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V/0567/2010

Kanalsanierung Max-Winkelmann-Straße

Vorlagen 27.07.2010

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 21.09.2010, TOP 5.9

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6871 Zeichen

V/0567/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalsanierung Max-Winkelmann-Straße 
- Baubeschluss Kanalsanierung - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.09.2010 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
21.09.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Kanalsanierung Max-Winkelmann-Straße wird auf Grundlage der vom Tiefbauamt aufgestell-
ten Ausführungsplanung (M – 115) ausgeführt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Investition in der Produktgruppe 1101 Auszah-
lungen für Baukosten in Höhe von 645.000 € anfallen. 
 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung 
Investitionsmaßnahme 4139 Max-Winkelmann-Straße 
  
Auszahlungen   2011 545.000  
   2012 100.000 
HH-Ansatz: 
 
2010: 110.000 
2011: 250.000 
Insgesamt: 645.000  
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0567/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.08.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0567/2010 
Die zur Finanzierung erforderlichen zusätzlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 
2011 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass 
der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2011 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzpla-
nung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Beschreibung der Baumaßnahme: 
 
Der aus den Jahren 1950 stammende Regenwasserkanal in der Max-Winkelmann-Straße 
(DN 300 – DN 350) ist hydraulisch und baulich sanierungsbedürftig. 
Er verläuft zwischen der Straße Am Klosterwald und der Hanses-Ketteler-Straße auf einer 
Länge von 350 m in der nördlichen Nebenanlage. 
 
Der Kanal weist gemäß Kamerauntersuchung Wurzeleinwuchs, Korrosion, Versätze und 
nicht fachgerecht angeschlossene Anschlüsse auf. Dies entspricht der Zustandsklasse 2. 
Das Regenwassernetz im Sanierungsbereich wurde mit dem Berechnungsprogramm 
Hystem Extran auf seine hydraulische Leistungsfähigkeit überprüft. Die Berechnung ergab, 
dass der vorhandene Regenwasserkanal von der Straße Am Klosterwald bis zur Leibniz-
straße mit einem Durchmesser von DN = 300 bzw. 350 nicht ausreichend ist und bei den 
geplanten Rohren ein Durchmesser von mindestens DN 500 erforderlich ist. 
 
Die untersuchten Hausanschlussleitungen (Schmutz- und Regenwasser) weisen starke 
Schäden durch Wurzeleinwuchs auf und müssen zum großen Teil ebenfalls saniert wer-
den. 
 
Der Sanierungsbereich liegt im Wasserschutzgebiet (Zone III).  Aus diesem Grunde kommt 
der baulichen Sanierung der Kanäle und Anschlussleitungen erhöhte Bedeutung zu. 
 
Aufgrund der spezifischen Randbedingungen wurden in der Planungsphase zwei Sanie-
rungsvarianten ausgearbeitet. 
 
In der Variante 1 wird die Kanalisation im offenen Bauverfahren erneuert. Als Folge dieser 
Maßnahme müssen die Stadtwerke in großem Umfang Versorgungsleitungen verlegen. 
Aufgrund der flächigen Tiefbauarbeiten muss die gesamte Straßenoberfläche erneuert 
werden. 
Die vorhandenen Bäume können bei dieser Ausbauvariante nicht erhalten bleiben. 
 
Variante 1 führt zu Gesamtkosten von 1.160.000 €. 
Diese Kosten teilen sich folgendermaßen auf: 
 Kanalbau: 385.000 
 Straßenbau: 380.000 
 Beleuchtung:    26.000 
 Stadtwerke: 310.000 
 Sonstiges:   59.000 
 
In der Variante 2 erfolgt die Sanierung durch grabenlosen Rohrvortrieb. 
Hierbei entstehen weniger Folgemaßnahmen. Das Leitungsnetz der Stadtwerke kann mit 
Ausnahme der erneuerungsbedürftigen Stromleitungen erhalten bleiben.  
Die Fahrbahn wird nur im Bereich der Start- und Zielgruben und der zu erneuernden An-
schlussleitungen beansprucht. 
Die vorhandenen Bäume können zum großen Teil erhalten bleiben. 
Nach der Verlegung der Stromleitungen werden die Gehwege im gesamten Bereich ver-

