Mandari Insight

0870/2019

Verteilung der verbleibenden Mittel zur Förderung von Interkulturellen Zentren für das Jahr 2019

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.03.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.04.2019, TOP 10.10

Anlage 2 - Nachbeantragung Förderung Interkulturelle Zentren zum 28.02.2019

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 zur Beschlussvorlage Verteilung der verbleibenden Mittel zur Zentren-Förderung 2019

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Nachbeantragung Förderung Interkulturelle Zentren zum 28.02.2019

3644 Zeichen

lfd. 
Nr. 
Träger/
Einrichtung
Orga.-struk-
tur Zielgruppe 
Vernetzunge
n, Projekte, 
Drittmittel
Personal 
Hauptamtler
Nebenamtler/Honorar
kräfte
 Ehrenamtler
Kursangebote Angebote nicht in 
Kursform
Einzel-veranstaltungen 
jährlich
Kate-gorie
Förder-
betrag
1
Caritasverba
nd für die 
Stadt Köln 
e.V., 
Zentrum 
Querbeet 
Kapellenstr. 
45, 51103 
Köln
Wohl-
fahrts-
verband
Erwachsene, Jugendliche und Kinder / 
Afghanistan, Bangladesh, Bulgarien, 
Deutschland, Eritrea, Irak, Iran, Kongo, 
Serbien/Mazedonien, Syrien, Türkei
6 
Vernetzunge
n, 
8Kooperation
en ohne 
Koopvereinb
arung, 3 
Projekte, 
Drittmittel
4 HA
3 NA
10 EA
27 W-Std. 
Muttersprl.Unterricht, 
Gesprächsgruppen 
schulische Förderung, 
Austausch zu MSO’s, 
Nähkurse
20 W-Std. Info-VA zur 
Stärkung rechtl.+sozialer 
Kompetenz, Fortbildung für 
Ehrenamtler, 
Konflikttraining, Musik, 
Friedenswerkstatt, Offener 
TreffBewerwbungstraining
8 Veranstaltungen Tag der 
Begegnung, interreligöse 
Veranstatlungen, 
Kunstausstellung, Martins-
Umzug
großes Zentrum 
18.000,00 €
2
Offene Welt - 
italienische 
Kultur im 
Dialog e.V.
 Zugweg 22 
 50677 Köln
e.V.
Junge Erwachsene, EU-Zuwanderer, 
Senioren, eltern mit Kindern / 
Unterschiedliche Nationalitäten (Italien, 
Iran, Indien, Eritrea, Türkei, Südamerika, 
Griechenland, Spanien, Geflüchtete)
4 
Vernetzunge
n, 6 
Kooperatione
n (davon 2 
mit Koop-
Vereinbarung
), 1 Projekt, 
Drittmittel
0 HA, 7 NA ,   
3 EA 
12 W-Std.
Theater, Yoga, Italienisch, 
Eltern-Kind-Gruppen 
(Leseförderung und 
kreatives Gestalten)
20 W-Std.
Mütter-, Senioren-Café. 
Filmabende, Seniorenchor, 
Folkloregruppe, 
Literatur&Küche
44 Veranstaltungen
Lesungen, Ausstellungen, 
Konzerte, 
Diskussionsabende, 
Ausflüge, Feste und Feiern
mittleres Zentrum
8.000,00 €
3
Alevitisches 
Kulturzentru
m Porz
e.V.
Frauen, Kinder und Jugendliche, 
SeniorenInnen, verschiedener 
Migrantengruppen wie Türken, Kurden, 
Armenier 
3 
Vernetzunge
n und 10 
Kooperatione
n davon 7 mit 
Kooperations
vertrag
0 HA,              
5 NA,  11 EA
22 W-Std. Nachhilfe, 
Gitarre, Baglama, Chor, 
Volkstanz, Deutschkurs für 
Frauen und 
Alphabetisierungskurs Ü 50
14 Std. Wo / Frauentreff, 
Seniorentreff, Jugendtreff, 
Gesprächskreis
Ca. 21  Veranstaltungen / 
Politische Bildung, 
Antirassismus, Gesundheit, 
Identität, Erziehung 
(Mutterkind, Vaterkind)
kleines Zentrum
4.000,00 €
4
Islamischer 
Kulturverein 
e.V.,
Tempelstr. 
42-44,
50679 Köln
e.V. Menschen aus verschiedenen Nationen, 
Flüchtlingskinder, Jugendliche, Frauen 0
0 HA 
4 NA.
7 EA
Das Kursangebot umfasst 
bei 17 Std/Wo bei 40 
Wochen im Jahr: 
Sprachunterricht Deutsch, 
Türkisch und Arabisch 
Berufsvorbereitung, Mal 
und Bastelgruppe, 
Kochunterricht
Das Angebot umfasst bei 6 
Std/Wo bei 40- 52 Wochen 
im Jahr : Sportangebote, 
Seminare über Islam, 
Begegnung für Flüchtlinge, 
Ernährungsberatung
4 Einzelveranstaltungen: 
Tag der offenen Tür, 
Freitagsangebote, 
Dialogabende, Straßenfest 
kleines Zentrum
500,00 €
5
Magnet e.V.  
Sigrid-Undset-
Str.12, 51103 
Köln
e.V.
- Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 
27 mit und ohne Migrationshintergrund, -
junge Familien allen Nationalitäten, - 
allein erziehende Mütter und Väter allen 
Nationalitäten, - Senioren - überwiegend 
aus GUS-Ländern
2 Netzwerke, 
7 
Kooperatione
n (ohne 
Vertrag), 1 
Projekt, 
Drittmittel
2 HA, 5 NA, 
14 EA
30 W-Std. musische 
Angebote
10 W-Std. Theater mit 
Jugendlichen, Spiel und 
Gesellichkeit mit Senioren
45 Veranstaltungen – 
Kulturveranstatlungen, 
Ausflüge Gesundes Essen, 
Kinder-Disco, Wissensquiz
mittleres Zentrum
5.410,00 €
35.910,00 €
Anlage 2 Nachbeantragung Förderung Interkulturelle Zentren zum 28.02.2019

