1887/2020
Vergleichsvorschlag zu den Folgen des Stadtarchiveinsturzes
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Anlage 1 Technische Beschreibung Sanierung
3199 Zeichen
III Herr Schilling 34162 19.06.2020 Vorgesehene Sanierungsvariante Zunächst wird das außenliegende Besichtigungsbauwerk BesBG 1A zurückgebaut und erfüllt. Anschließend erfolgt die Sanierung des Gleiswechselbauwerks (GWB) mittels der Unterwasserbetonsohle (UWB). Die Herstellung von UWB für tiefe, in das Grundwasser reichende Baugruben ist ein erprobtes und bewährtes Verfahren. Bautechnisch anspruchsvoll sind jedoch neben dem Rückbau unter Wasser die Umsteifungsvorgänge im GWB sowie insbesondere die Herstellung der für die Auftriebssicherung der UWB-Sohle erforderlichen Mikropfähle mit Bohrtiefen von rund 57 m bezogen auf Geländeoberkante. In Vorbereitungen der Herstellung der Unterwasserbetonsohle werden der Abriss der vorhandenen Zwischendecke und des Deckels zuerst durchgeführt. Der Abriss und die spätere Neuerstellung beider Deckenscheiben hat den Hintergrund, dass aufgrund der Arbeiten im Rahmen der Herstellung der Besichtigungsbaugrube (z.B. Vereisungsbohrungen im GWB) und den zusätzlichen Erkundungsbohrungen zur Beweissicherung die beiden Deckenscheiben für die im Endzustand auftretenden Lasten bereits in der Gebrauchstauglichkeit eingeschränkt wurden. Zukünftig würden außerdem durch die Herstellung der GEWI-Pfähle durch die zwei Bestandsdecken, die Deckenscheiben zusätzlich durchörtert. Anstelle der Deckenscheiben werden aus diesem Grund in der Bauzeit für die Unterwasserbetonsohle und der Beräumung des GWB, sowie der Weiterbau des GWB temporäre Aussteifungen eingebaut. Nachdem die Aussteifungen eingebaut wurden, wird der im Zuge der Gefahrenabwehr in der Nacht vom 03.03. auf den 04.03.2009 eingebrachte Auflastbeton (ca. 2.000 m³) sowie der Schuttkegel mit dem Material das unterhalb des damaligen Archivs in das GWB eingedrungen ist (rund 5.000 m³) mithilfe von Tauchern unter Wasser geborgen. Dazu werden Verfahren, wie das hydraulische Sprengen, Kernen und Spalten sowie der händische Abbruch eingesetzt. Das Eindringmaterial aus der Havarie wird durch Absaugen mittels leistungsstarker Pumpen erfolgen. Die vorgenannten Arbeiten wurden in einer Schwingungs- und Schalltechnischen Untersuchung durch ein Ingenieurbüro im Hinblick auf eine mögliche erhöhte Schallemissionen geprüft. Demnach sollen eventuell auftretende Richtwertüberschreitungen durch ausgleichende Maßnahmen wie temporäre Schallschutzwände kompensiert, bzw. ausgeglichen werden. Diese Untersuchung ist ebenfalls Gegenstand der bei der Bezirksregierung Köln eingereichten Genehmigungsunterlagen zum Planänderungsverfahren. Im Anschluss an die Bergung des Materials kann die Unterwasserbetonsohle hergestellt werden. Es handelt sich um eine abdichtende Sohle, die mit Mikropfählen als Auftriebssicherheit rückverankert wird. Die Sohle dient der Abdichtung der Baugrube gegen das Grundwasser und erlaubt eine Herstellung des Gleiswechselbauwerks sowie der Restarbeiten in den Tunnelröhren im Trockenen. Die Unterwasserbetonsohle besitzt eine Mächtigkeit von 1,50 m und wird in einer Tiefe von ca. 27 m unterhalb der Straßenoberfläche hergestellt und ist der Anlage 2 dieser Beschlussfassung in Lageplan und Schnitt dargestellt.
Beschlussvorlage Rat
26961 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
I/I
Vorlagen-Nummer
1887/2020
Freigabedatum
23.06.2020
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Vergleichsvorschlag zu den Folgen des Stadtarchiveinsturzes
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die technische Ursache des Stadta r-
chiveinsturzes vom 3. März 2009 nunmehr geklärt ist. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung
beauftragt, den nachfolgenden außergerichtlichen Vergleich abzuschließen:
Die ARGE Los -Süd verpflichtet sich, zum Ausgleich der finanziellen Aufwendungen im Z u-
sammenhang mit dem Einsturz des Stadtarchives zur Zahlung eines Betrages von 600 Mio.
Euro an die Stadt Köln.
Die ARGE Los -Süd verpflichtet sich, auf eigene Kosten die havarierte Baustelle des Glei s-
wechselbauwerkes im erweiterten Rohbau zu sanieren und das Bausoll des Bauvertrages fer-
tigzustellen.
Die ARGE Los-Süd verpflichtet sich, einen Ausstellungsraum (sog. „K³“) auf eigene Kosten zu
errichten.
Beide Parteien sind sich darüber einig, dass mit dem Vergleich sämtliche Ansprüche, auch
diese der KVB AG, die im Zusammenhang mit dem Einsturz des Stadtarchives stehen, g e-
geneinander abgegolten sind. Die laufenden gerichtlichen Verfahren werden eingestellt.
Alternative:
Die Verwaltung wird beauftragt, den vorgelegten außergerichtlichen Vergleich nicht abzuschließen
und die Ansprüche auf gerichtlichem Weg geltend zu machen.
Rat 29.06.2020
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja siehe Begründung
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung der Dringlichkeit
Um eine zeitnahe Entscheidung des Rates zum Vergleichsvorschlag zur Schadensregulierung des
Stadtarchives noch vor der Sommerpause zu ermöglichen, ist eine kurzfristige Sondersitzung des
Rates notwendig. Die letzte reguläre Sitzung des Rates war aufgrund des Verfahrensganges der Ver-
gleichsverhandlungen zeitlich nicht möglich.
Begründung
Der Einsturz des Historischen Archives am 3. März 2009 stellt einen tiefen Einschnitt in der Geschich-
te der Stadt Köln dar und hinterlässt eine bis heute nicht geschlossene Wunde in der Kölner Stadtge-
sellschaft und im Stadtquartier um den Waidmarkt.
Der Verlust betrifft an erster Stelle die Angehörigen von zwei Kölner Bürgern, die nicht mehr rechtzei-
tig gewarnt und evakuiert werden konnten und in dem Trümmerfeld zu Tode kamen und von einer
Kölner Bürgerin, die sich in der Folge des Unglücks das Leben nahm. Neben dem unersetzbaren Ver-
lust von drei Menschenleben verloren durch die Havarie Menschen ihre Wohnungen, viele Anwo h-
nende mussten zumindest zeitweise ihr Heim verlassen und ein ganzes Stadtquartier ist bis heute
von den Folgen der K atastrophe gezeichnet. Es entstand ein zunächst unabsehbarer tatsächlicher
3
und finanzieller Schaden an Gebäuden, Archivgut und der im Bau befindlichen Trasse der Nord-Süd
Stadtbahn.
Unmittelbar nach dem Einsturz und den akuten Rettungsmaßnahmen an der Eins turzstelle standen
insbesondere die Versorgung der betroffenen Menschen sowie die Bergung der verschütteten Archi-
valien im Mittelpunkt der Bemühungen der Stadt Köln. In einer beispiellosen Rettungsaktion konnten
in der Folge durch hunderte Einsatzkräfte vo n Feuerwehr und Technischem Hilfswerk, ebenso viele
Kölner Bürgerinnen und Bürger und noch einmal hunderte Archivarinnen und Archivare sowie Re s-
tauratorinnen und Restauratoren aus Deutschland sowie dem europäischen und dem außereuropäi-
schen Ausland mehr al s 90% des eingestürzten Archivgutes geborgen werden. Dieses einzigartige
Kulturgut wird derzeit an mehreren Standorten durch Fachkräfte in auf einander aufbauenden Pr o-
zessen restauratorisch gesichert und archivisch identifiziert und geordnet. Es folgte der Beginn einer
hochkomplexen juristischen Aufarbeitung des Schadensereignisses.
