4258/2016
Alsdorfer Straße 7 bis 9 in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld; VEP: Einleitungsbeschluss
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Anlage-3_Auszug-RPB
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Anlage 3 Geschäftsführung Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld Herr Jennrich‐von Papen Telefon: (0221) 221‐26391 stefan.jennrich‐vonpapen@stadt‐koeln.de Datum: 13. September 2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 13. Sitzung des Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld in der Wahlperiode 2014/2020 vom 12. September 2017 6.2 Alsdorfer Straße 7 bis 9 in Köln‐Braunsfeld/Ehrenfeld Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Alsdorfer Straße 7 bis 9 in Köln‐Braunsfeld/Ehrenfeld Vorlagen‐Nr. 4258/2016 Beschluss: Der Rahmenplanungsbeirat empfiehlt der Bezirksvertretung Ehrenfeld und dem Stadtentwick‐ lungsausschuss folgenden, um die Ziffer 4 ergänzten Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebau‐ ungsplan) für das Gebiet Alsdorfer Straße 7 bis 9 (Flurstück 716, Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf) nördlich der Alsdorfer Straße —Arbeitstitel: Alsdorfer Straße 7 bis 9 in Köln‐ Braunsfeld/‐Ehrenfeld— einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen; 2. beauftragt die Verwaltung, dass die nebeneinander sich entwickelnden Flächen städte‐ baulich unter den Vorhabenträgern aufeinander abgestimmt werden; 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld, der Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld ohne Einschränkung zu‐ stimmen. 4. Für das weitere Verfahren sind folgende Maßgaben umzusetzen: a) das Projekt ist grundsätzlich immer im Zusammenhang mit der östlich angrenzenden Projektentwicklung (VEP 'Alsdorfer Straße') weiter zu betreiben, b) für beide Projekte ist eine gemeinsame Mehrfachbeauftragung durchzuführen, c) der Lärm‐/Schallschutz zu den benachbarten gewerblichen Nutzungen ist gemein‐ sam zu entwickeln, Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 13. Sitzung des Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld am 12. September 2017 2 - 2 - d) bei dem weiteren Verfahren ist ggf. der westlich angrenzende Bereich mit in die Planungsüberlegungen einzubeziehen, e) es ist eine gemeinsame Lösung zur Erschließung zu entwickeln, dabei sind Anschlüs‐ se an die nördlich verlaufende geplante Fuß‐ und Radwegeverbindung (mit Anbin‐ dung an den Maarweg) auf der ehem. Gleistrasse vorzusehen, f) die durch die gemeinsame Planung beider Projektentwicklungen entstehenden Sy‐ nergieeffekte sind zu nutzen und g) die Ergebnisse sind dem Rahmenplanungsbeirat zur Beratung vorzulegen." ‐ Abstimmungsergebnis: ‐ einstimmig beschlossen gez. N. Mimberg (Vorsitzender) Freigabe: 13.09.2017
Anlage 2 (Erläuterungstext)
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1 A N L A G E 2 Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept Vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel: Alsdorfer Straße 7 bis 9 in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld 1. Anlass und Ziel der Planung Die PANDION Real Estate GmbH, im Folgenden Vorhabenträgerin genannt, beantragt die Einlei- tung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Ziel, auf ihrem Grundstück nördlich der Alsdorfer Straße an der Grenze von Ehrenfeld und Braunsfeld im Westen von Köln Wohnbebauung zu realisieren. Da innerhalb der Stadt Köln weiterhin ein hoher Bedarf an neuem Wohnraum besteht, wird das geplante Vorhaben unterstützt. Auch im Zuge der Rahmenplanplanung Braunsfeld/Müngersdorf/ Ehrenfeld (Ratsbeschluss Juli 2004) wurden Empfehlungen unterbreitet, auf den ehemals gewerb- lich genutzten Flächen unmittelbar nördlich der Alsdorfer Straße eine Erweiterung des Wohnge- bietes sowie eine Baulückenschließung an der Alsdorfer Straße vorzusehen. Da der rechtskräftige Bebauungsplan 63459/04 für den überwiegenden Teil des Plangebietes ein Gewerbegebiet festsetzt, ist die Änderung bzw. Neuaufstellung eines Bebauungsplanes erforder- lich. Die Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzun- gen für die Realisierung eines Wohnquartiers zu schaffen, ohne dass die umliegenden Gewerbe- betriebe dadurch negativ beeinträchtigt werden. 