Beschlussvorlage Rat

8704 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162 
 
Vorlagen-Nummer 
 0870/2019 
Freigabedatum 
12.03.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verteilung der verbleibenden Mittel zur Förderung von Interkulturellen Zentren für das Jahr 
2019 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 über die Verwendung 
der Haushaltsmittel 2019 in Höhe von 35.910 € gemäß Anlage 2. 
Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Zeile 15, 
Transferleistungen zur Verfügung. 
 
 
 
Integrationsrat 12.03.2019 
Ausschuss Soziales und Senioren 14.03.2019 
Finanzausschuss 01.04.2019 
Rat 04.04.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 35.910      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Verfahren: Zugewiesene Haushaltsmittel für den Integrationsrat 
Gemäß Hauptsatzung der Stadt Köln in der Fassung der 13. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 
der Stadt Köln vom 13. Oktober 2014 weist der Rat dem Integrationsrat Mittel zu, die dieser nach der 
Maßgabe einer vom Rat zu beschließenden Richtlinie zur Förderung der Integrationsarbeit in Köln 
selbständig vergeben kann.  
Dabei handelt es sich insbesondere um Zuschüsse für die Arbeit von Vereinen, Zentren und Initiati-
ven, die in der Migrations-, Integrations- und Antidiskriminierungsarbeit tätig sind. 
Die Beschlüsse des Integrationsrates über die Verwendung von Haushaltsmitteln gibt die Verwaltung 
den entsprechenden Fachausschüssen und dem Finanzausschuss unverzüglich zur Kenntnis. Der 
Rat entscheidet abschließend.  
Verteilung der Mittel zur Förderung der Interkulturellen Zentren 2019 
Im Haushaltsplan 2019 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hil-
fen, in Zeile 15, Transferleistungen stehen Mittel zur Förderung von Interkulturellen Zentren in Höhe 
von insgesamt 446.000 € zur Verfügung. Davon entfallen 396.000 € auf die unverändert laufend ein-
gestellte Zentren-Förderung und 50.000 € auf die zusätzlichen Mittel aus dem Interkulturellen Maß-
nahmenprogramm über das „Integrationsbudget“. 
Der Ausschuss Soziales und Senioren hat am 29.10.2007 die Richtlinie zur Anerkennung und Förde-
rung von Interkulturellen Zentren beschlossen. 
Der Rat hat am 14.02.2019 (Integrationsrat am 21.01.2019) über die Verteilung von 410.090,00 Euro 
und die Setzung einer zweiten Antragsfrist zum 28.02.2019 für die verbliebenen Mittel von 35.910,00 
Euro beschlossen (Vorlage 0019/2019). 
Die Anträge werden nach der oben genannten Richtlinie bearbeitet. Voraussetzung zur Förderung ist 
unter anderem, dass ein Zuschussbedarf durch einen Kostenplan nachgewiesen wird, der alle vo-
raussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des Zentrums beinhaltet. Die vorgelegten Kostenpläne der 
Antragsteller weisen teilweise sehr hohe Zuschussbedarfe auf, die die maximale Höhe der Zentren-

