AN/0226/2018
Fälle von Zweckentfremdung nach der Wohnraumschutzsatzung seit 2014
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Anfrage (Grüne BV5)
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www.gruenekoeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0226/2018 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Fälle von Zweckentfremdung nach der Wohnraumschutzsatzung seit 2014 - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Im Juni 2014 ist die Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Köln (Wohnraum- schutzsatzung) in Kraft getreten. Sie soll Wohnraum vor ungenehmigter Zweckentfremdung schützen und somit die gewerbliche Nutzung privaten Wohnraums beschränken. Damit kann das Amt für Wohnungswesen Hinweisen auf die unerlaubte Nutzung als Ferienwohnungen nachgehen, Strafen erlassen und dafür sorgen, dass Wohnungen wieder dauerhaft dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen. Oder Eigentümer können offiziell einen Antrag auf eine entsprechende Nutzung als Ferienimmobilie, mit den damit verbundenen Abgaben, stel- len. Die Zweckentfremdungen von Wohnraum wird auch in den sozialen Netzwerken disku- tiert und entsprechende Hinweise sind dort zu finden. Wir fragen die Verwaltung: 1. Wie viele Fälle von Zweckentfremdung von Wohnraum gemäß der Wohnraumschutzsat- zung wurden seit ihrer Einführung verfolgt? Wie sehen die Zahlen hierzu für den Stadtbezirk Nippes aus? 2. Wie viele Fälle von Zweckentfremdung wurden ermittelt und wie viele Strafen in welcher Höhe wurden seither verhängt? Wie sehen die Zahlen hierzu für den Stadtbezirk Nippes aus? Bezirksvertretung Nippes Neusser Str. 450 50733 Köln-Nippes Tel.: 0221 221 95309 Fax.: 0221 221 95394 E-Mail.: Gruene-BV5@stadt-koeln.de 3. Wie viele der verfolgten Fälle gehen auf Anzeigen und Hinweise aus der Bevölkerung zu- rück, wie viele Fälle wurden von der Verwaltung selbst aktiv ermittelt? Wie sehen die Zahlen hierzu für den Stadtbezirk Nippes aus? 4. Ist geplant, die Zweckentfremdung verstärkt zu verfolgen und ggf. wie? 5. Falls nein, worin ist das begründet? gez. Helmut Metten gez. Bärbel Hölzing
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0226/2018
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV5 (Grüne)
- Datum
- 20.02.2018
- Erstellt
- 20.02.2018 10:30