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4258/2016

Alsdorfer Straße 7 bis 9 in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld; VEP: Einleitungsbeschluss

Beschlussvorlage Ausschuss 31.08.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 09.11.2017, TOP 10.4

Anlage-3_Auszug-RPB

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Anlage 2 (Erläuterungstext)

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 (Plangebiet)

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Anlage-3_Auszug-RPB

2789 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Rahmenplanungsbeirat 
Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld 
Herr Jennrich‐von Papen 
Telefon:   (0221) 221‐26391 
stefan.jennrich‐vonpapen@stadt‐koeln.de 
Datum:  13. September 2017 
 
 
Auszug aus dem Beschlussprotokoll 
der 13. Sitzung des Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld 
in der Wahlperiode 2014/2020 vom 12. September 2017 
 
6.2  Alsdorfer Straße 7 bis 9 in Köln‐Braunsfeld/Ehrenfeld 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
Arbeitstitel: Alsdorfer Straße 7 bis 9 in Köln‐Braunsfeld/Ehrenfeld 
Vorlagen‐Nr. 4258/2016 
 
Beschluss: 
Der Rahmenplanungsbeirat empfiehlt der Bezirksvertretung Ehrenfeld und dem Stadtentwick‐
lungsausschuss folgenden, um die Ziffer 4 ergänzten Beschluss zu fassen: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten 
Verfahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebau‐
ungsplan) für das Gebiet Alsdorfer Straße 7 bis 9 (Flurstück 716, Flur 68 der Gemarkung 
Müngersdorf) nördlich der Alsdorfer Straße —Arbeitstitel:  Alsdorfer Straße 7 bis 9 in Köln‐
Braunsfeld/‐Ehrenfeld—  einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen; 
2. beauftragt die Verwaltung, dass die nebeneinander sich entwickelnden Flächen städte‐
baulich unter den Vorhabenträgern aufeinander abgestimmt werden; 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld, 
der Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld ohne Einschränkung zu‐
stimmen. 
4. Für das weitere Verfahren sind folgende Maßgaben umzusetzen: 
a) das Projekt ist grundsätzlich immer im Zusammenhang mit der östlich angrenzenden 
Projektentwicklung (VEP 'Alsdorfer Straße') weiter zu betreiben, 
b) für beide Projekte ist eine gemeinsame Mehrfachbeauftragung durchzuführen, 
c) der Lärm‐/Schallschutz zu den benachbarten gewerblichen Nutzungen ist gemein‐
sam zu entwickeln,

Auszug aus dem Beschlussprotokoll 
der 13. Sitzung des Rahmenplanungsbeirates Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld am 12. September 2017 
2
 
 - 2 - 
d) bei dem weiteren Verfahren ist ggf. der westlich angrenzende Bereich mit in die 
Planungsüberlegungen einzubeziehen, 
e) es ist eine gemeinsame Lösung zur Erschließung zu entwickeln, dabei sind Anschlüs‐
se an die nördlich verlaufende geplante Fuß‐ und Radwegeverbindung (mit Anbin‐
dung an den Maarweg) auf der ehem. Gleistrasse vorzusehen, 
f) die durch die gemeinsame Planung beider Projektentwicklungen entstehenden Sy‐
nergieeffekte sind zu nutzen und 
g) die Ergebnisse sind dem Rahmenplanungsbeirat zur Beratung vorzulegen." 
‐  
Abstimmungsergebnis: 
‐ einstimmig beschlossen 
gez.  N. Mimberg (Vorsitzender) 
Freigabe:  13.09.2017

Anlage 2 (Erläuterungstext)

12590 Zeichen

1 
A N L A G E  2  
 
Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 
Arbeitstitel: Alsdorfer Straße 7 bis 9 in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld 
 
 
1. Anlass und Ziel der Planung 
 
Die PANDION Real Estate GmbH, im Folgenden Vorhabenträgerin genannt, beantragt die Einlei-
tung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Ziel, 
auf ihrem Grundstück nördlich der Alsdorfer Straße an der Grenze von Ehrenfeld und Braunsfeld 
im Westen von Köln Wohnbebauung zu realisieren.  
 
