Mandari Insight

V/0636/2019

Fair formuliert

Vorlagen 01.07.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Gleichstellung, Sitzung am 04.02.2020, TOP 8

Anlage_Antrag A-R/0017/2019

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Ansehen

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage_Antrag A-R/0028/2019

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Ansehen

Anlage_Antrag A-R/0017/2019

3300 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0017/2019  
 
SPD -Fraktion  
im Rat der Stadt Münster 
 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
www.spd-muenster.de 
 
 
Ein „Stern“ als Zeichen für die Gleichberechtigung 
Ratsantrag 
 
 
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1.  Die Verwaltung nutzt in Zukunft bei sämtlichem Schriftverkehr der Verwaltung 
eine geschlechtsumfassende Formulierung (zum Beispiel „Studierende“). Das 
gilt für E-Mails, Briefe, Präsentationen, Internetseiten, Broschüren und Flyer, 
Pressemitteilungen, Vorlagen, Drucksachen, interne Mitteilungen, etc.. 
 
2.  Eine geschlechtsumfassende Ansprache ist nicht immer möglich. In diesem Fall 
wird der Genderstern als Darstellungsmittel aller sozialen Geschlechter und Ge- 
schlechtsidentitäten genutzt (zum Beispiel „Schüler*innen“). 
 
3.  Die persönliche Ansprache direkt bekannter Personen bleibt auch in Zukunft 
individuell. 
 
4.  Durch diesen Beschluss wird die Empfehlung "Vokabelheft Fair formuliert 
‚Der Mörder ist immer … die Gärtnerin‘" abgelöst. 
 
 
Begründung: 
 
Artikel 3 des Grundgesetzes fordert von uns die Gleichberechtigung und Gleichbe- 
handlung aller Menschen - gleich welchen Geschlechts. Das Bundesverfassungsgericht 
hat bereits Ende 2017 entschieden, dass Personen, die sich dauerhaft weder dem 
männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, in ihren Grundrechten 
verletzt werden, wenn bei einer Auswahl positiv nur eine männliche oder weibliche 
Geschlechtszuordnung möglich ist.  
 
Verwaltungssprache in Münster soll alle Menschen ansprechen. Frauen und Männer 
und solche, die sich selbst nicht als Frau oder Mann beschreiben. Ziel ist es, eine Spra- 
che zu implementieren, mit der die Vielfalt und Vielzahl geschlechtlicher Identitäten 
beachtet wird. Das ist deutlich mehr als der bisherige sprachliche Ausgleich zwischen 
männlichen und weiblichen Identitäten. Zu diesem Schritt hatte sich die Stadt Münster 
26 .03 .2019

2 
 
 
 
bereits im Jahr 2012 in einer beachteten Vorreiterrolle entschlossen. 
 
Sprache bildet gesellschaftliche Wirklichkeiten ab, hat aber auch einen großen Einfluss 
auf die Wirklichkeit und kann diese mit verändern. Eine geschlechtsumfassende Spra- 
che soll dafür sorgen, dass sich mehr Menschen angesprochen führen und kann damit 
dazu beitragen, die Gleichstellung aller Geschlechter in der Gesellschaft zu ermögli- 
chen. Dies gilt insbesondere für Menschen, die sich nicht als Mann oder als Frau defi- 
nieren können oder wollen. 
 
Die Empfehlungen zur geschlechtergerechten Sprache sind nur ein kleiner Teil dessen, 
was wir für Geschlechtergerechtigkeit tun müssen. Aber sie sind ein wichtiger Schritt 
dorthin.  
 
Wenn man es zwei von drei Geschlechtern zugesteht, sich in der Verwaltungssprache 
wiederzufinden, kann man es dem dritten kaum verweigern.  
 
