3609/2017
Verbesserung der Situation am Ebertplatz
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
865 Zeichen
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Die Beschlussfassung über bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit am Ebertplatz und ein Interimskonzept zur Belebung des Platzes stellt einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit und Ordnung in der nördlichen Innenstadt dar. Die Erstellung der Konzepte sowie der diesbezüglichen Beschlussvorlage hat umfangreiche Abstimmungen in der Stadtverwaltung erfordert, so dass sie nicht zeitgerecht eingebracht werden konnte. Aufgrund der besonderen Bedeutung des Ebertplatzes ist jedoch eine zeitnahe Beschlussfassung erforderlich. Daher besteht die Dringlichkeit, die Vorlage der Bezirksvertretung Innenstadt am 18.12.2017 zur Anhörung und dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen am 18.12.2017 sowie dem Stadtentwicklungsausschuss am 14.12.2017 zur Vorberatung vorzulegen.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 3609/2017 Freigabedatum 13.12.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verbesserung der Situation am Ebertplatz Bericht über Sofortmaßnahmen und Beschlussfassung über ein Interimskonzept Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat nimmt den Bericht über die bereits erfolgten Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Situation am Ebertplatz zustimmend zur Kenntnis. 2. Der Rat nimmt das von der Verwaltung vorgelegte Grobkonzept zur Zwischennutzung des Ebertplatzes (Anlage 1) zur Kenntnis. 3. Der Rat beschließt Alternative a) Die bauliche Schließung der Unterführung im westlichen Teil des Ebertplatzes (Varianten zur baulichen Schließung siehe Anlage 2) nicht weiter zu verfolgen. Die begleitenden Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Sauberkeit werden fortgesetzt. Alternative b) Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der baulichen Schließung der westlichen Unterführung auf Grundlage der baulichen Variante 1 (Anlage 2): Wandabtrennung zwischen Unterführung und innenliegendem Platzbereich mit „Schaukästen“. Die Verwaltung wird zugleich beauftragt, in Ergänzung der Schaukästen die Verlagerung bzw. Integration von Laden-, Atelier- und Ga- lerienutzungen an die durch die Schließung neu geschaffene Platzkante zu prüfen. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das vorgelegte Grobkonzept zur Belebung und Zwischen- nutzung des Ebertplatzes zu einem konkreten Zwischennutzungskonzept weiter auszuarbei- ten Das ausgearbeitete Zwischennutzungskonzept einschließlich Kosten- und Finanzierungs- plan ist dem Rat bis zur Ratssitzung am 20.03.2018 vorzulegen. Stadtentwicklungsausschuss 14.12.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 18.12.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 18.12.2017 Rat 19.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein I. Situation am Ebertplatz: Ausgangspunkt und Ziel Der Ebertplatz ist insbesondere in den letzten Wochen und Monaten negativ in das öffentliche Be- wusstsein gerückt. Neben der mehr als unbefriedigenden städtebaulichen Situation erklärt sich dies vor allem durch dort offenkundig auftretende tätliche Auseinandersetzungen sowie ein sich entwi- ckelndes Drogenmilieu. Die immer wieder beobachteten Vorgänge haben bei vielen Anwohnern und Passanten dazu geführt, diesen innerstädtischen Platz mit einem Unsicherheitsgefühl zu betreten oder sogar zu umgehen. Im Gegenzug haben die städtisch geförderten und im Bereich der Unterfüh- rung seit einigen Jahren etablierten Kunst- und Kulturinitiativen grundsätzlich eine positive Wirkung auf die öffentliche Wahrnehmung des Ebertplatzes. Diese allein reichen jedoch nicht aus, um die aku- te Problemlage wirksam zu beheben. Die Verwaltung legt das beigefügten Grobkonzept (Anlage 1) und Vorschläge für bauliche Verände- rungen (Anlage 2) vor mit dem Ziel, das Sicherheitsgefühl für die Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen und den Ebertplatz bereits heute – vorübergehend bis zu einer endgültigen baulichen Umgestaltung – in seiner Funktionalität als vielseitig nutzbaren öffentlichen Raum zu stärken und seine Attraktivität als lebendigen, sicheren und wertgeschätzten Aufenthaltsort herauszuarbeiten. II. Sofortmaßnahmen Vor diesem Hintergrund verabredeten die Verwaltung und die Polizei Köln ein Maßnahmenkonzept, das bereits umgesetzt wurde. Ziel dieser Sofortmaßnahmen ist es, das Sicherheitsgefühl der Anwoh- ner und Passanten spürbar zu verbessern. Dies gelang aufgrund der Durchführung folgender Maß- nahmen: Verbesserung von Sauberkeit und Beleuchtung Als erste Maßnahme wurden die Kugelleuchten auf der Platzfläche durch leistungsstarke LED Leuchten ersetzt sowie Scheinwerfer an der Bushaltestelle installiert, um die Ausleuchtung der tieferliegenden Zonen zu verbessern. Zudem wurden die Reinigung der