Da innerhalb der Stadt Köln weiterhin ein hoher Bedarf an neuem Wohnraum besteht, wird das 
geplante Vorhaben unterstützt. Auch im Zuge der Rahmenplanplanung Braunsfeld/Müngersdorf/ 
Ehrenfeld (Ratsbeschluss Juli 2004) wurden Empfehlungen unterbreitet, auf den ehemals gewerb-
lich genutzten Flächen unmittelbar nördlich der Alsdorfer Straße eine Erweiterung des Wohnge-
bietes sowie eine Baulückenschließung an der Alsdorfer Straße vorzusehen.  
 
Da der rechtskräftige Bebauungsplan 63459/04 für den überwiegenden Teil des Plangebietes ein 
Gewerbegebiet festsetzt, ist die Änderung bzw. Neuaufstellung eines Bebauungsplanes erforder-
lich. Die Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzun-
gen für die Realisierung eines Wohnquartiers zu schaffen, ohne dass die umliegenden Gewerbe-
betriebe dadurch negativ beeinträchtigt werden.  
 
2. Verfahren 
 
Da es sich um einen Bebauungsplan zur Nachverdichtung einer bebauten innerstädtischen Flä-
che, d. h. um eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13 a Abs. 1 Satz 1 Bauge-
setzbuch (BauGB) handelt, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan im beschleunigten Verfah-
ren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) aufgestellt werden. 
 
Die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) inner-
halb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans wird bei einer Plangebietsgröße von circa 
5.300 qm weniger als 20.000 qm betragen und bleibt damit unter dem maßgeblichen Schwellen-
wert des § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Auch im Zusammenhang mit dem östlich angrenzenden 
Grundstück, für den der Bebauungsplan "Alsdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld" aufgestellt wird, wird 
die Schwelle von 20.000 m² nicht überschritten. Beide Plangebiete zusammengenommen haben 
eine Grundstücksgröße von ca. 15.300 m², so dass die zulässige Grundfläche je nach Bauge-
bietsart insgesamt unter 20.000 m² liegen wird. 
 
Mit der Planung wird auch keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die einer Pflicht zur Durch-
führung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeits-
prüfung (UVPG) oder nach dem Umweltverträglichkeitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen 
(UVPG NRW) unterliegen. Zudem ist eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 b BauGB ge-
nannten Schutzgüter – Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogel-
schutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes – nicht zu erwarten. 
 
Da die Voraussetzungen des § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorliegen, soll der vorhabenbezogene 
Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Dabei können die Verfahrenser-
leichterungen des § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen werden. Von der 
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und der zu-
sammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen; § 4 c BauGB (Monito-
ring) ist ebenfalls nicht anzuwenden. Die relevanten Umweltbelange werden in die Abwägung 
eingestellt.

2 
Der Bebauungsplan soll gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) als vorhabenbezogener Bebau-
ungsplan aufgestellt werden. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird der 
Vorhaben- und Erschließungsplan. Des Weiteren wird ein Durchführungsvertrag geschlossen, in 
dem sich die Vorhabenträgerin zur Durchführung der Planung verpflichtet.  
 
3. Erläuterungen zum Plangebiet  
3.1 Abgrenzung des Plangebietes  
 
Das Plangebiet liegt an der Grenze der beiden Stadtteile Ehrenfeld und Braunsfeld im Westen von 
Köln. Das Plangebiet umfasst ein derzeit noch gewerblich genutztes Grundstück (Ketten-Theiss) 
nördlich der Alsdorfer Straße. Im Süden wird das Plangebiet abgegrenzt durch die Alsdorfer Stra-
ße sowie die bestehende Bebauung an der Alsdorfer Straße (Hausnummer 11), im Westen durch 
die Bebauung eines bestehenden gewerblichen Betriebes. Im Norden grenzen ehemalige Gleis-
anlagen und weitere gewerbliche Betriebe an das Plangebiet. Im Osten grenzt das Plangebiet an 
die Grundstücke des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Alsdorfer Straße in Köln-
Ehrenfeld", der ebenfalls eine Wohnnutzung zum Ziel hat.  
 
