V/0599/2011
Antrag der SPD-Fraktion im Rat "Mehr Transparenz und Tempo bei der Verkehrsunfallprävention" vom 17.05.2011
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Berichtsvorlage
11275 Zeichen
V/0599/2011
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Antrag der SPD-Fraktion im Rat "Mehr Transparenz und Tempo bei der Verkehrsunfallprävention"
vom 17.05.2011
Beratungsfolge
15.09.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht
20.09.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht
Bericht:
Der Antrag „Mehr Transparenz und mehr Tempo bei der Verkehrsunfallprävention“ (Anlage 1)
wurde von der SPD-Fraktion in der Sitzung des AUB am 17.05.2011 eingebracht. Die Zuständig-
keit für das Verkehrssicherheitsprogramm liegt originär beim ASSVW.
Mit dem vorliegenden Antrag wird die Verwaltung beauftragt,
1. den zuständigen politischen Gremien jährlich im voraus einen Zeitplan zur Entschärfung
der Unfallhäufungsstellen vorzulegen
2. die Planung so zu forcieren, dass mehr Maßnahmen baureif geplant sind, als Mittel hierfür
eingeplant sind
3. Jährlich ein auf die aktualisierten Unfallzahlen basierende Evaluation der umgesetzten
Maßnahmen vorzulegen.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Grundlagen
Grundlage für das vom Rat mit Vorlage 0997/2008/1 am 13.05.2009 beschlossene Verkehrsi-
cherheitsprogramm Münster 2009-2013 ist das Gutachten „Verbesserung der Verkehrssicherheit
in Münster“, erarbeitet durch die Unfallforschung der Versicherer beim Gesamtverband der Deut-
schen Versicherungswirtschaft (GDV). Wesentliche Erkenntnis daraus ist, dass 1/3 der Unfälle in
Unfallhäufungsstellen (UHS) und Unfallhäufungslinien (UHL) passieren. Diese UHS liegen fast
ausschließlich an lichtsignalgeregelten Knotenpunkten im Hauptverkehrsstraßennetz. Lichtsig-
nalgeregelte Knotenpunkte auf den Hauptverkehrsstraßen sind in der Regel in eine Grüne Welle
eingebunden. Veränderungen an einem einzelnen Knoten können deshalb zu einem Bruch in der
Grünen Welle führen. Des Weiteren hat der Rat die achsenweise Erneuerung der Lichtsignalan-
lagen im Stadtgebiet und Umsetzung des Verkehr ssteuerungssystems (VSS) beschlossen. Aus
diesen Gründen hat die Verwaltung mit der Vorlage 0997/2008/1 entgegen der Empfehlung des
Vorlagen-Nr.:
V/0599/2011
Auskunft erteilt:
Herr Böhme
Ruf:
492 61 56
E-Mail:
Boehme@stadt-muenster.de
Datum:
29.08.2011
Öffentliche Berichtsvorlage
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GDV, die UHS auf der Basis der Unfallkostenraten abzuarbeiten, das achsenweise Vorgehen bei
der Beseitigung der UHS vorgeschlagen. Über diese Vorgehensweise wurde zuletzt mit der Vor-
lage 0582/2010 „Erneuerung der LSA-Achsen und Verkehrssicherheitsmaßnahmen“ berichtet.
Wie das GDV-Gutachten weiter ausweist, ereignen sich 2/3 aller Verkehrsunfälle mit Personen-
schaden außerhalb von UHS bzw. UHL. Für eine nachhaltige Verbesserung der Unfalllage in
Münster ist es deshalb ebenso wichtig, diese flächig über das gesamte Stadtgebiet verteilten
Unfälle systematisch anzugehen. Als unfallursächlich wurden hier insbesondere Fehler beim Ein-
und Abbiegen sowie die hohe Ausgangsgeschwindigkeit ausgemacht. Als bauliche Maßnahmen
zur Verkehrsunfallprävention gelten die Verbesserung der Sichtbeziehungen, die Standardisie-
rung der Führungsformen und die Anpassung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
2. Vorgehensweise der Verwaltung
Wegen der engen Verknüpfung mit der achsenweisen Umsetzung des Verkehrssteuerungspro-
gramms werden die Unfallhäufungsstellen im Zuge der Achsen mit erster Priorität bearbeitet.
