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3070/2024

Bürgereingabe gemäß § 24 GO, betr.: „Satzung für den Erhalt des Belgischen Viertels“ Aktenzeichen 86/24 B

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 22.11.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 20.03.2025, TOP 4.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 - Bürgereingabe nach § 24 GO– „Satzung für den Erhalt des Belgischen Viertels“ (anonymisiert)

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5788 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3070/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gemäß § 24 GO, betr.: „Satzung für den Erhalt des Belgischen Viertels„ 
Aktenzeichen 86/24 B  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung dankt den Petenten für ihre Eingabe. Sie schließt sich der Verwaltungs-
meinung an, die Anregung nicht umzusetzen. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Wohn- und Lebensqualität des Belgischen Viertels rund um den Brüsseler Platz beschäf-
tigt seit vielen Jahren Anwohner, Gewerbetreibende, Politik, Verwaltung und auch die Ge-
richte. 
 
2009 wurde ein moderierter Dialog mit den verschiedenen Konfliktparteien und Interessen-
gruppen am Brüsseler Platz sowie Vertretern der Ordnungsbehörden und sonstigen Akteuren 
ins Leben gerufen. Dabei wurden gemeinsam Maßnahmen und Handlungsansätze entwickelt. 
Zum Teil erwiesen sich diese als wirksam, jedoch zur Beruhigung der Gesamtsituation, und 
speziell zur Lösung der Lärmproblematik, konnten sie nicht wesentlich beitragen. 
 
Infolge einer Klage eines Anwohners fand im Jahr 2013 ein güterichterliches Moderationsver-
fahren vor dem Verwaltungsgericht Köln statt. In diesem hatten sich die unterschiedlichen Ak-
teure rund um den Brüsseler Platz im Jahre 2013 auf die Vereinbarung "Modus Vivendi" ver-
ständigt. Dabei wurde ein Handlungskonzept beziehungsweise eine Vorgehensweise entwi-
ckelt, die seither vom Ordnungsamt der Stadt Köln und der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln 
GmbH (AWB) praktiziert, dokumentiert und sukzessive angepasst wird, aber wiederum auch 
nur in Teilen zu einer Entschärfung des Konfliktes vor Ort beitragen konnte.  
 
Der "Modus Vivendi" fußt zum einen auf den Ergebnissen des ab 2009 moderierten Dialogs 
zwischen den verschiedenen Interessengruppen und Konfliktparteien, zum anderen auf den 
Erfahrungen, die durch die verschiedenen Akteure, Ordnungsbehörden, Abfallbetriebe und 
andere Fachämter gemacht und dokumentiert wurden. Das Konzept verfolgt in erster Linie 
den Ansatz, den Konflikten (Lärm und Schmutz) durch ein abgestimmtes ordnungsrechtliches 
Eingreifen sowie durch eine gezielte Ansprache der Konfliktparteien, insbesondere der Gäste 
auf dem Platz, entgegenzuwirken.  
 
Aufbauend auf ersten Erfolgen und in Ergänzung dieser eher ordnungsrechtlichen Maßnah-
men beauftragte der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung, Rechtsfragen, Vergabe und Inter-
nationales in seiner Sitzung am 16.03.2015 die Verwaltung mit der Durchführung eines Work-
shops. Hierbei sollten im Dialog mit den betroffenen Interessengruppen und interessierten 
Bürgerinnen und Bürgern stadtgestalterische Maßnahmen entwickelt werden, die dazu geeig-
net sind, den Konflikt zwischen den verschiedenen Nutzergruppen und Anwohnern des Brüs-
seler Platzes zu befrieden. Des Weiteren gehörte dazu auch die Prüfung von stadtgestalteri-
schen Maßnahmen zwecks Lärmreduzierung. Die Durchführung einer "Ideenwerkstatt" er-
folgte im Frühjahr 2016. Die Beiträge und Ergebnisse haben gezeigt, dass eine Neugestaltung 
des Brüsseler Platz von einem erheblichen Teil der anwesenden Bürgerinnen und Bürger 
auch vom Grundsatz her nicht erwünscht ist, sodass auch keine der entwickelten Konzeptvari-
anten und Maßnahmen weiterverfolgt und konkretisiert wurde. Der Stadtentwicklungsaus-
schuss hat am 10.11.2016 zu den Ergebnissen beschlossen, dass lediglich die Einrichtung 
von Unterflur-Glascontainern umgesetzt wurde. 
 
