Mandari Insight

AN/1052/2023

Einrichtung von „Schulstraßen“

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 22.05.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 05.06.2023, TOP 8.1.13

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

· application/pdf

Ansehen

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

3222 Zeichen

An:
Frau Bezirksbürgermeisterin
Cornelia Weitekamp
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE 
GRÜNEN
Bezirksvertretung 
Lindenthal
Aachener Str. 220
50931 Köln
bv3@gruenekoeln.de
Köln, 21. Mai 2023
Einrichtung von „Schulstraßen“
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung
Lindenthal am 5. Juni 2023 zu setzen:
Die Bezirksvertretung Lindenthal fordert die Verwaltung auf, im Bezirk Lindenthal temporäre
Durchfahrtsverbote für Kraftfahrzeuge in Anlehnung an die sogenannten „Schulstraßen “, wie sie
beispielsweise aus Wien bekannt sind, einzuführen.
Das temporäre Durchfahrtsverbot ist prioritär in den Straßen folgender im Stadtbezirk gelegenen 
Grundschulen einzurichten: Albert-Schweitzer-Schule/GGS Köln-Weiden, 
Johanniter-Schule/GGS Kölner Straße, Heliosschule-Inklusive Universitätsschule, KGS 
Lindenburger Allee. 
Die Sperrungen sollen an Schultagen zu Schulbeginn und -ende umgesetzt werden und in den 
Zeitfenstern 07:45 bis 08:30 Uhr und 14:45 bis 15:15 Uhr gelten.
Die Einrichtung von Schulstraßen soll der Bezirksvertretung per Mitteilung bekannt gegeben 
werden.
Zur Umsetzung des Durchfahrtsverbots sind das Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge)
mit Zusatzschild für die zeitliche Beschränkung und physische Absperrvorrichtungen 
einzurichten, um ein Zuwiderhandeln von Kfz von vorneherein

auszuschließen. Die Auswahl der physischen Absperrvorrichtungen soll in Absprache mit den 
Grundschulen erfolgen. Es soll eine Lösung gefunden werden, die möglichst wenig 
ehrenamtlichen Einsatz erfordert und leicht auf- und abbaubar ist. 
Begründung:
Ziel eines temporären Durchfahrtverbots/Schulstraße ist es, gefährliche Situationen durch den 
Autoverkehr vor der Schule zu vermeiden, die aktive und selbstständige Mobilität der Kinder zu 
unterstützen, ihre Gesundheit und Konzentrationsfähig durch Bewegung zu fördern sowie
das soziale Miteinander der Schüler*innen zu stärken.
Bei den sogenannten Schulstraßen handelt es sich um vorübergehende Sperrungen einer oder 
mehrerer Straßen im Umfeld einer Schule zu Beginn und am Ende des Schultages.
Im Rahmen von Projektwochen haben die genannten Schulen „Schulstraßen“ bereits erprobt. 
Zwischen dem 27.09. und dem 30.09.2021 wurde die Lindenbornstraße zwischen 7.45 und 8.15 
Uhr für den Autoverkehr gesperrt. Nach dem überaus erfolgreichen Verlauf dieses Versuchs 
wurde das Konzept auf Dauer übernommen. Viele Schüler*innen wurden dazu motiviert, zu Fuß 
oder mit dem Fahrrad/ Roller zur Schule zu kommen, statt mit dem „Elterntaxi“. 
Die  Bezirksvertretung  hat  schon  am  02.11.2021  den  Beschluss  zur  mindestens  probeweisen
Einrichtung einer Schulstraße an der Albert-Schweitzer-Schule in der Breslauer Straße gefasst
Dieser Beschluss wird damit bekräftigt. Die Bezirksvertretung fordert die Verwaltung auf, an den
genannten  Grundschulen  zugunsten  der  Kinder  tätig  zu  werden  und  weiteren  interessierten
Grundschulen die Einrichtung von „Schulstraßen“ zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Ackermann, Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

05.06.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 8.1.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Kölner Straße
  • Lindenburger Allee
  • Lindenbornstraße
  • Schulstraße
  • Breslauer Straße
  • Aachener Straße 220
  • Straße 22

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/1052/2023
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
22.05.2023
Erstellt
22.05.2023 12:07