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4028/2022

Auswirkungen der Steuerschätzung aus Oktober 2022 und der Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2023

Mitteilung Ausschuss 29.11.2022

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 05.12.2022, TOP 2.6

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

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Dezernat, Dienststelle  
II/20/202 
 
Vorlagen-Nummer 29.11.2022 
 4028/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 05.12.2022 
 
Auswirkungen der Steuerschätzung aus Oktober 2022 und der Modellrechnung für das 
Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2023 
I. Auswirkungen der Steuerschätzung 
Vom 25. bis 27. Oktober 2022 fand die 163. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzung statt. Zwi-
schenzeitlich wurden die Ergebnisse vom Städtetag wie folgend übermittelt: 
1. Allgemeine Informationen zur Steuerschätzung 
Der Deutsche Städtetag führt aus: 
„Die aktuelle Steuerschätzung prognostiziert [….] trotz Steuersenkungen ab dem Jahr 2023 deutlich 
höhere Steuereinnahmen. Ursache hierfür ist neben der guten Kassenentwicklung im aktuellen Jahr 
die nochmals gestiegenen Inflationserwartungen. Bei der Umsetzung der Steuerschätzung in die 
kommunale Haushaltsplanung ist u.a. zu beachten, dass die Steuerschätzung geplante, aber noch 
nicht beschlossene Steuersenkungen nicht enthält. Insbesondere die Erhöhung des Grundfreibetra-
ges bei der Einkommensteuer ist nicht enthalten. [….] Der Zuwachs der Steuereinnahmen der Städte 
und Gemeinden wird aufgrund der Preissteigerungen entwertet.“ 
Prognose  
Die Steuerschätzung Oktober 2022 basiert auf einer Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung sei-
tens der Bundesregierung. Die Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung sind - im Vergleich zur 
Schätzung vom Mai dieses Jahres - von den geänderten Inflationserwartungen geprägt. Gerade für 
das Jahr 2023 erfolgte eine deutliche Aufwärtskorrektur der Inflationserwartungen. Für 2023 geht die 
Bundesregierung zwar von einer Schrumpfung des Bruttoinlandprodukts (BIP) aus, jedoch werden 
inflationsbedingt weiterhin hohe Wachstumsraten erwartet. Dies erklärt die Aufwärtskorrektur der 
Steuerschätzung gegenüber Mai 2022. Ab dem Jahr 2024 erwartet die Bundesregierung bei modera-
ten Inflationsraten eine zügige Normalisierung der konjunkturellen Lage mit Wachstumsraten, die im 
Wesentlichen dem langjährigen Trend entsprechen. Vorausgesetzt wird hier, dass es der Europäi-
schen Zentralbank gelingt, die Inflation auf einem niedrigeren Niveau zu stabilisieren. Hervorzuheben 
ist, dass durchgängig ein stabiler Arbeitsmarkt unterstellt wird. Weiterhin wird weder von einer Gas-
mangellage noch von Produktionsstopps ausgegangen. Vor allem aber verzerren geplante, aber noch 
nicht beschlossene Steuersenkungen das Bild, deren Auswirkungen nicht in der Schätzung enthalten 
sind.

