0870/2019
Verteilung der verbleibenden Mittel zur Förderung von Interkulturellen Zentren für das Jahr 2019
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Anlage 2 - Nachbeantragung Förderung Interkulturelle Zentren zum 28.02.2019
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lfd. Nr. Träger/ Einrichtung Orga.-struk- tur Zielgruppe Vernetzunge n, Projekte, Drittmittel Personal Hauptamtler Nebenamtler/Honorar kräfte Ehrenamtler Kursangebote Angebote nicht in Kursform Einzel-veranstaltungen jährlich Kate-gorie Förder- betrag 1 Caritasverba nd für die Stadt Köln e.V., Zentrum Querbeet Kapellenstr. 45, 51103 Köln Wohl- fahrts- verband Erwachsene, Jugendliche und Kinder / Afghanistan, Bangladesh, Bulgarien, Deutschland, Eritrea, Irak, Iran, Kongo, Serbien/Mazedonien, Syrien, Türkei 6 Vernetzunge n, 8Kooperation en ohne Koopvereinb arung, 3 Projekte, Drittmittel 4 HA 3 NA 10 EA 27 W-Std. Muttersprl.Unterricht, Gesprächsgruppen schulische Förderung, Austausch zu MSO’s, Nähkurse 20 W-Std. Info-VA zur Stärkung rechtl.+sozialer Kompetenz, Fortbildung für Ehrenamtler, Konflikttraining, Musik, Friedenswerkstatt, Offener TreffBewerwbungstraining 8 Veranstaltungen Tag der Begegnung, interreligöse Veranstatlungen, Kunstausstellung, Martins- Umzug großes Zentrum 18.000,00 € 2 Offene Welt - italienische Kultur im Dialog e.V. Zugweg 22 50677 Köln e.V. Junge Erwachsene, EU-Zuwanderer, Senioren, eltern mit Kindern / Unterschiedliche Nationalitäten (Italien, Iran, Indien, Eritrea, Türkei, Südamerika, Griechenland, Spanien, Geflüchtete) 4 Vernetzunge n, 6 Kooperatione n (davon 2 mit Koop- Vereinbarung ), 1 Projekt, Drittmittel 0 HA, 7 NA , 3 EA 12 W-Std. Theater, Yoga, Italienisch, Eltern-Kind-Gruppen (Leseförderung und kreatives Gestalten) 20 W-Std. Mütter-, Senioren-Café. Filmabende, Seniorenchor, Folkloregruppe, Literatur&Küche 44 Veranstaltungen Lesungen, Ausstellungen, Konzerte, Diskussionsabende, Ausflüge, Feste und Feiern mittleres Zentrum 8.000,00 € 3 Alevitisches Kulturzentru m Porz e.V. Frauen, Kinder und Jugendliche, SeniorenInnen, verschiedener Migrantengruppen wie Türken, Kurden, Armenier 3 Vernetzunge n und 10 Kooperatione n davon 7 mit Kooperations vertrag 0 HA, 5 NA, 11 EA 22 W-Std. Nachhilfe, Gitarre, Baglama, Chor, Volkstanz, Deutschkurs für Frauen und Alphabetisierungskurs Ü 50 14 Std. Wo / Frauentreff, Seniorentreff, Jugendtreff, Gesprächskreis Ca. 21 Veranstaltungen / Politische Bildung, Antirassismus, Gesundheit, Identität, Erziehung (Mutterkind, Vaterkind) kleines Zentrum 4.000,00 € 4 Islamischer Kulturverein e.V., Tempelstr. 42-44, 50679 Köln e.V. Menschen aus verschiedenen Nationen, Flüchtlingskinder, Jugendliche, Frauen 0 0 HA 4 NA. 7 EA Das Kursangebot umfasst bei 17 Std/Wo bei 40 Wochen im Jahr: Sprachunterricht Deutsch, Türkisch und Arabisch Berufsvorbereitung, Mal und Bastelgruppe, Kochunterricht Das Angebot umfasst bei 6 Std/Wo bei 40- 52 Wochen im Jahr : Sportangebote, Seminare über Islam, Begegnung für Flüchtlinge, Ernährungsberatung 4 Einzelveranstaltungen: Tag der offenen Tür, Freitagsangebote, Dialogabende, Straßenfest kleines Zentrum 500,00 € 5 Magnet e.V. Sigrid-Undset- Str.12, 51103 Köln e.V. - Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 27 mit und ohne Migrationshintergrund, - junge Familien allen Nationalitäten, - allein erziehende Mütter und Väter allen Nationalitäten, - Senioren - überwiegend aus GUS-Ländern 2 Netzwerke, 7 Kooperatione n (ohne Vertrag), 1 Projekt, Drittmittel 2 HA, 5 NA, 14 EA 30 W-Std. musische Angebote 10 W-Std. Theater mit Jugendlichen, Spiel und Gesellichkeit mit Senioren 45 Veranstaltungen – Kulturveranstatlungen, Ausflüge Gesundes Essen, Kinder-Disco, Wissensquiz mittleres Zentrum 5.410,00 € 35.910,00 € Anlage 2 Nachbeantragung Förderung Interkulturelle Zentren zum 28.02.2019
