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1887/2020

Vergleichsvorschlag zu den Folgen des Stadtarchiveinsturzes

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.06.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.06.2020, TOP 1

Anlage 1 Technische Beschreibung Sanierung

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 3 Antworten der Verwaltung zum Fragenkatog der SPD-Fraktion

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Ansehen

Anlage 2 Kurzübersicht Ist-Kosten

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Ansehen

Anlage 4 Antworten der Verwaltung zum Fragenkatalog von RM Frank

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Ansehen

Anlage 1 Technische Beschreibung Sanierung

3199 Zeichen

III  Herr Schilling 
  34162 
  19.06.2020 
 
Vorgesehene Sanierungsvariante  
 
Zunächst wird das außenliegende Besichtigungsbauwerk BesBG 1A zurückgebaut und 
erfüllt. Anschließend erfolgt die Sanierung des Gleiswechselbauwerks (GWB) mittels der 
Unterwasserbetonsohle (UWB).  
 
Die Herstellung von UWB für tiefe, in das Grundwasser reichende Baugruben ist ein 
erprobtes und bewährtes Verfahren. Bautechnisch anspruchsvoll sind jedoch neben dem 
Rückbau unter Wasser die Umsteifungsvorgänge im GWB sowie insbesondere die 
Herstellung der für die Auftriebssicherung der UWB-Sohle erforderlichen Mikropfähle mit 
Bohrtiefen von rund 57 m bezogen auf Geländeoberkante. 
 
In Vorbereitungen der Herstellung der Unterwasserbetonsohle werden der Abriss der 
vorhandenen Zwischendecke und des Deckels zuerst durchgeführt. Der Abriss und die 
spätere Neuerstellung beider Deckenscheiben hat den Hintergrund, dass aufgrund der 
Arbeiten im Rahmen der Herstellung der Besichtigungsbaugrube (z.B. Vereisungsbohrungen 
im GWB) und den zusätzlichen Erkundungsbohrungen zur Beweissicherung die beiden 
Deckenscheiben für die im Endzustand auftretenden Lasten bereits in der 
Gebrauchstauglichkeit eingeschränkt wurden. Zukünftig würden außerdem durch die 
Herstellung der GEWI-Pfähle durch die zwei Bestandsdecken, die Deckenscheiben 
zusätzlich durchörtert. Anstelle der Deckenscheiben werden aus diesem Grund in der 
Bauzeit für die Unterwasserbetonsohle und der Beräumung des GWB, sowie der Weiterbau 
des GWB temporäre Aussteifungen eingebaut.  
 
Nachdem die Aussteifungen eingebaut wurden, wird der im Zuge der Gefahrenabwehr in der 
Nacht vom 03.03. auf den 04.03.2009 eingebrachte Auflastbeton (ca. 2.000 m³) sowie der 
Schuttkegel mit dem Material das unterhalb des damaligen Archivs in das GWB 
eingedrungen ist (rund 5.000 m³) mithilfe von Tauchern unter Wasser geborgen.  
Dazu werden Verfahren, wie das hydraulische Sprengen, Kernen und Spalten sowie der 
händische Abbruch eingesetzt. Das Eindringmaterial aus der Havarie wird durch Absaugen 
mittels leistungsstarker Pumpen erfolgen.  
 
Die vorgenannten Arbeiten wurden in einer Schwingungs- und Schalltechnischen 
Untersuchung durch ein Ingenieurbüro im Hinblick auf eine mögliche erhöhte 
Schallemissionen geprüft. Demnach sollen eventuell auftretende Richtwertüberschreitungen 
durch ausgleichende Maßnahmen wie temporäre Schallschutzwände kompensiert, bzw. 
ausgeglichen werden. Diese Untersuchung ist ebenfalls Gegenstand der bei der 
Bezirksregierung Köln eingereichten Genehmigungsunterlagen zum 
Planänderungsverfahren.  
 
Im Anschluss an die Bergung des Materials kann die Unterwasserbetonsohle hergestellt 
werden. Es handelt sich um eine abdichtende Sohle, die mit Mikropfählen als 
Auftriebssicherheit rückverankert wird. Die Sohle dient der Abdichtung der Baugrube gegen 
das Grundwasser und erlaubt eine Herstellung des Gleiswechselbauwerks sowie der 
Restarbeiten in den Tunnelröhren im Trockenen. 
 
Die Unterwasserbetonsohle besitzt eine Mächtigkeit von 1,50 m und wird in einer Tiefe von 
ca. 27 m unterhalb der Straßenoberfläche hergestellt und ist der Anlage 2 dieser 
Beschlussfassung in Lageplan und Schnitt dargestellt.

Beschlussvorlage Rat

26961 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/I 
 
Vorlagen-Nummer 
 1887/2020 
Freigabedatum 
23.06.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vergleichsvorschlag zu den Folgen des Stadtarchiveinsturzes 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die technische Ursache des Stadta r-
chiveinsturzes vom 3. März 2009 nunmehr geklärt ist. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung 
beauftragt, den nachfolgenden außergerichtlichen Vergleich abzuschließen: 
 Die ARGE Los -Süd verpflichtet sich, zum Ausgleich der finanziellen Aufwendungen im Z u-
sammenhang mit dem Einsturz des Stadtarchives zur Zahlung eines Betrages von 600 Mio. 
Euro an die Stadt Köln. 
 Die ARGE Los -Süd verpflichtet sich, auf eigene Kosten die havarierte Baustelle des Glei s-
wechselbauwerkes im erweiterten Rohbau zu sanieren und das Bausoll des Bauvertrages fer-
tigzustellen. 
 Die ARGE Los-Süd verpflichtet sich, einen Ausstellungsraum (sog. „K³“) auf eigene Kosten zu 
errichten. 
 Beide Parteien sind sich darüber einig, dass mit dem Vergleich sämtliche Ansprüche, auch 
diese der KVB AG, die im Zusammenhang mit dem Einsturz des Stadtarchives stehen, g e-
geneinander abgegolten sind. Die laufenden gerichtlichen Verfahren werden eingestellt. 
 
Alternative: 
Die Verwaltung wird beauftragt, den vorgelegten außergerichtlichen Vergleich nicht abzuschließen 
und die Ansprüche auf gerichtlichem Weg geltend zu machen. 
 
 
 
Rat 29.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja           % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja siehe Begründung 
     % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung der Dringlichkeit 
 
Um eine zeitnahe Entscheidung des Rates zum Vergleichsvorschlag zur Schadensregulierung des 
Stadtarchives noch vor der Sommerpause zu ermöglichen, ist eine kurzfristige Sondersitzung des 
Rates notwendig. Die letzte reguläre Sitzung des Rates war aufgrund des Verfahrensganges der Ver-
gleichsverhandlungen zeitlich nicht möglich. 
 
 
Begründung 
 
Der Einsturz des Historischen Archives am 3. März 2009 stellt einen tiefen Einschnitt in der Geschich-
te der Stadt Köln dar und hinterlässt eine bis heute nicht geschlossene Wunde in der Kölner Stadtge-
sellschaft und im Stadtquartier um den Waidmarkt. 
Der Verlust betrifft an erster Stelle die Angehörigen von zwei Kölner Bürgern, die nicht mehr rechtzei-
tig gewarnt und evakuiert werden konnten und in dem Trümmerfeld zu Tode kamen und von einer 
Kölner Bürgerin, die sich in der Folge des Unglücks das Leben nahm. Neben dem unersetzbaren Ver-
lust von drei Menschenleben verloren durch die Havarie Menschen ihre Wohnungen, viele Anwo h-
nende mussten zumindest zeitweise ihr Heim verlassen und ein ganzes Stadtquartier ist bis heute 
von den Folgen der K atastrophe gezeichnet. Es entstand ein zunächst unabsehbarer tatsächlicher

3 
und finanzieller Schaden an Gebäuden, Archivgut und der im Bau befindlichen Trasse der Nord-Süd 
Stadtbahn. 
Unmittelbar nach dem Einsturz und den akuten Rettungsmaßnahmen an der Eins turzstelle standen 
insbesondere die Versorgung der betroffenen Menschen sowie die Bergung der verschütteten Archi-
valien im Mittelpunkt der Bemühungen der Stadt Köln. In einer beispiellosen Rettungsaktion konnten 
in der Folge durch hunderte Einsatzkräfte vo n Feuerwehr und Technischem Hilfswerk, ebenso viele 
Kölner Bürgerinnen und Bürger und noch einmal hunderte Archivarinnen und Archivare sowie Re s-
tauratorinnen und Restauratoren aus Deutschland sowie dem europäischen und dem außereuropäi-
schen Ausland mehr al s 90% des eingestürzten Archivgutes geborgen werden. Dieses einzigartige 
Kulturgut wird derzeit an mehreren Standorten durch Fachkräfte in auf einander aufbauenden Pr o-
zessen restauratorisch gesichert und archivisch identifiziert und geordnet. Es folgte der Beginn einer 
hochkomplexen juristischen Aufarbeitung des Schadensereignisses.  
Der nun dem Rat der Stadt Köln vorgelegte Vergleichsvorschlag ist Ergebnis eines sechsmonatigen 
Moderationsverfahrens zwischen den Parteien, moderiert von einer renommierten Expertin und einem 
Experten im Bereich von Großschäden bei Bauvorhaben und Mediationsverfahren. Der am Ende die-
ses Verfahrens erarbeitete Vergleichsvorschlag verfolgt das Ziel, unter Berücksichtigung der tatsäch-
lichen und rechtlichen Risiken eines gerichtlic hen Verfahrens die durch die Havarie entstandenen 
finanziellen Schäden auszugleichen, einen zügigen Weiterbau der Nord -Süd Stadtbahn zu ermögli-
chen und so einen Beitrag dazu zu leisten, die bis heute fortbestehende Wunde im Kölner Stadtbild 
zu schließen.   
 
