3061/2020
Veröffentlichung der Modellrechnung für das GFG 2021 und deren Auswirkung für die Stadt Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/202/5 Vorlagen-Nummer 23.10.2020 3061/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 30.10.2020 Veröffentlichung der Modellrechnung für das GFG 2021 und deren Auswirkung für die Stadt Köln Die Landesregierung hat die Landtagstabellen zur Modellrechnung des Gemeindefinanzierungsge- setzes (GFG) 2021 vorgelegt. Nach dieser Modellrechnung muss die Stadt Köln im kommenden Jahr mit erheblichen Rück- gängen bei den sog. Schlüsselzuweisungen rechnen. Hat die Stadt Köln im Jahr 2020 noch rd. 526 Mio. Euro an Schlüsselzuweisungen erhalten, sollen es nach der Modellrechnung des Landes in 2021 voraussichtlich nur noch rd. 443 Mio. Euro sein. Das ist ein Rückgang von 15,75%. Gegenüber dem (auf Basis der ursprünglichen Orientierungsdaten des Landes erstellten) städtischen Doppelhaushalt 2020/2021 bedeutet dies bei den Schlüsselzuweisungen in 2021 eine Deckungslücke von rd. 94 Mio. Euro. Mehrerträge werden hingegen bei den verschiedenen Investitions- und Fach- pauschalen erwartet, so dass es bei den GFG-Zuweisungen insgesamt zu einer Verschlechterung von netto rd. 85,4 Mio. Euro kommt. Auch wenn die Zahlen der Modellrechnung noch vorläufig sind steht damit jetzt schon fest, dass im Haushaltsjahr 2021 - zusätzlich zu den corona-bedingten Mindererträgen bei den Steuern - mit erheblichen Mindererträge auch bei den GFG-Zuweisungen gerechnet werden muss. Zum Hintergrund: Die Höhe der GFG-Zuweisungen hängt im Wesentlichen von zwei Parametern ab: von der Höhe der insgesamt zur Verteilung stehenden Finanzmasse, der sog. Verbundmasse, welche sich aus den Steuereinnahmen des Landes speist, sowie von den Verteilungskriterien, die die Verteilung auf die 431 nordrhein-westfälischen Kommunen regeln. Die jetzt vorgelegte Modellrechnung zeigt mithin das Verteilungsergebnis nach den derzeitigen Eck- punkten zum GFG 2021: Bezüglich der Verbundmasse ist zunächst festzuhalten, dass sich die corona-bedingten Steuerver- luste des Landes in der Höhe der Verbundmasse niederschlagen, diese sie sinkt gegenüber dem GFG 2020 um 1,35 %. Durch eine ergänzende Aufstockung aus Landesmitteln stellt das Land aller- dings sicher, dass gleichwohl eine verteilbare Finanzausgleichsmasse von insgesamt 13,57 Mrd. Eu- ro zur Verfügung steht. Dies entspricht einem Wachstum von 5,91 % gegenüber dem GFG 2020. Diese Aufstockung, mit der das Land einer Initiative des Städtetags NRW entspricht, ist sehr zu be- 2 grüßen; ohne sie würde der Einbruch bei den Schlüsselzuweisungen in Köln voraussichtlich noch viel größer ausfallen. Mit der Aufstockung steht im GFG 2021 insgesamt die Finanzausgleichsmasse zur Verfügung, die in den Orientierungsdaten ursprünglich in Aussicht gestellt worden war. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass das Land beabsichtigt, die Aufstockung aus Mitteln des Ret- tungsschirms zu finanzieren und diese in der Zukunft durch spätere Kürzungen im Finanzausgleich refinanziert werden soll. Kurz gesagt, soll eine Rückzahlung der Mittel im Rahmen der Gemeindefi- nanzierung dann erfolgen, wenn sich die wirtschaftliche Situation der Gemeinden und Gemeindever- bände wieder gebessert hat. Eine Konkretisierung der Rückzahlungsmodalitäten ist bislang nicht be- kannt. Bei den grundsätzlichen Verteilungskriterien soll das Finanzausgleichssystem weitgehend stabil bleiben. Unter anderem richtet sich die Höhe der Schlüsselzuweisungen nach der Finanzkraft (hier insbesondere der Steuerkraft) und dem Finanzbedarf der jeweiligen Kommune, wobei die insgesamt zur Verteilung stehende Finanzausgleichsmasse gedeckelt ist. Veränderungen bei Finanzkraft und Finanzbedarf lösen daher ggf. Umschichtungen bei den Finanzausgleichszuweisungen zwischen den Kommunen aus. Unter Verweis auf das kürzlich vorgelegte WEI-Gutachten zur Einwohnergewichtung und die dazu laufende Auswertung beabsichtigt das Land die wesentlichen Komponenten der horizontalen Vertei- lung ohne Anpassung aus dem Vorjahr zu