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AN/1229/2020

Ersetzungsantrag TOP 3.1.4 Prüfantrag: Naturerfahrungsraum

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) 10.09.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2020

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)

3463 Zeichen

SPD Fraktion im Rat der Stadt Köln 
CDU Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN im Kölner Rat 
Ratsgruppe GUT 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.09.2020 
 
AN/1229/2020 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 10.09.2020 
 
Ersetzungsantrag TOP 3.1.4 Prüfantrag: Naturerfahrungsraum 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem Stadtgebiet von Köln die Realisierung eines Na-
turerfahrungsraumes (NER) mit ausreichender Größe (min. 1 ha) zu prüfen und ein Konzept 
für die Kooperation mit einer bereits vorhandenen Umweltbildungseinrichtung zu entwickeln. 
Darüber hinaus soll der Unterstützerbedarf für die bestehenden Einrichtungen überprüft wer-
den. Dem Ausschuss ist ein Realisierungskonzept mit einer Kostenschätzung vorzulegen. 
Hilfestellung zur Entwicklung gibt der BfN Leitfaden "Naturerfahrungsräume in Großstädten" 
(Molitor et al; 2020).  
Außerdem soll die Verwaltung auch die bisher vorhandenen NER und deren Auslastung dar-
gestellt werden. Die pädagogischen Aspekte (Jugendamt) sollen dabei mit den artenschutz-
rechlichen Belangen (Umweltamt) und dem Flächeneigentümer (Grünflächenamt) im Vorfeld 
abgestimmt werden. 
In die Planung sollen Kinder, Jugendliche und die Schulen eingebunden werden.  
 
Das BfN schlägt in einer neuen Veröffentlichung noch den neuen Aspekt eines "Kümmerer" 
für die Fläche vor.  
Hier soll im Zusammenwirken mit den Schulen auch ein Vorschlag analog zum Schulbiologi-
schen Zentrum (z. B. Schule, Kita, Umweltbildner oder Personal Stadt Köln) im Konzept ent-
halten sein. 
 
 
 
 
Begründung:

- 2 - 
 
Flächen zum Balancieren, Buddeln oder Rennen, zum Tiere Beobachten oder Früchte Na-
schen – Naturerfahrung ist für Kinder von großem Wert. Gerade in Großstädten sind natur-
betonte Freiräume allerdings ein knappes Gut. 
 
Mittlerweile erkennen viele Initiativen und Kommunen wie wichtig es ist, dass Menschen Na-
tur erfahren und – im doppelten Wortsinn – begreifen können. Wie sie in ihrem Wirkungsbe-
reich Naturerfahrungsräume planen, einrichten und dauerhaft betreiben können, beschreibt 
ein neuer Leitfaden des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) und der Hochschule für nach-
haltige Entwicklung Eberswalde (HNEE). 
 
Naturerfahrungsräume erfüllen stadtökologische und auch soziale Funktionen. Sie schaffen 
Raum für Erholung, für soziale Kontakte und bieten Kindern Bewegungs- und Entdeckungs-
räume. Naturerfahrungsräume sollten deshalb ein selbstverständlicher Bestandteil öffentli-
cher Freiräume in unseren Städten werden.    
 
Die Städtische Freiluft- und Gartenarbeitsschule (Freiluga) Köln nimmt als eine der ältesten 
Einrichtungen der Umweltbildung in Köln den hier geschilderten Bildungsauftrat bereits vor-
bildlich war.  Eine konzeptionelle und räumliche Erweiterung durch den Zugewinn eines zu-
sätzlichen Areals auf dem Kölner Stadtgebiet ist zu begrüßen, erfordert aber eine engma-
schige Abstimmung mit den bereits dort handelnden Akteuren, zu denen vor allem Schulen 
und Kitas gehören.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Rafael Struwe  
SPD- Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Niklas Kienitz  
CDU- Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez.  Lino Hammer 
GRÜNE- Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Thor Zimmermann 
Ratsgruppe GUT

Beratungsverlauf (1)

10.09.2020 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1229/2020
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
Datum
10.09.2020
Erstellt
10.09.2020 11:23