Die Verwaltung und der von ihr beauftrage Prozessvertreter empfehlen dem Rat, den im Moderat i-
onsverfahren erzielten Vergleichsvorschlag anzunehmen. Mit diesem Vergleich ist die Einsturzursa-
che nun abschließend geklärt, gleichzeitig werden die der Stadt K öln entstandenen Schäden zu e i-
nem wesentlichen Teil ersetzt und die Generationenaufgabe der Restaurierung finanziell dauerhaft 
gesichert. Es wird ein langjähriges und aufwendiges Klageverfahren durch voraussichtlich alle g e-
richtlichen Instanzen vermieden. Durch die Zusage der ARGE Los -Süd, das Gleiswechselbauwerk 
entsprechend des vertraglichen Bau-Solls im erweiterten Rohbau auf eigene Kosten zu sanieren und 
fertig zu stellen, hat die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Nord-Süd-Stadtbahn nun eine realisti-
sche Perspektive. Auch die bauliche Wunde am Waidmarkt wird geschlossen und gleichzeitig durch 
die Errichtung des Ausstellungsraumes (der sog. „K³“) ein würdiger Ort geschaffen. Vor dem Hinter-
grund der bestehenden Risiken und unter Würdigung aller zeitlichen Szenarien auch im Hinblick auf 
die Inbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn ist die Vergleichssumme von 600 Mio. Euro ein akze p-
tables Ergebnis für die Stadt Köln. 
 
Die konkrete Abbildung der einzelnen Elemente des Vergleichsvorschlags im Haushalt und der Fi-
nanzbuchhaltung der Stadt Köln wird derzeit ausgearbeitet und wird Gegenstand einer späteren Un-
terrichtung des Rates. 
 
 
  
I. Ausgangslage und Chronologie 
Im Zuge der juristischen Aufarbeitung der Havarie machte die Stadt Köln gegenüber der 
ARGE Los-Süd und deren drei Gesellschaftern alle in Betracht kommenden Ansprüche 
aus und im Zusammenhang mit dem Einsturz des Stadtarchives geltend, insbesondere 
Schadensersatzansprüche. Vorgeschaltet vor dem eigentlichen gerichtlichen Verfahren 
wurden zu diesem Zweck seit 2010 die Rechtsansprüche der Stadt Köln dem Grunde und 
der Höhe nach in zwei gerichtlichen Beweisverfahren verfolgt. Für die hochkomplexe Be-
weissicherung zur Ursachenforschung haben die Stadt Köln und die Kölner Verkehrs -
Betriebe in aufwändigen technischen Verfahren ein unterirdisches außenliegendes Besich-
tigungsbauwerk entlang der äußeren Schlitzwand errichtet. 
 
In dem Verfahren zur Ermittlung der Schadensursache hat der vom Landgericht Köln be-
auftragte Sachverständige Prof. Dr. Kempfert nach achtjährigen Untersuchungen ab 2018 
diverse Teilgutachten vorgelegt. Er kommt zu dem Schluss, dass die Fehlstelle in einer 
von der ARGE Los-Süd hergestellten Schlitzwand unzweifelhaft die alleinige Einsturzursa-
che vom 3. März 2009 war. Die ARGE Los-Süd bestreitet weiterhin die festgestellte Scha-

4 
denursache und geht, gestützt auf eigene Gutachten, von einem alternativen Schaden s-
hergang aus. Aktuell hat das Gericht auf Antrag der Stadt Köln eine weitere Teilbegutach-
tung in Auftrag gegeben (sog. Braunkohleerkundung). Das Teilgutachten wird für das Jah-
resende 2020 erwartet. Die ARGE Los -Süd hat zudem angekündigt, über die außenli e-
genden Erkundungsmaßnahmen hinaus eine Innenerkundung in gleicher Weise zu bean-
tragen. In Folge der Vorlage des Teilgutachtes sowie einer etwaigen gerichtlichen Ent-
scheidung über die Durchführung einer Innenerkundung stünde als nächster Schritt im ge-
richtlichen Verfahren die Erhebung der Klage der Stadt gegen die ARGE Los-Süd vor dem 
Landgericht Köln an.  
 
In dem Beweisverfahren zur Ermittlung der Schadenshöhe haben verschiedene Gutachter 
die Gebäude- und Grundstücksschäden, die Kosten zur Wiederherstellung der Bebaubar-
keit des havarierten Grundstücks und schließlich auch die voraussichtlichen Restauri e-
rungskosten für die beschädigten Archivalien ermi ttelt, die den weitaus größten Teil des 
Gesamtschadens ausmachen. Der vom Landgericht Köln beauftragte Gutachter Prof. Dr. 
Weber hat auf der Grundlage von repräsentativen Stichproben im Wege einer mathemati-
schen Hochrechnung eine Schätzung der voraussichtlichen Restaurierungskosten vorge-
nommen. Bei einer angenommenen Restaurierungszeit von mehreren Jahrzehnten kommt 
er zu einem möglichen Schadenskorridor von 517 - 660 Mio. Euro. Sowohl die Ergebnisse 
des Gutachtens hinsichtlich des Verfahrens und der geschätzten Kosten als auch die Ver-
hältnismäßigkeit der vollständigen Restaurierung an sich werden von der ARGE Los-Süd 
ebenfalls grundlegend in Frage gestellt.  
 
Im Rahmen der Strafverfahren sind die im Auftrag der Staatsanwaltschaft tätigen Sachver-
ständigen hinsichtlich des Schadensgrundes zu dem gleichen Schluss wie Prof. Dr. Kemp-
fert gekommen. Die beiden Strafkammern des Landgerichts Köln, die sich mit der Stra f-
barkeit der verschiedenen Baubeteiligten befasst haben, haben sich dieser Auffassung 
angeschlossen. Die diesbezüglichen Strafverfahren sind noch nicht rechtskräftig abg e-
schlossen. 
 
 
II. Moderationsverfahren 
Vor der Perspektive eines zeitlich nicht absehbaren, zumindest aber mehrjährigen Klage-
fahrens sowohl hinsichtlich des Schadensgrundes als auch der Schadenshöhe haben sich 
die Stadt Köln und die Vertreter der ARGE Los-Süd im November 2019 darauf verständigt, 
in einem moderierten Verfahren eine außergerichtliche Einigung zur Regulierung der f i-
nanziellen Einbußen anzustreben. 
Für dieses Verfahren konnten die  Parteien als Moderatorin Frau Prof. Dr. Renate Den g-
dorfer-Ditges, die über eine langjährige Expertise im Bereich der nationalen und internati-
onalen Wirtschaftsmediation verfügt sowie als Moderator Herrn Prof. Stefan Leupertz ge-
winnen, der nach seiner Amtszeit als Richter am Bundesgerichtshof im Bereich des Bau-
rechts in der baubegleitenden Streitbeilegung komplexer Großprojekte erfolgreich tätig ist. 
 
Das Moderationsverfahren bestand aus einer Vielzahl von Verhandlungsrunden, Einzelge-
sprächen der jeweiligen  Parteien und ihrer Rechtsbeistände sowie der Versicherer der 
ARGE Los -Süd mit den Moderierenden, begleitet von internen Abstimmungsrunden. Im 
Rahmen dieses Verfahrens wurden sämtliche Aspekte der Schadensursache, des bereits 
entstandenen Schadens (sog. „Ist-Kosten“, siehe Anlage), der noch entstehenden Restau-
rierungskosten sowie der Perspektiven für die Sanierung und den Weiterbau der Nord-Süd 
Stadtbahn erörtert. Dabei wurden auch die prozessualen Risiken der Durchsetzung der ei-
genen Rechtspositionen in einer gerichtlichen Auseinandersetzung in die Betrachtung mit 
einbezogen. Diese umfassen insbesondere die Beweisführung bezüglich der Schadensur-
sache wie auch die tatsächliche Ermittlung der zukünftigen Aufwendungen für die Restau-
rierung sowie die juristischen Bewertung der Schadenshöhe. Ebenfalls berücksichtigt wur-

5 
den die rechtlichen Auseinandersetzungen über gegenseitige Forderungen bezüglich der 
Kosten der Sanierung und des Weiterbaus der Baustelle zwischen der ARGE Los-Süd und 
der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB AG).  
 
