V/0567/2010
Kanalsanierung Max-Winkelmann-Straße
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Beschlussvorlage
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V/0567/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Kanalsanierung Max-Winkelmann-Straße - Baubeschluss Kanalsanierung - Beratungsfolge 09.09.2010 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 21.09.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Kanalsanierung Max-Winkelmann-Straße wird auf Grundlage der vom Tiefbauamt aufgestell- ten Ausführungsplanung (M – 115) ausgeführt. II. Finanzielle Auswirkungen Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Investition in der Produktgruppe 1101 Auszah- lungen für Baukosten in Höhe von 645.000 € anfallen. Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung Investitionsmaßnahme 4139 Max-Winkelmann-Straße Auszahlungen 2011 545.000 2012 100.000 HH-Ansatz: 2010: 110.000 2011: 250.000 Insgesamt: 645.000 Vorlagen-Nr.: V/0567/2010 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 18.08.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0567/2010 Die zur Finanzierung erforderlichen zusätzlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2011 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2011 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzpla- nung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: 1. Beschreibung der Baumaßnahme: Der aus den Jahren 1950 stammende Regenwasserkanal in der Max-Winkelmann-Straße (DN 300 – DN 350) ist hydraulisch und baulich sanierungsbedürftig. Er verläuft zwischen der Straße Am Klosterwald und der Hanses-Ketteler-Straße auf einer Länge von 350 m in der nördlichen Nebenanlage. Der Kanal weist gemäß Kamerauntersuchung Wurzeleinwuchs, Korrosion, Versätze und nicht fachgerecht angeschlossene Anschlüsse auf. Dies entspricht der Zustandsklasse 2. Das Regenwassernetz im Sanierungsbereich wurde mit dem Berechnungsprogramm Hystem Extran auf seine hydraulische Leistungsfähigkeit überprüft. Die Berechnung ergab, dass der vorhandene Regenwasserkanal von der Straße Am Klosterwald bis zur Leibniz- straße mit einem Durchmesser von DN = 300 bzw. 350 nicht ausreichend ist und bei den geplanten Rohren ein Durchmesser von mindestens DN 500 erforderlich ist. Die untersuchten Hausanschlussleitungen (Schmutz- und Regenwasser) weisen starke Schäden durch Wurzeleinwuchs auf und müssen zum großen Teil ebenfalls saniert wer- den. Der Sanierungsbereich liegt im Wasserschutzgebiet (Zone III). Aus diesem Grunde kommt der baulichen Sanierung der Kanäle und Anschlussleitungen erhöhte Bedeutung zu. Aufgrund der spezifischen Randbedingungen wurden in der Planungsphase zwei Sanie- rungsvarianten ausgearbeitet. In der Variante 1 wird die Kanalisation im offenen Bauverfahren erneuert. Als Folge dieser Maßnahme müssen die Stadtwerke in großem Umfang Versorgungsleitungen verlegen. Aufgrund der flächigen Tiefbauarbeiten muss die gesamte Straßenoberfläche erneuert werden. Die vorhandenen Bäume können bei dieser Ausbauvariante nicht erhalten bleiben. Variante 1 führt zu Gesamtkosten von 1.160.000 €. Diese Kosten teilen sich folgendermaßen auf: Kanalbau: 385.000 Straßenbau: 380.000 Beleuchtung: 26.000 Stadtwerke: 310.000 Sonstiges: 59.000 In der Variante 2 erfolgt die Sanierung durch grabenlosen Rohrvortrieb. Hierbei entstehen weniger Folgemaßnahmen. Das Leitungsnetz der Stadtwerke kann mit Ausnahme der erneuerungsbedürftigen Stromleitungen erhalten bleiben. Die Fahrbahn wird nur im Bereich der Start- und Zielgruben und der zu erneuernden An- schlussleitungen beansprucht. Die vorhandenen Bäume können zum großen Teil erhalten bleiben. Nach der Verlegung der Stromleitungen werden die Gehwege im gesamten Bereich ver- - 3 - V/0567/2010 bessert wieder hergestellt. Die baulichen Schäden und die Unebenheiten durch die Baum- wurzeln werden beseitigt (siehe Vorlage V/0569/2010). In dieser Variante entfallen der Neuausbau der Straße und die Verlegung von Gas- und Wasserleitungen der Stadtwerke. Dies führt zu einer Verringerung der Bausumme. Allerdings erhöhen sich die Kosten der Kanalsanierung durch das erheblich aufwendigere grabenlose Rohrvortriebsverfahren: Variante 2 führt zu Gesamtkosten von 970.000 € Diese Kosten teilen sich folgendermaßen auf: Kanalbau: 645.000 Straßenbau: 142.000 Beleuchtung: 26.000 Stadtwerke: 145.000 Sonstiges: 12.000 Bei beiden Varianten wird die abgängige Straßenbeleuchtung erneuert (siehe Vorlage V/0569/2010). Die Varianten wurden in einer nicht öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Hiltrup am 15.04.2010 vorgestellt. Die Eigentümer wurden in einer Bürgerinformation am 10.06.2010 über die geplante Bau- maßnahme und die beiden Ausbauvarianten informiert. Die anwesenden Eigentümer sprachen sich ei nstimmig für den Vorschlag des Tiefbauam- tes (Variante 2: Kanalsanierung unter Erhaltung der Fahrbahn und der Bäume) aus. Die Erneuerung der Hausanschlüsse wird, abhängig vom Schadensbild und der örtlichen Lage der Leitungen, in offener Bauweise, im unterirdischen Vortrieb oder als Inlinerverfah- ren ausgeführt. Eine Abstimmung der gepl. Hausanschlusssanierungen wurde mit den einzelnen Eigentü- mern im Rahmen der Bauvorbereitung durc hgeführt. Hierbei wurden die Eigentümer auch auf die Dichtheitsprüfung gemäß § 61a des Landeswassergesetzes informiert. Die vorhandenen, abgängigen Kanäle werden mit fließfähigem Spezialmörtel verfüllt. Die geplante Baumaßnahme wurde mit den Stadtwerken abgestimmt. Im Rahmen der Baumaßnahme werden die Stromleitungen in den Nebenanlagen erneuert. 2. Ausschreibung und Bau: Die Ausschreibung erfolgt nach der Zustimmung im AUB im III. / IV. Quartal 2010. Die Ausführung, besonders der Arbeiten an der Grundstücksentwässerung, erfolgt in enger Abstimmung mit den Anliegern. Während der Bauzeit ist die Erreichbarkeit der Grundstü- cke sicher gestellt. Der Baubeginn ist für das I. Quartal 2011 vorgesehen. Die Bauzeit wird auf 12 Monate ge- schätzt. 3. Beiträge Dritter / Zuschüsse: Die Wiederherstellung nach den Kanalisationsarbeiten ist nicht beitragsauslösend. Die Verbesserung der Gehwege und der Straßenbeleuchtung ist beitragsauslösend (siehe Vorlage V/0648/2009 bzw. V/0569/2010). 4. Genehmigungen / Vereinbarungen: - 4 - V/0567/2010 Die wasserrechtlichen Genehmigungen liegen vor. Die Genehmigung gem. § 3 der Wasserschutzg ebietsverordnung Münster-Geist wird bean- tragt. 5. Liegenschaftliche Regelungen: Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Max-Winkelmann-Straße
- Hanses-Ketteler-Straße
- Am Klosterwald
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0567/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.07.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37