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3751/2021

Beantwortung der AN/1709/2021

Beantwortung einer Anfrage (BV) 29.10.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 08.11.2021, TOP 8.1.5.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

6557 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/671/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3751/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.11.2021 
 
Beantwortung der AN/1709/2021 
Prüfung zur Einrichtung eines Naturschutzgebiets im Weißer Bogen 
 
Anfrage: 
Die Verwaltung wird gebeten, die Möglichkeiten der Ausweisung eines Naturschutzgebietes nach § 
23 BNatSchG auf dem Gebiet des sogenannten „Weißer Bogen“ im Bezirk Rodenkirchen zu prüfen 
und dabei die Möglichkeiten und Grenzen der Vereinbarkeit mit dem Erhalt von Fuß- und Radwegen 
im potentiellen Naturschutzgebiet aufzuzeigen. 
 
Beantwortung durch die Verwaltung: 
Das Gebiet ist bisher im Landschaftsplan Köln als Landschaftsschutzgebiet L 20 „Rhein, Rheinauen 
und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh.“ (LSG) unter Schutz gestellt. Pflegefestsetzungen 
(nach §13 LNatSchG - Maßnahmen) wie beispielsweise die extensive Pflege der Rheinwiesen, die 
Anlage naturnaher Waldwiesen zwischen den Waldflächen der Brunnengalerien am Weißer Bogen 
und verschiedenen Anpflanzungsfestsetzungen sind ebenfalls auf diesen Flächen im Landschaftsplan 
festgesetzt, die weitgehend umgesetzt sind.  
Die Naturschutzwürdigkeit des „Weißer Bogens“ ist im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum 
Landschaftsplan Köln vor 1991 ebenfalls geprüft worden. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung hat-
te das Landesamt für Ökologie, Landwirtschaft und Forsten (LÖLF NW, heute LANUV NRW) empfoh-
len das Gebiet unter Naturschutz zu stellen. Damals wurde der Einwand mit der Begründung abge-
wogen, dass das Rheinufer in diesem Bereich intensiv als Nah- und Wochenenderholungsgebiet ge-
nutzt werde, der Schutz auch als LSG ausreichend sei und mit der Erstellung einer Pflege- und Ent-
wicklungskonzeption die Belange des Natur- und Artenschutzes berücksichtigt werden sollten. 
Entsprechend hat die Verwaltung das Pflege- und Entwicklungskonzept der Rheinuferbereiche in 
Köln (Büro für Umweltanalytik, 2004) beauftragt. In diesem Konzept werden unter anderem die ufer-
nahen Bereiche des Weißer Rheinbogens überplant und Maßnahmen zur naturnahem Weiterentwick-
lung bzw. Sukzession unter Beibehaltung der bestehenden Erholungswege empfohlen. Die Entwick-
lung einer standortgerechten Weichholz- und Hartholzaue wird eine besonders hohe ökologische Be-
deutung zugemessen. Jedoch wird die Entfernung der Hybridpappeln nur sukzessive empfohlen, um 
mögliche Brutplätze in den Althölzern für den Pirol (Oriolus oriolus) und auch für die Spechte weiter 
zu ermöglichen. 
Im Biotopkataster des LANUV NRW sind fortlaufend seit mindestens 1981 die Auwald-Bereiche am 
Weißer Bogen unter der Kennung BK-K-00021 Bezeichnung: „Auwälder und Grünland des Weißer 
Rheinbogens“ kartiert und evaluiert worden. In der Empfehlung zur Unterschutzstellung ist dieses 
Gebiet zuletzt auf Grundlage der Biotopkartierung auch 2018 durch das LANUV als naturschutzwür-
dig bewertet worden.  
Die vorgelagerten Ufer am Weißer Bogen sind über die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die 
Festsetzung des Fisch- und Laichschonbezirks Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und 
Bad Honnef, Teilabschnitte im Regierungsbezirk Köln“ vom 30.03.2006 durch die Bezirksregierung