Der jetzt vorgelegte Vergleichsvorschlag ist Ergebnis dieser Risikobewertungen. 
 
 
III. Bewertung des Vergleichsvorschlags 
Die Verwaltung und der von ihr beauftragte Prozessvertreter empfehlen dem Rat, den im 
Moderationsverfahren erzielten Vergleichs vorschlag anzunehmen. Die Würdigung des 
Vorschlages im Einzelnen ergibt sich aus folgenden Erwägungen:  
 
 
1. Klärung der Schadensursache 
Mit Abschluss des Vergleiches ist die Einsturzursache nunmehr abschließend geklärt. Das 
Ergebnis des im Auftrag des Land gerichts Köln tätigen Sachverständigen Prof. Kempfert 
wird bestätigt, wonach die Fehlstelle in der Lamelle 11 der Schlitzwand als Ursache des 
Schadens anzusehen ist.  
 
Die Erkenntnisse des Sachverständigen Prof. Dr. Kempfert basierten im Wesentlichen auf 
den Untersuchungen, die der Sachverständige im Rahmen der außenliegenden Besichti-
gungsbaugrube gewonnen hat. Die ARGE Los-Süd hat bis zuletzt, gestützt auf Sachve r-
ständigengutachten die Auffassung vertreten, dass sich im Rahmen einer sog. Innene r-
kundung eine andere alleinige oder zumindest mitursächliche Einsturzursache ergeben 
würde. Die ARGE Los-Süd hat angekündigt, diese Innenerkundung zu veranlassen und zu 
finanzieren, falls keine außergerichtliche Einigung der Parteien möglich ist. Nachdem bzgl. 
des Haftungsgrundes kein Einvernehmen der Parteien im Rahmen der Vergleichsverhand-
lungen zu erzielen war, haben die Moderierenden auf Bitten beider Parteien einen Schlich-
tungsvorschlag unterbreitet. Dieser Schlichtungsvorschlag ging dahin, dass die ARGE 
Los-Süd in Höhe von 80 % eine Haftung dem Grunde nach für das Einsturzereignis vom 
03.03.2009 zugewiesen wird. Der damit verbundene Abschlag in Höhe von 20 % trägt den 
restlichen Risiken Rechnung, die mit der von der ARGE Los -Süd angekündigten Innener-
kundung verbunden sind und die sich auch im Rahmen eines streitigen Gerichtsverfahrens 
realisieren könnten. Die Stadt Köln und die ARGE Los -Süd haben deshalb diesem 
Schlichtungsvorschlag der Moderierenden im Ergebnis zugestimmt. 
 
Die Klärung dieser Frage ist ein wichtig es Signal für und in die Kölner Stadtgesellschaft, 
die seit dem 3. März 2009 nicht nur mit der offensichtlichen Wunde am Waidmarkt leben 
musste, sondern auch mit einem nunmehr zehnjährigen Verfahren, um die Ursachen der 
Havarie aufzuklären. Dem berechtigten Bedürfnis nach dieser Aufklärung wird nach den 
erfolgten Strafverfahren nun auch im Bereich des finanziellen Ausgleiches des Schadens 
zivilrechtlich Rechnung getragen. Dies ist als Abschluss dieses mehrjährigen Prozesses 
anzusehen und ermöglicht einen befriedeten, zukunftsgewandten Blick auf den Waidmarkt 
und die der Nord-Süd Stadtbahn insgesamt.  
 
 
2. Finanzieller Ausgleich und Wiederherstellung des Archivgutes 
Durch die Zahlungsverpflichtung der ARGE Los-Süd werden sämtliche bislang entstande-
nen Schäden  ersetzt und die Generationenaufgabe der Restaurierung der Archivalien 
dauerhaft gesichert. 
Bergung und Wiederaufbau waren und sind eine Aufgabe von nationalem Rang und wer-
den es weiterhin bleiben, für die sich neben Kölner Bürgerinnen und Bürgern auch auf  
Dauer Fachkräfte aus deutschen, europäischen und internationalen Archiven engagieren. 
Das Land NRW, andere Bundesländer und der Bund selbst, die Landschaftsverbände,

6 
große Stiftungen wie die Kulturstiftung der Länder oder die Ernst -von-Siemens Kunststif-
tung, die großen Kirchen und unzählige andere Kommunen haben die Kulturgutrettung mit 
hohem Einsatz an eigenen Mitteln unterstützt. Vor allem aber hat sich die Stadt Köln bis-
lang ihrer Verantwortung für dieses einzigartige Kulturgut von europäischem Rang gestellt, 
was in der kulturell interessierten Öffentlichkeit ausgesprochen positiv wahrgenommen 
wird. Ohne diesen Einsatz wäre unersetzliches Archivgut in großem Ausmaß unwiede r-
bringlich verloren gegangen. 
Mit dem nun abzuschließenden Vergleich wird diese Aufgabe nun dauerhaft finanziell ab-
gesichert. Die  detaillierte Bewertung der Vergleichssumme erfolgt unter Punkt 6. der Vor-
lage. 
 
 
3. Sanierung und Fertigstellung der Baustelle 
Durch die Zusage der ARGE Los-Süd, das havarierte Bauwerk am Waidmarkt auf eigene 
Kosten zu sanieren und fertig zu stellen hat die Inbetriebnahme der Nord -Süd-Stadtbahn 
eine realistische und zeitlich belastbare Perspektive. 
 
Der Rat hatte am 04.04.2019 die Fortsetzung der Sanierungsplanung (Vorlagen -Nr. 
0089/2019) beschlossen. Aufbauend auf diesen Beschluss haben KVB AG und Verwa l-
tung entsprechend der Sanierungsvereinbarung (Ratsbeschluss hierzu am 14.02.2017, 
Vorlagen-Nr.: 4362/2016) zwei Sanierungsvarianten ausgewählt, welche in einer zweiten 
Planungsstufe fortgeführt und von Seiten der ARGE Los-Süd bis einschließlich Leistungs-
phase 6 (Vorbereitung der Vergabe) HOAI geplant werden sollten. Für beide Varianten hat 
die ARGE Los -Süd zum Jahresende 2019 genehmigungsfähige Entwurfsplanungen mit 
Beendigung der Leistungsphase 3 nach HOAI vorgelegt. Der Genehmigungsprozess der 
letztendlich bei der Bezirksregierung Köln eingereichten Sanierungsvariante (Unterwa s-
serbetonsohle)  läuft derzeit, die Genehmigung wird für das dritte Quartal 2020 erwartet. 
Nach der Sanierung und Fertigstellung des Gleiswechselbauwerks werden die dann noch 
notwendigen Arbeiten, um die Nord-Süd Stadtbahn für den durchgängigen Betrieb herzu-
stellen (Installation der Betriebstechnik wie Gleise, Unterwerk u.ä.), nach bereits vorha n-
denen Planungen erfolgen. 
 
Durch den Vergleic h entfällt nun das Szenario einer weiteren, innenliegenden Beweiss i-
cherung, die nur mittels einer anderen Sanierungsvariante hätte durchgeführt werden kön-
nen. Die Planungen hierfür, die ohnehin aufgrund der Einreichung der gewählten Sani e-
rungsvariante bei der Bezirksregierung geruht haben, könnten damit endgültig eingestellt 
werden. Durch die vollständige Übernahme der Kosten für die Sanierung und den Weiter-
bau entfallen auch etliche Abstimmungserfordernisse zwischen Bauherrin (KVB AG) und 
Auftragnehmerin (ARGE Los-Süd). In Verbindung mit dem Entfall einer weiteren Varia n-
tenplanung kann somit Auftragnehmerinnen -seitig eine deutliche Fokussierung sowie 
Bündelung der personellen Ressourcen auf die zügige und alleinige Weiterplanung der bei 
der Bezirksregierung eingereichten Sanierungsvariante erfolgen. Auch besteht im Verhält-
nis Stadt zu KVB AG keine Notwendigkeit mehr einen Weiterplanungs- bzw. Baubeschluss 
für die Sanierung zu fassen, da die Entscheidungsnotwendigkeiten entfallen. 
 
Mit dem Vergleich wird die Baumaßnahme von weiteren zeitlichen Unwägbarkeiten ent-
fesselt und damit die dringend benötigte Nord -Süd-Stadtbahn vollendet. Geschaffen wird 
zudem eine neue Basis der Zusammenarbeit für die Vertragsparteien der KVB AG und der 
ARGE Los-Süd.  
 
Eine technische Beschreibung der Sanierungsvariante V5 ist als Anlage beigefügt. 
 
 
4. Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens

7 
Durch den Abschluss eines Vergleiches wird ein langjähriges Klageverfahren durch v o-
raussichtlich alle gerichtlichen Instanzen vermieden. 
Käme ein Vergleich nicht zustande, so stünde nach Abschluss des laufenden Beweisver-
fahrens die Erhebung der Klage und die gleichzeitige Fortsetzung bzw. Ausweitung der 
Beweisverfahren an. Aufgrund der Schadenshöhe und der rechtlichen Streitpunkte ist da-
mit zu rechnen, dass das Verfahren bis hin zum Bundesgerichtshof zu führen wäre. Mit ei-
ner rechtskräftigen Entscheidung wäre damit nicht vor Ablauf von zehn bis fünfzehn Ja h-
ren zu rechnen. 
 
