4079/2023
Ausweitung der Bewohnerreservierung im Bewohnerparkgebiet Deutz II
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
11779 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/681/3 Vorlagen-Nummer 4079/2023 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Ausweitung der Bewohnerreservierung im Bewohnerparkgebiet Deutz II Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt die Aufteilung des Parkraums im Bewohnerpark- gebiet Deutz II wie in Anlage 3 und der Beschlussvorlage dargelegt. Alternative: Die Bezirksvertretung verwirft die Beschlussvorlage der Verwaltung und bekräftigt ihren am 21.03.2019 unter TOP 5.2.8 gefassten Beschluss „Eingeschränktes Haltverbot mit Ausnah- meregelung“ (s. Vorlagen-Nr.: AN/0244/2019). Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.04.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 22.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Durch die Ausweitung der Bewohnerreservierung im benachbarten Bewohnerparkgebiet Deutz I im September 2023 ist im Bewohnerparkgebiet Deutz II eine erhöhte Belastung durch Fremdparkende zu erwarten. Grund ist die Tatsache, dass in Deutz I Fremdparkenden deut- lich weniger legale Stellplätze zur Verfügung stehen. Daher ist eine Verdrängung dieser Park- raumnachfragenden aus dem Bewohnerparkgebiet Deutz I über die Gebietsgrenze Gotenring in das Bewohnerparkgebiet Deutz II plausibel. Um den Bewohnenden des Bewohnerparkge- bietes Deutz II die Parkplatzsuche zu erleichtern, werden viele Stellplätze ganztägig oder in den Abendstunden ausschließlich für Bewohnende mit gültigem Bewohnerparkausweis Deutz II reserviert. Parken für Bewohnende Daher wird in zahlreichen Straßen das reservierte Bewohnerparken eingeführt. Das bedeutet, dass auf diesen Stellplätzen ausschließlich Bewohnende mit gültigem Bewohnerparkausweis Deutz II parken dürfen. 3 Die anderen Kurzzeitparkplätze sind weiterhin über den roten Punkt für das Bewohnerparken für Bewohnende, aber auch für andere Verkehrsteilnehmende gegen Gebühr nutzbar. Im Ge- gensatz zur heutigen Situation (siehe Anlage 2) endet auf dem Gros dieser Stellplätze im Kernbereich des Bewohnerparkgebietes die Gebührenpflicht, statt wie heute um 23 Uhr, dann bereits um 18 Uhr. Zwischen 18 Uhr und 9 Uhr werden diese Stellplätze dann ausschließlich für Bewohnende mit gültigem Bewohnerparkausweis Deutz II reserviert (siehe Anlage 3). Wenn die Bezirksvertretung der vorgelegten Verwaltungsvorlage zustimmt, werden nach Um- setzung tagsüber etwa 46 % aller Stellplätze im Bewohnerparkgebiet Deutz II ausschließlich Bewohnenden mit Bewohnerparkausweis Deutz II zur Verfügung stehen. Nachts, d. h. ab 18 Uhr, erhöht sich der Anteil der ausschließlich für Bewohnende mit Parkausweis Deutz II reser- vierten Stellplätze auf knapp 65 % des Gesamtstellplatzaufkommens. Parken für externe Verkehrsteilnehmende In westlichen und östlichen Randlagen des Bewohnerparkgebietes stehen weiterhin Kurzzeit- parkplätze zur Verfügung, die gegen Gebühr bis 23 Uhr (Gotenring und Alemannenstraße) von Fremdparkenden genutzt werden können. Im Gebiet verteilt gibt es weitere Stellplätze, die Fremdparkende von 9 bis 18 Uhr gegen Gebühr nutzen können, bevor ab 18 Uhr die nächtliche Bewohnerreservierung greift. Im Norden des Bewohnerparkgebietes kann bei Bedarf von Nichtbewohnenden in den Park- häusern P 1 und P 2 der Lanxess Arena geparkt werden. Von dort ist der nördliche Bereich des Bewohnerparkgebietes Deutz II in wenigen Minuten zu erreichen. Stellplatzentfall Im Zuge der Stellplatzreduzierung auf der Tempelstraße im Bewohnerparkgebiet Deutz I hat die Verwaltung angekündigt, alle übrigen Straßen im Bewohnerparkgebiet auf die gesetzlich notwendige Restfahrbahnbreite von 3,05 Metern zu überprüfen. Dies hatte zur Folge, dass im Bewohnerparkgebiet Deutz I auch in der Arminius-, Benjamin- und Rupertusstraße das Par- ken bereits vor Ausweitung der Bewohnerreservierung im September 2023 aufgehoben wurde. Die Fahrbahnbreite