4028/2022
Auswirkungen der Steuerschätzung aus Oktober 2022 und der Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2023
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Dezernat, Dienststelle II/20/202 Vorlagen-Nummer 29.11.2022 4028/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 05.12.2022 Auswirkungen der Steuerschätzung aus Oktober 2022 und der Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2023 I. Auswirkungen der Steuerschätzung Vom 25. bis 27. Oktober 2022 fand die 163. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzung statt. Zwi- schenzeitlich wurden die Ergebnisse vom Städtetag wie folgend übermittelt: 1. Allgemeine Informationen zur Steuerschätzung Der Deutsche Städtetag führt aus: „Die aktuelle Steuerschätzung prognostiziert [….] trotz Steuersenkungen ab dem Jahr 2023 deutlich höhere Steuereinnahmen. Ursache hierfür ist neben der guten Kassenentwicklung im aktuellen Jahr die nochmals gestiegenen Inflationserwartungen. Bei der Umsetzung der Steuerschätzung in die kommunale Haushaltsplanung ist u.a. zu beachten, dass die Steuerschätzung geplante, aber noch nicht beschlossene Steuersenkungen nicht enthält. Insbesondere die Erhöhung des Grundfreibetra- ges bei der Einkommensteuer ist nicht enthalten. [….] Der Zuwachs der Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden wird aufgrund der Preissteigerungen entwertet.“ Prognose Die Steuerschätzung Oktober 2022 basiert auf einer Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung sei- tens der Bundesregierung. Die Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung sind - im Vergleich zur Schätzung vom Mai dieses Jahres - von den geänderten Inflationserwartungen geprägt. Gerade für das Jahr 2023 erfolgte eine deutliche Aufwärtskorrektur der Inflationserwartungen. Für 2023 geht die Bundesregierung zwar von einer Schrumpfung des Bruttoinlandprodukts (BIP) aus, jedoch werden inflationsbedingt weiterhin hohe Wachstumsraten erwartet. Dies erklärt die Aufwärtskorrektur der Steuerschätzung gegenüber Mai 2022. Ab dem Jahr 2024 erwartet die Bundesregierung bei modera- ten Inflationsraten eine zügige Normalisierung der konjunkturellen Lage mit Wachstumsraten, die im Wesentlichen dem langjährigen Trend entsprechen. Vorausgesetzt wird hier, dass es der Europäi- schen Zentralbank gelingt, die Inflation auf einem niedrigeren Niveau zu stabilisieren. Hervorzuheben ist, dass durchgängig ein stabiler Arbeitsmarkt unterstellt wird. Weiterhin wird weder von einer Gas- mangellage noch von Produktionsstopps ausgegangen. Vor allem aber verzerren geplante, aber noch nicht beschlossene Steuersenkungen das Bild, deren Auswirkungen nicht in der Schätzung enthalten sind. 2 2. Auswertung der Steuerschätzung Oktober 2022 für die Stadt Köln 2.1. Allgemeines Gerade diese noch nicht beschlossenen und daher bei der Steuerschätzung des Arbeitskreises nicht berücksichtigten, aber bereits angekündigten und absehbaren Steuererleichterungen waren und sind für die Stadt Köln von enormer Bedeutung. Diese Steuererleichterungen wurden bereits bezüglich der Mai-Steuerschätzung nach dem Vorsichtsprinzip berücksichtigt und bei der „Übersetzung“ der Steu- erschätzung auf die Belange der Stadt Köln als Risiko „eingepreist“. Die Ergebnisse der Steuerschät- zung werden daher modifiziert auf