2006/0700
Errichtung von Betreuungsräumen an der Wilhelm-Busch-Schule für den Wohnungsbau im Baugebiet A33 Umsetzung der Regelung aus dem städtebaulichen Vertrag
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 02.11.2006 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat V Amt: Schulamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: Vorlage-Nr. 2006/0700 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Errichtung von Betr euungsräumen an der Wilhelm-Busch-Schule für den Wohnungsbau im Baugebiet A33 Umsetzung der Regelung aus dem städtebaulichen Vertrag Vorlage vom: 1.11.2006 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis und stimmt dem anliegenden Raumprogramm zur Schaffung neuer Betreuungsräume an der Wilhelm-Busch-Schule sowie der weiteren Entwicklung und Vertiefung eines integrierten Betreuungskonzeptes (Schule und Hort) auf dem Grundstück der Schule zu. 2. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt aus dem Folgekostenzuschuss in Höhe von insgesamt 433.823,- Euro, zu dessen Zahlung sich die Firma Bouwfonds Rhein-Main GmbH im Rahmen des städtebaulichen Vertrages gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt verpflichtet hat. Aus dieser Summe stehen aktuell 245.217,96 € unter der Haushaltsstelle 02.211000.1.950320 zur Verfügung. Eine weitere Rate in Höhe von 143.823,00 € wird nach dem 03.02.2007 fällig. 3. Das Hochbau- und Maschinenamt wird beauftragt, sofort nach Magistratsbeschluss mit der baufachlichen Planung der Maßnahme zu beginnen. 4. Das Stadtplanungsamt begleitet weiterhin fachlich die Umsetzung des städtebaulichen und Erschließungsvertrages und fordert die Auszahlung des letzten Zuschusses gem. vereinbarter Fälligkeit an. Zahlungseingänge erfolgen auf die Haushaltsstelle 02.2110001.367000. 2 ... Anlagen: Raumprogramm Wilhelm-Busch-Schule Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung: im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Darmstadt und der Bouwfonds- Rhein-Main GmbH wurde vereinbart, dass sich Bouwfonds verpflichtet, für die Versorgung der aus dem Neubaugebiet zu erwartenden Kinder anteilig Kosten für Kindertagesstätte und Schule übernehmen wird. Die Höhe dieser Kostenbeteiligung wurde auf insgesamt 433.823,00 Euro festgesetzt, die in 3 Raten, abhängig vom Baufortschritt, zu entrichten sind. Die Voraussetzungen zur Einforderung der Bauraten aus dem städtebaulichen Vertrag mit der Fa. Bouwfonds liegen mittlerweile vor. 2 von 3 Ratenzahlungen sind bereits auf die Haushaltsstelle 02.2110001.376000 eingezahlt worden und stehen unter der Haushaltsstelle 02.2110001.950320 „Schaffung von sozialen Infrastrukturmaßnahmen für das Baugebiet A 33“ zur Verausgabung zur Verfügung. Abzügl. bereits verausgabter Gelder für den Gestaltungsaufwand von Aufenthaltsflächen (35.782,04 €), stehen derzeit 254.217,96 € bereit. Die 3. Rate in Höhe von weiteren € 143.823,00 kann nach dem 3.2.2007 eingefordert werden. Zur Geschichte und zum Baubedarf: Bedingt durch die verzögerte Fertigstellung der Kindertagesstätte im Baugebiet A 24 wurde auf dem Gelände der Wilhelm-Busch-Schule eine zunächst als Interimslösung gedachte Kindertagesstätte mit insgesamt 40 Plätzen eingerichtet. Diese befindet sich in einem separaten Gebäude, das perspektivisch für die Betreuung an der Schule gedacht war. Aufgrund bauaufsichtsrechtlicher und hygienefachlicher Vorschriften wurde dieses Gebäude zwischenzeitlich aufwendiger als zunächst vorgesehen (Anbau einer Außentreppe als 2. Rettungsweg usw.) ausgebaut und anschließend ausgestattet. Nach Fertigstellung der Kita Sonnenblume A 24 beschloss man daher, diese Einrichtung aus kapazitären wie auch ökonomischen Gründen auf dem Gelände der Wilhelm-Busch-Schule beizubehalten. Die seitens des Schulamtes aufgestellte Hochrechnung an durchschnittlich insgesamt 24 Kita-Plätzen aus dem Gebiet A 33 kann in Zukunft durch die geschaffene Einrichtung im Wilhelm-Busch-Weg 4 (incl. einer später noch beschriebenen Erweiterung im bestehenden Gebäude) sowie dem erfolgten Ausbau im Selma-Lagerlöf-Haus aufgefangen werden. Die Finanzierung erfolgte zu 100 % aus städtischen Haushaltsmitteln. Folge der langfristigen Nutzung des Gebäudes Wilhelm-Busch-Weg 4 als Hort ist, dass der Bedarf an Schulraum, wozu auch die schulische Betreuung zählt, nun nicht wie geplant im Gebäude-bestand (incl. Neubau) abgedeckt