 
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Rat der Stadt Münster 
 
Dr. Michael Jung   Stephan Brinktrine    Doris Feldmann  
Philipp Hagemann   Marius Herwig    Dr. Cornelia Jäger 
Mathias Kersting   Michael Kleyboldt   Marianne Koch 
Katharina Köhnke   Thomas Kollmann   Gaby Kubig-Stel tig 
Hedwig Liekefedt   Mustafa Schat    Anne Schulze Wi ntzler 
Petra Seyfferth   Ludger Steinmann   Beate Vilhjalmsso n  
     Maria Winkel

Anlage A

2118 Zeichen

Anlage A zur V/0636/2019 
Kurzüberblick 
Für die Stadtverwaltung gelten im Schriftverkehr, in Veröffentlichungen und Dokumenten weiterhin 
die amtlichen Rechtschreibregeln. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dia-
log“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln. 
Dazu trägt auch integrierte Medienarbeit für die Stadt Münster bei, die für Medienpartner Voraus-
setzungen für die Berichterstattung über Leistungen und Ziele der Stadt schafft und die Einwohne-
rinnen und Einwohner der Stadt durch Veröffentlichungen der Medien und in städtischen Publikati-
onen informiert.  
Der verwaltungsinterne Ratgeber "Fair formuliert", der auch im Internet veröffentlicht ist, wird aktua-
lisiert - auch unter Berücksichtigung von Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesverfas-
sungsgerichts vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16). 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0107 Public Relations 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein   
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig   
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Stadt Münster "bedient sich in ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Wort und Bild einer ver-
ständlichen und diskriminierungsfreien Sprache, in der sich auch die Lebenswirklichkeit der Men-
schen widerspiegelt. Dabei beachtet die Stadt Münster unter anderem die Beschlüsse des Rates 
zum Migrationsleitbild, zum Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und zur 
Europäischen Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene" (Geschäfts-
anweisung zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit v. 01.06.2017).

Beschlussvorlage

6230 Zeichen

V/0636/2019 
V/0636/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Fair formuliert 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.09.2019 Ausschuss für Gleichstellung Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Für die Stadtverwaltung Münster gelten im Schriftverkehr, in Veröffentlichungen und Dokumenten 
die amtlichen Rechtschreibregeln. 
 
2. Im Rahmen dieses amtlichen Regelwerks verwendet sie, soweit möglich, geschlechtsumfassende 
oder geschlechtsneutrale Formulierungen. Direkt bekannte Personen werden in persönlicher Form 
angesprochen ("Sehr geehrte Frau Meier", "Guten Tag Max Müller" …). Der verwaltungsinterne Rat-
geber "Fair formuliert", der auch im Internet veröffentlicht ist, wird aktualisiert. Dabei sind auch Kon-
sequenzen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der geschlechtlichen 
Identität derjenigen zu berücksichtigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weibli-
chen Geschlecht zuordnen lassen (1 BvR 2019/16).  
 
3. Damit sind die Anträge A-R/0017/2019 der SPD-Fraktion ("Ein 'Stern' als Zeichen für die Gleichbe-
rechtigung") und  A-R/0028/2019 der AfD-Ratsgruppe ("Deutsche Sprache schützen - Gendergerech-
te Sprache ablehnen") erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine 
 
Begründung: 
 
Zu 1.: 
 
a) 
Schreibweisen wie Stern (Asterisk, Gender-Stern), Unterstrich (Gender-Gap), Binnen-I (Binnenma-
juskel) oder Ausrufezeichen statt Binnen-I finden sich nicht im Regelwerk der deutschen Rechtschrei-
bung, sie sind von den amtlichen Orthografieregeln nicht gedeckt.  
 
Presse- und Informationsamt 
 
31.07.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Schiek 
Telefon: 492 13 00 
Schiek@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0636/2019 
Das bestätigt das Bibliografische Institut ("Richtig gendern", Dudenverlag). Deshalb raten auch ande-
re Stellen wie die Sprachberatung der Stiftung Deutsche Sprache oder die Arbeitsstelle Sprachaus-
kunft und Sprachberatung der Universität Vechta dezidiert von solchen Schreibweisen ab, unter an-
derem weil sie "den gültigen Rechtschreibregeln widersprechen" (Sprachberatung Uni Vechta).  
 
