2341/2025
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Legienstraße zwischen Adam-Stegerwald-Straße und Legienstraße 10 sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/665/33 Vorlagen-Nummer 2341/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Legienstraße zwischen Adam- Stegerwald-Straße und Legienstraße 10 sowie Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen hier: Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen Beschlussorgan Finanzausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandset- zung der Legienstraße zwischen Adam-Stegerwald-Straße und Legienstraße 10 in Köln-Mülheim mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 310.000 €. 2. Der Finanzausschuss beschließt vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Mülheim die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 20.000 € für die Generalinstandsetzung der Legienstraße im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 – Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0- 6605 Generalinstandsetzung von Straßen, Haushaltsjahr 2025. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.09.2025 Finanzausschuss 01.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 310.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 6.200 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Legienstraße zwischen Adam-Stegerwald-Straße und Legienstraße 10 weist erhebliche Fahrbahnschäden auf. Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit wurden seitens des Bau- hofes des Amtes für Verkehrsmanagement der Stadt Köln immer wieder punktuelle Repara- turarbeiten durchgeführt. Die bisherigen Unterhaltungsmaßnahmen reichen nicht aus, um die Verkehrssicherheit über einen längeren Zeitraum aufrechtzuerhalten. Die Fahrbahn entspricht teilweise nicht dem heutigen Stand der Technik und soll gemäß Richtlinien für die Standardi- sierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12/24) saniert werden. Dies betrifft die Frostschutzschicht, die Schottertragschicht, die bituminöse Tragschicht sowie den Asphaltbe- ton. Es ist nun zwingend erforderlich eine nachhaltige Sanierung der Fahrbahn zwischen Adam-Stegerwald-Straße und Legienstraße 10 durchzuführen. Die Vergabe und der Baubeginn des Hauptauftrages sind für das IV. Quartal 2026 vorgese- hen. Die Bauzeit beträgt rd. 2 Monate. Bauvorbereitende Maßnahmen (z. B. Baugrundgutach- ten, Erstellung von Plänen zur bauzeitlichen Verkehrsführung sowie die Sanierung der Sink- kastenleitungen) erfolgen im IV. Quartal 2025. Die verhältnismäßig lange Zwischenzeit zwi- schen Bauvorbereitung und Baubeginn des Hauptauftrages ist mit der zeitlichen Abstimmung einer Hochbaumaßnahme eines Mehrfamilienhauses zu begründen. Bauvorbereitende Maßnahmen erfolgen im IV. Quartal 2025. Die Bauzeit beträgt rd. 2 Mo- nate. 3 Nach aktueller Kostenkalkulation liegen die Gesamtkosten bei rd. 310.000 €. §8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§8 KAG NRW) Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW besteht für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zu- ständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, ein Beitragserhe- bungsverbot. Stattdessen erstattet das Land Nordrhein-Westfalen nach § 8a KAG NRW in Verbindung mit der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung vom 27.06.2024 den Ge- meinden die Beiträge. Die vorgesehene Erneuerung der Fahrbahn der Legienstraße von Adam-Stegerwald-Straße bis Höhe Haus-Nr. 10 löst jedoch voraussichtlich keinen Erstattungsanspruch nach § 8a KAG NRW aus, da die vorgesehene Ausbaustrecke weniger als die Hälfte der Gesamtlänge der Straße umfasst und damit als unterwertig anzusehen ist. Finanzierung Die investiv zu finanzierenden Gesamtkosten der Maßnahme betragen rd. 310.000 €. Für die vorbereitenden Arbeiten in 2025 in Höhe von rd. 20.000 € steht im Hpl. 2025/2026 im Teilfi- nanzplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produkt-gruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6605 - Generalinstandsetzung von Straßen eine entsprechende Auszahlungser- mächtigung bereit. Die im Haushaltsjahr 2026 benötigten investiven Mittel für die Generalin- standsetzung der Legienstraße in Höhe von 290.000 € sind im Hpl. 2025/2026 an gleicher Stelle vorgesehen. Für die ab 2027 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von 6.200 € wird das Dezer- nat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungs- prozesse 2027ff im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produkt- gruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen) innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die Maßnahme ist im Rahmen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich, um einen noch höheren Substanzverlust der Fahrbahn und möglicherweise der Nebenanlagen zu verhindern. Inzwischen kommt es auch zu starken Wasseransammlungen auf der Fahrbahn. Durch die genannten Gründe ist eine zeitliche Verschiebung nicht möglich. Die Baumaßnahme ent- spricht damit den Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 23.04.2025 in allen Punkten. Erläuterung zum Klimaschutz: Die Auswirkungen der Gesamtmaßnahme auf den Klimaschutz werden positiv eingeschätzt. Durch die Sanierung der Fahrbahn wird es zu erheblichen Verringerung der Lärmemissionen kommen. Anlage Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Generalsanierung der Fahrbahn ist zwingend erforderlich und alternativlos, um die stark vorgeschädigte Straße vor weiterem Substanzverlust zu bewahren und die Verkehrssicherheit dauerhaft aufrechtzuerhalten. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2341/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 19.08.2025
- Erstellt
- 22.07.2025 11:58