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3100/2018

Trinkbrunnen für Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.02.2019

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Anlage 13, Auszug Stadtentwicklungsausschuss vom 07.02.2019

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Anlage10, Auszug aus der BV 3 vom 04.02.2019

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Anlage 12, Auszug aus der BV 8 vom 07.02.2019

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Anlage 3 Bürgeranregung Trinkbrunnen mit Vernebelungsanlage

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Anlage 4 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV2 17.12.2018 3100-2018

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Anlage 5 Vorabauszug BV 9 vom 21.01.2019

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Anlage 6, Auszug BV 7 vom 22.01.2019

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Anlage 14, Auszug Finanzausschuss 11.02.19

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 9, Auszug Beschlussprotokoll AUG TOP 4.1.1 Trinkbrunnen

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Anlage1 - Zwölf Trinkbrunnen für Köln

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Anlage 8, Auszug Beschlussprotokoll BV 4 vom 28.01.2019

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Anlage 11, Auszug aus der BV 5 vom 31.01.2019

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Anlage 7, Auszug Beschlussprotokoll BV6 vom 24.01.2019

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Beschlussvorlage Rat

7444 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/VI 
 
Vorlagen-Nummer 
 3100/2018 
Freigabedatum 
07.12.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Trinkbrunnen für Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 13.12.2018 
Ausschuss für Umwelt und Grün 17.12.2018 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.12.2018 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 21.01.2019 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 22.01.2019 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.01.2019 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 24.01.2019 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.01.2019 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.01.2019 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.02.2019 
Gesundheitsausschuss 05.02.2019 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.02.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 07.02.2019 
Finanzausschuss 11.02.2019 
Rat 14.02.2019

2 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln"“ (Anlage 1) um-
zusetzen. 
Gleichzeitig beschließt der Rat - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2019 - 
die Freigabe der im HPL 2019, Teilergebnisplan 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forst-
wirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen veranschlagten zahlungswirksamen Aufwandsermächtigung in Höhe von 253.000 €. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der RheinEnergie AG den Vertrag über die Erbringung 
der Dienstleistung „Trinkbrunnen für Köln“ abzuschließen. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, nach Ablauf von 
drei Jahren einen Evaluationsbericht mit einer Empfehlung zur weiteren Entwicklung des Pro-
jekts vorzulegen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  161.627 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    161.628 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Die Aufstellung von Trinkbrunnen erhöht die Aufenthaltsqualität, bereichert das Stadtbild, bringt die 
Bedeutung des wichtigsten Lebensmittels Trinkwasser in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bür-
ger und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Stadtraumgestaltung und Aufenthaltsqualität. 
 
Die Verwaltung wurde mit dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 15.09.2016 beauf-
tragt, in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie einen Vorschlag zur Realisierung von Trinkbrunnen 
im öffentlichen Raum zu erarbeiten. Dies erfolgte parallel zu einem Pilotvorhaben der RheinEnergie, 
das an zwei Standorten auf Anregung einer Bürgereingabe durch Schüler der Gesamtschule Holwei-
de entwickelt worden ist. Die RheinEnergie hat dazu einen Evaluationsbericht vorgelegt. 
Stadtverwaltung und RheinEnergie haben sich zum Ziel gesetzt, das Thema nicht nur für die Innen-
stadt, sondern gesamtstädtisch dezernatsübergreifend zu betrachten. Gemeinsames Ziel war es – 
auch unter Einbeziehung der positiven Erfahrungswerte der beiden oben genannten „Pilottrinkbrun-
nen“- ein ganzheitliches Konzept für alle Stadtbezirke vorzustellen.  
 
Am 17.10.2017 fand in Federführung des Dezernats VI – Stadtraummanagement - ein fachäm-
terübergreifender Workshop „Trinkbrunnen für Köln“ statt, an dem die folgenden Ämter und Institutio-
nen beteiligt waren: 
Stadtraummanagement (VI-6), RheinEnergie AG, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (67), 
Stadtplanungsamt (61), Gebäudewirtschaft (26), Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB), Gesund-
heitsamt (53) sowie Umweltamt (57). 
Hier wurden die aus hygienischer, betrieblicher und stadtgestalterischer Sicht notwendigen Anforde-
rungen an die Anlagen in einem Kriterienkatalog zusammengefasst sowie eine Checkliste für die 
Standortsuche der Trinkbrunnen im Stadtgebiet erarbeitet (siehe Anlage 1). Mit der Umsetzung die-
ses Konzepts können alle neun Stadtbezirke von der Errichtung der insgesamt zwölf weiteren Trink-
brunnen profitieren.  
Zur dauerhaften Installation von Trinkbrunnen sind Kosten für die einmalige Investition der Errichtung