von 3,05 Metern muss zwingend in allen Straßen gegeben sein, um die Erreichbarkeit für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten. Analog zu dieser Überprüfung wurden auch die Restfahrbahnbreiten im Bewohnerparkgebiet Deutz II überprüft. Im Ergebnis entfallen in der Theodor-Hürth-Straße im Engbereich zwischen Thusneldastraße und der Aufweitung des Querschnitts vor der Einmündung Alarichstraße 11 bewirtschaftete Stellplätze am Fahrbahnrand. Weitere 11 Stellplätze entfallen in der Suevenstraße zwischen Bruktererstraße und Marsen- straße sowie 2 Stellplätze in der Alarichstraße durch die Realisierung von Barrierefreiheit auf Gehwegen. Um die für die Barrierefreiheit notwendige Gehwegbreite von 2,0 Metern zu ge- währleisten, müssten die Stellplätze auf die Fahrbahn verlegt werden, was aber wegen des Zweirichtungsverkehrs die Unterschreitung der erforderlichen Restfahrbahnbreite zur Folge hätte. Daher entfallen diese Stellplätze ersatzlos. Durch die vorgesehene Bewohnerreservierung kann der Stellplatzverlust von 24 Stellplätzen angemessen kompensiert werden. Erschließung über Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Das Bewohnerparkgebiet ist im Westen vom Stadtbahnnetz der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) über die Haltestellen „Suevenstraße „ und „Bf Deutz/ LANXESS arena“ der Stadtbahnli- nien 3 und 4 sehr gut erschlossen, im Norden kommt zum KVB-Angebot der U-Bahnlinien 1 und 9 über die unterirdische Haltestelle „Bf Deutz/ LANXESS arena“ über den Bahnhof Köln- Messe/Deutz noch ein dicht getaktetes Angebot der Deutschen Bahn AG hinzu. 4 Ebenfalls über die Bushaltestelle „Bf Deutz/ LANXESS arena“ ist der nördliche Teil des Be- wohnerparkgebietes mit den Buslinien 153, 179 und 196 verbunden. Berücksichtigung bisheriger Beschlüsse der Bezirksvertretung Innenstadt 1. Die Bezirksvertretung Innenstadt hat in ihrer Sitzung am 21.03.2019 unter TOP 5.2.8 unter dem Titel „Eingeschränktes Haltverbot mit Ausnahmeregelung“ fol- gende Aufteilung des Parkraums im Bewohnerparkgebiet Deutz II beschlossen: 1/3 der Stellplätze wird als Ladezone mit Freigabe für Bewohnende mit Bewohnerpark- ausweis Deutz I eingerichtet. 1/3 der Stellplätze wird ab 18 Uhr aus der Bewirtschaftung genommen und für Bewoh- nende mit Bewohnerparkausweis Deutz I reserviert. 1/3 der Stellplätze wird wie bisher von 9-23 Uhr mit rotem Punkt für das Bewohnerpar- ken bewirtschaftet. Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Beschluss Zum Beschlusspunkt 1 berichtet die Verwaltung von Erfahrungen mit Ladezonen, die für Be- wohnende freigegeben sind. In der Brüderstraße im Bewohnerparkgebiet Nördlich Neumarkt (NEU) sind Ladezonen für Bewohnende mit Bewohnerparkausweis NEU freigegeben. In der Praxis führt dies dazu, dass die Ladezonen permanent belegt sind durch Bewohnende, Men- schen mit Behinderung, die ihre Fahrzeuge bis zu 3 Stunden in Ladezonen abstellen dürfen und, insbesondere durch den Stellplatzrückgang im Innenstadtbereich hervorgerufen, Hand- werkerfahrzeuge, die mit entsprechenden Ausnahmegenehmigungen während der Ausübung ihrer Tätigkeit Firmenfahrzeuge über mehrere Stunden in Ladezonen parken. Faktisch stehen diese Ladezonen nicht für die Abwicklung von Be- und Entladetätigkeiten zur Verfügung. Aus den genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, diesen Beschlusspunkt nicht umzuset- zen und stattdessen bedarfsgerecht Ladezonen einzurichten, die nicht bzw. nur in den Abend- stunden für Bewohnende freigegeben sind. Beispielhaft soll dies erläutert werden an der Ladezone Tempelstraße. Dort wurde im Nach- gang im ausgebauten Seitenstreifen eine Ladezone werktags zwischen 7 und 17 Uhr einge- richtet, die der dort ansässigen Schreinerei zur Abwicklung der Holztransporte dienen soll. Die Ladezone hat eine Länge von etwa 17 Metern und kann somit größere Lastkraftwagen auf- nehmen. Wäre diese Ladezone, wie beschlossen, für Bewohnende freigegeben, würden dort Bewohnerfahrzeuge parken mit der Folge, dass die großen Lastkraftwagen die Ladezone nicht in Anspruch nehmen könnten. Beschlusspunkt 2 wird mit dieser Beschlussvorlage umgesetzt. Der Anteil der Stellplätze mit nächtlicher Bewohnerreservierung wird auf knapp 65 % anstelle der beschlossenen 1/3 der Stellplätze ansteigen. Dieser Anteil beinhaltet auch die ganztägig für Bewohnende reservier- ten Stellplätze. Beschlusspunkt 3 wird umgesetzt, dieser Anteil dieser Stellplätze an der Gesamtzahl wird durch die Beibehaltung der Stellplätze auf dem Gotenring und in der Alemannenstraße erfüllt. 