3 
förderung übersteigen. Die Bedarfe müssen aus eigenen Mitteln bzw. Umschichtungen sichergestellt 
werden. 
 
Antragsberechtigt sind anerkannte Zentren, die im laufenden Jahr noch keine Förderung der dem 
Umfang ihrer Kategorie entsprechenden Förderpauschale erhalten haben. Zentren, denen bereits die 
volle Fördersumme gemäß der Kategorie des Zentrums gewährt wurde, sind nicht antragsberechtigt. 
Vorrangig wurden Zentren berücksichtigt, die für das laufende Jahr noch keinen oder einen nicht frist-
gerechten Antrag  gestellt hatten, bisher aber regelmäßig gefördert wurden. Grundlage für diese Prio-
risierung ist der Beschluss 2050/2013 des Integrationsrates, mit dem dieser die Kontinuität der Arbeit 
bewährter Zentren sichern will. Bisher noch nicht geförderte, aber anerkannte Zentren fallen nicht 
hierunter. 
Die restlichen Fördermittel wurden nach einem Proporz an die weiteren berechtigten Antragsteller 
verteilt. Hierbei wurde davon ausgegangen, dass alle Zentren, die bereits eine Bewilligung der Förde-
rung erhalten haben, mit der zum 15.11.2018 vorgelegten Finanzplanung erklärt haben, im Rahmen 
des vorgelegten Kostenplans das Zentrum weiterführen zu können. Eine Erhöhung der Förderung bis 
zur Ausschöpfung der Pauschale ist in diesem Falle nicht für den Fortbestand des betreffenden Zent-
rums notwendig. 
In der genannten Frist zur Nachbeantragung wurden insgesamt 6 Anträge gestellt. Es sollen jeweils 
ein kleines, ein mittleres und ein großes Zentrum weiter gefördert werden, die bislang für das laufen-
de Jahr nicht berücksichtigt worden waren. Darüber hinaus wurde ein Interkulturelles Zentrum, das 
mit der Beschlussvorlage 0019/2019 aufgrund des vorgelegten Finanzplans nicht im vollen Umfang 
der vorgesehenen Pauschale berücksichtigt wurde, auf Antrag erneut geprüft. Der zweite Antrag des 
Zentrums Atlant e.V. konnte wegen Widersprüchen in den Angaben zum Erstantrag, die auch bei 
einer telefonischen Rücksprache nicht ausgeräumt werden konnten, nicht berücksichtigt werden. 
Das IK-Zentrum Magnet e.V. hat ebenfalls einen Antrag auf Förderung im Rahmen der zweiten An-
tragsfrist gestellt. Das Zentrum war im vergangenen Jahr wegen organisatorischer Schwierigkeiten 
nicht gefördert worden. Nachdem der Träger geeignete Maßnahmen zur organisatorischen Stabilisie-
rung getroffen hat, wird nun der Antrag für die Zeit von März 2019 bis Dezember 2019 berücksichtigt. 
 
