A-W/0009/2020
Erweiterung des BWZ ökologisch gestalten
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Originalantrag
1691 Zeichen
Fraktion in der Bezirksvertretung West
A-W/0009/2020
Münster, 20.2.20
Erweiterung des BWZ ökologisch gestalten
Antrag:
Die Bezirksvertretung West möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, bei der nötigen Erweiterung des Bildungs- und
Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung am Gescherweg in Gievenbeck
folgende Punkte zu prüfen und der Politik die Ergebnisse erläutern:
1. Ist es technisch möglich, statt der geplanten zusätzlichen Gebäude die bereits
bestehenden aufzustocken? Die neuen Planungen sind sehr raumgreifend und
werden weitere Flächen versiegeln; Bäume werden fallen müssen u.a..
Eine Aufstockung der bestehenden Gebäude würde dies verhindern. Die dafür
aufwendigsten und störendsten Bauarbeiten könnten in die Ferienzeiten gelegt
werden.
2. Wie kann der während der Bauarbeiten geplante Ersatzparkplatz eingespart
werden? Dieser ist an einem sensiblen Platz geplant, der u.a. die Krötenwanderung
massiv stören würde.
3. Wie kann die geplante Vergrößerung des bereits bestehenden Parkplatzes
eingespart werden? Hier wird weiterer Grund versiegelt und zunehmender Verkehr
verursacht. Dies ist in den Wohngebieten mit seinen engen Wohnstraßen und im
Grün von Gievenbeck / Nienberge auf landwirtschaftlichen Wegen (Horstmarer
Landweg /Haus Uhlenkotten) nicht hinnehmbar.
Denkbare Lösungen für Punkt 2 und 3 können Angebote sein wie Parkplatzgebühren
am BWZ, Shuttle Dienste vom Bahnhof, kostenlose Leihfahrräder ab Hbf, Zuschüsse
zu Bahnfahrkarten, u.a. Anreize, vom Auto auf nachhaltige Verkehrsmittel
umzusteigen.
gez.
Brigitte von Schoenebeck Anke Pallas Karina Kuschewski Kai Bleker
Stellungnahme der Verwaltung vom 31.05.2021
4950 Zeichen
10. JUNI 202 Amt für Bü arvios Bezikavrwaliung West Herr Kurz, 61.32.0001 31.05.2021 An die Bezirksvertretung Münster-West über III „Erweiterung des BWZ ökologisch gestalten“ Antrag A-W/0009/2020 Die Verwaltung wurde gebeten, bei der Erweiterung des BWZ folgende Punkte zu prüfen und zu erläutern: 1. Ist es technisch möglich, statt der geplanten zusätzlichen Gebäude, die bereits bestehenden aufzustocken? 2. Wie kann der für die Bauzeit geplante Ersatzparkplatz eingespart werden? 3. Wie kann die geplante Erweiterung des bestehenden Parkplatzes eingespart werden? Das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) dient als Aus- und Fortbildungsstätte der Generalzolldirektion. Die Auszubildenden kommen aus dem gesamten Bundesgebiet nach Münster. Für die Präsenzphasen der Ausbildung erfolgt jeweils eine Unterbringung in Appartements des BWZ. Da die Bundeszollverwaltung künftig wesentlich mehr Aufgaben zu erfüllen hat, müssen ihre Ausbildungskapazitäten am Standort Münster deutlich erweitert werden. Die Erweiterung betrifft die Lehrsäle und Gruppenräume, die Verwaltungsräume, die Mensa und die Unterkünfte des BWZ. Zu den vorhandenen 480 Unterkünften sollen weitere 480 hinzukommen. Die Stellplatzanlage auf dem Grundstück des BWZ muss entsprechend ausgebaut werden und soll künftig 860 Stellplätze statt der vorhandenen 530 erhalten. Die besondere Herausforderung der Erweiterungsmaßnahme besteht darin, dass der Ausbildungsbetrieb während der Bauzeit uneingeschränkt weiter laufen muss, was in Teilen nur mit Zwischenlösungen möglich ist. Zu den genannten Fragen hat uns der Bau- und Liegenschaftsbetrieb, in Abstimmung mit dem BWZ, folgende Informationen gegeben: Zu 1: Eine Aufstockung der bestehenden Unterkunftsgebäude ist aus verschiedenen Gründen nicht zu befürworten. Angesichts der hohen Anzahl zusätzlicher Unterkünfte müsste eine zweigeschossige Aufstockung vorgesehen werden. Dies wäre aufgrund der Statik der Bestandsgebäude nicht wirtschaftlich zu realisieren. Die um zwei Geschosse aufgestockten Gebäude würden sich zudem gegenseitig verschatten, was die Wohnqualität einschränken würde. Da der Ausbau während dem weiterlaufenden Ausbildungsbetrieb erfolgen muss, käme es zu deutlichen Störungen für die Bewohner. Aus den genannten Gründen ist die geplante bauliche Erweiterung durch Anbauten an den Bestand für die zusätzlichen Unterkünfte einer mehrgeschossigen Aufstockung eindeutig vorzuziehen. Zu 2: Der Bestandsparkplatz wird stark frequentiert und ist regelmäßig durch die Auszubildenden und Mitarbeitenden des BWZ komplett belegt. Da der Bestandsparkplatz durch ein zusätzliches Parkdeck aufgestockt werden soll, steht der Parkplatz während der Bauzeit nicht zur Verfügung. Eine Ersatzlösung für die heute vorhandenen 530 Stellplätze ist zwingend erforderlich. Ansonsten wäre mit einem großen zusätzlichen Parkdruck in den benachbarten Wohngebieten rechnen. zu 3: Für Ausbildungsstätten wie das BWZ sind Stellplätze entsprechend den bauordnungsrechtlichen Vorgaben nachzuweisen. Diese Anforderungen lassen sich dann reduzieren, wenn eine gute öffentliche Verkehrsinfrastruktur vorliegt und der Bauherr ein Mobilitätskonzept mit Maßnahmen zur Verringerung des motorisierten Verkehrs vorlegen kann. Die Verdoppelung der Ausbildungskapazitäten und der Appartements des BWZ erfordern ein entsprechend angepasstes Stellplatzangebot. Der Planung liegt derselbe Stellplatzschlüssel wie für den Bestandsstellplatz zugrunde. Zusätzlich hat das BWZ ein Mobilitätskonzept erstellt, das Maßnahmen zur Reduzierung der KFZ-Nutzung darlegt. Ein Verzicht auf eine Erweiterung der Stellplatzanlage ist aber, angesichts des Umfangs der Erweiterung des BWZ, nicht möglich. Die Auszubildenden reisen aus dem gesamten Bundesgebiet an. Die An- und Abreisen erfolgen am Wochenende und überwiegend mit dem PKW, da für die längeren Ausbildungsabschnitte in Münster umfangreicherer Hausstand mitgenommen wird. Während der Woche verbleiben die Fahrzeuge in der Regel auf dem Parkplatz. Für Fahrten in Münster zum Einkaufen und in der Freizeit wird heute schon überwiegend das Fahrrad genutzt oder Fahrgemeinschaften gebildet. Nach Beobachtungen des BWZ liegt der Anteil der Auszubildenden, die für Fahrten in Münster das Fahrrad benutzen jetzt schon bei 90%. Wegen des schnellen Ausbaus der Ausbildungskapazitäten mussten übergangsweise, bis zur Fertigstellung des Ausbaus des BWZ, Appartements im Stadtgebiet, besonders in Gievenbeck und in Gremmendorf angemietet werden. Die zusätzlichen Verkehrsbelastungen durch die täglichen Fahrten zum BWZ sollen durch das Angebot von Jobtickets an die Auszubildenden begrenzt werden. Sobald der Ausbau des BWZ abgeschlossen ist, entfallen diese Pendelfahrten zwischen Wohnort und BWZ. Die zusätzlichen Stellplätze werden durch eine Parkpalette über dem bestehenden Stellplatz bereitgestellt. Dadurch werden so gut wie keine zusätzlichen Flächen versiegelt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Gescherweg
- Horstmarer Landweg
- Haus Uhlenkotten
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0009/2020
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 25.02.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37