 
5. Ausstellungsraum „K³“ 
Die Wunde am Waidmarkt wird geschlossen und gleichzeitig durch die Errichtung des „K³“ 
ein Ausstellungsort geschaffen. 
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 04.04.2019 bereits die Fortsetzung der Sanierungspla-
nung mit der Maßgabe beschlossen, dass zusätzlich die Errichtung eines Hohlraumes 
zwischen Straßenebene und Deckel des Gleiswechselbauwerkes im Rahmen einer Pl a-
nungsänderung berücksichtigt werden soll. Die ARGE Los -Süd hat nunmehr im Rahmen 
des Vergleichsvorschlages zugestimmt, dass dieser Hohlraum im Rohbau ebenfalls auf 
eigene Kosten von ihr mit erric htet wird. Die Ausstattung des K³, u.a. mit entsprechender 
Gebäudetechnik, wird nicht von der ARGE Los -Süd ausgeführt. Zur Ausstattung und Be-
spielung der Räumlichkeiten ist zu einem späteren Zeitpunkt durch die politischen Gremi-
en ein entsprechender Beschluss zu fassen. 
 
6. Würdigung der Vergleichssumme 
Unter Würdigung aller Szenarien und Risiken ist die Vergleichssumme von 600 Mio. € ein 
akzeptables Ergebnis für die Stadt Köln. 
 
Mit Beginn des Moderationsverfahrens hat die Stadt Köln Schadensersatz in Höhe  von 
annähernd 1,07 Mrd. Euro zzgl. Zinsen gefordert. Wesentlicher Bestandteil des Gesam t-
schadens sind dabei die bereits erwähnten Restaurierungskosten für die verschütteten 
und beschädigten Archivalien. Hierfür hat die Stadt den oberen Schätzwert des Sachver-
ständigen Prof. Dr. Weber in Höhe von 660 Mio. Euro angesetzt. Die Berechtigung dieser 
Forderung der Stadt Köln ist über viele Wochen mit den Vertretern der ARGE Los -Süd 
diskutiert worden. Neben Einwendungen zur Methodik der Kostenermittlung des Sachver-
ständigen bestanden auch in rechtlicher Hinsicht grundlegen verschiedene Positionen der 
Stadt und der ARGE Los-Süd. Während die ARGE geltend gemacht hat, der Wert der Ar-
chivalien habe vor dem Einsturz vom 03.03.2009 nur bei ca. 75 Mio. Euro gelegen, hat die 
Stadt auf die Eröffnungsbilanz des Historischen Archivs aus dem Jahr 2008 mit einem 
Wert von ca. 241 Mio. Euro abgestellt.  
 
Dieser „Basiswert“ ist maßgebend für die Frage, in welchem Umfang die Stadt Köln als 
Geschädigte Restaurierungskosten verlangen könnte, die in jedem Fall weit über den e i-
gentlichen Verkehrswert der Archivalien hinausgehen. Im Schadensrecht besteht der 
Grundsatz, dass die „Reparaturkosten“ nicht außer Verhältnis zum Wert des beschädigten 
Rechtsguts stehen können. Bei Massengütern wie beispielsweise beschädigten Kraftfahr-
zeugen besteht eine gesicherte Rechtsprechung, wonach die Reparaturkosten den Ve r-
kehrswert des beschädigten Gutes um max. 30 % überschreiten dürfen. Für kulturhist o-
risch bedeutsame Güter wie die Archivalien existiert k eine entsprechende Rechtspr e-
chung. Die Stadt Köln hat deshalb den Standpunkt vertreten, die ARGE Los-Süd hafte auf 
die gesamten Restaurierungskosten in Höhe von 660 Mio. Euro, obwohl diese Restaurie-
rungskosten mehr als das 2,5-fache des Verkehrswertes ausmachen. Die ARGE Los-Süd 
hat – ausgehend von einem Verkehrswert in Höhe von 75 Mio. Euro - argumentiert, dass 
ein annähernd zehnfacher Aufwand jedenfalls außer Verhältnis steht.

8 
Nicht zuletzt auf Basis dieser im Verhandlungsweg nicht lösbaren Diskrepanz h aben die 
Moderierenden auf Antrag der Stadt wie auch der ARGE Los-Süd einen Schlichtungsvor-
schlag zur Schadenshöhe unterbreitet. Dieser Schlichtungsvorschlag basierte darauf, dass 
die Stadt Köln zu den bereits verausgabten Kosten von annähernd 150 Mio. Euro die Hälf-
te der darüber hinaus verbleibenden Ansprüche von 927 Mio. Euro, folglich 463,5 Mio. Eu-
ro, erhält als Ausgleich der übrigen Schäden, die künftig entstehende Kosten berücksich-
tigt. Auf diese Gesamtsumme von 613,5 Mio. Euro wird die bereits genannt e Quote von 
80% der Haftung dem Grunde nach angewendet. Daraus ergibt sich eine Summe in Höhe 
von 490 Mio. Euro.  
 
Hinsichtlich der von der Stadt Köln geltend gemachten Zinsen in Höhe von 5 % -Punkten 
über dem Basiszinssatz seit dem 03.03.2009 haben die Moderierenden den Schlichtungs-
vorschlag gemacht, dass die Stadt Köln mit Rücksicht auf die Refinanzierungszinsen, die 
aktuell deutlich unter dem gesetzlichen Zinssatz liegen, Pauschalzinsen in Höhe von 2 %-
Punkten auf die vorgenannte Summe in Höhe von 490 Mio. Euro erhält und damit für den 
vergangenen Zeitraum von etwa 11 Jahren einen Pauschalbetrag in Höhe von 110 Mio. 
Euro. 
 
Auf diese Weise ergeben sich insgesamt 600 Mio. Euro als Schlichtungsvorschlag und 
damit gleichzeitig Verhandlungsergebnis der Parteien.  
 
Die auf Kosten der ARGE Los -Süd darüber hinaus erfolgende Sanierung und Fertigstel-
lung erfolgt zusätzlich zu dieser Vergleichssumme. Neben den in diesem Zusammenhang 
bezifferbaren Vorteilen des Vergleichsvorschlags gibt es auch nicht -bezifferbare Vorteile. 
Hier ist insbesondere –neben der bereits erwähnten Entfesselung von weiteren zeitlichen 
Unabwägbarkeiten bis zur Fertigstellung der Nord-Süd Stadtbahn– eine für die Stadt deut-
lich verbesserte Risikoverteilung im Zuge der Sanierung zu nennen: Der Baugr und des 
Gleiswechselbauwerks muss durch verschiedene Elemente (eingebrachter Auflastbeton, 
Schuttkegel mit dem Material das unterhalb des damaligen Archivs in das GWB etc.) als 
„gestört“ bezeichnet werden. Die Sanierungsvariante V5 ist technisch erprobt un d robust 
jedoch technisch auch sehr anspruchsvoll. Diese beiden Faktoren können dazu führen, 
dass sich technisch beherrschbare aber kostenträchtige Risiken im Zuge der Sanierung 
realisieren können. Diese Risiken, welche bei analoger Anwendung der Vergleichsquotie-
rung somit auch von der KVB AG respektive der Stadt Köln hätten mit getragen werden 
müssen, gehen somit vollständig auf die ARGE Los-Süd über. 
 
 
IV. Zusammenfassende Empfehlung 
Der Rat der Stadt Köln steht vor der Alternative, diesem Schlichtungsvorschlag zu akzep-
tieren oder, im Fall der Ablehnung, eine Schadensersatzklage gegen die ARGE Los -Süd 
und ihre Gesellschafter mit einem Streitwert von etwa 1,07 Mrd. Euro zzgl. Zinsen zu e r-
heben.  
 
