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2006/0700

Errichtung von Betreuungsräumen an der Wilhelm-Busch-Schule für den Wohnungsbau im Baugebiet A33 Umsetzung der Regelung aus dem städtebaulichen Vertrag

Magistratsvorlage 01.11.2006

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2006/0700

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
02.11.2006 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V  
 
Amt: Schulamt 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2006/0700 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Errichtung von Betr euungsräumen an der Wilhelm-Busch-Schule für den 
Wohnungsbau im Baugebiet A33 Umsetzung der Regelung aus dem städtebaulichen 
Vertrag 
 
 
 
Vorlage vom: 1.11.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis und stimmt dem anliegenden Raumprogramm 
zur Schaffung neuer Betreuungsräume an der Wilhelm-Busch-Schule sowie der weiteren 
Entwicklung und Vertiefung eines integrierten Betreuungskonzeptes (Schule und Hort) auf 
dem Grundstück der Schule zu. 
 
2. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt aus dem Folgekostenzuschuss in Höhe von 
insgesamt 433.823,- Euro, zu dessen Zahlung sich die Firma Bouwfonds Rhein-Main GmbH 
im Rahmen des städtebaulichen Vertrages gegenüber der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
verpflichtet hat. Aus dieser Summe stehen aktuell 245.217,96 € unter der Haushaltsstelle 
02.211000.1.950320 zur Verfügung. Eine weitere Rate in Höhe von 143.823,00 € wird nach 
dem 03.02.2007 fällig. 
 
3. Das Hochbau- und Maschinenamt wird beauftragt, sofort nach Magistratsbeschluss mit der 
baufachlichen Planung der Maßnahme zu beginnen. 
 
4. Das Stadtplanungsamt begleitet weiterhin fachlich die Umsetzung des städtebaulichen und 
Erschließungsvertrages und fordert die Auszahlung des letzten Zuschusses gem. vereinbarter 
Fälligkeit an. Zahlungseingänge erfolgen auf die Haushaltsstelle 02.2110001.367000.

2 
... 
 
 
 
Anlagen: Raumprogramm Wilhelm-Busch-Schule 
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründung: 
 
im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Darmstadt und der Bouwfonds-
Rhein-Main GmbH wurde vereinbart, dass sich Bouwfonds verpflichtet, für die Versorgung der aus 
dem Neubaugebiet zu erwartenden Kinder anteilig Kosten für Kindertagesstätte und Schule 
übernehmen wird. Die Höhe dieser Kostenbeteiligung wurde auf insgesamt 433.823,00 Euro 
festgesetzt, die in 3 Raten, abhängig vom Baufortschritt, zu entrichten sind.  
 
Die Voraussetzungen zur Einforderung der Bauraten aus dem städtebaulichen Vertrag mit der Fa. 
Bouwfonds liegen mittlerweile vor. 2 von 3 Ratenzahlungen sind bereits auf die Haushaltsstelle 
02.2110001.376000 eingezahlt worden und stehen unter der Haushaltsstelle 02.2110001.950320 
„Schaffung von sozialen Infrastrukturmaßnahmen für das Baugebiet A 33“ zur Verausgabung zur 
Verfügung. Abzügl. bereits verausgabter Gelder für den Gestaltungsaufwand von Aufenthaltsflächen 
(35.782,04 €), stehen derzeit 254.217,96 € bereit. Die 3. Rate in Höhe von weiteren € 143.823,00 
kann nach dem 3.2.2007 eingefordert werden. 
 
Zur Geschichte und zum Baubedarf: 
 
Bedingt durch die verzögerte Fertigstellung der Kindertagesstätte im Baugebiet A 24 wurde auf dem 
Gelände der Wilhelm-Busch-Schule eine zunächst als Interimslösung gedachte Kindertagesstätte mit 
insgesamt 40 Plätzen eingerichtet. Diese befindet sich in einem separaten Gebäude, das 
perspektivisch für die Betreuung an der Schule gedacht war.  
 
Aufgrund bauaufsichtsrechtlicher und hygienefachlicher Vorschriften wurde dieses Gebäude 
zwischenzeitlich aufwendiger als zunächst vorgesehen (Anbau einer Außentreppe als 2. Rettungsweg 
usw.) ausgebaut und anschließend ausgestattet. Nach Fertigstellung der Kita Sonnenblume A 24 
beschloss man daher, diese Einrichtung aus kapazitären wie auch ökonomischen Gründen auf dem 
Gelände der Wilhelm-Busch-Schule beizubehalten.  
 
Die seitens des Schulamtes aufgestellte Hochrechnung an durchschnittlich insgesamt 24 Kita-Plätzen 
aus dem Gebiet A 33 kann in Zukunft durch die geschaffene Einrichtung im Wilhelm-Busch-Weg 4 
(incl. einer später noch beschriebenen Erweiterung im bestehenden Gebäude) sowie dem erfolgten 
Ausbau im Selma-Lagerlöf-Haus aufgefangen werden. Die Finanzierung erfolgte zu 100 % aus 
städtischen Haushaltsmitteln.  
 