Das Plangebiet umfasst das Flurstück 716 der Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf und hat eine 
Größe von ca. 0,53 ha. Eine genaue Abgrenzung ist der Anlage 1 zu entnehmen.  
 
3.2 Bestandssituation 
 
Das Plangebiet wird derzeit gewerblich genutzt und ist nahezu vollständig versiegelt. Der Betrieb 
"Ketten-Theiss" steht für die Fertigung, Nachbearbeitung und Vertrieb von Antriebselementen. Im 
Südwesten an der Alsdorfer Straße und entlang der nördlichen Grundstücksgrenze gibt es verein-
zelten Baumbestand.  
 
In der Umgebung befindet sich eine Gemengelage aus gewerblichen Nutzungen und Wohnen. 
Nördlich des Plangebietes soll – entlang der ehemaligen Gleisanlagen – der "Low Line Linear 
Park", ein die Stadtteile Braunsfeld und Ehrenfeld durchziehendes Fuß- und Radwegesystem, 
entstehen.  
 
3.3 Erschließung 
 
Das Plangebiet ist über die Alsdorfer Straße an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz ange-
bunden. Über den Maarweg und die Aachener Straße besteht eine Anbindung an die Autobahnen 
BAB 1 und 4.  
 
Das Plangebiet ist über die Haltestelle "Stolberger Straße/Maarweg" der Buslinie 140 an das Bus-
netz angeschlossen, welche ca. 300m entfernt ist. Die Bahnhaltestelle "Maarweg" der Stadtbahn-
linie 1 befindet sich an der Aachener Straße in einer Entfernung von circa 1.000 m zum Plange-
biet.  
 
4. Planungsvorgaben 
4.1 Regionalplan 
 
Im Regionalplan, Teilabschnitt Region Köln der Bezirksregierung Köln ist das Plangebiet als "All-
gemeiner Siedlungsbereich" (ASB) dargestellt. 
 
4.2 Flächennutzungsplan 
 
Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist das Plangebiet als Gewerbegebiet dargestellt.  
 
Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs der laufenden 184. Änderung des Flächen-
nutzungsplans. Nach dem derzeitigen Stand (Beschluss Stadtentwicklungsausschuss zur Frühzei-
tigen Bürgerbeteiligung vom 01.10.2015) soll die Fläche als Gewerbegebiet dargestellt werden. 
Aufgrund des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses zur Einleitung des vorhabenbezo-

3 
genen Bebauungsplanes "Alsdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld" vom 10.11.2016 wird die benachbar-
te Fläche nun im weiteren FNP-Änderungsverfahren als Wohnbaufläche dargestellt werden. Ab-
hängig von einem Einleitungsbeschluss für das vorliegende Plangebiet wird dann auch diese Flä-
che im 184. Änderungsverfahren als Wohnbaufläche dargestellt werden. Da es sich um ein Verfah-
ren gemäß § 13a BauGB handelt, kann gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 2 BauGB der Bebauungs-
plan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, 
bevor der Flächennutzungsplan geändert ist. Der Flächennutzungsplan wird nicht im Wege der 
Berichtigung angepasst, sondern im Rahmen des 184. Änderungsverfahrens geändert.  
 
4.3 Landschaftsplan 
 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln stellt das Plangebiet als Innenbereich dar und trifft keine Aus-
sagen. 
 
4.4 Rahmenplan  
 
Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Rahmenplanes Braunsfeld/ 
Müngersdorf/Ehrenfeld, der im Juli 2004 vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurde. Mit dem 
Rahmenplan wird eine stadtverträgliche Bewältigung des dynamischen Strukturwandels durch 
eine Rahmensetzung zur Nutzungsmischung und Nutzungsverdichtung angestrebt. 
 