2. Verfahren Da es sich um einen Bebauungsplan zur Nachverdichtung einer bebauten innerstädtischen Flä- che, d. h. um eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13 a Abs. 1 Satz 1 Bauge- setzbuch (BauGB) handelt, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan im beschleunigten Verfah- ren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt werden. Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) inner- halb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans wird bei einer Plangebietsgröße von circa 5.300 qm weniger als 20.000 qm betragen und bleibt damit unter dem maßgeblichen Schwellen- wert des § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Auch im Zusammenhang mit dem östlich angrenzenden Grundstück, für den der Bebauungsplan "Alsdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld" aufgestellt wird, wird die Schwelle von 20.000 m² nicht überschritten. Beide Plangebiete zusammengenommen haben eine Grundstücksgröße von ca. 15.300 m², so dass die zulässige Grundfläche je nach Bauge- bietsart insgesamt unter 20.000 m² liegen wird. Mit der Planung wird auch keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durch- führung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeits- prüfung (UVPG) oder nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (UVPG NRW) unterliegen. Zudem ist eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB ge- nannten Schutzgüter – Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogel- schutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes – nicht zu erwarten. Da die Voraussetzungen des § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorliegen, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Dabei können die Verfahrenser- leichterungen des § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen werden. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und der zu- sammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen; § 4 c BauGB (Monito- ring) ist ebenfalls nicht anzuwenden. Die relevanten Umweltbelange werden in die Abwägung eingestellt. 2 Der Bebauungsplan soll gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) als vorhabenbezogener Bebau- ungsplan aufgestellt werden. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird der Vorhaben- und Erschließungsplan. Des Weiteren wird ein Durchführungsvertrag geschlossen, in dem sich die Vorhabenträgerin zur Durchführung der Planung verpflichtet. 3. Erläuterungen zum Plangebiet 3.1 Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet liegt an der Grenze der beiden Stadtteile Ehrenfeld und Braunsfeld im Westen von Köln. Das Plangebiet umfasst ein derzeit noch gewerblich genutztes Grundstück (Ketten-Theiss) nördlich der Alsdorfer Straße. Im Süden wird das Plangebiet abgegrenzt durch die Alsdorfer Stra- ße sowie die bestehende Bebauung an der Alsdorfer Straße (Hausnummer 11), im Westen durch die Bebauung eines bestehenden gewerblichen Betriebes. Im Norden grenzen ehemalige Gleis- anlagen und weitere gewerbliche Betriebe an das Plangebiet. Im Osten grenzt das Plangebiet an die Grundstücke des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Alsdorfer Straße in Köln- Ehrenfeld", der ebenfalls eine Wohnnutzung zum Ziel hat. Das Plangebiet umfasst das Flurstück 716 der Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf und hat eine Größe von ca. 0,53 ha. Eine genaue Abgrenzung ist der Anlage 1 zu entnehmen. 3.2 Bestandssituation Das Plangebiet wird derzeit gewerblich genutzt und ist nahezu vollständig versiegelt. Der Betrieb "Ketten-Theiss" steht für die Fertigung, Nachbearbeitung und Vertrieb von Antriebselementen. Im Südwesten an der Alsdorfer Straße und entlang der nördlichen Grundstücksgrenze gibt es verein- zelten Baumbestand. In der Umgebung befindet sich eine Gemengelage aus gewerblichen Nutzungen und Wohnen. Nördlich des Plangebietes soll – entlang der ehemaligen Gleisanlagen – der "Low Line Linear Park", ein die Stadtteile Braunsfeld und Ehrenfeld durchziehendes Fuß- und Radwegesystem, entstehen. 3.3 Erschließung Das Plangebiet ist über die Alsdorfer Straße an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz ange- bunden. Über den Maarweg und die Aachener Straße besteht eine Anbindung an die Autobahnen BAB 1 und 4. Das Plangebiet ist über die Haltestelle "Stolberger Straße/Maarweg" der Buslinie 140 an das Bus- netz angeschlossen, welche ca. 300m entfernt ist. Die Bahnhaltestelle "Maarweg" der Stadtbahn- linie 1 befindet sich an der Aachener Straße in einer Entfernung von circa 1.000 m zum Plange- biet. 4. Planungsvorgaben 4.1 Regionalplan Im Regionalplan, Teilabschnitt Region Köln der Bezirksregierung Köln ist das Plangebiet als "All- gemeiner Siedlungsbereich" (ASB) dargestellt. 