AN/1229/2020
Ersetzungsantrag TOP 3.1.4 Prüfantrag: Naturerfahrungsraum
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
3463 Zeichen
SPD Fraktion im Rat der Stadt Köln CDU Fraktion im Rat der Stadt Köln Bündnis 90 / DIE GRÜNEN im Kölner Rat Ratsgruppe GUT Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.09.2020 AN/1229/2020 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 10.09.2020 Ersetzungsantrag TOP 3.1.4 Prüfantrag: Naturerfahrungsraum Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem Stadtgebiet von Köln die Realisierung eines Na- turerfahrungsraumes (NER) mit ausreichender Größe (min. 1 ha) zu prüfen und ein Konzept für die Kooperation mit einer bereits vorhandenen Umweltbildungseinrichtung zu entwickeln. Darüber hinaus soll der Unterstützerbedarf für die bestehenden Einrichtungen überprüft wer- den. Dem Ausschuss ist ein Realisierungskonzept mit einer Kostenschätzung vorzulegen. Hilfestellung zur Entwicklung gibt der BfN Leitfaden "Naturerfahrungsräume in Großstädten" (Molitor et al; 2020). Außerdem soll die Verwaltung auch die bisher vorhandenen NER und deren Auslastung dar- gestellt werden. Die pädagogischen Aspekte (Jugendamt) sollen dabei mit den artenschutz- rechlichen Belangen (Umweltamt) und dem Flächeneigentümer (Grünflächenamt) im Vorfeld abgestimmt werden. In die Planung sollen Kinder, Jugendliche und die Schulen eingebunden werden. Das BfN schlägt in einer neuen Veröffentlichung noch den neuen Aspekt eines "Kümmerer" für die Fläche vor. Hier soll im Zusammenwirken mit den Schulen auch ein Vorschlag analog zum Schulbiologi- schen Zentrum (z. B. Schule, Kita, Umweltbildner oder Personal Stadt Köln) im Konzept ent- halten sein. Begründung: - 2 - Flächen zum Balancieren, Buddeln oder Rennen, zum Tiere Beobachten oder Früchte Na- schen – Naturerfahrung ist für Kinder von großem Wert. Gerade in Großstädten sind natur- betonte Freiräume allerdings ein knappes Gut. Mittlerweile erkennen viele Initiativen und Kommunen wie wichtig es ist, dass Menschen Na- tur erfahren und – im doppelten Wortsinn – begreifen können. Wie sie in ihrem Wirkungsbe- reich Naturerfahrungsräume planen, einrichten und dauerhaft betreiben können, beschreibt ein neuer Leitfaden des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) und der Hochschule für nach- haltige Entwicklung Eberswalde (HNEE). Naturerfahrungsräume erfüllen stadtökologische und auch soziale Funktionen. Sie schaffen Raum für Erholung, für soziale Kontakte und bieten Kindern Bewegungs- und Entdeckungs- räume. Naturerfahrungsräume sollten deshalb ein selbstverständlicher Bestandteil öffentli- cher Freiräume in unseren Städten werden. Die Städtische Freiluft- und Gartenarbeitsschule (Freiluga) Köln nimmt als eine der ältesten Einrichtungen der Umweltbildung in Köln den hier geschilderten Bildungsauftrat bereits vor- bildlich war. Eine konzeptionelle und räumliche Erweiterung durch den Zugewinn eines zu- sätzlichen Areals auf dem Kölner Stadtgebiet ist zu begrüßen, erfordert aber eine engma- schige Abstimmung mit den bereits dort handelnden Akteuren, zu denen vor allem Schulen und Kitas gehören. Mit freundlichen Grüßen gez. Rafael Struwe SPD- Fraktionsgeschäftsführer gez. Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer gez. Lino Hammer GRÜNE- Fraktionsgeschäftsführer gez. Thor Zimmermann Ratsgruppe GUT
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/1229/2020
- Typ
- Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
- Datum
- 10.09.2020
- Erstellt
- 10.09.2020 11:23