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3326/2021

Führung des Radverkehrs Eichendorffstraße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 06.10.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 15.11.2021, TOP 6.2.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3061 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 3326/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.11.2021 
 
Führung des Radverkehrs Eichendorffstraße 
hier: Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 28.06.2021, TOP 7.8 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung darum, folgende Fragen zu beantworten: 
 
1. „Welche Möglichkeit haben Radfahrende an dieser Stelle den Ehrenfeldgürtel legal und gefah-
renlos zu queren? 
 
2. Wie sollen Radfahrende von der Eichendorffstrasse auf den Fußweg gelangen, um sich an 
dieser Stelle regelkonform zu verhalten? 
 
3. Ist der Fußweg an dieser Stelle zur Benutzung mit dem Fahrrad freigegeben? 
 
4. Was tut die Verwaltung, um die Gefahrensituation durch falsch parkende Autos zu entschär-
fen? 
 
5. Ist die Fußgänger*innenampel über den Gürtel für den Radverkehr freigegeben?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1-5:  
 
Um die Einbahnstraße Eichendorfstraße zwischen Siemensstraße und Ehrenfeldgürtel für den gegen-
läufigen Radverkehr in diesem Abschnitt freigeben zu können, wurden die im Bestand vorhanden 
Maßnahmen umgesetzt. Radfahrende haben die Möglichkeit, an der Querungsstelle für Fußgänge-
rinnen und Fußgänger den Z-Überweg zu Fuß als Schiebestrecke zu nutzen, um anschließend auf 
dem Radweg weiterzufahren. Diese Ampel ist nicht für den Radverkehr freigegeben. Eine weitere 
Möglichkeit besteht darin, auf dem Ehrenfeldgürtel weiter bis zur Försterstraße zu fahren, um dort den 
Gürtel zu queren. Dies sind aktuell im Bestand die beiden Möglichkeiten für Radfahrende zur Que-
rung des Ehrenfeldgürtels. Alle weiteren Möglichkeiten hätten eine Änderung in der Lichtsignalanlage 
erfordert, was im Rahmen der damaligen Maßnahme der Einrichtung der Tempo-30-Zone nicht um-
gesetzt werden konnte. Damit das Einbahnstraßenteilstück der Eichendorfstraße trotzdem für den 
Radverkehr in Zweirichtungen freigegeben werden konnte, wurde die Maßnahme der Ausschleusung 
als Zwischenlösung umgesetzt. 
 
Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Stadtbahnhaltestellen Subbelrather Straße/Gürtel und 
Nußbaumerstraße ist eine verkehrliche Umgestaltung des Straßenraumes in diesem Teilbereich am 
Ehrenfeldgürtel erforderlich. Neben den Untersuchungen der Gürtelstrecke im Zuge der Bearbeitung 
des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld wird auch im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung zur 
Bahnsteiganhebung der Stadtbahnlinien 5 und 13 die mögliche zukünftige Radverkehrsführung für 
diesen Abschnitt untersucht. Hierbei wurde ebenfalls eine Möglichkeit der Querung für Radfahrende 
an der Eichendorfstraße entwickelt, sodass im Rahmen der Umsetzung der Maßnahme eine legale

2 
 
und komfortablere Querung eingerichtet werden soll. Durch die Umgestaltung werden auch die ange-
sprochenen Gefahrenstellen behoben. Die Planungen hierzu werden der Bezirksvertretung nach Fer-
tigstellung vorgestellt.

Beratungsverlauf (1)

15.11.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3326/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
06.10.2021
Erstellt
16.09.2021 15:23