Der nun dem Rat der Stadt Köln vorgelegte Vergleichsvorschlag ist Ergebnis eines sechsmonatigen
Moderationsverfahrens zwischen den Parteien, moderiert von einer renommierten Expertin und einem
Experten im Bereich von Großschäden bei Bauvorhaben und Mediationsverfahren. Der am Ende die-
ses Verfahrens erarbeitete Vergleichsvorschlag verfolgt das Ziel, unter Berücksichtigung der tatsäch-
lichen und rechtlichen Risiken eines gerichtlic hen Verfahrens die durch die Havarie entstandenen
finanziellen Schäden auszugleichen, einen zügigen Weiterbau der Nord -Süd Stadtbahn zu ermögli-
chen und so einen Beitrag dazu zu leisten, die bis heute fortbestehende Wunde im Kölner Stadtbild
zu schließen.
Die Verwaltung und der von ihr beauftrage Prozessvertreter empfehlen dem Rat, den im Moderat i-
onsverfahren erzielten Vergleichsvorschlag anzunehmen. Mit diesem Vergleich ist die Einsturzursa-
che nun abschließend geklärt, gleichzeitig werden die der Stadt K öln entstandenen Schäden zu e i-
nem wesentlichen Teil ersetzt und die Generationenaufgabe der Restaurierung finanziell dauerhaft
gesichert. Es wird ein langjähriges und aufwendiges Klageverfahren durch voraussichtlich alle g e-
richtlichen Instanzen vermieden. Durch die Zusage der ARGE Los -Süd, das Gleiswechselbauwerk
entsprechend des vertraglichen Bau-Solls im erweiterten Rohbau auf eigene Kosten zu sanieren und
fertig zu stellen, hat die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Nord-Süd-Stadtbahn nun eine realisti-
sche Perspektive. Auch die bauliche Wunde am Waidmarkt wird geschlossen und gleichzeitig durch
die Errichtung des Ausstellungsraumes (der sog. „K³“) ein würdiger Ort geschaffen. Vor dem Hinter-
grund der bestehenden Risiken und unter Würdigung aller zeitlichen Szenarien auch im Hinblick auf
die Inbetriebnahme der Nord-Süd Stadtbahn ist die Vergleichssumme von 600 Mio. Euro ein akze p-
tables Ergebnis für die Stadt Köln.
Die konkrete Abbildung der einzelnen Elemente des Vergleichsvorschlags im Haushalt und der Fi-
nanzbuchhaltung der Stadt Köln wird derzeit ausgearbeitet und wird Gegenstand einer späteren Un-
terrichtung des Rates.
I. Ausgangslage und Chronologie
Im Zuge der juristischen Aufarbeitung der Havarie machte die Stadt Köln gegenüber der
ARGE Los-Süd und deren drei Gesellschaftern alle in Betracht kommenden Ansprüche
aus und im Zusammenhang mit dem Einsturz des Stadtarchives geltend, insbesondere
Schadensersatzansprüche. Vorgeschaltet vor dem eigentlichen gerichtlichen Verfahren
wurden zu diesem Zweck seit 2010 die Rechtsansprüche der Stadt Köln dem Grunde und
der Höhe nach in zwei gerichtlichen Beweisverfahren verfolgt. Für die hochkomplexe Be-
weissicherung zur Ursachenforschung haben die Stadt Köln und die Kölner Verkehrs -
Betriebe in aufwändigen technischen Verfahren ein unterirdisches außenliegendes Besich-
tigungsbauwerk entlang der äußeren Schlitzwand errichtet.
In dem Verfahren zur Ermittlung der Schadensursache hat der vom Landgericht Köln be-
auftragte Sachverständige Prof. Dr. Kempfert nach achtjährigen Untersuchungen ab 2018
diverse Teilgutachten vorgelegt. Er kommt zu dem Schluss, dass die Fehlstelle in einer
von der ARGE Los-Süd hergestellten Schlitzwand unzweifelhaft die alleinige Einsturzursa-
che vom 3. März 2009 war. Die ARGE Los-Süd bestreitet weiterhin die festgestellte Scha-
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denursache und geht, gestützt auf eigene Gutachten, von einem alternativen Schaden s-
hergang aus. Aktuell hat das Gericht auf Antrag der Stadt Köln eine weitere Teilbegutach-
tung in Auftrag gegeben (sog. Braunkohleerkundung). Das Teilgutachten wird für das Jah-
resende 2020 erwartet. Die ARGE Los -Süd hat zudem angekündigt, über die außenli e-
genden Erkundungsmaßnahmen hinaus eine Innenerkundung in gleicher Weise zu bean-
tragen. In Folge der Vorlage des Teilgutachtes sowie einer etwaigen gerichtlichen Ent-
scheidung über die Durchführung einer Innenerkundung stünde als nächster Schritt im ge-
richtlichen Verfahren die Erhebung der Klage der Stadt gegen die ARGE Los-Süd vor dem
Landgericht Köln an.
In dem Beweisverfahren zur Ermittlung der Schadenshöhe haben verschiedene Gutachter
die Gebäude- und Grundstücksschäden, die Kosten zur Wiederherstellung der Bebaubar-
keit des havarierten Grundstücks und schließlich auch die voraussichtlichen Restauri e-
rungskosten für die beschädigten Archivalien ermi ttelt, die den weitaus größten Teil des
Gesamtschadens ausmachen. Der vom Landgericht Köln beauftragte Gutachter Prof. Dr.
Weber hat auf der Grundlage von repräsentativen Stichproben im Wege einer mathemati-
schen Hochrechnung eine Schätzung der voraussichtlichen Restaurierungskosten vorge-
nommen. Bei einer angenommenen Restaurierungszeit von mehreren Jahrzehnten kommt
er zu einem möglichen Schadenskorridor von 517 - 660 Mio. Euro. Sowohl die Ergebnisse
des Gutachtens hinsichtlich des Verfahrens und der geschätzten Kosten als auch die Ver-
hältnismäßigkeit der vollständigen Restaurierung an sich werden von der ARGE Los-Süd
ebenfalls grundlegend in Frage gestellt.
Im Rahmen der Strafverfahren sind die im Auftrag der Staatsanwaltschaft tätigen Sachver-
ständigen hinsichtlich des Schadensgrundes zu dem gleichen Schluss wie Prof. Dr. Kemp-
fert gekommen. Die beiden Strafkammern des Landgerichts Köln, die sich mit der Stra f-
barkeit der verschiedenen Baubeteiligten befasst haben, haben sich dieser Auffassung
angeschlossen. Die diesbezüglichen Strafverfahren sind noch nicht rechtskräftig abg e-
schlossen.
II. Moderationsverfahren
Vor der Perspektive eines zeitlich nicht absehbaren, zumindest aber mehrjährigen Klage-
fahrens sowohl hinsichtlich des Schadensgrundes als auch der Schadenshöhe haben sich
die Stadt Köln und die Vertreter der ARGE Los-Süd im November 2019 darauf verständigt,
in einem moderierten Verfahren eine außergerichtliche Einigung zur Regulierung der f i-
nanziellen Einbußen anzustreben.
Für dieses Verfahren konnten die Parteien als Moderatorin Frau Prof. Dr. Renate Den g-
dorfer-Ditges, die über eine langjährige Expertise im Bereich der nationalen und internati-
onalen Wirtschaftsmediation verfügt sowie als Moderator Herrn Prof. Stefan Leupertz ge-
winnen, der nach seiner Amtszeit als Richter am Bundesgerichtshof im Bereich des Bau-
rechts in der baubegleitenden Streitbeilegung komplexer Großprojekte erfolgreich tätig ist.
Das Moderationsverfahren bestand aus einer Vielzahl von Verhandlungsrunden, Einzelge-
sprächen der jeweiligen Parteien und ihrer Rechtsbeistände sowie der Versicherer der
ARGE Los -Süd mit den Moderierenden, begleitet von internen Abstimmungsrunden. Im
Rahmen dieses Verfahrens wurden sämtliche Aspekte der Schadensursache, des bereits
entstandenen Schadens (sog. „Ist-Kosten“, siehe Anlage), der noch entstehenden Restau-
rierungskosten sowie der Perspektiven für die Sanierung und den Weiterbau der Nord-Süd
Stadtbahn erörtert. Dabei wurden auch die prozessualen Risiken der Durchsetzung der ei-
genen Rechtspositionen in einer gerichtlichen Auseinandersetzung in die Betrachtung mit
einbezogen. Diese umfassen insbesondere die Beweisführung bezüglich der Schadensur-
sache wie auch die tatsächliche Ermittlung der zukünftigen Aufwendungen für die Restau-
rierung sowie die juristischen Bewertung der Schadenshöhe. Ebenfalls berücksichtigt wur-
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den die rechtlichen Auseinandersetzungen über gegenseitige Forderungen bezüglich der
Kosten der Sanierung und des Weiterbaus der Baustelle zwischen der ARGE Los-Süd und
der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB AG).