In Abwägung der Chancen und Risiken sowie der Vor- und Nachteile einer außergerichtli-
chen, schnellen und sicheren Einigung gegenüber einem hochgradig komplexen, zeit- und 
kostenaufwändigen Rechtsstreit wird empfohlen, den Schlichtungsvorschlag aus den Ver-
gleichsverhandlungen mit der ARGE Los-Süd zu akzeptieren. Die Vorteile wurden vorste-
hend bereits dargestellt, die nicht nur in einer zeitnahen und damit sicheren Zahlung der 
ARGE Los-Süd an die Stadt Köln bestehen, sondern auch in einer hoch zu bewertenden 
Befriedung des Waidmarkts insgesamt, insbesondere einer zügigen Sanierung und Fertig-
stellung des beschädigten Gleiswechselbauwerks am Waidmarkt, der Vermeidung weite-
rer Verzögerungen und Unsicherheiten, die mit einer Innenerkundung bzgl. der Einsturzur-
sache verbunden sind sowie schließlich der E rrichtung des Ausstellungsraumes K³ auf 
Kosten der ARGE Los -Süd. Für die Kölner Stadtgesellschaft und das nach wie vor b e-

9 
schädigte Quartier am Waidmarkt entsteht nach 11jährigem Leben an und mit einer U n-
glücksstelle nunmehr eine in die Zukunft gerichtete Perspektive.  
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 technische Beschreibung Sanierung 
Anlage 2 Kurzübersicht Ist-Kosten

Anlage 3 Antworten der Verwaltung zum Fragenkatog der SPD-Fraktion

19897 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Fragenkatalog zur Beschlussvorlage „Vergleichsvorschlag zu den Folgen des 
Stadtarchiveinsturzes“ 
 
1. Wieso ist es erforderlich, dass der Rat noch vor der Sommerpause über den 
Vergleichsvorschlag entscheidet, noch dazu als Dringlichkeitsvorlage ohne 
entsprechende Vorberatung in den Fachgremien und ohne Vorabinformation der 
Fraktionen über den Beginn eines Moderationsverfahren und über den Stand 
desselben. Zur Begründung wurde im Vorfeld genannt, dass es seitens der ARGE 
Gründe nach dem Aktengesetz für einen zügigen Vergleichsabschluss gebe.  
 
a. Welche Gründe sind das konkret? Warum sind diese in der Begründung der 
Dringlichkeit nicht aufgeführt?  
b. Sind diese Gründe rechtlich zwingend oder nur betriebswirtschaftlich 
wünschenswert?  
c. Wäre unter diesem Aspekt auch ein Vergleich zu einem späteren Zeitpunkt 
möglich, z.B. Anfang 2021? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Das Moderationsverfahren endete auf Vermittlung der Moderatoren mit dem Vergleich, der 
unter dem Vorbehalt der Zustimmung der jeweiligen Gremien bis zum 30.6.2020, 
geschlossen wurde. 
Die im Hauptausschuss vertretenen Fraktionen, auch die SPD- Fraktion, wurden am 
02.12.2019 über den Beginn des Moderationsverfahrens und über die zeitliche Planung, bis 
April 2020 eine Lösung zu herbeizuführen, frühzeitig in Kenntnis gesetzt. In weiteren 
Gesprächsterminen wurde auch sie über den Verfahrensgang und schließlich über den 
daraus resultierenden Vergleichsvorschlag und die Eckpunkte der Einigung informiert.  
 
Ein Vergleichsabschluss zum Jahresanfang 2021 würde dazu führen, dass für mindestens 
ein halbes Jahr die Beweiserkundung fortgesetzt würde und die gesamte Baustelle weiterhin 
der Gefahr einer zeitaufwendigen Innenerkundung stünde.  
 
 
2. Wer verbirgt sich hinter der ARGE Los-Süd („drei Gesellschafter“)? Mit anderen 
Worten: Welche Unternehmen sind vom Vergleich betroffen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die ARGE Los Süd ist der von der KVB AG mit den Rohbauarbeiten an Los Süd der Nord-
Süd-Stadtbahn beauftragte Auftragnehmer, bestehend aus den Gesellschaftern Ed. Züblin 
AG, der Wayss & Freitag Ingenieurbau AG und der Bilfinger SE. 
 
 
3. Wer war seitens der Stadt federführend mit der Begleitung der 
Vergleichsverhandlungen betraut? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Für die Stadt Köln führten die Verhandlungen Herr Dr. Keller, Frau Blome, sowie 
Rechtsanwalt Prof. Dr. Langen und sein Team der Rechtsanwaltskanzlei Kapellmann und 
Partner, Mönchengladbach.

Anlage 3 
 
 
4. Der von der Verwaltung beauftragte Prozessvertreter empfiehlt laut der 
Beschlussvorlage dem Rat, den im Moderationsverfahren erzielten 
Vergleichsvorschlag anzunehmen. 
 
a. Gibt es hierzu eine rechtliche Begutachtung, in der dieses Ergebnis unter 
Darstellung der Risiken und Chancen, schriftlich dargestellt wird? 
b. Falls nein, warum nicht? Falls ja, wird um Bereitstellung des Gutachtens/der 
Stellungnahme zur Vorlage gebeten? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Rechtsanwalt Prof. Dr. Langen ist als Rechtsbeistand der Stadt in den OH-Verfahren und bei 
der Sanierungsvereinbarung seit vielen Jahren mit dem Verfahren betraut und durchgehend 
maßgeblich an den Vergleichsverhandlungen beteiligt. Die Würdigung der faktischen und 
rechtlichen Risiken erfolgte daher nicht am Tag des Vergleichsvorschlages, sondern dieser 
ist ja gerade das Ergebnis der gegenseitigen Würdigungen dieser Fragen. Diese 
Würdigungen wurden den Fraktionen sowohl mehrfach mündlich mitgeteilt als auch in der 
Beschlussvorlage für die Ratssitzung am 29.06.2020 schriftlich dargelegt. Die 
Beschlussvorlage ist in Abstimmung mit dem beauftragten Rechtsbeistand erstellt worden. 
 
 
5. Erhalten die beiden Moderatoren ein Honorar oder vergleichbare Leistungen für 
die Durchführung und Begleitung des Moderationsverfahrens? 
a. Falls ja, wie hoch ist die Summe und wer hat den Auftrag erteilt und wer trägt die 
Kosten? 
b. Bei Beteiligung der Stadt Köln an der Beauftragung: Hat ein 
Ausschreibungsverfahren stattgefunden und gab es einen 
Bedarfsfeststellungsbeschluss? Falls nein, was sind die Gründe dafür? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Moderatorin und der Moderator haben ein marktübliches Honorar für ihre Tätigkeit im 
Rahmen der Vergleichsverhandlungen erhalten, die von den Parteien jeweils hälftig getragen 
werden. Eine öffentliche Ausschreibung ist in derartigen Fällen vertraulicher 
Vergleichsverhandlungen in der Praxis völlig unüblich und aufgrund der Dringlichkeit und der 
besonderen Vertrauensbeziehungen rechtlich weder nach den gesetzlichen, noch den 
städtischen Regelungen notwendig.  
 
 
6. Wann wird die ARGE die Sanierung der GWB-Ruine beginnen? Ist dies vertraglich 
sichergestellt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Sanierung des Gleiswechselbauwerks wird nach Verfüllung des Besichtigungsbauwerks 
beginnen können. Es werden auch parallel hierzu vorlaufende Arbeiten zur Sanierung 
betrieben (u.a. Austausch Behelfsbrücke).  
 
Die ARGE wird – alleine aus Eigeninteresse – schnellstmöglich die Sanierungsarbeiten 
vorantreiben, da die V5 mit Baustellenkosten in Höhe eines monatlichen, sechststelligen 
Euro-Betrags einhergeht.

Anlage 3 
 
 
7. Hätte die Weiterführung eines gerichtlichen Verfahrens Auswirkung auf den 
Zeitplan der Fertigstellung der NSB? 
a. Im Hinblick auf die mögliche Fortsetzung und Ausweitung des Beweisverfahrens? 
Insbesondere im Hinblick auf die Durchführung einer Innenerkundung? 
b. Bei Durchführung des Klageverfahrens an sich?  
 
Bitte Darstellung anhand von alternativen Zeit-/Maßnahmenplänen 
(Klagevariante/Vergleichsvariante). 
 
Antwort der Verwaltung: 
Ja, da eine innenliegende Beweissicherung auf Antrag einer Partei beantragt werden und zu 
zeitlichen Verzögerungen führen kann. Es kann keine seriöse Vergleichsprognose in Form 
eines Zeit-Maßnahmen-Plans erfolgen. 
 
zu a.) Ja. Falls eine innenliegende Beweissicherung erfolgen müsste, kann nur die Variante 
V 4.1 umgesetzt werden, die hinsichtlich Genehmigung und Ausführung länger als 
die Variante V5 dauern würde. 
 
Nach Einschätzung der KVB verzögert eine innenliegende Beweiserkundung die 
Sanierung und Fertigstellung des GWB um mindestens 2 Jahre. Auch das dazu 
erforderliche Sanierungsverfahren V 4.1 selbst dauert voraussichtlich ca. 1/2 Jahr 
länger, insgesamt also eine Zeitverzögerung von ca. 2,5 Jahren. 
 
zu b.) Nein. 
 
Im Zuge der Vergleichsverhandlungen hat die ARGE allerdings angedroht, die 
Sanierung nicht durchzuführen, falls es zu einem Rechtsstreit mit der ARGE kommt. 
 
