3100/2018
Trinkbrunnen für Köln
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Anlage 8, Auszug Beschlussprotokoll BV 4 vom 28.01.2019
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 29.01.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 37. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 28.01.2019 öffentlich 10.5 Trinkbrunnen für Köln 3100/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, folgenden geän- derten Beschluss zu fassen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln"“ (Anlage 1) umzusetzen. Gleichzeitig beschließt der Rat - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haus- haltssatzung 2019 - die Freigabe der im HPL 2019, Teilergebnisplan 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplan- zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagten zah- lungswirksamen Aufwandsermächtigung in Höhe von 253.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der RheinEnergie AG den Vertrag über die Erbringung der Dienstleistung „Trinkbrunnen für Köln“ abzuschließen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, nach Ablauf von drei Jahren einen Evaluationsbericht mit einer Empfehlung zur weiteren Entwicklung des Projekts vorzulegen. 4. Der Standort für den Trinkwasserbrunnen im Stadtbezirk Ehrenfeld soll im Bereich des Takufeldes in der Nähe des Sportplatzes Richtung Sub- belrather Straße liegen. Der genaue Standort soll noch mit der Bezirks- vertretung abgestimmt und von dieser festgelegt werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 14, Auszug Finanzausschuss 11.02.19
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Anlage 14 Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 12.02.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 11.02.2019 öffentlich 10.6 Trinkbrunnen für Köln 3100/2018 Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden geänderten Beschlussvorschlages in der Fassung des Ausschusses für Umwelt und Grün: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln"“ (Anlage 1) umzusetzen. Der Auftrag erfolgt mit den Maßgaben: a. den Evaluationszeitraum auf 1 Jahr zu verkürzen und b. die Standortvorschläge der Bezirksvertretungen zu berücksichtigen. Gleichzeitig beschließt der Rat - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haus- haltssatzung 2019 - die Freigabe der im HPL 2019, Teilergebnisplan 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplan- zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagten zah- lungswirksamen Aufwandsermächtigung in Höhe von 253.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der RheinEnergie AG den Vertrag über die Erbringung der Dienstleistung „Trinkbrunnen für Köln“ abzuschließen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, nach Ablauf von einem Jahr einen Evaluationsbericht mit einer Empfehlung zur weiteren Entwicklung des Projekts vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 6, Auszug BV 7 vom 22.01.2019
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Frau Radke Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) 221-97320 E-Mail: monika.radke@stadt-koeln.de Datum: 24.01.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der B ezirksvertretung Porz vom 22.01.2019 öffentlich 7.3 Trinkbrunnen für Köln 3100/2018 Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln"“ (Anlage 1) umzusetzen. Gleichzeitig beschließt der Rat - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Hau s- haltssatzung 2019 - die Freigabe der im HPL 2019, Teilergebnisplan 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplan- zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagten zah- lungswirksamen Aufwandsermächtigung in Höhe von 253.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der RheinEnergie AG den Vertrag über die Erbringung der Dienstleistung „Trinkbrunnen für Köln“ abzuschließen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, nach Ablauf von drei Jahren einen Evaluationsbericht mit einer Empfehlung zur weiteren Entwicklung des Projekts vorzulegen. 4. Der Rat beauftragt die Verw altung, den Standort für den Trinkw asserbrunnen im Stadtbezirk Porz in der Bahnhofstraße in Porz-Mitte neben dem Kugel- brunnen festzulegen. Abstimmungsergebnis: Mit Ergänzung empfohlen. Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Frau Radke Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) 221-97320 E-Mail: monika.radke@stadt-koeln.de Datum: 24.01.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 22.01.2019 öffentlich 7.3.1 Änderungsantrag der Fraktionen CDU und Grüne sowie von Frau Bas- tian (FDP) zu TOP 7.3 - Trinkbrunnen AN/0106/2019 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, …. 2. … 3. … Entwicklung des Projekts vorzulegen. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Standort für den Trinkwasserbrunnen im Stadtbezirk Porz in der Bahnhofstraße in Porz-Mitte neben dem Kugel- brunnen festzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Anlage 4 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV2 17.12.2018 3100-2018
