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3061/2020

Veröffentlichung der Modellrechnung für das GFG 2021 und deren Auswirkung für die Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 23.10.2020

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Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

8031 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/202/5 
 
Vorlagen-Nummer 23.10.2020 
 3061/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 30.10.2020 
 
Veröffentlichung der Modellrechnung für das GFG 2021 und deren Auswirkung für die Stadt 
Köln 
Die Landesregierung hat die Landtagstabellen zur Modellrechnung des Gemeindefinanzierungsge-
setzes (GFG) 2021 vorgelegt.  
Nach dieser Modellrechnung muss die Stadt Köln im kommenden Jahr mit erheblichen Rück-
gängen bei den sog. Schlüsselzuweisungen rechnen. Hat die Stadt Köln im Jahr 2020 noch rd. 
526 Mio. Euro an Schlüsselzuweisungen erhalten, sollen es nach der Modellrechnung des Landes in 
2021 voraussichtlich nur noch rd. 443 Mio. Euro sein. Das ist ein Rückgang von 15,75%.  
Gegenüber dem (auf Basis der ursprünglichen Orientierungsdaten des Landes erstellten) städtischen 
Doppelhaushalt 2020/2021 bedeutet dies bei den Schlüsselzuweisungen in 2021 eine Deckungslücke 
von rd. 94 Mio. Euro. Mehrerträge werden hingegen bei den verschiedenen Investitions- und Fach-
pauschalen erwartet, so dass es bei den GFG-Zuweisungen insgesamt zu einer Verschlechterung 
von netto rd. 85,4 Mio. Euro kommt.  
Auch wenn die Zahlen der Modellrechnung noch vorläufig sind steht damit jetzt schon fest, dass im 
Haushaltsjahr 2021 - zusätzlich zu den corona-bedingten Mindererträgen bei den Steuern - mit 
erheblichen Mindererträge auch bei den GFG-Zuweisungen gerechnet werden muss.  
Zum Hintergrund:   
Die Höhe der GFG-Zuweisungen hängt im Wesentlichen von zwei Parametern ab: von der Höhe der 
insgesamt zur Verteilung stehenden Finanzmasse, der sog. Verbundmasse, welche sich aus den 
Steuereinnahmen des Landes speist, sowie von den Verteilungskriterien, die die Verteilung auf die 
431 nordrhein-westfälischen Kommunen regeln.  
Die jetzt vorgelegte Modellrechnung zeigt mithin das Verteilungsergebnis nach den derzeitigen Eck-
punkten zum GFG 2021: 
Bezüglich der Verbundmasse ist zunächst festzuhalten, dass sich die corona-bedingten Steuerver-
luste des Landes in der Höhe der Verbundmasse niederschlagen, diese sie sinkt gegenüber dem 
GFG 2020 um 1,35 %. Durch eine ergänzende Aufstockung aus Landesmitteln stellt das Land aller-
dings sicher, dass gleichwohl eine verteilbare Finanzausgleichsmasse von insgesamt 13,57 Mrd. Eu-
ro zur Verfügung steht. Dies entspricht einem Wachstum von 5,91 % gegenüber dem GFG 2020. 
Diese Aufstockung, mit der das Land einer Initiative des Städtetags NRW entspricht, ist sehr zu be-

2 
 
grüßen; ohne sie würde der Einbruch bei den Schlüsselzuweisungen in Köln voraussichtlich noch viel 
größer ausfallen. Mit der Aufstockung steht im GFG 2021 insgesamt die Finanzausgleichsmasse zur 
Verfügung, die in den Orientierungsdaten ursprünglich in Aussicht gestellt worden war.  
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass das Land beabsichtigt, die Aufstockung aus Mitteln des Ret-
tungsschirms zu finanzieren und diese in der Zukunft durch spätere Kürzungen im Finanzausgleich 
refinanziert werden soll. Kurz gesagt, soll eine Rückzahlung der Mittel im Rahmen der Gemeindefi-
nanzierung dann erfolgen, wenn sich die wirtschaftliche Situation der Gemeinden und Gemeindever-
bände wieder gebessert hat. Eine Konkretisierung der Rückzahlungsmodalitäten ist bislang nicht be-
kannt.  
Bei den grundsätzlichen Verteilungskriterien soll das Finanzausgleichssystem weitgehend stabil 
bleiben. Unter anderem richtet sich die Höhe der Schlüsselzuweisungen nach der Finanzkraft (hier 
insbesondere der Steuerkraft) und dem Finanzbedarf der jeweiligen Kommune, wobei die insgesamt 
zur Verteilung stehende Finanzausgleichsmasse gedeckelt ist. Veränderungen bei Finanzkraft und 
Finanzbedarf lösen daher ggf. Umschichtungen bei den Finanzausgleichszuweisungen zwischen den 
Kommunen aus.  
Unter Verweis auf das kürzlich vorgelegte WEI-Gutachten zur Einwohnergewichtung und die dazu 
laufende Auswertung beabsichtigt das Land die wesentlichen Komponenten der horizontalen Vertei-
lung ohne Anpassung aus dem Vorjahr zu übernehmen. Das betrifft die Aufteilung der Teilschlüssel-
massen, die Hauptansatzstaffel, die Gewichtung der Nebenansätze und die Höhe der fiktiven Hebes-
ätze bei der Steuerkraftermittlung. Bei der Steuerkraftermittlung werden die Kompensationszahlungen 
aus dem - aktuell im Landtag im Entwurf beratenen - Gewerbesteuerausgleichsgesetz berücksichtigt. 
Die sich daraus ergebenden Kompensationsbeträge, die hälftig bei der Steuerkraftermittlung für das 
GFG 2021 und hälftig bei der für das GFG 2022 berücksichtigt werden sollen, werden jedoch nicht 
separat ausgewiesen. Die Höhe der Kompensationszahlungen wird ausweislich der Modellrechnung 
jedenfalls nach dem Rechenmodell des Gesetzentwurfs ermittelt, wie er Anfang Oktober in den Land-
tag einbracht wurde. Sollten sich an diesem Rechenmodell noch Veränderungen ergeben, schlagen 
sich diese auch auf die Verteilung der Finanzausgleichsmittel nieder, so dass sich noch Abweichun-
gen von der Modellrechnung ergeben können!  
 
