Freigabe der verbliebenen Mittel aus dem politischen Veränderungs-
nachweis in Höhe von 136.490,- € erforderlich. 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

16.11.2023 Wirtschaftsausschuss
TOP 16.4 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3412/2023
Typ
Dringlichkeitsvorlage Ausschuss
Datum
14.11.2023
Erstellt
24.10.2023 12:38