Der jetzt vorgelegte Vergleichsvorschlag ist Ergebnis dieser Risikobewertungen.
III. Bewertung des Vergleichsvorschlags
Die Verwaltung und der von ihr beauftragte Prozessvertreter empfehlen dem Rat, den im
Moderationsverfahren erzielten Vergleichs vorschlag anzunehmen. Die Würdigung des
Vorschlages im Einzelnen ergibt sich aus folgenden Erwägungen:
1. Klärung der Schadensursache
Mit Abschluss des Vergleiches ist die Einsturzursache nunmehr abschließend geklärt. Das
Ergebnis des im Auftrag des Land gerichts Köln tätigen Sachverständigen Prof. Kempfert
wird bestätigt, wonach die Fehlstelle in der Lamelle 11 der Schlitzwand als Ursache des
Schadens anzusehen ist.
Die Erkenntnisse des Sachverständigen Prof. Dr. Kempfert basierten im Wesentlichen auf
den Untersuchungen, die der Sachverständige im Rahmen der außenliegenden Besichti-
gungsbaugrube gewonnen hat. Die ARGE Los-Süd hat bis zuletzt, gestützt auf Sachve r-
ständigengutachten die Auffassung vertreten, dass sich im Rahmen einer sog. Innene r-
kundung eine andere alleinige oder zumindest mitursächliche Einsturzursache ergeben
würde. Die ARGE Los-Süd hat angekündigt, diese Innenerkundung zu veranlassen und zu
finanzieren, falls keine außergerichtliche Einigung der Parteien möglich ist. Nachdem bzgl.
des Haftungsgrundes kein Einvernehmen der Parteien im Rahmen der Vergleichsverhand-
lungen zu erzielen war, haben die Moderierenden auf Bitten beider Parteien einen Schlich-
tungsvorschlag unterbreitet. Dieser Schlichtungsvorschlag ging dahin, dass die ARGE
Los-Süd in Höhe von 80 % eine Haftung dem Grunde nach für das Einsturzereignis vom
03.03.2009 zugewiesen wird. Der damit verbundene Abschlag in Höhe von 20 % trägt den
restlichen Risiken Rechnung, die mit der von der ARGE Los -Süd angekündigten Innener-
kundung verbunden sind und die sich auch im Rahmen eines streitigen Gerichtsverfahrens
realisieren könnten. Die Stadt Köln und die ARGE Los -Süd haben deshalb diesem
Schlichtungsvorschlag der Moderierenden im Ergebnis zugestimmt.
Die Klärung dieser Frage ist ein wichtig es Signal für und in die Kölner Stadtgesellschaft,
die seit dem 3. März 2009 nicht nur mit der offensichtlichen Wunde am Waidmarkt leben
musste, sondern auch mit einem nunmehr zehnjährigen Verfahren, um die Ursachen der
Havarie aufzuklären. Dem berechtigten Bedürfnis nach dieser Aufklärung wird nach den
erfolgten Strafverfahren nun auch im Bereich des finanziellen Ausgleiches des Schadens
zivilrechtlich Rechnung getragen. Dies ist als Abschluss dieses mehrjährigen Prozesses
anzusehen und ermöglicht einen befriedeten, zukunftsgewandten Blick auf den Waidmarkt
und die der Nord-Süd Stadtbahn insgesamt.
2. Finanzieller Ausgleich und Wiederherstellung des Archivgutes
Durch die Zahlungsverpflichtung der ARGE Los-Süd werden sämtliche bislang entstande-
nen Schäden ersetzt und die Generationenaufgabe der Restaurierung der Archivalien
dauerhaft gesichert.
Bergung und Wiederaufbau waren und sind eine Aufgabe von nationalem Rang und wer-
den es weiterhin bleiben, für die sich neben Kölner Bürgerinnen und Bürgern auch auf
Dauer Fachkräfte aus deutschen, europäischen und internationalen Archiven engagieren.
Das Land NRW, andere Bundesländer und der Bund selbst, die Landschaftsverbände,
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große Stiftungen wie die Kulturstiftung der Länder oder die Ernst -von-Siemens Kunststif-
tung, die großen Kirchen und unzählige andere Kommunen haben die Kulturgutrettung mit
hohem Einsatz an eigenen Mitteln unterstützt. Vor allem aber hat sich die Stadt Köln bis-
lang ihrer Verantwortung für dieses einzigartige Kulturgut von europäischem Rang gestellt,
was in der kulturell interessierten Öffentlichkeit ausgesprochen positiv wahrgenommen
wird. Ohne diesen Einsatz wäre unersetzliches Archivgut in großem Ausmaß unwiede r-
bringlich verloren gegangen.
Mit dem nun abzuschließenden Vergleich wird diese Aufgabe nun dauerhaft finanziell ab-
gesichert. Die detaillierte Bewertung der Vergleichssumme erfolgt unter Punkt 6. der Vor-
lage.
3. Sanierung und Fertigstellung der Baustelle
Durch die Zusage der ARGE Los-Süd, das havarierte Bauwerk am Waidmarkt auf eigene
Kosten zu sanieren und fertig zu stellen hat die Inbetriebnahme der Nord -Süd-Stadtbahn
eine realistische und zeitlich belastbare Perspektive.
Der Rat hatte am 04.04.2019 die Fortsetzung der Sanierungsplanung (Vorlagen -Nr.
0089/2019) beschlossen. Aufbauend auf diesen Beschluss haben KVB AG und Verwa l-
tung entsprechend der Sanierungsvereinbarung (Ratsbeschluss hierzu am 14.02.2017,
Vorlagen-Nr.: 4362/2016) zwei Sanierungsvarianten ausgewählt, welche in einer zweiten
Planungsstufe fortgeführt und von Seiten der ARGE Los-Süd bis einschließlich Leistungs-
phase 6 (Vorbereitung der Vergabe) HOAI geplant werden sollten. Für beide Varianten hat
die ARGE Los -Süd zum Jahresende 2019 genehmigungsfähige Entwurfsplanungen mit
Beendigung der Leistungsphase 3 nach HOAI vorgelegt. Der Genehmigungsprozess der
letztendlich bei der Bezirksregierung Köln eingereichten Sanierungsvariante (Unterwa s-
serbetonsohle) läuft derzeit, die Genehmigung wird für das dritte Quartal 2020 erwartet.
Nach der Sanierung und Fertigstellung des Gleiswechselbauwerks werden die dann noch
notwendigen Arbeiten, um die Nord-Süd Stadtbahn für den durchgängigen Betrieb herzu-
stellen (Installation der Betriebstechnik wie Gleise, Unterwerk u.ä.), nach bereits vorha n-
denen Planungen erfolgen.
Durch den Vergleic h entfällt nun das Szenario einer weiteren, innenliegenden Beweiss i-
cherung, die nur mittels einer anderen Sanierungsvariante hätte durchgeführt werden kön-
nen. Die Planungen hierfür, die ohnehin aufgrund der Einreichung der gewählten Sani e-
rungsvariante bei der Bezirksregierung geruht haben, könnten damit endgültig eingestellt
werden. Durch die vollständige Übernahme der Kosten für die Sanierung und den Weiter-
bau entfallen auch etliche Abstimmungserfordernisse zwischen Bauherrin (KVB AG) und
Auftragnehmerin (ARGE Los-Süd). In Verbindung mit dem Entfall einer weiteren Varia n-
tenplanung kann somit Auftragnehmerinnen -seitig eine deutliche Fokussierung sowie
Bündelung der personellen Ressourcen auf die zügige und alleinige Weiterplanung der bei
der Bezirksregierung eingereichten Sanierungsvariante erfolgen. Auch besteht im Verhält-
nis Stadt zu KVB AG keine Notwendigkeit mehr einen Weiterplanungs- bzw. Baubeschluss
für die Sanierung zu fassen, da die Entscheidungsnotwendigkeiten entfallen.
Mit dem Vergleich wird die Baumaßnahme von weiteren zeitlichen Unwägbarkeiten ent-
fesselt und damit die dringend benötigte Nord -Süd-Stadtbahn vollendet. Geschaffen wird
zudem eine neue Basis der Zusammenarbeit für die Vertragsparteien der KVB AG und der
ARGE Los-Süd.
Eine technische Beschreibung der Sanierungsvariante V5 ist als Anlage beigefügt.
4. Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens
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Durch den Abschluss eines Vergleiches wird ein langjähriges Klageverfahren durch v o-
raussichtlich alle gerichtlichen Instanzen vermieden.