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 18.12.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 17.12.2018 öffentlich 9.2.3 Trinkbrunnen für Köln 3100/2018 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen ist angehalten einen Standort zu benennen. Folgende Standorte werden vorgeschlagen: Rheinufer (Herr Ilg) Friedenwald – Höhe des Waldpfades (Herr Wolters) Maternusplatz (Beschluss vom 12.11.2018) Herr Homann lässt über die Standortvorschläge getrennt abstimmen. 1. Beschluss: Der Trinkbrunnen soll am Rheinufer installiert werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme des Herrn Ilg mit den Stimmen der CDU- Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen, der FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Bronisz abgelehnt. 2. Beschluss: Der Trinkbrunnen soll am Friedenswald – Höhe des Waldpfades installiert werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Bronisz mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der Stimme des Herrn Ilg abgelehnt. 3. Beschluss: Der Trinkbrunnen soll am Maternusplatz installiert werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung des Herrn Ilg zugestimmt. Herr Homann verkündet, dass der Trinkbrunnen im Stadtbezirk Rodenkirchen am Maternusplatz installiert wird. Sodann lässt Herr Homann über die ergänzte Vorlage abstimmen: 4. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Rat wie folgt ergänzt zu be- schließen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln"“ (Anlage 1) umzusetzen. Gleichzeitig beschließt der Rat - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haus- haltssatzung 2019 - die Freigabe der im HPL 2019, Teilergebnisplan 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplan- zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagten zah- lungswirksamen Aufwandsermächtigung in Höhe von 253.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der RheinEnergie AG den Vertrag über die Erbringung der Dienstleistung „Trinkbrunnen für Köln“ abzuschließen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, nach Ablauf von drei Jahren einen Evaluationsbericht mit einer Empfehlung zur weiteren Entwicklung des Projekts vorzulegen. 4. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet den Trinkbrunnen am Maternusplatz zu installieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 13, Auszug Stadtentwicklungsausschuss vom 07.02.2019
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Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Herr Freitag Telefon: (0221) 221-23148 Fax : (0221) 221-24088 E-Mail: uwe.freitag@stadt-koeln.de Datum: 11.02.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 38. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 07.02.2019 öffentlich 6.2 Trinkbrunnen für Köln 3100/2018 Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme folgenden Be- schlusses: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln"“ (Anlage 1) umzusetzen. Der Auftrag erfolgt mit den Maßgaben: a. den Evaluationszeitraum auf 1 Jahr zu verkürzen und b. die Standortvorschläge der Bezirksvertretungen zu berücksichtigen. Gleichzeitig beschließt der Rat - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haus- haltssatzung 2019 - die Freigabe der im HPL 2019, Teilergebnisplan 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplan- zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagten zah- lungswirksamen Aufwandsermächtigung in Höhe von 253.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der RheinEnergie AG den Vertrag über die Erbringung der Dienstleistung „Trinkbrunnen für Köln“ abzuschließen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, nach Ablauf von einem Jahr einen Evaluationsbericht mit einer Empfehlung zur weiteren Entwicklung des Projekts vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 12, Auszug aus der BV 8 vom 07.02.2019
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Anlage 12 Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Herr Menne Telefon: (0221) 221-98313 Fax : (0221) 221-98347 E-Mail: dieter.menne@stadt-koeln.de Datum: 08.02.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 34. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 07.02.2019 öffentlich 8.2.1 Trinkbrunnen für Köln 3100/2018 Bezirksbürgermeister Pagano stellt den in Ziffer 3 geänderten und um die Ziffer 4 ergänzten Beschlussvorschlag zur Abstimmung: Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln"“ (Anlage 1) umzusetzen. Gleichzeitig beschließt der Rat - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushalts- satzung 2019 - die Freigabe der im HPL 2019, Teilergebnisplan 1301 - Öffentli- ches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagten zahlungswirksa- men Aufwandsermächtigung in Höhe von 253.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der RheinEnergie AG den Vertrag über die Erbringung der Dienstleistung „Trinkbrunnen für Köln“ abzuschließen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, nach Ablauf von einem Jahr einen Evaluationsbericht mit einer Empfehlung zur weiteren Entwicklung des Projekts vorzulegen. 4. Der Rat beschließt, dass der Trinkbrunnen im Stadtbezirk Kalk im südw estlichen Bereich des Bürgerparks in Köln-Kalk errichtet w ird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE. zugestimmt.
