3751/2021
Beantwortung der AN/1709/2021
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/1 Vorlagen-Nummer 3751/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.11.2021 Beantwortung der AN/1709/2021 Prüfung zur Einrichtung eines Naturschutzgebiets im Weißer Bogen Anfrage: Die Verwaltung wird gebeten, die Möglichkeiten der Ausweisung eines Naturschutzgebietes nach § 23 BNatSchG auf dem Gebiet des sogenannten „Weißer Bogen“ im Bezirk Rodenkirchen zu prüfen und dabei die Möglichkeiten und Grenzen der Vereinbarkeit mit dem Erhalt von Fuß- und Radwegen im potentiellen Naturschutzgebiet aufzuzeigen. Beantwortung durch die Verwaltung: Das Gebiet ist bisher im Landschaftsplan Köln als Landschaftsschutzgebiet L 20 „Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel rrh.“ (LSG) unter Schutz gestellt. Pflegefestsetzungen (nach §13 LNatSchG - Maßnahmen) wie beispielsweise die extensive Pflege der Rheinwiesen, die Anlage naturnaher Waldwiesen zwischen den Waldflächen der Brunnengalerien am Weißer Bogen und verschiedenen Anpflanzungsfestsetzungen sind ebenfalls auf diesen Flächen im Landschaftsplan festgesetzt, die weitgehend umgesetzt sind. Die Naturschutzwürdigkeit des „Weißer Bogens“ ist im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Landschaftsplan Köln vor 1991 ebenfalls geprüft worden. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung hat- te das Landesamt für Ökologie, Landwirtschaft und Forsten (LÖLF NW, heute LANUV NRW) empfoh- len das Gebiet unter Naturschutz zu stellen. Damals wurde der Einwand mit der Begründung abge- wogen, dass das Rheinufer in diesem Bereich intensiv als Nah- und Wochenenderholungsgebiet ge- nutzt werde, der Schutz auch als LSG ausreichend sei und mit der Erstellung einer Pflege- und Ent- wicklungskonzeption die Belange des Natur- und Artenschutzes berücksichtigt werden sollten. Entsprechend hat die Verwaltung das Pflege- und Entwicklungskonzept der Rheinuferbereiche in Köln (Büro für Umweltanalytik, 2004) beauftragt. In diesem Konzept werden unter anderem die ufer- nahen Bereiche des Weißer Rheinbogens überplant und Maßnahmen zur naturnahem Weiterentwick- lung bzw. Sukzession unter Beibehaltung der bestehenden Erholungswege empfohlen. Die Entwick- lung einer standortgerechten Weichholz- und Hartholzaue wird eine besonders hohe ökologische Be- deutung zugemessen. Jedoch wird die Entfernung der Hybridpappeln nur sukzessive empfohlen, um mögliche Brutplätze in den Althölzern für den Pirol (Oriolus oriolus) und auch für die Spechte weiter zu ermöglichen. Im Biotopkataster des LANUV NRW sind fortlaufend seit mindestens 1981 die Auwald-Bereiche am Weißer Bogen unter der Kennung BK-K-00021 Bezeichnung: „Auwälder und Grünland des Weißer Rheinbogens“ kartiert und evaluiert worden. In der Empfehlung zur Unterschutzstellung ist dieses Gebiet zuletzt auf Grundlage der Biotopkartierung auch 2018 durch das LANUV als naturschutzwür- dig bewertet worden. Die vorgelagerten Ufer am Weißer Bogen sind über die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung des Fisch- und Laichschonbezirks Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef, Teilabschnitte im Regierungsbezirk Köln“ vom 30.03.2006 durch die Bezirksregierung 2 Köln - Obere Fischereibehörde –unter besonderen Schutz gestellt worden. Gleichzeigt sind diese über die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet hinaus als Teil der schutzwürdigen Abschnitte des Rheins als Teil des FFH-Gebiets der "Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef" (DE-4405-301) ausgewiesen. Besonders schutzwürdig sind die Flach- und Ruhigwasserzonen insbe- sondere zwischen den Buhnenfeldern sowie Bereiche mit langsamer Strömung. Diese sind unter Kennung BK-K-00026 des LANUV im Biotopkataster aufgeführt. Darüber hinaus sind einzelne besonders schutzwürdigen Biotope gemäß § 30 BNatschG i.V.m. § 42 LNatSchG NRW im LANUV – Kataster differenziert ausgewiesen. Im Entwurf der „Handlungsempfehlungen für die Stadt Köln zur Bekämpfung des Insektensterbens“ (Esser, 2019) wird der Weißer Bogen für die Ausweisung als „Wildnisgebiet“ und die Entwicklung ei- ner anzulegenden regelmäßig durchströmten Nebenstromrinne, inkl. Kleingewässern sowie für eine naturnahe Ganzjahresbeweidung vorgeschlagen. Die bestehenden Rad-, Wander- und Reitwege sind in den vergangenen Jahren ertüchtigt und in- standgesetzt worden und sollen auch weiterhin erhalten werden. Aus Sicht der Verwaltung wird auf dieser Grundlage davon ausgegangen, dass der Status quo ein ausreichendes Wegenetz für die ru- hige landschaftsangepasste Erholung anbietet und dass somit durch die Ausweisung der Flächen als Naturschutzgebiet die bestehende Qualität des Weißer Bogens künftig innerhalb der Waldbereiche und der Grünlandflächen weiterentwickelt werden sollte. Um die besonderen Schutzzwecke für die Ausweisung eines Naturschutzgebietes „Weißer Bogen“ aktuell bewerten und geeignete Maßnahmen ableiten zu können, ist aus Sicht der Verwaltung eine aktuelle Brutvogelkartierung inkl. der Rastvögel, Durchzügler und Wintergäste erforderlich. Für die Unterschutzstellung kann für die Waldflächen auf die Biotopkartierung und Bewertung des LANUV zurückgegriffen werden. Die Offenlandflächen, das extensive Grünland, die Streuobstwiesen und die nicht ausgewiesenen Waldbereiche sind in einer Biotoptypenkartierung zu bewerten. Die Rheinenergie betreibt im Weißer Bogen eine Brunnengalerie, die zentralen Bestandteil der links- rheinischen Wassergewinnung ist. Grundsätzlich begrüßt die Rheinenergie AG mit Schreiben vom 12.10.2021 die Unterschutzstellung, wenn wesentliche Rahmenbedingungen der Wasserwirtschaft berücksichtigt werden und sich für den Betrieb, die Erweiterung und Anpassung keine nachteiligen Einschränkungen ergeben. Die Rahmenbedingungen zur Bewirtschaftung der Flächen sind im Unter- schutzstellungsverfahren zu berücksichtigen. Insgesamt wird die Erstellung eines Entwurfs für die Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet durch ein externes Gutachterbüro, unter Berücksichtigung der Biotoptypenkartierung und Gewichtung der Brutvogelkartierung und eines Abgrenzungsverschlag für die NSG-Ausweisung empfohlen. Zeitgleich liegt der Verwaltung aus dem Ausschuss Umwelt, Klima und Grün ein Antrag (AN/2064/2021) zur Ausweisung neuer Naturschutzgebiete in Köln vor. Im Rahmen der Gesamtbeurteilung aller naturschutzwürdigen Gebiete soll die empfohlene Unter- schutzstellung des Weißer Bogens abgestimmt und beschlossen werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Am Weißer Bogen
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Details
- Aktenzeichen
- 3751/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 29.10.2021
- Erstellt
- 25.10.2021 11:48