Platzflächen und der Grünschnitt intensiviert. Die Möglich- keiten, Drogen zu verstecken, wurden hierdurch stark reduziert. Erhöhung der sichtbaren Präsenz uniformierter Kräfte Das Ordnungsamt der Stadt Köln führt weiterhin – wie bereits in der Vergangenheit - zu unter- schiedlichen Tages- und Nachtzeiten ordnungsbehördlichen Kontrollen durch. Einsatzschwer- punkte des städtischen Ordnungsdienstes sind die Einhaltung der Sperrbezirksverordnung und das unerlaubte Lagern im Straßenland. Zusätzlich dazu wurden seitens des Ordnungsamtes seit Ende Oktober tägliche abendliche gaststättenrechtliche Kontrollen durchgeführt und eine erhöhte Präsenz uniformierter Kräfte bewirkt. Seit dem 20.11.2017 führen Ordnungsamt und Polizei Köln zusätzlich tägliche ge- meinsame Bestreifungen zu unterschiedlichen Zeiten durch. Erste bauliche Maßnahme Als erste bauliche Maßnahme wurden die Pflanztröge am Rande der Busspur im Bereich zwi- schen den Einmündungen Neusser Straße und Sudermannstraße entfernt. Hierdurch wurden weitere Versteckmöglichkeiten für Drogen beseitigt und gleichzeitig mehr Übersichtlichkeit ge- schaffen. III. Interimsmaßnahmen bis zur endgültigen baulichen Umgestaltung Die Verwaltung hat Interimsmaßnahmen für die Übergangszeit bis zur geplanten endgültigen Neuge- 3 staltung des Ebertplatzes erarbeitet. Ziel ist, den Ebertplatz bereits in der Phase vor dem Komplett- Umbau ab 2020 als vielseitig nutzbaren öffentlichen Raum und attraktiven lebendigen Aufenthaltsort aufzuwerten. Diese umfassen sowohl mögliche bauliche Maßnahmen aus kriminalpräventiver Sicht (Anlage 2) als auch solche zur dauerhaften Belebung des Platzes und Erhöhung der Aufenthaltsquali- tät (Anlage 1). Die Interimsmaßnahmen sehen für den weiteren Planungs- und Umsetzungsprozess die stete Integration und aktive Beteiligung engagierter Akteure des öffentlichen Lebens vor. Mit den in der Passage bereits ansässigen Kunstschaffenden fand hierzu bereits ein erstes Informationsge- spräch statt. 1. Bauliche Maßnahmen (Anlage 2) Die Verwaltung ist in Abstimmung mit der Polizei der Auffassung, dass eine Schließung der westli- chen Passage bereits vor der endgültigen städtebaulichen Umgestaltung des Ebertplatzes zu einer Verbesserung der Sicherheitslage und des Sicherheitsempfindens der Nutzer des Platzes führen wird. In verkehrlicher Hinsicht (Fußgängerquerungen) ist die Passage aufgrund ihrer geringen Akzep- tanz nur noch von untergeordneter Bedeutung. Bis zur endgültigen Neugestaltung des Ebertplatzes schlägt die Verwaltung deshalb in Absprache mit der Polizei vor, die Zugänge der westlichen Unter- führung mit ihren unübersichtlichen Gängen und Abgängen baulich zu schließen. Vor diesem Hintergrund wurden drei mögliche Varianten für die daraus folgende Gestaltung der im westlichen Teil des Ebertplatzes tiefliegenden Ebene und Passage identifiziert, die in Anlage 2 detail- liert beschrieben werden: Variante 1: Wandabtrennung zwischen Unterführung und innenliegendem Platzbereich mit „Schaukästen“ Variante 2: Wandabtrennung zwischen Unterführung und innenliegendem Platzbereich ohne „Schaukästen“ Variante 3: Anhebung der westlichen Bodenfläche auf Straßenniveau Mit dem technisch geringsten Aufwand wäre Variante 2 als schnelle und kostengünstige Lösung zu realisieren, da diese eine Wandabtrennung ohne „Schaukästen“ vorsieht. Allerdings würde diese Lö- sung weitere bauliche Maßnahmen erfordern, um auch das gewünschte Ziel einer funktional vielfälti- gen, die Akteure beteiligenden und flexiblen Aktivierung des öffentlichen Raums zu erreichen. Diese baulichen Maßnahmen auf der Platzfläche müssten bei der Umsetzung dieser Variante im Folgenden noch erarbeiten werden. Aus kriminalpräventiver Sicht und aus sicherheitstechnischen Gründen spricht sich die Polizei Köln für die Variante 3 aus, da bei dieser baulichen Lösung eine größtmögliche Einsehbarkeit des Platzes vom Straßenniveau möglich ist. Gegen Variante 3 bestehen seitens der Verwaltung jedoch aufgrund des unverhältnismäßig hohen technischen Konstruktions-, Kosten- und Zeitaufwands erhebliche Be- denken. Im Ergebnis empfiehlt die Verwaltung daher aus Gründen der praktischen Umsetzbarkeit sowie aus städtebaulicher und gestalterischer Sicht die Umsetzung der Variante 1. In dieser Lösung entsteht in zeitlich und kostenmäßig angemessenem Rahmen eine Erdgeschoss-Fassade, die für den angren- zenden öffentlichen Raum Impulse zu einem lebendigen und sicheren Aufenthaltsort setzen soll. Auf- grund der Erfahrungen mit Vandalismus an Stadtbahnhaltestellen müssen bei dieser Variante die „Schaukästen“ dazu vandalismussicher verarbeitet werden. Die in der Passage ansässigen Kunstschaffenden sollen als Pionierpartner für die Aktivierung des Platzes gewonnen werden. Aus Sicht der Verwaltung haben alle vier Ausstellungräume in den ver- gangenen Jahren zur Aufwertung des Ebertplatzes beigetragen.. Durch Ausstellungen und Kunstak- tionen wurde zu einer Diskussion über den sinnvollen städtischen Umgang mit dem öffentlichen 4 Raum beigetragen. Ihre Präsenz ist im Grobkonzept Zwischennutzung Ebertplatz ausdrücklich einge- plant. Als ebenso wichtig wird bewertet, den vier Kunsträumen sowie weiteren Kulturakteuren auf dem Platz Ausstellungsflächen und Aktionsraum anzubieten, der eine kontinuierliche Belebung des Platzes mit Kunst und Kultur ermöglicht. Die Mieter der subventionierten Kunsträume am Ebertplatz wurden am 04.12.2017 bei einem Termin im Kulturamt bereits über die oben genannten Varianten informiert. 