Erweiterung der Kaiserin-Augusta-Schule Georgsplatz 10, Köln-Altstadt/Süd – Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW
Beschlussvorlage Ausschuss 3201/2022 vom 27.02.2023
Stand: Am 13.03.2023 im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft ungeändert beschlossen.
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Anlage 1 - Erläuterung zu den Mehrkostenfaktoren
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Anlage 1 Erläuterungen zur Kostenfortschreibung 3201/2022 Erweiterung der Kaiserin-Augusta-Schule, Georgsplatz 10, Köln-Altstadt-Süd (1) Mehrkosten, die dem Bestand geschuldet sind, Massenmehrungen Im Rahmen der Planungen zur Errichtung des Erweiterungsbaus wurden der Abriss des Bestandsgebäudes sowie der Neubau in den Kostenberechnungen berücksichtigt. Nach Zustimmung des Rats der Stadt Köln zur Realisierung der Maßnahme konnten die nachfolgenden Leistungsphasen (LPH 4 – 8) zur Erstellung des Bauantrages beauftragt wer- den. Hierzu gehörte unter anderem das für das Baugenehmigungsverfahren notwendige Brandschutzkonzept, das sowohl den Neubau als auch das weiterhin in Nutzung befindliche Bestandsgebäude in ihrer Gesamtheit betrachtet. Die sich aus dem Brandschutzkonzept ergebenden Maßnahmen wurden durch die untere Bauaufsichtsbehörde als zu erfüllende Auflagen in die Baugenehmigung aufgenommen. Die notwendigen finanziellen Mittel waren somit in der vorliegenden Kostenberechnung nicht enthalten. Hierzu gehörten Maßnahmen zur Sicherung des Bestandsgebäudes, wie zum Beispiel das Vorhalten eines Fluchttreppen- turms während der gesamten Bauzeit, sowie begleitende Brandschutzmaßnahmen im Be- standsgebäude. Zusätzlich war die Verlegung des Fernwärmeanschlusses notwendig. Der innerstädtische Lage der Schule sowie die direkte Nähe zum Einsturzort des historischen Archivs führten zu weiteren Kostensteigerungen. Zur Durchführung der Ab- brucharbeiten wurde durch die Bauaufsichtsbehörde ein Bauerschütterungsgutachten als Auflage im Rahmen des Genehmigungsverfahrens verlangt. Zum Schutz der umliegenden Bebauung sowie des Besichtigungsbauwerkes der Archiveinsturzstelle wurden besondere Abbruchverfahren sowie eine Beweissicherungsmessung als Dauerüberwachung mit Alar- mierungsfunktion der Messgeräte im Rahmen der Auflagenerfüllung umgesetzt. Die Auflagen der unteren Bauaufsichtsbehörde erstreckten sich auch auf die Erstellung des Neubaus. Anteil der Kostenfortschreibung in Summe rund 3,3 Mio. Euro (5) Zusätzliche (Fach-) Planungsleistungen Durch die unter (1) aufgeführten Auflagen zur Sicherung des in Betrieb befindlichen Bestands- gebäudes sowie der notwendigen Beweissicherungsmessungen waren die Beauftragung zu- sätzlicher Fachplaner, Sachverständiger und Gutachter notwendig. Anteil der Kostenfortschreibung in Summe rund 1,7 Mio. Euro (7) Höhere Submissionsergebnisse Aufgrund der angespannten Marktlage wurden im Rahmen der Vergaben in einzelnen Ge- werken höhere Summen submittiert, als in der Kostenberechnung vorgesehen. Hier stach im Besonderen die Technische Ausrüstung hervor. Erfolgreiche Submissionen konnten somit abschließend nur durch Hinnahme von Vergabeverlusten gegenüber der Kostenberechnung um rund 30% (Kostengruppen 300 und 400) abgeschlossen werden. Anteil der Kostenfortschreibung in Summe rund 5,0 Mio. Euro Summe der Kostenfortschreibung 10,0 Mio. Euro -
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 3201/2022 Stand: 26.02.2026 Sachstandsbericht Erweiterung der Kaiserin-Augusta-Schule Georgsplatz 10, Köln-Altstadt/Süd – Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW Beschluss: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausga- ben gegenüber dem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2016 (Vorlagen-Nummer 1513/2016) in Höhe von rund 10 Mio. Euro brutto für die Erweiterung der Kaiserin-Augusta-Schule Georgs- platz 10, 50676 Köln (Altstadt-Süd) zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaß- nahme zu. Die Gesamtbaukosten für die Maßnahme betragen nunmehr rund 32,2 Mio. Euro brutto statt 22,2 Mio. Euro zuzüglich rund 1,1 Mio. Euro Risikozuschlag. Die Finanzierung der Mehrkosten von rund 10 Mio. Euro erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Übergabe und Inbetriebnahme des Objektes über Mietzahlungen an die Gebäude- wirtschaft zum dann gültigen Flächenverrechnungspreis. Status in Bearbeitung erledigt Stand 2024: Aktueller Bearbeitungsstand: Der Erweiterungsneubau der Kaiserin-Augusta-Schule wurde im Oktober 2023 in Betrieb ge- nommen. Die Kostengruppe 300 (Bauwerk- und Baukonstruktion; „Hochbau“) ist im Mai 2024 bereits an das Objektcenter der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln übergeben worden. Ebenso wurde die Kostengruppe 500 (Außenanlagen) final fertig gestellt. Zur Kostengruppe 400 (Technische An- lagen) erfolgen noch geringe Restarbeiten. Zum Stand 09/2024 kann festgestellt werden, dass die Kostenprognose der Projektsteuerung unter dem beschlossenen Projektbudget von 32,2 Mio. Euro brutto liegt. Nächste Schritte: 2 Nach Abschluss aller Restarbeiten zum Erweiterungsneubau der Kaiserin-Augusta-Schule er- folgt die Kostenfeststellung. Eine weitere Kostenfortschreibung ist nicht erforderlich. Stand 2026: Aktueller Bearbeitungsstand: Es liegt kein neuer Sachstand vor. Nächste Schritte: Es liegt kein neuer Sachstand vor. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 23.02.2027 -
