Beantwortung einer Anfrage - Bewachung in Kölner Flüchtlingsunterkünften (0226/2017)
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1716/2017 vom 08.08.2017
Stand: Am 18.09.2017 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/3 08.08.2017 Vorlagen-Nummer 1716/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 18.09.2017 Beantwortung einer Anfrage - Bewachung in Kölner Flüchtlingsunterkünften (0226/2017) In der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen vom 06.02.2017 wurde die Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates zur Kenntnisnahme einge- bracht. Diese behandelt die Standards zur Bewachung in Kölner Flüchtlingsunterkünften. In dieser Angelegenheit wurde durch das Ausschussmitglied Herrn Hegenbarth die Rückfrage ge- stellt, inwieweit in Zukunft private (Sicherheits-)Unternehmen sukzessive rausgezogen werden. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Mit der Veränderung der Struktur der Einrichtungen, z.B. durch Reduzierung personalintensiver Noteinrichtungen, wird bedarfsangepasst auch der Einsatz privater Unternehmen für die Bewachung reduziert. Die Verwaltung plant aber aus den folgenden ausgeführten Gründen nicht, die Betreuung von Unter- künften zu Flüchtlings- und Obdachlosenunterbringung durch Sicherheitspersonal mit eigenen städti- schen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu übernehmen: Wie auch aus den derzeit laufenden öffentlichen Ausschreibungen für diese Aufgabe ersichtlich ist, werden als Qualifikation entsprechende Vorerfahrungen im Bereich der Flüchtlingsunterbringung so- wie abgelegte Schulungen für Sicherheitsmitarbeiter gefordert, um den Anforderungen dieses Tätig- keitsfeldes gerecht zu werden. Nach aktuellem Stand zur Erfüllung des Auftrags im Bereich der Flüchtlings- und Obdachlosenunter- bringung sind etwa 850 Sicherheitsmitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit weitreichenden Zusatzqualifi- kationen erforderlich. Bei einer Übernahme dieser Aufgabe in städtischer Eigenregie wäre ein zusätz- licher und permanent hoher Aufwand zur Auswahl und Qualifikation dieser Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter zu erbringen zusätzlich der Leistungen der Personalverwaltung für diese hohe Zahl von Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern. Zudem muss in diesem Tätigkeitsbereich der Personaleinsatz sehr flexibel erfolgen können. Steigen- de Bedarfe (dies kann nach den bisherigen Erfahrungen ad hoc der Fall sein) müssen schnell mit qualifiziertem Personal gedeckt werden. Auf sinkende Bedarfe muss ebenso schnell mit einer Redu- zierung der Leistung reagiert werden können, um Kosten zu senken. Gerade dieser flexible Personal- einsatz könnte unter den für den städtischen Bereich geltenden Rahmenbedingungen (Einstellungs- verfahren, Qualifikation, tarifliche Bedingungen) nicht in dem notwendigen Umfang gewährleistet wer- den. 2 Darüber hinaus steht auch kein städtisches Personal im Überhang zur Verfügung, das diese Aufgabe sachgerecht und zuverlässig wahrnehmen könnte. Daher wird die Verwaltung zur ergänzenden Betreuung und Sicherung der städtischen Unterkünfte zur Unterbringung von Geflüchteten und Obdachlosen im Wesentlichen außerhalb der städtischen Dienstzeiten (nachts und an Wochenenden) weiterhin die Dienste externer Sicherheitsdienstleister in Anspruch nehmen. gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf
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07.09.2017
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
18.09.2017 zuletzt
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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