V/0636/2019
Fair formuliert
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Anlage_Antrag A-R/0017/2019
3300 Zeichen
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0017/2019
SPD -Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511 750
www.spd-muenster.de
Ein „Stern“ als Zeichen für die Gleichberechtigung
Ratsantrag
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Die Verwaltung nutzt in Zukunft bei sämtlichem Schriftverkehr der Verwaltung
eine geschlechtsumfassende Formulierung (zum Beispiel „Studierende“). Das
gilt für E-Mails, Briefe, Präsentationen, Internetseiten, Broschüren und Flyer,
Pressemitteilungen, Vorlagen, Drucksachen, interne Mitteilungen, etc..
2. Eine geschlechtsumfassende Ansprache ist nicht immer möglich. In diesem Fall
wird der Genderstern als Darstellungsmittel aller sozialen Geschlechter und Ge-
schlechtsidentitäten genutzt (zum Beispiel „Schüler*innen“).
3. Die persönliche Ansprache direkt bekannter Personen bleibt auch in Zukunft
individuell.
4. Durch diesen Beschluss wird die Empfehlung "Vokabelheft Fair formuliert
‚Der Mörder ist immer … die Gärtnerin‘" abgelöst.
Begründung:
Artikel 3 des Grundgesetzes fordert von uns die Gleichberechtigung und Gleichbe-
handlung aller Menschen - gleich welchen Geschlechts. Das Bundesverfassungsgericht
hat bereits Ende 2017 entschieden, dass Personen, die sich dauerhaft weder dem
männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, in ihren Grundrechten
verletzt werden, wenn bei einer Auswahl positiv nur eine männliche oder weibliche
Geschlechtszuordnung möglich ist.
Verwaltungssprache in Münster soll alle Menschen ansprechen. Frauen und Männer
und solche, die sich selbst nicht als Frau oder Mann beschreiben. Ziel ist es, eine Spra-
che zu implementieren, mit der die Vielfalt und Vielzahl geschlechtlicher Identitäten
beachtet wird. Das ist deutlich mehr als der bisherige sprachliche Ausgleich zwischen
männlichen und weiblichen Identitäten. Zu diesem Schritt hatte sich die Stadt Münster
26 .03 .2019
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bereits im Jahr 2012 in einer beachteten Vorreiterrolle entschlossen.
Sprache bildet gesellschaftliche Wirklichkeiten ab, hat aber auch einen großen Einfluss
auf die Wirklichkeit und kann diese mit verändern. Eine geschlechtsumfassende Spra-
che soll dafür sorgen, dass sich mehr Menschen angesprochen führen und kann damit
dazu beitragen, die Gleichstellung aller Geschlechter in der Gesellschaft zu ermögli-
chen. Dies gilt insbesondere für Menschen, die sich nicht als Mann oder als Frau defi-
nieren können oder wollen.
Die Empfehlungen zur geschlechtergerechten Sprache sind nur ein kleiner Teil dessen,
was wir für Geschlechtergerechtigkeit tun müssen. Aber sie sind ein wichtiger Schritt
dorthin.
Wenn man es zwei von drei Geschlechtern zugesteht, sich in der Verwaltungssprache
wiederzufinden, kann man es dem dritten kaum verweigern.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster
Dr. Michael Jung Stephan Brinktrine Doris Feldmann
Philipp Hagemann Marius Herwig Dr. Cornelia Jäger
Mathias Kersting Michael Kleyboldt Marianne Koch
Katharina Köhnke Thomas Kollmann Gaby Kubig-Stel tig
Hedwig Liekefedt Mustafa Schat Anne Schulze Wi ntzler
Petra Seyfferth Ludger Steinmann Beate Vilhjalmsso n
Maria Winkel
Anlage A
2118 Zeichen
Anlage A zur V/0636/2019 Kurzüberblick Für die Stadtverwaltung gelten im Schriftverkehr, in Veröffentlichungen und Dokumenten weiterhin die amtlichen Rechtschreibregeln. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dia- log“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln. Dazu trägt auch integrierte Medienarbeit für die Stadt Münster bei, die für Medienpartner Voraus- setzungen für die Berichterstattung über Leistungen und Ziele der Stadt schafft und die Einwohne- rinnen und Einwohner der Stadt durch Veröffentlichungen der Medien und in städtischen Publikati- onen informiert. Der verwaltungsinterne Ratgeber "Fair formuliert", der auch im Internet veröffentlicht ist, wird aktua- lisiert - auch unter Berücksichtigung von Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesverfas- sungsgerichts vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16). Finanzierung Produktgruppe: 0107 Public Relations Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Stadt Münster "bedient sich in ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Wort und Bild einer ver- ständlichen und diskriminierungsfreien Sprache, in der sich auch die Lebenswirklichkeit der Men- schen widerspiegelt. Dabei beachtet die Stadt Münster unter anderem die Beschlüsse des Rates zum Migrationsleitbild, zum Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und zur Europäischen Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene" (Geschäfts- anweisung zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit v. 01.06.2017).