In der Rahmenplanplanung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld wurde für das Plangebiet eine Er-
weiterung des Wohngebietes sowie eine Baulückenschließung an der Alsdorfer Straße empfoh-
len. Des Weiteren wurde ein Ausschluss von gewerblichem Verkehr im Wohngebiet empfohlen. 
Im Maßnahmenprogramm sind für die gesamt Fläche nördlich der Alsdorfer Straße ca. 150 - 200 
Wohneinheiten (WE), überwiegend Geschosswohnungen, teilweise Reihen-/Stadthäuser möglich. 
 
4.5 Bebauungsplan 
 
Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 63459/04 aus 
dem Jahr 1985. Der überwiegende Teil des Plangebietes ist als Gewerbegebiet - Zone 3 (Be-
triebsarten der Abstandsklasse I bis VII unzulässig), mit dem Maß der baulichen Nutzung (GRZ 
0,8/ GFZ 2,0/ IV geschossig, geschlossene Bauweise) sowie der Regelung der überbaubaren und 
nicht überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzt. Im südlichen Bereich zur Alsdorfer Straße 
hin ist ein Mischgebiet mit einer GFZ von 1,0, maximal drei Vollgeschossen und geschlossener 
Bauweise festgesetzt.  
 
Im Norden, jenseits der ehemaligen Bahntrasse, grenzt der Bebauungsplan Nr. 63459/02 an das 
Plangebiet an. Im Zusammenhang mit der Wohnbauentwicklung auf dem benachbarten Areal ist 
eine Änderung angrenzender Bebauungspläne erforderlich. So muss voraussichtlich eine Anpas-
sung des angrenzenden Bebauungsplanes 63459/02 (Umwandlung GI in GE) sowie eine Ände-
rung des Bebauungsplanes 63459/04 (Einschränkung auf emissionsarme Betriebsarten) erfolgen. 
 
5. Planungs- und Nutzungskonzept 
 
Für das Plangebiet wurde bisher kein architektonisches Konzept entwickelt. Die Inhalte und Auf-
gaben werden im Weiteren zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin abgestimmt und 
definiert. Zur Sicherung der städtebaulichen und gestalterischen Qualitäten wird die Vorhabenträ-
gerin eine Mehrfachbeauftragung mit noch auszuwählenden Architekturbüros in Abstimmung mit 
der Stadt Köln durchführen.  
 
Geplant ist die Entwicklung einer Wohnnutzung im Geschosswohnungsbau. Die erforderlichen 
Stellplätze werden innerhalb des Plangebietes in einer Tiefgarage untergebracht.

4 
 
6. Auswirkungen der Planung / Umweltbelange 
6.1 Verkehr 
 
Die Auswirkungen der Planung auf die Verkehrsbelastung der Straßen und Knotenpunkte im Um-
feld werden im weiteren Verfahren gutachterlich untersucht und bewertet. 
 
6.2 Artenschutz 
 
Auf Grundlage der Darstellung nachgewiesener oder potenzieller Vorkommen artenschutzrecht-
lich relevanter Arten und der Darstellung der vorhabenbedingten Wirkungen wird im weiteren Ver-
fahren eine gutachterliche Untersuchung der Betroffenheit dieser Arten sowie gegebenenfalls er-
forderliche Maßnahmen zu deren Schutz erarbeitet. 
 
6.3 Immissionsschutz 
 
Die Umgebung des Plangebietes ist durch gewerbliche Nutzungen geprägt. Die Einwirkungen 
durch den Gewerbelärm auf das Plangebiet werden im weiteren Verfahren unter-sucht und im 
Rahmen eines Immissionsschutzkonzeptes berücksichtigt. Die für den Schutz vor Lärmemissio-
nen erforderlichen Maßnahmen werden im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt. 
 
6.4 Klima 
 
Im weiteren Verfahren wird geprüft, welche Maßnahmen festgesetzt werden können, um dem 
Klimawandel entgegenzuwirken oder um der Anpassung an den Klimawandel zu dienen. 
 
6.5 Altlasten 
 
Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob aufgrund der Vornutzung mit verunreinigten Böden zu 
rechnen ist, welche Verunreinigungen dies sind und wie diese im Verfahren zu berücksichtigen 
sind. 
 