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162 Vorlagen-Nummer 0870/2019 Freigabedatum 12.03.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verteilung der verbleibenden Mittel zur Förderung von Interkulturellen Zentren für das Jahr 2019 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 über die Verwendung der Haushaltsmittel 2019 in Höhe von 35.910 € gemäß Anlage 2. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Zeile 15, Transferleistungen zur Verfügung. Integrationsrat 12.03.2019 Ausschuss Soziales und Senioren 14.03.2019 Finanzausschuss 01.04.2019 Rat 04.04.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 35.910 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Verfahren: Zugewiesene Haushaltsmittel für den Integrationsrat Gemäß Hauptsatzung der Stadt Köln in der Fassung der 13. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Köln vom 13. Oktober 2014 weist der Rat dem Integrationsrat Mittel zu, die dieser nach der Maßgabe einer vom Rat zu beschließenden Richtlinie zur Förderung der Integrationsarbeit in Köln selbständig vergeben kann. Dabei handelt es sich insbesondere um Zuschüsse für die Arbeit von Vereinen, Zentren und Initiati- ven, die in der Migrations-, Integrations- und Antidiskriminierungsarbeit tätig sind. Die Beschlüsse des Integrationsrates über die Verwendung von Haushaltsmitteln gibt die Verwaltung den entsprechenden Fachausschüssen und dem Finanzausschuss unverzüglich zur Kenntnis. Der Rat entscheidet abschließend. Verteilung der Mittel zur Förderung der Interkulturellen Zentren 2019 Im Haushaltsplan 2019 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hil- fen, in Zeile 15, Transferleistungen stehen Mittel zur Förderung von Interkulturellen Zentren in Höhe von insgesamt 446.000 € zur Verfügung. Davon entfallen 396.000 € auf die unverändert laufend ein- gestellte Zentren-Förderung und 50.000 € auf die zusätzlichen Mittel aus dem Interkulturellen Maß- nahmenprogramm über das „Integrationsbudget“. Der Ausschuss Soziales und Senioren hat am 29.10.2007 die Richtlinie zur Anerkennung und Förde- rung von Interkulturellen Zentren beschlossen. Der Rat hat am 14.02.2019 (Integrationsrat am 21.01.2019) über die Verteilung von 410.090,00 Euro und die Setzung einer zweiten Antragsfrist zum 28.02.2019 für die verbliebenen Mittel von 35.910,00 Euro beschlossen (Vorlage 0019/2019). Die Anträge werden nach der oben genannten Richtlinie bearbeitet. Voraussetzung zur Förderung ist unter anderem, dass ein Zuschussbedarf durch einen Kostenplan nachgewiesen wird, der alle vo- raussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des Zentrums beinhaltet. Die vorgelegten Kostenpläne der Antragsteller weisen teilweise sehr hohe Zuschussbedarfe auf, die die maximale Höhe der Zentren- 3 förderung übersteigen. Die Bedarfe müssen aus eigenen Mitteln bzw. Umschichtungen sichergestellt werden. Antragsberechtigt sind anerkannte Zentren, die im laufenden Jahr noch keine Förderung der dem Umfang ihrer Kategorie entsprechenden Förderpauschale erhalten haben. Zentren, denen bereits die volle Fördersumme gemäß der Kategorie des Zentrums gewährt wurde, sind nicht antragsberechtigt. Vorrangig wurden Zentren berücksichtigt, die für das laufende Jahr noch keinen oder einen nicht frist- gerechten Antrag gestellt hatten, bisher aber regelmäßig gefördert wurden. Grundlage für diese Prio- risierung ist der Beschluss 2050/2013 des Integrationsrates, mit dem dieser die Kontinuität der Arbeit bewährter Zentren sichern will. Bisher noch nicht geförderte, aber anerkannte Zentren fallen nicht hierunter. Die restlichen Fördermittel wurden nach einem Proporz an die weiteren berechtigten Antragsteller verteilt. Hierbei wurde davon ausgegangen, dass alle Zentren, die bereits eine Bewilligung der Förde- rung erhalten haben, mit der zum 15.11.2018 vorgelegten Finanzplanung erklärt haben, im Rahmen des vorgelegten Kostenplans das Zentrum weiterführen zu können. Eine Erhöhung der Förderung bis zur Ausschöpfung der Pauschale ist in diesem Falle nicht für den