RR 14/2024
Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) – Beschluss des Zweiten Planentwurfes und zur zweiten öffentlichen Auslegung
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Sitzungsvorlage RR (Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) – Beschluss des Zweiten Planentwurfes und zur zweiten öffentlichen Auslegung)
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Seite 1 von 3 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 14/2024 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Herr Heiko Krause Herr Mathis Busch Telefon 0221-147 4675 0221-147 2791 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 19.04.2024 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 03.05.2024 6. beschließend TOP: Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) – Be- schluss des Zweiten Planentwurfes und zur zweiten öffentlichen Auslegung Beschlussvorschlag: 1. Der Regionalrat beschließt die Fortführung des Aufstellungsverfahrens des Sachlichen Teil - plans Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) auf Grundlage des vorgelegten Zweiten Planentwurfes für den Regierungsbezirk Köln in der Fassung der Anlagen der vorliegenden Sitzungsvorlage (Teil A bis C) zum Zeitpunkt der Beschlussfassung. 2. Die Regionalplanungsbehörde wird mit der Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung beauftragt: Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (ein- schließlich der Verfahrensbeteiligten) ist entsprechend § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) für die Dauer von mindes- tens einem Monat Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 3. Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind die unter Ziffer 1 genannten Anlagen (außer Teil C-5.). Die Regionalplanungsbehörde wird ermächtigt, darin bis zum Beginn der Planauslegung redaktionelle Änderungen vorzunehmen, sofern erforderlich bzw. zweckdienlich. Erläuterungen: Zu 1. Mit dem Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) (Teil- plan NR) soll die räumliche Steuerungswirkung (sog. Konzentrationswirkung) der Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (= BSAB, sog. Ab - grabungsbereiche) für Lockergesteine im Regierungsbezirk Köln vollumfänglich wiederhergestellt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde der Teilplan NR inhaltlich aus dem Verfahren zur Neu- aufstellung des Regionalplans für den gesamten Regierungsbezirk Köln herausgelöst. Der Erste Planentwurf des Teilplans NR wurden vom Regionalrat im März 2020 beschlossen und befand sich bis Ende 2020 in der ersten öffentlichen Auslegung. Insbesondere die zahlreichen ein - gegangenen Stellungnahmen, neue rechtliche Rahmenbedingungen und die Starkregenereignisse 2021 erforderten konzeptionelle Anpassungen des Teilplans NR. Am 18.08.2023 wurden in einem sog. „Grundsatzbeschluss“ insbesondere die textlichen Ziele und das überarbeitete gesamträumli- che Planungskonzept des Teilplans NR beschlossen. Aus beidem ergeben sich bestimmte Teil - räume, in denen in jedem Fall keine BSAB oder Reservegebiete festgelegt werden („Negativpla - nung“, insb. durch Ausschlussbelange). Die zeichnerischen Festlegungen („Positivplanung“) – also Sitzungsvorlage RR RR 14/2024 Seite 2 von 3 die konkreten BSAB, Rekultivierungsziele und Reservegebiete – waren seinerzeit nicht Teil des Grundsatzbeschlusses. Diese sind (nebst weiterer Unterlagen) im vorliegenden Zweiten Planentwurf des Teilplans NR ergänzt, welcher somit eine vollständige Konzentrationszonenplanung darstellt. Zu 2. Der Erste Planentwurf des Teilplans NR (Stand: 2020) wurde nach der Durchführung der öffentlichen Auslegung (§ 9 Abs. 2 ROG) dergestalt geändert, dass dies zu einer teils erstmaligen, teils stärkeren Berührung von Belangen führt. Da das gesamträumliche Planungskonzept geändert wurde und sich der Teilplan NR auf den gesamten Regierungsbezirk bezieht (Positiv-, oder Negativplanung, die sich gegenseitig bedingen), wird nicht nur der geänderte Teil Gegenstand der zweiten öffentlichen Aus - legung gem. § 9 Abs. 3 ROG sein, sondern die gesamten Planunterlagen des Zweiten Planentwurfs des Teilplans NR. Die Planunterlagen werden im Internet veröffentlicht und bei der Regionalpla - nungsbehörde gem. § 13 LPlG RNW mittels elektronischem Lesegerät ausgelegt. Die Dauer der Veröffentlichung und die Frist zur Stellungnahme sollen einen Monat nicht wesentlich überschreiten (voraussichtlich Mitte Mai bis Mitte Juni); diese Dauer erscheint angemessen ange - sichts des bereits gefassten Grundsatzbeschlusses, durch den wesentliche Teile der Planunterlagen bereits seit mehr als