1941/2022
Verkehrsschauen in Köln-Nippes
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/644 Vorlagen-Nummer 1941/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.06.2022 Verkehrsschauen in Köln-Nippes hier: Nachfragen zur Einwohneranfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 10.03.2022, TOP 1.4 Im Nachgang zur Einwohneranfrage „Verkehrsschauen in Nippes“ (4198/2021) und der Antwort der Verwaltung (4235/2021) werden folgende weitere Fragen gestellt: Frage 1: „Verstehe ich die Antwort auf Frage 1 richtig, dass das Protokoll der Verkehrsschau der Jesuitengas- se das einzige vorliegende Protokoll für den Bezirk Nippes ist?“ Antwort der Verwaltung: Aus dem Jahre 2021 ist das Protokoll aus der Jesuitengasse, das einzige vorliegende Protokoll für den Bezirk Nippes. Nach den Vorgaben der StVO und Verwaltungsvorschriften sind durch die Straßenverkehrsbehörde in regelmäßigem Turnus Verkehrsschauen im öffentlichen Straßenland durchzuführen. Durch die For- schungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Verkehrsmanagement, wurde ein Merkblatt für die Durchführung von Verkehrsschauen erarbeitet. Aufgrund der seit Jahren bestehenden sachlichen personellen Beschränkungen ist es der Stadt Köln nicht möglich, Verkehrsschauen auf der Grundlage dieses Merkblattes durchzuführen. Es können daher nur partielle Verkehrsschauen durchgeführt werden, wo dies die verkehrliche Situation zwin- gend erfordert. Im Rahmen der täglichen Verkehrsaufsicht, insbesondere unter Beteiligung der verkehrslenkenden Dienststellen, werden die jeweiligen Örtlichkeiten unter dem Aspekt einer Verkehrsschau betrachtet. Zudem werden durch besondere Aktionen, zum Beispiel Abbau des Schilderwaldes, die jeweiligen Örtlichkeiten in Augenschein genommen. Die sich aus diesen Terminen ergebenden notwendigen verkehrlichen Änderungen, zum Beispiel Demontage einer Beschilderung, Anlage einer Radverkehrsanlage werden selbstverständlich weiter verfolgt. In den jeweiligen Akten werden diese Termine durch Vermerke beziehungsweise verkehrs- rechtliche Anordnungen festgehalten. Sollte in jüngster Vergangenheit eine entsprechende Überprü- fung in einer konkret benannten Örtlichkeit durchgeführt worden sein, besteht die Möglichkeit im Bü- rogebäude, Stadthaus Deutz, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Akteneinsicht zu nehmen. Frage 2: „Nehme ich als Zeitraum richtigerweise die Aktenaufbewahrungsfrist von 10 Jahren an?“ 2 Antwort der Verwaltung: Die Aktenaufbewahrungsfrist umfasst 10 Jahre. Frage 3: „Oder wurde die Frage für einen anderen Zeitraum beantwortet?“ Antwort der Verwaltung: Die Beantwortung der Fragen erfolgte in Teilen mit konkreten Jahresangaben. Die Ausführungen zur allgemeinen Durchführung von Verkehrsschauen seitens der Stadtverwaltung erfolgten unter Berück- sichtigung der aktuellen Situation sowie den Rückblick auf die vergangenen nachprüfbaren 10 Jahre.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Jesuitengasse
- Willy-Brandt-Platz 2
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Details
- Aktenzeichen
- 1941/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 09.06.2022
- Erstellt
- 07.06.2022 15:29