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3962/2023

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO - Fahrradwege in Köln-Nippes, Aktenzeichen 20/23

Mitteilung BV 29.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 25.01.2024, TOP 2.3

Mitteilung BV

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung BV

863 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3962/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.01.2024 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO - Fahrradwege in Köln-Nippes, 
Aktenzeichen 20/23 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes hiermit 
zur Kenntnis gegeben.  
 
Hinweis:  
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden.  
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

3012 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 
/ 2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt  
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen   
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln  
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221-  
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 20/23 22.11.2023 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Fahrradwege in Köln-Nippes“, Aktenzeichen 
20/23 B 
Sehr geehrter Herr   , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 03.02.2023. 
Inzwischen liegt mir eine Stellungnahme vom Amt für nachhaltige Mobilitätsentwick- 
lung vor, aus der Folgendes hervorgeht: 
„Im Rahmen der Erneuerung der Nebenanlage konnte der separate Radweg nicht auf- 
rechterhalten werden. Aufgrund der fehlenden notwendigen Breite für eine separate 
Geh- und Radwegführung - nach neuesten planerischen Vorgaben - wurde eine ge- 
meinsame Geh- und Radwegfläche hergerichtet. Diese wird seit der Neugestaltung 
immer besser angenommen. Die mögliche Nutzung dieses Bereiches in beide Rich- 
tungen hilft den Radfahrenden aus den Wohnstraßen, in Fahrtrichtung Nord nicht erst 
die Longericher Straße queren zu müssen, sondern direkt auf dem Geh- und Radweg 
Ihre Fahrt fortsetzen zu können.  
Eine Trennung von Geh- und Radweg wäre nur mit Eingriff in den Grünbereich und 
Baumbestand möglich gewesen, was seitens der Verwaltung daher nicht weiterver- 
folgt wurde.  
Im Rahmen der Umgestaltung der Longericher Straße wird als alternatives Angebot 
für die Fahrtrichtung Nord ein Fahrradschutzstreifen eingerichtet, damit Radfahrende 
vom Gürtel kommend, die Fahrbahn nicht queren müssen. Im Bereich „Am Bilderstö- 
ckchen“ ist dann die Errichtung einer neuen baulichen Verkehrsinsel vorgesehen. 
Hierdurch können Radfahrende, welche weiter Richtung Norden fahren wollen, auf der 
oberen Ebene fahren und müssen nicht in die Troglage der Eisenbahnunterführung 
wechseln.“ 
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Falls Sie noch 
fachliche Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für nachhaltige Mobilität,

- 2 - 
 
Herrn   , unter der Telefonnummer: 0221/221-    oder per E-Mail: mobilitaet@stadt-
koeln.de . 
Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes zur 
Kenntnis gegeben. 
Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in den zuständigen politischen Gremien 
wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden 
an Rat und Bezirksvertretung, 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de  mit. 
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

3073 Zeichen

Von:  online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet:  Freitag, 3. Februar 2023 14:17 
An:  02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff:  Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 03.02.2023 
14:17:26 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Liebe Mitglieder:innen des Stadtrates und der Verwaltung.  
 
Der Radverkehr in der Stadt Köln hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. 
Insbesondere hinsichtlich der Mobilitätswende, des Klimawandels und der besseren Nutzung 
des öffentliches Raumes ist das Fahrrad mittlerweile eines der wichtigsten 
Fortbewegungsmitteln der Stadt geworden. Doch leider gibt es noch immer Routen, die 
quasi kaum mit dem Rad genutzt werden können, da die Wege zu gefährlich oder die 
Straßenführung gefährlich oder unübersichtlich ist.  
 
Aus dem Grund möchte ich gerne folgendes Anliegen anbringen:  
 
In Nippes gibt es entlang der Longericher Straße zwischen der Haltestelle Geldern Str./ 
Parkgürtel und der Robert-Perthel Straße keinen Radweg. Zwar ist der Bürgersteig in beide 
Richtungen für Radfahrende freigegeben. Dementsprechend ist der Weg nur mit 
Schrittgeschwindigkeit zu befahren und somit keine Alternative zu einem vernünftig 
ausgebauten Radweg. Auch wenn entlang der Stracke eine Geschwindigkeitsbegrenzung 
von 30 Km/h besteht wird diese äußerst selten eingehalten, die Mindestabstände beim 
Überholen von Radfahrende ebenso. Dies ist für Berufspendler:innen, Anwohner:innen und 
Kinder keine hinnehmbare Strecke, um aufs Rad umzusteigen. Hinzu kommt das Problem, 
dass entlang der Strecke ein großes Potenzial für Dooring Unfälle besteht.  
 
Zudem ist die Straßenführung in Richtung Norden, ab der Straße "Am Bilderstöckchen" sehr 
unübersichtlich. Radfahrende, die in Richtung Norden unterwegs sind, müssten hier durch 
den Gegenverkehr um den geteilten Rad und Fußweg zu nutzen oder der sehr engen Stelle 
an der Unterführung nehmen, an der das Tempolimit 50 Km/h beträgt, obwohl die Stelle 
schlecht einsehbar ist. Hinter der Unterführung existiert ein quasi benutzungspflichtiger 
Radweg, der für beide Richtungen freigegeben ist. Allerdings ist dieser in einem mehr als 
ernüchterndem Zustand und nicht gerade breit genug, damit zwei Lastenräder aneinander 
vorbeifahren können. 
 
Natürlich könnte man auf die Straße ausweichen. Allerdings verleitet die Breite der Straße 
einige Autofahrer:innen dazu die Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten, was eine enorme 
Gefährdung für Radfahrende darstellt. Dementsprechend sollte hier mit einem breiten, in 
beide Richtungen freigegebenen Radweg, nachgebessert werden, um das Gewerbegebiet in 
Longerich für Pendler:innen mit dem Fahrrad aus dem Bereich attraktiver zu gestalten. 
Ansonsten wird das Auto entlang der Strecke weiterhin das vorherrschende 
Fortbewegungsmittel bleiben.

Beratungsverlauf (1)

25.01.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Longericher Straße
  • Robert-Perthel-Straße
  • Ludwigstraße 8
  • Am Bilderstöckchen
  • Parkgürtel

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3962/2023
Typ
Mitteilung BV
Datum
29.11.2023
Erstellt
29.11.2023 08:07