einem halben Jahr veröffentlicht sind und der vorgelagerten Veröffentlichung sämtlicher Planunterlagen zum Zweiten Planentwurf im Ratsinformationssystem der Bezirksregie - rung Köln. Im Übrigen wird auf den Beschluss des Regionalrates Köln zur Planungsbeschleunigung der laufenden Regionalplanverfahren vom 12. Mai 2023 verwiesen (RR 17/2023). Da durch die Änderungen des Zweiten Planentwurfes die Grundzüge der Planung berührt sind, er - folgt keine Beschränkung der zu beteiligenden Öffentlichkeit bzw. öffentlicher Stellen im Sinne des § 9 Abs. 3 ROG. Zu 3. Die Unterlagen, welche Gegenstand der öffentlichen Auslegung sein werden, umfassen: ▪ Teil A: Zusammenfassung (insb. Änderungen und Planungsergebnis) ▪ Teil B: Planunterlagen 1. Übersicht der Planunterlagen 2. Textliche Festlegungen (Erläuterungen und Begründung) 3. Zeichnerische Festlegungen (BSAB, Rekultivierungsziele, Reservegebiet) (Maßstab 1:50.000, Blattschnitte) 4. Erläuterungskarten 4.1 BSAB und genehmigte Abgrabungen (Maßstab 1:50.000, Blattschnitte) 4.2 Rohstoffvorkommen im Regierungsbezirk Köln (DIN A3) 4.3 Potentialfläche und Tabuzone (DIN A3) 4.4 Verteilung der BSAB (Locker- und Festgesteine) (DIN A3) 5. Begründung (der zeichnerischen Festlegungen, Gesamträumliches Planungskonzept) 6. Anhänge: ▪ A: Beabsichtigte Gewichtung relevanter Belange (Tabelle) ▪ B: Prüfvorgang zur Festlegung von BSAB und Reservegebieten (Abbildung) ▪ C: Maximale Flächengrößen der BSAB je Rohstoffgruppe (Abbildung) ▪ D: Durch oberirdische Bodenschatzgewinnung (besonders) erheblich vorge - prägte Kommunen im Regierungsbezirk Köln – Raumanalyse (Tabelle) ▪ E: Vorgeprägte Kommunen (Karte) ▪ F: Merkmale besonderer Vorprägung durch Braunkohlegewinnung (Tabelle) Sitzungsvorlage RR RR 14/2024 Seite 3 von 3 ▪ G: Durch oberirdische Bodenschatzgewinnung (besonders) erheblich vorge - prägte Kommunen im Regierungsbezirk Köln – Ergebnis (Tabelle) ▪ H: Argumentationslinie zur Identifikation durch oberflächennahe Boden - schatzgewinnung (besonders) erheblich vorgeprägter Kommunen (Abbildung) ▪ I: Methodik zur Festlegung von Rekultivierungszielen (Tabelle) ▪ J: Bewertung potentieller BSAB (Flächenauswahl) (Tabelle) ▪ K: Der Weg eines Abgrabungsinteresses (Tabelle) ▪ L: Planungsergebnis des Teilplans NR (Tabelle) ▪ M: Regionalplanerische Prüfbögen: Abgrabungsinteressen ▪ N: Regionalplanerische Prüfbögen: Suchräume ▪ O: Regionalplanerische Prüfbögen: BSAB ▪ P: Berücksichtigung von Belangen im gesamträumlichen Planungskonzept und in Umweltprüfung (Tabelle) ▪ Q: Prüfung Rohstoffdaten mit Geologischem Dienst NRW (Ergebnis) 7. Umweltbericht nebst Anhängen. ▪ Teil C: Auswertung der Stellungnahmen aus der ersten öffentlichen Auslegung (Synopse): 1. Beteiligung der öffentlichen Stellen bzw. Träger öffentlicher Belange (TÖB) 2. Beteiligung der Öffentlichkeit: Sämtliche Stellungnahmen (außer zu BM-BM/ELS-034) 3. Beteiligung der Öffentlichkeit: BM-BM/ELS-034 4. Beteiligung der Öffentlichkeit: Abgrabungsinteressen 5. Anonymisierte Original-Stellungnahmen (nicht-öffentlich, nur für Regionalratsmitglieder einsehbar) Die Unterlagen Teil A bis Teil C Nr. 4 sind unter dem vorliegenden Link abrufbar (die Unterlagen werden bis zum Sitzungstermin sukzessive vervollständigt): https://membox.nrw.de/index.php/s/Exy1ugVXgtfYI3x Passwort: TNR Die anonymisierten Original-Stellungnahmen werden allein dem Regionalrat als Plangeber im Vor - feld des Beschlusses zur Zweiten öffentlichen Auslegung zur Verfügung gestellt. Dies ist erforderlich, da nicht sämtliche Stellungnahmen vollständig in die Synopse überführt werden konnten (insbeson- dere keine Karten und Fragebögen zur Meldung eines Abgrabungsinteresses). Zudem werden Stel- lungnahmen in der Synopse zum Teil verkürzt dargestellt, insbesondere wenn es sich um inhaltlich bereits vorgebrachte Argumente handelt. Durch Teil C-5 wird gewährleistet, dass der Plangeber die Abwägung auf Basis einer vollständigen Entscheidungsgrundlage vollziehen kann. Aufgrund des Umfanges der Planunterlagen ermächtigt der Plangeber die Regionalplanungsbe - hörde, im Einzelfall redaktionelle Änderungen an den Planunterlagen vor Beginn der öffentlichen Auslegung vorzunehmen, sofern dies der Regionalplanungsbehörde erforderlich bzw. zweckdienlich erscheint. Dadurch werden weder das Planungsergebnis, noch Grundzüge der Planung, noch sons- tige materielle Regelungsgehalte des Teilplans NR (zeichnerische oder textliche Festlegungen) be- rührt.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 14/2024
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 03.05.2024
- Erstellt
- 19.04.2024 15:21