4.2 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist das Plangebiet als Gewerbegebiet dargestellt. Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs der laufenden 184. Änderung des Flächen- nutzungsplans. Nach dem derzeitigen Stand (Beschluss Stadtentwicklungsausschuss zur Frühzei- tigen Bürgerbeteiligung vom 01.10.2015) soll die Fläche als Gewerbegebiet dargestellt werden. Aufgrund des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses zur Einleitung des vorhabenbezo- 3 genen Bebauungsplanes "Alsdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld" vom 10.11.2016 wird die benachbar- te Fläche nun im weiteren FNP-Änderungsverfahren als Wohnbaufläche dargestellt werden. Ab- hängig von einem Einleitungsbeschluss für das vorliegende Plangebiet wird dann auch diese Flä- che im 184. Änderungsverfahren als Wohnbaufläche dargestellt werden. Da es sich um ein Verfah- ren gemäß § 13a BauGB handelt, kann gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB der Bebauungs- plan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert ist. Der Flächennutzungsplan wird nicht im Wege der Berichtigung angepasst, sondern im Rahmen des 184. Änderungsverfahrens geändert. 4.3 Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Stadt Köln stellt das Plangebiet als Innenbereich dar und trifft keine Aus- sagen. 4.4 Rahmenplan Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Rahmenplanes Braunsfeld/ Müngersdorf/Ehrenfeld, der im Juli 2004 vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurde. Mit dem Rahmenplan wird eine stadtverträgliche Bewältigung des dynamischen Strukturwandels durch eine Rahmensetzung zur Nutzungsmischung und Nutzungsverdichtung angestrebt. In der Rahmenplanplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld wurde für das Plangebiet eine Er- weiterung des Wohngebietes sowie eine Baulückenschließung an der Alsdorfer Straße empfoh- len. Des Weiteren wurde ein Ausschluss von gewerblichem Verkehr im Wohngebiet empfohlen. Im Maßnahmenprogramm sind für die gesamt Fläche nördlich der Alsdorfer Straße ca. 150 - 200 Wohneinheiten (WE), überwiegend Geschosswohnungen, teilweise Reihen-/Stadthäuser möglich. 4.5 Bebauungsplan Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 63459/04 aus dem Jahr 1985. Der überwiegende Teil des Plangebietes ist als Gewerbegebiet - Zone 3 (Be- triebsarten der Abstandsklasse I bis VII unzulässig), mit dem Maß der baulichen Nutzung (GRZ 0,8/ GFZ 2,0/ IV geschossig, geschlossene Bauweise) sowie der Regelung der überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzt. Im südlichen Bereich zur Alsdorfer Straße hin ist ein Mischgebiet mit einer GFZ von 1,0, maximal drei Vollgeschossen und geschlossener Bauweise festgesetzt. Im Norden, jenseits der ehemaligen Bahntrasse, grenzt der Bebauungsplan Nr. 63459/02 an das Plangebiet an. Im Zusammenhang mit der Wohnbauentwicklung auf dem benachbarten Areal ist eine Änderung angrenzender Bebauungspläne erforderlich. So muss voraussichtlich eine Anpas- sung des angrenzenden Bebauungsplanes 63459/02 (Umwandlung GI in GE) sowie eine Ände- rung des Bebauungsplanes 63459/04 (Einschränkung auf emissionsarme Betriebsarten) erfolgen. 5. Planungs- und Nutzungskonzept Für das Plangebiet wurde bisher kein architektonisches Konzept entwickelt. Die Inhalte und Auf- gaben werden im Weiteren zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin abgestimmt und definiert. Zur Sicherung der städtebaulichen und gestalterischen Qualitäten wird die Vorhabenträ- gerin eine Mehrfachbeauftragung mit noch auszuwählenden Architekturbüros in Abstimmung mit der Stadt Köln durchführen. Geplant ist die Entwicklung einer Wohnnutzung im Geschosswohnungsbau. Die erforderlichen Stellplätze werden innerhalb des Plangebietes in einer Tiefgarage untergebracht. 4 6. Auswirkungen der Planung / Umweltbelange 6.1 Verkehr Die Auswirkungen der Planung auf die Verkehrsbelastung der Straßen und Knotenpunkte im Um- feld werden im weiteren Verfahren gutachterlich untersucht und bewertet. 