1729/2021
Freigabe von Mitteln aus der Kulturförderabgabe zwecks Förderung von Projekten der Kreativwirtschaft
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Anlage 1 - Projektförderug
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Seite 1 Anlage zu 1729/2021 TP1501 FIPO 9062.573.1800.4 Projekte zur Förderung de r Medien- und Kreativwirtschaft 3.000,00 € Filmbüro NW Das Filmbüro NW mit Sitz in Köln und über 200 Mitgliedern bietet mit seinen Angeboten, Veranstaltungen und Beratungsleistungen einen wichtigen Beitrag in der Vernetzung von jungen und etablierten Filmemacherinnen und Filmemachern sowie der Schnittstelle von kultureller und wirtschaftlicher Filmarbeit. Die Veranstaltung zum 40jährigen Jubiläum sollten in 2020 gefördert werden, konnten Pandemiebedingt aber nicht stattfinden. In 2021 soll der Umzug des Filmbüro NW in das Filmhaus und eine Einweihung (als „ausgefallenes Jubiläum“ einmalig mit 3.000 Euro 4.000,00 € SAE Convention 2021 Die SAE Convention findet seit 2016 in Köln statt. Der Veranstalter hatte für 2020 das inhaltliche Konzept neu ausgerichtet und bringt in der Kooperation verschiedene Partner und den Nachwuchs aus dem Medien- und Kreativbereich zusammen. Hierbei werden die Akteure aus dem Bereich Kulturwirtschaft mit Schwerpunkten in den Bereichen Musik, Film, Fernsehen und Games vernetzt. Die SAE Convention ist ein wichtiges Netzwerk-Event für kreative Medienentwickler und zunehmend auch Technologie- Enthusiasten.2020 konnte das Event nicht stattfinden. In 2021 wird es am 10. Oktober durchgeführt, ob vor Ort, hybrid oder rein digital muss dann die Entwicklung der Pandemie zeigen. 5.000,00 € European Work in Progress European Work in Progress (EWIP) wird von der AG Verleih organisiert und findet im Rahmen des FIlm Festival Cologne als eigenständige Veranstaltung statt. Am EWIP nehmen Produzenten und Verleiher von Independent- und Arthaus-FIlmen aus Deuschland und Europa statt, mit dem Ziel, neben dem Bereich Mainstream und Blockbustern hochwertige FIlme ins Kino und das Fernsehehen zu bringen. Die Finanzierung des EWIP erfolgt maßgeblich über die Film und Medienstiftung. 3.000,00 € Edimotion-Akademie und Masterclass Die Workshops und die Masterclass finden als Aus- u nd Weiterbildungsmaßnahme im Vorfeld des Festivals für den Schnitt statt. Mit der Unterstützung soll ein Signal für die Unterstützung des Nachwuchses im Bereich Editing gesetzt werden. 5.000,00 € Nachhaltigkeit in der Veranstaltungsbranche Kulturförderabgabe 2021: Maßnahmen und Projekte Seite 2 Anlage zu 1729/2021 Das Thema Nachhaltigkeit und Klimaneutralität findet auch immer stärker in der Kreativwirtschaft Gehör. Während im Bereich der Film- und Fernsehproduktion das Thema "Green Production" schon stark bearbeitet wird, ist es im Bereich der Veranstaltungen noch am Anfang. Hierzu soll gemeinsam mit Partnern (wie z.B. der Film und Medienstiftung oder der Klubkomm) ein übergreifendes Netzwerk initiiert werden, um zu prüfen, wie Festivals und Events Klimaneutral veranstaltet werden können. (Beispiele sind: Filmfestival Cologne, kleinere Filmfestivals, co pop, kleinere Musikfestivals, Lit Cologne, Comedy Preis).... 14.000,00 € Deutscher Entwicklerpreis (DEP) Der Deutsche Entwicklerpreis ist eine deutschlandweit verliehene Auszeichnung für erfolgreiche Entwicklerstudios von PC-Spielen und anderer digitaler Unterhaltungssoftware. Er wurde erstmals am 12. November 2004 in Essen verliehen. Zwischen 2005 und 2010 wurde der Preis im ältesten deutschen Premierenkino, der Lichtburg in Essen verliehen, in den Jahren 2011 bis 2013 im Alten Kesselhaus in Düsseldorf. Seit 2014 findet die Jahresabschlussveranstaltung der deutschen Gamesbranche in Köln statt. Entwicklerpreis 2020 343.000 Videoaufrufe über alle Video- und Streaming-Kanäle, 1,27 Millionen Aufrufe auf Social Media über sämtliche Beiträge Hervorzuheben sind die Beiträge in der Tagesschau, bei Sat1, WDR, RTL sowie bei diversen Nachrichten-Webseiten wie Zeit, Süddeutsche oder t-online.de. Verglichen mit den Zahlen und Beiträgen von 2019 ist nicht nur die Quantität, sondern vor allem die Qualität der Beiträge stark gestiegen. 2.000,00 € Deutscher Entwicklerpreis/ Sonderpreis der Stadt Köln Seit 2018 ist ein Sonderpreis der Stadt Köln in die Veranstaltung integriert. Das Preisgeld dafür ist auf 2.000 € festgesetzt und wird im Rahmen der Veranstaltung für eine innovative Entwicklung vergeben. 