Fortbestand des betreffenden Zent- rums notwendig. In der genannten Frist zur Nachbeantragung wurden insgesamt 6 Anträge gestellt. Es sollen jeweils ein kleines, ein mittleres und ein großes Zentrum weiter gefördert werden, die bislang für das laufen- de Jahr nicht berücksichtigt worden waren. Darüber hinaus wurde ein Interkulturelles Zentrum, das mit der Beschlussvorlage 0019/2019 aufgrund des vorgelegten Finanzplans nicht im vollen Umfang der vorgesehenen Pauschale berücksichtigt wurde, auf Antrag erneut geprüft. Der zweite Antrag des Zentrums Atlant e.V. konnte wegen Widersprüchen in den Angaben zum Erstantrag, die auch bei einer telefonischen Rücksprache nicht ausgeräumt werden konnten, nicht berücksichtigt werden. Das IK-Zentrum Magnet e.V. hat ebenfalls einen Antrag auf Förderung im Rahmen der zweiten An- tragsfrist gestellt. Das Zentrum war im vergangenen Jahr wegen organisatorischer Schwierigkeiten nicht gefördert worden. Nachdem der Träger geeignete Maßnahmen zur organisatorischen Stabilisie- rung getroffen hat, wird nun der Antrag für die Zeit von März 2019 bis Dezember 2019 berücksichtigt. Die Förderung erfolgt bei Erfüllung der Mindestvoraussetzungen als Pauschalförderung nach gewich- teten Kriterien in den folgenden 3 Förderkategorien. Kategorie 1 Größeres Zentrum 18.000 € Kategorie 2 Mittleres Zentrum 8.000 € Kategorie 3 Kleineres Zentrum 4.000 € Die Einstufung in die jeweilige Förderkategorie ist nach Gesamtbeurteilung der Ausrichtung und der Angebote der Einrichtungen nach den festgelegten Kriterien erfolgt. Auch bei Erfüllung einzelner Kri- terien einer höheren Kategorie (Organisationsstruktur, Personal, Vernetzung) ist die Gesamtbeurtei- lung für die Einstufung maßgeblich. Die Kriterien der jeweiligen Einstufung sind aus der Anlage 1 zu entnehmen. In der Regel können nur anerkannte Interkulturelle Zentren eine Förderung erhalten. Zentren, die sich in Gründung oder im Aufbau befinden, kann eine Förderung als Anschubfinanzierung bereits vor der Anerkennung im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel gewährt werden (80% des Förderbetra- ges der jeweils eingestuften Kategorie). Bei der Verteilung der Mittel geht die Verwaltung wie schon in den Jahren zuvor von dem Erfordernis aus, die Kontinuität der seit Jahren zielgerichtet aufgebauten und bewährten Integrationsarbeit zu gewährleisten. Die Förderung von neu anerkannten Zentren, die regelmäßig eine gute und adressa- tengerechte Angebotsstruktur aufgebaut haben und vorhalten, erfolgt im Rahmen der jeweils im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel. 4 So ergibt sich für das Jahr 2019 die folgende Verteilung der Mittel: Zentrum Nachbeantragt am Bisher für 2019 bewilligt Nachbeantragte Summe bewilligt Alevitisches Kulturzentrum 22.11.2018 0,00 € 4000,00 € 4.000,00 € Caritas IK- Zentrum Kalk 30.11.2018 0,00 € 18.000,00 € 18.000,00 € Offene Welt 30.11.2018 0,00 € 8.000,00 € 8.000,00 € Islamisches Kulturzentrum 20.02.2019 3.000,00 € 500,00 € 500,00 € Magnet e.V. 27.02.2019 0,00 €€ 8.000,00 € 5.410,00 € Summe 35.910,00 € Im Ansatz 2019 in Höhe von 446.000 € werden damit die verbliebenen 35.910 € zur Förderung der Interkulturellen Zentren vollständig eingesetzt. Begründung für die Dringlichkeit: Die mit Beschlussvorlage 0019/2019 angesetzte Antragsfrist zum 28.02.2019 liegt einen Tag nach der vorgezogenen Frist zur Einreichung der Beschlussvorlage. Um unnötige Härten für die zu för- dernden Träger und Einrichtungen zu vermeiden, wird ein Beschluss über die Bewilligung der Mittel in der zweiten Beratungsfolge 2019 bis zum 04.04.2019 (Rat) angestrebt. Anlagen Anlage 1 Kriterien der Einstufung der Zentren in die Kategorien kleinere, mittlere und größere Zentren. Anlage 2 Übersicht über die Verteilung der Zentrenförderung
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0870/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 12.03.2019
- Erstellt
- 07.03.2019 13:37