AN/0220/2023
Änderungsantrag der SPD-Fraktion "Hohe Str. 1 von Kölner Str. bis Rhein in Porz Ensen, Planrechtsschaffung, Bebauung Chipperfield"
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Änderungsantrag SPD - Bebauung Hohe Straße Ensen
6693 Zeichen
Gleichlautend:Frau OberbürgermeisterinHenriette RekerRathaus50667 Köln Frau BezirksbürgermeisterinSabine StillerFriedrich-Ebert-Ufer 64-7051143 Köln SPD-Fraktion in derBezirksvertretung Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64-7051143 Köln-Porzfon 0221. 221 97303fax 0221. 221 97304mail SPD-BV7@stadt-koeln.deweb www.porzspd.de Köln-Porz, 28.01.2023 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 02.02.2023 hier: Änderungsantrag zu TOP 8.1 Antrag der FraktionenCDU und Bündnis90/Die Grünen "Hohe Str. 1 von Kölner Str. bis Rhein in Porz Ensen,Planrechtsschaffung, Bebauung Chipperfield Die Bezirksvertretung Porz beschließt, den Beschlusstext wie folgt zu ersetzen: Laut Verwaltungsmitteilung 3808/2022 bestehen privatwirtschaftliche Überlegungen,auf dem zwischen Hohe Straße 1 und dem Rhein gelegenen Teil des „Grünzugs Ensen“eine wohnbauliche Entwicklung vorzunehmen.Hierzu bittet die Bezirksvertretung Porz die Kölner Fachverwaltungenvoreinermöglichen Beschlussfassung der Bezirksvertretung Porz zur Einleitung einesBebauungsplanverfahrens um umfassende Stellungnahmen zu nachfolgenden Fragen: 1. Welche unmittel- und mittelbaren klimatischen Auswirkungen hat eine möglicheBebauung des Geländes hinsichtlich Frischluftbahn, Kaltluftentstehung undMikroklima?2. Wie verträgt sich die mögliche Wohnbebauung und damit die Aufgabe des„Grünzugs Ensen“ mit dem in Köln vom Rat im Juli 2019 öffentlich erklärtenKlimanotstand?3. Welche fachliche Einschätzung gibt es seitens des Grünflächenamtes sowie desUmweltamtes – insbesondere unter Berücksichtigung von Punkt 2 – zu einerwohnbaulichen Entwicklung des im Flächennutzungsplan sowie imBebauungsplan von 1992 ausgewiesenen Grünbereichs zwischen Hohe Straßeund Rhein und wie stehen beide Ämter einer möglichen Bebauung gegenüber? 1/2 Die folgenden Fragen stellen sich an den Investor, hier bitten wir die Verwaltung umAuskunft, inwieweit dabei jeweils eine Vorgabe an den Investor erfolgen kann: 4. In welcher Form wären Fassaden- und Dachbegrünungen vorzusehen?5. Wie hoch sollte der Anteil der über erneuerbare Energien – z.B. Photovoltaik –gewonnenen Energie sein?6. In welcher Form wären weitere substantielle Ausgleichsmaßnahmen realistisch?7. Unter welchen Voraussetzungen könnte das Eckgrundstück Kölner Straße /Hohe Straße in ein mögliches Bauprojekt mit einbezogen werden? Darüber hinaus bitten wir die Verwaltung um Prüfung und Bewertung folgenderPunkte, die aus unserer Sicht bei einem möglichen Bauvorhaben berücksichtigtwerden sollten: 1. Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs.2. Erhöhung des Anteils an öffentlich gefördertem Wohnungsbau auf mindestens40 %. Dieser ist auf alle Gebäude in gleichem Anteil zu verteilen.3. Reduzierung der Geschosshöhen um mindestens zwei Vollgeschosse zurEinhaltung der Maßstäblichkeit mit den direkt umliegenden Gebäuden.4. Die Unterbringung einer Kita auf dem Gelände.5. Die Unterbringung der Freiwilligen Feuerwehr Löschgruppe Ensen-Westhovenauf dem Gelände – z.B. im Haus A – ist zu prüfen.6. Das unbebaute Dreiecksgrundstück Kölner Str./Höhe Str. sollte im Falle einerRealisierbarkeit von Wohnbebauung mit in das Projekt einbezogen werden. Der Bezirksvertretung Porz sind die Ergebnisse zur Festlegung des weiterenVerfahrens vorzulegen. Begründung: Die mögliche Bebauung der in Rede stehenden Fläche bietet eine Chance für denWohnungsbau und gleichzeitig eine Gefahr für