werden kann. Vorhandene Schulraumcontainer, die noch aus der Zeit der PCB-Sanierung stammen und bereits zu dieser Zeit nicht neuwertig waren, sind mittlerweile so verbraucht und unansehnlich, dass sie abgeräumt werden sollten. Neben der Tatsache, dass sie keine Wasserversorgung haben, ist der Energieverbrauch für die elektrische Heizung dieser nur als kurze Übergangslösung gedachten Räumlichkeiten exorbitant. Hier ist angemessener Ersatzraum zu errichten. Die Einnahmen aus dem städtebaulichen Vertrag (§ 19 Abs. 1, Ziff. a,b) sollen daher im städtischen Haushalt gebündelt und gezielt in den Ausbau der Schule / Betreuung investiert werden. Da das Dezernat für Schule und Kindertagesstätten der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein aufeinander abgestimmtes und integriertes Konzept „Kita, Schule und Betreuung“ anstrebt, ist es aufgrund der Gegebenheiten nur naheliegend, dieses am Standort Wilhelm-Busch-Schule als Pilotprojekt umzusetzen. Der mit einem solchen Konzept verbundene Raumbedarf ist daher auch in seiner Gesamtheit zu analysieren und zu bewerten . 4 ... Zur abschließenden Erfüllung der infrastrukturellen Verpflichtungen aus dem städtebaulichen Vertrag (Kita und Schule) ist durch Inanspruchnahme der Bauraten der Firma Bouwfonds noch folgendes Raumprogramm umzusetzen: 3 flexible Betreuungsräumen à 60 m² (HNF 180 m² mind. jedoch 150 m²) 1 Küche (Teeküche / Essensausgabe) à 30 m² Zur konzeptionellen und räumlichen Abrundung muss weiterhin die erst kürzlich entmietete 2-Zimmer-Wohnung im Gebäude Wilhelm-Busch-Weg 4 renoviert und dem Hort / Betreuungsbereich zugeschlagen werden. Ergänzend muss erwähnt werden, dass das Schulamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt durch einen Neuzuschnitt / Öffnung der Schulbezirke in Arheilgen versuchen wird, die Grundschüler/innen innerhalb des Stadtteils Arheilgen im Rahmen der jetzt bestehenden 7-Züge gleichmäßig zu verteilen. Einzelne evt. auftretende Jahrgangsspitzen können im Baubestand bereits jetzt, spätestens aber nach dem Erweiterungsbau an der Stadtteilschule Arheilgen und der damit verbundenen Freiräumung weiterer Klassensäle in der Astrid-Lindgren-Schule abgefangen werden. Der Firma Bouwfonds-Rhein-Main GmbH ist das integrierte Betreuungskonzept inhaltlich zu erläutern, so dass die finanziellen Voraussetzung für eine zügige Umsetzung der erforderlichen Baumaßnahmen aus den Gesamtmitteln, § 19 a und b, des Städtebaulichen Vertrages geschaffen und gesichert werden können. Mit der baulichen Umsetzung des o. a. Raumprogramms sowie nach Fertigstellung des restlichen Sanierung des Gebäudes Wilhelm-Busch-Weg 4 (Hortgebäude) sind die Verpflichtungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt aus dem städtebaulichen Vertrag § 19 Abs. 1, Ziff. a und b in vollem Umfang erfüllt. Darmstadt, den 01.11.2006 40 IV La Anlage Dezernat II Dezernat V Dezernat VI Wolfgang Glenz Daniela Wagner Dieter Wenzel Bürgermeister Stadträtin Stadtrat
anlage 1
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Raumprogramm wie oben:
flexible Betreuungsräume z.B 3 x 60 m² = 180 m² (mind. jedoch 150 m²)
Essensausgabe/ Teeküche 1 x 30 m² = 30 m²
HNF = 210 m² (mind. jedoch 180 m²)
BGF = HNF x 150 % (reduzierter Ansatz)
= 315 m²
Grober Kostenüberschlag: alle Kostengruppen ohne Möblierung
Modulbauweis (ALHO o.ä): 800,00 ¬ / m² BGF
315 m² x 800,00 ¬ = 252.000,00 ¬
Zuzügl. 19 % Mwst: 47.880,00 ¬
Summe: = 299.880,00 ¬
Zuzügl. Ausstattung / Küche: 50.000,00 ¬
Abräumen vorhandener Container: 20.000,00 ¬
Gesamtkosten: rd. 370.000,00 ¬
Die Grobkostenermittlung des Schulamtes ergibt, dass die Errichtung eines neuen Betreuungsgebäudes in Modulbauweise im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich sein sollte.
Die Baukosten incl. Baunebenkosten dürfen das zur V#(/2Is{«¬¶¿ÀÇÓñô )
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¦úúúúòòòòêdåþgdS«dåþgd$\·gd$\· erfügung stehenden Baubudgets von verbleibenden 398.040,96 ¬ nicht überschreiten.
Eine weitere baufachliche Konkretisierung / Verifizierung soll durch das Hochbau- und Maschinenamt zeitnah erfolgen.
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Orte (1)
- Wilhelm-Busch-Weg 4
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2006/0700
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 01.11.2006
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00