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3100/2018

Trinkbrunnen für Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.02.2019

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Anlage 8, Auszug Beschlussprotokoll BV 4 vom 28.01.2019

· application/pdf

Ansehen

Anlage 14, Auszug Finanzausschuss 11.02.19

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6, Auszug BV 7 vom 22.01.2019

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Ansehen

Anlage 4 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV2 17.12.2018 3100-2018

· application/pdf

Ansehen

Anlage 13, Auszug Stadtentwicklungsausschuss vom 07.02.2019

· application/pdf

Ansehen

Anlage 12, Auszug aus der BV 8 vom 07.02.2019

· application/pdf

Ansehen

Anlage 9, Auszug Beschlussprotokoll AUG TOP 4.1.1 Trinkbrunnen

· application/pdf

Ansehen

Anlage 7, Auszug Beschlussprotokoll BV6 vom 24.01.2019

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Bürgeranregung Trinkbrunnen mit Vernebelungsanlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage1 - Zwölf Trinkbrunnen für Köln

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 Vorabauszug BV 9 vom 21.01.2019

· application/pdf

Ansehen

Anlage10, Auszug aus der BV 3 vom 04.02.2019

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 11, Auszug aus der BV 5 vom 31.01.2019

· application/pdf

Ansehen

Anlage 8, Auszug Beschlussprotokoll BV 4 vom 28.01.2019

1623 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de 
Datum: 29.01.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 37. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 28.01.2019  
öffentlich 
10.5 Trinkbrunnen für Köln 
3100/2018 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geän-
derten Beschluss zu fassen: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln"“ 
(Anlage 1) umzusetzen. 
Gleichzeitig beschließt der Rat - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haus-
haltssatzung 2019 - die Freigabe der im HPL 2019, Teilergebnisplan 1301 - 
Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplan-
zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagten zah-
lungswirksamen Aufwandsermächtigung in Höhe von 253.000 €.  
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der RheinEnergie AG den Vertrag über 
die Erbringung der Dienstleistung „Trinkbrunnen für Köln“ abzuschließen. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, 
nach Ablauf von drei Jahren einen Evaluationsbericht mit einer Empfehlung 
zur weiteren Entwicklung des Projekts vorzulegen. 
4. Der Standort für den Trinkwasserbrunnen im Stadtbezirk Ehrenfeld soll 
im Bereich des Takufeldes in der Nähe des Sportplatzes Richtung Sub-
belrather Straße liegen. Der genaue Standort soll noch mit der Bezirks-
vertretung abgestimmt und von dieser festgelegt werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 14, Auszug Finanzausschuss 11.02.19

1519 Zeichen

Anlage 14 
 
 
Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 12.02.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses  
vom 11.02.2019  
öffentlich 
10.6 Trinkbrunnen für Köln 
3100/2018 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden geänderten 
Beschlussvorschlages in der Fassung des Ausschusses für Umwelt und Grün: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln"“ 
(Anlage 1) umzusetzen. 
Der Auftrag erfolgt mit den Maßgaben: 
a. den Evaluationszeitraum auf 1 Jahr zu verkürzen und 
b. die Standortvorschläge der Bezirksvertretungen zu berücksichtigen. 
 
Gleichzeitig beschließt der Rat - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haus-
haltssatzung 2019 - die Freigabe der im HPL 2019, Teilergebnisplan 1301 - 
Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplan-
zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagten zah-
lungswirksamen Aufwandsermächtigung in Höhe von 253.000 €. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der RheinEnergie AG den Vertrag über 
die Erbringung der Dienstleistung „Trinkbrunnen für Köln“ abzuschließen. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, 
nach Ablauf von einem Jahr einen Evaluationsbericht mit einer Empfehlung 
zur weiteren Entwicklung des Projekts vorzulegen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 6, Auszug BV 7 vom 22.01.2019

2105 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Frau Radke 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221) 221-97320 
E-Mail:  monika.radke@stadt-koeln.de 
Datum: 24.01.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der B ezirksvertretung 
Porz vom 22.01.2019  
öffentlich 
7.3 Trinkbrunnen für Köln 
3100/2018 
Beschluss: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln"“ 
(Anlage 1) umzusetzen. 
Gleichzeitig beschließt der Rat - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Hau s-
haltssatzung 2019 - die Freigabe der im HPL 2019, Teilergebnisplan 1301 - 
Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplan-
zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagten zah-
lungswirksamen Aufwandsermächtigung in Höhe von 253.000 €. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der RheinEnergie AG den Vertrag über 
die Erbringung der Dienstleistung „Trinkbrunnen für Köln“ abzuschließen. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, 
nach Ablauf von drei Jahren einen Evaluationsbericht mit einer Empfehlung 
zur weiteren Entwicklung des Projekts vorzulegen. 
4. Der Rat beauftragt die Verw altung, den Standort für den Trinkw asserbrunnen 
im Stadtbezirk Porz in der Bahnhofstraße in Porz-Mitte neben dem Kugel-
brunnen festzulegen.  
Abstimmungsergebnis: 
Mit Ergänzung empfohlen.