die erwarteten Entwicklungen in der Stadt Köln übertragen. Im Wesentlichen wirken aktuell bereits zwei beschlossene Steuerrechtsänderungen auf die Steuer- erträge der Städte und Gemeinden: Das „Steuerentlastungsgesetz 2022“ vom 23. Mai 2022 sowie das „Vierte Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) vom 19. Juni 2022. Hiernach sind eine Verringerung des Gemein- deanteils an der Einkommensteuer und Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer zu erwarten. Die vorliegende Steuerschätzung Oktober 2022 führt für die Stadt Köln zu den nachfolgend darge- stellten Ergebnissen: 2.2. Gewerbesteuer Für das laufende Jahr 2022 wird unter Einbeziehung aller regionaler Parameter und Ausdifferenzie- rungen sowie den derzeit vorliegenden Erkenntnissen im Ergebnis ein Gewerbesteuerertrag in Höhe von 1.618,1 Mio. EUR prognostiziert. Damit liegt die prognostizierte Entwicklung 234,2 Mio. EUR über Plan. Dabei wurde das aktuelle Anordnungssoll sowie der Kölner Branchenmix berücksichtigt. Für das Jahr 2023 wird bundesweit – ohne die Berücksichtigung weiterer noch im Gesetzgebungsver- fahren befindlicher Steuerentlastungen - mit einer Steigerungsrate in Höhe von 2,6 % gegenüber 2022 gerechnet. Die Aufholeffekte verlagern sich nach hinten: Im Jahr 2024 beträgt die prognostizier- te Steigerung 4,9 %, im Jahr 2025 liegt sie bei 6,9 %. Moderate Steigerungen entfallen auf die Jahre 2026 mit 4,3 % und 2027 mit 3,2 %. Unter Anpassung der Steigerungssätze aufgrund der geplanten Steuererleichterungen sowie der in Köln gegebenen Rahmenbedingungen und den damit einhergehenden Abweichungen bedeuten die Prognosen der Oktober-Steuerschätzung für Köln in den Jahren 2022 bis 2027 Chancen für anstei- gende Gewerbesteuererträge gegenüber der Planung zum Haushalt 2023/24 inkl. Mittelfristplanung: Gewerbesteuer (in Mio. EUR) Haushaltsplan 2023/24 inkl. Mifrifi Oktober- Steuerschätzung 2022 Abweichung 2022 1.383,9 1.618,1 234,2 2023 1.510,5 1.652,1 141,6 2024 1.578,5 1.726,4 148,0 2025 1.647,9 1.802,4 154,5 2026 1.710,5 1.870,9 160,3 2027 1.775,6 1.942,0 166,4 Gesamt 9.606,9 10.611,9 1.005,0 3 2.3. Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer Im September hat das Bundeskabinett beschlossen, zur Erfüllung verfassungsrechtlicher Vorgaben den Grundfreibetrag zu erhöhen und zur Vermeidung inflationsbedingter Mehreinnahmen den Ein- kommensteuertarif zu strecken. Der hierdurch resultierende Steuerausfall wird im Gesetzentwurf auf 12 Mrd. Euro im Jahr 2023 und 18 Mrd. Euro im Jahr 2024 (Folgejahre leicht aufwachsend) ge- schätzt, hiervon entfallen ca. 1,8 Mrd. Euro bzw. 2,6 Mrd. Euro direkt auf die Städte und Gemeinden. Nach jüngsten Ankündigungen des Finanzministeriums soll aufgrund der im unteren Einkommensbe- reich besonders hohen Inflation dieser Gesetzentwurf im Gesetzgebungsverfahren nochmals ange- passt werden, sodass diese Steuerausfälle nochmals höher ausfallen werden. Mit Blick auf den Ge- meindeanteil an der Einkommensteuer bedeuten die erwarteten Steuerrechtsänderungen eine Kor- rektur der Steuerschätzung des Bundes vor allem in den Jahren 2023 bis 2025 nach unten. Aktuelle Hochrechnungen für das laufende Jahr 2022 ergeben gegenüber dem Planansatz 2022 Risi- ken für einen Wenigerertrag in Höhe von rund 27,8 Mio. EUR. Für die Folgejahre (2023 – 