6.6 Umweltbelange 
 
Gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 BauGB kann auf eine formale 
Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und den Umweltbericht gemäß § 2a BauGB verzichtet 
werden. Die Umweltbelange, wie z. B. Lärmschutz insbesondere im Hinblick auf die gewerbliche 
Nutzung der Umgebung, werden im weiteren Verfahren untersucht und bewertet. Weitere be-
troffene Umweltbelange, wie z. B. Tiere, Pflanzen, Boden, Störfallbetriebe usw. werden im weite-
ren Verfahren ermittelt. Das weitere Gutachtenerfordernis wird im Verfahren geprüft werden. 
 
7. Planverwirklichung 
 
Das Planungsrecht soll in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB 
geschaffen werden. Die Aufstellung erfolgt auf der Grundlage des § 13 a BauGB (Bebauungsplä-
ne der Innenentwicklung). 
 
Zwischen der Stadt Köln und der Vorhabenträgerin wird ein städtebaulicher Vertrag als Durchfüh-
rungsvertrag abgeschlossen. Dieser sichert die Realisierung des Vorhabens. 
 
Da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, werden die Planungs- und 
Erschließungskosten von der Vorhabenträgerin übernommen. Der Stadt Köln entstehen keine 
Kosten.

Beschlussvorlage Ausschuss

6620 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
612 Rhei Ke 
Vorlagen-Nummer 
 4258/2016 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) 
Arbeitstitel: Alsdorfer Straße 7 bis 9 in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Ver-
fahrens nach § 13a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für 
das Gebiet Alsdorfer Straße 7 bis 9 (Flurstück 716, Flur 68 der Gemarkung Müngersdorf) nördlich 
der Alsdorfer Straße —Arbeitstitel: Alsdorfer Straße 7 bis 9 in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld— einzu-
leiten mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen; 
2. beauftragt die Verwaltung, dass die nebeneinander sich entwickelnden Flächen städtebaulich un-
ter den Vorhabenträgern aufeinander abgestimmt werden; 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen Lindenthal und Ehrenfeld, der 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmen. 
 
 
Alternative: 
 
Keine, da dem Grunde nach durch die nachbarschaftliche Entwicklung einer Wohnbaufläche eine 
gewerbliche Nutzung nicht neu etabliert werden kann. Der Bestandsschutz ist davon unberührt. 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.09.2017 
Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 12.09.2017 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 18.09.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Die PANDION Real Estate GmbH, Im Mediapark 8, 50670 Köln, hat bei der Verwaltung die Einleitung 
eines Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 BauGB zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplanes (VEP) unter Berücksichtigung des § 13a BauGB beantragt mit dem Ziel, auf dem Plange-
biet eine Wohnbebauung zu realisieren.  
 
Das Plangebiet umfasst die Fläche des Grundstückes Alsdorfer Straße 7 bis 9 (Flurstück 716, Flur 
68, Gemarkung Müngersdorf) und liegt an der Grenze der beiden Stadtteile Braunsfeld und Ehren-
feld. Es hat eine Größe von 5 300 m². Das Plangebiet wird derzeit noch gewerblich genutzt (Firma 
"Ketten-Theiss"). Westlich angrenzend befindet sich ein Gewerbehof, nördlich grenzen ehemalige 
Gleisanlagen und weitere gewerbliche Betriebe an das Plangebiet. Im Süden wird das Plangebiet 
durch die Alsdorfer Straße sowie die bestehende Wohnbebauung an der Alsdorfer Straße abge-
grenzt. Östlich schließt sich das Gebiet des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplanes "Alsdorfer Straße in Köln-Ehrenfeld" an, der ebenfalls Wohnnutzung zum Ziel hat. Der 
Stadtentwicklungsausschuss hat am 10.11.2016 den Einleitungsbeschluss für den angrenzenden 
VEP gefasst.  
 
Der bestehende rechtkräftige Bebauungsplan 63459/04 setzt für den überwiegenden Bereich ein Ge-
werbegebiet fest. Im südlichen Bereich zur Alsdorfer Straße hin ist ein Mischgebiet festgesetzt. Um 
eine Wohnbebauung realisieren zu können, ist eine Anpassung des Planungsrechts und damit die 
Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Flächennutzungsplan stellt ein Gewerbegebiet 
dar. Da es sich um ein Verfahren gemäß § 13a BauGB handelt, kann der Bebauungsplan auch auf-
gestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert ist. Die Fläche ist Bestandteil der derzeit 
laufenden 184. Flächennutzungsplan-Änderung.  
 