2. Die Bezirksvertretung Innenstadt hat in ihrer Sitzung am 31.10.2018 unter TOP 5.1.3 unter dem Titel „Parken in der Suevenstraße“ beschlossen, auf der nördlichen Seite der Suevenstraße (ungerade Hausnummern) das halbseitige Gehwegparken aufzuheben und stattdessen Fahrradparken anzuordnen. für mindestens 30 Fahrräder sichere Abstellmöglichkeiten (Fahrradnadeln) in der Sue- venstraße einzurichten, mit besonderer Berücksichtigung auch von mehrspurigen Fahrrädern, wie z.B. Cargobikes. Zu prüfen, inwiefern eine Einbahnstraßenregelung im Bereich Suevenstraße/ Alarich- straße und den angrenzenden Nebenstraßen zu einer dauerhaften Entschleunigung des motorisierten Verkehrs beitragen kann und das Ergebnis der Prüfung der BV In- nenstadt zur Kenntnis zu bringen. 5 Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Beschluss Beschlusspunkt 1 ist nach Umsetzung der Bewohnerreservierung erledigt. Beschlusspunkt 2 wird vom Team des Fahrradbeauftragten bedarfsgerecht eingerichtet. Beschlusspunkt 3 wurde ins Arbeitsprogramm aufgenommen. Kosten Wenn die Bezirksvertretung Innenstadt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt, entste- hen Umrüstkosten für die Anpassung der Beschilderung, Umprogrammierung der verbleiben- den Parkscheinautomaten auf geänderte Laufzeiten sowie den Abbau von 13 Parkscheinauto- maten in Höhe von etwa 22.000 €. Entsprechende Aufwandsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushalts- jahr 2024 im Teilergebnisplan des mit der Umsetzung betrauten Amtes für nachhaltige Mobili- tätsentwicklung in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Umsetzung Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im Wesentlichen durch das Amt für Verkehrsmanage- ment. Der Zeitplan für die Umsetzung befindet sich in der Abstimmung. Ein konkreter Umset- zungszeitraum orientiert sich an den verfügbaren Ressourcen im betreffenden Amt und wird entsprechend eingetaktet. Ein konkreter Zeitpunkt kann aktuell nicht genannt werden. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Durch die Reduzierung des Stellplatzangebotes für Nichtbewohnende Verkehrsteilnehmende wird der Anreiz, mit dem privaten KFZ in das Bewohnerparkgebiet Deutz II zu fahren, stark re- duziert. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer- tet werden. Anlagen 1-3
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
878 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Kleinräumige Maßnahme ohne Gesamtstadtrelevanz Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2
1978 Zeichen
Bewohnerparken Deutz II
N
Deutzer Freiheit
Siegesstraße
Karlstraße
Alsenstraße
Von -
Sandt -
Platz
Adolphstr. Adolphstr.
Arnoldsstr. Arnoldsstr
.
Lorenz- straße
Reisch-
platz
Hasertstr
.
Tempelstraße
Kasemattenstraße
Graf-
Geßler- Str
.
Constantinstraße
Deutz - Kalker Straße
Eumeniusstraße
Thusneldastraße
Alarichstraße
Suevenstraße
Markomannenstraße
Custodisstraße
W
altharistraße
Bataverstraße
Tenktererstr
.
Theodor-
Hürth- Straße
Düppelstraße
Neuhöfferstraße
Luisenstr
.
Helenenwallstraße
Schaurtestr.
Theodor-
Babilon- Str.
Langobarden-
straße
Justinianstraße
Gotenring
An der Bastion
Mathilden - straße
Helenenwallstraße
Lanxess
Arena
Stadthaus
Sp.
Pl.Alemannenstraße
Bruktererstr
.
Marsenstr
.
AlarichstraßeTotilastr
.
Gummersbacher Straße
Deutz - Kalker Straße
Reitweg
Eitorfer Straße
Teutonenstraße
Bebel-
platz
Deutzer Ring
Sporthalle
Gebrüder- Coblenz- Str.
Krkhs.