Anlage 9, Auszug Beschlussprotokoll AUG TOP 4.1.1 Trinkbrunnen
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Geschäftsführung Ausschuss für Umwelt und Grün Frau Bültge-Oswald Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: barbara.bueltge-oswald@stadt -koeln.de Datum: 01.02.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschuss es Umwelt und Grün vom 31.01.2019 öffentlich 4.1.1 Trinkbrunnen für Köln 2. Durchgang 3100/2018 geänderter Beschluss: Der Ausschuss Umw elt und Grün empfiehlt dem Rat, w ie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln"“ (Anlage 1) umzusetzen. Der Auftrag erfolgt mit den Maßgaben: a. den Evaluationszeitraum auf 1 Jahr zu verkürzen und b. die Standortvorschläge der Bezirksvertretungen zu berücksichtigen. Gleichzeitig beschließt der Rat - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haus- haltssatzung 2019 - die Freigabe der im HPL 2019, Teilergebnisplan 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplan- zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagten zah- lungswirksamen Aufwandsermächtigung in Höhe von 253.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der RheinEnergie AG den Vertrag über die Erbringung der Dienstleistung „Trinkbrunnen für Köln“ abzuschließen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, nach Ablauf von einem Jahr einen Evaluationsbericht mit einer Empfehlung zur weiteren Entwicklung des Projekts vorzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 7, Auszug Beschlussprotokoll BV6 vom 24.01.2019
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Frau Büscher-Kallen Telefon: (0221) 221-96313 Fax : (0221) 221-96400 E-Mail: anja.buescher-kallen@stadt-koeln.de Datum: 25.01.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 42. Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 24.01.2019 öffentlich 9.2.2 Trinkbrunnen für Köln 3100/2018 Geänderter Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln"“ (Anlage 1) umzusetzen. Gleichzeitig beschließt der Rat - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haus- haltssatzung 2019 - die Freigabe der im HPL 2019, Teilergebnisplan 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplan- zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagten zah- lungswirksamen Aufwandsermächtigung in Höhe von 253.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der RheinEnergie AG den Vertrag über die Erbringung der Dienstleistung „Trinkbrunnen für Köln“ abzuschließen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, nach Ablauf von drei Jahren einen Evaluationsbericht mit einer Empfehlung zur weiteren Entwicklung des Projekts vorzulegen. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltu ng, den Standort für den Trinkwasser- brunnen im Stadtbezirk Chorweiler an der Sportanlage Nähe Merianstra- ße festzulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen bei Abwesenheit von Herrn Brandau und Herrn Wefelmeier (SPD)
Anlage 3 Bürgeranregung Trinkbrunnen mit Vernebelungsanlage
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An die Bezirksvertretung 1 der Stadt Köln U ggfls auch Rat der Stadt Köln, falls wegen der grundsätzlichen i Bedeutung zuständig Frau Oberbürgermeisterin 10.12.2018 Ü Beschwerdeausschuss / Stadtentwicklungsausschuss DO) Herrn Bezirksbürgermeister U Leiter Bürgeramt OD SPP, Grüne, CDU, FDP ©) BV 1 Innenstadt (/ Deutz) O Presse (Köln), „Bürgerantrag“, Anregungen und Beschwerden nach $14 Hauptsatzung (824 GO) hier: Vernebelungsanlage für Trinkwasserspender Hiermit mache ich gemäß $ 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln und & 24 der Gemeindeordnung NRW folgende Anregung: Die Verwaltung möge prüfen, inwieweit die geplanten Trinkwasserspender durch Wassernebelungsanlagen ergänzt werden können, insbesondere an stark frequentierten Standorten, z.B. Dom, Rheinufer Begründung In Zeiten steigender Temperaturen und belastender Hitzetage sind Anlagen zur Abkühlung hilfreich. Sie können sogar gesundheitlich sinnvoll sein. In Wien habe ich 2016 Trinkwassersäulen mit Wasserverneblung gesehen und benutzt. Sie wurden in der Hitze auf Knopfdruck auch von vielen Touristen gerne benutzt. Die Anlagen scheinen mobil zu sein und einfach aufzustellen. Lt. Internet sind die Brunnen 3 m hoch und kosten 9.000 € netto https://wievi1.orf.at/stories/266513 Zumindest ein Versuch sollte durchgeführt werden.
