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0870/2019

Verteilung der verbleibenden Mittel zur Förderung von Interkulturellen Zentren für das Jahr 2019

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.03.2019

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Anlage 2 - Nachbeantragung Förderung Interkulturelle Zentren zum 28.02.2019

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Ansehen

Anlage 1 zur Beschlussvorlage Verteilung der verbleibenden Mittel zur Zentren-Förderung 2019

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2 - Nachbeantragung Förderung Interkulturelle Zentren zum 28.02.2019

3644 Zeichen

lfd. 
Nr. 
Träger/
Einrichtung
Orga.-struk-
tur Zielgruppe 
Vernetzunge
n, Projekte, 
Drittmittel
Personal 
Hauptamtler
Nebenamtler/Honorar
kräfte
 Ehrenamtler
Kursangebote Angebote nicht in 
Kursform
Einzel-veranstaltungen 
jährlich
Kate-gorie
Förder-
betrag
1
Caritasverba
nd für die 
Stadt Köln 
e.V., 
Zentrum 
Querbeet 
Kapellenstr. 
45, 51103 
Köln
Wohl-
fahrts-
verband
Erwachsene, Jugendliche und Kinder / 
Afghanistan, Bangladesh, Bulgarien, 
Deutschland, Eritrea, Irak, Iran, Kongo, 
Serbien/Mazedonien, Syrien, Türkei
6 
Vernetzunge
n, 
8Kooperation
en ohne 
Koopvereinb
arung, 3 
Projekte, 
Drittmittel
4 HA
3 NA
10 EA
27 W-Std. 
Muttersprl.Unterricht, 
Gesprächsgruppen 
schulische Förderung, 
Austausch zu MSO’s, 
Nähkurse
20 W-Std. Info-VA zur 
Stärkung rechtl.+sozialer 
Kompetenz, Fortbildung für 
Ehrenamtler, 
Konflikttraining, Musik, 
Friedenswerkstatt, Offener 
TreffBewerwbungstraining
8 Veranstaltungen Tag der 
Begegnung, interreligöse 
Veranstatlungen, 
Kunstausstellung, Martins-
Umzug
großes Zentrum 
18.000,00 €
2
Offene Welt - 
italienische 
Kultur im 
Dialog e.V.
 Zugweg 22 
 50677 Köln
e.V.
Junge Erwachsene, EU-Zuwanderer, 
Senioren, eltern mit Kindern / 
Unterschiedliche Nationalitäten (Italien, 
Iran, Indien, Eritrea, Türkei, Südamerika, 
Griechenland, Spanien, Geflüchtete)
4 
Vernetzunge
n, 6 
Kooperatione
n (davon 2 
mit Koop-
Vereinbarung
), 1 Projekt, 
Drittmittel
0 HA, 7 NA ,   
3 EA 
12 W-Std.
Theater, Yoga, Italienisch, 
Eltern-Kind-Gruppen 
(Leseförderung und 
kreatives Gestalten)
20 W-Std.
Mütter-, Senioren-Café. 
Filmabende, Seniorenchor, 
Folkloregruppe, 
Literatur&Küche
44 Veranstaltungen
Lesungen, Ausstellungen, 
Konzerte, 
Diskussionsabende, 
Ausflüge, Feste und Feiern
mittleres Zentrum
8.000,00 €
3
Alevitisches 
Kulturzentru
m Porz
e.V.
Frauen, Kinder und Jugendliche, 
SeniorenInnen, verschiedener 
Migrantengruppen wie Türken, Kurden, 
Armenier 
3 
Vernetzunge
n und 10 
Kooperatione
n davon 7 mit 
Kooperations
vertrag
0 HA,              
5 NA,  11 EA
22 W-Std. Nachhilfe, 
Gitarre, Baglama, Chor, 
Volkstanz, Deutschkurs für 
Frauen und 
Alphabetisierungskurs Ü 50
14 Std. Wo / Frauentreff, 
Seniorentreff, Jugendtreff, 
Gesprächskreis
Ca. 21  Veranstaltungen / 
Politische Bildung, 
Antirassismus, Gesundheit, 
Identität, Erziehung 
(Mutterkind, Vaterkind)
kleines Zentrum
4.000,00 €
4
Islamischer 
Kulturverein 
e.V.,
Tempelstr. 
42-44,
50679 Köln
e.V. Menschen aus verschiedenen Nationen, 
Flüchtlingskinder, Jugendliche, Frauen 0
0 HA 
4 NA.
7 EA
Das Kursangebot umfasst 
bei 17 Std/Wo bei 40 
Wochen im Jahr: 
Sprachunterricht Deutsch, 
Türkisch und Arabisch 
Berufsvorbereitung, Mal 
und Bastelgruppe, 
Kochunterricht
Das Angebot umfasst bei 6 
Std/Wo bei 40- 52 Wochen 
im Jahr : Sportangebote, 
Seminare über Islam, 
Begegnung für Flüchtlinge, 
Ernährungsberatung
4 Einzelveranstaltungen: 
Tag der offenen Tür, 
Freitagsangebote, 
Dialogabende, Straßenfest 
kleines Zentrum
500,00 €
5
Magnet e.V.  
Sigrid-Undset-
Str.12, 51103 
Köln
e.V.
- Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 
27 mit und ohne Migrationshintergrund, -
junge Familien allen Nationalitäten, - 
allein erziehende Mütter und Väter allen 
Nationalitäten, - Senioren - überwiegend 
aus GUS-Ländern
2 Netzwerke, 
7 
Kooperatione
n (ohne 
Vertrag), 1 
Projekt, 
Drittmittel
2 HA, 5 NA, 
14 EA
30 W-Std. musische 
Angebote
10 W-Std. Theater mit 
Jugendlichen, Spiel und 
Gesellichkeit mit Senioren
45 Veranstaltungen – 
Kulturveranstatlungen, 
Ausflüge Gesundes Essen, 
Kinder-Disco, Wissensquiz
mittleres Zentrum
5.410,00 €
35.910,00 €
Anlage 2 Nachbeantragung Förderung Interkulturelle Zentren zum 28.02.2019