den Anteil der Grünflächen am PorzerRheinufer. Auf der einen Seite fehlen in Köln Wohnungen, was die bestehenden Mietenverteuert und die Stadt für viele Menschen gerade mit geringeren Einkommen oderFamilien zunehmend unbezahlbar macht. Die große Anzahl an hier zu schaffendenWohnungen in einem bereits erschlossenen Bereich kann daher sinnvoll sein. Auf deranderen Seite sind auch und gerade in der Stadt Erholungsflächen notwendig. Imkonkreten Fall handelt es sich um die einzige verbliebene Grünschneise vom Rhein zurKölner Straße zwischen Westhovener Aue und Krankenhaus Porz. Deshalb sindwohnungspolitische Erfordernisse hier mit besonderem Bedacht gegenumweltpolitische und klimatische Aspekte abzuwägen und kritisch zu betrachten. Umdies bewerten zu können, bitten wir die Verwaltung um eine Einschätzung und dieBeantwortung der o.g. Fragen.Mit einer Bebauung des im Grünzugs Ensen gelegenen Grundstücks würde eineGrünfläche aufgegeben, der mit dem Bebauungsplan 73 409/05 von 1992 einewichtige Funktion zugewiesen wurde. Bereits 1992 wurde erkannt, dass derSiedlungsraum zwischen Porz-Ensen/-Westhoven und Porz-Mitte ein Grün-Defizitaufweist. 2/2 Auch die aktuelle Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2023+“ als auch der MasterplanStadtgrün stellen den Grünzug Ensen als grüne Potenzialfläche und Freiraumnetz fürein klimagerechtes und umweltfreundliches Wachstum der Stadt dar.Diese Situation würde sich mit der baulichen Entwicklung des Geländes weiterverschlechtern. Mit einer Bebauung könnten zudem wichtige Funktionen desGrünzuges Ensen verlorengehen, mit Folgen für das direkte Umfeld (z.B. durchHitzehotspots) ebenso wie für weiter entfernte Gebiete (Frischluftbahnen).Den Klimawandel vor Augen, müssen bei der Ausweisung neuer BebauungsgebieteAspekte wie Kaltluftentstehungsflächen und Frischluftschneisen zwingendberücksichtigt werden.Eine Bebauung des Geländes an der sensiblen Verbindungsstelle zum Rhein ist nichtreversibel. Negative Einflüsse auf Mikroklima und die Ventilationsfunktion desGeländes sind nicht mehr rückgängig zu machen. Sie sind deshalb umfassend zuprüfen und in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen.Im Falle einer positiven Bewertung ist bei Bauprojekten dieser Größenordnung einstädtebaulicher Wettbewerb üblich. Auf dieses Instrument sollte nicht verzichtetwerden, um sicherzustellen, dass die bestmögliche und verträglichste städtebaulicheEntwicklung zum Tragen kommt.Damit sich ein mögliches Bauvorhaben gut in die Umgebung einfügt, ist die Anzahl derGeschosshöhe so zu reduzieren, dass sie sich harmonisch in die zumeist kleinteiligeWohnbebauung der Nachbarschaft einfügt.Aus Gründen einer harmonischen Gestaltung des Gebietes bis zur Kölner Straße sollteim Falle einer Bebauungsmöglichkeit das Dreiecksgrundstück Kölner Straße / HoheStraße mit entwickelt werden.Weiterhin sollte die Unterbringung der Löschgruppe Ensen-Westhoven der FreiwilligenFeuerwehr auf dem Gelände Hohe Straße 1 ermöglicht werden.Zur Bekämpfung der allgemeinen Wohnungsnot und zur Schaffung dringendbenötigten Wohnraums ist der Anteil der öffentlich geförderten Wohnungen auf 40 %zu erhöhen. Die entsprechenden Wohneinheiten sollten sich zu gleichen Anteilen aufallen geplanten Wohngebäuden auf dem Grundstück verteilen. Dr. Simon Bujanowski Bettina JureckFraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin 2/2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungOrte (4)
- Hohe Straße 1
- Kölner Straße
- Friedrich-Ebert-Ufer 64
- Straße 1
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0220/2023
- Typ
- Änderungsantrag nach § 13 der GeschO Rat
- Datum
- 30.01.2023
- Erstellt
- 31.01.2023 09:33