Anlage1 - Zwölf Trinkbrunnen für Köln
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ZWÖLF TRINKBRUNNEN FÜR KÖLN Konzept • Hintergund • Standortkonzept • Kriterienkatalog Rahmenbedingungen • Checkliste Standorte Stand: September 2018, Verfasser: Stadt Köln, Dez. VI, Stadtraummanagement Vorteile Trinkbrunnen können die Aufenthaltsqualität erhöhen, das Stadtbild bereichern und die Bedeutung des wichtigsten Lebensmittels Wasser in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger bringen und so einen wichtigen Gesundheitsbeitrag leisten. aktuelle Situation Die Verwaltung wurde mit dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 20.09.2016 beauftragt, in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie einen Vorschlag zur stufenweisen Realisierung von Trinkbrunnen für die Kölner Innenstadt zu erarbeiten. Stadtverwaltung und RheinEnergie haben sich daraufhin zum Ziel gesetzt, das Thema nicht nur für die Innenstadt, sondern gesamtstädtisch und dezernatsübergreifend zu betrachten. Gemeinsames Ziel war es – auch unter Einbeziehung der positiven Erfahrungswerte von zwei „Pilottrinkbrunnen“ im Blücherpark sowie im Skaterpark am Rheinauhafen - ein ganzheitliches Konzept für die Gesamtstadt vorzustellen. In einem fachamtübergreifenden Workshopverfahren (Federführung DezVI – Stadtraummanagement) wurden ein Kriterienkatalog für alle Rahmenbedingungen sowie eine Checkliste für die Standortsuche der Trinkbrunnen im Stadtgebiet erarbeitet. Mit der Umsetzung dieses Konzepts können alle neun Stadtbezirke von der Errichtung der insgesamt zwölf weiteren Trinkbrunnen profitieren. ZWÖLF TRINKBRUNNEN FÜR KÖLN Hintergrund Sport-/ Bewegungsräume Grünräume Städtische Plätze/ Veedelsplätze Bildungs- landschaften Mögliche thematische Standorte: A B C D Jede Bezirksvertretung kann einen Trinkbrunnen-Standort aus einem der vier thematischen Standortmöglichkeiten vorschlagen. Anhand der Checkliste (Seite 5) kann beurteilt werden, ob der Standort geeignet ist. Im Bezirk Innenstadt sollen alle vier Themenbereiche abgedeckt werden. Hier können aufgrund der hohen Nutzerfrequenzen vier Anlagen errichtet werden. ZWÖLF TRINKBRUNNEN FÜR KÖLN Standortkonzept ZWÖLF TRINKBRUNNEN FÜR KÖLN Kriterienkatalog Rahmenbedingungen HYGIENE • Materialauswahl gemäß der Trinkwasserverordnung • Monatliche Beprobung (inkl. bei Inbetriebnahme) • Mikrobiologische Untersuchung (Koloniezahlen 22 °C und 36 °C, Coliforme Bakterien, E. coli, Pseudomonas aeruginosa) • Überwachung durch das Gesundheitsamt (§ 18 Abs. 1 Satz 1 TrinkwV) • Anzeigepflicht (§ 13 Abs. 2 Nr. 5 TrinkwV ) • Dauerläufer, keine Mechanik oder Elektronik • Vermeidung von Stagnation • Sichtbarer Hinweis „Trinkwasser“ • „hygienische Gestaltung“: Vermeidung von Verkeimungsquellen, insb. am