Sprache ist lebendig, sie verändert und entwickelt sich und entsprechend wird auch das Regelwerk 
der Rechtschreibung von Zeit zu Zeit angepasst. Der jeweils aktuelle Stand dieses Regelwerks ist 
Konsens und Basis für bestmögliche Verständlichkeit von Dokumenten, Schreiben und Veröffentli-
chungen für möglichst viele Menschen. Deshalb entsprechen zum Beispiel auch sämtliche Texte der 
großen deutschsprachigen Nachrichtenagenturen, die in Print- und Onlinemedien täglich in Millionen-
auflage veröffentlicht werden, uneingeschränkt dem amtlichen Regelwerk ("Die deutsche Recht-
schreibung", Dudenverlag, 27. Aufl., S. 147). 
 
Die Stadtverwaltung hat diese orthografiekonforme Schreibweise für ihre Beschäftigten in der Ge-
schäftsanweisung zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für verbindlich erklärt:  
"Schriftliche Texte haben folgenden Anforderungen zu genügen: 
- verständliche Sprache 
- Befolgung der Regeln der amtlichen Rechtschreibung 
- Gendergerechtigkeit 
Sofern kein geschlechtsneutraler Begriff verwendet wird, wird verwaltungsweit die männliche und 
weibliche Form voll ausgeschrieben oder mit Quer- und Bindestrich abgegrenzt." 
 
b) 
 
"Kreative Lösungen" mit Asterisk oder Binnen-I oder Gender-Gap sind nicht nur ein Eingriff in die 
deutsche Grammatik. Sie sind aktuell nur bedingt suchmaschinentauglich. In der praktischen Anwen-
dung sind sie nicht konsequent realisierbar (Beispiele: "Die Lehrerin sagte zu den Schüler*innen" ist 
falsch, korrekt wäre "Die Lehrerin sagte zu den Schülern*innen"; bei Verwendung des Gender-Gap 
verschwindet der Unterstrich bei Unterstreichungen "Den Mitarbeiter_innen stehen 30 Urlaubstage 
zu."). 
 
Außerdem schaffen sie neue Verständnisprobleme für Menschen, die auf barrierefreie oder leicht les- 
und verstehbare Texte angewiesen sind. So wird etwa der Gender-Stern von manchen Vorlesepro-
grammen für Menschen mit beeinträchtigtem Sehvermögen als "Sternchen" vorgelesen und nicht 
durch den glottalen Stopp einer kurzen Atempause gekennzeichnet. Von Seiten der Menschen mit 
Lernschwierigkeiten oder geistiger Behinderung wird darauf hingewiesen, dass sie Schwierigkeiten 
haben könnten, Texte mit Gender-Stern richtig zu verstehen.  
 
c)  
 
Linguistische, sprach- und genderphilosophische, feministische und schriftstellerische Debatten leis-
ten wichtige Beiträge zur Weiterentwicklung der Sprache. Ihr Ergebnis schlägt sich perspektivisch im 
Regelwerk der deutschen Sprache nieder. Die Stadtverwaltung sieht davon ab, für ihre Veröffentli-
chungen, Dokumente und Briefe die Les- und Schreibart einer der Seiten als für sich verbindlich zu 
erklären, die an den laufenden Debatten mit zumeist sich gegenseitig ausschließenden Positionen 
und Lösungen beteiligt sind. 
  