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (Stand 2024)
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 3201/2022 Stand: 07.10.2024 Sachstandsbericht Erweiterung der Kaiserin-Augusta-Schule Georgsplatz 10, Köln-Altstadt/Süd – Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW Beschluss: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausga- ben gegenüber dem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2016 (Vorlagen-Nummer 1513/2016) in Höhe von rund 10 Mio. Euro brutto für die Erweiterung der Kaiserin-Augusta-Schule Georgs- platz 10, 50676 Köln (Altstadt-Süd) zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaß- nahme zu. Die Gesamtbaukosten für die Maßnahme betragen nunmehr rund 32,2 Mio. Euro brutto statt 22,2 Mio. Euro zuzüglich rund 1,1 Mio. Euro Risikozuschlag. Die Finanzierung der Mehrkosten von rund 10 Mio. Euro erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Übergabe und Inbetriebnahme des Objektes über Mietzahlungen an die Gebäude- wirtschaft zum dann gültigen Flächenverrechnungspreis. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Der Erweiterungsneubau der Kaiserin-Augusta-Schule wurde im Oktober 2023 in Betrieb ge- nommen. Die Kostengruppe 300 (Bauwerk- und Baukonstruktion; „Hochbau“) ist im Mai 2024 bereits an das Objektcenter der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln übergeben worden. Ebenso wurde die Kostengruppe 500 (Außenanlagen) final fertig gestellt. Zur Kostengruppe 400 (Technische An- lagen) erfolgen noch geringe Restarbeiten. Zum Stand 09/2024 kann festgestellt werden, dass die Kostenprognose der Projektsteuerung unter dem beschlossenen Projektbudget von 32,2 Mio. Euro brutto liegt. Nächste Schritte: Nach Abschluss aller Restarbeiten zum Erweiterungsneubau der Kaiserin-Augusta-Schule er- folgt die Kostenfeststellung. Eine weitere Kostenfortschreibung ist nicht erforderlich. 2 Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 10.09.2025 -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 3201/2022 Freigabedatum 27.02.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erweiterung der Kaiserin-Augusta-Schule Georgsplatz 10, Köln-Altstadt/Süd – Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW Beschlussorgan Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Gremium Datum Beschluss: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben gegenüber dem Ratsbeschluss aus dem Jahr 2016 (Vorlagen-Nummer 1513/2016) in Höhe von rund 10 Mio. Euro brutto für die Erweiterung der Kaiserin-Augusta- Schule Georgsplatz 10, 50676 Köln (Altstadt-Süd) zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu. Die Gesamtbaukosten für die Maßnahme betragen nunmehr rund 32,2 Mio. Euro brutto statt 22,2 Mio. Euro zuzüglich rund 1,1 Mio. Euro Risikozuschlag. Die Finanzierung der Mehrkosten von rund 10 Mio. Euro erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt nach der Übergabe und Inbetriebnahme des Objektes über Mietzahlungen an die Gebäude- wirtschaft zum dann gültigen Flächenverrechnungspreis. Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 13.03.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigung und sonstige Nebenkosten) siehe Begründung! c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung): Der Erweiterungsbau wird nach EnEV 2014 errichtet, erhält eine PV-Anlage und teilweise Dachbegrünung. Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Ratsbeschluss aus dem Jahre 2016 (Vorlagen-Nummer 1513/2016) schloss mit genehmigten Gesamtbaukosten für die Maßnahme in Höhe von rund 22,2 Mio. Euro brutto zuzüglich eines Risikozuschlages in Höhe von 5% (rund 1,1 Mio. Euro brutto) ab. Im Laufe der Bauabwicklung traten unvorhersehbare Risiken auf, die einen Kostenfortschreibungsbe- schluss erforderlich machen. Die Notwendigkeit des Kostenfortschreibungsbeschlusses ist unter anderem der Tatsache geschuldet, dass die direkte Nähe zur Archiv-Einsturstelle teilweise direkten Einfluss auf die Gründungsebene sowie die konstruktive Gestaltung des Gebäudes genommen hat. Hinzu kamen zusätzliche Maßnahmen am Bestandsgebäude zur Aufrechterhaltung des baulichen Brandschutzes sowie der notwendigen Flucht- und Rettungswege im Rahmen des sicheren Schulbetriebes. Die noch zu errichtende Dreifachturnhalle ist hierbei nicht inkludiert. Wie bereits in der Vorlage 1513/2016 beschrieben wird der Neubau der Dreifachturnhalle zurückgestellt und in einem gesonderten Baubeschlussverfahren behandelt. 