2 
 
2. Auswertung der Steuerschätzung Oktober 2022 für die Stadt Köln  
2.1. Allgemeines 
Gerade diese noch nicht beschlossenen und daher bei der Steuerschätzung des Arbeitskreises nicht 
berücksichtigten, aber bereits angekündigten und absehbaren Steuererleichterungen waren und sind 
für die Stadt Köln von enormer Bedeutung. Diese Steuererleichterungen wurden bereits bezüglich der 
Mai-Steuerschätzung nach dem Vorsichtsprinzip berücksichtigt und bei der „Übersetzung“ der Steu-
erschätzung auf die Belange der Stadt Köln als Risiko „eingepreist“. Die Ergebnisse der Steuerschät-
zung werden daher modifiziert auf die erwarteten Entwicklungen in der Stadt Köln übertragen. Im 
Wesentlichen wirken aktuell bereits zwei beschlossene Steuerrechtsänderungen auf die Steuer-
erträge der Städte und Gemeinden: Das „Steuerentlastungsgesetz 2022“ vom 23. Mai 2022 sowie 
das „Vierte Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ 
(Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) vom 19. Juni 2022. Hiernach sind eine Verringerung des Gemein-
deanteils an der Einkommensteuer und Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer zu erwarten.  
Die vorliegende Steuerschätzung Oktober 2022 führt für die Stadt Köln zu den nachfolgend darge-
stellten Ergebnissen: 
2.2. Gewerbesteuer 
Für das laufende Jahr 2022 wird unter Einbeziehung aller regionaler Parameter und Ausdifferenzie-
rungen sowie den derzeit vorliegenden Erkenntnissen im Ergebnis ein Gewerbesteuerertrag in Höhe 
von 1.618,1 Mio. EUR prognostiziert. Damit liegt die prognostizierte Entwicklung 234,2 Mio. EUR über 
Plan. Dabei wurde das aktuelle Anordnungssoll sowie der Kölner Branchenmix berücksichtigt. 
Für das Jahr 2023 wird bundesweit – ohne die Berücksichtigung weiterer noch im Gesetzgebungsver-
fahren befindlicher Steuerentlastungen - mit einer Steigerungsrate in Höhe von 2,6 % gegenüber 
2022 gerechnet. Die Aufholeffekte verlagern sich nach hinten: Im Jahr 2024 beträgt die prognostizier-
te Steigerung 4,9 %, im Jahr 2025 liegt sie bei 6,9 %. Moderate Steigerungen entfallen auf die Jahre 
2026 mit 4,3 % und 2027 mit 3,2 %.  
Unter Anpassung der Steigerungssätze aufgrund der geplanten Steuererleichterungen sowie der in 
Köln gegebenen Rahmenbedingungen und den damit einhergehenden Abweichungen bedeuten die 
Prognosen der Oktober-Steuerschätzung für Köln in den Jahren 2022 bis 2027 Chancen für anstei-
gende Gewerbesteuererträge gegenüber der Planung zum Haushalt 2023/24 inkl. Mittelfristplanung:  
Gewerbesteuer (in Mio. EUR) 
 Haushaltsplan 2023/24  
inkl. Mifrifi 
Oktober-
Steuerschätzung 2022 Abweichung 
2022 1.383,9 1.618,1 234,2 
2023 1.510,5 1.652,1 141,6 
2024 1.578,5 1.726,4 148,0 
2025 1.647,9 1.802,4 154,5 
2026 1.710,5 1.870,9 160,3 
2027 1.775,6 1.942,0 166,4 
Gesamt 9.606,9 10.611,9 1.005,0