Heribertus-straßeHeribertus-straße
Willy-
Brandt-
Platz
Stadthaus
Östliche Zubringerstraße
L 124
Kurzzeitparken mit Rotem Punkt*
Parkmöglichkeiten:
Gebietsabgrenzung
Ladezonen:
(Die hierzu gültigen Zeiten
entnehmen Sie bitte den
Verkehrszeichen vor Ort)
Ladezonen zum Be- und Entladen
Parkmöglichkeiten =
die jeweiligen Bewirtschaftungszeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung vor Ort.
bis zu drei Stunden an Parkscheinautomaten mit Rotem Punkt*,
Kurzzeitparken =
Parkmöglichkeiten für Personen ohne Bewohnerparkausweis
gegen Gebühr zu den genannten Zeiten.
Parkscheinautomaten zwei Stunden
In der Constantinstraße beträgt die Höchstparkdauer an den
*An Parkscheinautomaten mit städtischem “Roten Punkt” (Deutz II) dürfen Personen mit gültigem Bewohner-
parkausweis (Deutz II) rund um die Uhr gebührenfrei parken.
Stadt KölnStadt KölnAmt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
Stadt Köln
Ladezone/ reserviertes Bewohnerparken
Legende:
Anlage 2
aktuelle Regelung März 2024
Anlage 3
2371 Zeichen
Bewohnerparken Deutz IIBewohnerparken Deutz II
Parkmöglichkeiten:
Gebietsabgrenzung Ladezonen:
(Die hierzu gültigen Zeiten entnehmen
Sie bitte den Verkehrszeichen vor Ort)
Ladezonen zum Be- und Entladen
Parkmöglichkeiten =
die jeweiligen Bewirtschaftungszeiten entnehmen Sie bitte der Beschilderung vor Ort.
bis zu drei Stunden an Parkscheinautomaten mit Rotem Punkt*,
Kurzzeitparken =
Parkmöglichkeiten für Personen ohne Bewohnerparkausweis
gegen Gebühr zu den genannten Zeiten.
Parkscheinautomaten zwei Stunden
In der Constantinstraße beträgt die Höchstparkdauer an den
*An Parkscheinautomaten mit städtischem “Roten Punkt” (Deutz II) dürfen Personen mit gültigem Bewohner-
parkausweis (Deutz II) rund um die Uhr gebührenfrei parken.
Stadt KölnStadt KölnAmt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung
Stadt Köln
Kurzzeitparken mit Rotem Punkt* Mo bis Sa 9-21h
Kurzzeitparken m. R. P.* Mo bis Sa 9-18h /
reserviertes Bewohnerparken 18-9h
reserviertes Bewohnerparken
Kurzzeitparken mit Rotem Punkt* Mo bis So 9-23h
X X X Entfall Stellpl. 3,05m o. Gehweg < 2,00m
X X X Verlagerung Parken auf die Fahrbahn
Ladezone/ Freigabe für Bewohnende zu bestimmten Zeiten
N
Deutzer Freiheit
Siegesstraße
Karlstraße
Alsenstraße
Von -
Sandt -
Platz
Adolphstr. Adolphstr.
Arnoldsstr. Arnoldsstr
.
Lorenz- straße
Reisch-
platz
Hasertstr
.
Tempelstraße
Kasemattenstraße
Graf-
Geßler- Str
.
Constantinstraße
Deutz - Kalker Straße
Eumeniusstraße
Thusneldastraße
Alarichstraße
Suevenstraße
Markomannenstraße
Custodisstraße
W
altharistraße
Bataverstraße
Tenktererstr
.
Theodor-
Hürth- Straße
Düppelstraße
Neuhöfferstraße
Luisenstr
.
Helenenwallstraße
Schaurtestr.
Theodor-
Babilon- Str.
Langobarden-
straße
Justinianstraße
Gotenring
An der Bastion
Mathilden - straße
Helenenwallstraße
Lanxess
Arena
Stadthaus
Sp.
Pl.Alemannenstraße
Bruktererstr
.
Marsenstr
.
AlarichstraßeTotilastr
.
Gummersbacher Straße
Deutz - Kalker Straße
Reitweg
Eitorfer Straße
Teutonenstraße
Bebel-
platz
Deutzer Ring
Sporthalle
Gebrüder- Coblenz- Str.
Krkhs.
Heribertus-straßeHeribertus-straße
Willy-
Brandt-
Platz
Stadthaus
Östliche Zubringerstraße
L 124
X X X X X X X
X X X X X X X X X
X X X
X X
X X
Anlage 3
nach Ausweitung Bewohnerreservierung
Legende:
X X X X X
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4079/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 16.04.2024
- Erstellt
- 13.12.2023 09:39