Auslass (Abflammbarkeit muss gewährleistet sein) BETRIEB • Möglichkeit zur einfachen Demontage bzw. zur Sicherung der Winterfestigkeit • Bereithaltung von geeigneten Lagerflächen für die Wintermonate • Gewährleistung der Zugänglichkeit des Brunnens mit Fahrzeugen (bis 3,5t) • Regelmäßige Säuberung und Inspektion • Führung eines Betriebshandbuches (Inbetriebnahme, Instandhaltung, Auf- und Abbau, Außer- und Wiederinbetriebnahme) • Entwässerung des Trinkbrunnens über Versickerung (Rigole) oder über die Einleitung in ein Gewässer oder in den Abwasserkanal • Anschluss an ständig durchflossene Unter- oder Mittelverteilung (Richtwert: • Rohrdurchmesser ≤ DN300), nicht an Transportleitung, Länge der Anschlussleitung ≤ 10-15m, bei ≤ Da 40. • Einzelabsperrmöglichkeit (zugänglich für Service) • Direkte und gezielte Ableitung ohne Auffangschale (inkl. Spritzschutz) GESTALTUNG • geringer Reinigungsaufwand, glatte Oberflächen, keine Verstopfungsmöglichkeiten • ausreichende Höhe (außerhalb der Reichweite von Hunden) • Einsatz vandalismusresistenter Materialien • Diebstahlsichere Konstruktion • Geringes Verletzungsrisiko (Spaltmaß zwischen Auslauf und Ablaufschale mindestens 25 cm) • Gestalterische Einheitlichkeit (Ausnahmen an besonderen Standorten), 1 Modell, ggf. mit klei nen Varianten • Reduzierte Gestaltung (gemäß Gestaltungshandbuch Köln) • Frostfreies Fundament (max. 80cm) • Baumwurzeln/Leitungen berücksichtigen • Standort möglichst nicht unter Bäumen (Moos, Laub, Vögel) • Barrierefreie Zugänglich-/Nutzbarkeit ZWÖLF TRINKBRUNNEN FÜR KÖLN Checkliste Standorte BEDARF Befindet sich der betrachtete Standort in einem Bereich mit einem potenziellen Bedarf an Trinkwasser? A nahe eines öffentlichen Sport-/Bewegungsraums B in einer stark frequentierten Grünanlage C an einem dichten urbanen Ort (Stadt-/ Veedels platz) mit einem hohen Nutzerpotenzial D in einer Bildunglandschaft ANSCHLÜSSE Steht an dem Standort in unmittelbarer Nähe (max. 10 Meter) eine regelmäßig durchflossene Trinkwasserleitung zur Verfü- gung, an die der Brunnen angeschlossen werden kann? Kann an dem Standort eine Entwässerung des Trinkbrunnens über Versickerung oder über die Einleitung in ein Gewässer oder den Abwasserkanal gewährleistet werden? STADTGESTALTUNG Kann der öffentliche Raum aus stadtgestalterischer Sicht ein weiteres Stadtraumelement aufnehmen? Kann durch den Trinkbrunnen ein Beitrag zur Aufenthaltsquali- tät an dem Standort geleistet werden? Besteht die Möglichkeit, die Errichtung des Trinkbrunnens mit vor Ort geplanten Umgestaltungsmaßnahmen zu verknüpfen? (Synergien) RESTRIKTIONEN Bestehen an dem Standort keine boden- oder hochwasser- schutz- rechtlichen Restriktionen? Befindet sich der Standort nicht in der Nähe eines Kinderspiel- platzes?