2. Zwischennutzung zur Belebung des Ebertplatzes (Anlage 1) Das in der Anlage 1 beigefügte Grobkonzept zur Zwischennutzung skizziert Impulse für eine aktivie- rende Nutzung des Ebertplatzes in der Übergangszeit bis zur beabsichtigten langfristigen baulichen Umgestaltung. Im Rahmen dieses Grobkonzeptes sollen insbesondere Nutzungsoptionen von Bürgern und weiteren Akteuren getestet werden. Die Nutzung des Platzes durch weitere Bevölkerungsgruppen bietet die Chance, die negative Stigmatisierung des Platzes aufzubrechen, die soziale Kontrolle durch eine wachsame Öffentlichkeit zu erhöhen und die Wahrnehmung des Ortes als Angstraum nachhaltig zu entschärfen. Auf der Basis eines gut moderierten Planungs- und Entscheidungsprozesse kann so eine Verbesse- rung der Zustände auf dem Ebertplatz herbeigeführt werden. Zu den möglichen Zwischennutzungen zählen beispielsweise: Kulturelle und künstlerische Interventionen Freizeit- und Aktivveranstaltungen, Urban Gardening Kinder- und jugendorientierte Angebote Gastronomie, Märkte und sonstige öffentliche Veranstaltungen. Die Zwischennutzung des Ebertplatzes eröffnet dabei Möglichkeiten, die jetzigen Nutzer der Ladenlo- kale aktiv in den Prozess einzubinden, die aus den ggf. notwendigen Kündigungen resultierenden Konflikte zu entschärfen und engagierte Akteure des öffentlichen Lebens auch langfristig als Partner zu gewinnen. Die Mieter der Kunsträume am Ebertplatz haben ihre aktive Mitwirkung bereits im Rah- men o.g. Termins zugesagt. Die Arbeitsgruppe der Verwaltung recherchiert aktuell bereits geeignete Kooperationspartner (Agen- turen, Hochschulen, Initiativen etc.) für die Durchführung und zur Begleitung dieses Prozesses. 3. Weitere Maßnahmen Als weitere Maßnahme plant die Verwaltung am Ebertplatz einen sog. „Streetworkpoint“ mit festen Sprechzeiten 1-2 Mal in der Woche, als Anlaufstelle für Jugendliche und junge Erwachsene einzurich- ten. Streetwork der Stadt Köln (Amt für Kinder, Jugend und Familie) in Kooperation mit dem Arbeiterwohl- fahrt (AWO) Kreisverband Köln e.V. ist ein niedrigschwelliges Angebot, das sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 27 Jahren richtet. Die vorhandenen Kontakte durch die Street- worker werden gefestigt und Jugendliche vor Ort angesprochen. Die Jugendlichen werden je nach Lebenslage unterstützt bzw. an Fachdienststellen vermittelt. IV. Fazit Die Schließung des Bereichs der Unterführung im westlichen Teil des Ebertplatzes kann aus Sicht der Verwaltung und der Polizei Köln zu einer Verbesserung der Sicherheit beitragen. Bei einer sol- chen Lösung müssten allerdings die in der Unterführung gelegenen Ladenlokale verlegt oder ge- schlossen werden. 5 Die Überprüfung der Mietverträge hat ergeben, dass die Mietverträge fristgerecht zum 31.03. bzw. 30.06.2018 gekündigt werden können. Dies bedeutet, dass mit der baulichen Schließung der Passa- ge nicht vor dem 01.07.2018 begonnen werden könnte. Die bis dahin verbleibende Zeit soll proaktiv dafür genutzt werden, insbesondere die am Ebertplatz ansässigen Kunstschaffenden in die Konkreti- sierungen der Interimslösung einzubinden mit der Zielsetzung, gegebenenfalls eine Kontinuität von Kunst- und Ateliernutzungen am Ort zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung im Rahmen der Umsetzung der Variante 1 auch die Verlagerung von Laden- Atelier- und Galerienut- zungen an die durch die Schließung neu geschaffene Platzkante prüfen. Der Planungs- und Umsetzungsaufwand für die Schließung ist – unabhängig von der jeweiligen Vari- ante – personal- und kosteninvestiv sowie zeitlich anspruchsvoll, da die Verwaltung hier an die ge- setzlichen Ausschreibungsverfahren und -zeiträume gebunden ist. Gleiches gilt für einen möglichen externen Moderationsprozess zur Belebung des Platzes. Eine temporäre bauliche Lösung zur Schließung der Passage muss zudem zeitlich und finanziell im Verhältnis zur endgültigen Umgestaltung angemessen sein. Temporäre Nutzungen sollten in dem Übergangszeitraum bis zur Gesamtumgestaltung derart begleitet und überprüft werden, dass damit gewonnene Kenntnisse in die Neuplanung integriert werden können. Gleichwohl darf die dauerhafte Neugestaltung nicht verzögert oder gar in Frage gestellt werden. Bei einem Verzicht auf die bauliche Schließung