Anlage 1 zur Beschlussvorlage Verteilung der verbleibenden Mittel zur Zentren-Förderung 2019

6246 Zeichen

Anlage 1 zur Beschlussvorlage Verteilung der verbleibenden Mittel zur Zentren-
Förderung 2019 
 
Bei Prüfung der Anträge werden folgende Kriterien angewandt: 
 
 
Nach Richtlinie erfolgt die Einstufung in die jeweilige Kategorie nach Gesamtbeurteilung der Ausric h-
tung und der Angebote des Zentrums nach den festgelegten Kriterien. Auch bei Erfüllung einzelner 
Kriterien einer höheren Kategorie (Organisationsstruktur, Personal, Vernetzung) ist die Gesamtbeu r-
teilung für die Einstufung maßgeblich. 
 
Vorgabe nach 
Richtlinie 
Angabe in Förderanträge Bewertung Förderkategorie  
(Vergabe Punktzahl) 
 
Interkultureller  
Austausch 
regelmäßig durchgeführte speziell 
benannte interkulturelle Angebote 
werden überwiegend nicht ange-
geben. Aktivitäten in diesem Be-
reich betreffen hauptsächlich Ver-
anstaltungen (Informationsveran-
staltungen, Vorträge, Feste, Stadt-
teilfeste usw. Allerdings sind be-
sonders die musischen Angebote 
interkulturell ausgerichtet.  
Berücksichtigen von Art und Umfang 
Veranstaltungen und Vernetzungen (ins-
besondere bei Größerem Zentrum). 
 
Interkultureller Austausch ergibt sich auch 
aus Art und Umfang der Vernetzung - 
Austausch auf verschiedenen Ebenen in 
der Stadt. 
Interkulturelle  
Orientierung 
(unterschiedliche 
Herkunft) 
Angabe z.B.  
Türkisch, kurdisch, russische Her-
kunft, afrikanisch  
Grundsätzlich großzügige Auslegung, 
keine Vorgabe, dass auch Deutsche be-
teiligt sein müssen. 
 