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Frau Radke 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221) 221-97320 
E-Mail:  monika.radke@stadt-koeln.de 
Datum: 24.01.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Porz vom 22.01.2019  
öffentlich 
7.3.1 Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Grüne sowie von Frau Bas-
tian (FDP) zu TOP 7.3 - Trinkbrunnen 
AN/0106/2019 
 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, …. 
2. … 
3. … Entwicklung des Projekts vorzulegen. 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Standort für den Trinkwasserbrunnen 
im Stadtbezirk Porz in der Bahnhofstraße in Porz-Mitte neben dem Kugel-
brunnen festzulegen.  
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen.

Anlage 4 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV2 17.12.2018 3100-2018

2680 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon:  (0221) 221-92313  
Fax       :  (0221) 221-92318 
E-Mail:  miriam.passmann@stadt-koeln.de 
Datum: 18.12.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 17.12.2018  
öffentlich 
9.2.3 Trinkbrunnen für Köln 
3100/2018 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen ist angehalten einen Standort zu benennen. 
 
Folgende Standorte werden vorgeschlagen: 
 Rheinufer (Herr Ilg) 
 Friedenwald – Höhe des Waldpfades (Herr Wolters) 
 Maternusplatz (Beschluss vom 12.11.2018) 
 
Herr Homann lässt über die Standortvorschläge getrennt abstimmen. 
 
1. Beschluss:  
 
Der Trinkbrunnen soll am Rheinufer installiert werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimme des Herrn Ilg mit den Stimmen der CDU-
Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen, der FDP-Fraktion 
und der Stimme des Herrn Bronisz abgelehnt. 
 
2. Beschluss: 
 
Der Trinkbrunnen soll am Friedenswald – Höhe des Waldpfades installiert 
werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und der Stimme des 
Herrn Bronisz mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der 
Fraktion Die Grünen und der Stimme des Herrn Ilg abgelehnt.

3. Beschluss: 
 
Der Trinkbrunnen soll am Maternusplatz installiert werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung des Herrn Ilg zugestimmt. 
 
Herr Homann verkündet, dass der Trinkbrunnen im Stadtbezirk Rodenkirchen am 
Maternusplatz installiert wird. 
 
Sodann lässt Herr Homann über die ergänzte Vorlage abstimmen: 
 
4. Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat wie folgt ergänzt zu be-
schließen: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln"“ 
(Anlage 1) umzusetzen. 
Gleichzeitig beschließt der Rat - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haus-
haltssatzung 2019 - die Freigabe der im HPL 2019, Teilergebnisplan 1301 - 
Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplan-
zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagten zah-
lungswirksamen Aufwandsermächtigung in Höhe von 253.000 €. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der RheinEnergie AG den Vertrag über 
die Erbringung der Dienstleistung „Trinkbrunnen für Köln“ abzuschließen. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, 
nach Ablauf von drei Jahren einen Evaluationsbericht mit einer Empfehlung 
zur weiteren Entwicklung des Projekts vorzulegen. 
4. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Trinkbrunnen am  
Maternusplatz zu installieren. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 13, Auszug Stadtentwicklungsausschuss vom 07.02.2019

1485 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss  
Herr Freitag 
Telefon:  (0221) 221-23148  
Fax       :  (0221) 221-24088 
E-Mail:  uwe.freitag@stadt-koeln.de 
Datum: 11.02.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 38. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses  vom 07.02.2019  
öffentlich 
6.2 Trinkbrunnen für Köln 
3100/2018 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Be-
schlusses: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln"“ 
(Anlage 1) umzusetzen. 
Der Auftrag erfolgt mit den Maßgaben: 
a. den Evaluationszeitraum auf 1 Jahr zu verkürzen und 
b. die Standortvorschläge der Bezirksvertretungen zu berücksichtigen. 
 