übernehmen. Das betrifft die Aufteilung der Teilschlüssel- massen, die Hauptansatzstaffel, die Gewichtung der Nebenansätze und die Höhe der fiktiven Hebes- ätze bei der Steuerkraftermittlung. Bei der Steuerkraftermittlung werden die Kompensationszahlungen aus dem - aktuell im Landtag im Entwurf beratenen - Gewerbesteuerausgleichsgesetz berücksichtigt. Die sich daraus ergebenden Kompensationsbeträge, die hälftig bei der Steuerkraftermittlung für das GFG 2021 und hälftig bei der für das GFG 2022 berücksichtigt werden sollen, werden jedoch nicht separat ausgewiesen. Die Höhe der Kompensationszahlungen wird ausweislich der Modellrechnung jedenfalls nach dem Rechenmodell des Gesetzentwurfs ermittelt, wie er Anfang Oktober in den Land- tag einbracht wurde. Sollten sich an diesem Rechenmodell noch Veränderungen ergeben, schlagen sich diese auch auf die Verteilung der Finanzausgleichsmittel nieder, so dass sich noch Abweichun- gen von der Modellrechnung ergeben können! Die Schul-/Bildungspauschale und die Sportpauschale bleiben bzw. werden dynamisiert und ver- zeichnen analog zur kreditierten Verbesserung der Finanzausgleichsmasse eine Steigerung um 5,91 %. Die Allgemeine Investitionspauschale wird leicht überproportional um 6,01 % angehoben. Die Aufwands-/Unterhaltungspauschale wird überproportional um 7,7 % angehoben, was von Seiten des Städtetags kritisiert wird, da hierüber Mittel, die anderweitig über Schlüsselzuweisungen ausgekehrt werden, der Verteilung entzogen werden. Die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Pauschalen wird beibehalten. Ergebnis aus der Modellrechnung zum GFG 2021 für die Stadt Köln: Für die Stadt Köln ergeben sich Vergleich zu den endgültigen Planansätzen für das Haushaltsjahr 2021 nachfolgende Abweichungen: Hpl 2021 Modellrechnung Differenz Schlüsselzuweisung 537.400.000 443.072.905 -94.327.095 Allgemeine IV pauschale 41.782.400 44.844.692 3.062.292 IV Pauschale Altenhilfe 4.500.000 4.926.133 426.133 3 Aufwands- /Unterhaltungspauschale 4.706.915 5.074.117 367.202 Schul- und Bildungspau- schale 38.600.000 43.257.382 4.657.382 Sportpauschale 3.146.815 3.532.185 385.370 Gesamt 630.136.130 544.707.414 -85.428.715 Bei den wesentlichen Positionen des Gemeindefinanzierungsgesetzes entsteht nach Berechnung der vorliegenden Modellrechnung aktuell mithin eine Verschlechterung in Höhe von insgesamt 85,4 Mio. Euro. Die Verluste bei den Schlüsselzuweisungen erscheinen überwiegend steuerkraftindiziert zu sein, m. a. W. die Stadt Köln war im Referenzzeitraum des GFG 2021 (01.07.2019 - 30.06.2020) verglichen mit den anderen nordrhein-westfälischen Kommunen relativ steuerstark. Im kommunalen Finanzaus- gleich kommt es in der Folge zu Umverteilungen weg von Köln, hin zu anderen Städten und Gemein- den. Die erhöhten pauschalisierten Positionen (Aufwands- und Unterhaltungspauschale, Allgemeine Inves- titionspauschale, Investitionspauschale Sozialhilfeträger, Bildungspauschale und Sportpauschale) können die Verschlechterung bei der Schlüsselzuweisung durch eine Verbesserung in Höhe von ins- gesamt 8,9 Mio. Euro nur unwesentlich ausgleichen. Es bleibt abzuwarten, ob und wie letztlich eine Berücksichtigung der Kompensationsleistungen auf Grundlage des Gesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder zum Aus- gleich der Gewerbesteuermindereinnahmen des Jahres 2020 an die Städte und Gemeinden erfolgen wird. Dies wird maßgeblich sein für die endgültige Festlegung der Steuerkraft. Auf Basis der für November 2020 erwarteten weiteren Steuerschätzung, die nochmals aktualisierte Erkenntnisse zum weiteren Verlauf der Steuererträge bringen wird, sowie der weiteren Erkenntnisse aus der Beratungen zum Gewerbesteuerausgleichsgesetz beabsichtigt die Verwaltung die sich insgesamt abzeichnenden Haushaltsauswirkungen für 2021 ff. sowie die sich daraus ergeben- den Handlungsnotwendigkeiten für die Gremiensitzungen im Dezember aufzubereiten. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3061/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 23.10.2020
- Erstellt
- 19.10.2020 15:10