Ist aber zu beachten, wenn ausschlagge-
bend für Festlegung der Kategorie. 
 
vorwiegend Fach-
personal, teilweise 
auch hauptamtlich  
Größeres Zentrum  
 
 
hauptamtliches Personal wird 
auch eingesetzt bei Hausmeister, 
oder Kräften aus befristeten Be-
schäftigungsverhältnissen 
 
 
Fachpersonal, Hauptamtliches Personal: 
Unbefristet tätig, mindestens 20 Wochen-
stunden 
Einsatz fachlichem Tätigkeitsbereich zu-
geordnet z.B. Organisation der Einrich-
tung, soziale Beratung, Kursleitung im 
entsprechenden Fachbereich  
 
Fachpersonal  
auch anerkennen, wenn Ausbildung und 
akademische Grade hier nicht anerkannt 
sind. Einsatz entsprechend Qualifikation 
z.B. Organisation der Einrichtung, soziale 
Beratung, Kursleitung im entsprechenden 
Fachbereich  
 (z.B. häufig bei Menschen aus der ehem. 
Sowjetunion.  
 
Personal/ 
Mittleres Zentrum, 
Kleineres Zentrum 
 
Ehrenamtlich, Hono-
rarkräfte 
 
 Personal  
dem Einsatz entsprechende Qualifikation. 
Einsatz muss Tätigkeitsfeld zugeordnet 
sein  
 
 
 
Differenzierte Ange-
botsstruktur 
Größeres Zentrum  
  
 
 
 
Differenzierte Ange-  - unterschiedliche Angebotspalette, ver-

botsstruktur 
Mittleres Zentrum 
schiedene Zielgruppen. 
 
- umfangreicheres Angebot Sprachförde-
rung Deutsch, Integrationskurse, auch 
wenn dadurch  weniger verschiedene 
andere Angebote bestehen, verschiedene 
Zielgruppen 
 
- schwerpunktmäßig ausgerichtet z.B. auf 
Frauen und Kinder, wenn Angebot insge-
samt differenziert ist und über Mindest-
Wochenprogramm hinausgeht 
 
Strukturelle Vernet-
zung  
 (Größeres Zentrum) 
Art und Umfang der Vernetzungen in den 
verschiedenen Ebenen bewerten 
Öffentlichkeitsarbeit  (Größeres Zentrum ) 
wenn Internetauftritt besteht 
   
 
 
Erläuterungen zu Förderkriterien  
Förderkategorie Größeres Zent-
rum 
Kriterien sind insbesondere: 
Förderkategorie Mittleres Zentrum 
Kriterien sind insbesondere: 
Förderkategorie Kleine-
res Zentrum 
Kriterien sind insbeson-
dere: 
Personal (bei Wohlfahrtsverbänden) 
besteht aus Mitgliedern unterschied-
licher kultureller Herkunft 
Personal/Vorstand/Geschäftsführung 
(bei Vereinen, sonstigen Organisati-
onen) besteht aus Mitgliedern unter-
schiedlicher kultureller Herkunft 
 
 
vorwiegend Einsatz von Fachperso-
nal (teilweise auch hauptamtlich), 
Honorarkräfte  
 
 
Erreichen verschiedener Zielgrup-
pen, Migrantengruppen und Nationa-
litäten 
 
umfangreiches, differenziertes An-
gebot zur Integration und zum inter-
kulturellen Austausch. 
Wöchentliches Programmangebot 
umfasst mindestens 10 Stunden 
einschließlich sozialer Beratung und 
Sprachförderung Deutsch vor allem 
für Erwachsene oder für Kinder und 
Jugendliche 
 
 
 
strukturelle, dauerhafte Vernetzung 
im Sozialraum/fachliche Vernetzung 
(gesamtstädtisch, Stadtbezirk, Stadt-
teil), verbindliche Mitarbeit in Netz-
werken (z.B. durch Kooperationsver-
Personal (bei Wohlfahrtsverbänden) 
besteht aus Mitgliedern unterschied-
licher kultureller Herkunft 
Personal/Vorstand/Geschäftsführung 
(bei Vereinen, sonstigen Organisati-
onen) besteht aus Mitgliedern unter-
schiedlicher kultureller Herkunft 
vorwiegend Einsatz von ehrenamtli-
chen Kräften, Honorarkräfte mit ei-
ner ihrem Einsatz entsprechend 
ausreichenden Qualifikation 
 
