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1941/2022

Verkehrsschauen in Köln-Nippes

Beantwortung einer Anfrage (BV) 09.06.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 09.06.2022

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3008 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64/644 
 
Vorlagen-Nummer 
 1941/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.06.2022 
 
Verkehrsschauen in Köln-Nippes 
hier: Nachfragen zur Einwohneranfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 
10.03.2022, TOP 1.4 
Im Nachgang zur Einwohneranfrage „Verkehrsschauen in Nippes“ (4198/2021) und der Antwort der 
Verwaltung (4235/2021) werden folgende weitere Fragen gestellt: 
 
Frage 1: 
 
„Verstehe ich die Antwort auf Frage 1 richtig, dass das Protokoll der Verkehrsschau der Jesuitengas-
se das einzige vorliegende Protokoll für den Bezirk Nippes ist?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Aus dem Jahre 2021 ist das Protokoll aus der Jesuitengasse, das einzige vorliegende Protokoll für 
den Bezirk Nippes.  
 
Nach den Vorgaben der StVO und Verwaltungsvorschriften sind durch die Straßenverkehrsbehörde in 
regelmäßigem Turnus Verkehrsschauen im öffentlichen Straßenland durchzuführen. Durch die For-
schungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Verkehrsmanagement, wurde 
ein Merkblatt für die Durchführung von Verkehrsschauen erarbeitet.  
 
Aufgrund der seit Jahren bestehenden sachlichen personellen Beschränkungen ist es der Stadt Köln 
nicht möglich, Verkehrsschauen auf der Grundlage dieses Merkblattes durchzuführen. Es können 
daher nur partielle Verkehrsschauen durchgeführt werden, wo dies die verkehrliche Situation zwin-
gend erfordert.  
 
Im Rahmen der täglichen Verkehrsaufsicht, insbesondere unter Beteiligung der verkehrslenkenden 
Dienststellen, werden die jeweiligen Örtlichkeiten unter dem Aspekt einer Verkehrsschau betrachtet. 
Zudem werden durch besondere Aktionen, zum Beispiel Abbau des Schilderwaldes, die jeweiligen 
Örtlichkeiten in Augenschein genommen. 
 
Die sich aus diesen Terminen ergebenden notwendigen verkehrlichen Änderungen, zum Beispiel 
Demontage einer Beschilderung, Anlage einer Radverkehrsanlage werden selbstverständlich weiter 
verfolgt. In den jeweiligen Akten werden diese Termine durch Vermerke beziehungsweise verkehrs-
rechtliche Anordnungen festgehalten. Sollte in jüngster Vergangenheit eine entsprechende Überprü-
fung in einer konkret benannten Örtlichkeit durchgeführt worden sein, besteht die Möglichkeit im Bü-
rogebäude, Stadthaus Deutz, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Akteneinsicht zu nehmen. 
 
 
Frage 2: 
 
„Nehme ich als Zeitraum richtigerweise die Aktenaufbewahrungsfrist von 10 Jahren an?“

2 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Aktenaufbewahrungsfrist umfasst 10 Jahre. 
 
 
Frage 3: 
 
„Oder wurde die Frage für einen anderen Zeitraum beantwortet?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Beantwortung der Fragen erfolgte in Teilen mit konkreten Jahresangaben. Die Ausführungen zur 
allgemeinen Durchführung von Verkehrsschauen seitens der Stadtverwaltung erfolgten unter Berück-
sichtigung der aktuellen Situation sowie den Rückblick auf die vergangenen nachprüfbaren 10 Jahre.

Beratungsverlauf (1)

09.06.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Jesuitengasse
  • Willy-Brandt-Platz 2

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Details

Aktenzeichen
1941/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
09.06.2022
Erstellt
07.06.2022 15:29