der Passage gemäß der Beschlussalternative 3.a) wären andere baulichen Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten notwendig, um die Passage aufzuwerten und das Ziel, das Sicherheitsempfinden der Nutzer zu stärken, erreichen zu können. Dazu zählen beispielsweise eine weitere Verbesserung der Beleuchtung, die Wiederinbetriebnahme der Rolltreppen und eine intensivere Reinigung. Sollte der Rat auf eine Schließung der Unterführung im westlichen Teil des Ebertplatzes gemäß der Beschlussalternative 3.a), verzichten, wird die Verwaltung die zum 30.06.2018 ausgesprochene Kün- digung des Mietverhältnisses (Stadt Köln. / Förderverein Labor e.V.) zurücknehmen. Anlagen Anlage 1 - Grobkonzept Zwischennutzung Ebertplatz Anlage 2 - Schließungsvarianten Unterführung Ebertplatz
Anlage 3 Vorabauszug gem. Sitzung AVR und BV1 18.12.2017
7170 Zeichen
Anlage 3
Geschäftsführung
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Frau Mahmod
Telefon: (0221) 221 25001
Fax : (0221) 221 26565
E-Mail: midia.mahmod@stadt-koeln.de
Datum: 19.12.2017
Auszug
aus dem Beschlussprotokoll der gemeinsame Sondersitzung des
Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe /
Internationales und der Bezirksvertretung Innenstadt vom
18.12.2017
öffentlich
3 Verbesserung der Situation am Ebertplatz
Bericht über Sofortmaßnahmen und Beschlussfassung über ein Inte-
rimskonzept
3609/2017
3.3 Änderungsantrag der CDU -Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/ Die Gr ü-
nen und der FDP-Fraktion und der Gruppe GUT
AN/1902/2017
Der Vorsitzende lässt zunächst die Bezirksvertretung Innenstadt über die vorliegende
Beschlussvorlage in der Fassung des Änderungsantrages unter TOP 3.3 abstimmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat nimmt den Bericht über die bereits erfolgten Sofortmaßnahmen zur
Verbesserung der Situation am Ebertplatz zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Rat nimmt das von der Verwaltung vorgelegte Grobkonzept zur Zw i-
schennutzung des Ebertplatzes (Anlage 1) zur Kenntnis.
3. Der Rat beschließt
Die bauliche Schließung der Unterführung im westlichen Teil des Ebertplatzes
nicht weiter zu verfolgen. Begleitende Maßnahmen zur Verbesserung der S i-
cherheit und Sauberkeit werden fortgesetzt. Dies beinhaltet
die Fortführung der intensiven Reinigung der Platzflächen durch die AWB,
die regelmäßige tägliche Präsens und Kontrolle zu unterschiedlichen Tages
und Nachtzeiten durch das Ordnungsamt in Ordnungspartnerschaft mit der
Polizei,
die Prüfung eines unterstützenden Personaleinsatzes der KGAB,
die Etablierung eines „Streetworkpoints“ am Ebertplatz als niederschwelliges
und unterstützendes Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene.
4. Durch eine dauerhafte Belebung des Platzes soll die Aufenthaltsqualität in s-
gesamt erhöht werden. Dies s oll im Wesentlichen durch kulturelle und gastr o-
nomische Aktivitäten als Zwischennutzung geschehen. Diese Zwischennu t-
zung erfolgt bis zum Beginn der baulichen Umgestaltung des Ebertplatzes und
der angrenzenden Räume, die auf Basis eines städtebaulichen Plan ungser-
gebnisses (vgl. Masterplan Innenstadt) erfolgen soll.
Die Verwaltung wird mit der Realisierung eines Zwischennutzungskonzepts
beauftragt, dass einschließlich eines Kosten - und Finanzierungsplans den
Ratsgremien so rechtzeitig vorgelegt wird, dass eine Beschlussfassung im Rat
am 20.03.2018 erfolgen kann und die Beschlussvorlage vorher von der B e-
zirksvertretung Innenstadt/Deutz und den Ausschüssen Allgemeine Verwa l-
tung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales, Stadtentwicklung sowie Kunst
und Kultur vorberaten werden kann.
Dieses Zwischennutzungskonzept wird mit folgenden Maßgaben erstellt:
Zu Entwicklung des Zwischenkonzepts wird insbesondere die Kooperation mit
den Betreibern der Kunsträume (Brunnen e.V., Labor) und den am Ebertplatz
ansässigen Gastronomiebetrieben gesucht.
Die Ebertplatzpassage (Unterführung) sowie auch der Platz sollen für kulture l-
le Aktivitäten und Veranstaltungen genutzt werden können und die dafür no t-
wendigen Genehmigungen unbürokratisch erteilt werden.
Die Mietverträge mit den Betreibern der Kunsträume, sowie mit Gastronomie -
und Gewerbetreibenden werden fortgeführt.
Die Kosten für die Wiederinbetriebnahme der Rolltreppen zum Eigelstein und
zur Neusserstraße sowie für die Wiederinbetriebnahme der „ Wasserkineti-
schen Plastik“ (Brunnen) des Kölner Künstlers Wolfgang Göddertz werden
ermittelt und dem Rat ein Vorschlag zur Entscheidung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis Bezirksvertretung Innenstadt:
Bei Enthaltung der SPD-Fraktion einstimmig zugestimmt.
Anschließend lässt der Vorsitz ende den Ausschuss Allgemeine Verwaltung und
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales über die vorliegende Beschlussvorlage in
der Fassung des Änderungsantrages unter TOP 3.3 abstimmen.