2 
 
Köln - Obere Fischereibehörde –unter besonderen Schutz gestellt worden. Gleichzeigt sind diese 
über die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet hinaus als Teil der schutzwürdigen Abschnitte des 
Rheins als Teil des FFH-Gebiets der "Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef" 
(DE-4405-301) ausgewiesen. Besonders schutzwürdig sind die Flach- und Ruhigwasserzonen insbe-
sondere zwischen den Buhnenfeldern sowie Bereiche mit langsamer Strömung. Diese sind unter 
Kennung BK-K-00026 des LANUV im Biotopkataster aufgeführt.  
Darüber hinaus sind einzelne besonders schutzwürdigen Biotope gemäß § 30 BNatschG i.V.m. § 42 
LNatSchG NRW im LANUV – Kataster differenziert ausgewiesen. 
Im Entwurf der „Handlungsempfehlungen für die Stadt Köln zur Bekämpfung des Insektensterbens“ 
(Esser, 2019) wird der Weißer Bogen für die Ausweisung als „Wildnisgebiet“ und die Entwicklung ei-
ner anzulegenden regelmäßig durchströmten Nebenstromrinne, inkl. Kleingewässern sowie für eine 
naturnahe Ganzjahresbeweidung vorgeschlagen.  
 
Die bestehenden Rad-, Wander- und Reitwege sind in den vergangenen Jahren ertüchtigt und in-
standgesetzt worden und sollen auch weiterhin erhalten werden. Aus Sicht der Verwaltung wird auf 
dieser Grundlage davon ausgegangen, dass der Status quo ein ausreichendes Wegenetz für die ru-
hige landschaftsangepasste Erholung anbietet und dass somit durch die Ausweisung der Flächen als 
Naturschutzgebiet die bestehende Qualität des Weißer Bogens künftig innerhalb der Waldbereiche 
und der Grünlandflächen weiterentwickelt werden sollte.  
 
Um die besonderen Schutzzwecke für die Ausweisung eines Naturschutzgebietes „Weißer Bogen“ 
aktuell bewerten und geeignete Maßnahmen ableiten zu können, ist aus Sicht der Verwaltung eine 
aktuelle Brutvogelkartierung inkl. der Rastvögel, Durchzügler und Wintergäste erforderlich. Für die 
Unterschutzstellung kann für die Waldflächen auf die Biotopkartierung und Bewertung des LANUV 
zurückgegriffen werden. Die Offenlandflächen, das extensive Grünland, die Streuobstwiesen und die 
nicht ausgewiesenen Waldbereiche sind in einer Biotoptypenkartierung zu bewerten. 
 
Die Rheinenergie betreibt im Weißer Bogen eine Brunnengalerie, die zentralen Bestandteil der links-
rheinischen Wassergewinnung ist. Grundsätzlich begrüßt die Rheinenergie AG mit Schreiben vom 
12.10.2021 die Unterschutzstellung, wenn wesentliche Rahmenbedingungen der Wasserwirtschaft 
berücksichtigt werden und sich für den Betrieb, die Erweiterung und Anpassung keine nachteiligen 
Einschränkungen ergeben. Die Rahmenbedingungen zur Bewirtschaftung der Flächen sind im Unter-
schutzstellungsverfahren zu berücksichtigen. 
 
Insgesamt wird die Erstellung eines Entwurfs für die Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet durch 
ein externes Gutachterbüro, unter Berücksichtigung der Biotoptypenkartierung und Gewichtung der 
Brutvogelkartierung und eines Abgrenzungsverschlag für die NSG-Ausweisung empfohlen. 
 
Zeitgleich liegt der Verwaltung aus dem Ausschuss Umwelt, Klima und Grün ein Antrag 
(AN/2064/2021) zur Ausweisung neuer Naturschutzgebiete in Köln vor.  
Im Rahmen der Gesamtbeurteilung aller naturschutzwürdigen Gebiete soll die empfohlene Unter-
schutzstellung des Weißer Bogens abgestimmt und beschlossen werden.

Beratungsverlauf (1)

08.11.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Weißer Bogen

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Details

Aktenzeichen
3751/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
29.10.2021
Erstellt
25.10.2021 11:48