Beschlussvorlage
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V/0636/2019
V/0636/2019
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Fair formuliert
Beratungsfolge
03.09.2019 Ausschuss für Gleichstellung Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Für die Stadtverwaltung Münster gelten im Schriftverkehr, in Veröffentlichungen und Dokumenten
die amtlichen Rechtschreibregeln.
2. Im Rahmen dieses amtlichen Regelwerks verwendet sie, soweit möglich, geschlechtsumfassende
oder geschlechtsneutrale Formulierungen. Direkt bekannte Personen werden in persönlicher Form
angesprochen ("Sehr geehrte Frau Meier", "Guten Tag Max Müller" …). Der verwaltungsinterne Rat-
geber "Fair formuliert", der auch im Internet veröffentlicht ist, wird aktualisiert. Dabei sind auch Kon-
sequenzen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der geschlechtlichen
Identität derjenigen zu berücksichtigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weibli-
chen Geschlecht zuordnen lassen (1 BvR 2019/16).
3. Damit sind die Anträge A-R/0017/2019 der SPD-Fraktion ("Ein 'Stern' als Zeichen für die Gleichbe-
rechtigung") und A-R/0028/2019 der AfD-Ratsgruppe ("Deutsche Sprache schützen - Gendergerech-
te Sprache ablehnen") erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Begründung:
Zu 1.:
a)
Schreibweisen wie Stern (Asterisk, Gender-Stern), Unterstrich (Gender-Gap), Binnen-I (Binnenma-
juskel) oder Ausrufezeichen statt Binnen-I finden sich nicht im Regelwerk der deutschen Rechtschrei-
bung, sie sind von den amtlichen Orthografieregeln nicht gedeckt.
Presse- und Informationsamt
31.07.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Schiek
Telefon: 492 13 00
Schiek@stadt-muenster.de
- 2 -
V/0636/2019
Das bestätigt das Bibliografische Institut ("Richtig gendern", Dudenverlag). Deshalb raten auch ande-
re Stellen wie die Sprachberatung der Stiftung Deutsche Sprache oder die Arbeitsstelle Sprachaus-
kunft und Sprachberatung der Universität Vechta dezidiert von solchen Schreibweisen ab, unter an-
derem weil sie "den gültigen Rechtschreibregeln widersprechen" (Sprachberatung Uni Vechta).
Sprache ist lebendig, sie verändert und entwickelt sich und entsprechend wird auch das Regelwerk
der Rechtschreibung von Zeit zu Zeit angepasst. Der jeweils aktuelle Stand dieses Regelwerks ist
Konsens und Basis für bestmögliche Verständlichkeit von Dokumenten, Schreiben und Veröffentli-
chungen für möglichst viele Menschen. Deshalb entsprechen zum Beispiel auch sämtliche Texte der
großen deutschsprachigen Nachrichtenagenturen, die in Print- und Onlinemedien täglich in Millionen-
auflage veröffentlicht werden, uneingeschränkt dem amtlichen Regelwerk ("Die deutsche Recht-
schreibung", Dudenverlag, 27. Aufl., S. 147).
Die Stadtverwaltung hat diese orthografiekonforme Schreibweise für ihre Beschäftigten in der Ge-
schäftsanweisung zur Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für verbindlich erklärt:
"Schriftliche Texte haben folgenden Anforderungen zu genügen:
- verständliche Sprache
- Befolgung der Regeln der amtlichen Rechtschreibung
- Gendergerechtigkeit
Sofern kein geschlechtsneutraler Begriff verwendet wird, wird verwaltungsweit die männliche und
weibliche Form voll ausgeschrieben oder mit Quer- und Bindestrich abgegrenzt."
b)
"Kreative Lösungen" mit Asterisk oder Binnen-I oder Gender-Gap sind nicht nur ein Eingriff in die
deutsche Grammatik. Sie sind aktuell nur bedingt suchmaschinentauglich. In der praktischen Anwen-
dung sind sie nicht konsequent realisierbar (Beispiele: "Die Lehrerin sagte zu den Schüler*innen" ist
falsch, korrekt wäre "Die Lehrerin sagte zu den Schülern*innen"; bei Verwendung des Gender-Gap
verschwindet der Unterstrich bei Unterstreichungen "Den Mitarbeiter_innen stehen 30 Urlaubstage
zu.").