Gleichzeitig beschließt der Rat - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haus-
haltssatzung 2019 - die Freigabe der im HPL 2019, Teilergebnisplan 1301 - 
Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplan-
zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagten zah-
lungswirksamen Aufwandsermächtigung in Höhe von 253.000 €.  
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der RheinEnergie AG den Vertrag über 
die Erbringung der Dienstleistung „Trinkbrunnen für Köln“ abzuschließen. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, 
nach Ablauf von einem Jahr einen Evaluationsbericht mit einer Empfehlung 
zur weiteren Entwicklung des Projekts vorzulegen. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 12, Auszug aus der BV 8 vom 07.02.2019

1610 Zeichen

Anlage 12 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Herr Menne 
Telefon:  (0221) 221-98313  
Fax       :  (0221) 221-98347 
E-Mail:  dieter.menne@stadt-koeln.de 
Datum: 08.02.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 34. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 07.02.2019  
öffentlich 
8.2.1 Trinkbrunnen für Köln 
3100/2018 
Bezirksbürgermeister Pagano stellt den in Ziffer 3 geänderten und um die Ziffer 4 
ergänzten Beschlussvorschlag zur Abstimmung: 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:  
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln"“ 
(Anlage 1) umzusetzen. 
Gleichzeitig beschließt der Rat - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushalts-
satzung 2019 - die Freigabe der im HPL 2019, Teilergebnisplan 1301 - Öffentli-
ches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplanzeile 13 - 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagten zahlungswirksa-
men Aufwandsermächtigung in Höhe von 253.000 €. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der RheinEnergie AG den Vertrag über 
die Erbringung der Dienstleistung „Trinkbrunnen für Köln“ abzuschließen. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, 
nach Ablauf von einem Jahr einen Evaluationsbericht mit einer Empfehlung zur 
weiteren Entwicklung des Projekts vorzulegen. 
4. Der Rat beschließt, dass der Trinkbrunnen im Stadtbezirk Kalk im südw estlichen 
Bereich des Bürgerparks in Köln-Kalk errichtet w ird. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE. zugestimmt.

Anlage 9, Auszug Beschlussprotokoll AUG TOP 4.1.1 Trinkbrunnen

1480 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Umwelt und Grün 
Frau Bültge-Oswald 
Telefon:  (0221) 221-23702  
 
E-Mail:  barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de  
Datum: 01.02.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschuss es Umwelt 
und Grün vom 31.01.2019  
öffentlich 
4.1.1 Trinkbrunnen für Köln  
2. Durchgang 
3100/2018 
geänderter Beschluss: 
Der Ausschuss Umw elt und Grün empfiehlt dem Rat, w ie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln"“ 
(Anlage 1) umzusetzen. 
Der Auftrag erfolgt mit den Maßgaben: 
a. den Evaluationszeitraum auf 1 Jahr zu verkürzen und 
b. die Standortvorschläge der Bezirksvertretungen zu berücksichtigen. 
 
Gleichzeitig beschließt der Rat - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haus-
haltssatzung 2019 - die Freigabe der im HPL 2019, Teilergebnisplan 1301 - 
Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplan-
zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagten zah-
lungswirksamen Aufwandsermächtigung in Höhe von 253.000 €. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der RheinEnergie AG den Vertrag über 
die Erbringung der Dienstleistung „Trinkbrunnen für Köln“ abzuschließen. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, 
nach Ablauf von einem Jahr einen Evaluationsbericht mit einer Empfehlung 
zur weiteren Entwicklung des Projekts vorzulegen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 7, Auszug Beschlussprotokoll BV6 vom 24.01.2019

1558 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Frau Büscher-Kallen 
Telefon:  (0221) 221-96313  
Fax       :  (0221) 221-96400 
E-Mail:  anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de 
Datum: 25.01.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 42. Sitzung der Bezirksvertretung 
Chorweiler vom 24.01.2019 
öffentlich 
9.2.2 Trinkbrunnen für Köln 
3100/2018 
Geänderter Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln"“ 
(Anlage 1) umzusetzen. 
Gleichzeitig beschließt der Rat - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haus-
haltssatzung 2019 - die Freigabe der im HPL 2019, Teilergebnisplan 1301 - 
Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplan-
zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagten zah-
lungswirksamen Aufwandsermächtigung in Höhe von 253.000 €. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der RheinEnergie AG den Vertrag über 
die Erbringung der Dienstleistung „Trinkbrunnen für Köln“ abzuschließen. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung in  Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, 
nach Ablauf von drei Jahren einen Evaluationsbericht mit einer Empfehlung 
zur weiteren Entwicklung des Projekts vorzulegen. 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltu ng, den Standort für den Trinkwasser-
brunnen im Stadtbezirk Chorweiler an der Sportanlage Nähe Merianstra-
ße festzulegen.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Herrn Brandau und Herrn Wefelmeier 
(SPD)

