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2190/2018

Widmung eines Teilstücks der Vitalisstraße in Köln-Müngersdorf

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 12.09.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 24.09.2018, TOP 9.1.4

Widmungsplan

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Widmungsplan

593 Zeichen

= GoB (Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung)= GoB (Gemeindestraße ohne Benutzungsbeschränkung)
20m151050 Mittelpunkt: [351548,5646136]   1:500
 
KölnGIS
Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Flurstuecke, Gebaeude, Bauwerke
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
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Nutzung zuständig.
Erstellt am: 09.08.2018

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1680 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/62/620/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2190/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Widmung eines Teilstücks der Vitalisstraße in Köln-Müngersdorf 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, die Stichstraße der Vitalisstraße von der Widdersdorfer 
Straße bis zum Wendehammer (Gemarkung Müngersdorf, Flur 76, Flurstücke 2124, 2125 und Teilflä-
che aus 2123 und Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, Teilfläche aus Flurstück 2051) in Köln-
Müngersdorf gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) als Gemeindestraße ohne 
Benutzungsbeschränkung zu widmen. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die Vitalisstraße in ihrer ursprünglichen Form galt als vor dem 01.01.1962 als Gemeindestraße ohne 
Benutzungsbeschränkung gewidmet.  
 
Im Rahmen des Baus der S-Bahn-Strecke Köln-Düren im Jahr 2002 wurde die Verkehrsführung der 
Vitalisstraße dahingehend geändert, dass der ursprüngliche Verlauf verlegt wurde. Die neue Verbin-
dung zwischen Bahntrasse und Widdersdorfer Straße wurde 2016 gewidmet.  
 
Die Stichstraße wurde abgetrennt, verbreitert und mit einem Wendehammer ausgebaut. Nach stra-
ßenrechtlicher Prüfung ist sie förmlich zu widmen.  
 
Mit der Widmung wird die Fläche zur öffentlichen Straße im Sinne des StrWG NRW und damit formal 
in die Verfügungsgewalt der Stadt Köln als Straßenbaulastträger gestellt. Die Widmung ist auch eine 
wesentliche Bedingung für die Übernahme in die Straßenreinigungssatzung. 
Anlage: 
 
Widmungsplan

Beratungsverlauf (1)

24.09.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Vitalisstraße
  • Widdersdorfer Straße

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Details

Aktenzeichen
2190/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
12.09.2018
Erstellt
27.06.2018 13:41