Die Förderung erfolgt bei Erfüllung der Mindestvoraussetzungen als Pauschalförderung nach gewich-
teten Kriterien in den folgenden 3 Förderkategorien.  
Kategorie 1            Größeres Zentrum  18.000 €  
Kategorie 2            Mittleres Zentrum  8.000 €  
Kategorie 3            Kleineres Zentrum  4.000 €  
 
Die Einstufung in die jeweilige Förderkategorie ist nach Gesamtbeurteilung der Ausrichtung und der 
Angebote der Einrichtungen nach den festgelegten Kriterien erfolgt. Auch bei Erfüllung einzelner Kri-
terien einer höheren Kategorie (Organisationsstruktur, Personal, Vernetzung) ist die Gesamtbeurtei-
lung für die Einstufung maßgeblich.  
Die Kriterien der jeweiligen Einstufung sind aus der Anlage 1 zu entnehmen. 
In der Regel können nur anerkannte Interkulturelle Zentren eine Förderung erhalten. Zentren, die sich 
in Gründung oder im Aufbau befinden, kann eine Förderung als Anschubfinanzierung bereits vor der 
Anerkennung im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel gewährt werden (80% des Förderbetra-
ges der jeweils eingestuften Kategorie).  
Bei der Verteilung der Mittel geht die Verwaltung wie schon in den Jahren zuvor von dem Erfordernis 
aus, die Kontinuität der seit Jahren zielgerichtet aufgebauten und bewährten Integrationsarbeit zu 
gewährleisten. Die Förderung von neu anerkannten Zentren, die regelmäßig eine gute und adressa-
tengerechte Angebotsstruktur aufgebaut haben und vorhalten, erfolgt im Rahmen der jeweils im 
Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.

4 
 
 
So ergibt sich für das Jahr 2019 die folgende Verteilung der Mittel: 
 
Zentrum Nachbeantragt 
am 
Bisher für 2019 
bewilligt 
Nachbeantragte 
Summe 
bewilligt 
Alevitisches 
Kulturzentrum 
22.11.2018 0,00 € 4000,00 € 4.000,00 € 
Caritas IK-
Zentrum Kalk 
30.11.2018 0,00 € 18.000,00 € 18.000,00 € 
Offene Welt 30.11.2018 0,00 € 8.000,00 € 8.000,00 € 
Islamisches 
Kulturzentrum 
20.02.2019 3.000,00 € 500,00 € 500,00 € 
Magnet e.V. 27.02.2019 0,00 €€ 8.000,00 € 5.410,00 € 
  Summe  35.910,00 € 
Im Ansatz 2019 in Höhe von 446.000 € werden damit die verbliebenen 35.910 € zur Förderung der 
Interkulturellen Zentren vollständig eingesetzt. 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die mit Beschlussvorlage 0019/2019 angesetzte Antragsfrist zum 28.02.2019 liegt einen Tag nach 
der vorgezogenen Frist zur Einreichung der Beschlussvorlage. Um unnötige Härten für die zu för-
dernden Träger und Einrichtungen zu vermeiden, wird ein Beschluss über die Bewilligung der Mittel in 
der zweiten Beratungsfolge 2019 bis zum 04.04.2019 (Rat) angestrebt. 
 
Anlagen 
 Anlage 1 Kriterien der Einstufung der Zentren in die Kategorien kleinere, mittlere und größere 
Zentren. 
 Anlage 2 Übersicht über die Verteilung der Zentrenförderung

Beratungsverlauf (4)

12.03.2019 Integrationsrat
TOP 8.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
01.04.2019 Finanzausschuss
TOP 10.20 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.04.2019 Rat
TOP 10.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0870/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.03.2019
Erstellt
07.03.2019 13:37