Erreichen verschiedener Zielgrup-
pen, Migrantengruppen und Nationa-
litäten 
 
differenziertes Angebot zur Integrati-
on und zum interkulturellen Aus-
tausch. 
Wöchentliches Programmangebot 
umfasst mindestens 10 Stunden 
einschließlich sozialer Beratung und 
Sprachförderung Deutsch vor allem 
für Erwachsene oder für Kinder und 
Jugendliche 
 
 
punktuelle Vernetzung im Sozial-
raum 
  
 
 
 
 
Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Darstel-
Personal (bei Wohlfahrts-
verbänden) besteht über-
wiegend aus Mitgliedern 
einer Migrantengruppe 
Personal/ Vor-
stand/Geschäftsführung 
(bei Vereinen und sonst. 
Organisationen) besteht 
überwiegend aus Mitglie-
dern einer Migrantengrup-
pe  
 
vorwiegend Einsatz von 
ehrenamtlichen Kräften, 
Honorarkräften mit einer 
ihrem Einsatz entspre-
chend ausreichenden Qua-
lifikation 
 
vorwiegend beschränkt auf 
die jeweilige Migranten-
gruppe bzw. Zielgruppe 
 
Angebote zur Integration 
vorwiegend beschränkt auf 
eine Zielgruppe, überwie-
gend musische, kreative 
oder handwerkliche Ange-
bote, wenig Angebote zum 
interkulturellen Austausch 
Wöchentliches Pro-
grammangebot umfasst 
mindestens 10 Stunden 
einschließlich sozialer Be-
ratung und Sprachförde-

träge, Mitwirken in Arbeitsgemein-
schaften usw.) 
 
Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Darstel-
lung im Internet, Programmhefte, 
Broschüren, größere Veranstaltun-
gen usw.)  
Eigenes Berichtswesen 
lung im Internet, Broschüren, größe-
re Veranstaltungen usw.)  
rung Deutsch vor allem für 
Erwachsene und für Kinder 
und Jugendliche 
 
punktuelle Vernetzung im 
Sozialraum

Beschlussvorlage Rat

8704 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162 
 
Vorlagen-Nummer 
 0870/2019 
Freigabedatum 
12.03.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verteilung der verbleibenden Mittel zur Förderung von Interkulturellen Zentren für das Jahr 
2019 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 über die Verwendung 
der Haushaltsmittel 2019 in Höhe von 35.910 € gemäß Anlage 2. 
Die Mittel stehen im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in Zeile 15, 
Transferleistungen zur Verfügung. 
 
 
 