Beschluss:
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Verg abe / Internationales
empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat nimmt den Bericht über die bereits erfolgten Sofortmaßnahmen zur
Verbesserung der Situation am Ebertplatz zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Rat nimmt das von der Verwaltung vorgelegte Gr obkonzept zur Zw i-
schennutzung des Ebertplatzes (Anlage 1) zur Kenntnis.
3. Der Rat beschließt
Die bauliche Schließung der Unterführung im westlichen Teil des Ebertplatzes
nicht weiter zu verfolgen. Begleitende Maßnahmen zur Verbesserung der S i-
cherheit und Sauberkeit werden fortgesetzt. Dies beinhaltet
die Fortführung der intensiven Reinigung der Platzflächen durch die AWB,
die regelmäßige tägliche Präsens und Kontrolle zu unterschiedlichen Tages
und Nachtzeiten durch das Ordnungsamt in Ordnungspartnerschaft mit der
Polizei,
die Prüfung eines unterstützenden Personaleinsatzes der KGAB,
die Etablierung eines „Streetworkpoints“ am Ebertplatz als niederschwelliges
und unterstützendes Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene.
4. Durch eine dauerhafte Belebung de s Platzes soll die Aufenthaltsqualität in s-
gesamt erhöht werden. Dies soll im Wesentlichen durch kulturelle und gastr o-
nomische Aktivitäten als Zwischennutzung geschehen. Diese Zwischennu t-
zung erfolgt bis zum Beginn der baulichen Umgestaltung des Ebertplatzes und
der angrenzenden Räume, die auf Basis eines städtebaulichen Planungse r-
gebnisses (vgl. Masterplan Innenstadt) erfolgen soll.
Die Verwaltung wird mit der Realisierung eines Zwischennutzungskonzepts
beauftragt, dass einschließlich eines Kosten - und Fina nzierungsplans den
Ratsgremien so rechtzeitig vorgelegt wird, dass eine Beschlussfassung im Rat
am 20.03.2018 erfolgen kann und die Beschlussvorlage vorher von der B e-
zirksvertretung Innenstadt/Deutz und den Ausschüssen Allgemeine Verwa l-
tung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales, Stadtentwicklung sowie Kunst
und Kultur vorberaten werden kann.
Dieses Zwischennutzungskonzept wird mit folgenden Maßgaben erstellt:
Zu Entwicklung des Zwischenkonzepts wird insbesondere die Kooperation mit
den Betreibern der Kunsträume (Brunnen e.V., Labor) und den am Ebertplatz
ansässigen Gastronomiebetrieben gesucht.
Die Ebertplatzpassage (Unterführung) sowie auch der Platz sollen für kulture l-
le Aktivitäten und Veranstaltungen genutzt werden können und die dafür no t-
wendigen Genehmigungen unbürokratisch erteilt werden.
Die Mietverträge mit den Betreibern der Kunsträume, sowie mit Gastronomie -
und Gewerbetreibenden werden fortgeführt.
Die Kosten für die Wiederinbetriebnahme der Rolltreppen zum Eigelstein und
zur Neusser straße sowie für die Wiederinbetriebnahme der „ Wasserkineti-
schen Plastik“ (Brunnen) des Kölner Künstlers Wolfgang Göddertz werden
ermittelt und dem Rat ein Vorschlag zur Entscheidung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechts fragen /
Vergabe / Internationales:
Bei Nichtbeteiligung der SPD-Fraktion einstimmig zugestimmt.
Anlage 2 - Schließungsvarianten Unterführung Ebertplatz
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Varianten zur baulichen Schließung der Unterführung im westlichen Teil des Ebertplatzes Nach aktuellem Stand wird im Jahr 2020 die Realisierungsphase der städtebaulichen Neugestaltung des Ebertplatzes beginnen. Bis zu diesem Zeitpunkt soll aus Sicherheitsgründen ein baulicher Eingriff den Zugang zur Platzfläche über die dortige Unterführungsanlage unterbinden. Die temporäre bauliche Veränderung soll eine Aufwertung in Bezug auf Gestaltung, soziale Aktivitäten und Sicherheit erzielen. Der Ebertplatz soll in seiner Funktionalität als vielseitig nutzbarer öffentlicher Raum gestärkt und seine Attraktivität als lebendiger, sicherer und wertgeschätzter Aufenthaltsort herausgearbeitet werden. Zur Schließung des Bereiches der Fußgängerunterführung im westlichen Teil des Ebertplatzes sind drei verschiedene Varianten besprochen worden: Variante 1: Wandabtrennung zwischen Unterführung und innenliegendem Platzbereich entlang der darüber liegenden Brüstung mit „Schaukästen“ Der innenliegende westliche Platzbereich des Ebertplatzes wird durch eine neu gesetzte Wand (Holz bzw. Mauerwerk) zur Unterführung hin abgetrennt. Diese Trennwand soll bündig an die darüber liegenden Brüstungselemente angebracht werden und somit sauber an den Bestand anschließen. In die Fläche der Trennwand sollen drei bis fünf sogenannte „Schaukästen“ bündig eingearbeitet werden. Diese Schaukästen könnten in Containerbauweise hergestellt werden, deren Platz zugewandte, verglaste Seiten sich zum Platzraum öffnen. Auf diese Weise könnte eine neue lebendige Erdgeschoss-Fassade entstehen, die den Innenraum belebt und eine gute Aufenthaltsqualität des Platzes erzeugt. Die Schaukästen bzw. Räume könnten unterschiedlich „bespielt“ werden: (Ausstellungs-) Raum für kulturelle und künstlerische Interventionen (bestenfalls gemeinsam mit den derzeit ansässigen Künstlern) Freizeit- und Aktivveranstaltungen Kinder- und jugendorientierte Angebote Gastronomieangebot mit Außengastronomie (Ausstellungs-) Raum für öffentliche Veranstaltungen (z.B. Bürgerbeteiligung Gestaltung Ebertplatz) Die Oberfläche des Ebertplatzes fällt vom Straßenniveau zum überdachten Fußgängerbereich hin bis zu einer Geschosshöhe ab. Durch die neue Trennwand werden alle Durchgangsmöglichkeiten zu den angrenzenden öffentlichen Räumen auf Straßenniveau verschlossen, insofern wird am niedrigsten Punkt des Platzes städtebaulich eine Art Sackgasse“ oder „Gefangener Raum“ entstehen. Um dieser Schüsselwirkung entgegenzuwirken, könnte auf der Südseite ein zusätzlicher Zugang in Richtung Eigelstein über die vorhandenen Treppenstufen geschaffen werden und so ein Rundgang entlang der neu gesetzten Wand entstehen. Die sogenannten „Schaukästen“ können durch die bestehende Infrastruktur (Toiletten, Wasser und Strom) aus den stillgelegten Ladenlokalen in der Unterführung weiterhin einfach betrieben werden. Dieser Bereich ist nicht öffentlich. Der Brandschutz muss noch geprüft werden. Der für die Öffentlichkeit abgeschlossene Bereich der Unterführung könnte weiterhin nutzbar für Ausstellungen und Installationen, welche in Kooperation mit der Künstlerszene und dem Kunst-und Kulturamt organisiert werden, sein. Durch Zugänge innerhalb der Abtrennungswand kann dieser Bereich über die innenliegende Platzfläche betreten werden. Veranstaltungen dieser Art wären öffentlich, aber als Veranstaltung mit Einlasskontrolle organisiert. Um dem baulichen Brandschutz Folge zu leisten, müssen bei Veranstaltungen die notwendigen Fluchtmöglichkeiten über die verschlossenen Treppenzugänge ermöglicht werden. Fußwegverbreiterung auf Straßenniveau: Die Wegebeziehung zwischen Eigelstein und Neusser Straße bedarf einer Aufwertung. Aktuell werden die Fußgänger über eine Busspur geführt. Die Erweiterung des Gehwegs auf die höhere Ebene wird bis an die Balustrade herangezogen. Die Bestandssituation mit Rasen und Bäumen wird durch eine begehbare Ebene überdeckt. Durch die Anbringung einer zusätzlichen Absturzsicherung ist dem Fußgänger auf diesem neuen Niveau der Blick auf die tieferliegende Platzfläche und damit eine soziale Kontrolle gegeben. Umsetzbarkeit Variante 1 Die dargestellte Interimslösung ist prozessual und aktionsgebunden umsetzbar. Für die Umsetzung ist selbstverständlich eine breite und kontinuierliche verwaltungsinterne Abstimmung erforderlich. Durch die Gründung der ämter- und dezernatsübergreifenden Arbeitsgruppe unter Federführung von VI wurden hierfür die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Unbeschadet des weiteren Abstimmungsprozesses kann zum jetzigen Zeitpunkt festgestellt werden, dass die für die Umsetzung von Variante 1 erforderlichen baulichen Interventionen mit Blick auf die Faktoren statische Machbarkeit, Eingriff in den Bestand, Zeitaufwand bis Inbetriebnahme des Interim und Kosten aus fachlicher Sicht realisierbar und wirtschaftlich angemessen sind. Variante 1 bildet eine Lösung ab, die für den Zeitraum von drei Jahren bis zur Umsetzung der lang- fristigen und umfassenden städtebaulichen Neugestaltung des Ebertplatzes große Nutzungsvielfalt, große Nutzungsflexibilität und damit umfangreiche Steuerungsmöglichkeiten erlaubt und die aktuelle Situation signifikant verbessern wird. Variante 2: Geschlossene Wandabtrennung zwischen Unterführung und innenliegendem Platzbereich entlang der darüber liegenden Brüstung (ohne Schaukästen) Die Ausbildung der Wandabtrennung erfolgt wie in Variante 1, allerdings ohne integrierte Schaukästen. Eine Attraktivierung des Platzraums erfolgt in dieser Variante nicht aus dem geschlossenen Bauvolumen heraus, sondern muss, falls räumlich gewünscht und notwendig, zusätzlich auf die Platzfläche aufgestellt werden. Um die Höhendifferenz zum Straßenniveau zu verringern, wird das westliche Platzniveau auf die Ebene des mittleren Treppenpodestes angehoben. Die Fußwegverbreiterung wie in Variante 1 wird ebenfalls empfohlen. Umsetzbarkeit Variante 2 Variante 2 ist relativ einfach und wirtschaftlich umsetzbar. Dadurch, dass die neue Trennwand zunächst nicht gestaltet ist und keine neue, belebte Fassade darstellt, sollte die Platzfläche aber zusätzlich „bespielt“ werden, um eine hohe Aufenthaltsqualität des angrenzenden Platzes zu generieren. Variante 3: Anhebung der westlichen Bodenfläche auf Straßenniveau Die Oberfläche des Ebertplatzes fällt vom Straßenniveau zum im Westen liegenden überdachten Fußgängerbereich bis zu einer Geschosshöhe stetig ab. In dieser Variante soll eine neue Bodenplatte auf dem Höhenniveau der Platzmitte eingezogen werden. Die Höhendifferenz zwischen Unterführungsebene und Platzmitte wird