Mandari Insight

AN/0226/2018

Fälle von Zweckentfremdung nach der Wohnraumschutzsatzung seit 2014

Anfrage nach § 4 BV5 (Grüne) 20.02.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 15.03.2018, TOP 7.2.1

Anfrage (Grüne BV5)

· application/pdf

Ansehen

Anfrage (Grüne BV5)

2150 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0226/2018 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Fälle von Zweckentfremdung nach der Wohnraumschutzsatzung seit 2014 
- Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Im Juni 2014 ist die Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Köln (Wohnraum-
schutzsatzung) in Kraft getreten. Sie soll Wohnraum vor ungenehmigter Zweckentfremdung 
schützen und somit die gewerbliche Nutzung privaten Wohnraums beschränken. Damit kann 
das Amt für Wohnungswesen Hinweisen auf die unerlaubte Nutzung als Ferienwohnungen 
nachgehen, Strafen erlassen und dafür sorgen, dass Wohnungen wieder dauerhaft dem 
Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen. Oder Eigentümer können offiziell einen Antrag auf 
eine entsprechende Nutzung als Ferienimmobilie, mit den damit verbundenen Abgaben, stel-
len. Die Zweckentfremdungen von Wohnraum wird auch in den sozialen Netzwerken disku-
tiert und entsprechende Hinweise sind dort zu finden. 
 
Wir fragen die Verwaltung: 
1. Wie viele Fälle von Zweckentfremdung von Wohnraum gemäß der Wohnraumschutzsat-
zung wurden seit ihrer Einführung verfolgt? Wie sehen die Zahlen hierzu für den Stadtbezirk 
Nippes aus? 
2. Wie viele Fälle von Zweckentfremdung wurden ermittelt und wie viele Strafen in welcher 
Höhe wurden seither verhängt? Wie sehen die Zahlen hierzu für den Stadtbezirk Nippes 
aus? 
 
 Bezirksvertretung Nippes 
Neusser Str. 450 
50733 Köln-Nippes 
Tel.: 0221 221 95309 
Fax.: 0221 221 95394 
E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de

3. Wie viele der verfolgten Fälle gehen auf Anzeigen und Hinweise aus der Bevölkerung zu-
rück, wie viele Fälle wurden von der Verwaltung selbst aktiv ermittelt? Wie sehen die Zahlen 
hierzu für den Stadtbezirk Nippes aus? 
4. Ist geplant, die Zweckentfremdung verstärkt zu verfolgen und ggf. wie? 
5. Falls nein, worin ist das begründet? 
 
 
 
gez. Helmut Metten      gez. Bärbel Hölzing

Beratungsverlauf (1)

15.03.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0226/2018
Typ
Anfrage nach § 4 BV5 (Grüne)
Datum
20.02.2018
Erstellt
20.02.2018 10:30