Da die Achse A (Albersloher Weg) bei Beginn des Verkehrssicherheitsprogramms bereits reali-
siert war, wurde hier nur der Bereich Gremmendorf überplant. Bei der Achse B (Steinfurter Stra-
ße – Weseler Straße) wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in die lau-
fende Bearbeitung eingesteuert. Die Maßnahmen der Achse D (II. Nordtangente) wurden 2009
geplant und 2010 beschlossen, die für die Achse E (II. Westtangente) wurden 2009/2010 geplant
und 2011 beschlossen. Die Umsetzung der Achsen D und E wurde begonnen, die Fertigstellung
soll bis Frühjahr 2012 erfolgen.
Wie unter 1. ausgeführt, reicht eine reaktive Vorgehensweise zur nachhaltigen Senkung der Un-
falllage in Münster nicht aus. Da Maßnahmen der Verkehrsunfallprävention im Zuge der Achsen
zu einem späteren Zeitpunkt mit erheblichen Mehrkosten verbunden wären, enthalten die Be-
gleitmaßnahmen der Achsen jeweils auch derartige präventive Ansätze.
Unabhängig von der laufenden Bearbeitung des Verkehrssicherheitsprogramms 2009-2013 beo-
bachtet die Polizei ständig das Unfallgeschehen in der Stadt. Entsprechend dem einschlägigen
Erlass meldet die Polizei auch unterjährig Unfallhäufungsstellen und unfallauffällige Bereiche der
Verwaltung. Diese werden in der Unfallkommission erörtert. Empfehlungen bzw. Beschlüsse der
Unfallkommission werden als reaktive Maßnahmen ebenso mit erster Priorität bearbeitet und
möglichst zeitnah umgesetzt, wobei die Umsetzung der Achsen wegen der Abhängigkeit zum
VSS Vorrang geniessen.
Maßnahmen der Verkehrsunfallprävention, die si ch aus der systematischen Revision sämtlicher
Radverkehrsanlagen ergeben, Vereinheitlichung der Markierung von Radfurten, oder die Rotein-
färbung von Radfahrstreifen, werden in zweiter Priorität umgesetzt. Hierbei handelt es sich in
der Regel um preiswerte, aber dennoch sehr effektive Maßnahmen, wie die Rückmeldung aus
der Bevölkerung zeigt.
Die Verwaltung ist davon überzeugt, dass mit dieser Vorgehensweise der Abarbeitung des Ver-
kehrssicherheitsprogramms 2009-2013 unter Berücksichtigung der Unfallentwicklung sowie der
Verkehrsunfallprävention optimal Rechnung getragen wird.
3. Priorisierung der Maßnahmen
Der Arbeits- / Zeitplan zur achsenweisen Bearbeitung der UHS/UHL orientierte sich an der Tabel-
le 17 auf Seite 28 des Schlussberichts zum GDV-Gutachten. Darin sind die 3-Jahres-
Unfallhäufungsstellen nach den Unfallkosten Personenschaden sortiert. Hiervon wurden bisher
die Achsen A, B, D, E planerisch bearbeitet. Die baulichen Maßnahmen für die Achse C befinden
sich aktuell in der Schlussabstimmung und werden in Kürze den politischen Gremien vorgelegt.
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Noch ausstehend sind die Achsen F (Hammer Straße), I (Weseler Straße in Mecklenbeck), H
(Grevener Straße) sowie Einzel-LSA außerhalb der Netzsteuerungsbereiche. Über den Zeitplan
für diese Achsen wurde mit der Vorlage 0582/2010 „Erneuerung der LSA-Achsen und Verkehrs-
sicherheitsmaßnahmen“ berichtet.
Wie unter 2. ausgeführt, berücksichtigt die Verwaltung die jeweils aktuelle Unfallentwicklung. In
der Anlage 2 beigefügt ist eine analog der Tabelle 17 des GDV-Gutachtens erstellte Tabelle der
3-Jahres-Unfallhäufungsstellen auf der Basis der Jahre 2008-2010. Daraus wird ersichtlich, dass
die noch offenen Achsen analog des beschlossenen Arbeits- / Zeitplan nach wie vor gerechtfer-
tigt ist. Darüber hinaus sind auch UHS identifiziert, die bisher nicht gelistet waren. Damit wird die
unter 2. beschriebene Vorgehensweise gestützt, die neben der zügigen Bearbeitung der VSS-
Achsen die aktuelle Unfallentwicklung gleichermaßen berücksichtigt.
