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RR 14/2024

Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) – Beschluss des Zweiten Planentwurfes und zur zweiten öffentlichen Auslegung

Sitzungsvorlage RR 03.05.2024

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 03.05.2024, TOP 6.

Sitzungsvorlage RR (Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) – Beschluss des Zweiten Planentwurfes und zur zweiten öffentlichen Auslegung)

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Sitzungsvorlage RR (Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) – Beschluss des Zweiten Planentwurfes und zur zweiten öffentlichen Auslegung)

8918 Zeichen

Seite 1 von 3 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 14/2024 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Herr Heiko Krause 
Herr Mathis Busch 
Telefon 0221-147 4675 
0221-147 2791 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 19.04.2024 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 03.05.2024 6. beschließend 
 
TOP: 
Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) – Be-
schluss des Zweiten Planentwurfes und zur zweiten öffentlichen Auslegung 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Regionalrat beschließt die Fortführung des Aufstellungsverfahrens des Sachlichen Teil -
plans Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) auf Grundlage des vorgelegten Zweiten 
Planentwurfes für den Regierungsbezirk Köln in der Fassung der Anlagen der vorliegenden 
Sitzungsvorlage (Teil A bis C) zum Zeitpunkt der Beschlussfassung.  
 
2. Die Regionalplanungsbehörde wird mit der Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung 
beauftragt: Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen (ein-
schließlich der Verfahrensbeteiligten) ist entsprechend § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz 
(ROG) in Verbindung mit § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) für die Dauer von mindes-
tens einem Monat Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 
 
3. Gegenstand der öffentlichen Auslegung sind die unter Ziffer 1 genannten Anlagen (außer Teil 
C-5.). Die Regionalplanungsbehörde wird ermächtigt, darin bis zum Beginn der Planauslegung 
redaktionelle Änderungen vorzunehmen, sofern erforderlich bzw. zweckdienlich. 
 
 
Erläuterungen: 
Zu 1. 
Mit dem Regionalplan Köln, Sachlicher Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe (Lockergesteine) (Teil-
plan NR) soll die räumliche Steuerungswirkung (sog. Konzentrationswirkung) der Bereiche für die 
Sicherung und den Abbau oberflächennaher nichtenergetischer Bodenschätze (= BSAB, sog. Ab -
grabungsbereiche) für Lockergesteine im Regierungsbezirk Köln vollumfänglich wiederhergestellt 
werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde der Teilplan NR inhaltlich aus dem Verfahren zur Neu-
aufstellung des Regionalplans für den gesamten Regierungsbezirk Köln herausgelöst.  
 
Der Erste Planentwurf des Teilplans NR wurden vom Regionalrat im März 2020 beschlossen und 
befand sich bis Ende 2020 in der ersten öffentlichen Auslegung. Insbesondere die zahlreichen ein -
gegangenen Stellungnahmen, neue rechtliche Rahmenbedingungen und die Starkregenereignisse 
2021 erforderten konzeptionelle Anpassungen des Teilplans NR. Am 18.08.2023 wurden in einem 
sog. „Grundsatzbeschluss“ insbesondere die textlichen Ziele und das überarbeitete gesamträumli-
che Planungskonzept des Teilplans NR beschlossen. Aus beidem ergeben sich bestimmte Teil -
räume, in denen in jedem Fall keine BSAB oder Reservegebiete festgelegt werden („Negativpla -
nung“, insb. durch Ausschlussbelange). Die zeichnerischen Festlegungen („Positivplanung“) – also

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die konkreten BSAB, Rekultivierungsziele und Reservegebiete – waren seinerzeit nicht Teil des 
Grundsatzbeschlusses. Diese sind (nebst weiterer Unterlagen) im vorliegenden Zweiten Planentwurf 
des Teilplans NR ergänzt, welcher somit eine vollständige Konzentrationszonenplanung darstellt. 
 
 
Zu 2. 
Der Erste Planentwurf des Teilplans NR (Stand: 2020) wurde nach der Durchführung der öffentlichen 
Auslegung (§ 9 Abs. 2 ROG) dergestalt geändert, dass dies zu einer teils erstmaligen, teils stärkeren 
Berührung von Belangen führt. Da das gesamträumliche Planungskonzept geändert wurde und sich 
der Teilplan NR auf den gesamten Regierungsbezirk bezieht (Positiv-, oder Negativplanung, die sich 
gegenseitig bedingen), wird nicht nur der geänderte Teil Gegenstand der zweiten öffentlichen Aus -
legung gem. § 9 Abs. 3 ROG sein, sondern die gesamten Planunterlagen des Zweiten Planentwurfs 
des Teilplans NR. Die Planunterlagen werden im Internet veröffentlicht und bei der Regionalpla -
nungsbehörde gem. § 13 LPlG RNW mittels elektronischem Lesegerät ausgelegt.  
 
Die Dauer der Veröffentlichung und die Frist zur Stellungnahme sollen einen Monat nicht wesentlich 
überschreiten (voraussichtlich Mitte Mai bis Mitte Juni); diese Dauer erscheint angemessen ange -
sichts des bereits gefassten Grundsatzbeschlusses, durch den wesentliche Teile der Planunterlagen 
bereits seit mehr als einem halben Jahr veröffentlicht sind und der vorgelagerten Veröffentlichung 
sämtlicher Planunterlagen zum Zweiten Planentwurf im Ratsinformationssystem der Bezirksregie -
rung Köln. Im Übrigen wird auf den Beschluss des Regionalrates Köln zur Planungsbeschleunigung 
der laufenden Regionalplanverfahren vom 12. Mai 2023 verwiesen (RR 17/2023). 
Da durch die Änderungen des Zweiten Planentwurfes die Grundzüge der Planung berührt sind, er -
folgt keine Beschränkung der zu beteiligenden Öffentlichkeit bzw. öffentlicher Stellen im Sinne des 
§ 9 Abs. 3 ROG. 
 