Käme ein Vergleich nicht zustande, so stünde nach Abschluss des laufenden Beweisver-
fahrens die Erhebung der Klage und die gleichzeitige Fortsetzung bzw. Ausweitung der
Beweisverfahren an. Aufgrund der Schadenshöhe und der rechtlichen Streitpunkte ist da-
mit zu rechnen, dass das Verfahren bis hin zum Bundesgerichtshof zu führen wäre. Mit ei-
ner rechtskräftigen Entscheidung wäre damit nicht vor Ablauf von zehn bis fünfzehn Ja h-
ren zu rechnen.
5. Ausstellungsraum „K³“
Die Wunde am Waidmarkt wird geschlossen und gleichzeitig durch die Errichtung des „K³“
ein Ausstellungsort geschaffen.
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 04.04.2019 bereits die Fortsetzung der Sanierungspla-
nung mit der Maßgabe beschlossen, dass zusätzlich die Errichtung eines Hohlraumes
zwischen Straßenebene und Deckel des Gleiswechselbauwerkes im Rahmen einer Pl a-
nungsänderung berücksichtigt werden soll. Die ARGE Los -Süd hat nunmehr im Rahmen
des Vergleichsvorschlages zugestimmt, dass dieser Hohlraum im Rohbau ebenfalls auf
eigene Kosten von ihr mit erric htet wird. Die Ausstattung des K³, u.a. mit entsprechender
Gebäudetechnik, wird nicht von der ARGE Los -Süd ausgeführt. Zur Ausstattung und Be-
spielung der Räumlichkeiten ist zu einem späteren Zeitpunkt durch die politischen Gremi-
en ein entsprechender Beschluss zu fassen.
6. Würdigung der Vergleichssumme
Unter Würdigung aller Szenarien und Risiken ist die Vergleichssumme von 600 Mio. € ein
akzeptables Ergebnis für die Stadt Köln.
Mit Beginn des Moderationsverfahrens hat die Stadt Köln Schadensersatz in Höhe von
annähernd 1,07 Mrd. Euro zzgl. Zinsen gefordert. Wesentlicher Bestandteil des Gesam t-
schadens sind dabei die bereits erwähnten Restaurierungskosten für die verschütteten
und beschädigten Archivalien. Hierfür hat die Stadt den oberen Schätzwert des Sachver-
ständigen Prof. Dr. Weber in Höhe von 660 Mio. Euro angesetzt. Die Berechtigung dieser
Forderung der Stadt Köln ist über viele Wochen mit den Vertretern der ARGE Los -Süd
diskutiert worden. Neben Einwendungen zur Methodik der Kostenermittlung des Sachver-
ständigen bestanden auch in rechtlicher Hinsicht grundlegen verschiedene Positionen der
Stadt und der ARGE Los-Süd. Während die ARGE geltend gemacht hat, der Wert der Ar-
chivalien habe vor dem Einsturz vom 03.03.2009 nur bei ca. 75 Mio. Euro gelegen, hat die
Stadt auf die Eröffnungsbilanz des Historischen Archivs aus dem Jahr 2008 mit einem
Wert von ca. 241 Mio. Euro abgestellt.
Dieser „Basiswert“ ist maßgebend für die Frage, in welchem Umfang die Stadt Köln als
Geschädigte Restaurierungskosten verlangen könnte, die in jedem Fall weit über den e i-
gentlichen Verkehrswert der Archivalien hinausgehen. Im Schadensrecht besteht der
Grundsatz, dass die „Reparaturkosten“ nicht außer Verhältnis zum Wert des beschädigten
Rechtsguts stehen können. Bei Massengütern wie beispielsweise beschädigten Kraftfahr-
zeugen besteht eine gesicherte Rechtsprechung, wonach die Reparaturkosten den Ve r-
kehrswert des beschädigten Gutes um max. 30 % überschreiten dürfen. Für kulturhist o-
risch bedeutsame Güter wie die Archivalien existiert k eine entsprechende Rechtspr e-
chung. Die Stadt Köln hat deshalb den Standpunkt vertreten, die ARGE Los-Süd hafte auf
die gesamten Restaurierungskosten in Höhe von 660 Mio. Euro, obwohl diese Restaurie-
rungskosten mehr als das 2,5-fache des Verkehrswertes ausmachen. Die ARGE Los-Süd
hat – ausgehend von einem Verkehrswert in Höhe von 75 Mio. Euro - argumentiert, dass
ein annähernd zehnfacher Aufwand jedenfalls außer Verhältnis steht.
8
Nicht zuletzt auf Basis dieser im Verhandlungsweg nicht lösbaren Diskrepanz h aben die
Moderierenden auf Antrag der Stadt wie auch der ARGE Los-Süd einen Schlichtungsvor-
schlag zur Schadenshöhe unterbreitet. Dieser Schlichtungsvorschlag basierte darauf, dass
die Stadt Köln zu den bereits verausgabten Kosten von annähernd 150 Mio. Euro die Hälf-
te der darüber hinaus verbleibenden Ansprüche von 927 Mio. Euro, folglich 463,5 Mio. Eu-
ro, erhält als Ausgleich der übrigen Schäden, die künftig entstehende Kosten berücksich-
tigt. Auf diese Gesamtsumme von 613,5 Mio. Euro wird die bereits genannt e Quote von
80% der Haftung dem Grunde nach angewendet. Daraus ergibt sich eine Summe in Höhe
von 490 Mio. Euro.
Hinsichtlich der von der Stadt Köln geltend gemachten Zinsen in Höhe von 5 % -Punkten
über dem Basiszinssatz seit dem 03.03.2009 haben die Moderierenden den Schlichtungs-
vorschlag gemacht, dass die Stadt Köln mit Rücksicht auf die Refinanzierungszinsen, die
aktuell deutlich unter dem gesetzlichen Zinssatz liegen, Pauschalzinsen in Höhe von 2 %-
Punkten auf die vorgenannte Summe in Höhe von 490 Mio. Euro erhält und damit für den
vergangenen Zeitraum von etwa 11 Jahren einen Pauschalbetrag in Höhe von 110 Mio.
Euro.
Auf diese Weise ergeben sich insgesamt 600 Mio. Euro als Schlichtungsvorschlag und
damit gleichzeitig Verhandlungsergebnis der Parteien.
Die auf Kosten der ARGE Los -Süd darüber hinaus erfolgende Sanierung und Fertigstel-
lung erfolgt zusätzlich zu dieser Vergleichssumme. Neben den in diesem Zusammenhang
bezifferbaren Vorteilen des Vergleichsvorschlags gibt es auch nicht -bezifferbare Vorteile.
Hier ist insbesondere –neben der bereits erwähnten Entfesselung von weiteren zeitlichen
Unabwägbarkeiten bis zur Fertigstellung der Nord-Süd Stadtbahn– eine für die Stadt deut-
lich verbesserte Risikoverteilung im Zuge der Sanierung zu nennen: Der Baugr und des
Gleiswechselbauwerks muss durch verschiedene Elemente (eingebrachter Auflastbeton,
Schuttkegel mit dem Material das unterhalb des damaligen Archivs in das GWB etc.) als
„gestört“ bezeichnet werden. Die Sanierungsvariante V5 ist technisch erprobt un d robust
jedoch technisch auch sehr anspruchsvoll. Diese beiden Faktoren können dazu führen,
dass sich technisch beherrschbare aber kostenträchtige Risiken im Zuge der Sanierung
realisieren können. Diese Risiken, welche bei analoger Anwendung der Vergleichsquotie-
rung somit auch von der KVB AG respektive der Stadt Köln hätten mit getragen werden
müssen, gehen somit vollständig auf die ARGE Los-Süd über.
IV. Zusammenfassende Empfehlung
Der Rat der Stadt Köln steht vor der Alternative, diesem Schlichtungsvorschlag zu akzep-
tieren oder, im Fall der Ablehnung, eine Schadensersatzklage gegen die ARGE Los -Süd
und ihre Gesellschafter mit einem Streitwert von etwa 1,07 Mrd. Euro zzgl. Zinsen zu e r-
heben.
In Abwägung der Chancen und Risiken sowie der Vor- und Nachteile einer außergerichtli-
chen, schnellen und sicheren Einigung gegenüber einem hochgradig komplexen, zeit- und
kostenaufwändigen Rechtsstreit wird empfohlen, den Schlichtungsvorschlag aus den Ver-
gleichsverhandlungen mit der ARGE Los-Süd zu akzeptieren. Die Vorteile wurden vorste-
hend bereits dargestellt, die nicht nur in einer zeitnahen und damit sicheren Zahlung der
ARGE Los-Süd an die Stadt Köln bestehen, sondern auch in einer hoch zu bewertenden
Befriedung des Waidmarkts insgesamt, insbesondere einer zügigen Sanierung und Fertig-
stellung des beschädigten Gleiswechselbauwerks am Waidmarkt, der Vermeidung weite-
rer Verzögerungen und Unsicherheiten, die mit einer Innenerkundung bzgl. der Einsturzur-
sache verbunden sind sowie schließlich der E rrichtung des Ausstellungsraumes K³ auf
Kosten der ARGE Los -Süd. Für die Kölner Stadtgesellschaft und das nach wie vor b e-
9
schädigte Quartier am Waidmarkt entsteht nach 11jährigem Leben an und mit einer U n-
glücksstelle nunmehr eine in die Zukunft gerichtete Perspektive.