4. Jährliches Arbeitsprogramm
Die Bearbeitung/Überplanung von UHS in Verbindung mit der Umsetzung des VSS ist ein iterati-
ver Planungsprozess. Nach Analyse und Auswertung der Unfälle wird eine Planung erstellt und
entsprechend mit den fachberührten Dienststellen abgestimmt. Darauf basierend erstellt ein ex-
ternes Büro die entsprechenden Signalprogramme. Ergeben sich daraus Korrekturvorschläge, so
müssen sowohl die Planung, als auch die Signalprogramme entsprechend überarbeitet werden
(s. Bsp. Gartenstraße / Niedersachsenring). Danach erfolgen Ausbauplanung, Ausschreibung,
Vergabe und Bau. Ein solcher Planungsprozess lässt sich aufgrund der nur begrenzt zur Verfü-
gung stehenden finanziellen wie auch personellen Resourcen nicht beliebig parallel durchführen,
sondern bedarf einer entsprechenden Kontinuität.
Unfälle passieren in der Regel durch ein Fehlverhalten eines oder mehrerer Verkehrsteilnehmer.
Dieses wird durch äußere Einflüsse wie Verkehrsaufkommen, örtliche Situation, Witterung, Son-
nenstand etc. zusätzlich beeinflusst. Ob ein Punkt als UHS eingestuft wird oder nicht hängt somit
auch von Zufällen ab. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass eine einmal identifizierte
UHS, auch wenn sie vielleicht im Folgejahr nicht als solche eingestuft wird, jederzeit wieder als
UHS eingestuft werden kann, so lange die dort identifizierten Mängel nicht abgestellt worden
sind. Abwarten hat in diesem Fall keine nachhaltige Wirkung.
Daneben bearbeitet die Verwaltung UHS außerhalb der Achsen bzw. aktuell von der Unfallkom-
mission identifizierte UHS und erstellt hierfür entsprechende Planungen. Desgleichen wird konti-
nuierlich die Radwegerevision fortgeführt, um Mängel im System im Sinne der Verkehrsunfallprä-
vention zu beseitigen. Im Ergebnis liegen permanent mehr Maßnahmen baureif geplant vor, als
mit den zur Verfügung stehenden Mitteln umgesetzt werden können.
Auch an Stellen, an denen es noch nicht zu Unfällen gekommen ist, kann die Errichtung einer
LSA erforderlich werden. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn das Verkehrsaufkommen in
diesem Bereich angewachsen und nicht mehr ohne die Hilfe einer LSA abgewickelt werden kann.
Dies betrifft zum Beispiel die Querung einer stark belasteten Hauptverkehrsstraße insbesondere
wenn es sich um einen besonders schützenswerten Personenkreis handelt, eine Schulwegsiche-
rung, oder die Einfahrt aus einer Nebenstraße. Durch die Errichtung einer Lichtsignalanlage kön-
nen in solchen Fällen im Sinne der Verkehrsunfallprävention Verkehrsunfälle von vornherein
vermieden werden. Die verwaltungsinterne Entscheidung hierzu trifft nach einem festgelegten
Verfahren die Unfallkommission bzw. die Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen.
5. Evaluation und Fortschrittsbericht
Mit dem Beschluss zur Vorlage 0997/2008/1 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, dem ASSVW
und dem APRO jährlich über die Unfallentwicklung zu informieren und ab 2010 über die umge-
setzten Maßnahmen jährlich einen Fortschrittsbericht abzugeben. Einen ersten Fortschrittsbericht
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hat die Verwaltung im Rahmen der Vorlage 0582/2010 „Erneuerung der LSA-Achsen und Ver-
kehrssicherheitsmaßnahmen“ abgegeben.
Eine erste Zwischenevaluation wurde vom GDV durchgeführt und den politischen Gremien mit
der Vorlage 0162/2011 „Verbesserung der Verkehrssicherheit in Münster – Zwischenevaluation“
zugeleitet. Dabei wurde der Verkehrssicherheitsarbeit attestiert, dass unter Berücksichtigung des
teilweise sehr kurzen Betrachtungszeitraums nach Durchführung der Maßnahmen, eine deutli-
che Verbesserung der Verkehrssicherheit zu erkennen ist. Es wird empfohlen, das Programm
kontinuierlich fortzuführen, um die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer weiter zu
verbessern.
