2496/2019
Statistische Abweichungen / Probleme bei der Europawahl 2019
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/34/341 AN/1003/2019 Vorlagen-Nummer 2496/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.09.2019 Statistische Abweichungen / Probleme bei der Europawahl 2019 Statistische Abweichungen / Probleme bei der Europawahl 2019 Zu der Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 – Mülheim vom 29.06.2019 (AN/1003/2019) wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen: Anfrage Im Vorfeld, während und nach der Europawahl 2019 wurden in der Bevölkerung ungewöhnlich viele Beschwerden wegen nicht erhaltener und/oder verlorener Wahl- bzw. Briefwahlunterlagen laut. Um Abweichungen feststellen zu können, stellen sich für die CDU-Fraktion folgende Fragen: 1. Im Vergleich zur Europawahl 2014, sowie zur Landtags- und Bundestagswahl 2017 – wie viele Personen haben im SB Mülheim Briefwahl beantragt? 2. Im Vergleich zur Europawahl 2014, sowie zur Landtags- und Bundestagswahl 2017 – wie viele Briefwahlumschläge aus dem SB Mülheim sind zur Auszählung fristgerecht/verfristet eingegan- gen? 3. Im Vergleich zur Europawahl 2014, sowie zur Landtags- und Bundestagswahl 2017 – wie viele Personen haben in den Wahlräumen im SB Mülheim mit Wahlschein gewählt? 4. Im Vergleich zur Europawahl 2014, sowie zur Landtags- und Bundestagswahl 2017 – wie viele Personen haben in den Wahlräumen im SB Mülheim eine Eidesstattliche Erklärung zum Nichter- halt der Briefwahlunterlagen abgegeben? 5. Gab es aus Sicht der Verwaltung weitere Auffälligkeiten oder Probleme, z. B. statistische Abwei- chungen bei der Zahl der Beschwerden, in Verbindung mit der Europawahl 2019? Antwort der Verwaltung: Im Rahmen der Nachbearbeitung der Europawahl wurden alle statistischen Erhebungen im Bereich der Ergebnisse, sowie der Beantragungen der Bürgerinnen und Bürgern eingehend geprüft. Hierbei sind, insbesondere im Vergleich mit der Europawahl 2014 und den sonstigen Wahlen der letzten Jah- re, keine statistischen Abweichungen festzustellen gewesen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden nicht alle Erhebungen bis auf die Bezirksebene erfasst. Zu Frage 1: Im Stadtbezirk Mülheim haben Briefwahl beantragt zur Europawahl 2019 22.171 Personen Bundestagswahl 2017 27.216 Personen Landtagswahl 2017 19.876 Personen 2 Zur Europawahl 2014 wurden die Daten stadtweit erhoben, jedoch kann anhand der Ergebnisdatei aus 2014 ausgewertet werden, dass im Stadtbezirk Mülheim insgesamt 16.038 Wählerinnen und Wähler von der Briefwahl Gebrauch gemacht haben. Nicht ausgewertet werden kann, auf welche Art die Antragstellung hier erfolgte. Zu Frage 2: Stadtbezirksbezogene Daten liegen der Verwaltung zu diesen Fragestellungen nicht vor. Gesamtstädtisch stellt sich die Rücklaufquote im Vergleich wie folgt dar: Europawahl 2019 89,27% Bundestagswahl 2017 94,55% Landtagswahl 2017 89,47% Europawahl 2014 94,07% Die Quote der nach dem Wahltag eingegangenen Wahlbriefe lag gesamtstädtisch bei den Wahlereig- nissen bei folgenden Werten: Europawahl 2019 0,47% Bundestagswahl 2017 0,21% Landtagswahl 2017 0,64% Europawahl 2014 0,24% Bezirkliche Besonderheiten, die auf eine von der gesamtstädtischen Rücklaufquote abweichende Quote schließen ließen, sind der Verwaltung nicht bekannt. Zu Frage 3: Im Stadtbezirk Mülheim mit Wahlschein gewählt haben zur Europawahl 2019 770 Personen Bundestagswahl 2017 428 Personen Landtagswahl 2017 341 Personen Europawahl 2014 164 Personen Zu Frage 4: Stadtbezirksbezogene Daten liegen der Verwaltung zu dieser Fragestellung nicht vor. Bezirkliche Besonderheiten sind der Verwaltung nicht bekannt. Da die Versicherung an Eides Statt auch abgegeben wird, wenn Wählerinnen und Wähler die Unter- lagen verloren hat, kann im Nachgang nicht unterschieden werden, ob die Bürgerin / der Bürger die Erklärung abgegeben hat, weil sie/er die Unterlagen nicht erhalten hat, oder ob die Unterlagen verlo- ren gegangen sind. Des Weiteren werden die Versicherungen im Wahlamt aus datenschutzrechtli- chen Gründen alphabetisch abgelegt, so dass eine bezirksscharfe Erhebung nicht möglich ist. Da alle Einsprüche, bzw. rechtliche Verfahren für die Europawahl 2014, sowie der Landtagswahl- Bundestagswahl 2017 abgeschlossen sind, wurden die eidesstattlichen Versicherungen dieser Wah- len bereits vernichtet. Zu Frage 5: Grundsätzliche Auffälligkeiten in Bezug auf die Wahlorganisation der EU Wahl 2019 gab es nicht; doch standen bei den Kontaktaufnahmen seitens Wahlberechtigter bzw. Wahlinteressierter sowohl über die extra zur EU-Wahl eingerichteten Hotline Nummer 221-34567 als auch über die Sonder- Email-Adresse wahlamt@stadt.koeln Fragen zur Thematik Briefwahlunterlagen bzw. Anforderung und Erhalt dieser Unterlagen im Vordergrund; in verstärktem Maße war dies in der letzten Woche vor dem Wahltag zu verzeichnen. Aus Sicht der Wahlorganisation waren hinsichtlich einer verzögerten Zustel- 3 lung von Briefwahlunterlagen keine statistischen Auffälligkeiten erkennbar, weder zeitlich, örtlich noch nach der Art der Antragstellung, die eingehende Nachfragen hätten erklären können. Auch die Regel- wie auch Sonder-Gespräche mit den Ansprechpartnern bzw. der Geschäftsführung des Postdienst- leisters haben diesbezüglich keine Erkenntnisse erbracht, insbesondere, da keine nennenswerten Rückstände vorlagen oder gar Zustellschwierigkeiten besonderer Art bestanden hätten. Insoweit sind die Gründe verspäteten Zugangs oder gar Nichterhalts von Briefwahlunterlagen für die Stadt Köln nicht erklärbar. Wichtig ist in dem Zusammenhang, dass die Verwaltung sowohl frühzeitig um die Kontaktaufnahme zum Wahlamt gebeten als auch alle organisatorischen Schritte unternommen hat (z. B. Zustellung per Boten), um die fristgerechte Stimmabgabe am Wahltag, 26.05.19 bis 18.00h zu ermöglichen. Als Auffällig kann man die allgemeine Steigerung zur Briefwahl bezeichnen. Zur Europawahl 2014 haben insgesamt 155.884 Personen Briefwahl beantragt und zur Europawahl 2019 waren es 205.499 Personen, so dass hier eine Steigerung von 31,83% zu verzeichnen ist.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2496/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 27.08.2019
- Erstellt
- 17.07.2019 08:02