Anlage 3 Bürgeranregung Trinkbrunnen mit Vernebelungsanlage

1298 Zeichen

An die Bezirksvertretung 1 der Stadt Köln
U ggfls auch Rat der Stadt Köln, falls wegen der grundsätzlichen i
Bedeutung zuständig
Frau Oberbürgermeisterin 10.12.2018
Ü Beschwerdeausschuss / Stadtentwicklungsausschuss
DO) Herrn Bezirksbürgermeister
U Leiter Bürgeramt
OD SPP, Grüne, CDU, FDP
©) BV 1 Innenstadt (/ Deutz)
O Presse (Köln),
„Bürgerantrag“, Anregungen und Beschwerden nach $14 Hauptsatzung (824 GO)
hier:
Vernebelungsanlage für Trinkwasserspender

Hiermit mache ich gemäß $ 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln und & 24 der
Gemeindeordnung NRW folgende Anregung:

Die Verwaltung möge prüfen, inwieweit die geplanten Trinkwasserspender durch
Wassernebelungsanlagen ergänzt werden können, insbesondere an stark frequentierten
Standorten, z.B. Dom, Rheinufer

Begründung
In Zeiten steigender Temperaturen und belastender Hitzetage sind Anlagen zur Abkühlung hilfreich.
Sie können sogar gesundheitlich sinnvoll sein.

In Wien habe ich 2016 Trinkwassersäulen mit Wasserverneblung gesehen und benutzt. Sie wurden in
der Hitze auf Knopfdruck auch von vielen Touristen gerne benutzt. Die Anlagen scheinen mobil zu
sein und einfach aufzustellen.

Lt. Internet sind die Brunnen 3 m hoch und kosten 9.000 €
netto
https://wievi1.orf.at/stories/266513

Zumindest ein Versuch sollte durchgeführt werden.

Anlage1 - Zwölf Trinkbrunnen für Köln

5459 Zeichen

ZWÖLF TRINKBRUNNEN FÜR KÖLN
Konzept 
• Hintergund
• Standortkonzept
• Kriterienkatalog Rahmenbedingungen
• Checkliste Standorte 
Stand: September 2018, Verfasser: Stadt Köln, Dez. VI, Stadtraummanagement

Vorteile
Trinkbrunnen können die Aufenthaltsqualität erhöhen, das Stadtbild bereichern und 
die Bedeutung des wichtigsten Lebensmittels Wasser in das Bewusstsein der 
Bürgerinnen und Bürger bringen und so einen wichtigen Gesundheitsbeitrag leisten. 
aktuelle Situation 
Die Verwaltung wurde mit dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 
20.09.2016 beauftragt, in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie einen Vorschlag zur 
stufenweisen Realisierung von Trinkbrunnen für die Kölner Innenstadt zu erarbeiten. 
Stadtverwaltung und RheinEnergie haben sich daraufhin zum Ziel gesetzt, das Thema 
nicht nur für die Innenstadt, sondern gesamtstädtisch und dezernatsübergreifend zu 
betrachten. Gemeinsames Ziel war es – auch unter Einbeziehung der positiven 
Erfahrungswerte von zwei „Pilottrinkbrunnen“ im Blücherpark sowie im Skaterpark am 
Rheinauhafen - ein ganzheitliches Konzept für die Gesamtstadt vorzustellen. In einem 
fachamtübergreifenden Workshopverfahren (Federführung DezVI – 
Stadtraummanagement) wurden ein Kriterienkatalog für alle Rahmenbedingungen 
sowie eine Checkliste für die Standortsuche der Trinkbrunnen im Stadtgebiet 
erarbeitet. 
Mit der Umsetzung dieses Konzepts können alle neun Stadtbezirke von der Errichtung 
der insgesamt zwölf weiteren Trinkbrunnen profitieren.
ZWÖLF TRINKBRUNNEN FÜR KÖLN
Hintergrund

Sport-/
Bewegungsräume
Grünräume
Städtische Plätze/
Veedelsplätze
Bildungs-
landschaften
Mögliche thematische Standorte:
A
B
C
D
Jede Bezirksvertretung kann einen Trinkbrunnen-Standort 
aus einem der vier thematischen Standortmöglichkeiten  
vorschlagen. Anhand der Checkliste (Seite 5) kann 
beurteilt werden, ob der Standort geeignet ist. Im Bezirk 
Innenstadt sollen alle vier Themenbereiche abgedeckt 
werden. Hier können aufgrund der hohen 
Nutzerfrequenzen vier Anlagen errichtet werden.
ZWÖLF TRINKBRUNNEN FÜR KÖLN
Standortkonzept

