3100/2018
Trinkbrunnen für Köln
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/VI Vorlagen-Nummer 3100/2018 Freigabedatum 07.12.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Trinkbrunnen für Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 13.12.2018 Ausschuss für Umwelt und Grün 17.12.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.12.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 21.01.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz) 22.01.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.01.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 24.01.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.01.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.01.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.02.2019 Gesundheitsausschuss 05.02.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.02.2019 Stadtentwicklungsausschuss 07.02.2019 Finanzausschuss 11.02.2019 Rat 14.02.2019 2 Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln"“ (Anlage 1) um- zusetzen. Gleichzeitig beschließt der Rat - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2019 - die Freigabe der im HPL 2019, Teilergebnisplan 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forst- wirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gen veranschlagten zahlungswirksamen Aufwandsermächtigung in Höhe von 253.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der RheinEnergie AG den Vertrag über die Erbringung der Dienstleistung „Trinkbrunnen für Köln“ abzuschließen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, nach Ablauf von drei Jahren einen Evaluationsbericht mit einer Empfehlung zur weiteren Entwicklung des Pro- jekts vorzulegen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 161.627 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 161.628 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Die Aufstellung von Trinkbrunnen erhöht die Aufenthaltsqualität, bereichert das Stadtbild, bringt die Bedeutung des wichtigsten Lebensmittels Trinkwasser in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bür- ger und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Stadtraumgestaltung und Aufenthaltsqualität. Die Verwaltung wurde mit dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 15.09.2016 beauf- tragt, in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie einen Vorschlag zur Realisierung von Trinkbrunnen im öffentlichen Raum zu erarbeiten. Dies erfolgte parallel zu einem Pilotvorhaben der RheinEnergie, das an zwei Standorten auf Anregung einer Bürgereingabe durch Schüler der Gesamtschule Holwei- de entwickelt worden ist. Die RheinEnergie hat dazu einen Evaluationsbericht vorgelegt. Stadtverwaltung und RheinEnergie haben sich zum Ziel gesetzt, das Thema nicht nur für die Innen- stadt, sondern gesamtstädtisch dezernatsübergreifend zu betrachten. Gemeinsames Ziel war es – auch unter Einbeziehung der positiven Erfahrungswerte der beiden oben genannten „Pilottrinkbrun- nen“- ein ganzheitliches Konzept für alle Stadtbezirke vorzustellen. Am 17.10.2017 fand in Federführung des Dezernats VI – Stadtraummanagement - ein fachäm- terübergreifender Workshop „Trinkbrunnen für Köln“ statt, an dem die folgenden Ämter und Institutio- nen beteiligt waren: Stadtraummanagement (VI-6), RheinEnergie AG, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (67), Stadtplanungsamt (61), Gebäudewirtschaft (26), Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB), Gesund- heitsamt (53) sowie Umweltamt (57). Hier wurden die aus hygienischer, betrieblicher und stadtgestalterischer Sicht notwendigen Anforde- rungen an die Anlagen in einem Kriterienkatalog zusammengefasst sowie eine Checkliste für die Standortsuche der Trinkbrunnen im Stadtgebiet erarbeitet (siehe Anlage 1). Mit der Umsetzung die- ses Konzepts können alle neun Stadtbezirke von der Errichtung der insgesamt zwölf weiteren Trink- brunnen profitieren. Zur dauerhaften Installation von Trinkbrunnen sind Kosten für die einmalige Investition der Errichtung 4 der Anlagen (Kosten für den Trinkbrunnen inkl. technische Verrohrung sowie Bau und Anschluss inkl. Abwasserentsorgung und Rückbau) sowie für deren laufenden Betrieb (Kosten für Betrieb, öffentliche Abgaben, Instandhaltung einschließlich der notwendigen Trinkwasseruntersuchungen und Einlage- rung in den Wintermonaten einschließlich erforderlicher Planungen sowie notwendigen Instandset- zungen (Reparaturen)) zu kalkulieren. Mit dem Dienstleistungsvertrag „Trinkbrunnen für Köln“ zwi- schen der Stadt Köln und der RheinEnergie AG (siehe Anlage 2) wird die RheinEnergie mit der Instal- lation und dem Betrieb von zwölf Trinkbrunnen beauftragt. Die RheinEnergie wird Eigentümer und Betreiber der Anlagen. Die Stadt Köln erstattet die gesamten entstehenden Kosten als jährliche Kostenpauschale über die Laufzeit von 17 Jahren. Unter Berücksichtigung von Checkliste und Kriterienkatalog (siehe Anlage 1) beläuft sich diese jährliche Kostenpauschale für einen Trinkbrunnen wie folgt: - 12.827,00 € brutto im Fall der Entwässerung über eine Rigole (in Grünanlagen) - 14.111,00 € brutto bei Anschluss an die Kanalentwässerung In diesem jährlichen Pauschalbetrag sind die Erstattung der Investitionsausgaben, Kapitalverzinsung und Betriebskosten enthalten. Die jährlichen Kosten für zwölf Trinkwasserbrunnen betragen entsprechend im Mittelwert 161.628 € (wenn man von gleich vielen Brunnen in Grünräumen und städtischen Räumen ausgeht) zzgl. der Betriebskostensteigerung laut Preisgleitklausel auf der Basis der Personalkostenentwicklung. Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 08.10.2018 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2019 unter dem Haushaltsvermerk Freigabe durch Fach- und Finanzausschuss Mittel in Höhe von 253.000 € für die Errichtung von Trinkwasserbrunnen im Teilergebnisplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen, in den Haushaltsplan eingestellt, die der Mittelfreigabe durch den Finanzausschuss bedür- fen. Begründung für die Dringlichkeit: Bei einem regulären Gremiendurchlauf und dem damit verbundenen frühestmöglichen Ratsbeschluss im April 2019 wäre mit einer Errichtung von Trinkbrunnen in der Brunnensaison 2019 nicht mehr zu rechnen. Durch die Beschleunigung der Vorlage mit einem Ratsbeschluss am 14.02. könnte mit den Planungsleistungen noch im Frühsommer begonnen werden, sodass die Kölnerinnen und Kölner im Spätsommer 2019 von frei zugänglichen Trinkwasserstellen im öffentlichen Raum profitieren könnten. Der reguläre Vorlauf für die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 13.12.2018 bzw. für den Ausschuss für Umwelt und Grün am 17.12.2018 konnte nicht mehr fristgerecht eingehalten werden, da bei dieser Vorlage das verwaltungsinterne Verfahren sehr umfangreich war. Anlagen Anlage 1 Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln“ Anlage 2 Vertrag „Trinkbrunnen für Köln“
Beratungsverlauf (15)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3100/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 12.02.2019
- Erstellt
- 18.09.2018 12:16