3 Die Baumaßnahme ist kurz vor der Fertigstellung und es ist davon auszugehen, dass außer den erwähnten und preislich in der Kostenfortschreibung berücksichtigten Faktoren keine wei- teren mehr auftreten werden. Gemäß aktueller Kostenkontrolle ergeben sich Gesamtbaukosten in Höhe rund 32,2 Mio. Euro brutto und damit Mehrkosten in Höhe von rund 10 Mio. Euro. Die Erhöhung schlüsselt sich wie folgt auf (eine Kostenübersicht und Erläuterungen liegen als Anlagen bei): 1. Mehrkosten, die dem Bestand geschuldet sind 3,3 Mio. Euro (33 %) 2. Geänderte Nutzeranforderungen entfällt 3. Auslagerung entfällt 4. Massenmehrungen entfällt 5. Zusätzliche (Fach-) Planerleistungen 1,7 Mio. Euro (17 %) 6. Verspäteter Baubeginn und Bauzeitverzögerung entfällt 7. Höhere Submissionsergebnisse 5 Mio. Euro (50 %) 8. Geänderte rechtliche Vorgaben entfällt 9. Nutzung von Synergieeffekten entfällt 10. Sonstiges entfällt Gesamt 10 Mio. Euro (100,0%) Es ist daher eine Erhöhung des Gesamtbudgets um rund 10 Mio. Euro brutto auf rund 32,2 Mio. Euro brutto erforderlich. Vorschläge zur Kostenreduzierung: Einsparpotentiale wurden bereits während der Planung berücksichtigt. Die vorliegende Planung wurde auf Basis der festgelegten Mindeststandards gemäß den Bau- und Qualitätsstandards (BQA) der Stadt Köln sowie den Schulbaurichtlinien erstellt. Aufgrund des aktuellen Planungsstandes und des starken Fertigstellungsdrucks (die KAS ist ab dem Schuljahr 2023/2024 als Bündelgymnasium deklariert) sind zurzeit keine weiteren Einsparungen auszumachen. Die Preissteigerungen sind der aktuellen Marktlage mit hohen Materialsteigerungsraten und Folgen der Corona-Pandemie mit hohem Krankenstand und Fachkräftemangel geschuldet. Finanzierung: Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft. Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrech- nungssystem zwischen der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit diesem Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenann- te Flächenverrechnungspreise. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifischen Aufwendungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnen- den sonstigen Erträge) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallenden Fläche. Die umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete mit der Nutzer*innendienststelle abgerechnet. Aus der Errichtung des Erweiterungsbaus ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die betroffene Schulsparte „Gymnasien“ eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von jeweils rund 605.000 Euro zuzüglich Nebenkosten (inklusive Reinigung) von rund 174.000 Euro jährlich. Die Aufwendungen von insgesamt 779.000 Euro sind voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2024 aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301 Schulträgeraufgaben bei Teilergebnisplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, zu finanzieren. Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungspro- zesses 2025ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, 4 gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorsehen. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in Höhe von rund 822.000 Euro (jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und Nebenkosten) auf das Gymnasium am Georgsplatz. Alternative: Das Projekt befindet sich im Bau. Einsparpotentiale wurden bereits in den Planungsphasen zuvor berücksichtigt. Eine Alternative steht nicht zur Verfügung. Anlagen: Anlage 1 – Erläuterung zu den Mehrkosten Anlage 2 – Aufteilung der Mehrkosten -
Anlage 2 - Aufteilung der Mehrkosten.pdf
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Verteilung der Mehrkosten auf die 10 Mehrkosten-Kategorien Kostenfortschreibung I 2022 (KF I) bezogen auf 10 Mio. € Kaiserin-Auguste-Gymnasium 2015 Kostenursprung: 22,20 Mio. € 2022 Kostenfortschreibung I: 10,00 Mio. € 2022 Gesamtkosten ÖPP 3: 32,20 Mio. € 1. Mehrkosten, die dem Bestand geschuldet sind 3,30 Mio. € = 33 % 2. Geänderte Nutzeranforderungen 0 % 3. Auslagerung 0 % 4. Massenmehrungen 0% 5. Zusätzliche (Fach-) Planerleistungen 1,7 Mio. € = 17 % 6. Verspätete Baubeginn und Bauzeitverzögerung 0 % 7. Höhere Submissionsergebnisse 5 Mio. € = 50 % 100 % = 10 Mio. € 8. Geänderte rechtliche Vorgaben 0% 9. Nutzung von Synergieeffekten 0 % 10. Sonstiges 5,5 Mio. € = 15 %
Beratungsverlauf
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13.03.2023
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 5.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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