ZWÖLF TRINKBRUNNEN FÜR KÖLN
Kriterienkatalog Rahmenbedingungen
HYGIENE
• Materialauswahl gemäß der Trinkwasserverordnung
• Monatliche Beprobung (inkl. bei Inbetriebnahme)
• Mikrobiologische Untersuchung (Koloniezahlen 22 °C und 36 °C, Coliforme Bakterien, E. coli,
Pseudomonas aeruginosa)
• Überwachung durch das Gesundheitsamt (§ 18 Abs. 1 Satz 1 TrinkwV)
• Anzeigepflicht 	(§	13	Abs.	2	Nr.	5	TrinkwV	)
• Dauerläufer, keine Mechanik oder Elektronik
• Vermeidung von Stagnation
• Sichtbarer Hinweis „Trinkwasser“
• „hygienische Gestaltung“: Vermeidung von Verkeimungsquellen, insb. am Auslass
(Abflammbarkeit	muss	gewährleistet	sein)
BETRIEB
• Möglichkeit zur einfachen Demontage bzw. zur Sicherung der Winterfestigkeit
• Bereithaltung 	von	geeigneten	Lagerflächen	für	die	Wintermonate
• Gewährleistung 	der	Zugänglichkeit	des	Brunnens	mit	Fahrzeugen	(bis	3,5t)
• Regelmäßige Säuberung und Inspektion
• Führung 	eines	Betriebshandbuches	(Inbetriebnahme,	Instandhaltung,	Auf-	und	Abbau,	Außer-			
 und Wiederinbetriebnahme)
• Entwässerung 	des	Trinkbrunnens	über	Versickerung	(Rigole)	oder	über	die	Einleitung	in	ein
Gewässer oder in den Abwasserkanal
• Anschluss 	an	ständig	durchflossene	Unter-	oder	Mittelverteilung	(Richtwert:
• Rohrdurchmesser 	≤	DN300),	nicht	an	Transportleitung,	Länge	der	Anschlussleitung	≤	10-15m,
bei	≤	Da	40.
• Einzelabsperrmöglichkeit 	(zugänglich	für	Service)
• Direkte und gezielte Ableitung ohne Auffangschale (inkl. Spritzschutz)
GESTALTUNG
• geringer 	Reinigungsaufwand,	glatte	Oberflächen,	keine	Verstopfungsmöglichkeiten
• ausreichende Höhe (außerhalb der Reichweite von Hunden)
• Einsatz vandalismusresistenter Materialien
• Diebstahlsichere Konstruktion
• Geringes 	Verletzungsrisiko	(Spaltmaß	zwischen	Auslauf	und	Ablaufschale	mindestens	25	cm)
• Gestalterische Einheitlichkeit (Ausnahmen an besonderen Standorten), 1 Modell, ggf. mit klei
nen Varianten
• Reduzierte Gestaltung (gemäß Gestaltungshandbuch Köln)
• Frostfreies 	Fundament	(max.	80cm)
• Baumwurzeln/Leitungen 	berücksichtigen
• Standort möglichst nicht unter Bäumen (Moos, Laub, Vögel)
• Barrierefreie 	Zugänglich-/Nutzbarkeit

ZWÖLF TRINKBRUNNEN FÜR KÖLN
Checkliste Standorte 
BEDARF
Befindet	sich	der	betrachtete	Standort	in	einem	Bereich	mit	
einem potenziellen Bedarf an Trinkwasser?
A	 nahe 	eines	öffentlichen	Sport-/Bewegungsraums
B	 in 	einer	stark	frequentierten	Grünanlage	
C	 an 	einem	dichten	urbanen	Ort	(Stadt-/	Veedels	
platz) mit einem hohen Nutzerpotenzial
D in einer Bildunglandschaft
ANSCHLÜSSE
Steht	an	dem	Standort	in	unmittelbarer	Nähe	(max.	10	Meter)	
eine		regelmäßig	durchflossene	Trinkwasserleitung	zur	Verfü-
gung, an die der Brunnen angeschlossen werden kann?
Kann an dem Standort eine Entwässerung des Trinkbrunnens 
über	Versickerung	oder	über	die	Einleitung	in	ein	Gewässer	
oder den  Abwasserkanal gewährleistet werden?
STADTGESTALTUNG
Kann der öffentliche Raum aus stadtgestalterischer Sicht ein 
weiteres Stadtraumelement aufnehmen?
Kann durch den Trinkbrunnen ein Beitrag zur Aufenthaltsquali-
tät an dem Standort geleistet werden?
Besteht die Möglichkeit, die Errichtung des Trinkbrunnens mit 
vor Ort geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verknüpfen?	
(Synergien)
RESTRIKTIONEN
Bestehen	an	dem	Standort	keine	boden-	oder	hochwasser-
schutz-	rechtlichen	Restriktionen?
Befindet	sich	der	Standort	nicht	in	der	Nähe	eines	Kinderspiel-
platzes?