2027) wer- den unter Berücksichtigung der Steuererleichterungen sowie der Orientierungsdaten 2023 – 2027 (Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nord- rhein-Westfalen vom 22.11.2022, Az. 304-46.05.01-264/22) angepasste Steigerungsraten von 5,5 %, 4,4 %, 6,4 % und 5,0 % angenommen. Im Vergleich zu den Ansätzen im Haushaltsplan 2023/2024 inkl. Mittelfristplanung liegt der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer jedes Jahr unter den Pla- nungen, so dass die oben dargestellten Steigerungen bei der Gewerbesteuer teilweise durch die hier vorhandenen Risiken aufgezehrt werden. Per Saldo ergeben sich aufgrund der Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung für den Gemeindean- teil an der Einkommenssteuer folgende Mindererträge gegenüber dem Haushaltsplan 2023/2024 inkl. Mittelfristplanung bis 2027: 2022 = -27,8 Mio. EUR 2023 = -47,8 Mio. EUR 2024 = -48,6 Mio. EUR 2025 = -31,6 Mio. EUR 2026 = -27,5 Mio. EUR 2027 = -22,6 Mio. EUR Insgesamt ergeben sich damit über den Betrachtungszeitraum im Bereich der Einkommenssteuer Wenigererträge in Höhe von 206,1 Mio. EUR. 2.4. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Die Einnahmen des Bundes aus der Umsatzsteuer wachsen insbesondere wegen gestiegener Preise. Trotzdem liegen die Einnahmen nach dem Schätzergebnis nur vergleichsweise gering über dem Er- gebnis der Mai-Steuerschätzung, denn der Kaufkraftverlust schlägt sich negativ im Konsumverhalten nieder. Dieser Effekt ist in den Schätzungen spürbar. Auch die Reduktion der Umsatzsteuersätze auf Gas und Fernwärme senkt die zu erwartenden Einnahmen. Aktuelle Hochrechnungen für das Jahr 2022 ergeben gegenüber dem Planansatz 2022 in der Summe einen Mehrertrag in Höhe von rund 8,1 Mio. EUR. 4 Aufgrund der Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung ergeben sich folgende prognostizierte Verän- derungen gegenüber dem Hpl. 2023/2024 inkl. Mittelfristplanung bis 2027: 2022 = 8,1 Mio. EUR 2023 = -2,6 Mio. EUR 2024 = 2,8 Mio. EUR 2025 = 5,2 Mio. EUR 2026 = 5,7 Mio. EUR 2027 = 6,4 Mio. EUR Insgesamt ergeben sich damit über den Betrachtungszeitraum Mehrerträge in Höhe von 25,6 Mio. EUR. 2.5. Gesamtergebnis der Umsetzung der Steuerschätzung aus Oktober 2022 Per Saldo ergeben sich aufgrund der Ergebnisse der Oktober-Steuerschätzung sowie unter Berück- sichtigung der anzupassenden Gewerbesteuerumlage mithin Chancen für folgende Mehrerträge ge- genüber den Ansätzen im Haushaltsplan 2022 bzw. 2023/2024 inkl. Mittelfristplanung bis 2027: 2022 = 196,4 Mio. EUR 2023 = 80,8 Mio. EUR 2024 = 91,3 Mio. EUR 2025 = 116,7 Mio. EUR 2026 = 126,8 Mio. EUR 2027 = 137,7 Mio. EUR 3. Fazit der Steuerschätzung Insgesamt können im Betrachtungszeitraum einschließlich der gesamten Mittelfristplanung bis 2027 und auf Basis der oben skizzierten Prämissen Mehrerträge in Höhe von 749,6 Mio. EUR erwartet werden. Die Ergebnisse für die Stadt Köln aus der aktuell vorliegenden Steuerschätzung zeigen, dass die bis- herigen Planungen auf einer fundierten und soliden Grundlage erfolgt sind, die die unsichere wirt- schaftliche Entwicklung schon mitberücksichtigt hat, so dass durch die jüngste Steuerschätzung keine zusätzlichen Risiken, sondern - im Saldo - Chancen für die weitere Haushaltsentwicklung entstehen. Dies ist im Sinne einer Risikovorsorge