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2.3. Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer 
Im September hat das Bundeskabinett beschlossen, zur Erfüllung verfassungsrechtlicher Vorgaben 
den Grundfreibetrag zu erhöhen und zur Vermeidung inflationsbedingter Mehreinnahmen den Ein-
kommensteuertarif zu strecken. Der hierdurch resultierende Steuerausfall wird im Gesetzentwurf auf 
12 Mrd. Euro im Jahr 2023 und 18 Mrd. Euro im Jahr 2024 (Folgejahre leicht aufwachsend) ge-
schätzt, hiervon entfallen ca. 1,8 Mrd. Euro bzw. 2,6 Mrd. Euro direkt auf die Städte und Gemeinden. 
Nach jüngsten Ankündigungen des Finanzministeriums soll aufgrund der im unteren Einkommensbe-
reich besonders hohen Inflation dieser Gesetzentwurf im Gesetzgebungsverfahren nochmals ange-
passt werden, sodass diese Steuerausfälle nochmals höher ausfallen werden. Mit Blick auf den Ge-
meindeanteil an der Einkommensteuer bedeuten die erwarteten Steuerrechtsänderungen eine Kor-
rektur der Steuerschätzung des Bundes vor allem in den Jahren 2023 bis 2025 nach unten.  
Aktuelle Hochrechnungen für das laufende Jahr 2022 ergeben gegenüber dem Planansatz 2022 Risi-
ken für einen Wenigerertrag in Höhe von rund 27,8 Mio. EUR. Für die Folgejahre (2023 – 2027) wer-
den unter Berücksichtigung der Steuererleichterungen sowie der Orientierungsdaten 2023 – 2027 
(Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nord-
rhein-Westfalen vom 22.11.2022, Az. 304-46.05.01-264/22) angepasste Steigerungsraten von 5,5 %, 
4,4 %, 6,4 % und 5,0 % angenommen. Im Vergleich zu den Ansätzen im Haushaltsplan 2023/2024 
inkl. Mittelfristplanung liegt der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer jedes Jahr unter den Pla-
nungen, so dass die oben dargestellten Steigerungen bei der Gewerbesteuer teilweise durch die hier 
vorhandenen Risiken aufgezehrt werden.  
Per Saldo ergeben sich aufgrund der Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung für den Gemeindean-
teil an der Einkommenssteuer folgende Mindererträge gegenüber dem Haushaltsplan 2023/2024 inkl. 
Mittelfristplanung bis 2027: 
2022 =  -27,8 Mio. EUR 
2023 =  -47,8 Mio. EUR 
2024 =  -48,6 Mio. EUR 
2025 =  -31,6 Mio. EUR 
2026 =  -27,5 Mio. EUR 
2027 =  -22,6 Mio. EUR 
Insgesamt ergeben sich damit über den Betrachtungszeitraum im Bereich der Einkommenssteuer 
Wenigererträge in Höhe von 206,1 Mio. EUR. 
2.4. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 
Die Einnahmen des Bundes aus der Umsatzsteuer wachsen insbesondere wegen gestiegener Preise. 
Trotzdem liegen die Einnahmen nach dem Schätzergebnis nur vergleichsweise gering über dem Er-
gebnis der Mai-Steuerschätzung, denn der Kaufkraftverlust schlägt sich negativ im Konsumverhalten 
nieder. Dieser Effekt ist in den Schätzungen spürbar. Auch die Reduktion der Umsatzsteuersätze auf 
Gas und Fernwärme senkt die zu erwartenden Einnahmen. Aktuelle Hochrechnungen für das Jahr 
2022 ergeben gegenüber dem Planansatz 2022 in der Summe einen Mehrertrag in Höhe von rund 
8,1 Mio. EUR.

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Aufgrund der Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung ergeben sich folgende prognostizierte Verän-
derungen gegenüber dem Hpl. 2023/2024 inkl. Mittelfristplanung bis 2027: 
2022 =  8,1 Mio. EUR 
2023 =  -2,6 Mio. EUR 
2024 =  2,8 Mio. EUR 
2025 =  5,2 Mio. EUR 
2026 =  5,7 Mio. EUR 
2027 =  6,4 Mio. EUR 
Insgesamt ergeben sich damit über den Betrachtungszeitraum Mehrerträge in Höhe von 25,6 Mio. 
EUR.  
2.5. Gesamtergebnis der Umsetzung der Steuerschätzung aus Oktober 2022 
Per Saldo ergeben sich aufgrund der Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung sowie unter Berück-
sichtigung der anzupassenden Gewerbesteuerumlage mithin Chancen für folgende Mehrerträge ge-
genüber den Ansätzen im Haushaltsplan 2022 bzw. 2023/2024 inkl. Mittelfristplanung bis 2027: 
2022 =  196,4 Mio. EUR 
2023 =  80,8 Mio. EUR 
2024 =  91,3 Mio. EUR 
2025 =  116,7 Mio. EUR 
2026 =  126,8 Mio. EUR 
2027 =  137,7 Mio. EUR 
 
