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2940/2018

Koelnmesse GmbH - Gewährung eines Bürgschaftsrahmens für das Investitionsprojekt Koelnmesse 3.0

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.09.2018, TOP 10.35

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

6364 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/20/201/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2940/2018 
Freigabedatum  11.09.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Koelnmesse GmbH 
hier: Gewährung eines Bürgschaftsrahmens für das Investitionsprojekt Koelnmesse 3.0 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat der Stadt Köln erklärt sich damit einverstanden, dass die Stadt Köln selbstschuldnerische, 
modifizierte Ausfallbürgschaften für Darlehen, die der Finanzierung des Investitonsprojektes Koeln-
messe 3.0 der Koelnmesse GmbH dienen, bis zu einer Gesamthöhe von 76.800.000 € übernimmt. 
Für die Bürgschaft wird ein marktübliches Entgelt gezahlt.  
 
 
 
Finanzausschuss 24.09.2018 
Rat 27.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Erträge    Zins (s.u.)€ 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
Die Stadt Köln ist mit 79,075% an der Koelnmesse GmbH beteiligt. Wesentlicher Mitgesellschafter ist 
mit 20,0% das Land Nordrhein-Westfalen. Die sog. „Kleinstgesellschafter“ mit 0,925% nehmen nicht 
am Ergebnis der Gesellschaft teil und finden daher in der nachfolgenden Risikobetrachtung keine 
Berücksichtigung. 
 
 
1. Projekt Koelnmesse 3.0 
 
Die Koelnmesse GmbH hat in 2015 das umfangreichste Modernisierungsprogramm der Unterneh-
mensgeschichte angestoßen, das bis zum Jahre 2030 in erster Linie im Südgelände Investitionen 
bzw. Instandhaltungen mit einem Volumen von über 700 Mio. € vorsieht. Wesentliche Bestandteile 
des Projektes Koelnmesse 3.0 sind Neubauten, wie das – in 2017 bereits fertiggestellte – Parkhaus, 
die Confex-Halle und die Halle 1plus, sowie Bestandssanierungen der bestehenden Hallen im Südge-
lände. Das Projekt ist in drei Bauphasen unterteilt.  
 
Die Bauphase I sieht ein Volumen von rd. 306 Mio. € vor. Hinsichtlich der Finanzierung der Bauphase 
I wurde in 2016 entschieden, dass angesichts der anhaltenden Niedrigzinssituation bzw. der drohen-
den Strafzinsen auf Liquiditätsüberschüsse eine Finanzierung aus eigenen Mitteln den Vorrang erhält. 
Die Aufnahme von Fremdmitteln wurde in einer Höhe von 120 Mio. € vorgesehen. Die erforderliche 
Darlehensaufnahme sollte zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt mit möglichst langfristiger Bindung 
erfolgen. Der Aufsichtsrat der Koelnmesse GmbH hat in seinen Sitzungen am 24.11.2016 und 
29.06.2017 der geplanten Kreditaufnahme in Höhe von 120 Mio. € zugestimmt.  
 
Der Kreditvertrag soll durch eine Bürgschaft im Umfang von 80% des gesamten Kreditvolumens ab-
gesichert werden (= 96 Mio. €). Aufgeteilt nach den Kapitalanteilen an der Koelnmesse GmbH entfal-

3 
len davon 80% auf die Stadt Köln und 20% auf das Land NRW. Demnach würde die Stadt Köln 
durchgerechnet 64% des Kreditvolumens (= 76,8 Mio. €) und das Land NRW 16% des Kreditvolu-
mens (= 19,2 Mio. €) verbürgen. 
 
Die bisher realisierten Maßnahmen – der Neubau des Parkhauses sowie verschiedenste Bestands-
sanierungen - wurden vollständig eigenfinanziert. Für die weiteren Teilprojekte der Phase I soll nun-
mehr das Darlehen in Höhe von 120 Mio. € aufgenommen werden. Zum Abschluss des Kreditvertra-
ges müssen die Bürgschaften bereits vorliegen. 
 
 
2. Rechtliche Zulässigkeit der Kommunalbürgschaft 
 
Die (beihilferechtliche) Zulässigkeit der öffentlichen Besicherung von Darlehen und damit die Frage 
nach der Zulässigkeit der Bürgschaftsstellung durch die Stadt Köln richtet sich nach den Vorgaben 
der Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG- Vertrages auf 
staatliche Beihilfen in Form von Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften - 2008/C 155/02 (nachfol-
gend „Bürgschaftsmitteilung“) 
 
Folgende Voraussetzungen müssen gemäß Ziffer 3.4 der Bürgschaftsmitteilung erfüllt sein: 
 
1. Die Koelnmesse GmbH darf sich nicht in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Da die Koeln-
messe GmbH auch ohne staatliche Förderung ihre Geschäftsbereiche aufrechterhalten könnte, 
ist dies nicht der Fall.  
 
2. Der Umfang der Garantien kann zum Zeitpunkt ihrer Übernahme ermittelt werden. D.h., die Ga-
rantien (hier: Bürgschaft) sind an eine bestimmte finanzielle Transaktion geknüpft, auf einen fes-
ten Höchstbetrag beschränkt und von begrenzter Laufzeit. Die Verwaltung wird dies bei der 
Bürgschaftserteilung sicherstellen. 
 
3. Die Garantien dürfen grundsätzlich höchstens 80% des ausstehenden Kreditbetrags oder der 
sonstigen ausstehenden finanziellen Verpflichtung abdecken. 
 
4. Für die Bürgschaft wird ein marktübliches Entgelt gezahlt. Die Verwaltung wird hierfür entweder 
entsprechende Vergleichsangebote für Bankbürgschaften einholen oder analog dem Vorgehen 
des Mitgesellschafters Land NRW auf der Grundlage des Ratings der Koelnmesse GmbH ein 
beihilferechtskonformes Entgelt festlegen.  
 
Kommunalrechtlich sind die Bürgschaftsübernahmen gemäß § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW der 
Aufsichtsbehörde spätestens einen Monat vor Übernahme anzuzeigen. Bei der Übernahme von 
Bürgschaften für Unternehmen, an denen die Gemeinde nebst weiteren Gemeinden oder auch ande-
re beteiligt sind, ist zu beachten, dass die Bürgschaft in der Regel nach dem Beteiligungsverhältnis 
aufzuteilen ist (so auch Nr. 1 VV zu § 73 a. F.: „Bei der Übernahme von Bürgschaften für Unterneh-
men, an denen neben der Gemeinde weitere Gemeinden (GV) oder auch andere beteiligt sind, wird 
die Bürgschaft in der Regel nach dem Beteiligungsverhältnis aufzuteilen sein. Die Übernahme von 
Bürgschaften zugunsten privater Unternehmen, an denen die Gemeinde nicht beteiligt ist, gehört 
grundsätzlich nicht zum Aufgabenkreis der Gemeinden und Gemeindeverbände.“). 
 
Da beabsichtigt ist, dass die Stadt Köln nur 64 % des ausstehenden Kreditbetrages verbürgt, wird die 
Beteiligungsquote der Stadt Köln nicht überschritten

Beratungsverlauf (2)

24.09.2018 Finanzausschuss
TOP 12.37 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
27.09.2018 Rat
TOP 10.35 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2940/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.09.2018
Erstellt
04.09.2018 09:17