Wahl einer*s Beigeordneten für Dezernat III - Mobilität
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2194/2021 vom 15.06.2021
Stand: Am 24.06.2021 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 2194/2021 Freigabedatum 15.06.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wahl einer*s Beigeordneten für Dezernat III - Mobilität Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat wählt N.N. zur*zum Beigeordneten für die Dauer von acht Jahren. Als Geschäftskreis wird das Dezernat III – Mobilität übertragen. Der Rat behält sich eine Änderung des Geschäftskreises gemäß § 73 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW vor. Es werden Bezüge der Besoldungsgruppe B 8 nach dem Landebesoldungsgesetz Nordrhein- Westfalen, Anlage 7, gezahlt. Rat 24.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Stelle der*des Beigeordneten für das Dezernat III – Mobilität wird zum 24.06.2021 vakant. Folgende Ämter und Dienststellen sind dem Dezernat zugeordnet: Bauverwaltungsamt (62) Amt für Verkehrsmanagement (64) Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung (66) Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (69) Gemäß § 71 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden die Beigeord- neten vom Rat für die Dauer von acht Jahren gewählt. Die Anforderungen sind in § 71 Absatz 3 GO NRW festgelegt. Die Vergütung richtet sich nach § 2 Absatz 3 der Eingruppierungsverordnung NRW. Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 unter TOP 3.1.7 beschlossen, die Stelle öffentlich aus- zuschreiben und ein Personalberatungsunternehmen mit der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten zu beauftragen. Dem ist die Verwaltung nachgekommen und hat unter Beteiligung des Personal- und Verwaltungs- managements, des Amtes für Recht, Vergabe und Versicherungen sowie des Rechnungsprüfungs- amtes ein Personalberatungsunternehmen beauftragt. Die Stelle wurde gemäß § 71 Absatz 2 GO NRW öffentlich ausgeschrieben. Der Rat wurde über das Ausschreibungsverfahren und das beauftragte Personalberatungsunterneh- men informiert. Dabei bestand für die Mitglieder des Rates jederzeit die Möglichkeit zur Akteneinsicht. Weitergehende Informationen über das Auswahlverfahren sowie die vorliegenden Bewerbungen er- folgen vor der Ratssitzung. Nach § 16 Absatz 2 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen darf die Ernennungsurkunde an kommunale Wahlbeamt*innen erst ausgehändigt werden, wenn die Wahl innerhalb eines Monats nach ihrer Durchführung von der Bezirksregierung nicht beanstandet wurde. -
Anlage - Informationen zum vorgeschlagenen Bewerber
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Anlage zur Beschlussvorlage 2194/2021 1. Aktualisierter Beschlussvorschlag Der Rat wählt Herrn Ascan Egerer zum Beigeordneten für die Dauer von acht Jahren. Als Geschäftskreis wird ihm das Dezernat III – Mobilität übertragen. Der Rat behält sich eine Änderung des Geschäftskreises vor. Es werden Bezü ge nach der Besoldungsgruppe B 8 gemäß Anlage 7 zum Landebesol- dungsgesetz Nordrhein-Westfalen gezahlt. 2. Information zum vorgeschlagenen Bewerber Der gebürtige Helmstedter schloss 1997 sein Studium des Bauingenieurwesens an der Technischen Universität Braunschweig erfolgreich als Diplom-Ingenieur ab und kon- zentrierte sich bereits hier auf die anstehenden Herausforderungen im Verkehrswesen. Beruflich hat Ascan Egerer zunächst Führungs- und Projekterfahrungen in unterschiedli- chen Bereichen der Deutschen Bahn AG gesammelt, unter anderem als Geschäftsführer und Verkehrsbetriebsleiter der S-Bahn Hannover, der DB Regio AG sowie in leitenden Funktionen der DB Regio NRW GmbH und ihrer Vorgängerorganisation, der DB Regio- nalbahn Rheinland, in Köln. Seit 2014 ist er Technischer Geschäftsführer der kommunalen Gesellschaften Verkehrs- betriebe Karlsruhe (VBK) und Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) der Stadt Karlsruhe. In diesen integrierten Verkehrs- sowie Infrastrukturunternehmen verantwortet er gemeinsam mit seinem kaufmännischen Geschäftsführungskollegen insgesamt circa 2.300 Mitarbei- ter*innen und ein Gesamtumsatzvolumen von circa 355 Millionen Euro. Ascan Egerer wirkt in verschiedenen Gremien und Ausschüssen des Verbandes Deut- scher Verkehrsunternehmen (VDV) und des internationalen Branchenverbandes UITP mit. 3. Information zum weiteren Verfahren Den Mitgliedern des Rates wurde der Abschlussbericht des beauftragten Personalbera- tungsunternehmens nebst Bewerbungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Einsichtnahme in die Verfahrensakte wurde angeboten. Nach § 16 Absatz 2 Landesbeamtengesetz Nordrhein -Westfalen darf die Ernennungsur- kunde einer kommunalen Wahlbeamtin / eines kommunalen Wahlbeamten erst ausgehän- digt werden, wenn die Wahl innerhalb eines Monats nach ihrer Durchführung von der Be- zirksregierung nicht beanstandet wurde.
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