3962/2023
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO - Fahrradwege in Köln-Nippes, Aktenzeichen 20/23
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 3962/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 25.01.2024 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO - Fahrradwege in Köln-Nippes, Aktenzeichen 20/23 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei - auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 / 2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 20/23 22.11.2023 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Fahrradwege in Köln-Nippes“, Aktenzeichen 20/23 B Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 03.02.2023. Inzwischen liegt mir eine Stellungnahme vom Amt für nachhaltige Mobilitätsentwick- lung vor, aus der Folgendes hervorgeht: „Im Rahmen der Erneuerung der Nebenanlage konnte der separate Radweg nicht auf- rechterhalten werden. Aufgrund der fehlenden notwendigen Breite für eine separate Geh- und Radwegführung - nach neuesten planerischen Vorgaben - wurde eine ge- meinsame Geh- und Radwegfläche hergerichtet. Diese wird seit der Neugestaltung immer besser angenommen. Die mögliche Nutzung dieses Bereiches in beide Rich- tungen hilft den Radfahrenden aus den Wohnstraßen, in Fahrtrichtung Nord nicht erst die Longericher Straße queren zu müssen, sondern direkt auf dem Geh- und Radweg Ihre Fahrt fortsetzen zu können. Eine Trennung von Geh- und Radweg wäre nur mit Eingriff in den Grünbereich und Baumbestand möglich gewesen, was seitens der Verwaltung daher nicht weiterver- folgt wurde. Im Rahmen der Umgestaltung der Longericher Straße wird als alternatives Angebot für die Fahrtrichtung Nord ein Fahrradschutzstreifen eingerichtet, damit Radfahrende vom Gürtel kommend, die Fahrbahn nicht queren müssen. Im Bereich „Am Bilderstö- ckchen“ ist dann die Errichtung einer neuen baulichen Verkehrsinsel vorgesehen. Hierdurch können Radfahrende, welche weiter Richtung Norden fahren wollen, auf der oberen Ebene fahren und müssen nicht in die Troglage der Eisenbahnunterführung wechseln.“ Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Falls Sie noch fachliche Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Amt für nachhaltige Mobilität, - 2 - Herrn , unter der Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: mobilitaet@stadt- koeln.de . Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in den zuständigen politischen Gremien wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Freitag, 3. Februar 2023 14:17 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 03.02.2023 14:17:26 an Sie geschickt Anliegen: Liebe Mitglieder:innen des Stadtrates und der Verwaltung. Der Radverkehr in der Stadt Köln hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Insbesondere hinsichtlich der Mobilitätswende, des Klimawandels und der besseren Nutzung des öffentliches Raumes ist das Fahrrad mittlerweile eines der wichtigsten Fortbewegungsmitteln der Stadt geworden. Doch leider gibt es noch immer Routen, die quasi kaum mit dem Rad genutzt werden können, da die Wege zu gefährlich oder die Straßenführung gefährlich oder unübersichtlich ist. Aus dem Grund möchte ich gerne folgendes Anliegen anbringen: In Nippes gibt es entlang der Longericher Straße zwischen der Haltestelle Geldern Str./ Parkgürtel und der Robert-Perthel Straße keinen Radweg. Zwar ist der Bürgersteig in beide Richtungen für Radfahrende freigegeben. Dementsprechend ist der Weg nur mit Schrittgeschwindigkeit zu befahren und somit keine Alternative zu einem vernünftig ausgebauten Radweg. Auch wenn entlang der Stracke eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Km/h besteht wird diese äußerst selten eingehalten, die Mindestabstände beim Überholen von Radfahrende ebenso. Dies ist für Berufspendler:innen, Anwohner:innen und Kinder keine hinnehmbare Strecke, um aufs Rad umzusteigen. Hinzu kommt das Problem, dass entlang der Strecke ein großes Potenzial für Dooring Unfälle besteht. Zudem ist die Straßenführung in Richtung Norden, ab der Straße "Am Bilderstöckchen" sehr unübersichtlich. Radfahrende, die in Richtung Norden unterwegs sind, müssten hier durch den Gegenverkehr um den geteilten Rad und Fußweg zu nutzen oder der sehr engen Stelle an der Unterführung nehmen, an der das Tempolimit 50 Km/h beträgt, obwohl die Stelle schlecht einsehbar ist. Hinter der Unterführung existiert ein quasi benutzungspflichtiger Radweg, der für beide Richtungen freigegeben ist. Allerdings ist dieser in einem mehr als ernüchterndem Zustand und nicht gerade breit genug, damit zwei Lastenräder aneinander vorbeifahren können. Natürlich könnte man auf die Straße ausweichen. Allerdings verleitet die Breite der Straße einige Autofahrer:innen dazu die Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten, was eine enorme Gefährdung für Radfahrende darstellt. Dementsprechend sollte hier mit einem breiten, in beide Richtungen freigegebenen Radweg, nachgebessert werden, um das Gewerbegebiet in Longerich für Pendler:innen mit dem Fahrrad aus dem Bereich attraktiver zu gestalten. Ansonsten wird das Auto entlang der Strecke weiterhin das vorherrschende Fortbewegungsmittel bleiben.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Longericher Straße
- Robert-Perthel-Straße
- Ludwigstraße 8
- Am Bilderstöckchen
- Parkgürtel
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3962/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 29.11.2023
- Erstellt
- 29.11.2023 08:07