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V/0320/2005

Kanalsanierung Diepenbrockstraße und Zumsandestraße

Vorlage 22.04.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 10.05.2005, TOP 4.4

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5893 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalsanierung Diepenbrockstraße und Zumsandestraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.05.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Tiefbauamt aufgestellten Ent-
wurf und den Kanalerneuerungsarbeiten zu. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Die Baukosten werden auf 660.000,00 Euro geschätzt. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
7001.950.3002.2 Bauk. Kanalsani erung Ostviertel 2005 600.000  
  VE 
(2006) 
200.000  
 
 
 
Begründung: 
 
Der aus dem Jahr 1910 stammende Mischwasserkanal ist lt. Untersuchung auf der gesamten Län-
ge defekt (Schadensklasse 3) und hydraulisch nicht in der Lage, das anfallende Niederschlags-
wasser entsprechend den heutigen Anforderungen abzuleiten. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0320/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Michael.Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.04.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Die Mischwasserkanäle weisen starke Rohrversätze, Unterbögen, Muffenspalten, Risse, Hohlräu-
me und Korrosion auf. 
 
Durch Rohrversätze und fehlende Rohrstücke entstehen Ablagerungen in den Kanalleitungen, die 
zu erhöhten Reinigungsarbeiten führen. Durch Undichtigkeit kann Mischwasser in den Untergrund 
austreten. 
 
Die untersuchten Hausanschlussleitungen weisen das gleiche Schadensbild wie der Hauptkanal 
auf. 
 
Eine Erneuerung des Mischwasserkanals ist aus ökologischen und ökonomischen Gründen unbe-
dingt erforderlich. Der Kanal liegt im Einzugsgebiet des Hauptsammlers III. Eine Umstellung des 
Entwässerungsverfahrens vom Misch- zum Trennsyste m ist nicht möglich. Es besteht keine Re-
genwasservorflut. 
 
Aus hydraulischen Gründen müssen die vorhandenen Eiprofile 350/525 bzw. 400/600 durch Kreis-
profile DN 300 – DN 900 ersetzt werden. 
 
Die Erneuerung des Kanals und der Hausanschlüsse wird in offener Bauweise durchgeführt. Ins-
gesamt werden ca. 174 m DN 900, ca. 88 m DN 500, ca. 63 m DN 400 und ca. 65 m DN 300 ver-
legt. 
 
Die alten Kanäle werden ausgebaut bzw. mit Spezialbeton verfüllt. 
 
Für die Bauzeit wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt die Verkehrsführung noch festgelegt. 
 
Eine Genehmigung nach § 58 LWG liegt vor. 
 
Die Ausschreibung für den Kanal erfolgt nach der Zustimmung im AUB. 
 
Der Baubeginn ist für das III. Quartal 2005 vorgesehen. Es wird mit einer Gesamtbauzeit von 8 bis 
10 Monaten gerechnet. 
 
In Abstimmung mit der Kanalbaumaßnahme werden durch die Stadtwerke Münster Stromkabel im 
Gehweg erneuert. 
 
Beitragsrechtliche Beurteilung: 
 
Zumsandestraße:
 
 
Unter der Asphaltstraßenfläche befindet sich noch die ursprüngliche Oberflächenbefestigung aus 
Naturstein-Großpflaster. Durch die Kanalbaumaßnahme wird der Eingriff in das Pflastergefüge 
irreparabel und die gesamte Straßenfläche muss zwischen den Bordsteinanlagen in voller Breite 
erneuert werden. 
 
Im Rahmen der erforderlichen Kanalsanierung werden die Fahrbahn und die Gehwege verbessert 
wiederhergestellt. Die Verbesserungen sind beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitrags-
rechts. 
 
An den voraussichtlichen beitragsfähigen Kosten (dies sind nur die Kosten, die nicht durch die Ka-
nal- oder Leitungsverlegung verursacht werden) in Höhe von rund 163 T€ beteiligen sich die 
Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten der Zumsandestraße bei einer Einstufung als 
Anliegerstraße mit 80 %. 
 
Die umlagefähigen Kosten betragen nach einer vorläufigen Beitragsberechnung rund 130 T€.

- 3 - 
Mit Datum vom 03.04.2005 wurde eine Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW einge-
reicht, mit dem Inhalt, dass nach der Kanalsanierung in der Zumsandestraße das vorhandene 
Kopfsteinpflaster als Deckschicht verwendet sowie Bauminseln und Parkbuchten eingeplant wer-
den sollen.  
 
Die Anregung wird in der Ratssitzung am 11.05.2005 bekannt gegeben. 
 
Die Bezirksvertretung Mitte wird voraussichtlich in der Sitzung am 21.06.2005 über die Anregung 
entscheiden. Das Tiefbauamt wird die Straßenwiederherstellung entsprechend dieser Entschei-
dung ausführen. 
 
Diepenbrockstraße:
 
 
Im Zuge der Kanalsanierung wird die Fahrbahn der Diepenbrockstraße im Bereich zwischen Frie-
densstraße und Zumsandestraße insgesamt verbessert ausgebaut. Die Verbesserung der Fahr-
bahn ist beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts. 
 
An den voraussichtlich beitragsfähigen Kosten in Höhe von ca. 30 T€ beteiligen sich die Grund-
stückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten der Zumsandestraße bei einer Einstufung als Anlie-
gerstraße mit 80 %. 
 
Die umlagefähigen Kosten betragen nach einer vorläufigen Beitragsberechnung rund 24 T€. 
 
Der weitere Kanalbau im Bereich des Zumsandeplatzes wird in Baugrubenbreite betrieben, weil 
dort bereits ausreichender Oberbau vorhanden ist. KAG-Beiträge werden dort nicht erhoben. 
 
Bei dem daran anschließenden Kanalbau zwischen Zumsandeplatz und Haus-Nr. 21 handelt es 
sich beitragsrechtlich um einen untergeordneten Teilausbau. Ein abrechnungsfähiger Abschnitt 
kann nicht gebildet werden. Daher ist auch hier eine Abrechnung nach dem KAG zurzeit nicht 
möglich. 
 
Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten und die Anwohner werden vor Baubeginn, 
entsprechend dem Serviceversprechen des Tief bauamtes, persönlich angeschrieben und über die 
Maßnahme und die zu erwartenden grundstücksbezogenen Anliegerbeiträge der Baumaßnahmen 
informiert. 
 
Um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern und eine barrierefreie Umwelt in 
der Stadt zu schaffen, werden bei der Kanalbaumaßnahme des Tiefbauamtes die Interessen von 
Menschen mit Behinderungen soweit irgend möglich berücksichtigt. 
 
I. V. 
 
 
Joksch 
Stadtbaurat 
 
Anlagen:

Beratungsverlauf (1)

10.05.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Zumsandestraße
  • Diepenbrockstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0320/2005
Typ
Vorlage
Datum
22.04.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37