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A-W/0009/2020

Erweiterung des BWZ ökologisch gestalten

Antrag an die BV West 25.02.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 16.09.2021, TOP 9.2

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 31.05.2021

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Originalantrag

1691 Zeichen

Fraktion in der Bezirksvertretung West  
        
 
          A-W/0009/2020 
 
 
 
Münster, 20.2.20 
 
 
Erweiterung des BWZ ökologisch gestalten 
 
 
Antrag: 
Die Bezirksvertretung West möge beschließen: 
 
 
Die Verwaltung wird gebeten, bei der nötigen Erweiterung des Bildungs- und 
Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung am Gescherweg in Gievenbeck 
folgende Punkte zu prüfen und der Politik die Ergebnisse erläutern: 
 
1. Ist es technisch möglich, statt der geplanten zusätzlichen Gebäude die bereits 
bestehenden aufzustocken? Die neuen Planungen sind sehr raumgreifend und 
werden weitere Flächen versiegeln; Bäume werden fallen müssen u.a..  
Eine Aufstockung der bestehenden Gebäude würde dies verhindern. Die dafür 
aufwendigsten und störendsten Bauarbeiten könnten in die Ferienzeiten gelegt 
werden. 
2.  Wie kann der während der Bauarbeiten geplante Ersatzparkplatz eingespart 
werden? Dieser ist an einem sensiblen Platz geplant, der u.a. die Krötenwanderung 
massiv stören würde. 
3. Wie kann die geplante Vergrößerung des bereits bestehenden Parkplatzes 
eingespart werden? Hier wird weiterer Grund versiegelt und zunehmender Verkehr 
verursacht. Dies ist in den Wohngebieten mit seinen engen Wohnstraßen und im 
Grün von Gievenbeck / Nienberge auf landwirtschaftlichen Wegen (Horstmarer 
Landweg /Haus Uhlenkotten) nicht hinnehmbar.  
 
Denkbare Lösungen für Punkt 2 und 3 können Angebote sein wie Parkplatzgebühren 
am BWZ, Shuttle Dienste vom Bahnhof, kostenlose Leihfahrräder ab Hbf, Zuschüsse 
zu Bahnfahrkarten, u.a. Anreize, vom Auto auf nachhaltige Verkehrsmittel 
umzusteigen. 
 
gez. 
 
Brigitte von Schoenebeck  Anke Pallas Karina Kuschewski  Kai Bleker

Stellungnahme der Verwaltung vom 31.05.2021

4950 Zeichen

10. JUNI 202

Amt für Bü arvios
Bezikavrwaliung West

Herr Kurz, 61.32.0001 31.05.2021

An die Bezirksvertretung Münster-West

über III

„Erweiterung des BWZ ökologisch gestalten“
Antrag A-W/0009/2020

Die Verwaltung wurde gebeten, bei der Erweiterung des BWZ folgende Punkte zu prüfen und
zu erläutern:

1. Ist es technisch möglich, statt der geplanten zusätzlichen Gebäude, die bereits
bestehenden aufzustocken?

2. Wie kann der für die Bauzeit geplante Ersatzparkplatz eingespart werden?

3. Wie kann die geplante Erweiterung des bestehenden Parkplatzes eingespart werden?

Das Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) dient als Aus-
und Fortbildungsstätte der Generalzolldirektion. Die Auszubildenden kommen aus dem
gesamten Bundesgebiet nach Münster. Für die Präsenzphasen der Ausbildung erfolgt
jeweils eine Unterbringung in Appartements des BWZ.

Da die Bundeszollverwaltung künftig wesentlich mehr Aufgaben zu erfüllen hat, müssen ihre
Ausbildungskapazitäten am Standort Münster deutlich erweitert werden. Die Erweiterung
betrifft die Lehrsäle und Gruppenräume, die Verwaltungsräume, die Mensa und die
Unterkünfte des BWZ. Zu den vorhandenen 480 Unterkünften sollen weitere 480
hinzukommen. Die Stellplatzanlage auf dem Grundstück des BWZ muss entsprechend
ausgebaut werden und soll künftig 860 Stellplätze statt der vorhandenen 530 erhalten.

Die besondere Herausforderung der Erweiterungsmaßnahme besteht darin, dass der
Ausbildungsbetrieb während der Bauzeit uneingeschränkt weiter laufen muss, was in Teilen
nur mit Zwischenlösungen möglich ist.