auch weiterhin angezeigt. Denn es ist nicht auszuschließen, dass es in den kommenden Jahren vermehrt zu Gewerbesteuer-Rückzahlungen an Unternehmen kommen wird. Dieses ist den vermehrt eingehenden Ergebnissen aus Steuererklärungen für das pandemiegeprägte Jahr 2020 geschuldet. Auch konnten Entwicklungen der Corona Pandemie und mögliche unabsehbare Folgen des russi- schen Angriffskrieges wie Gasmangellage, Produktionsstopps oder weiter steigende Inflation bei den Prognosen des Arbeitskreises Steuerschätzung nicht berücksichtigt werden, so dass auch diesbezüg- lich vorsichtig zu planen ist. Ohnehin wird der Zuwachs der Steuererträge wegen der Preissteigerun- gen jetzt schon entwertet. Die nächste Steuerschätzung findet voraussichtlich im Mai 2023 statt. 5 II. Allgemeine Informationen zur Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2023 Die Landesregierung hat am 2. November 2022 die Landtagstabellen zur Modellrechnung des GFG 2023 vorgelegt. Gegenüber der Arbeitskreisrechnung vom 30. August 2022 mindern sich die Zuwei- sungsbeträge für alle Kommunen um rund 149,9 Mio. Euro. Der Modellrechnung liegt das Ist- Aufkommen der relevanten Verbundsteuern für den Zeitraum 1. Oktober 2021 bis 30. September 2022 zu Grunde. Es steht nunmehr eine verteilbare Finanzausgleichsmasse in Höhe von 15,2 Mrd. EUR zur Verfügung. Das ist weniger als mit der Arbeitskreisrechnung im Sommer dieses Jahres noch prognostiziert wurde. In die Haushaltsplanung 2023/2024 der Stadt Köln ist die Arbeitskreisrechnung der Landesregierung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2023 vom 30.08.2022 eingeflossen, die bei der Schlüsselzuwei- sung, der Investitionspauschale, der Sozialhilfeträger-Investitionspauschale, der Aufwands- und Un- terhaltungspauschale und bei der Schul- und Bildungspauschale für das Haushaltsjahr 2023 einen Zufluss von 680 Mio. EUR prognostiziert hatte. Durch die nunmehr vorliegende Modellrechnung steht fest, dass die Zuweisung der Mittel aus dem GFG 2023 etwas geringer ausfallen wird. Die Abweichungen gestalten sich wie folgt: HPL 2023 Modellrechnung Abweichung Schlüsselzuweisung 568.527.672 EUR 559.123.619 EUR -9.404.053 EUR Allgemeine Investitionspau- schale (investiv) 50.712.589 EUR 50.137.607 EUR -574.982 EUR Pauschale Altenhilfe 5.491.527 EUR 5.437.917 EUR -53.610 EUR Aufwands- /Unterhaltungspauschale 6.097.906 EUR 6.097.906 EUR - Schul- und Bildungspauschale 49.253.188 EUR 48.756.774 EUR -496.414 EUR Gesamt 680.082.882 EUR 669.553.823 EUR -10.529.059 EUR Davon Erträge 629.370.293 EUR 619.416.216 EUR -9.954.077 EUR Diese Mindererträge werden in der Haushaltsbewirtschaftung zu kompensieren sein. III. Fazit Insgesamt ist festzustellen, dass sich durch die Oktober-Steuerschätzung in der Summe zwar Chan- cen für Mehrerträge ergeben, diese jedoch durch Mindererträge bei den Schlüsselzuweisungen und ggf. auch für Mehraufwand bei der Landschaftsumlage (siehe dazu Mitteilung 4070/2022) teilweise aufgezehrt werden und im Übrigen auch weiterhin keine Spielräume angesichts der weiter dynami- schen Lage bestehen. Die Verwaltung wird dem Finanzausschuss über die Entwicklungen regelmäßig berichten. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4028/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 29.11.2022
- Erstellt
- 23.11.2022 15:53