Anlagen:
Anlage 1 technische Beschreibung Sanierung
Anlage 2 Kurzübersicht Ist-Kosten
Anlage 3 Antworten der Verwaltung zum Fragenkatog der SPD-Fraktion
19897 Zeichen
Anlage 3 Fragenkatalog zur Beschlussvorlage „Vergleichsvorschlag zu den Folgen des Stadtarchiveinsturzes“ 1. Wieso ist es erforderlich, dass der Rat noch vor der Sommerpause über den Vergleichsvorschlag entscheidet, noch dazu als Dringlichkeitsvorlage ohne entsprechende Vorberatung in den Fachgremien und ohne Vorabinformation der Fraktionen über den Beginn eines Moderationsverfahren und über den Stand desselben. Zur Begründung wurde im Vorfeld genannt, dass es seitens der ARGE Gründe nach dem Aktengesetz für einen zügigen Vergleichsabschluss gebe. a. Welche Gründe sind das konkret? Warum sind diese in der Begründung der Dringlichkeit nicht aufgeführt? b. Sind diese Gründe rechtlich zwingend oder nur betriebswirtschaftlich wünschenswert? c. Wäre unter diesem Aspekt auch ein Vergleich zu einem späteren Zeitpunkt möglich, z.B. Anfang 2021? Antwort der Verwaltung: Das Moderationsverfahren endete auf Vermittlung der Moderatoren mit dem Vergleich, der unter dem Vorbehalt der Zustimmung der jeweiligen Gremien bis zum 30.6.2020, geschlossen wurde. Die im Hauptausschuss vertretenen Fraktionen, auch die SPD- Fraktion, wurden am 02.12.2019 über den Beginn des Moderationsverfahrens und über die zeitliche Planung, bis April 2020 eine Lösung zu herbeizuführen, frühzeitig in Kenntnis gesetzt. In weiteren Gesprächsterminen wurde auch sie über den Verfahrensgang und schließlich über den daraus resultierenden Vergleichsvorschlag und die Eckpunkte der Einigung informiert. Ein Vergleichsabschluss zum Jahresanfang 2021 würde dazu führen, dass für mindestens ein halbes Jahr die Beweiserkundung fortgesetzt würde und die gesamte Baustelle weiterhin der Gefahr einer zeitaufwendigen Innenerkundung stünde. 2. Wer verbirgt sich hinter der ARGE Los-Süd („drei Gesellschafter“)? Mit anderen Worten: Welche Unternehmen sind vom Vergleich betroffen? Antwort der Verwaltung: Die ARGE Los Süd ist der von der KVB AG mit den Rohbauarbeiten an Los Süd der Nord- Süd-Stadtbahn beauftragte Auftragnehmer, bestehend aus den Gesellschaftern Ed. Züblin AG, der Wayss & Freitag Ingenieurbau AG und der Bilfinger SE. 3. Wer war seitens der Stadt federführend mit der Begleitung der Vergleichsverhandlungen betraut? Antwort der Verwaltung: Für die Stadt Köln führten die Verhandlungen Herr Dr. Keller, Frau Blome, sowie Rechtsanwalt Prof. Dr. Langen und sein Team der Rechtsanwaltskanzlei Kapellmann und Partner, Mönchengladbach. Anlage 3 4. Der von der Verwaltung beauftragte Prozessvertreter empfiehlt laut der Beschlussvorlage dem Rat, den im Moderationsverfahren erzielten Vergleichsvorschlag anzunehmen. a. Gibt es hierzu eine rechtliche Begutachtung, in der dieses Ergebnis unter Darstellung der Risiken und Chancen, schriftlich dargestellt wird? b. Falls nein, warum nicht? Falls ja, wird um Bereitstellung des Gutachtens/der Stellungnahme zur Vorlage gebeten? Antwort der Verwaltung: Rechtsanwalt Prof. Dr. Langen ist als Rechtsbeistand der Stadt in den OH-Verfahren und bei der Sanierungsvereinbarung seit vielen Jahren mit dem Verfahren betraut und durchgehend maßgeblich an den Vergleichsverhandlungen beteiligt. Die Würdigung der faktischen und rechtlichen Risiken erfolgte daher nicht am Tag des Vergleichsvorschlages, sondern dieser ist ja gerade das Ergebnis der gegenseitigen Würdigungen dieser Fragen. Diese Würdigungen wurden den Fraktionen sowohl mehrfach mündlich mitgeteilt als auch in der Beschlussvorlage für die Ratssitzung am 29.06.2020 schriftlich dargelegt. Die Beschlussvorlage ist in Abstimmung mit dem beauftragten Rechtsbeistand erstellt worden. 5. Erhalten die beiden Moderatoren ein Honorar oder vergleichbare Leistungen für die Durchführung und Begleitung des Moderationsverfahrens? a. Falls ja, wie hoch ist die Summe und wer hat den Auftrag erteilt und wer trägt die Kosten? b. Bei Beteiligung der Stadt Köln an der Beauftragung: Hat ein Ausschreibungsverfahren stattgefunden und gab es einen Bedarfsfeststellungsbeschluss? Falls nein, was sind die Gründe dafür? Antwort der Verwaltung: Die Moderatorin und der Moderator haben ein marktübliches Honorar für ihre Tätigkeit im Rahmen der Vergleichsverhandlungen erhalten, die von den Parteien jeweils hälftig getragen werden. Eine öffentliche Ausschreibung ist in derartigen Fällen vertraulicher Vergleichsverhandlungen in der Praxis völlig unüblich und aufgrund der Dringlichkeit und der besonderen Vertrauensbeziehungen rechtlich weder nach den gesetzlichen, noch den städtischen Regelungen notwendig. 6. Wann wird die ARGE die Sanierung der GWB-Ruine beginnen? Ist dies vertraglich sichergestellt? Antwort der Verwaltung: Die Sanierung des Gleiswechselbauwerks wird nach Verfüllung des Besichtigungsbauwerks beginnen können. Es werden auch parallel hierzu vorlaufende Arbeiten zur Sanierung betrieben (u.a. Austausch Behelfsbrücke). Die ARGE wird – alleine aus Eigeninteresse – schnellstmöglich die Sanierungsarbeiten vorantreiben, da die V5 mit Baustellenkosten in Höhe eines monatlichen, sechststelligen Euro-Betrags einhergeht. Anlage 3 7. Hätte die Weiterführung eines gerichtlichen Verfahrens Auswirkung auf den Zeitplan der Fertigstellung der NSB? a. Im Hinblick auf die mögliche Fortsetzung und Ausweitung des Beweisverfahrens? Insbesondere im Hinblick auf die Durchführung einer Innenerkundung? b. Bei Durchführung des Klageverfahrens an sich? Bitte Darstellung anhand von alternativen Zeit-/Maßnahmenplänen (Klagevariante/Vergleichsvariante). Antwort der Verwaltung: Ja, da eine innenliegende Beweissicherung auf Antrag einer Partei beantragt werden und zu zeitlichen Verzögerungen führen kann. Es kann keine seriöse Vergleichsprognose in Form eines Zeit-Maßnahmen-Plans erfolgen. zu a.) Ja. Falls eine innenliegende Beweissicherung erfolgen müsste, kann nur die Variante V 4.1 umgesetzt werden, die hinsichtlich Genehmigung und Ausführung länger als die Variante V5 dauern würde. Nach Einschätzung der KVB verzögert eine innenliegende Beweiserkundung die Sanierung und Fertigstellung des GWB um mindestens 2 Jahre. Auch das dazu erforderliche Sanierungsverfahren V 4.1 selbst dauert voraussichtlich ca. 1/2 Jahr länger, insgesamt also eine Zeitverzögerung von ca. 2,5 Jahren. zu b.) Nein. Im Zuge der Vergleichsverhandlungen hat die ARGE allerdings angedroht, die Sanierung nicht durchzuführen, falls es zu einem Rechtsstreit mit der ARGE kommt. 8. Von welcher Dauer der Sanierung ist je nach Variante auszugehen? Wie groß wäre der faktische Zeitunterschied ab Sanierungsbeginn für die Umsetzung der Variante 4.1 gegenüber der aktuell verfolgten und im Vergleich vorgesehen Variante 5? Antwort der Verwaltung: Die nachfolgenden Angaben zur „Dauer“ umfassen Sanierung sowie Fertigstellung des Gleiswechselbauwerks im Rohbau V4.1: circa 6,0 Jahre, V5 circa 5,5 Jahre, jeweils ab dem Zeitpunkt der Verfüllung der Besichtigungsbaugrube und einer vorliegende Genehmigung der Bezirksregierung Köln. Weiterhin hat die V 4.1 aufgrund der technischen Implikationen nicht abschätzbare höhere zeitliche Risiken als die V 5. Der faktische Zeitunterschied wäre Mindestens 12 Monate (Mind. 6 Monate längere Bauzeit + mind. 6 Monate längere Genehmigungsdauer) plus die heute nicht bezifferbare Dauer der innenliegenden Beweissicherung. 