V/0320/2005
Kanalsanierung Diepenbrockstraße und Zumsandestraße
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Beschlussvorlage
5893 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Kanalsanierung Diepenbrockstraße und Zumsandestraße Beratungsfolge 10.05.2005 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen stimmt dem vom Tiefbauamt aufgestellten Ent- wurf und den Kanalerneuerungsarbeiten zu. Kosten/Folgekosten Die Baukosten werden auf 660.000,00 Euro geschätzt. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 7001.950.3002.2 Bauk. Kanalsani erung Ostviertel 2005 600.000 VE (2006) 200.000 Begründung: Der aus dem Jahr 1910 stammende Mischwasserkanal ist lt. Untersuchung auf der gesamten Län- ge defekt (Schadensklasse 3) und hydraulisch nicht in der Lage, das anfallende Niederschlags- wasser entsprechend den heutigen Anforderungen abzuleiten. Vorlagen-Nr.: V/0320/2005 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Michael.Grimm@stadt-muenster.de Datum: 22.04.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Die Mischwasserkanäle weisen starke Rohrversätze, Unterbögen, Muffenspalten, Risse, Hohlräu- me und Korrosion auf. Durch Rohrversätze und fehlende Rohrstücke entstehen Ablagerungen in den Kanalleitungen, die zu erhöhten Reinigungsarbeiten führen. Durch Undichtigkeit kann Mischwasser in den Untergrund austreten. Die untersuchten Hausanschlussleitungen weisen das gleiche Schadensbild wie der Hauptkanal auf. Eine Erneuerung des Mischwasserkanals ist aus ökologischen und ökonomischen Gründen unbe- dingt erforderlich. Der Kanal liegt im Einzugsgebiet des Hauptsammlers III. Eine Umstellung des Entwässerungsverfahrens vom Misch- zum Trennsyste m ist nicht möglich. Es besteht keine Re- genwasservorflut. Aus hydraulischen Gründen müssen die vorhandenen Eiprofile 350/525 bzw. 400/600 durch Kreis- profile DN 300 – DN 900 ersetzt werden. Die Erneuerung des Kanals und der Hausanschlüsse wird in offener Bauweise durchgeführt. Ins- gesamt werden ca. 174 m DN 900, ca. 88 m DN 500, ca. 63 m DN 400 und ca. 65 m DN 300 ver- legt. Die alten Kanäle werden ausgebaut bzw. mit Spezialbeton verfüllt. Für die Bauzeit wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt die Verkehrsführung noch festgelegt. Eine Genehmigung nach § 58 LWG liegt vor. Die Ausschreibung für den Kanal erfolgt nach der Zustimmung im AUB. Der Baubeginn ist für das III. Quartal 2005 vorgesehen. Es wird mit einer Gesamtbauzeit von 8 bis 10 Monaten gerechnet. In Abstimmung mit der Kanalbaumaßnahme werden durch die Stadtwerke Münster Stromkabel im Gehweg erneuert. Beitragsrechtliche Beurteilung: Zumsandestraße: Unter der Asphaltstraßenfläche befindet sich noch die ursprüngliche Oberflächenbefestigung aus Naturstein-Großpflaster. Durch die Kanalbaumaßnahme wird der Eingriff in das Pflastergefüge irreparabel und die gesamte Straßenfläche muss zwischen den Bordsteinanlagen in voller Breite erneuert werden. Im Rahmen der erforderlichen Kanalsanierung werden die Fahrbahn und die Gehwege verbessert wiederhergestellt. Die Verbesserungen sind beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitrags- rechts. An den voraussichtlichen beitragsfähigen Kosten (dies sind nur die Kosten, die nicht durch die Ka- nal- oder Leitungsverlegung verursacht werden) in Höhe von rund 163 T€ beteiligen sich die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten der Zumsandestraße bei einer Einstufung als Anliegerstraße mit 80 %. Die umlagefähigen Kosten betragen nach einer vorläufigen Beitragsberechnung rund 130 T€. - 3 - Mit Datum vom 03.04.2005 wurde eine Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW einge- reicht, mit dem Inhalt, dass nach der Kanalsanierung in der Zumsandestraße das vorhandene Kopfsteinpflaster als Deckschicht verwendet sowie Bauminseln und Parkbuchten eingeplant wer- den sollen. Die Anregung wird in der Ratssitzung am 11.05.2005 bekannt gegeben. Die Bezirksvertretung Mitte wird voraussichtlich in der Sitzung am 21.06.2005 über die Anregung entscheiden. Das Tiefbauamt wird die Straßenwiederherstellung entsprechend dieser Entschei- dung ausführen. Diepenbrockstraße: Im Zuge der Kanalsanierung wird die Fahrbahn der Diepenbrockstraße im Bereich zwischen Frie- densstraße und Zumsandestraße insgesamt verbessert ausgebaut. Die Verbesserung der Fahr- bahn ist beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts. An den voraussichtlich beitragsfähigen Kosten in Höhe von ca. 30 T€ beteiligen sich die Grund- stückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten der Zumsandestraße bei einer Einstufung als Anlie- gerstraße mit 80 %. Die umlagefähigen Kosten betragen nach einer vorläufigen Beitragsberechnung rund 24 T€. Der weitere Kanalbau im Bereich des Zumsandeplatzes wird in Baugrubenbreite betrieben, weil dort bereits ausreichender Oberbau vorhanden ist. KAG-Beiträge werden dort nicht erhoben. Bei dem daran anschließenden Kanalbau zwischen Zumsandeplatz und Haus-Nr. 21 handelt es sich beitragsrechtlich um einen untergeordneten Teilausbau. Ein abrechnungsfähiger Abschnitt kann nicht gebildet werden. Daher ist auch hier eine Abrechnung nach dem KAG zurzeit nicht möglich. Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten und die Anwohner werden vor Baubeginn, entsprechend dem Serviceversprechen des Tief bauamtes, persönlich angeschrieben und über die Maßnahme und die zu erwartenden grundstücksbezogenen Anliegerbeiträge der Baumaßnahmen informiert. Um die Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern und eine barrierefreie Umwelt in der Stadt zu schaffen, werden bei der Kanalbaumaßnahme des Tiefbauamtes die Interessen von Menschen mit Behinderungen soweit irgend möglich berücksichtigt. I. V. Joksch Stadtbaurat Anlagen:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Zumsandestraße
- Diepenbrockstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0320/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 22.04.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37