Die Planung entspricht den Zielen der vom Rat 2004 beschlossenen Rahmenplanung Braunsfeld/ 
Müngersdorf/Ehrenfeld, bei der für das Gelände eine Wohnnutzung vorgesehen ist.  
 
Auf benachbarter Fläche wurde ein VEP Verfahren zur Wohnbauflächenentwicklung eingeleitet. Aus 
diesem Grunde ist eine gewerbliche Entwicklung für die Fläche nicht mehr gegeben aufgrund der 
Nachbarschaften und eine wohnungswirtschaftliche Entwicklung folgerichtig. Bei dieser Flächenent-
wicklung ist darauf zu achten, dass die Maßnahmenträger die Konzepte städtebaulich aufeinander 
abstimmen. 
 
Es wird derzeit geprüft, ob die Anwendungsvoraussetzungen für das "Kooperative Baulandmodell" 
vorliegen.  
 
Zur Sicherung der städtebaulichen und gestalterischen Qualitäten wird die Vorhabenträgerin eine 
Mehrfachbeauftragung mit noch auszuwählenden Architekturbüros in Abstimmung mit der Stadt Köln 
durchführen. Da auch für die benachbarte Fläche des VEP "Alsdorfer Straße" eine Mehrfachbeauftra-
gung gemacht werden soll, wird derzeit geklärt, ob für beide Plangebiete eine gemeinsame Mehr-
fachbeauftragung durchgeführt werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, so sind entsprechende 
Schnittstellen zwischen beiden Gebieten zu definieren, um die beiden Konzepte aufeinander abzu-
stimmen.  
 
Grundsätzlich sollen folgende planerische Vorgaben in eine Aufgabenstellung für eine Mehrfachbe-
auftragung für das Plangebiet Alsdorfer Straße 7 bis 9 einfließen: 
 Erschließung des Plangebiets über die Alsdorfer Straße, 
 Errichtung von Geschosswohnungsbau, 
 Unterbringung des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen, 
 Berücksichtigung der Linienführung des "Low Line Linear Parks",

3 
 städtebauliche Abstimmung mit der benachbarten Fläche (städtebauliche Konzepte beider Flä-
chen müssen zwar unabhängig voneinander funktionieren, aber Bezüge untereinander haben). 
 
Eventuelle Bedarfe für eine Kindertagesstätte, öffentlichen Spielplatz etc. werden von den zuständi-
gen Fachämtern geprüft.  
 
Da es sich um einen Bebauungsplan zur Nachverdichtung einer bebauten innerstädtischen Fläche, 
das heißt um eine Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB 
handelt, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a auf-
gestellt werden. Das bedeutet, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Die relevanten Um-
weltbelange werden in die Abwägung eingestellt.  
 
Ferner gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als er-
folgt. Eine Ausgleichspflicht besteht somit nicht.  
 
Des Weiteren kann von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Absatz 1 
BauGB abgesehen werden und an deren Stelle eine sogenannte Bürgerinformation durchgeführt 
werden. Dabei erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke 
sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Zeitraum von einer Woche in der Verwal-
tung zu unterrichten und sich innerhalb einer Frist von einer weiteren Woche zur Planung zu äußern.  
 
 
 
 
Anlagen 
1 Plangebiet  
2 Erläuterungstext

Anlage 1 (Plangebiet)

389 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0 5025 100150 MeterN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des (Vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes$OVGRUIHU6WUD‰HLQ.|OQ%UDXQVIHOGXQG(KUHQIHOG
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Beratungsverlauf (4)

12.09.2017 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
09.10.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.10.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.11.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Alsdorfer Straße 7
  • Aachener Straße
  • Stolberger Straße
  • Maarweg
  • Im Mediapark 8
  • Straße 7

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
4258/2016
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
31.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27