Außerdem schaffen sie neue Verständnisprobleme für Menschen, die auf barrierefreie oder leicht les-
und verstehbare Texte angewiesen sind. So wird etwa der Gender-Stern von manchen Vorlesepro-
grammen für Menschen mit beeinträchtigtem Sehvermögen als "Sternchen" vorgelesen und nicht
durch den glottalen Stopp einer kurzen Atempause gekennzeichnet. Von Seiten der Menschen mit
Lernschwierigkeiten oder geistiger Behinderung wird darauf hingewiesen, dass sie Schwierigkeiten
haben könnten, Texte mit Gender-Stern richtig zu verstehen.
c)
Linguistische, sprach- und genderphilosophische, feministische und schriftstellerische Debatten leis-
ten wichtige Beiträge zur Weiterentwicklung der Sprache. Ihr Ergebnis schlägt sich perspektivisch im
Regelwerk der deutschen Sprache nieder. Die Stadtverwaltung sieht davon ab, für ihre Veröffentli-
chungen, Dokumente und Briefe die Les- und Schreibart einer der Seiten als für sich verbindlich zu
erklären, die an den laufenden Debatten mit zumeist sich gegenseitig ausschließenden Positionen
und Lösungen beteiligt sind.
Zu 2.:
Die für Beschäftigte der Stadtverwaltung verbindliche amtliche Rechtschreibung ermöglicht insbeson-
dere folgende Varianten:
- Doppelnennung ("Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter")
- Schrägstrich als Kurzform, ggf. mit Ergänzungs-Bindestrich
- Plural statt Singular ("Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" statt "Jede Mitarbeiterin und jeder Mit-
arbeiter")
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- Substantivierung ("Studierende", "Abgeordnete", "Ältere")
- Sachbezeichnung statt Personenbezeichnung ("Leitung" statt "Leiterin oder Leiter")
- Bildung von Relativsätzen ("Alle, die teilnahmen", "Wer einen Antrag stellt …")
Daneben gehörte die Stadtverwaltung zu den ersten Kommunen, die die Entscheidung des Bundes-
verfassungsgerichts vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16) umgesetzt hat, in deren Konsequenz Stellen
geschlechtsneutral so auszuschreiben sind, dass sich das Stellenangebot auf das männliche, das
weibliche und auf das dritte Geschlecht bezieht. In Stellenanzeigen heißt es deshalb z.B.: "Arzt/Ärztin
(m/w/d)", "Mitarbeiter/-in (m/w/d)". U.a. dieser Aspekt wird sich in der geplanten Aktualisierung des
internen Ratgebers "Fair formuliert" niederschlagen.
Die Verwaltung wird die weitere Entwicklung der gesellschaftlichen und politischen Diskussion und
eventuelle gesetzliche Regelungen aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls aktiv aufgreifen.
Markus Lewe
Anlage_Antrag A-R/0028/2019
1984 Zeichen
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0028/2019 AfD -Ratsgruppe Münster Mitglieder Leostraße 16 B 48153 Münster Marrtin Schiller (Sprecher) Richard Frederik Mol +49(251) 60688623 martin.schiller@afd-muenster.de www. afd -muenster.de Deutsche Sprache schützen – Gendergerechte Sprache ablehnen AfD-Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster Leostr. 16-B 48153 Münster Tel. (0251) 60688623 martin.schiller@afd-muenster.de Antrag an den Rat der Stadt Münster Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Stadt Münster verzichtet auf die Einführung von gendergerechten und geschlechtsumfassenden Formulierungen in allen öffentlichen und persönlich adressierten Dokumenten. Das generische Maskulinum ist die Standardformulierung in allen öffentlichen Dokumenten. Persönliche Schreiben der Verwaltung berücksichtigen das Geschlecht der Adressaten. In diesen Fällen wird entweder die weibliche oder die männliche Form verwendet. Begründung: Die Amtssprache ist deutsch. Öffentliche Dokumente müssen für den Leser und Adressaten verständlich sein. Mit dieser Forderung sind unklare und für den Leser nicht eindeutige Formulierungen unvereinbar. Durch Gendersprech und geschlechtsumfassende Ansprachen wird aber genau dies erreicht. Diese sind zudem Ausdruck einer politischen Genderideologe, die das natürliche Verhältnis der Geschlechter auflösen will. Weil sie glaubt der Mensch ließe sich beliebig kognitiv umprogrammieren. Die deutsche Sprache ist der Grundbaustein der deutschen Kultur. Deutschland ist erst durch eine einheitliche und verbindende Sprache zu einer Nation geworden. Die deutsche Sprache ist ein wesentlicher Baustein der kulturellen Identität. Sie ist daher essentiell für ein gutes Zusammenleben der Menschen in Münster. Versuche die deutsche Sprache aufzuweichen, mit Anglizismen zu durchsetzen oder durch politischen Neusprech zu ersetzen, sind daher konsequent abzulehnen. Gez. Martin Schiller Richard Mol
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Zur SitzungOrte (2)
- Leostraße 16B
- Bahnhofstraße 9
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0636/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.07.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37