Integrationsrat 12.03.2019 
Ausschuss Soziales und Senioren 14.03.2019 
Finanzausschuss 01.04.2019 
Rat 04.04.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 35.910      % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Verfahren: Zugewiesene Haushaltsmittel für den Integrationsrat 
Gemäß Hauptsatzung der Stadt Köln in der Fassung der 13. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung 
der Stadt Köln vom 13. Oktober 2014 weist der Rat dem Integrationsrat Mittel zu, die dieser nach der 
Maßgabe einer vom Rat zu beschließenden Richtlinie zur Förderung der Integrationsarbeit in Köln 
selbständig vergeben kann.  
Dabei handelt es sich insbesondere um Zuschüsse für die Arbeit von Vereinen, Zentren und Initiati-
ven, die in der Migrations-, Integrations- und Antidiskriminierungsarbeit tätig sind. 
Die Beschlüsse des Integrationsrates über die Verwendung von Haushaltsmitteln gibt die Verwaltung 
den entsprechenden Fachausschüssen und dem Finanzausschuss unverzüglich zur Kenntnis. Der 
Rat entscheidet abschließend.  
Verteilung der Mittel zur Förderung der Interkulturellen Zentren 2019 
Im Haushaltsplan 2019 im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hil-
fen, in Zeile 15, Transferleistungen stehen Mittel zur Förderung von Interkulturellen Zentren in Höhe 
von insgesamt 446.000 € zur Verfügung. Davon entfallen 396.000 € auf die unverändert laufend ein-
gestellte Zentren-Förderung und 50.000 € auf die zusätzlichen Mittel aus dem Interkulturellen Maß-
nahmenprogramm über das „Integrationsbudget“. 
Der Ausschuss Soziales und Senioren hat am 29.10.2007 die Richtlinie zur Anerkennung und Förde-
rung von Interkulturellen Zentren beschlossen. 
Der Rat hat am 14.02.2019 (Integrationsrat am 21.01.2019) über die Verteilung von 410.090,00 Euro 
und die Setzung einer zweiten Antragsfrist zum 28.02.2019 für die verbliebenen Mittel von 35.910,00 
Euro beschlossen (Vorlage 0019/2019). 
Die Anträge werden nach der oben genannten Richtlinie bearbeitet. Voraussetzung zur Förderung ist 
unter anderem, dass ein Zuschussbedarf durch einen Kostenplan nachgewiesen wird, der alle vo-
raussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des Zentrums beinhaltet. Die vorgelegten Kostenpläne der 
Antragsteller weisen teilweise sehr hohe Zuschussbedarfe auf, die die maximale Höhe der Zentren-

3 
förderung übersteigen. Die Bedarfe müssen aus eigenen Mitteln bzw. Umschichtungen sichergestellt 
werden. 
 
Antragsberechtigt sind anerkannte Zentren, die im laufenden Jahr noch keine Förderung der dem 
Umfang ihrer Kategorie entsprechenden Förderpauschale erhalten haben. Zentren, denen bereits die 
volle Fördersumme gemäß der Kategorie des Zentrums gewährt wurde, sind nicht antragsberechtigt. 
Vorrangig wurden Zentren berücksichtigt, die für das laufende Jahr noch keinen oder einen nicht frist-
gerechten Antrag  gestellt hatten, bisher aber regelmäßig gefördert wurden. Grundlage für diese Prio-
risierung ist der Beschluss 2050/2013 des Integrationsrates, mit dem dieser die Kontinuität der Arbeit 
bewährter Zentren sichern will. Bisher noch nicht geförderte, aber anerkannte Zentren fallen nicht 
hierunter. 
Die restlichen Fördermittel wurden nach einem Proporz an die weiteren berechtigten Antragsteller 
verteilt. Hierbei wurde davon ausgegangen, dass alle Zentren, die bereits eine Bewilligung der Förde-
rung erhalten haben, mit der zum 15.11.2018 vorgelegten Finanzplanung erklärt haben, im Rahmen 
des vorgelegten Kostenplans das Zentrum weiterführen zu können. Eine Erhöhung der Förderung bis 
zur Ausschöpfung der Pauschale ist in diesem Falle nicht für den Fortbestand des betreffenden Zent-
rums notwendig. 
In der genannten Frist zur Nachbeantragung wurden insgesamt 6 Anträge gestellt. Es sollen jeweils 
ein kleines, ein mittleres und ein großes Zentrum weiter gefördert werden, die bislang für das laufen-
de Jahr nicht berücksichtigt worden waren. Darüber hinaus wurde ein Interkulturelles Zentrum, das 
mit der Beschlussvorlage 0019/2019 aufgrund des vorgelegten Finanzplans nicht im vollen Umfang 
der vorgesehenen Pauschale berücksichtigt wurde, auf Antrag erneut geprüft. Der zweite Antrag des 
Zentrums Atlant e.V. konnte wegen Widersprüchen in den Angaben zum Erstantrag, die auch bei 
einer telefonischen Rücksprache nicht ausgeräumt werden konnten, nicht berücksichtigt werden. 
Das IK-Zentrum Magnet e.V. hat ebenfalls einen Antrag auf Förderung im Rahmen der zweiten An-
tragsfrist gestellt. Das Zentrum war im vergangenen Jahr wegen organisatorischer Schwierigkeiten 
nicht gefördert worden. Nachdem der Träger geeignete Maßnahmen zur organisatorischen Stabilisie-
rung getroffen hat, wird nun der Antrag für die Zeit von März 2019 bis Dezember 2019 berücksichtigt. 
 