damit aufgehoben, und es entsteht ein fast ebenerdiger Platzraum. Eine Umsetzung ist durch das Aufschütten von Erdreich oder mittels einer tragenden Gerüstkon- struktion denkbar. Unter dem Platz befindet sich eine umfängliche Abwasserkanalanlage. Ob die Platzgestaltung statisch umsetzbar ist, wird geprüft. Zusätzlich müssten - gegebenenfalls statisch relevante - Brüstungen abgebaut werden, um eine durchgängige Platzfläche zu schaffen. Räumlichkeiten (Containerbauweise), die für Interimslösungen notwendig werden, können auf die neue, fast ebene Platzfläche aufgestellt werden. Ein Anschluss an die bestehende Infrastruktur (Toiletten, Wasser und Strom) aus den stillgelegten Ladenlokalen in der Unterführung ist sehr aufwendig. Die gestalterische Situation des Platzes wird bei der Umsetzung dieser Variante deutlich verändert. Die dem Zeitgeist entsprechende gestalterische Grundidee des Platzes mit den fließenden Geländeebenen, den zonierenden Baumbeeten, den Sitzangeboten auf den umgebenden Mauern etc. wird mit dieser Variante durch eine provisorische Platzfläche ersetzt. Die Frage des Urheberrechtes ist in diesem Zusammenhang zu prüfen. Umsetzbarkeit Variante 3 Die zu erwartenden Lasten der Maßnahme auf die bestehenden Bodenbegebenheiten, Eingriff in Statik und Bausubstanz, Kosten und der zu erwartende Planungsaufwand sowie das Klären der Frage des Urheberrechts stehen nicht in der zu erwartenden Nutzungsdauer bis zur Realisierung der städtebaulichen Neuplanung 2020. Treppenzugänge/ Lichthof In allen Varianten 1-3 müssen die fünf Treppenabgänge zu der Unterführungsanlage sowie die Deckenöffnung des Lichthofs baulich geschlossen werden. Hierfür werden zwei Varianten aufgeführt: 1. Der Treppenabgang wird komplett zurückgebaut. Die Treppenöffnung wird auf Bürgersteigniveau verschlossen. Der Bereich ist begehbar und wird dem öffentlichen Raum zugeführt. 2. Der Treppenabgang wird verschlossen, kann aber jeder Zeit als Fluchttreppe wieder aktiviert werden, siehe Veranstaltungen in der Unterführung. Um diese zusätzlichen Elemente im Stadtraum zu integrieren werden diese zurückhaltend gestaltet und mit Information, Funktion oder Kunst zusätzlich aufgewertet. Der bestehende Lichthof im nordwestlichen Teil des Ebertplatzes wird von seiner Innenseite mit einem Deckel verschlossen. Der bestehende Brüstungsbereich bleibt vom Stadtraum aus sichtbar. FAZIT Aus fachlicher Sicht der Verwaltung sind die Varianten 1 und 2 im Sinne der Zielvorgabe des Grobkonzepts, den Ebertplatz bereits heute in seiner Funktionalität als vielseitig nutzbaren öffent- lichen Raum zu stärken und seine Attraktivität als lebendigen, sicheren und wertgeschätzten Aufenthaltsort herauszuarbeiten, grundsätzlich zielführend. Aus städtebaulich-fachlicher und gestalterischer Sicht wird seitens VI Variante 1 favorisiert. In dieser Lösung entsteht in zeitlich und kostenmäßig angemessenem Rahmen eine vielseitige Erdgeschoss-Fassade, die dem angrenzenden öffentlichen Raum zu einem lebendigen und sicheren Aufenthaltsort verhelfen wird. Technisch weniger aufwendig, schneller und noch kostengünstiger ist aus Sicht der Verwaltung Variante 2 zu realisieren. Allerdings erfordert diese Lösung zur funktional vielfältigen, akteurebeteiligten und flexiblen Aktivierung des öffentlichen Raums weitere bauliche Maßnahmen auf der Platzfläche, die noch nicht näher beschrieben sind. Die Polizei spricht sich aus sicherheitstechnischer Sicht für die Variante 3 aus, da in dieser Lösung eine optimale Einsehbarkeit des Platzes auf Straßenniveau möglich ist. Gegen Variante 3 bestehen jedoch aufgrund des unverhältnismäßig hohen Kosten- und Zeitaufwands seitens der Verwaltung erhebliche Bedenken. __________________________________________________________________________________ Gez. VI-Stadtraummanagement (Flau, Schinkel) in Abstimmung mit VI-Strehle
Anlage 1 - Grobkonzept Zwischennutzung Ebertplatz
5043 Zeichen
INTERIM Ebertplatz | Grobkonzept
Das vorliegende Grobkonzept INTERIM Ebertplatz skizziert die wesentlichen fachlichen und
organisatorischen Inhalte und Rahmenbedingungen für eine aktivierende, voraussichtlich drei- bis
vierjährige Zwischennutzung des Ebertplatzes in der Übergangszeit bis zur beabsichtigten umfassen-
den baulichen Umgestaltung.
Ziel ist es, den Ebertplatz bereits heute in seiner Funktionalität als vielseitig nutzbaren öffentlich en
Raum zu stärken und seine Attraktivität als lebendigen, sicheren und wertgeschätzten Aufenthaltsort
herauszuarbeiten. Im Rahmen des INTERIM sollen insb esondere bürger- und akteurebeteiligte
Nutzungsoptionen getestet werden. Die Nutzung des P latzes durch weitere Bevölkerungsgruppen
bietet die Chance,
1. die negative Stigmatisierung des Platzes aufzubrechen,
2. die soziale Kontrolle durch eine wachsame Öffentlichkeit zu erhöhen und
3. die Wahrnehmung des Ortes als Angstraum nachhaltig zu entschärfen.
