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2009/0522

Anschaffung eines neuen Radarfahrzeuges einschließlich Kamera für das Bürger- und Ordnungsamt, Kommunalpolizei

Magistratsvorlage 09.11.2009

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2009/0522

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2009/0522

6133 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
19.11.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Bürger- und 
Ordnungsamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0522 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Anschaffung eines neuen Radarfahrzeuges einschließlich Kamera für das Bürger- und 
Ordnungsamt, Kommunalpolizei 
 
Vorlage vom: 09.11.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat nimmt von dem beigefügten Bericht Kenntnis und stimmt der Vorlage zu. 
2. Unter der Investitions-Nr. 08032-7001 (Erwerb von Fahrzeugen) werden im Haushaltsjahr 2010 
Mittel in Höhe von 130.000,00 Euro erforderlich. 
3. Die Maßnahme wird wie folgt finanziert: 
a) 75.000,00 Euro aus dem im Mittelfristigen Investitionsprogramm vorgesehenen pauschalen 
Ansatz für den Erwerb von Fahrzeugen. 
b) 35.000,00 Euro aus Haushaltsausgaberesten 2008 der Investitions-Nr. 08032-0100 (Erwerb AV 
Bürger- und Ordnungsamt), die auf die Investitions-Nr. 08032-7001 verl agert werden. 
c) 14.328,00 Euro aus Haushaltsausgaberesten 2009 der Investitions-Nr. 08032-0100 (Erwerb AV 
Bürger- und Ordnungsamt), die auf die Investitions-Nr. 08032-7001 verl agert werden. 
d) 5.672,00 Euro aus Haushaltsausgaberesten 2008 der Investitions-Nr. 08032-7001 (Erwerb von 
Fahrzeugen). 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

2 
Beschluss des Magistrats vom

3 
Bericht: 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt führt Geschwindigkeitsmessungen mit zwei mobilen 
Messfahrzeugen durch. Ende 2008 wurde eines der beiden alten Messfahrzeuge durch ein 
neues Fahrzeug, einschließlich eines modernen Messgeräts, ersetzt. Seit dessen 
vollwertiger Inbetriebnahme sind die Fallzahlen und damit auch die 
Verwarnungsgeldeinnahmen aus der Geschwindigkeitsüberwachung deutlich angestiegen, 
da das neue Messgerät wesentlich bessere Ergebnisse liefert und zudem keine Ausfallzeiten 
mehr für Reparaturen zu verzeichnen sind. So weist die Statistik für den Zeitraum 01.01.-
30.09.2009 ein Anordnungssoll von 497.805,00 Euro aus. Im Vergleichszeitraum des 
Vorjahres belief sich der Betrag auf 383.385,00 Euro. Dies bedeutet ein Plus von annähernd 
114.500,00 Euro. Ebenso fallen für das neue Fahrzeug und das neue Gerät aufgrund der 
Gewährleistung derzeit keine Reparaturkosten an. Weitere dauerhafte Einsparungen 
ergeben sich durch den Wegfall der Beschaffungs- und Entwicklungskosten für Nassfilme 
(etwa 3000,00 Euro pro Jahr). 
 
Für die Haushaltsplanung 2010 hat das Bürger- und Ordnungsamt im Finanzhaushalt einen 
Betrag von 130.000,00 Euro für den Austausch des zweiten Messfahrzeugs, einschließlich 
der Anschaffung einer neuen Kamera, angemeldet. Das alte Fahrzeug (Opel Astra) und die 
darin eingebaute Radarkamera stammen aus dem Jahr 1995. Für das Fahrzeug hat der EAD 
nach einer Überprüfung empfohlen, dieses im Jahr 2010 wegen seines fortgeschrittenen 
Alters und der hohen Kilometerleistung von über 134.000 km auszusondern. Bei einem 
Weiterbetrieb sei in absehbarer Zeit mit kostenintensiven Instandhaltungsarbeiten zu 
rechnen, was unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht zu vertreten sei. Auch hat der 
EAD darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug einer veralteten Abgasnorm entspricht, und 
auch aus diesem Grund zur Aussonderung geraten.  
 
Das neue Fahrzeug ist mit einer Kamera auszustatten, die dem aktuellen Stand der Technik 
entspricht. Nur so ist auch künftig eine effektive Geschwindigkeitsüberwachung auf den 
Straßen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die einen unverzichtbaren Beitrag zur 
allgemeinen Verkehrssicherheit darstellt und von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern auch 
immer wieder eingefordert wird, gewährleistet. Digitale Messtechnik und digitale Bilder 
ermöglichen ein effizientes und modernes Arbeiten. Die gute Qualität der Bilder führt auch zu 
einer besseren Akzeptanz bei den Verkehrsteilnehmern und damit zu einer geringeren Zahl 
von Einsprüchen. Weiterhin entfällt die Zeit bis zur Entwicklung der Filme in einem Fotolabor, 
denn die digitalen Bilder stehen bereits unmittelbar nach der Messung zur Verfügung. Auch 
kann die neue Technik unauffälliger eingesetzt werden. Dies alles führt zu einer deutlich 
höheren Effizienz im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung und zu einem Anstieg der 
Verwarnungsgeldeinnahmen.  
 
Aufgrund der geschilderten Vorteile und im Hinblick darauf, dass bei einem Weiterbetrieb 
des jetzigen Messfahrzeugs mit der alten Kamera damit zu rechnen ist, dass es in 
absehbarer Zeit zu einem Totalausfall des Fahrzeugs und/oder der Kamera kommen wird, 
müssen die entsprechenden Mittel für die Anschaffung eines neuen Radarfahrzeugs und 
einer neuen Kamera im Haushaltsplan 2010 veranschlagt werden. 
 
Für die Finanzierung der Anschaffungen stehen zum einen 75.000,00 Euro aus dem im 
Mittelfristigen Investitionsprogramm vorgesehenen pauschalen Ansatz für den Erwerb von 
Fahrzeugen zur Verfügung. Weiterhin sind bei der Investitions-Nr. 08032-0100, Erwerb von 
Anlagevermögen für das Bürger- und Ordnungsamt, Haushaltsausgabereste aus den Jahren 
2008 (35.000,00 Euro) und 2009 (14.328,00 Euro) vorhanden, die auf die Investitions-Nr. 
08032-7001, Erwerb von Fahrzeugen, verlagert und damit für das neue Radarfahrzeug und 
die neue Kamera herangezogen werden können. Schließlich sind aus der Maßnahme der 
Anschaffung des ersten neuen Radarfahrzeugs Ende 2008 unter der Investitions-Nr. 08032-
7001, Erwerb von Fahrzeugen, noch Haushaltsausgabereste in Höhe von 5.672,00 Euro 
vorhanden, die ebenfalls für das zweite neue Fahrzeug verwendet werden können. Somit 
stehen in der Summe die erforderlichen Mittel in Höhe von 130.000,00 Euro zur Verfügung.

4 
Darmstadt, den 
 
Der Dezernent II      Der Dezernent VI 
 
 
 
 
Wolfgang Glenz      Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Bürgermeister      Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

TOP 631
TOP 58
TOP 14
TOP 53

Details

Vorlagen-Nr.
2009/0522
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.11.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00