9. Der Aufwand für die Sanierungsvariante 5 beträgt rund 48 Mio. brutto. Die Planungskosten für diese Variante betragen rund 2,5 Mio. € brutto. Nach der bisherigen Sanierungsvereinbarung hatte die KVB hiervon 40% vorläufig zu tragen. Im Falle eindeutiger „Schuldfeststellung“ wären diese Kosten (Sanierung inkl. Anlage 3 Planung) von der ARGE zu tragen! Trägt im Falle des Vergleichs die Arge die Planungskosten vollständig? Antwort der Verwaltung: Die Vergleichsvereinbarung sieht vor, dass die ARGE alle ab jetzt entstehenden Planungskosten in vollem Umfang selbst trägt, darüber hinaus alle Baukosten. 10. Laut Beschlussvorschlag soll die ARGE Los-Süd verpflichtet werden einen Ausstellungsraum (sog. K3) auf eigene Kosten zu errichten. Ein entsprechender politischer Beschluss zur konkreten Ausgestaltung liegt allerdings noch nicht vor. a. Wie wird sichergestellt, dass politische Beschlüsse in diesem Kontext von der ARGE auch umgesetzt werden, wenn die Budgetvorstellungen der ARGE dem entgegenstehen? b. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Verwaltung zum „Wert“ der Erstellung des Rohbaus für die Ausstellungshalle und von welchen weiteren Kosten für Einrichtung und Betrieb für die Stadt geht sie aus? Antwort der Verwaltung: Die ARGE Los-Süd wird den Rohbau für den Ausstellungsraum errichten. Wie dieser dann konkret inhaltlich und damit auch baulich ausgestattet wird, hängt von den diesbzgl. politischen Beschlüssen ab. Von dieser Art dieser Ausgestaltung hängen damit die Kosten für Einrichtung und Betrieb ab, die von der Stadt zu tragen sind. 11. Die Verwaltung hat - entgegen der Empfehlung der KVB - die Fortführung der Beweiserkundung gefordert und durchgesetzt. Warum wurde in diesem Zusammenhang nicht auf das Ergebnis des Teilgutachtens zur sog. Braunkohleerkundung abgewartet, welches laut Vorlage für das Jahresende 2020 erwartet wird? Antwort der Verwaltung: Die Braunkohleerkundung wird durchgeführt, um das seitens der Stadt und des Gutachters Prof. Kempfert angenommene Schadensszenario im Rahmen eines Negativbeweises zu untermauern. Da die ARGE von einem wie auch immer gearteten Alternativszenario ausgeht, würden sich durch das Teilgutachten die Positionen in außergerichtlichen Verhandlungen nicht wesentlich verändern. 12. Welche haushalterischen Auswirkungen hätte die Fortsetzung des gerichtlichen Verfahrens? (z.B. wegen höherer Neuverschuldung?) Antwort der Verwaltung: Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens hätte die Stadt zunächst die Kosten der rechtlichen Beratung und Vertretung, die Kosten des von ihr initiierten Beweisverfahrens und die Kosten einer Klageerhebung zu tragen. Mit jeder weiteren Verzögerung werden - alleine aufgrund steigender Baupreisindizes - auch die Sanierungs- und Fertigstellungskosten steigen. Sollte es im Wege einer gerichtlichen Entscheidung zu einer (teilweisen) Kostentragung der Stadt kommen, können hieraus finanzielle Auswirkungen erwachsen. Anlage 3 13. Mit welcher Begründung hat die ARGE den Wert des Archivguts vor dem Einsturz auf 75 Mio. € beziffert. a. Hat die Verwaltung Zweifel an der Höhe des gutachterlich geschätzten Schadenskorridors von 517 bis 660 Mio. €? b. Falls nein, wie erklärt sich der große Unterschied im Verhältnis zu der Vergleichsquote von 80 % „dem Grunde nach“ Antwort der Verwaltung: Die ARGE stützt den von ihr angenommenen Wert des Archivgutes auf ein eigenes Gutachten. zu a. Die Verwaltung hat keine Zweifel an dem Gutachten bzgl. des Schadenskorridors, ist sich aber der vielen Unwägbarkeiten eines aufgrund von repräsentativen Stichproben hochgerechneten Schadens in dieser hochkomplexen Materie bewusst. zu b. Der Schadenskorridor bezieht sich auf die Höhe des Schadens, die Haftungsquote von 80% dem Grunde nach ist ein davon völlig unabhängiger Vorgang. Letzterer beschreibt einzig die rechtliche Verantwortlichkeit für den Schadensgrund. 14. Wie gliedert sich die seitens der Stadt zu Beginn des Moderationsverfahrens geltend gemachte Schadenssumme (1,07 Mrd. €) auf? Aus aktueller Vorlage: „Mit Beginn des Moderationsverfahrens hat die Stadt Köln Schadensersatz in Höhe von annähernd 1,07 Mrd. Euro zzgl. Zinsen gefordert.“ Laut Vorlage 0436/2020 (Rat 26.03.2020) wird ein Streitwert i.H.v. 1,3 Milliarden € benannt. Ist dies die aus Sicht der Verwaltung in Rede stehende Summe einschließlich Zinsen? Antwort der Verwaltung: Die Stadt hat gegenüber der ARGE außergerichtlich eine Schadenssumme von 1,07 Mrd € zzgl Zinsen geltend gemacht. Dabei handelt es sich um eine Maximalforderung, die auch in das Moderationsverfahren eingeführt wurde. Die Summe gliedert sich wie folgt: - Gebäudeschäden /Neubau des Historischen Archivs 64, 9 Mio € - Grundstücksschäden 38,7 Mio € - Inventar 240 Tsd € - Kosten Rettungseinsatz/Bergung/Erstversorgung 7,3 Mio € - Bergungsbauwerk 24 Mio € - Kosten „provisorisches Archiv“ 17,3 Mio € - Schäden Restaurierung Archivgut 660,8 Mio € - Schäden für Wertminderung und Totalverlust 68 Mio € - Kosten Fachbeirat und Notlesesaal 37,7 Tsd € - Besichtigungsbauwerk 85,4 Mio € - Schulverlagerung 2,2 Mio € - Zusätzliche Personalkosten Stadt Köln 5 Mio € - Stiftung Stadtgedächtnis 5,1 Mio € - Schadensausgleich KVB 14,2 Mio € - Straßenbaukosten 136 Tsd € - Mietausfall Gebäudewirtschaft 6 Mio € - Eigenleistung Gebäudewirtschaft 401 Tsd € - Kosten Feuerwehr 12,7 Mio € Anlage 3 - Regressansprüche Dritter (Nachbarn, Anlieger, Hinterbliebene) 45,8 Tsd € - Kosten OH-Verfahren 12,3 Mio € - Rechtsberatung 11,9 Mio € - Geotechnische Beratung 11,7 Mio € - Versicherungsberatung 90 Tsd € - Softwarekosten 2,6 Mio € - Sonstiges 22 Mio € (davon 19,4 Mio € Mieten für Ausweichquartiere) - Abgetretener Schaden Rheinenergie 3,4 Mio € 15. Nach Stand der Vorlage 0436/2020, Rat 26.03.2020, und unter Berücksichtigung der weiteren, in früheren Vorlagen benannten Beträge belaufen sich Mehrkosten bei den Baukosten und Baunebenkosten für die Errichtung des Besichtigungsbauwerks sowie durch Bauzeitverlängerungen bei der Nord-Süd- Stadtbahn auf nunmehr insgesamt 159,54 Millionen €. Danach betragen die Baukosten/Baunebenkosten für die Errichtung des Besichtigungsbauwerks mit Stand März 2020 87,98 Millionen €. Wegen Bauzeitverlängerung beträgt die Kostenerhöhung bei den Baukosten der Nord-Süd-Stadtbahn mit Stand März 2020 22,17 Millionen €. Die Erhöhung der Baunebenkosten liegt gem. Stand Dez. 2018 bei 32,4 Millionen €. Sind diese Mehrkosten infolge des Archiveinsturzes Gegenstand der Kostenaufstellung in Anlage 2? Wenn ja, wo finden sich die Beträge? Wenn nein, warum fehlen sie in der Auflistung? Antwort der Verwaltung: Nein, diese Anlage enthält nur die zahlungswirksamen Aufwendungen, die von der Stadt Köln geleistet wurde. Andere Kosten sind im Rahmen des Vergleichs in den Teil der zukünftig zu erwartenden Kosten eingeflossen 16. Vgl. Ziffer 4 des Beschlussvorschlags: Auf welche Ansprüche der KVB gegen die ARGE würde verzichtet? Antwort der Verwaltung: Im Rahmen des Moderationsverfahrens wurde unter Beteiligung der KVB AG zwischen Stadt, KVB AG und ARGE Los Süd auch eine Einigung über die gegenseitigen Ansprüche zwischen KVB AG und ARGE Los Süd im Rahmen des Vergleichs erzielt. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist der Kompromiss nicht nur für die Stadt, sondern auch für die KVB betriebswirtschaftlich ein akzeptables Ergebnis. 17. Wie schätzt die Verwaltung – insbesondere mit Blick auf die gutachterlichen Teilergebnisse zur Schadensursache – das Prozessrisiko einem zivilgerichtlichen Verfahren ein: a. dem Grunde nach? b. nach der Höhe des Schadenersatzes? Anlage 3 Antwort der Verwaltung: Gerichtliche Verfahren über derartig hochkomplexe rechtlicher und tatsächlicher Fragestellungen sind nicht mit Angabe von genauen Wahrscheinlichkeiten kalkulierbar. Es handelt sich in vielen Bereichen um juristisches Neuland. Grundsätzlich geht die Verwaltung davon aus, dass die Risiken der Beweisführung eher im Bereich der Schadenshöhe liegen als beim Schadensgrund. Der Anspruch dem Grunde nach ist durch die Beweiserhebung des Sachverständigen im Selbstständigen Beweisverfahren, wie auch durch die Urteile des Landgerichts Köln in den parallelen Strafverfahren nach Auffassung der Verwaltung sehr gut belegbar. Risikoabschläge sind zum einen aus der Natur eines gerichtlichen Verfahrens heraus zu berücksichtigen (Bsp. Beweislastverteilung), zum anderen aus dem Umstand, dass die ARGE Los Süd nach wie vor die technische Beurteilung durch eigene Gutachter festhält. Die Erfolgsaussichten hinsichtlich der Höhe des geltend gemachten Anspruchs sind differenzierter zu beurteilen. Aufgrund der Vielzahl der einzelnen Schadenspositionen ist dies schon in tatsächlicher Hinsicht mit einem höheren Risiko behaftet. Darüber hinaus stellen sich gerade in Bezug auf die Restaurierungskosten auch rechtliche Fragen, zu denen kaum höchstrichterliche Entscheidungen vorliegen. 18. Auf welchen Informationen beruht die Einschätzung zur Verfahrensdauer von 10- 15 Jahren für ein zivilgerichtliches Verfahren? Antwort der Verwaltung: Aufgrund der Höhe der Schadenssumme und der Anzahl der von der ARGE geltend gemachten Einwände ist davon auszugehen, dass in einem gerichtlichen Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Instanzenweg ausgeschöpft würde. Eine Verfahrensdauer von mindestens zehn Jahren im besten Fall erscheint vor dem Hintergrund vergleichbarer Fallkonstellation als absolut realistisch. 19. Warum fehlen in der Anlage 2 „Kurzübersicht Ist-Kosten“ wesentliche Aufwendungen, die die Stadt insbesondere zur Beweissicherung vorfinanziert hat? a. Kosten für das sog. „Besichtigungsbauwerk“: geschätzt > 50 Mio. € Erst mit dem Besichtigungsbauwerk konnte H. Prof. Kempfert den entscheidenden Beweis der Fehlstelle an der Lamelle 11 liefern. Damit stand der Ausführungsfehler der ARGE als Ursache für den Einsturz gerichtsfest fest. Der Bau dieses Bauwerks war wegen der Anforderungen für die Beweisführung von Prof. Dr. Kempfert hochkomplex und aufwendig. Hinweis: Das Besichtigungsbauwerk ist das Nachfolgebauwerk des mit 23,987 Mio. € aufgeführten Bergungsbauwerks. Letzteres diente ausschließlich der Bergung der Archivalien. Laut H. Damm, KStA vom 30.12.2019, hat die Stadtverwaltung nach eigenen Angaben „mehr als 70 Mio. € für das Besichtigungsbauwerk, das für die Gutachter errichtet wurde“ bezahlt. H. Damm bestätigt im KStA vom 03.03.2020, die Zahlen: die Stadtverwaltung hat nach eigenen Angaben „94 Mio. € …. für die Bergungsbaugrube und das Besichtigungsbauwerk zur Beweiserkundung ausgegeben“. Anlage 3 Kosten für die Arbeiten und Maßnahmen von H. Prof. Dr. Kempfert: geschätzt > 30 Mio. €Dazu gehören u. a. die gutachterliche Tätigkeit von H. Prof. Dr. Kempfert, die Einsätze der Taucher, der 6-jährige Betrieb der Bau- und Untersuchungsstelle. Kosten für die bisherigen Restaurierungsarbeiten der Archivalien und archivaliengerechte befristete Unterbringung in anderen Archiven in Deutschland: ?? € ? In der Schadensaufstellung zum Zeitpunkt 30.04.2016 (Mitteilungsvorlage 0967/2016 für den Hauptausschuss am 06.06.2016) waren damals für diesen Aufgabenbereich bereits 24,3 Mio. € angefallen. Kosten für die beiden ebenfalls vom LG Köln bestellten Gutachter Prof. Dr. Weber und Prof. Dr. Sohni: ?? € ? Kosten für den von der Feuerwehr beauftragten Gutachter für das andauernde Monitoring des nichtsicheren Grundes der Unglücksstelle: geschätzt ca. 5 Mio. € Das Monitoring ist unabdingbar notwendige Absicherung für alle Arbeiten und Maßnahmen ober- und unterirdisch auf der Unglücksstelle nach DIN 1076 Beobachtungsmethode. Antwort der Verwaltung: Die Anlage 2 enthält nur die zahlungswirksamen Aufwendungen, die direkt von der Stadt Köln geleistet wurden. Alle zuvor genannten Kosten, bei denen Bezug auf die Mitteilung 0967/2016 genommen wird, sind als fortgeschriebene, zahlungswirksame Aufwendungen hierin enthalten. Andere Kostenpositionen sind bisher entweder nicht zahlungs- oder aufwandswirksam bei der Stadt angefallen. Im Rahmen des Vergleichs sind diese Positionen in den Teil der „zukünftig zu erwartenden Ist-Kosten“ eingeflossen. Die angesprochenen Kosten des BesBG sind bspw. hierin enthalten
Anlage 2 Kurzübersicht Ist-Kosten
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Ist-Kostenaufstellung Einsturz Stadtarchiv Position Betrag in Mio. € Ausgaben unmittelbar nach dem Einsturz 6,600 Grundwasserbergung ab März 2010 0,741 Bergungsbauwerk 23,987 Kosten provisorisches Archiv 17,296 Notlesesaal 0,006 Kosten Fachbeirat 0,032 Schulverlagerung 2,215 Stiftung Stadtgedächtnis 5,119 Schadensausgleich KVB 14,180 Straßenbauarbeiten 0,136 Mietausfall GW / 26 6,011 Eigenleistung GW / 26 0,401 Feuerwehr 12,733 Regressansprüche Dritter 0,046 OH-Verfahren 10,309 Rechtsberatung 11,917 Versicherungsberatung 0,090 Archivneubau (nur konsumtive Kosten) 0,561 Sonstiges 22,981 Software Wiederaufbau 2,607 Summe 137,968 Gesamtsumme inkl. Personalkosten u.a. ca. 150, 00
Anlage 4 Antworten der Verwaltung zum Fragenkatalog von RM Frank