Anlage 5 Vorabauszug BV 9 vom 21.01.2019
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Anlage 5 Geschäftsführung Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Frau Düx Telefon: (0221) 221-99322 Fax : (0221) 221-99412 E-Mail: Claudia.Duex@STADT-KOELN.DE Datum: 22.01.2019 Auszug aus dem Beschlussprotoko ll der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim vom 21.01.2019 öffentlich 9.2.1 Trinkbrunnen für Köln 3100/2018 Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu be- schließen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln"“ (Anlage 1) umzusetzen. Gleichzeitig beschließt der Rat - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssat- zung 2019 - die Freigabe der im HPL 2019, Teilergebnisplan 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplanzeile 13 - Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagten zahlungswirksamen Auf- wandsermächtigung in Höhe von 253.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der RheinEnergie AG den Vertrag über die Erbringung der Dienstleistung „Trinkbrunnen für Köln“ abzuschließen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, nach Ablauf von drei Jahren einen Evaluationsbericht mit einer Empfehlung zur weite- ren Entwicklung des Projekts vorzulegen. Ergänzung des Beschlusses: Der bereits auf dem Wiener Platz vorhandene Trinkwasserbrunnen, der seit Jahren nicht mehr in Betrieb ist, soll mit baulichen Veränderungen wieder in Betrieb genom- men werden. Diese Inbetriebnahme soll jedoch nicht auf das Kontingent an mögli- chen Trinkbrunnen im Stadtbezirk Mülheim angerechnet werden. Die Bezirksvertretung Mülheim schlägt als Standort des Trinkwasserbrunnens im Stadtbezirk Mülheim den Mülheimer Stadtgarten (Südseite) vor. Der dortige konkrete Standort wird nach einem Ortstermin festgelegt. Bei größeren Bauvorhaben - auch schon bei den Vorhaben Schanzenstr. und Mül- heim Süd - soll zukünftig die Installation eines Trinkbrunnens mit berücksichtigt wer- den. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen:
Anlage10, Auszug aus der BV 3 vom 04.02.2019
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221 93313 Fax : (0221) E-Mail: steffen.wagener1@stadt-koeln.de Datum: 05.02.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 04.02.2019 öffentlich 9.2.2 Trinkbrunnen für Köln 3100/2018 geänderter Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln"“ (Anlage 1) umzusetzen. Gleichzeitig beschließt der Rat - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haus- haltssatzung 2019 - die Freigabe der im HPL 2019, Teilergebnisplan 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplan- zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagten za h- lungswirksamen Aufwandsermächtigung in Höhe von 253.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der RheinEnergie AG den Vertrag über die Erbringung der Dienstleistung „Trinkbrunnen für Köln“ abzuschließen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, nach Ablauf von drei Jahren einen Evaluationsbericht mit einer Empfehlung zur weiteren Entwicklung des Projekts vorzulegen. 4. Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt den Trinkbrunnen im Stadt- bezirk auf den Vorwiesen des Rhein-Energie Stadions auf dem Oskar- Rehfeld Weg zu installieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen: Nicht anwesend: Frau Führer (CDU), Herr Kaspar (FDP), Frau Albat (SPD)
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/VI Vorlagen-Nummer 3100/2018 Freigabedatum 07.12.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Trinkbrunnen für Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 13.12.2018 Ausschuss für Umwelt und Grün 17.12.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.12.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 21.01.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz) 22.01.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.01.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 24.01.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.01.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.01.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.02.2019 Gesundheitsausschuss 05.02.