Folge der langfristigen Nutzung des Gebäudes Wilhelm-Busch-Weg 4 als Hort ist, dass der Bedarf an 
Schulraum, wozu auch die schulische Betreuung zählt, nun nicht wie geplant im Gebäude-bestand 
(incl. Neubau) abgedeckt werden kann. Vorhandene Schulraumcontainer, die noch aus der Zeit der 
PCB-Sanierung stammen und bereits zu dieser Zeit nicht neuwertig waren, sind mittlerweile so 
verbraucht und unansehnlich, dass sie abgeräumt werden sollten. Neben der Tatsache, dass sie 
keine Wasserversorgung haben, ist der Energieverbrauch für die elektrische Heizung dieser nur als 
kurze Übergangslösung gedachten Räumlichkeiten exorbitant. Hier ist angemessener Ersatzraum zu 
errichten. 
 
Die Einnahmen aus dem städtebaulichen Vertrag (§ 19 Abs. 1, Ziff. a,b) sollen daher im städtischen 
Haushalt gebündelt und gezielt in den Ausbau der Schule / Betreuung investiert werden.  
 
Da das Dezernat für Schule und Kindertagesstätten der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein 
aufeinander abgestimmtes und integriertes Konzept „Kita, Schule und Betreuung“ anstrebt, ist es 
aufgrund der Gegebenheiten nur naheliegend, dieses am Standort Wilhelm-Busch-Schule als 
Pilotprojekt umzusetzen. Der mit einem solchen Konzept verbundene Raumbedarf ist daher auch in 
seiner Gesamtheit zu analysieren und zu bewerten .

4 
... 
Zur abschließenden Erfüllung der infrastrukturellen Verpflichtungen aus dem städtebaulichen Vertrag 
(Kita und Schule) ist durch Inanspruchnahme der Bauraten der Firma Bouwfonds noch folgendes 
Raumprogramm umzusetzen: 
 
3 flexible Betreuungsräumen à 60 m² (HNF 180 m² mind. jedoch 150 m²) 
1 Küche (Teeküche / Essensausgabe) à 30 m² 
 
Zur konzeptionellen und räumlichen Abrundung muss weiterhin die erst kürzlich entmietete  
2-Zimmer-Wohnung im Gebäude Wilhelm-Busch-Weg 4 renoviert und dem Hort / Betreuungsbereich 
zugeschlagen werden.  
 
Ergänzend muss erwähnt werden, dass das Schulamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt durch einen 
Neuzuschnitt / Öffnung der Schulbezirke in Arheilgen versuchen wird, die Grundschüler/innen 
innerhalb des Stadtteils Arheilgen im Rahmen der jetzt bestehenden 7-Züge gleichmäßig zu verteilen. 
Einzelne evt. auftretende Jahrgangsspitzen können im Baubestand bereits jetzt, spätestens aber nach 
dem Erweiterungsbau an der Stadtteilschule Arheilgen und der damit verbundenen Freiräumung 
weiterer Klassensäle in der Astrid-Lindgren-Schule abgefangen werden. 
 
Der Firma Bouwfonds-Rhein-Main GmbH ist das integrierte Betreuungskonzept inhaltlich zu erläutern, 
so dass die finanziellen Voraussetzung für eine zügige Umsetzung der erforderlichen Baumaßnahmen 
aus den Gesamtmitteln, § 19 a und b, des Städtebaulichen Vertrages geschaffen und gesichert 
werden können. 
 
Mit der baulichen Umsetzung des o. a. Raumprogramms sowie nach Fertigstellung des restlichen 
Sanierung des Gebäudes Wilhelm-Busch-Weg 4 (Hortgebäude) sind die Verpflichtungen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt aus dem städtebaulichen Vertrag § 19 Abs. 1, Ziff. a und b in vollem 
Umfang erfüllt. 
 
Darmstadt, den 01.11.2006 
40 IV La 
 
 
Anlage
 
 
 
Dezernat II    Dezernat V    Dezernat VI 
 
 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz   Daniela Wagner   Dieter Wenzel 
Bürgermeister    Stadträtin    Stadtrat

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Raumprogramm wie oben:

flexible Betreuungsräume z.B 	3 x 60 m² 	= 180 m² (mind. jedoch 150 m²)
Essensausgabe/ Teeküche 		1 x 30 m²	=   30 m²

						HNF	= 210 m² (mind. jedoch 180 m²)

						BGF	= HNF x 150 % (reduzierter Ansatz)
							= 315 m²

Grober Kostenüberschlag: alle Kostengruppen ohne Möblierung 
Modulbauweis (ALHO o.ä):				          800,00 ¬  / m² BGF

315 m²   x  800,00 ¬ 					= 252.000,00 ¬ 
Zuzügl. 19 % Mwst:					     47.880,00 ¬ 
Summe:						= 299.880,00 ¬ 

Zuzügl. Ausstattung / Küche:			                50.000,00 ¬ 
Abräumen vorhandener Container:			     20.000,00 ¬ 
Gesamtkosten:				rd. 	   370.000,00 ¬ 

Die Grobkostenermittlung des Schulamtes ergibt, dass die Errichtung eines neuen Betreuungsgebäudes in Modulbauweise im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel möglich sein sollte.

Die Baukosten incl. Baunebenkosten dürfen das zur V#(/2Is{«¬¶¿ÀÇÓñô	)	‚	Œ	



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Eine weitere baufachliche Konkretisierung / Verifizierung soll durch das Hochbau- und Maschinenamt zeitnah erfolgen.





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Beratungsverlauf (4)

TOP 20
TOP 34
TOP 10
TOP 730

Orte (1)

  • Wilhelm-Busch-Weg 4

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2006/0700
Typ
Magistratsvorlage
Datum
01.11.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00