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Fragen des RM Frank (B90 / Grüne) zur Beschlussvorlage Vergleichsvorschlag zu den Folgen des Stadtarchiveinsturzes, 1887/2020 (Ratssitzung am 29.06.2020) 1. Ist mit dem Vergleichsvorschlag ein „Schuldanerkenntnis“ der ARGE verbunden? Antwort Verwaltung: Mit Abschluss des Vergleiches ist nach Auffassung der Verwaltung die Einsturzursache nunmehr abschließend geklärt. Ein formales Schuldanerkenntnis im juristischen Sinne ist damit zwar nicht verbunden, jedoch bestätigt der Vergleich das Ergebnis des gerich tlichen Sachverständigen Prof. Kempfert, wonach die Fehlstelle in der Lamelle 11 der Schlitzwand als Ursache des Schadens anzusehen ist und somit der Schaden in den Verantwortungsbereich der ARGE Los Süd fällt. 2. Fertigstellung des havarierten Gleiswechselbauwerks durch die ARGE: Übernimmt die ARGE eine rechtsverbindliche Gewährleistung und wenn ja, zu welchen Konditionen? a) Auf welche Art und Weise wird die Bauqualität gesichert? Antwort Verwaltung: Die Rahmenparameter bzw. das Bausoll de r Sanierung sind durch die bereits geschlossene Sanierungsvereinbarung vom 21.12.2017 sowie durch zusätzliche Formulierungen in der abzuschließenden Vereinbarung geregelt. Für die Fertigstellung nach der Sanierung gilt das vertraglich zugesicherte Bausoll entsprechend des ursprünglichen Hauptbauvertrags. Das Bauwerk K3 ist durch eine zusätzliche, funktionale Beschreibung, die Anlage der Vereinbarung wird, beschrieben. Die Überwachung der Ausführungsqualität wird durch eine extern zu beauftragende Bauüber- wachung der KV B sowie die Aufsicht der TAB sichergestellt. Ferner sind alle Ausführungs - pläne von einem unabhängigen Prüfstatiker freizugeben. b) Mit welchem Investitionsvolumen kalkuliert die ARGE? Antwort Verwaltung: Für die zur Ausführung kommenden Sanierungsvariante V 5 wird derzeit ein Kostenvolumen von rund 40 Mio. Euro angenommen. Hinzu kommen Fertigstellungskosten der Nord -Süd Stadtbahn (nur Rohbau) von ca. 5 Mio. Euro sowie noch einmal weitere Kosten in Höhe von rund 5 Mio. Euro. c) Ist-Kostenaufstellung Einsturz Stadtarchiv: Welche einzelnen Kosten verbergen sich hinter folgenden Positionen? Schadensausgleich KVB (14,18 Mio. Euro) OH-Verfahren (10,3 Mio. Euro) Sonstiges (22,9 Mio. Euro) Antwort Verwaltung: Schadensausgleich KVB: Gemäß dem zwischen Stadt und KVB AG bestehenden „Nord-Süd-StadtbahnVertrag" (NSB-Vertrag) ist die Stadt verpflichtet, der KVB allen Aufwand im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung der Nord-Süd-Stadtbahn zu erstatten. Auf dieser Basis hat die Stadt der KVB nachgewiesene Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Einsturz des Stadtarchivs in Höhe von 14.180.166,97 Mio . Euro erstattet (Stand Juli 2019). OH-Verfahren: Durch die beiden Beweissicherungsverfahren vor dem Landgericht Köln , 5 OH 1/10 sowie 5 OH 7/11 sind bislang Gerichts- und Sachverständigenkosten in Höhe von 10,3 Mio. Euro entstanden. Die Stadt als Antragstellerin hat hier die vom Gericht angeforderten Kostenvorschüsse gezahlt. Sonstiges (22,9 Mio. Euro): Im Einzelnen untergliedern sich diese Kosten wie folgt: - Mietaufwendungen für Ausweichquartiere ca.19,413 Mio. Euro - Prüfung der Standsicherheit von umliegenden Gebäuden nach dem Einsturz ca. 1,08 Mio. Euro - Beweissicherungsmaßnahmen (Zustandsfeststellungen von Gebäuden) ca. 179.000 Euro - Beratungs- und Betreuungsleistungen durch Unternehmensberatungen Dritter bei der Begleitung des Wiederaufbau ca. 2 Mio. Euro - Mieterentschädigungen, Anwohnerentschädigungen und Nachbarentschädigungen ca. 304.000 Euro d) Ist diese Kostenaufstellung abschließend? Antwort Verwaltung: Die Kostenaufstellung ist zum gesetzten Stichtag bzgl. der zahlungswirksam geleisteten Aufwendungen im Wesentlichen abschließend (137,96 Mio. Euro.). Vor dem Hintergrund etwaiger nach dem Stichtag geleisteter Zahlungen wird von der Verwaltung eine Summe von ca. 150 Mio. Euro angegeben. 3. Welche Ansprüche erhebt die KVB AG gegenüber der ARGE und welche Ansprüche erhebt die ARGE gegenüber der KVB AG? Antwort Verwaltung: KVB und ARGE Los Süd stritten über gegenseitige Ansprüche aus dem Bauvertrag sowie über Schäden aus der Havarie. Im Rahmen des Moderationsverfahrens wurde unter Beteiligung der KVB AG zwischen Stadt, KVB AG und ARGE Los Süd auch eine Einigung über die gegenseitigen Ansprüche zwischen KVB AG und ARGE Los Süd im Rahmen des Vergleichs erzielt. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist der Kompromiss nicht nur für die Stadt, sondern auch für die KVB betriebswirtschaftlich ein akzeptables Ergebnis. 4. In welchen Tranchen und mit welchen Zahlungszielen wird der Vergleichsbetrag von 600 Mio. Euro an die Stadt Köln geleistet? Antwort Verwaltung: Gemäß des derzeitigen Vereinbarungsentwurfes verpflichten sich die ARGE und ihre Gesellschafter gesamtschuldnerisch zur Zahlung eines Betrages an die Stadt Köln in Höhe von 600 Mio. Euro (in Worten: sechshundert Millionen Euro). Der Betrag ist fällig und zahlbar aufrechnungs- und einredefrei auf das Konto der Stadt Köln binnen zwei Monaten nach Zustandekommen dieser Vereinbarung. 5. Wie wird die Vergleichssumme abgesichert? Antwort Verwaltung: Die Vergleichssumme ist durch den Vergleich als solchen abgesichert. 6. Sofern sich der Rat für die Alternative entscheiden würde, wäre eine Fertigstellung des havarierten Gleiswechselbauwerks nach Beendigung der Beweissicherung trotz laufendem Gerichtsverfahren möglich? Antwort Verwaltung: Die Sanierung des Gleiswechselbauwerks wird erst nach Verfüllung des Besichtigungsbauwerks beginnen können. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Beweissicherung zu m jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist. Die ARGE hat angekündigt, die innenliegende Beweiserkundung zu beantragen. Nach Einschätzung der KVB verzögert eine innenliegende Beweiserkundung die Sanierung und Fertigstellung des GWB um mindestens 2 Jahre. Auch das dazu erforderliche Sanierungsverfahren V 4.1 selbst dauert voraussichtlich ca. 1/2 Jahr länger, insgesamt also eine Zeitverzögerung von ca. 2,5 Jahren. Auch nach Abschluss des Beweissicherungsverfahrens ist nicht gewährleistet, dass mit der Sanierung dann begonnen werden kann. Das Landgericht kann eine neue Begutachtung durch die bisherigen Sachverständigen oder durch andere Sachverständige anordnen, wenn es bisherige Gutachten für ungenügend erachtet. 7. Mit der Vergleichssumme soll im auch die Wiederherstellung des verschütteten Archivguts finanziert, was bekanntlich einen langen Zeitraum in Anspruch nimmt. Auf welche Art und Weise möchte die Verwaltung dafür notwendigen Mittel zweckgebunden langfristig haushaltsrechtlich sichern (Sondervermögen, Stiftung o.ä.)? Antwort Verwaltung: Die Verwaltung prüft derzeit mit der erforderlichen Sorgfalt die verschiedenen Optionen und wird die Politik über das Ergebnis der Prüfung informieren. Parameter der Prüfung sind neben der Rechtmäßigkeit, die je weiligen bilanziellen und haushalterischen Auswirkungen, Wirtschaftlichkeitsfragen und Nachhaltigkeitsaspekte (langfristig angelegte Sicherung der Verwendungszwecke) sowie die gebotene kaufmännische Sorgfalt bei der Verbuchung der Einzelaspekte des Vergleichs.
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Waidmarkt
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Details
- Aktenzeichen
- 1887/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.06.2020
- Erstellt
- 22.06.2020 11:17