Anlage 5 Vorabauszug BV 9 vom 21.01.2019

2059 Zeichen

Anlage 5 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Frau Düx 
Telefon:  (0221) 221-99322  
Fax       :  (0221) 221-99412 
E-Mail:  Claudia.Duex@STADT-KOELN.DE 
Datum: 22.01.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotoko ll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim vom 21.01.2019  
öffentlich 
9.2.1 Trinkbrunnen für Köln 
3100/2018 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu be-
schließen: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln"“ 
(Anlage 1) umzusetzen. 
Gleichzeitig beschließt der Rat - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat-
zung 2019 - die Freigabe der im HPL 2019, Teilergebnisplan 1301 - Öffentliches 
Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplanzeile 13 - Aufwen-
dungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagten zahlungswirksamen Auf-
wandsermächtigung in Höhe von 253.000 €. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der RheinEnergie AG den Vertrag über die 
Erbringung der Dienstleistung „Trinkbrunnen für Köln“ abzuschließen. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, nach 
Ablauf von drei Jahren einen Evaluationsbericht mit einer Empfehlung zur weite-
ren Entwicklung des Projekts vorzulegen. 
 
 
Ergänzung des Beschlusses:  
 
Der bereits auf dem Wiener Platz vorhandene Trinkwasserbrunnen, der seit Jahren 
nicht mehr in Betrieb ist, soll mit baulichen Veränderungen wieder in Betrieb genom-

men werden. Diese Inbetriebnahme soll jedoch nicht auf das Kontingent an mögli-
chen Trinkbrunnen im Stadtbezirk Mülheim angerechnet werden. 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim schlägt als Standort des Trinkwasserbrunnens im 
Stadtbezirk Mülheim den Mülheimer Stadtgarten (Südseite) vor. Der dortige konkrete 
Standort wird nach einem Ortstermin festgelegt. 
 
Bei größeren Bauvorhaben - auch schon bei den Vorhaben Schanzenstr. und Mül-
heim Süd - soll zukünftig die Installation eines Trinkbrunnens mit berücksichtigt wer-
den. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen:

Anlage10, Auszug aus der BV 3 vom 04.02.2019

1480 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon:  (0221) 221 93313  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  steffen.wagener1@stadt-koeln.de  
Datum: 05.02.2019 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 04.02.2019  
öffentlich 
9.2.2 Trinkbrunnen für Köln 
3100/2018 
 
geänderter Beschluss: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln"“ 
(Anlage 1) umzusetzen. 
Gleichzeitig beschließt der Rat - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haus-
haltssatzung 2019 - die Freigabe der im HPL 2019, Teilergebnisplan 1301 - 
Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplan-
zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagten za h-
lungswirksamen Aufwandsermächtigung in Höhe von 253.000 €. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der RheinEnergie AG den Vertrag über 
die Erbringung der Dienstleistung „Trinkbrunnen für Köln“ abzuschließen. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, 
nach Ablauf von drei Jahren einen Evaluationsbericht mit einer Empfehlung 
zur weiteren Entwicklung des Projekts vorzulegen. 
4. Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt den Trinkbrunnen im Stadt-
bezirk auf den Vorwiesen des Rhein-Energie Stadions auf dem Oskar-
Rehfeld Weg zu installieren. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig beschlossen: 
 
Nicht anwesend: Frau Führer (CDU), Herr Kaspar (FDP), Frau Albat (SPD)

Beschlussvorlage Rat

7444 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/VI 
 
Vorlagen-Nummer 
 3100/2018 
Freigabedatum 
07.12.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Trinkbrunnen für Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
 
 
 
 
 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 13.12.2018 
Ausschuss für Umwelt und Grün 17.12.2018 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.12.2018 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 21.01.2019 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 22.01.2019 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.01.2019 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 24.01.2019 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.01.2019 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.01.2019 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.02.2019 
Gesundheitsausschuss 05.02.2019 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.02.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 07.02.2019 
Finanzausschuss 11.02.2019 
Rat 14.02.2019