 
8. Von welcher Dauer der Sanierung ist je nach Variante auszugehen? Wie groß wäre 
der faktische  Zeitunterschied ab Sanierungsbeginn für die Umsetzung der 
Variante 4.1 gegenüber der aktuell verfolgten und im Vergleich vorgesehen 
Variante 5? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die nachfolgenden Angaben zur „Dauer“ umfassen Sanierung sowie Fertigstellung des 
Gleiswechselbauwerks im Rohbau  V4.1: circa 6,0 Jahre, V5 circa 5,5 Jahre, jeweils ab 
dem Zeitpunkt der Verfüllung der Besichtigungsbaugrube und einer vorliegende 
Genehmigung der Bezirksregierung Köln. Weiterhin hat die V 4.1 aufgrund der technischen 
Implikationen nicht abschätzbare höhere zeitliche Risiken als die V 5. Der faktische 
Zeitunterschied wäre Mindestens 12 Monate (Mind. 6 Monate längere Bauzeit + mind. 6 
Monate längere Genehmigungsdauer) plus die heute nicht bezifferbare Dauer der 
innenliegenden Beweissicherung. 
 
9. Der Aufwand für die Sanierungsvariante 5 beträgt rund 48 Mio. brutto. Die 
Planungskosten für diese Variante betragen rund 2,5 Mio. € brutto. Nach der 
bisherigen Sanierungsvereinbarung hatte die KVB hiervon 40% vorläufig zu tragen. 
Im Falle eindeutiger „Schuldfeststellung“ wären diese Kosten (Sanierung inkl.

Anlage 3 
 
 
Planung) von der ARGE zu tragen! Trägt im Falle des Vergleichs die Arge die 
Planungskosten vollständig? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Vergleichsvereinbarung sieht vor, dass die ARGE alle ab jetzt entstehenden 
Planungskosten in vollem Umfang selbst trägt, darüber hinaus alle Baukosten. 
 
 
10. Laut Beschlussvorschlag soll die ARGE Los-Süd verpflichtet werden einen 
Ausstellungsraum (sog. K3) auf eigene Kosten zu errichten. Ein entsprechender 
politischer Beschluss zur konkreten Ausgestaltung liegt allerdings noch nicht vor.  
a. Wie wird sichergestellt, dass politische Beschlüsse in diesem Kontext von der 
ARGE auch umgesetzt werden, wenn die Budgetvorstellungen der ARGE 
dem entgegenstehen?  
b. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Verwaltung zum „Wert“ der Erstellung 
des Rohbaus für die Ausstellungshalle und von welchen weiteren Kosten für 
Einrichtung und Betrieb für die Stadt geht sie aus? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die ARGE Los-Süd wird den Rohbau für den Ausstellungsraum errichten. Wie dieser dann 
konkret inhaltlich und damit auch baulich ausgestattet wird, hängt von den diesbzgl. 
politischen Beschlüssen ab. Von dieser Art dieser Ausgestaltung hängen damit die Kosten 
für Einrichtung und Betrieb ab, die von der Stadt zu tragen sind. 
 
 
11. Die Verwaltung hat - entgegen der Empfehlung der KVB - die Fortführung der 
Beweiserkundung gefordert und durchgesetzt. Warum wurde in diesem 
Zusammenhang nicht auf das Ergebnis des Teilgutachtens zur sog. 
Braunkohleerkundung abgewartet, welches laut Vorlage für das Jahresende 2020 
erwartet wird? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Braunkohleerkundung wird durchgeführt, um das seitens der Stadt und des Gutachters 
Prof. Kempfert angenommene Schadensszenario im Rahmen eines Negativbeweises zu 
untermauern. Da die ARGE von einem wie auch immer gearteten Alternativszenario 
ausgeht, würden sich durch das Teilgutachten die Positionen in außergerichtlichen 
Verhandlungen nicht wesentlich verändern. 
 
 
12. Welche haushalterischen Auswirkungen hätte die Fortsetzung des gerichtlichen 
Verfahrens? (z.B. wegen höherer Neuverschuldung?) 
 
Antwort der Verwaltung: 
Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens hätte die Stadt zunächst die Kosten der 
rechtlichen Beratung und Vertretung, die Kosten des von ihr initiierten Beweisverfahrens und 
die Kosten einer Klageerhebung zu tragen. Mit jeder weiteren Verzögerung werden - alleine 
aufgrund steigender Baupreisindizes - auch die Sanierungs- und Fertigstellungskosten 
steigen. Sollte es im Wege einer gerichtlichen Entscheidung zu einer (teilweisen) 
Kostentragung der Stadt kommen, können hieraus finanzielle Auswirkungen erwachsen.

Anlage 3 
 
 
13. Mit welcher Begründung hat die ARGE den Wert des Archivguts vor dem Einsturz 
auf 75 Mio. € beziffert.  
a. Hat die Verwaltung Zweifel an der Höhe des gutachterlich geschätzten 
Schadenskorridors von 517 bis 660 Mio. €? 
b. Falls nein, wie erklärt sich der große Unterschied im Verhältnis zu der 
Vergleichsquote von 80 % „dem Grunde nach“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die ARGE stützt den von ihr angenommenen Wert des Archivgutes auf ein eigenes 
Gutachten.  
zu a. Die Verwaltung hat keine Zweifel an dem Gutachten bzgl. des Schadenskorridors, ist 
sich aber der vielen Unwägbarkeiten eines aufgrund von repräsentativen Stichproben 
hochgerechneten Schadens in dieser hochkomplexen Materie bewusst. 
 
zu b. Der Schadenskorridor bezieht sich auf die Höhe des Schadens, die Haftungsquote  
von 80% dem Grunde nach ist ein davon völlig unabhängiger Vorgang. Letzterer 
beschreibt einzig die rechtliche Verantwortlichkeit für den Schadensgrund. 
 
 
14. Wie gliedert sich die seitens der Stadt zu Beginn des Moderationsverfahrens 
geltend gemachte Schadenssumme (1,07 Mrd. €) auf? Aus aktueller Vorlage: „Mit 
Beginn des Moderationsverfahrens hat die Stadt Köln Schadensersatz in Höhe von 
annähernd 1,07 Mrd. Euro zzgl. Zinsen gefordert.“ Laut Vorlage 0436/2020 (Rat 
26.03.2020) wird ein Streitwert i.H.v. 1,3 Milliarden € benannt. Ist dies die aus Sicht 
der Verwaltung in Rede stehende Summe einschließlich Zinsen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Stadt hat gegenüber der ARGE außergerichtlich eine Schadenssumme von 1,07 Mrd € 
zzgl Zinsen geltend gemacht. Dabei handelt es sich um eine Maximalforderung, die auch in 
das Moderationsverfahren eingeführt wurde.  
Die Summe gliedert sich wie folgt: 
- Gebäudeschäden /Neubau des Historischen Archivs 64, 9 Mio € 
- Grundstücksschäden      38,7 Mio € 
- Inventar       240 Tsd € 
- Kosten Rettungseinsatz/Bergung/Erstversorgung  7,3 Mio € 
- Bergungsbauwerk      24 Mio € 
- Kosten „provisorisches Archiv“    17,3 Mio € 
- Schäden Restaurierung Archivgut    660,8 Mio € 
- Schäden für Wertminderung und Totalverlust  68 Mio € 
- Kosten Fachbeirat und Notlesesaal    37,7 Tsd € 
- Besichtigungsbauwerk     85,4 Mio € 
- Schulverlagerung      2,2 Mio € 
- Zusätzliche Personalkosten Stadt Köln   5 Mio € 
- Stiftung Stadtgedächtnis     5,1 Mio € 
- Schadensausgleich KVB     14,2 Mio € 
- Straßenbaukosten      136 Tsd € 
- Mietausfall Gebäudewirtschaft    6 Mio € 
- Eigenleistung Gebäudewirtschaft    401 Tsd € 
- Kosten Feuerwehr      12,7 Mio €

Anlage 3 
 
 
- Regressansprüche Dritter (Nachbarn, Anlieger,  
Hinterbliebene)      45,8 Tsd € 
- Kosten OH-Verfahren     12,3 Mio € 
- Rechtsberatung      11,9 Mio € 
- Geotechnische Beratung     11,7 Mio € 
- Versicherungsberatung     90 Tsd € 
- Softwarekosten      2,6 Mio € 
- Sonstiges       22 Mio € 
(davon 19,4 Mio € Mieten für Ausweichquartiere) 
- Abgetretener Schaden Rheinenergie   3,4 Mio € 
 
 
15. Nach Stand der Vorlage 0436/2020, Rat 26.03.2020, und unter Berücksichtigung der 
weiteren, in früheren Vorlagen benannten Beträge belaufen sich Mehrkosten bei 
den Baukosten und Baunebenkosten für die Errichtung des 
Besichtigungsbauwerks sowie durch Bauzeitverlängerungen bei der Nord-Süd-
Stadtbahn auf nunmehr insgesamt 159,54 Millionen €. Danach betragen die 
Baukosten/Baunebenkosten für die Errichtung des Besichtigungsbauwerks mit 
Stand März 2020 87,98 Millionen €. Wegen Bauzeitverlängerung beträgt die 
Kostenerhöhung bei den Baukosten der Nord-Süd-Stadtbahn mit Stand März 2020 
22,17 Millionen €. Die Erhöhung der Baunebenkosten liegt gem. Stand Dez. 2018 
bei 32,4 Millionen €. 
Sind diese Mehrkosten infolge des Archiveinsturzes Gegenstand der 
Kostenaufstellung in Anlage 2?  
Wenn ja, wo finden sich die Beträge? Wenn nein, warum fehlen sie in der 
Auflistung? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Nein, diese Anlage enthält nur die zahlungswirksamen Aufwendungen, die von der Stadt 
Köln geleistet wurde. Andere Kosten sind im Rahmen des Vergleichs in den Teil der 
zukünftig zu erwartenden Kosten eingeflossen 
 
 
16. Vgl. Ziffer 4 des Beschlussvorschlags: Auf welche Ansprüche der KVB gegen die 
ARGE würde verzichtet? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Im Rahmen des Moderationsverfahrens wurde unter Beteiligung der KVB AG zwischen 
Stadt, KVB AG und ARGE Los Süd auch eine Einigung über die gegenseitigen Ansprüche 
zwischen KVB AG und ARGE Los Süd im Rahmen des Vergleichs erzielt. Aus Sicht der 
Stadtverwaltung ist der Kompromiss nicht nur für die Stadt, sondern auch für die KVB 
betriebswirtschaftlich ein akzeptables Ergebnis. 
 