Die Schul-/Bildungspauschale und die Sportpauschale bleiben bzw. werden dynamisiert und ver-
zeichnen analog zur kreditierten Verbesserung der Finanzausgleichsmasse eine Steigerung um 5,91 
%. Die Allgemeine Investitionspauschale wird leicht überproportional um 6,01 % angehoben. Die 
Aufwands-/Unterhaltungspauschale wird überproportional um 7,7 % angehoben, was von Seiten des 
Städtetags kritisiert wird, da hierüber Mittel, die anderweitig über Schlüsselzuweisungen ausgekehrt 
werden, der Verteilung entzogen werden. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Pauschalen wird 
beibehalten. 
Ergebnis aus der Modellrechnung zum GFG 2021 für die Stadt Köln: 
Für die Stadt Köln ergeben sich Vergleich zu den endgültigen Planansätzen für das Haushaltsjahr 
2021 nachfolgende Abweichungen: 
   Hpl 2021   Modellrechnung   Differenz  
Schlüsselzuweisung 537.400.000 443.072.905 -94.327.095 
Allgemeine IV pauschale 41.782.400 44.844.692 3.062.292 
IV Pauschale Altenhilfe  4.500.000 4.926.133 426.133

3 
 
Aufwands-
/Unterhaltungspauschale 4.706.915 5.074.117 367.202 
Schul- und Bildungspau-
schale  38.600.000 43.257.382 4.657.382 
Sportpauschale  3.146.815 3.532.185 385.370 
Gesamt  630.136.130 544.707.414 -85.428.715 
 
Bei den wesentlichen Positionen des Gemeindefinanzierungsgesetzes entsteht nach Berechnung der 
vorliegenden Modellrechnung aktuell mithin eine Verschlechterung in Höhe von insgesamt 85,4 Mio. 
Euro.  
 
Die Verluste bei den Schlüsselzuweisungen erscheinen überwiegend steuerkraftindiziert zu sein, m. 
a. W. die Stadt Köln war im Referenzzeitraum des GFG 2021 (01.07.2019 - 30.06.2020) verglichen 
mit den anderen nordrhein-westfälischen Kommunen relativ steuerstark. Im kommunalen Finanzaus-
gleich kommt es in der Folge zu Umverteilungen weg von Köln, hin zu anderen Städten und Gemein-
den.  
 
Die erhöhten pauschalisierten Positionen (Aufwands- und Unterhaltungspauschale, Allgemeine Inves-
titionspauschale, Investitionspauschale Sozialhilfeträger, Bildungspauschale und Sportpauschale) 
können die Verschlechterung bei der Schlüsselzuweisung durch eine Verbesserung in Höhe von ins-
gesamt 8,9 Mio. Euro nur unwesentlich ausgleichen.  
 
Es bleibt abzuwarten, ob und wie letztlich eine Berücksichtigung der Kompensationsleistungen auf 
Grundlage des Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder zum Aus-
gleich der Gewerbesteuermindereinnahmen des Jahres 2020 an die Städte und Gemeinden erfolgen 
wird. Dies wird maßgeblich sein für die endgültige Festlegung der Steuerkraft.  
 
Auf Basis der für November 2020 erwarteten weiteren Steuerschätzung, die nochmals aktualisierte 
Erkenntnisse zum weiteren Verlauf der Steuererträge bringen wird, sowie der weiteren Erkenntnisse 
aus der Beratungen zum Gewerbesteuerausgleichsgesetz beabsichtigt die Verwaltung die sich 
insgesamt abzeichnenden Haushaltsauswirkungen für 2021 ff. sowie die sich daraus ergeben-
den Handlungsnotwendigkeiten für die Gremiensitzungen im Dezember aufzubereiten.  
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

30.10.2020 Finanzausschuss
TOP 2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3061/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
23.10.2020
Erstellt
19.10.2020 15:10