2 
Beschluss: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln"“ (Anlage 1) um-
zusetzen. 
Gleichzeitig beschließt der Rat - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2019 - 
die Freigabe der im HPL 2019, Teilergebnisplan 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forst-
wirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun-
gen veranschlagten zahlungswirksamen Aufwandsermächtigung in Höhe von 253.000 €. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der RheinEnergie AG den Vertrag über die Erbringung 
der Dienstleistung „Trinkbrunnen für Köln“ abzuschließen. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, nach Ablauf von 
drei Jahren einen Evaluationsbericht mit einer Empfehlung zur weiteren Entwicklung des Pro-
jekts vorzulegen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  161.627 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    161.628 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Die Aufstellung von Trinkbrunnen erhöht die Aufenthaltsqualität, bereichert das Stadtbild, bringt die 
Bedeutung des wichtigsten Lebensmittels Trinkwasser in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bür-
ger und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Stadtraumgestaltung und Aufenthaltsqualität. 
 
Die Verwaltung wurde mit dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 15.09.2016 beauf-
tragt, in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie einen Vorschlag zur Realisierung von Trinkbrunnen 
im öffentlichen Raum zu erarbeiten. Dies erfolgte parallel zu einem Pilotvorhaben der RheinEnergie, 
das an zwei Standorten auf Anregung einer Bürgereingabe durch Schüler der Gesamtschule Holwei-
de entwickelt worden ist. Die RheinEnergie hat dazu einen Evaluationsbericht vorgelegt. 
Stadtverwaltung und RheinEnergie haben sich zum Ziel gesetzt, das Thema nicht nur für die Innen-
stadt, sondern gesamtstädtisch dezernatsübergreifend zu betrachten. Gemeinsames Ziel war es – 
auch unter Einbeziehung der positiven Erfahrungswerte der beiden oben genannten „Pilottrinkbrun-
nen“- ein ganzheitliches Konzept für alle Stadtbezirke vorzustellen.  
 
Am 17.10.2017 fand in Federführung des Dezernats VI – Stadtraummanagement - ein fachäm-
terübergreifender Workshop „Trinkbrunnen für Köln“ statt, an dem die folgenden Ämter und Institutio-
nen beteiligt waren: 
Stadtraummanagement (VI-6), RheinEnergie AG, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (67), 
Stadtplanungsamt (61), Gebäudewirtschaft (26), Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB), Gesund-
heitsamt (53) sowie Umweltamt (57). 
Hier wurden die aus hygienischer, betrieblicher und stadtgestalterischer Sicht notwendigen Anforde-
rungen an die Anlagen in einem Kriterienkatalog zusammengefasst sowie eine Checkliste für die 
Standortsuche der Trinkbrunnen im Stadtgebiet erarbeitet (siehe Anlage 1). Mit der Umsetzung die-
ses Konzepts können alle neun Stadtbezirke von der Errichtung der insgesamt zwölf weiteren Trink-
brunnen profitieren.  
Zur dauerhaften Installation von Trinkbrunnen sind Kosten für die einmalige Investition der Errichtung

4 
der Anlagen (Kosten für den Trinkbrunnen inkl. technische Verrohrung sowie Bau und Anschluss inkl. 
Abwasserentsorgung und Rückbau) sowie für deren laufenden Betrieb (Kosten für Betrieb, öffentliche 
Abgaben, Instandhaltung einschließlich der notwendigen Trinkwasseruntersuchungen und Einlage-
rung in den Wintermonaten einschließlich erforderlicher Planungen sowie notwendigen Instandset-
zungen (Reparaturen)) zu kalkulieren. Mit dem Dienstleistungsvertrag „Trinkbrunnen für Köln“ zwi-
schen der Stadt Köln und der RheinEnergie AG (siehe Anlage 2) wird die RheinEnergie mit der Instal-
lation und dem Betrieb von zwölf Trinkbrunnen beauftragt. Die RheinEnergie wird Eigentümer und 
Betreiber der Anlagen.  
Die Stadt Köln erstattet die gesamten entstehenden Kosten als jährliche Kostenpauschale über die 
Laufzeit von 17 Jahren. Unter Berücksichtigung von Checkliste und Kriterienkatalog (siehe Anlage 1) 
beläuft sich diese jährliche Kostenpauschale für einen Trinkbrunnen wie folgt: 
- 12.827,00 € brutto im Fall der Entwässerung über eine Rigole (in Grünanlagen) 
- 14.111,00 € brutto bei Anschluss an die Kanalentwässerung  
 
In diesem jährlichen Pauschalbetrag sind die Erstattung der Investitionsausgaben, Kapitalverzinsung 
und Betriebskosten enthalten. 
Die jährlichen Kosten für zwölf Trinkwasserbrunnen betragen entsprechend im Mittelwert 161.628 € 
(wenn man von gleich vielen Brunnen in Grünräumen und städtischen Räumen ausgeht) zzgl. der 
Betriebskostensteigerung laut Preisgleitklausel auf der Basis der Personalkostenentwicklung.  
 