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V/0567/2010 
bessert wieder hergestellt. Die baulichen Schäden und die Unebenheiten durch die Baum-
wurzeln werden beseitigt (siehe Vorlage V/0569/2010). 
In dieser Variante entfallen der Neuausbau der Straße und die Verlegung von Gas- und 
Wasserleitungen der Stadtwerke. Dies führt zu einer Verringerung der Bausumme.  
Allerdings erhöhen sich die Kosten der Kanalsanierung durch das erheblich aufwendigere 
grabenlose Rohrvortriebsverfahren: 
 
Variante 2 führt zu Gesamtkosten von 970.000 € 
Diese Kosten teilen sich folgendermaßen auf: 
 Kanalbau:  645.000 
 Straßenbau: 142.000 
 Beleuchtung:   26.000 
 Stadtwerke: 145.000 
 Sonstiges:   12.000 
 
Bei beiden Varianten wird die abgängige Straßenbeleuchtung erneuert  
(siehe Vorlage V/0569/2010). 
 
Die Varianten wurden in einer nicht öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Hiltrup am 
15.04.2010 vorgestellt. 
Die Eigentümer wurden in einer Bürgerinformation am 10.06.2010 über die geplante Bau-
maßnahme und die beiden Ausbauvarianten informiert. 
Die anwesenden Eigentümer sprachen sich ei nstimmig für den Vorschlag des Tiefbauam-
tes (Variante 2: Kanalsanierung unter Erhaltung der Fahrbahn und der Bäume) aus. 
 
Die Erneuerung der Hausanschlüsse wird, abhängig vom Schadensbild und der örtlichen 
Lage der Leitungen, in offener Bauweise, im unterirdischen Vortrieb oder als Inlinerverfah-
ren ausgeführt. 
Eine Abstimmung der gepl. Hausanschlusssanierungen wurde mit den einzelnen Eigentü-
mern im Rahmen der Bauvorbereitung durc hgeführt. Hierbei wurden die Eigentümer auch 
auf die Dichtheitsprüfung gemäß § 61a des Landeswassergesetzes informiert. 
 
Die vorhandenen, abgängigen Kanäle werden mit fließfähigem Spezialmörtel verfüllt. 
 
Die geplante Baumaßnahme wurde mit den Stadtwerken abgestimmt. Im Rahmen der 
Baumaßnahme werden die Stromleitungen in den Nebenanlagen erneuert. 
 
2. Ausschreibung und Bau: 
 
Die Ausschreibung erfolgt nach der Zustimmung im AUB im III. / IV. Quartal 2010. 
 
Die Ausführung, besonders der Arbeiten an der Grundstücksentwässerung, erfolgt in enger 
Abstimmung mit den Anliegern. Während der Bauzeit ist die Erreichbarkeit der Grundstü-
cke sicher gestellt. 
 
Der Baubeginn ist für das I. Quartal 2011 vorgesehen. Die Bauzeit wird auf 12 Monate ge-
schätzt. 
 
3. Beiträge Dritter / Zuschüsse: 
 
Die Wiederherstellung nach den Kanalisationsarbeiten ist nicht beitragsauslösend.  
Die Verbesserung der Gehwege und der Straßenbeleuchtung ist beitragsauslösend (siehe 
Vorlage V/0648/2009 bzw. V/0569/2010). 
 
4. Genehmigungen / Vereinbarungen:

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V/0567/2010 
Die wasserrechtlichen Genehmigungen liegen vor. 
Die Genehmigung gem. § 3 der Wasserschutzg ebietsverordnung Münster-Geist wird bean-
tragt. 
 
5. Liegenschaftliche Regelungen: 
 
Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

09.09.2010 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Max-Winkelmann-Straße
  • Hanses-Ketteler-Straße
  • Am Klosterwald

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0567/2010
Typ
Vorlagen
Datum
27.07.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37