 
Zu 2.: 
 
Die für Beschäftigte der Stadtverwaltung verbindliche amtliche Rechtschreibung ermöglicht insbeson-
dere folgende Varianten: 
- Doppelnennung ("Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter") 
- Schrägstrich als Kurzform, ggf. mit Ergänzungs-Bindestrich 
- Plural statt Singular ("Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" statt "Jede Mitarbeiterin und jeder Mit-
arbeiter")

- 3 - 
V/0636/2019 
- Substantivierung ("Studierende", "Abgeordnete", "Ältere") 
- Sachbezeichnung statt Personenbezeichnung ("Leitung" statt "Leiterin oder Leiter") 
- Bildung von Relativsätzen ("Alle, die teilnahmen", "Wer einen Antrag stellt …") 
 
Daneben gehörte die Stadtverwaltung zu den ersten Kommunen, die die Entscheidung des Bundes-
verfassungsgerichts vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16) umgesetzt hat, in deren Konsequenz Stellen 
geschlechtsneutral so auszuschreiben sind, dass sich das Stellenangebot auf das männliche, das 
weibliche und auf das dritte Geschlecht bezieht. In Stellenanzeigen heißt es deshalb z.B.: "Arzt/Ärztin 
(m/w/d)", "Mitarbeiter/-in (m/w/d)". U.a. dieser Aspekt wird sich in der geplanten Aktualisierung des 
internen Ratgebers "Fair formuliert" niederschlagen. 
 
Die Verwaltung wird die weitere Entwicklung der gesellschaftlichen und politischen Diskussion und 
eventuelle gesetzliche Regelungen aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls aktiv aufgreifen. 
 
 
 
Markus Lewe

Anlage_Antrag A-R/0028/2019

1984 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0028/2019  
 
AfD -Ratsgruppe Münster  Mitglieder    
Leostraße 16 B  
48153 Münster 
Marrtin Schiller (Sprecher)  
Richard Frederik Mol 
  +49(251) 60688623  
 
 martin.schiller@afd-muenster.de 
www. afd -muenster.de  
 
 
Deutsche Sprache schützen – 
Gendergerechte Sprache ablehnen 
AfD-Ratsgruppe 
im Rat der Stadt Münster 
 
Leostr. 16-B 
 
48153 Münster 
Tel. (0251) 60688623 
martin.schiller@afd-muenster.de 
 
Antrag an den Rat der Stadt Münster 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
Die Stadt Münster verzichtet auf die Einführung von gendergerechten und 
geschlechtsumfassenden Formulierungen in allen öffentlichen und persönlich 
adressierten Dokumenten.  
Das generische Maskulinum ist die Standardformulierung in allen öffentlichen 
Dokumenten. Persönliche Schreiben der Verwaltung berücksichtigen das Geschlecht 
der Adressaten. In diesen Fällen wird entweder die weibliche oder die männliche Form 
verwendet. 
 
Begründung: 
Die Amtssprache ist deutsch. Öffentliche Dokumente müssen für den Leser und 
Adressaten verständlich sein. Mit dieser Forderung sind unklare und für den Leser nicht 
eindeutige Formulierungen unvereinbar. Durch Gendersprech und 
geschlechtsumfassende Ansprachen wird aber genau dies erreicht. 
Diese sind zudem Ausdruck einer politischen Genderideologe, die das natürliche 
Verhältnis der Geschlechter auflösen will. Weil sie glaubt der Mensch ließe sich beliebig 
kognitiv umprogrammieren. 
Die deutsche Sprache ist der Grundbaustein der deutschen Kultur. Deutschland ist erst 
durch eine einheitliche und verbindende Sprache zu einer Nation geworden. Die 
deutsche Sprache ist ein wesentlicher Baustein der kulturellen Identität. 
Sie ist daher essentiell für ein gutes Zusammenleben der Menschen in Münster. 
Versuche die deutsche Sprache aufzuweichen, mit Anglizismen zu durchsetzen oder 
durch politischen Neusprech zu ersetzen, sind daher konsequent abzulehnen. 
 
Gez. 
Martin Schiller 
Richard Mol

Beratungsverlauf (1)

04.02.2020 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Leostraße 16B
  • Bahnhofstraße 9

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0636/2019
Typ
Vorlagen
Datum
01.07.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37