1019/2024
Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Am Westhover Berg in Köln-Westhoven
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 1019/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umgestaltung des öffentlichen Spielplatzes Am Westhover Berg in Köln-Westhoven Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltung des Spielplatzes Am Westhover Berg in Köln-Westhoven mit Gesamtkosten in Höhe von 125.000 € (Brutto) durchzuführen. Die hierfür erforderlichen Mittel stehen im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604- Kinder-und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 8- Auszahlungen für Baumaßnahmen auf der Finanzstelle 5100-0604-0-2002 Spielplätze für 2024 zur Verfügung. Jugendhilfeausschuss 30.04.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 125.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen Im Rahmen der Pflege und Wartung € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 12.500 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Spielplatz Am Westhover Berg liegt in einem Karee, umschlossen von der Hele- nen Straße, der Straße am Westhover Berg, der Viktoria Straße sowie der Kölner Straße. Das seit vielen Jahren auf dem Spielplatz befindliche große „Piratennest“ musste 2022 aufgrund von starkem Pilzbefall und Fäulnis aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen abgebaut werden. Derzeit stehen für ältere Kinder außer einer Schaukel keine Spielangebote zur Verfü- gung. Um den hier lebenden Kindern ein abwechslungsreiches Spielen und Bewegen zu er- möglichen, ist es dringend erforderlich, zusätzliche adäquate Spielmöglichkeiten zu schaffen. 3 Über Handzettel und verschiedene Elterncommunities wurden Kinder, Begleitperso- nen, die Spielplatzpatin und interessierte Anwohner*innen zu einer vor Ort stattfinden Beteiligung eingeladen. Bei einem ersten Termin wurde nicht nur die äußerliche Gestaltung des Turmes fest- gelegt, sondern auch die gewünschten einzelnen Spielfunktionen benannt. Die Wün- sche und Ideen aller Anwesenden wurden aufgenommen und daraus in Zusammenar- beit mit dem Spielgerätehersteller ein Entwurf entwickelt. Dieser wurde in einem wei- teren Termin den Beteiligten vor Ort vorgestellt und erläutert. Die ausgearbeitete Pla- nung entsprach den Vorstellungen der Beteiligten und fand einhellig Zustimmung. In einer entsprechend großen Fallschutzfläche ist nun eine ausgefeilte Spiel- und Klet- teranlage vorgesehen, die nicht nur den Bedürfnissen der Kinder im Grundschulalter entspricht, sondern auch noch für Ältere ein interessantes Bewegungsangebot dar- stellt. Abwechslungsreiche Aufstiegsmöglichkeiten wie Kletternetz, Leiteraufstieg und ein gebogener Kletteraufstieg mit einem im Freien liegenden Übergang von 1,95 m Po- desthöhe bis auf 2,90 Podesthöhe führen in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden zu einem Rutschenpodest, von dem eine steile Freifallrutsche nach unten führt. Über ein zweites ca. 2,80 m hohes Podest, welches über eine ebenso hohe Kletter- wand beklettert werden kann, erreicht man über eine Netzbrücke ebenfalls das Rut- schenpodest. Zudem kann man dieses Podest auch über eine Rutschstange oder Spi- ralrutschstange erklimmen oder verlassen. Ein Gitterrost im Boden des Rutschenpo- dest lässt einen Blick in die „Tiefe“, auf die sich unter dem Podest aufhaltenden Kin- der, zu. Vom Rutschenpodest aus können die Kinder in einen 40 cm höher gelegenen kleinen angebauten “Balkon“ gelangen, welcher als Ausguck bespielt werden kann und durch Edelstahlgittermatten gesichert ist. Wild angeordnete Robinienbretter zur einen Hälfte sowie Edelstahlgittermaschen zur anderen verschließen den ca. 5,50 m hohen Turm nach oben. Ein weiterer seitlicher Anbau bildet einen kleinen Parcours, welcher mit Slalomhölzern und schwingenden Hölzern sowie Hangelschlange in Höhe von 2,30 bis 2,50 m in Form einer Balancier- und Hangelstrecke ausgestattet ist. Auch hier besteht die Mög- lichkeit über ein Zwischenpodest den Rutschenturm zu erreichen. Gemäß dem Ziel, gemeinsames Spielen sowie soziales Lernen zu fördern, werden hier die Rahmenbedingungen für inklusives Spielen geschaffen. Die Kinder können die Spielanlage entsprechend ihren motorischen und körperlichen Fähigkeiten auf un- terschiedliche Weise nutzen. Die verschiedenen Schwierigkeitsgrade ermöglichen ein ständiges Weiterentwickeln des eigenen Körpergefühls sowie das Erlernen insbeson- dere auch motorischer Fähigkeiten. Durch farblich gestaltete Pfosten werden in der herausfordernden Spielanlage die ein- fachen Einstiege wie Kletternetze, Slalomstrecke und Kletterwand hervorgehoben. Ein Trichtertelefon auf dem Podest (auf 2,90m Höhe) ermöglicht eine Kommunikation mit den Kindern vom angrenzenden Weg der Spielfläche in den Spielturm, so dass auch Kinder, die sich evtl. noch nicht auf das oberste Podest trauen, ins Spiel einge- bunden werden können. Bunte Fenster ermöglichen das Erleben von Farben und Schatten in unterschiedlichen Optiken. Ein Liegenetz unter dem Rutschenturm lädt die Kinder zum gemeinsamen Chillen und Kommunizieren ein. Die Spielanlage erfüllt die Kriterien der visuellen Erlebnisse (Hören und Sehen) sowie die Förderung des Tastgefühls durch unterschiedliche Materialien. Auch das Höhener- lebnis wird gefördert. Nach Beendigung der Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf das Klima. Es erfolgt keine Versiegelung der Fläche. 4 Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 125.000 €. Die Finanzierung er- folgt aus in 2024 veranschlagten Mitteln aus dem Pauschalansatz für Spielplätze auf der Finanzstelle 5100-0604-0-2002- im Teilfinanzplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604- Kinder-und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 8- Auszahlungen für Baumaßnahmen. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschrei- bungen in Höhe von 12.500 € p. a. sind in Zeile 14 (Bilanzielle Abschreibungen) im Haushaltsplan 2023 / 2024 für das Haushaltsjahr 2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familien in der Produktgruppe 0604 (Kinder- und Jugendar- beit) entsprechend berücksichtigt. Ab dem Haushaltsjahr 2025 ff. ist die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen vom Dezernat IV (Dezernat für Bildung, Jugend und Sport) im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsprozesse innerhalb der dann zugewiesenen Budgets sicherzustellen - gegebenenfalls durch Mittelumschich- tungen. Die durch Wartung und Pflege entstehenden Folgekosten werden im Rahmen der Un- terhaltung durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen. Begründung der Dringlichkeit: Um eine weitere Erhöhung der Kosten zu vermeiden, und um den Baubeginn nicht weiter zu verzögern, ist ein zeitnaher Beschluss im Jugendhilfeausschuss am 30.04.2024 erforderlich. Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Vorarbeiten und Abstimmungsprozesse war eine frühere Vorlage nicht möglich. Gez. Voigtsberger Anlagen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1019/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 22.04.2024
- Erstellt
- 15.03.2024 09:25