4 
der Anlagen (Kosten für den Trinkbrunnen inkl. technische Verrohrung sowie Bau und Anschluss inkl. 
Abwasserentsorgung und Rückbau) sowie für deren laufenden Betrieb (Kosten für Betrieb, öffentliche 
Abgaben, Instandhaltung einschließlich der notwendigen Trinkwasseruntersuchungen und Einlage-
rung in den Wintermonaten einschließlich erforderlicher Planungen sowie notwendigen Instandset-
zungen (Reparaturen)) zu kalkulieren. Mit dem Dienstleistungsvertrag „Trinkbrunnen für Köln“ zwi-
schen der Stadt Köln und der RheinEnergie AG (siehe Anlage 2) wird die RheinEnergie mit der Instal-
lation und dem Betrieb von zwölf Trinkbrunnen beauftragt. Die RheinEnergie wird Eigentümer und 
Betreiber der Anlagen.  
Die Stadt Köln erstattet die gesamten entstehenden Kosten als jährliche Kostenpauschale über die 
Laufzeit von 17 Jahren. Unter Berücksichtigung von Checkliste und Kriterienkatalog (siehe Anlage 1) 
beläuft sich diese jährliche Kostenpauschale für einen Trinkbrunnen wie folgt: 
- 12.827,00 € brutto im Fall der Entwässerung über eine Rigole (in Grünanlagen) 
- 14.111,00 € brutto bei Anschluss an die Kanalentwässerung  
 
In diesem jährlichen Pauschalbetrag sind die Erstattung der Investitionsausgaben, Kapitalverzinsung 
und Betriebskosten enthalten. 
Die jährlichen Kosten für zwölf Trinkwasserbrunnen betragen entsprechend im Mittelwert 161.628 € 
(wenn man von gleich vielen Brunnen in Grünräumen und städtischen Räumen ausgeht) zzgl. der 
Betriebskostensteigerung laut Preisgleitklausel auf der Basis der Personalkostenentwicklung.  
 
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 08.10.2018 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 
2019 unter dem Haushaltsvermerk Freigabe durch Fach- und Finanzausschuss Mittel in Höhe von 
253.000 € für die Errichtung von Trinkwasserbrunnen im Teilergebnisplan 1301 Öffentliches Grün, 
Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen, in den Haushaltsplan eingestellt, die der Mittelfreigabe durch den Finanzausschuss bedür-
fen.   
 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Bei einem regulären Gremiendurchlauf und dem damit verbundenen frühestmöglichen Ratsbeschluss 
im April 2019 wäre mit einer Errichtung von Trinkbrunnen in der Brunnensaison 2019 nicht mehr zu 
rechnen. Durch die Beschleunigung der Vorlage mit einem Ratsbeschluss am 14.02. könnte mit den 
Planungsleistungen noch im Frühsommer begonnen werden, sodass die Kölnerinnen und Kölner im 
Spätsommer 2019 von frei zugänglichen Trinkwasserstellen im öffentlichen Raum profitieren könnten. 
Der reguläre Vorlauf für die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 13.12.2018 bzw. für den 
Ausschuss für Umwelt und Grün am 17.12.2018 konnte nicht mehr fristgerecht eingehalten werden, 
da bei dieser Vorlage das verwaltungsinterne Verfahren sehr umfangreich war. 
 
 
Anlagen  
Anlage 1 Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln“ 
Anlage 2 Vertrag „Trinkbrunnen für Köln“

Beratungsverlauf (15)

13.12.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
17.12.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.13 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
17.12.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
21.01.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.01.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
24.01.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
24.01.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.01.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
31.01.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.02.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
05.02.2019 Gesundheitsausschuss
TOP 5.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.02.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.02.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2019 Finanzausschuss
TOP 10.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.02.2019 Rat
TOP 10.25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3100/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.02.2019
Erstellt
18.09.2018 12:16