Die Zwischennutzungsaktivitäten konzentrieren sich auf eine „Kernzone“ im westlichen, tiefer
gelegten Platzbereich (vgl. Anlage), der durch die sicherheitsbedingte Schließung der Zugänge vom
Eigelstein, von der Sudermanstraße sowie von der Ne usser Straße einschließlich des Passagen-
bereichs temporär eine stadträumlich neue Fassung erhält.
Inwieweit in der Interimsphase eine oberirdische An bindung der Sudermanstraße an den Ebertplatz
ermöglicht werden kann, ist planerisch zu prüfen.
Zwischennutzungen, Zwischennutzer
Zu den möglichen Zwischennutzungen zählen:
• Kulturelle und künstlerische Interventionen
• Freizeit- und Aktivveranstaltungen, Urban Gardening
• Kinder- und jugendorientierte Angebote
• Märkte und sonstige öffentliche Veranstaltungen
Die Zwischennutzung des Ebertplatzes eröffnet dabei Möglichkeiten, die jetzigen Nutzer der
Ladenlokale (Künstler, Kulturschaffende, ggf. auch Gastronome) aktiv in den Prozess einzubinden, die
aus der notwendigen Kündigung resultierenden Konflikte zu entschärfen und engagierte Akteure des
öffentlichen Lebens auch langfristig als Partner zu gewinnen.
Langfristiger Planungsprozess < > INTERIM
Mit Beschluss des Rates vom 28.09.2017 wurde die Ve rwaltung beauftragt, die umfassende
Neugestaltung des Ebertplatzes planerisch in Angrif f zu nehmen. Auf der Grundlage des
Ratsbeschlusses und der vorangegangener Beschlüsse der Gremien sowie zuletzt der fachlichen
Empfehlungen der Lenkungsgruppe Masterplan wird die Verwaltung hierfür bis Ende dieses Jahres
einen Verfahrensvorschlag erarbeiten („Prozessdesig n“) und den Gremien zur erneuten
Beschlussfassung vorlegen. Das Prozessdesign sieht grundsätzlich ein dreistufiges Verfahren vor
(Konzeptphase: 2018 | Entwurfsphase: 2019 | Realisi erungsphase: 2020 ff.). Ziel ist es, die Konzept-
und Entwurfsphase bis Ende 2019 abzuschließen.
Im Rahmen des INTERIM soll der vorgenannte Planungs prozess für die langfristige Umgestaltung
proaktiv begleitet werden. Denkbar ist etwa, den fü r die Konzept- und Entwurfsphase vorgesehenen
Beteiligungsprozess tatsächlich auf der Platzfläche zu verorten (Informationsveranstaltungen,
Ausstellungen, Diskussionsplattform), um damit die breit gestreuten Interessenträger der Stadt-
gesellschaft (Nachbarschaften aus den angrenzenden Quartieren, Bezirkspolitik, Ratspolitik, Fachwelt,
allgemeine Öffentlichkeit) frühzeitig und dauerhaft in einen konstruktiven Dialog zu bringen.
INTERIM Konzepterarbeitung bis Ende 2017
Das vorliegende Grobkonzept INTERIM Ebertplatz soll unter Federführung des Dezernats VI
(Stadtraummanagement) sowie unter maßgebender Betei ligung der Ämter 41, 50, 51, 52 und 404-5
sowie im Weiteren 23, 32, 61, 66, 67 und 69 ebenfalls bis Ende 2017 ausgearbeitet werden und erste
konkrete Aussagen zu Maßnahmenpaket, Organisationss truktur und Kosten (Sachmittel und
Personalbedarf) treffen. Nach Bedarf bzw. soweit erforderlich erfolgt dabei auch die Abstimmung mit
dem Gestaltungsbeirat und der Lenkungsgruppe Masterplan.
Planungsbeteiligte | externe Partner | Akteure
• Eigenbetriebe der Stadt: KVB, RheinEnergie, AWB
• Hochschulen (TH Köln, FH Köln, KHM Köln, Hochschule für Musik und Tanz, etc.)
• Vereine (HdAK: Haus der Architektur Köln, KAP-Forum , CityLeaks, Sportvereine,
Jugendgruppen, Kirchen, Bürgerinitiativen, etc.)
• Einzelhändler und Gastronome der unmittelbaren Nach barschaft (Kerngedanke: Standort-
und Immobiliengemeinschaft)
Zeitplan
KW 46 Auftaktgespräch bei VI, Gründung einer verwa ltungsinterne Arbeitsgruppe
KW 46-48 Arbeitsphase Interimskonzept
KW 49 Verwaltungsinterne Abstimmung
KW 50 StEA am 14.12.2017 (per Mitteilung, danach B eratung im VA bzw. der BV I)
2018 1.+2. Quartal: Bauliche Vorbereitung, etc. |a b dem 3. Quartal erste Interventionen
Referenzprojekte:
Luchtsingel Rotterdam, Crowdfunding-Projekt |
http://www.luchtsingel.org/
BMW Guggenheim Lab, Thinktank | http://www.bmwguggenheimlab.org/
„Aktyvator“ Posen, Polen (EU-Projekt) | http://trends.archiexpo.com/project-234738.html
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3609/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 13.12.2017
- Erstellt
- 21.11.2017 18:09