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2010/0145

Konjunkturprogramme 2009 des Bundes und des Landes hier: Einführung einer Bagatellgrenze bei Mittelverschiebungen

Magistratsvorlage 22.03.2010

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2010/0145

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2010/0145

2074 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
25.03.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Finanzverwaltung 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0145 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Konjunkturpr ogramme 2009 des Bundes und des Landes 
hier: Einführung einer Bagatellgrenze bei Mittelverschiebungen 
 
Vorlage vom: 22.03.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Einführung einer Bagatellgrenze von 5.000,00 € und dem halbjährlichen Bericht bei 
Mittelverschiebungen im Rahmen des Konjunkturprogrammes wird zugestimmt. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.März 2010  
 
Bei der Abwicklung der Konjunkturprogramme 2009 des Landes und des Bundes kommt es – je 
weiter das Verfahren fortschreitet – immer häufiger zu Mittelverschiebungen, da naturgemäß 
Maßnahmen in der Endabrechnung etwas teurer oder günstiger als veranschlagt abgerechnet 
werden. 
 
Die hierdurch entstehenden Mittelverschiebungen wurden bisher dem Magistrat zur Zustimmung 
vorgelegt (s. z.B. Vorlage-Nr. 2010/0135 in der Magistratssitzung vom 24.03.2010 über 526,00 €). 
 
Da sich diese Mittelverschiebungen in absehbarer Zeit häufen werden, sollen sie dem Magistrat nur 
noch bei Beträgen von über 5.000,00 € zur Zustimmung vorgelegt werden.  
Die unter diesem Betrag liegenden Verschiebungen sollen dem Magistrat halbjährlich in einer 
Aufstellung zur Kenntnis gegeben werden. 
 
Die bisherigen Vereinbarungen (z.B. dass Mittelverschiebungen nur innerhalb der Ämter 
vorgenommen werden) bleiben hiervon unberührt. 
 
Darmstadt, den 22. März 2010 
 
 
Der Dezernent II 
 
 
 
Wolfgang Glenz  
Bürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2010/0145
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.03.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00