6.000,00 € Gamechanger Wandelwerk Das Wandelwerk hat sich in der kurzen Zeit seiner Existenz trotz Corona zu einem Konzentrationspunkt von Kreativwirtschaft und Nachhaltigkeitsinitiativen entwickelt. Bei einem Festival soll mit Screenings, Diskussionen und Aktionen die Rolle als kreativer Agenda- Setter für eine nachhaltige Stadtentwicklung untersucht werden. 6.000,00 € IphiGenia-Award für gendersensibles Design Seite 3 Anlage zu 1729/2021 Der Preis soll um einen Köln-spezifischen Preis für Gender-sensibles Design erweitert werden. Gleichzeitig werden neue Ausstellungskonzepte (mobiles Hochregal etc.) entwickelt und die Ergebnisse einer größeren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 12.000,00 € Galerieplattform Kölner Galerien Die Kölner Galerien möchten für die lokalen Galerien eigene Online-Viewing-Rooms entwerfen, die das Online-Geschäft mit der Galerie in der Innenstadt verknüpfen und unabhängig von der Pandemie-Lage einen direkten Zugang zum hochklassigen Sortiment und somit eine Sichtbarkkeit für junge Kunst aus dem Rheinland ermöglicht. 60.000,00 € Gesamtsumme
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/VI/2 Vorlagen-Nummer 1729/2021 Freigabedatum 18.05.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Freigabe von Mitteln aus der Kulturförderabgabe zwecks Förderung von Projekten der Kreativwirtschaft Beschlussorgan Wirtschaftsausschuss Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Wirtschaftsausschuss erkennt den Bedarf in Höhe von 60.000 € an und beschließt die je- weilige Projektförderung der in der Anlage dargestellten – mit der KölnBusiness Wirtschafts- förderungs GmbH abgestimmten – Maßnahmen zur Förderung der Kreativwirtschaft. 2. Der Finanzausschuss erkennt den Bedarf in Höhe von 60.000 € zur Förderung der abge- stimmten und dargestellten Maßnahmen der Kreativwirtschaft an und beschließt die Mittelfrei- gabe im Teilplan 1501 –Wirtschaft und Tourismus, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen beauftragt. Wirtschaftsausschuss 27.05.2021 Finanzausschuss 21.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 60.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Für das Haushaltsjahr 2021 wurden bei VI/2 – Stabsstelle Wirtschaftsförderung – aus der Kulturför- derabgabe im Teilplan 1501 – Wirtschaft und Tourismus, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen – Mittel in Höhe von 60.000 € für Projekte zur Förderung der Kreativwirtschaft eingestellt. Diese Mittel bedürfen der gesonderten Freigabe durch den Fach- sowie Finanzausschuss. In der beigefügten Anlage ist dargestellt, welche konkreten Projekte der Kreativwirtschaft gefördert werden sollen. Die jeweiligen Vorschläge sind mit der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs GmbH abgestimmt. Das zur Durchführung der geplanten Maßnahmen notwendige Fördervolumen beträgt insgesamt 60.000 €. Die notwendigen Vorarbeiten zur Durchführung der Veranstaltungen müssen dringend be- gonnen werden. Die Veranstalter/innen benötigen hierfür Planungssicherheit. Um entsprechende Förderanträge bearbeiten zu können, ist daher gegenwärtig die Freigabe der Mittel erforderlich. Finanzierung Der politische VN zum Haushaltsplan 2020/2021 wurde durch den Finanzausschuss in seiner Sitzung am 11.10.2019 beschlossen, der Rat hat den Haushaltsplan 2020/2021 insgesamt in seiner Sitzung am 07.11.2019 beschlossen. Die nun ausgewiesenen haushaltsmäßigen Auswirkungen sind ein Teil 3 dessen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen. Die Mittel stehen im Teilplan1501 – Wirtschaft und Tourismus, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen – im Jahr 2021 zur Verfügung und führen nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021. Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise Die Vorlage folgt der politischen Beschlusslage. Die Zuschüsse dienen dem wirtschaftlichen Erhalt der Antragsteller/innen der Kreativwirtschaft und somit auch dem Strukturerhalt der Kölner Kreativ- wirtschaft. Begründung der Dringlichkeit Wie bereits oben unter „Finanzierung“ dargestellt wurde der pol. VN grundsätzlich im Rahmen der Haushaltsplanungen 2020/2021 im Jahr 2019 beschlossen. Der nächste zu erreichende Wirtschafts- ausschuss findet erst nach der Sommerpause, nämlich am 26.08.2021, statt. Um den Projektverantwortlichen Finanzierungs- und Planungssicherheit zu gewährleisten ist die Be- schlussfassung im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung erforderlich.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1729/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 18.05.2021
- Erstellt
- 06.05.2021 11:26