 
17. Wie schätzt die Verwaltung – insbesondere mit Blick auf die gutachterlichen 
Teilergebnisse zur Schadensursache – das Prozessrisiko einem zivilgerichtlichen 
Verfahren ein: 
a. dem Grunde nach? 
b. nach der Höhe des Schadenersatzes?

Anlage 3 
 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Gerichtliche Verfahren über derartig hochkomplexe rechtlicher und tatsächlicher 
Fragestellungen  sind nicht mit Angabe von genauen Wahrscheinlichkeiten kalkulierbar. Es 
handelt sich in vielen Bereichen um juristisches Neuland. Grundsätzlich geht die Verwaltung 
davon aus, dass die Risiken der Beweisführung eher im Bereich der Schadenshöhe liegen 
als beim Schadensgrund. 
Der Anspruch dem Grunde nach ist durch die Beweiserhebung des Sachverständigen im 
Selbstständigen Beweisverfahren, wie auch durch die Urteile des Landgerichts Köln in den 
parallelen Strafverfahren nach Auffassung der Verwaltung sehr gut belegbar. 
Risikoabschläge sind zum einen aus der Natur eines gerichtlichen Verfahrens heraus zu 
berücksichtigen (Bsp. Beweislastverteilung), zum anderen aus dem Umstand, dass die 
ARGE Los Süd nach wie vor die technische Beurteilung durch eigene Gutachter festhält.   
Die Erfolgsaussichten hinsichtlich der Höhe des geltend gemachten Anspruchs sind 
differenzierter zu beurteilen. Aufgrund der Vielzahl der einzelnen Schadenspositionen ist dies 
schon in tatsächlicher Hinsicht mit einem höheren Risiko behaftet. Darüber hinaus stellen 
sich gerade in Bezug auf die Restaurierungskosten auch rechtliche Fragen, zu denen kaum 
höchstrichterliche Entscheidungen vorliegen. 
 
 
18. Auf welchen Informationen beruht die Einschätzung zur Verfahrensdauer von 10-
15 Jahren für ein zivilgerichtliches Verfahren? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Aufgrund der Höhe der Schadenssumme und der Anzahl der von der ARGE geltend 
gemachten Einwände ist davon auszugehen, dass in einem gerichtlichen Verfahren mit an 
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Instanzenweg ausgeschöpft würde. Eine 
Verfahrensdauer von mindestens zehn Jahren im besten Fall erscheint vor dem Hintergrund 
vergleichbarer Fallkonstellation als absolut realistisch. 
 
 
19. Warum fehlen in der Anlage 2 „Kurzübersicht Ist-Kosten“ wesentliche 
Aufwendungen, die die Stadt insbesondere zur Beweissicherung vorfinanziert hat?  
 
a. Kosten für das sog. „Besichtigungsbauwerk“: geschätzt > 50 Mio. € 
Erst mit dem Besichtigungsbauwerk konnte H. Prof. Kempfert den entscheidenden 
Beweis der Fehlstelle an der Lamelle 11 liefern. Damit stand der Ausführungsfehler 
der ARGE als Ursache für den Einsturz gerichtsfest fest. Der Bau dieses Bauwerks 
war wegen der Anforderungen für die Beweisführung von Prof. Dr. Kempfert 
hochkomplex und aufwendig. 
Hinweis: Das Besichtigungsbauwerk ist das Nachfolgebauwerk des mit 23,987 Mio. € 
aufgeführten Bergungsbauwerks. Letzteres diente ausschließlich der Bergung der 
Archivalien.  
Laut H. Damm, KStA vom 30.12.2019, hat die Stadtverwaltung nach eigenen 
Angaben „mehr als 70 Mio. € für das Besichtigungsbauwerk, das für die Gutachter 
errichtet wurde“ bezahlt. H. Damm bestätigt im KStA vom 03.03.2020, die Zahlen: die 
Stadtverwaltung hat nach eigenen Angaben „94 Mio. € …. für die Bergungsbaugrube 
und das Besichtigungsbauwerk zur Beweiserkundung ausgegeben“.

Anlage 3 
 
 
 Kosten für die Arbeiten und Maßnahmen von H. Prof. Dr. Kempfert: 
geschätzt > 30 Mio. €Dazu gehören u. a. die gutachterliche Tätigkeit von 
H. Prof. Dr. Kempfert, die Einsätze der Taucher, der 6-jährige Betrieb der 
Bau- und Untersuchungsstelle. 
 Kosten für die bisherigen Restaurierungsarbeiten der Archivalien und 
archivaliengerechte befristete Unterbringung in anderen Archiven in 
Deutschland: ?? € ? 
In der Schadensaufstellung zum Zeitpunkt 30.04.2016 (Mitteilungsvorlage 0967/2016 
für den Hauptausschuss am 06.06.2016) waren damals für diesen Aufgabenbereich 
bereits 24,3 Mio. € angefallen. 
 Kosten für die beiden ebenfalls vom LG Köln bestellten Gutachter Prof. Dr. 
Weber und Prof. Dr. Sohni: ?? € ? 
 Kosten für den von der Feuerwehr beauftragten Gutachter für das 
andauernde Monitoring des nichtsicheren Grundes der Unglücksstelle: 
geschätzt ca. 5 Mio. € 
Das Monitoring ist unabdingbar notwendige Absicherung für alle Arbeiten und 
Maßnahmen ober- und unterirdisch auf der Unglücksstelle nach DIN 1076 
Beobachtungsmethode. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Anlage 2 enthält nur die zahlungswirksamen Aufwendungen, die direkt von der Stadt 
Köln geleistet wurden. Alle zuvor genannten Kosten, bei denen Bezug auf die Mitteilung 
0967/2016 genommen wird, sind als fortgeschriebene, zahlungswirksame Aufwendungen 
hierin enthalten.  
 
Andere Kostenpositionen sind bisher entweder nicht zahlungs- oder aufwandswirksam bei 
der Stadt angefallen. Im Rahmen des Vergleichs sind diese Positionen in den Teil der 
„zukünftig zu erwartenden Ist-Kosten“ eingeflossen. Die angesprochenen Kosten des BesBG 
sind bspw. hierin enthalten

Anlage 2 Kurzübersicht Ist-Kosten

736 Zeichen

Ist-Kostenaufstellung Einsturz Stadtarchiv  
 
 
Position 
 
Betrag in Mio. €  
 
Ausgaben unmittelbar nach dem Einsturz  6,600 
Grundwasserbergung ab März 2010 0,741 
Bergungsbauwerk  23,987 
Kosten provisorisches Archiv  17,296 
Notlesesaal  0,006 
Kosten Fachbeirat  0,032 
Schulverlagerung  2,215 
Stiftung Stadtgedächtnis  5,119 
Schadensausgleich KVB  14,180 
Straßenbauarbeiten  0,136 
Mietausfall GW / 26 6,011 
Eigenleistung GW / 26 0,401 
Feuerwehr 12,733 
Regressansprüche Dritter  0,046 
OH-Verfahren 10,309 
Rechtsberatung  11,917 
Versicherungsberatung  0,090 
Archivneubau (nur konsumtive Kosten)  0,561 
Sonstiges  22,981 
Software Wiederaufbau  2,607 
 
Summe 137,968 
Gesamtsumme inkl. Personalkosten u.a.  ca. 150, 00

Anlage 4 Antworten der Verwaltung zum Fragenkatalog von RM Frank

7264 Zeichen

Fragen des RM Frank (B90 / Grüne) zur Beschlussvorlage 
Vergleichsvorschlag zu den Folgen des Stadtarchiveinsturzes, 1887/2020 
(Ratssitzung am 29.06.2020) 
 
 
1. Ist mit dem Vergleichsvorschlag ein „Schuldanerkenntnis“ der ARGE verbunden? 
 
Antwort Verwaltung: 
Mit Abschluss des Vergleiches ist nach Auffassung der Verwaltung die Einsturzursache 
nunmehr abschließend geklärt. Ein formales Schuldanerkenntnis im juristischen Sinne ist 
damit zwar nicht verbunden, jedoch bestätigt der Vergleich das Ergebnis des gerich tlichen 
Sachverständigen Prof. Kempfert, wonach die Fehlstelle in der Lamelle 11 der Schlitzwand als 
Ursache des Schadens anzusehen ist und somit der Schaden in den Verantwortungsbereich 
der ARGE Los Süd fällt. 
 