Der nächste Fortschrittsbericht ist für die Dezembersitzungen 2011 der politischen Gremien vor-
gesehen.
i.V.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion „Mehr Transparenz und Tempo bei der Verkehrsunfall-
prävention“
Anlage 2: Tabelle 3-Jahres-Unfallhäufungsstellen auf der Basis der Jahre 2008-2010
Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion vom 17.05.2011
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Anlage 1 zur Vorlage 599/2011
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Antrag
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Münzstr. 15
48143 Münster
Telefon: 0251/ 45 314
Fax: 0251/ 511 750
spdfrak@muenster.de
www.spd-muenster.de
17. Mai 2011
Mehr Transparenz und mehr Tempo bei der Verkehrsunfallprävention
Die Stadt Münster setzt nach und nach Maßnahmen zur Verkehrsunfallprävention
um. Im Rahmen seiner Zuständigkeiten stellt der Rat mit dem Haushalt die Mittel zu
Verfügung, beschließt der ASSVW die jeweiligen Plan ungen und gibt der AUB
„grünes Licht“ für die baulichen Umsetzungen der Maßnahmen.
Zur Verbesserung der Transparenz und zur Informatio n der beteiligten Fachgremien
möge der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen daher beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Zeitplan u nd eine Priorisierung anhand
eines zu definierendem Kriterienkatalogs zur Entsch ärfung der Unfallhäufungs-
stellen dem ASSVW, dem AUB und den betroffenen Bezi rksvertretungen jährlich
im Voraus vorzulegen. Es soll in diesem Zusammenhan g auch geprüft werden,
wie neben dem linienweisen Vorgehen auch die Möglic hkeit zur Umsetzung
punktueller Maßnahmen mit hoher Priorität geschaffen werden kann.
2. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Planun g so zu forcieren, dass mehr
Maßnahmen baureif geplant sind, um den Gremien mehr Flexibilität – etwa zur
Verwendung möglicher Haushaltsreste – zu geben.
3. Eine Evaluation der bereits umgesetzten Maßnahme n sollte möglichst parallel zur
jährlichen Vorlage des Zeitplans für künftige Maßnahmen vorgelegt werden. Dazu
wird die Verwaltung beauftragt, nach einer angemess enen Zeit die aktualisierten
Unfallzahlen an den umgebauten (bisherigen) Verkehr sunfallhäufungsstellen
vorzulegen.
Begründung:
Es stehen derzeit nicht ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung, um sämtliche
Unfallhäufungsstellen zu entschärfen. In 2011 beisp ielsweise werden über die
Vorlage V/0114/2011 323.000 Euro der zur Verfügung stehenden 450.000 Euro auf
einer Achse verbaut. Damit bleiben kaum mehr Mittel für andere Maßnahmen in
2011, um für mehr Verkehrssicherheit an anderen akt enkundigen Unfallhäufungs-
stellen zu sorgen.
Um für alle beteiligten Gremien die nötige Transpar enz zu schaffen, sollen alle
Einzelmaßnahmen für die nächsten 12 Monate benannt werden. Der Maßnahmen-
Anlage 1 zur Vorlage 599/2011
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katalog zur Entschärfung von Unfallschwerpunkten is t nach Priorität zu sortieren. Als
Anlage sollen jeweils die fortgeschriebene 3-Jahres -Übersicht der Unfallzahlen bzw.
Unfallschwerpunkte (nach Streckenabschnitt, signali siert/ unsignalisiert, HUU, etc.)
beigefügt werden. Für die Priorisierung braucht es zudem einen nachvollziehbaren
Prüfkriterienkatalog.
Die frühzeitige Beteiligung aller betroffenen Gremi en soll dazu dienen, die
Umsetzung der Maßnahmen zu beschleunigen und Abstim mungsbedarfe zu redu-
zieren.
Damit die Gremien mehr Flexibilität erhalten, zum B eispiel im Falle von noch
verfügbaren Haushaltsresten, sollen mehr Maßnahmen bereits baureif geplant sein,
um eine zügige Umsetzung zu gewährleisten.
Die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen sollte an hand der jeweils
aktualisierten Unfallzahlen evaluiert werden.
gez.
Christine Farwick
Thomas Fastermann
Martin Rettig
Jonas Rilinger
Holger Wigger
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Weseler Straße
- Hammer Straße
- Grevener Straße
- Gartenstraße
- Münzstraße 15
- Albersloher Weg
- Niedersachsenring
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0599/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.08.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37