2940/2018
Koelnmesse GmbH - Gewährung eines Bürgschaftsrahmens für das Investitionsprojekt Koelnmesse 3.0
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 2940/2018 Freigabedatum 11.09.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Koelnmesse GmbH hier: Gewährung eines Bürgschaftsrahmens für das Investitionsprojekt Koelnmesse 3.0 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln erklärt sich damit einverstanden, dass die Stadt Köln selbstschuldnerische, modifizierte Ausfallbürgschaften für Darlehen, die der Finanzierung des Investitonsprojektes Koeln- messe 3.0 der Koelnmesse GmbH dienen, bis zu einer Gesamthöhe von 76.800.000 € übernimmt. Für die Bürgschaft wird ein marktübliches Entgelt gezahlt. Finanzausschuss 24.09.2018 Rat 27.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 a) Erträge Zins (s.u.)€ b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Die Stadt Köln ist mit 79,075% an der Koelnmesse GmbH beteiligt. Wesentlicher Mitgesellschafter ist mit 20,0% das Land Nordrhein-Westfalen. Die sog. „Kleinstgesellschafter“ mit 0,925% nehmen nicht am Ergebnis der Gesellschaft teil und finden daher in der nachfolgenden Risikobetrachtung keine Berücksichtigung. 1. Projekt Koelnmesse 3.0 Die Koelnmesse GmbH hat in 2015 das umfangreichste Modernisierungsprogramm der Unterneh- mensgeschichte angestoßen, das bis zum Jahre 2030 in erster Linie im Südgelände Investitionen bzw. Instandhaltungen mit einem Volumen von über 700 Mio. € vorsieht. Wesentliche Bestandteile des Projektes Koelnmesse 3.0 sind Neubauten, wie das – in 2017 bereits fertiggestellte – Parkhaus, die Confex-Halle und die Halle 1plus, sowie Bestandssanierungen der bestehenden Hallen im Südge- lände. Das Projekt ist in drei Bauphasen unterteilt. Die Bauphase I sieht ein Volumen von rd. 306 Mio. € vor. Hinsichtlich der Finanzierung der Bauphase I wurde in 2016 entschieden, dass angesichts der anhaltenden Niedrigzinssituation bzw. der drohen- den Strafzinsen auf Liquiditätsüberschüsse eine Finanzierung aus eigenen Mitteln den Vorrang erhält. Die Aufnahme von Fremdmitteln wurde in einer Höhe von 120 Mio. € vorgesehen. Die erforderliche Darlehensaufnahme sollte zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt mit möglichst langfristiger Bindung erfolgen. Der Aufsichtsrat der Koelnmesse GmbH hat in seinen Sitzungen am 24.11.2016 und 29.06.2017 der geplanten Kreditaufnahme in Höhe von 120 Mio. € zugestimmt. Der Kreditvertrag soll durch eine Bürgschaft im Umfang von 80% des gesamten Kreditvolumens ab- gesichert werden (= 96 Mio. €). Aufgeteilt nach den Kapitalanteilen an der Koelnmesse GmbH entfal- 3 len davon 80% auf die Stadt Köln und 20% auf das Land NRW. Demnach würde die Stadt Köln durchgerechnet 64% des Kreditvolumens (= 76,8 Mio. €) und das Land NRW 16% des Kreditvolu- mens (= 19,2 Mio. €) verbürgen. Die bisher realisierten Maßnahmen – der Neubau des Parkhauses sowie verschiedenste Bestands- sanierungen - wurden vollständig eigenfinanziert. Für die weiteren Teilprojekte der Phase I soll nun- mehr das Darlehen in Höhe von 120 Mio. € aufgenommen werden. Zum Abschluss des Kreditvertra- ges müssen die Bürgschaften bereits vorliegen. 2. Rechtliche Zulässigkeit der Kommunalbürgschaft Die (beihilferechtliche) Zulässigkeit der öffentlichen Besicherung von Darlehen und damit die Frage nach der Zulässigkeit der Bürgschaftsstellung durch die Stadt Köln richtet sich nach den Vorgaben der Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG- Vertrages auf staatliche Beihilfen in Form von Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften - 2008/C 155/02 (nachfol- gend „Bürgschaftsmitteilung“) Folgende Voraussetzungen müssen gemäß Ziffer 3.4 der Bürgschaftsmitteilung erfüllt sein: 1. Die Koelnmesse GmbH darf sich nicht in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Da die Koeln- messe GmbH auch ohne staatliche Förderung ihre Geschäftsbereiche aufrechterhalten könnte, ist dies nicht der Fall. 2. Der Umfang der Garantien kann zum Zeitpunkt ihrer Übernahme ermittelt werden. D.h., die Ga- rantien (hier: Bürgschaft) sind an eine bestimmte finanzielle Transaktion geknüpft, auf einen fes- ten Höchstbetrag beschränkt und von begrenzter Laufzeit. Die Verwaltung wird dies bei der Bürgschaftserteilung sicherstellen. 3. Die Garantien dürfen grundsätzlich höchstens 80% des ausstehenden Kreditbetrags oder der sonstigen ausstehenden finanziellen Verpflichtung abdecken. 4. Für die Bürgschaft wird ein marktübliches Entgelt gezahlt. Die Verwaltung wird hierfür entweder entsprechende Vergleichsangebote für Bankbürgschaften einholen oder analog dem Vorgehen des Mitgesellschafters Land NRW auf der Grundlage des Ratings der Koelnmesse GmbH ein beihilferechtskonformes Entgelt festlegen. Kommunalrechtlich sind die Bürgschaftsübernahmen gemäß § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW der Aufsichtsbehörde spätestens einen Monat vor Übernahme anzuzeigen. Bei der Übernahme von Bürgschaften für Unternehmen, an denen die Gemeinde nebst weiteren Gemeinden oder auch ande- re beteiligt sind, ist zu beachten, dass die Bürgschaft in der Regel nach dem Beteiligungsverhältnis aufzuteilen ist (so auch Nr. 1 VV zu § 73 a. F.: „Bei der Übernahme von Bürgschaften für Unterneh- men, an denen neben der Gemeinde weitere Gemeinden (GV) oder auch andere beteiligt sind, wird die Bürgschaft in der Regel nach dem Beteiligungsverhältnis aufzuteilen sein. Die Übernahme von Bürgschaften zugunsten privater Unternehmen, an denen die Gemeinde nicht beteiligt ist, gehört grundsätzlich nicht zum Aufgabenkreis der Gemeinden und Gemeindeverbände.“). Da beabsichtigt ist, dass die Stadt Köln nur 64 % des ausstehenden Kreditbetrages verbürgt, wird die Beteiligungsquote der Stadt Köln nicht überschritten
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2940/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 11.09.2018
- Erstellt
- 04.09.2018 09:17