Aufgrund eines der vereinbarten Punkte der Vereinbarung "Modus Vivendi" (Punkt 4 zum 
Thema Lärm) hatte die Stadt Köln im Weiteren geprüft, ob und inwieweit durch bauplanungs-

3 
rechtliche Maßnahmen am Brüsseler Platz sichergestellt werden kann, dass eine weitere Zu-
nahme von Gastronomiebetrieben möglichst verhindert werden kann. Ergebnis dieser Prüfung 
war die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens in 2016. Bei Beschluss des Bebauungs-
plan-Entwurfs 65450/05 mit dem Arbeitstitel "Belgisches Viertel in Köln-Neustadt/Nord" eine 
Steuerung der Nutzungen in diesem Sinne möglich gewesen wäre. Dabei sollte die Zunahme 
der Gastronomiebetriebe, unter Berücksichtigung eines umfassenden Bestandsschutzes, auf 
ein städtebaulich verträgliches Maß begrenzt werden. Man beabsichtigte so, eine städtebauli-
che Fehlentwicklung durch Zurückdrängung der Wohnfunktion zu verhindern und ein weiter 
lebendiges urbanes (Wohn-)Quartier zu ermöglichen.  
 
Die dazu durchgeführte Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in 2018 zeigte gut die diffe-
rierenden Einschätzungen: Die Mehrzahl der Stellungnahmen aus der Wohnbevölkerung be-
grüßten die geplanten Regelungen, forderten aber auch noch weitere Einschränkungen von 
Kiosken und insbesondere der Außengastronomie. Die Inhaber und Pächter von Schank- und 
Speiswirtschaften fordern im Gegensatz dazu die vorgesehenen Einschränkungen zurück zu 
nehmen, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe nicht in Frage zu stellen. 
 
Im Ergebnis konnten die Konflikte durch das Bebauungsplanverfahren nicht befriedet werden. 
Trotz umfangreicher Vorberatungen konnte keine Einigung über die Planungsziele erzielt wer-
den und der Rat beschloss am 20.06.2022, das Verfahren vorläufig nicht weiter fortzuführen 
(vgl. SessionNet | Beschluss über Stellungnahmen, Änderung sowie Satzungsbeschluss be-
treffend den Bebauungsplan-Entwurf 65450/05, Arbeitstitel: Belgisches Viertel in Köln-Neu-
stadt/Nord (stadt-koeln.de))  
 
Das Ziel der Bürgereingabe hat derzeit keine politische Mehrheit.

Anlage 1 - Bürgereingabe nach § 24 GO– „Satzung für den Erhalt des Belgischen Viertels“ (anonymisiert)

2340 Zeichen

1
Von:   
Gesendet: Montag, 8. Juli 2024 07:43 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de> 
Cc: bezirksbuergermeister.hupke@stadt-kolen.de; Komischke, Barbara <Barbara.Komischke@STADT-KOELN.DE>; 
Betreff: Antrag an die BV1 und an den Rat der Stadt Köln nach § 24 der Gemeindeordnung NRW 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
Antrag an die BV1 und an den Rat der Stadt Köln nach § 24 der Gemeindeordnung NRW 
 Wir möchten den lebenswerten und vielfältigen 
Charakter des Belgischen Viertels erhalten. Wir sehen dringenden Handlungsbedarf, weil sich bereits 
realisiert, dass durch mehr Kioske mit Alkoholverkauf bis 24 Uhr und immer mehr Gastronomiebetrieben 
das Viertel an Attraktivität verliert und unwohnlicher wird. 
Wir sehen für dieses Anliegen inzwischen einen breiten Konsens bei Anwohnern, aber auch bei vielen 
ortsansässigen Händlern und Gastronomen. Es besteht aber das Problem, dass die Stadt neue Kioske und 
weitere Gaststätten genehmigt und das Viertel so allmählich zur einer „Party- und Gastromeile“ 
verkommt. Die zuständigen Stellen der Stadt erteilen die Genehmigungen, weil sie im Wesentlichen nur 
die Zuverlässigkeit der Betreiber prüfen. Sie müssen dagegen nicht prüfen, inwiefern sich der Charakter 
des Viertels durch eine Genehmigung verändert. Um das Viertel in seiner Vielfalt und Lebendigkeit zu 
schützen, muss deshalb dringend eine Satzung beschlossen werden, die der Stadt eine einfache 
Möglichkeit bietet, weitere Genehmigungen abzulehnen und die Vielfalt zu erhalten. Eine solche Satzung 
ist ein sog. Bebauungsplan.  
Deshalb fordern wir eine solche Satzung in Form eines sog. Bebauungsplans, der geeignet ist, den 
vielfältigen und lebenswerten Charakter des Belgischen Viertels zu erhalten. 
Wichtig für die weitere Meinungsbildung und Kommunikation ist, dass über die Begrifflichkeit 
„Bebauungsplan“ keine Missverständnisse entstehen. Die Bezeichnung ist insofern irreführend, als es hier 
nicht darum geht, dass irgendetwas gebaut wird. „Bebauungsplan“ ist der gesetzlich vorgesehene Begriff 
für eine Festlegung dafür, wie das Belgischen Viertels genutzt werden darf und wie nicht.  
Besser ist es, stattdessen z.B. von einer „Satzung für den Erhalt des Belgischen Viertels“ o.ä. zu sprechen. 
Mit freundlichen Grüßen, 
 
 
Anlage 1

Beratungsverlauf (1)

20.03.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Brüsseler Platz

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Details

Aktenzeichen
3070/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
22.11.2024
Erstellt
07.10.2024 09:04