3. Fazit der Steuerschätzung 
Insgesamt können im Betrachtungszeitraum einschließlich der gesamten Mittelfristplanung bis 2027 
und auf Basis der oben skizzierten Prämissen Mehrerträge in Höhe von 749,6 Mio. EUR erwartet 
werden. 
Die Ergebnisse für die Stadt Köln aus der aktuell vorliegenden Steuerschätzung zeigen, dass die bis-
herigen Planungen auf einer fundierten und soliden Grundlage erfolgt sind, die die unsichere wirt-
schaftliche Entwicklung schon mitberücksichtigt hat, so dass durch die jüngste Steuerschätzung keine 
zusätzlichen Risiken, sondern - im Saldo - Chancen für die weitere Haushaltsentwicklung entstehen. 
Dies ist im Sinne einer Risikovorsorge auch weiterhin angezeigt. Denn es ist nicht auszuschließen, 
dass es in den kommenden Jahren vermehrt zu Gewerbesteuer-Rückzahlungen an Unternehmen 
kommen wird. Dieses ist den vermehrt eingehenden Ergebnissen aus Steuererklärungen für das 
pandemiegeprägte Jahr 2020 geschuldet.  
Auch konnten Entwicklungen der Corona Pandemie und mögliche unabsehbare Folgen des russi-
schen Angriffskrieges wie Gasmangellage, Produktionsstopps oder weiter steigende Inflation bei den 
Prognosen des Arbeitskreises Steuerschätzung nicht berücksichtigt werden, so dass auch diesbezüg-
lich vorsichtig zu planen ist. Ohnehin wird der Zuwachs der Steuererträge wegen der Preissteigerun-
gen jetzt schon entwertet. 
Die nächste Steuerschätzung findet voraussichtlich im Mai 2023 statt.

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II. Allgemeine Informationen zur Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz 
(GFG) 2023 
Die Landesregierung hat am 2. November 2022 die Landtagstabellen zur Modellrechnung des GFG 
2023 vorgelegt. Gegenüber der Arbeitskreisrechnung vom 30. August 2022 mindern sich die Zuwei-
sungsbeträge für alle Kommunen um rund 149,9 Mio. Euro. Der Modellrechnung liegt das Ist-
Aufkommen der relevanten Verbundsteuern für den Zeitraum 1. Oktober 2021 bis 30. September 
2022 zu Grunde. Es steht nunmehr eine verteilbare Finanzausgleichsmasse in Höhe von 15,2 Mrd. 
EUR zur Verfügung. Das ist weniger als mit der Arbeitskreisrechnung im Sommer dieses Jahres noch 
prognostiziert wurde.  
In die Haushaltsplanung 2023/2024 der Stadt Köln ist die Arbeitskreisrechnung der Landesregierung 
zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 vom 30.08.2022 eingeflossen, die bei der Schlüsselzuwei-
sung, der Investitionspauschale, der Sozialhilfeträger-Investitionspauschale, der Aufwands- und Un-
terhaltungspauschale und bei der Schul- und Bildungspauschale für das Haushaltsjahr 2023 einen 
Zufluss von 680 Mio. EUR prognostiziert hatte. Durch die nunmehr vorliegende Modellrechnung steht 
fest, dass die Zuweisung der Mittel aus dem GFG 2023 etwas geringer ausfallen wird. 
Die Abweichungen gestalten sich wie folgt: 
 
HPL 2023 Modellrechnung Abweichung 
Schlüsselzuweisung 568.527.672 EUR 559.123.619 EUR -9.404.053 EUR 
Allgemeine Investitionspau-
schale (investiv) 50.712.589 EUR 50.137.607 EUR -574.982 EUR 
Pauschale Altenhilfe 5.491.527 EUR 5.437.917 EUR -53.610 EUR 
Aufwands-
/Unterhaltungspauschale 6.097.906 EUR 6.097.906 EUR - 
Schul- und Bildungspauschale 49.253.188 EUR 48.756.774 EUR -496.414 EUR 
Gesamt 680.082.882 EUR 669.553.823 EUR -10.529.059 EUR 
Davon Erträge 629.370.293 EUR 619.416.216 EUR -9.954.077 EUR 
 
Diese Mindererträge werden in der Haushaltsbewirtschaftung zu kompensieren sein.  
 
III. Fazit 
Insgesamt ist festzustellen, dass sich durch die Oktober-Steuerschätzung in der Summe zwar Chan-
cen für Mehrerträge ergeben, diese jedoch durch Mindererträge bei den Schlüsselzuweisungen und 
ggf. auch für Mehraufwand bei der Landschaftsumlage (siehe dazu Mitteilung 4070/2022) teilweise 
aufgezehrt werden und im Übrigen auch weiterhin keine Spielräume angesichts der weiter dynami-
schen Lage bestehen. 
Die Verwaltung wird dem Finanzausschuss über die Entwicklungen regelmäßig berichten. 
 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

05.12.2022 Finanzausschuss
TOP 2.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4028/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
29.11.2022
Erstellt
23.11.2022 15:53