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 08.10.2018 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 
2019 unter dem Haushaltsvermerk Freigabe durch Fach- und Finanzausschuss Mittel in Höhe von 
253.000 € für die Errichtung von Trinkwasserbrunnen im Teilergebnisplan 1301 Öffentliches Grün, 
Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienst-
leistungen, in den Haushaltsplan eingestellt, die der Mittelfreigabe durch den Finanzausschuss bedür-
fen.   
 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Bei einem regulären Gremiendurchlauf und dem damit verbundenen frühestmöglichen Ratsbeschluss 
im April 2019 wäre mit einer Errichtung von Trinkbrunnen in der Brunnensaison 2019 nicht mehr zu 
rechnen. Durch die Beschleunigung der Vorlage mit einem Ratsbeschluss am 14.02. könnte mit den 
Planungsleistungen noch im Frühsommer begonnen werden, sodass die Kölnerinnen und Kölner im 
Spätsommer 2019 von frei zugänglichen Trinkwasserstellen im öffentlichen Raum profitieren könnten. 
Der reguläre Vorlauf für die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 13.12.2018 bzw. für den 
Ausschuss für Umwelt und Grün am 17.12.2018 konnte nicht mehr fristgerecht eingehalten werden, 
da bei dieser Vorlage das verwaltungsinterne Verfahren sehr umfangreich war. 
 
 
Anlagen  
Anlage 1 Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln“ 
Anlage 2 Vertrag „Trinkbrunnen für Köln“

Anlage 11, Auszug aus der BV 5 vom 31.01.2019

1956 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Herr Rupsch 
Telefon:  (0221) 221-95313  
Fax       :  (0221) 221-95447 
E-Mail:  guido.rupsch@stadt-koeln.de 
Datum: 06.02.2019 
Auszug 
aus der Niederschrift der 35. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes  
vom 31.01.2019  
öffentlich 
9.2.3 Trinkbrunnen für Köln 
3100/2018 
Herr Baumann befürwortet als Standort für den Stadtbezirk Nippes den Lohsepark. 
Ferner führt er aus, dass nicht vier Brunnen in die Innenstadt müssten und hält an-
hand der festgelegten Kriterien den Kriegerplatz in Longerich als prädestiniert für 
einen weiteren Trinkbrunnen im Bezirk. 
 
Herr Schmitz stimmt dem zu, möchte aber, dass der Lohsepark die Priorität 1 und 
der Kriegerplatz die Priorität 2 bekommt. 
 
Damit ist Herr Baumann einverstanden. 
 
Beschluss: 
Anschließend empfiehlt die Bezirksvertretung dem Rat, wie folgt zu beschließen: 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln"“ 
(Anlage 1) umzusetzen. 
Gleichzeitig beschließt der Rat - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushalts-
satzung 2019 - die Freigabe der im HPL 2019, Teilergebnisplan 1301 - Öffentli-
ches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplanzeile 13 - 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagten zahlungswirksa-
men Aufwandsermächtigung in Höhe von 253.000 €. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der RheinEnergie AG den Vertrag über die 
Erbringung der Dienstleistung „Trinkbrunnen für Köln“ abzuschließen. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, 
nach Ablauf von drei Jahren einen Evaluationsbericht mit einer Empfehlung zur 
weiteren Entwicklung des Projekts vorzulegen. 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, als Standorte für den Trinkwasserbrunnen im 
Stadtbezirk Nippes den Lohsepark und den Kriegerplatz festzulegen, wobei der

Brunnen im Lohsepark die Priorität 1 hat. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig beschlossen.

Beratungsverlauf (15)

13.12.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
17.12.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
21.01.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.01.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
24.01.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
24.01.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.01.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
31.01.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
31.01.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.02.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
05.02.2019 Gesundheitsausschuss
TOP 5.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.02.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.02.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2019 Finanzausschuss
TOP 10.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.02.2019 Rat
TOP 10.25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Bahnhofstraße
  • Maternusplatz
  • Wiener Platz
  • Kriegerplatz
  • Schanzenstraße
  • Am Rheinufer

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Details

Aktenzeichen
3100/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.02.2019
Erstellt
18.09.2018 12:16