Die Förderung erfolgt bei Erfüllung der Mindestvoraussetzungen als Pauschalförderung nach gewich-
teten Kriterien in den folgenden 3 Förderkategorien.  
Kategorie 1            Größeres Zentrum  18.000 €  
Kategorie 2            Mittleres Zentrum  8.000 €  
Kategorie 3            Kleineres Zentrum  4.000 €  
 
Die Einstufung in die jeweilige Förderkategorie ist nach Gesamtbeurteilung der Ausrichtung und der 
Angebote der Einrichtungen nach den festgelegten Kriterien erfolgt. Auch bei Erfüllung einzelner Kri-
terien einer höheren Kategorie (Organisationsstruktur, Personal, Vernetzung) ist die Gesamtbeurtei-
lung für die Einstufung maßgeblich.  
Die Kriterien der jeweiligen Einstufung sind aus der Anlage 1 zu entnehmen. 
In der Regel können nur anerkannte Interkulturelle Zentren eine Förderung erhalten. Zentren, die sich 
in Gründung oder im Aufbau befinden, kann eine Förderung als Anschubfinanzierung bereits vor der 
Anerkennung im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel gewährt werden (80% des Förderbetra-
ges der jeweils eingestuften Kategorie).  
Bei der Verteilung der Mittel geht die Verwaltung wie schon in den Jahren zuvor von dem Erfordernis 
aus, die Kontinuität der seit Jahren zielgerichtet aufgebauten und bewährten Integrationsarbeit zu 
gewährleisten. Die Förderung von neu anerkannten Zentren, die regelmäßig eine gute und adressa-
tengerechte Angebotsstruktur aufgebaut haben und vorhalten, erfolgt im Rahmen der jeweils im 
Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel.

4 
 
 
So ergibt sich für das Jahr 2019 die folgende Verteilung der Mittel: 
 
Zentrum Nachbeantragt 
am 
Bisher für 2019 
bewilligt 
Nachbeantragte 
Summe 
bewilligt 
Alevitisches 
Kulturzentrum 
22.11.2018 0,00 € 4000,00 € 4.000,00 € 
Caritas IK-
Zentrum Kalk 
30.11.2018 0,00 € 18.000,00 € 18.000,00 € 
Offene Welt 30.11.2018 0,00 € 8.000,00 € 8.000,00 € 
Islamisches 
Kulturzentrum 
20.02.2019 3.000,00 € 500,00 € 500,00 € 
Magnet e.V. 27.02.2019 0,00 €€ 8.000,00 € 5.410,00 € 
  Summe  35.910,00 € 
Im Ansatz 2019 in Höhe von 446.000 € werden damit die verbliebenen 35.910 € zur Förderung der 
Interkulturellen Zentren vollständig eingesetzt. 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die mit Beschlussvorlage 0019/2019 angesetzte Antragsfrist zum 28.02.2019 liegt einen Tag nach 
der vorgezogenen Frist zur Einreichung der Beschlussvorlage. Um unnötige Härten für die zu för-
dernden Träger und Einrichtungen zu vermeiden, wird ein Beschluss über die Bewilligung der Mittel in 
der zweiten Beratungsfolge 2019 bis zum 04.04.2019 (Rat) angestrebt. 
 
Anlagen 
 Anlage 1 Kriterien der Einstufung der Zentren in die Kategorien kleinere, mittlere und größere 
Zentren. 
 Anlage 2 Übersicht über die Verteilung der Zentrenförderung

Beratungsverlauf (4)

12.03.2019 Integrationsrat
TOP 8.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
01.04.2019 Finanzausschuss
TOP 10.20 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.04.2019 Rat
TOP 10.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Kapellenstraße 45
  • Tempelstraße 42
  • Zugweg 22

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Details

Aktenzeichen
0870/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.03.2019
Erstellt
07.03.2019 13:37