2190/2018
Widmung eines Teilstücks der Vitalisstraße in Köln-Müngersdorf
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Widmungsplan
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= GoB (Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung)= GoB (Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung) 20m151050 Mittelpunkt: [351548,5646136] 1:500 KölnGIS Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Flurstuecke, Gebaeude, Bauwerke Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 09.08.2018
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/62/620/2 Vorlagen-Nummer 2190/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Widmung eines Teilstücks der Vitalisstraße in Köln-Müngersdorf Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, die Stichstraße der Vitalisstraße von der Widdersdorfer Straße bis zum Wendehammer (Gemarkung Müngersdorf, Flur 76, Flurstücke 2124, 2125 und Teilflä- che aus 2123 und Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Teilfläche aus Flurstück 2051) in Köln- Müngersdorf gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung zu widmen. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Vitalisstraße in ihrer ursprünglichen Form galt als vor dem 01.01.1962 als Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung gewidmet. Im Rahmen des Baus der S-Bahn-Strecke Köln-Düren im Jahr 2002 wurde die Verkehrsführung der Vitalisstraße dahingehend geändert, dass der ursprüngliche Verlauf verlegt wurde. Die neue Verbin- dung zwischen Bahntrasse und Widdersdorfer Straße wurde 2016 gewidmet. Die Stichstraße wurde abgetrennt, verbreitert und mit einem Wendehammer ausgebaut. Nach stra- ßenrechtlicher Prüfung ist sie förmlich zu widmen. Mit der Widmung wird die Fläche zur öffentlichen Straße im Sinne des StrWG NRW und damit formal in die Verfügungsgewalt der Stadt Köln als Straßenbaulastträger gestellt. Die Widmung ist auch eine wesentliche Bedingung für die Übernahme in die Straßenreinigungssatzung. Anlage: Widmungsplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Vitalisstraße
- Widdersdorfer Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 2190/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 12.09.2018
- Erstellt
- 27.06.2018 13:41