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.02.2019 Stadtentwicklungsausschuss 07.02.2019 Finanzausschuss 11.02.2019 Rat 14.02.2019 2 Beschluss: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln"“ (Anlage 1) um- zusetzen. Gleichzeitig beschließt der Rat - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2019 - die Freigabe der im HPL 2019, Teilergebnisplan 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forst- wirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistun- gen veranschlagten zahlungswirksamen Aufwandsermächtigung in Höhe von 253.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der RheinEnergie AG den Vertrag über die Erbringung der Dienstleistung „Trinkbrunnen für Köln“ abzuschließen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, nach Ablauf von drei Jahren einen Evaluationsbericht mit einer Empfehlung zur weiteren Entwicklung des Pro- jekts vorzulegen. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 161.627 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2020 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 161.628 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Die Aufstellung von Trinkbrunnen erhöht die Aufenthaltsqualität, bereichert das Stadtbild, bringt die Bedeutung des wichtigsten Lebensmittels Trinkwasser in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bür- ger und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Stadtraumgestaltung und Aufenthaltsqualität. Die Verwaltung wurde mit dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 15.09.2016 beauf- tragt, in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie einen Vorschlag zur Realisierung von Trinkbrunnen im öffentlichen Raum zu erarbeiten. Dies erfolgte parallel zu einem Pilotvorhaben der RheinEnergie, das an zwei Standorten auf Anregung einer Bürgereingabe durch Schüler der Gesamtschule Holwei- de entwickelt worden ist. Die RheinEnergie hat dazu einen Evaluationsbericht vorgelegt. Stadtverwaltung und RheinEnergie haben sich zum Ziel gesetzt, das Thema nicht nur für die Innen- stadt, sondern gesamtstädtisch dezernatsübergreifend zu betrachten. Gemeinsames Ziel war es – auch unter Einbeziehung der positiven Erfahrungswerte der beiden oben genannten „Pilottrinkbrun- nen“- ein ganzheitliches Konzept für alle Stadtbezirke vorzustellen. Am 17.10.2017 fand in Federführung des Dezernats VI – Stadtraummanagement - ein fachäm- terübergreifender Workshop „Trinkbrunnen für Köln“ statt, an dem die folgenden Ämter und Institutio- nen beteiligt waren: Stadtraummanagement (VI-6), RheinEnergie AG, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (67), Stadtplanungsamt (61), Gebäudewirtschaft (26), Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB), Gesund- heitsamt (53) sowie Umweltamt (57). Hier wurden die aus hygienischer, betrieblicher und stadtgestalterischer Sicht notwendigen Anforde- rungen an die Anlagen in einem Kriterienkatalog zusammengefasst sowie eine Checkliste für die Standortsuche der Trinkbrunnen im Stadtgebiet erarbeitet (siehe Anlage 1). Mit der Umsetzung die- ses Konzepts können alle neun Stadtbezirke von der Errichtung der insgesamt zwölf weiteren Trink- brunnen profitieren. Zur dauerhaften Installation von Trinkbrunnen sind Kosten für die einmalige Investition der Errichtung 4 der Anlagen (Kosten für den Trinkbrunnen inkl. technische Verrohrung sowie Bau und Anschluss inkl. Abwasserentsorgung und Rückbau) sowie für deren laufenden Betrieb (Kosten für Betrieb, öffentliche Abgaben, Instandhaltung einschließlich der notwendigen Trinkwasseruntersuchungen und Einlage- rung in den Wintermonaten einschließlich erforderlicher Planungen sowie notwendigen Instandset- zungen (Reparaturen)) zu kalkulieren. Mit dem Dienstleistungsvertrag „Trinkbrunnen für Köln“ zwi- schen der Stadt Köln und der RheinEnergie AG (siehe Anlage 2) wird die RheinEnergie mit der Instal- lation und dem Betrieb von zwölf Trinkbrunnen beauftragt. Die RheinEnergie wird Eigentümer und Betreiber der Anlagen. Die Stadt Köln erstattet die gesamten entstehenden Kosten als jährliche Kostenpauschale über die Laufzeit von 17 Jahren. Unter Berücksichtigung von Checkliste und Kriterienkatalog (siehe Anlage 1) beläuft sich diese jährliche Kostenpauschale für einen Trinkbrunnen wie folgt: - 12.827,00 € brutto im Fall der Entwässerung über eine Rigole (in Grünanlagen) - 14.111,00 € brutto bei Anschluss an die Kanalentwässerung In diesem jährlichen Pauschalbetrag sind die Erstattung der Investitionsausgaben, Kapitalverzinsung und Betriebskosten enthalten. Die jährlichen Kosten für zwölf Trinkwasserbrunnen betragen entsprechend im Mittelwert 161.628 € (wenn man von gleich vielen Brunnen in Grünräumen und städtischen Räumen ausgeht) zzgl. der Betriebskostensteigerung laut Preisgleitklausel auf der Basis der Personalkostenentwicklung. Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 08.10.2018 im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2019 unter dem Haushaltsvermerk Freigabe durch Fach- und Finanzausschuss Mittel in Höhe von 253.000 € für die Errichtung von Trinkwasserbrunnen im Teilergebnisplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienst- leistungen, in den Haushaltsplan eingestellt, die der Mittelfreigabe durch den Finanzausschuss bedür- fen. Begründung für die Dringlichkeit: Bei einem regulären Gremiendurchlauf und dem damit verbundenen frühestmöglichen Ratsbeschluss im April 2019 wäre mit einer Errichtung von Trinkbrunnen in der Brunnensaison 2019 nicht mehr zu rechnen. Durch die Beschleunigung der Vorlage mit einem Ratsbeschluss am 14.02. könnte mit den Planungsleistungen noch im Frühsommer begonnen werden, sodass die Kölnerinnen und Kölner im Spätsommer 2019 von frei zugänglichen Trinkwasserstellen im öffentlichen Raum profitieren könnten. Der reguläre Vorlauf für die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 13.12.2018 bzw. für den Ausschuss für Umwelt und Grün am 17.12.2018 konnte nicht mehr fristgerecht eingehalten werden, da bei dieser Vorlage das verwaltungsinterne Verfahren sehr umfangreich war. Anlagen Anlage 1 Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln“ Anlage 2 Vertrag „Trinkbrunnen für Köln“
Anlage 11, Auszug aus der BV 5 vom 31.01.2019
1956 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax : (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 06.02.2019 Auszug aus der Niederschrift der 35. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 31.01.2019 öffentlich 9.2.3 Trinkbrunnen für Köln 3100/2018 Herr Baumann befürwortet als Standort für den Stadtbezirk Nippes den Lohsepark. Ferner führt er aus, dass nicht vier Brunnen in die Innenstadt müssten und hält an- hand der festgelegten Kriterien den Kriegerplatz in Longerich als prädestiniert für einen weiteren Trinkbrunnen im Bezirk. Herr Schmitz stimmt dem zu, möchte aber, dass der Lohsepark die Priorität 1 und der Kriegerplatz die Priorität 2 bekommt. Damit ist Herr Baumann einverstanden. Beschluss: Anschließend empfiehlt die Bezirksvertretung dem Rat, wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Konzept „Zwölf Trinkbrunnen für Köln"“ (Anlage 1) umzusetzen. Gleichzeitig beschließt der Rat - vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushalts- satzung 2019 - die Freigabe der im HPL 2019, Teilergebnisplan 1301 - Öffentli- ches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen, in Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagten zahlungswirksa- men Aufwandsermächtigung in Höhe von 253.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der RheinEnergie AG den Vertrag über die Erbringung der Dienstleistung „Trinkbrunnen für Köln“ abzuschließen. 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der RheinEnergie, nach Ablauf von drei Jahren einen Evaluationsbericht mit einer Empfehlung zur weiteren Entwicklung des Projekts vorzulegen. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, als Standorte für den Trinkwasserbrunnen im Stadtbezirk Nippes den Lohsepark und den Kriegerplatz festzulegen, wobei der Brunnen im Lohsepark die Priorität 1 hat. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Beratungsverlauf (15)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Bahnhofstraße
- Maternusplatz
- Wiener Platz
- Kriegerplatz
- Schanzenstraße
- Am Rheinufer
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Details
- Aktenzeichen
- 3100/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 12.02.2019
- Erstellt
- 18.09.2018 12:16