Zu den genannten Fragen hat uns der Bau- und Liegenschaftsbetrieb, in Abstimmung mit
dem BWZ, folgende Informationen gegeben:

Zu 1:

Eine Aufstockung der bestehenden Unterkunftsgebäude ist aus verschiedenen Gründen
nicht zu befürworten. Angesichts der hohen Anzahl zusätzlicher Unterkünfte müsste eine
zweigeschossige Aufstockung vorgesehen werden. Dies wäre aufgrund der Statik der
Bestandsgebäude nicht wirtschaftlich zu realisieren. Die um zwei Geschosse aufgestockten
Gebäude würden sich zudem gegenseitig verschatten, was die Wohnqualität einschränken
würde. Da der Ausbau während dem weiterlaufenden Ausbildungsbetrieb erfolgen muss,
käme es zu deutlichen Störungen für die Bewohner.

Aus den genannten Gründen ist die geplante bauliche Erweiterung durch Anbauten an den
Bestand für die zusätzlichen Unterkünfte einer mehrgeschossigen Aufstockung eindeutig
vorzuziehen.

Zu 2:

Der Bestandsparkplatz wird stark frequentiert und ist regelmäßig durch die Auszubildenden
und Mitarbeitenden des BWZ komplett belegt. Da der Bestandsparkplatz durch ein
zusätzliches Parkdeck aufgestockt werden soll, steht der Parkplatz während der Bauzeit
nicht zur Verfügung. Eine Ersatzlösung für die heute vorhandenen 530 Stellplätze ist
zwingend erforderlich. Ansonsten wäre mit einem großen zusätzlichen Parkdruck in den
benachbarten Wohngebieten rechnen.

zu 3:

Für Ausbildungsstätten wie das BWZ sind Stellplätze entsprechend den
bauordnungsrechtlichen Vorgaben nachzuweisen. Diese Anforderungen lassen sich dann
reduzieren, wenn eine gute öffentliche Verkehrsinfrastruktur vorliegt und der Bauherr ein
Mobilitätskonzept mit Maßnahmen zur Verringerung des motorisierten Verkehrs vorlegen
kann.

Die Verdoppelung der Ausbildungskapazitäten und der Appartements des BWZ erfordern ein
entsprechend angepasstes Stellplatzangebot. Der Planung liegt derselbe Stellplatzschlüssel
wie für den Bestandsstellplatz zugrunde. Zusätzlich hat das BWZ ein Mobilitätskonzept
erstellt, das Maßnahmen zur Reduzierung der KFZ-Nutzung darlegt. Ein Verzicht auf eine
Erweiterung der Stellplatzanlage ist aber, angesichts des Umfangs der Erweiterung des
BWZ, nicht möglich.

Die Auszubildenden reisen aus dem gesamten Bundesgebiet an. Die An- und Abreisen
erfolgen am Wochenende und überwiegend mit dem PKW, da für die längeren
Ausbildungsabschnitte in Münster umfangreicherer Hausstand mitgenommen wird. Während
der Woche verbleiben die Fahrzeuge in der Regel auf dem Parkplatz. Für Fahrten in Münster
zum Einkaufen und in der Freizeit wird heute schon überwiegend das Fahrrad genutzt oder
Fahrgemeinschaften gebildet. Nach Beobachtungen des BWZ liegt der Anteil der
Auszubildenden, die für Fahrten in Münster das Fahrrad benutzen jetzt schon bei 90%.

Wegen des schnellen Ausbaus der Ausbildungskapazitäten mussten übergangsweise, bis
zur Fertigstellung des Ausbaus des BWZ, Appartements im Stadtgebiet, besonders in
Gievenbeck und in Gremmendorf angemietet werden. Die zusätzlichen Verkehrsbelastungen
durch die täglichen Fahrten zum BWZ sollen durch das Angebot von Jobtickets an die
Auszubildenden begrenzt werden. Sobald der Ausbau des BWZ abgeschlossen ist, entfallen
diese Pendelfahrten zwischen Wohnort und BWZ.

Die zusätzlichen Stellplätze werden durch eine Parkpalette über dem bestehenden Stellplatz
bereitgestellt. Dadurch werden so gut wie keine zusätzlichen Flächen versiegelt.

Beratungsverlauf (1)

16.09.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Gescherweg
  • Horstmarer Landweg
  • Haus Uhlenkotten

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Details

Aktenzeichen
A-W/0009/2020
Typ
Antrag an die BV West
Datum
25.02.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37