6.2 Artenschutz Auf Grundlage der Darstellung nachgewiesener oder potenzieller Vorkommen artenschutzrecht- lich relevanter Arten und der Darstellung der vorhabenbedingten Wirkungen wird im weiteren Ver- fahren eine gutachterliche Untersuchung der Betroffenheit dieser Arten sowie gegebenenfalls er- forderliche Maßnahmen zu deren Schutz erarbeitet. 6.3 Immissionsschutz Die Umgebung des Plangebietes ist durch gewerbliche Nutzungen geprägt. Die Einwirkungen durch den Gewerbelärm auf das Plangebiet werden im weiteren Verfahren unter-sucht und im Rahmen eines Immissionsschutzkonzeptes berücksichtigt. Die für den Schutz vor Lärmemissio- nen erforderlichen Maßnahmen werden im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt. 6.4 Klima Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche Maßnahmen festgesetzt werden können, um dem Klimawandel entgegenzuwirken oder um der Anpassung an den Klimawandel zu dienen. 6.5 Altlasten Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob aufgrund der Vornutzung mit verunreinigten Böden zu rechnen ist, welche Verunreinigungen dies sind und wie diese im Verfahren zu berücksichtigen sind. 6.6 Umweltbelange Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB kann auf eine formale Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB verzichtet werden. Die Umweltbelange, wie z. B. Lärmschutz insbesondere im Hinblick auf die gewerbliche Nutzung der Umgebung, werden im weiteren Verfahren untersucht und bewertet. Weitere be- troffene Umweltbelange, wie z. B. Tiere, Pflanzen, Boden, Störfallbetriebe usw. werden im weite- ren Verfahren ermittelt. Das weitere Gutachtenerfordernis wird im Verfahren geprüft werden. 7. Planverwirklichung Das Planungsrecht soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB geschaffen werden. Die Aufstellung erfolgt auf der Grundlage des § 13 a BauGB (Bebauungsplä- ne der Innenentwicklung). Zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin wird ein städtebaulicher Vertrag als Durchfüh- rungsvertrag abgeschlossen. Dieser sichert die Realisierung des Vorhabens. Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden die Planungs- und Erschließungskosten von der Vorhabenträgerin übernommen. Der Stadt Köln entstehen keine Kosten.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Rhei Ke Vorlagen-Nummer 4258/2016 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Arbeitstitel: Alsdorfer Straße 7 bis 9 in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Ver- fahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet Alsdorfer Straße 7 bis 9 (Flurstück 716, Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf) nördlich der Alsdorfer Straße —Arbeitstitel: Alsdorfer Straße 7 bis 9 in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld— einzu- leiten mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen; 2. beauftragt die Verwaltung, dass die nebeneinander sich entwickelnden Flächen städtebaulich un- ter den Vorhabenträgern aufeinander abgestimmt werden; 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld, der Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmen. Alternative: Keine, da dem Grunde nach durch die nachbarschaftliche Entwicklung einer Wohnbaufläche eine gewerbliche Nutzung nicht neu etabliert werden kann. Der Bestandsschutz ist davon unberührt. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.09.2017 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 12.09.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 18.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die PANDION Real Estate GmbH, Im Mediapark 8, 50670 Köln, hat bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 BauGB zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes (VEP) unter Berücksichtigung des § 13a BauGB beantragt mit dem Ziel, auf dem Plange- biet eine Wohnbebauung zu realisieren. Das Plangebiet umfasst die Fläche des Grundstückes Alsdorfer Straße 7 bis 9 (Flurstück 716, Flur 68, Gemarkung Müngersdorf) und liegt an der Grenze der beiden Stadtteile Braunsfeld und Ehren- feld. Es hat eine Größe von 5 300 m². Das Plangebiet wird derzeit noch gewerblich genutzt (Firma "Ketten-Theiss"). Westlich angrenzend befindet sich ein Gewerbehof, nördlich grenzen ehemalige Gleisanlagen und weitere gewerbliche Betriebe an das Plangebiet. Im Süden wird das Plangebiet durch die Alsdorfer Straße sowie die bestehende Wohnbebauung an der Alsdorfer Straße abge- grenzt. Östlich schließt sich das Gebiet des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes "Alsdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld" an, der ebenfalls Wohnnutzung zum Ziel hat. Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 10.11.2016 den Einleitungsbeschluss für den angrenzenden VEP gefasst. Der bestehende rechtkräftige Bebauungsplan 63459/04 setzt für den überwiegenden Bereich ein Ge- werbegebiet fest. Im südlichen Bereich zur Alsdorfer Straße hin ist ein Mischgebiet festgesetzt. Um eine Wohnbebauung realisieren zu können, ist eine Anpassung des Planungsrechts und damit die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Flächennutzungsplan stellt ein Gewerbegebiet dar. Da es sich um ein Verfahren gemäß § 13a BauGB handelt, kann der Bebauungsplan auch auf- gestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert ist. Die Fläche ist Bestandteil der derzeit laufenden 184. Flächennutzungsplan-Änderung. Die Planung entspricht den Zielen der vom Rat 2004 beschlossenen Rahmenplanung Braunsfeld/ Müngersdorf/Ehrenfeld, bei der für das Gelände eine Wohnnutzung vorgesehen ist. Auf benachbarter Fläche wurde ein VEP Verfahren zur Wohnbauflächenentwicklung eingeleitet. Aus diesem Grunde ist eine gewerbliche Entwicklung für die Fläche nicht mehr gegeben aufgrund der Nachbarschaften und eine wohnungswirtschaftliche Entwicklung folgerichtig. Bei dieser Flächenent- wicklung ist darauf zu achten, dass die Maßnahmenträger die Konzepte städtebaulich aufeinander abstimmen. Es wird derzeit geprüft, ob die Anwendungsvoraussetzungen für das "Kooperative Baulandmodell" vorliegen. Zur Sicherung der städtebaulichen und gestalterischen Qualitäten wird die Vorhabenträgerin eine Mehrfachbeauftragung mit noch auszuwählenden Architekturbüros in Abstimmung mit der Stadt Köln durchführen. Da auch für die benachbarte Fläche des VEP "Alsdorfer Straße" eine Mehrfachbeauftra- gung gemacht werden soll, wird derzeit geklärt, ob für beide Plangebiete eine gemeinsame Mehr- fachbeauftragung durchgeführt werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, so sind entsprechende Schnittstellen zwischen beiden Gebieten zu definieren, um die beiden Konzepte aufeinander abzu- stimmen. Grundsätzlich sollen folgende planerische Vorgaben in eine Aufgabenstellung für eine Mehrfachbe- auftragung für das Plangebiet Alsdorfer Straße 7 bis 9 einfließen: Erschließung des Plangebiets über die Alsdorfer Straße, Errichtung von Geschosswohnungsbau, Unterbringung des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen, Berücksichtigung der Linienführung des "Low Line Linear Parks", 3 städtebauliche Abstimmung mit der benachbarten Fläche (städtebauliche Konzepte beider Flä- chen müssen zwar unabhängig voneinander funktionieren, aber Bezüge untereinander haben). Eventuelle Bedarfe für eine Kindertagesstätte, öffentlichen Spielplatz etc. werden von den zuständi- gen Fachämtern geprüft. Da es sich um einen Bebauungsplan zur Nachverdichtung einer bebauten innerstädtischen Fläche, das heißt um eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB handelt, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a auf- gestellt werden. Das bedeutet, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Die relevanten Um- weltbelange werden in die Abwägung eingestellt. Ferner gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als er- folgt. Eine Ausgleichspflicht besteht somit nicht. Des Weiteren kann von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Absatz 1 BauGB abgesehen werden und an deren Stelle eine sogenannte Bürgerinformation durchgeführt werden. Dabei erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Zeitraum von einer Woche in der Verwal- tung zu unterrichten und sich innerhalb einer Frist von einer weiteren Woche zur Planung zu äußern. Anlagen 1 Plangebiet 2 Erläuterungstext
Anlage 1 (Plangebiet)
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0 5025 100150 MeterN StadtplanungsamtGeltungsbereich des (Vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes$OVGRUIHU6WUDHLQ.|OQ%UDXQVIHOGXQG(KUHQIHOG 0DVWDE
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Alsdorfer Straße 7
- Aachener Straße
- Stolberger Straße
- Maarweg
- Im Mediapark 8
- Straße 7
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 4258/2016
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 31.08.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27