 
2. Fertigstellung des havarierten Gleiswechselbauwerks durch die ARGE: 
Übernimmt die ARGE eine rechtsverbindliche Gewährleistung und wenn ja, zu welchen 
Konditionen? 
 
a) Auf welche Art und Weise wird die Bauqualität gesichert? 
 
Antwort Verwaltung: 
Die Rahmenparameter bzw. das Bausoll de r Sanierung sind durch die bereits geschlossene 
Sanierungsvereinbarung vom 21.12.2017 sowie durch zusätzliche Formulierungen in der 
abzuschließenden Vereinbarung geregelt. Für die Fertigstellung nach der Sanierung gilt das 
vertraglich zugesicherte Bausoll  entsprechend des ursprünglichen Hauptbauvertrags. Das 
Bauwerk K3 ist durch eine zusätzliche, funktionale Beschreibung, die Anlage der Vereinbarung 
wird, beschrieben. 
Die Überwachung der Ausführungsqualität wird durch eine extern zu beauftragende Bauüber-
wachung der KV B sowie die Aufsicht der TAB sichergestellt. Ferner sind alle Ausführungs -
pläne von einem unabhängigen Prüfstatiker freizugeben.  
 
 
b) Mit welchem Investitionsvolumen kalkuliert die ARGE? 
 
Antwort Verwaltung: 
Für die zur Ausführung kommenden Sanierungsvariante V 5 wird derzeit ein Kostenvolumen 
von rund 40 Mio. Euro angenommen. Hinzu kommen Fertigstellungskosten der Nord -Süd 
Stadtbahn (nur Rohbau) von ca. 5 Mio. Euro sowie noch einmal weitere Kosten in Höhe von 
rund 5 Mio. Euro.  
 
 
c) Ist-Kostenaufstellung Einsturz Stadtarchiv: 
Welche einzelnen Kosten verbergen sich hinter folgenden Positionen? 
Schadensausgleich KVB (14,18 Mio. Euro) 
OH-Verfahren (10,3 Mio. Euro) 
Sonstiges (22,9 Mio. Euro) 
 
Antwort Verwaltung: 
 Schadensausgleich KVB:  
Gemäß dem zwischen Stadt und KVB AG bestehenden „Nord-Süd-StadtbahnVertrag" 
(NSB-Vertrag) ist die Stadt verpflichtet, der KVB allen Aufwand im Zusammenhang mit 
der Planung und Durchführung der Nord-Süd-Stadtbahn zu erstatten. Auf dieser Basis 
hat die Stadt der KVB nachgewiesene Aufwendungen im Zusammenhang mit dem

Einsturz des Stadtarchivs in Höhe von 14.180.166,97 Mio . Euro erstattet (Stand Juli 
2019). 
 
 OH-Verfahren: 
Durch die beiden Beweissicherungsverfahren vor dem Landgericht Köln , 5 OH 1/10 
sowie 5 OH 7/11 sind bislang Gerichts- und Sachverständigenkosten in Höhe von 10,3 
Mio. Euro entstanden. Die Stadt als Antragstellerin hat hier die vom Gericht 
angeforderten Kostenvorschüsse gezahlt. 
 
 Sonstiges (22,9 Mio. Euro): 
Im Einzelnen untergliedern sich diese Kosten wie folgt: 
- Mietaufwendungen für Ausweichquartiere ca.19,413 Mio. Euro 
- Prüfung der Standsicherheit von umliegenden Gebäuden nach dem 
Einsturz ca. 1,08 Mio. Euro 
- Beweissicherungsmaßnahmen (Zustandsfeststellungen von Gebäuden) 
ca. 179.000 Euro 
- Beratungs- und Betreuungsleistungen durch Unternehmensberatungen 
Dritter bei der Begleitung des Wiederaufbau ca. 2 Mio. Euro 
- Mieterentschädigungen, Anwohnerentschädigungen und 
Nachbarentschädigungen ca. 304.000 Euro 
 
d) Ist diese Kostenaufstellung abschließend? 
 
Antwort Verwaltung:  
Die Kostenaufstellung ist zum gesetzten Stichtag bzgl. der zahlungswirksam geleisteten 
Aufwendungen im Wesentlichen abschließend (137,96 Mio. Euro.). Vor dem Hintergrund 
etwaiger nach dem Stichtag geleisteter Zahlungen wird von der Verwaltung eine Summe von 
ca. 150 Mio. Euro angegeben.  
 
 
3. Welche Ansprüche erhebt die KVB AG gegenüber der ARGE und welche Ansprüche 
erhebt die ARGE gegenüber der KVB AG? 
 
Antwort Verwaltung: 
KVB und ARGE Los Süd stritten über gegenseitige Ansprüche aus dem Bauvertrag sowie über 
Schäden aus der Havarie. Im Rahmen des Moderationsverfahrens wurde unter Beteiligung 
der KVB AG zwischen Stadt, KVB AG und ARGE Los Süd auch eine Einigung über die 
gegenseitigen Ansprüche zwischen KVB AG und ARGE Los Süd im Rahmen des Vergleichs 
erzielt. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist der Kompromiss nicht nur für die Stadt, sondern auch 
für die KVB betriebswirtschaftlich ein akzeptables Ergebnis.  
 
4. In welchen Tranchen und mit welchen Zahlungszielen wird der Vergleichsbetrag von 600 
Mio. Euro an die Stadt Köln geleistet? 
 
Antwort Verwaltung: 
Gemäß des derzeitigen Vereinbarungsentwurfes verpflichten sich die ARGE und ihre 
Gesellschafter gesamtschuldnerisch zur Zahlung eines Betrages an die Stadt Köln in Höhe 
von 600 Mio. Euro (in Worten: sechshundert Millionen Euro). Der Betrag ist fällig und zahlbar 
aufrechnungs- und einredefrei auf das Konto der Stadt Köln binnen zwei Monaten nach 
Zustandekommen dieser Vereinbarung. 
 
5. Wie wird die Vergleichssumme abgesichert? 
 
Antwort Verwaltung: 
Die Vergleichssumme ist durch den Vergleich als solchen abgesichert.

6. Sofern sich der Rat für die Alternative entscheiden würde, wäre eine Fertigstellung des 
havarierten Gleiswechselbauwerks nach Beendigung der Beweissicherung trotz laufendem 
Gerichtsverfahren möglich? 
 
Antwort Verwaltung: 
Die Sanierung des Gleiswechselbauwerks wird erst nach Verfüllung des 
Besichtigungsbauwerks beginnen können. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die 
Beweissicherung zu m jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist. Die ARGE hat 
angekündigt, die innenliegende Beweiserkundung zu beantragen. Nach Einschätzung der 
KVB verzögert eine innenliegende Beweiserkundung die Sanierung und Fertigstellung des 
GWB um mindestens 2 Jahre. Auch das dazu erforderliche Sanierungsverfahren V 4.1 selbst 
dauert voraussichtlich ca. 1/2 Jahr länger, insgesamt also eine Zeitverzögerung von ca. 2,5 
Jahren.  
Auch nach Abschluss des Beweissicherungsverfahrens ist nicht gewährleistet, dass mit der 
Sanierung dann begonnen werden kann. Das Landgericht kann eine neue Begutachtung durch 
die bisherigen Sachverständigen oder durch andere Sachverständige anordnen, wenn es 
bisherige Gutachten für ungenügend erachtet.  
 
7. Mit der Vergleichssumme soll im auch die Wiederherstellung des verschütteten Archivguts 
finanziert, was bekanntlich einen langen Zeitraum in Anspruch nimmt. Auf welche Art und 
Weise möchte die Verwaltung dafür notwendigen Mittel zweckgebunden langfristig 
haushaltsrechtlich sichern (Sondervermögen, Stiftung o.ä.)? 
 
Antwort Verwaltung: 
Die Verwaltung prüft derzeit mit der erforderlichen Sorgfalt die verschiedenen Optionen und 
wird die Politik über das Ergebnis der Prüfung informieren. 
Parameter der Prüfung sind neben der Rechtmäßigkeit, die je weiligen bilanziellen und 
haushalterischen Auswirkungen, Wirtschaftlichkeitsfragen und Nachhaltigkeitsaspekte 
(langfristig angelegte Sicherung der Verwendungszwecke) sowie die gebotene kaufmännische 
Sorgfalt bei der Verbuchung der Einzelaspekte des Vergleichs.

Beratungsverlauf (1)

29.06.2020 Rat
TOP 1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Waidmarkt

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Details

Aktenzeichen
1887/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.06.2020
Erstellt
22.06.2020 11:17