Zu 3. 
Die Unterlagen, welche Gegenstand der öffentlichen Auslegung sein werden, umfassen: 
 
▪ Teil A: Zusammenfassung (insb. Änderungen und Planungsergebnis) 
▪ Teil B: Planunterlagen 
1. Übersicht der Planunterlagen 
2. Textliche Festlegungen (Erläuterungen und Begründung) 
3. Zeichnerische Festlegungen (BSAB, Rekultivierungsziele, Reservegebiet) (Maßstab 
1:50.000, Blattschnitte) 
4. Erläuterungskarten 
4.1  BSAB und genehmigte Abgrabungen (Maßstab 1:50.000, Blattschnitte) 
4.2  Rohstoffvorkommen im Regierungsbezirk Köln (DIN A3) 
4.3  Potentialfläche und Tabuzone (DIN A3) 
4.4  Verteilung der BSAB (Locker- und Festgesteine) (DIN A3) 
5. Begründung  
(der zeichnerischen Festlegungen, Gesamträumliches Planungskonzept) 
6. Anhänge: 
▪ A: Beabsichtigte Gewichtung relevanter Belange (Tabelle) 
▪ B: Prüfvorgang zur Festlegung von BSAB und Reservegebieten 
 (Abbildung) 
▪ C: Maximale Flächengrößen der BSAB je Rohstoffgruppe (Abbildung) 
▪ D: Durch oberirdische Bodenschatzgewinnung (besonders) erheblich  vorge -
prägte Kommunen im Regierungsbezirk Köln – Raumanalyse  (Tabelle) 
▪ E: Vorgeprägte Kommunen (Karte) 
▪ F:  Merkmale besonderer Vorprägung durch Braunkohlegewinnung  (Tabelle)

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▪ G: Durch oberirdische Bodenschatzgewinnung (besonders) erheblich  vorge -
prägte Kommunen im Regierungsbezirk Köln – Ergebnis (Tabelle) 
▪ H: Argumentationslinie zur Identifikation durch oberflächennahe  Boden -
schatzgewinnung (besonders) erheblich vorgeprägter Kommunen  (Abbildung) 
▪ I: Methodik zur Festlegung von Rekultivierungszielen (Tabelle) 
▪ J: Bewertung potentieller BSAB (Flächenauswahl) (Tabelle) 
▪ K: Der Weg eines Abgrabungsinteresses (Tabelle) 
▪ L: Planungsergebnis des Teilplans NR (Tabelle) 
▪ M: Regionalplanerische Prüfbögen: Abgrabungsinteressen 
▪ N: Regionalplanerische Prüfbögen: Suchräume 
▪ O: Regionalplanerische Prüfbögen: BSAB 
▪ P: Berücksichtigung von Belangen im gesamträumlichen Planungskonzept  und 
in Umweltprüfung (Tabelle) 
▪ Q: Prüfung Rohstoffdaten mit Geologischem Dienst NRW (Ergebnis) 
7. Umweltbericht nebst Anhängen. 
▪ Teil C: Auswertung der Stellungnahmen aus der ersten öffentlichen Auslegung (Synopse): 
1. Beteiligung der öffentlichen Stellen bzw. Träger öffentlicher Belange (TÖB) 
2. Beteiligung der Öffentlichkeit:  
Sämtliche Stellungnahmen (außer zu BM-BM/ELS-034) 
3. Beteiligung der Öffentlichkeit: BM-BM/ELS-034 
4. Beteiligung der Öffentlichkeit: Abgrabungsinteressen 
5. Anonymisierte Original-Stellungnahmen  
(nicht-öffentlich, nur für Regionalratsmitglieder einsehbar) 
 
Die Unterlagen Teil A bis Teil C Nr. 4 sind unter dem vorliegenden Link abrufbar (die Unterlagen 
werden bis zum Sitzungstermin sukzessive vervollständigt): 
 
https://membox.nrw.de/index.php/s/Exy1ugVXgtfYI3x 
Passwort: TNR 
 
Die anonymisierten Original-Stellungnahmen werden allein dem Regionalrat als Plangeber im Vor -
feld des Beschlusses zur Zweiten öffentlichen Auslegung zur Verfügung gestellt. Dies ist erforderlich, 
da nicht sämtliche Stellungnahmen vollständig in die Synopse überführt werden konnten (insbeson-
dere keine Karten und Fragebögen zur Meldung eines Abgrabungsinteresses). Zudem werden Stel-
lungnahmen in der Synopse zum Teil verkürzt dargestellt, insbesondere wenn es sich um inhaltlich 
bereits vorgebrachte Argumente handelt. Durch Teil C-5 wird gewährleistet, dass der Plangeber die 
Abwägung auf Basis einer vollständigen Entscheidungsgrundlage vollziehen kann. 
 
Aufgrund des Umfanges der Planunterlagen ermächtigt der Plangeber die Regionalplanungsbe -
hörde, im Einzelfall redaktionelle Änderungen an den Planunterlagen vor Beginn der öffentlichen 
Auslegung vorzunehmen, sofern dies der Regionalplanungsbehörde erforderlich bzw. zweckdienlich 
erscheint. Dadurch werden weder das Planungsergebnis, noch Grundzüge der Planung, noch sons-
tige materielle Regelungsgehalte des Teilplans NR (zeichnerische oder textliche Festlegungen) be-
rührt.

Beratungsverlauf (1)

03.05.2024 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 6.
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 14/2024
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
03.05.2024
Erstellt
19.04.2024 15:21